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Document 31985R2220R(01)

CORRIGENDUM TO:
Commission Regulation (EEC) No 2220/85 of 22 July 1985 laying down common detailed rules for the application of the system of securities for agricultural products

OJ L 14, 18.1.1986, p. 19–19 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1985/2220/corrigendum/1986-01-18/oj

31985R2220R(01)

BERICHTIGUNG FÜR : - Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 der Kommission vom 22. Juli 1985 mit gemeinsamen Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Amtsblatt Nr. L 014 vom 18/01/1986 S. 0019 - 0019


BERICHTIGUNG FÜR :

Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 der Kommission vom 22. Juli 1985 mit gemeinsamen Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 der Kommission vom 22. Juli 1985 mit gemeinsamen Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 205 vom 3. August 1985)

Seite 10, Artikel 29 erster Unterabsatz:

1.2 // anstatt: // »Erhält die zuständige Stelle Kenntnis von Umständen, die den gänzlichen oder teilweisen Verfahren der Sicherheit . . . . . .", // muß es heissen: // »Erhält die zuständige Stelle Kenntnis von Umständen, die den gänzlichen oder teilweisen Verfall der Sicherheit . . . . . .";

Seite 11, Artikel 29 zweiter Unterabsatz Buchstabe c) Kennung (ii):

1.2 // anstatt: // »die als Sicherheit gestellten Bankeinlagen . . . . . .", // muß es heissen: // »die als Sicherheit geleisteten Bankeinlagen . . . . . .";

Seite 11, Artikel 29 dritter Unterabsatz:

1.2 // anstatt: // »Die zuständige Stelle kann eine nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) gestellte Sicherheit . . . . . .", // muß es heissen: // »Die zuständige Stelle kann eine nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) geleistete Sicherheit . . . . . .";

Seite 11, Artikel 33 zweiter Unterabsatz:

1.2 // anstatt: // »Sie ist anwendbar auf die von diesem Tag an gestellten Sicherheiten . . . . . .", // muß es heissen: // »Sie ist anwendbar auf die von diesem Tag an geleisteten Sicherheiten . . . . . .".

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