Geschäftsordnung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Annahme der Geschäftsordnung

WAS IST DER ZWECK DIESER GESCHÄFTSORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Rolle des EDSB ist in der Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegt – siehe Zusammenfassung.

Diese Vorschriften berücksichtigen Änderungen der Datenschutzvorschriften der Europäischen Union (EU), insbesondere:

Leitende Grundsätze

Der EDSB muss laut Geschäftsordnung eine Reihe von Leitgrundsätzen einhalten, die Folgendes umfassen:

Rolle des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte hat unter anderem die Aufgabe,

Überwachung des Datenschutzes

Beschwerden

Legislative Konsultation

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom zur Annahme der Geschäftsordnung des EDSB (ABl. L 204 vom , S. 49-59).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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