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Document 52018BP1371

Entschließung (EU) 2018/1371 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016 sind

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 223–226 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1371/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/223


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1371 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0090/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

B.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 50 509 265 EUR belief, was gegenüber 2015 einen Anstieg um 2,75 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Umweltagentur (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2016 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2016 zu einer Vollzugsquote von 99,9 % geführt haben und dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 89,8 % lag;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

2.

stellt fest, dass 4 203 111 EUR vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 übertragen wurden, was gegenüber dem Vorjahr (4 944 739 EUR im Jahr 2015) einem Rückgang um 741 628 EUR entspricht;

3.

weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten bzw. nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Agentur im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Personalpolitik

4.

nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Agentur besorgt darüber ist, dass sich die Zahl der der Agentur zugewiesenen Mitarbeiter aufgrund der geplanten Kürzung der Stellen um 10 % im Einklang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 und der Einführung eines „Pools für die Umschichtung von Personal“ für Agenturen mit neuen Aufgaben immer weiter verringert;

5.

nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der vorgeschlagenen künftigen Rolle der Agentur und des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET) im Bereich der Energieunion zustimmt und den Vorschlag der Kommission begrüßt, der Agentur für die vorgeschlagenen neuen Aufgaben zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen;

6.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur bei den Bediensteten auf Zeit eine Stellenbesetzungsquote von 99,2 % erreichte und demnach 129 der 130 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen besetzt sind; stellt fest, dass die letzte Stelle für die bekannte Kürzung im Stellenplan im Jahr 2017 vorgesehen ist; begrüßt, dass rund 77 % aller Bediensteten operative Tätigkeiten ausführen;

7.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat der Agentur ausgewogen ist; bedauert jedoch das unausgewogene Geschlechterverhältnis unter den Mitgliedern der höheren Führungsebene der Agentur; stellt fest, dass in der Agentur nur sieben Stellen für Referatsleiter zur Verfügung stehen, wodurch nur sehr langsam ein besseres Geschlechterverhältnis erreicht werden kann;

8.

begrüßt, dass bei Betrachtung aller im Jahr 2015 besetzten Stellen festzustellen ist, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bestand, da 54,6 % Frauen und 45,4 % Männer beschäftigt waren;

9.

hebt hervor, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Teil der Personalpolitik der Agentur sein sollte, und dass sich die für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens aufgewandten Haushaltsmittel auf etwa 560 EUR pro Mitarbeiter belaufen, was zwei Arbeitstagen entspricht; stellt fest, dass die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage pro Mitarbeiter 13,8 Tage betrug, was einem Durchschnitt von fast drei Arbeitswochen entspricht; fordert die Agentur dringend auf, dieser Angelegenheit auf den Grund zu gehen, um die Hauptursachen zu ermitteln und zu beseitigen und insbesondere festzustellen, ob Stress am Arbeitsplatz hierbei eine Rolle spielt;

10.

begrüßt, dass die Agentur im Juni 2017 eine neue Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Belästigung angenommen hat; begrüßt die zur Sensibilisierung des Personals organisierte Schulung und empfiehlt, regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema zu organisieren; bedauert, dass am 16. Dezember 2016 eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Fall von Belästigung eingereicht wurde; fordert den Exekutivdirektor auf, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, dabei aber die Unschuldsvermutung und die Datenschutzvorschriften zu achten; sieht dem endgültigen Beschluss erwartungsvoll entgegen und zieht es in Erwägung, diese Angelegenheit im Rahmen des nächsten Entlastungsverfahrens genau zu prüfen;

11.

stellt fest, dass auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 des Statuts zwei Beschwerden gegen den Beschluss der Anstellungsbehörde eingereicht wurden, einen Vertrag während der Probezeit zu beenden und einen Vertrag nach Ablauf der Probezeit nicht zu bestätigen (am 21. Dezember 2016 und am 8. März 2017); ersucht den Exekutivdirektor, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, dabei aber die Datenschutzvorschriften zu achten;

12.

hebt hervor, dass der anhaltende Personalabbau das Risiko birgt, dass die Agentur in Bezug auf ihr mehrjähriges Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2014-2020 hinter den erwarteten Ergebnissen zurückbleibt, und ihre Fähigkeit, auf politische Entwicklungen zu reagieren, einschränkt; betont, dass es für die Agentur immer schwieriger wird, die mit dem Abbau von Ressourcen einhergehenden Risiken zu bewältigen; weist darauf hin, dass der Personalabbau zu der niedrigeren Umsetzungsquote in einigen strategischen Bereichen beigetragen hat;

Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

13.

begrüßt, dass 18 Mitglieder des Verwaltungsrats Lebensläufe und Interessenerklärungen auf der Website der Agentur veröffentlicht haben; stellt außerdem fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller Mitglieder der höheren Führungsebene der Agentur auf ihrer Website veröffentlicht sind;

14.

stellt fest, dass neu eingestellte Mitarbeiter an Schulungen zu den Themen Ethik und Integrität teilnehmen und dass für jeden Mitarbeiter eine Bewertung potenzieller Interessenkonflikte Teil der jährlichen Leistungsüberprüfung ist; stellt außerdem fest, dass allen Mitarbeitern, die eine Führungsposition innehaben, spezielle Schulungen angeboten werden;

15.

stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Agentur im November 2014 eine Betrugsbekämpfungsstrategie beschlossen hat, in der Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Interessenkonflikten getroffen werden und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen dargelegt werden, insbesondere durch einen Aktionsplan, der zum Ziel hat, eine wirksame interne Organisation für die Ermittlung potenzieller Betrugsfälle sicherzustellen, die Formalisierung der Genehmigung von Zugangsrechten für den Geschäftsdatenspeicher zu verbessern und in der Agentur für ein durchgängig hohes Maß an Ethik und Bewusstsein für die Betrugsproblematik zu sorgen;

16.

begrüßt die Umsetzung der Leitlinien der Agentur für die Meldung von Missständen, die unter anderem dazu dienen, die Vorschriften für die Berufsethik in der Agentur zu verdeutlichen, indem Informationen über die Situationen, in denen eine Verpflichtung zur Meldung von Missständen besteht, und über die Möglichkeiten der Meldung bereitgestellt werden; begrüßt, dass in diesen Leitlinien auch auf den Schutz eingegangen wird, der Personen zu gewähren ist, die Missstände melden, sowie auf die Beratung und Unterstützung, die sie von der Agentur erhalten könnten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Leitlinien Bericht zu erstatten;

17.

ist der Ansicht, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung geschaffen werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung der Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit gewahrt werden muss und die erforderliche Unterstützung und Beratung sichergestellt werden müssen;

Wichtigste Erfolge

18.

würdigt die drei wichtigsten Erfolge, die die Agentur im Jahr 2016 verzeichnen konnte:

Veröffentlichung des Berichts 2016 über die Luftqualität in Europa,

Veröffentlichung ihres ersten Bewertungsberichts zu dem Thema „Kreislaufwirtschaft in Europa — Aufbau der Wissensgrundlage“ im Jahr 2016, in dem auf die Aussicht eingegangen wird, die Umweltbelastungen und -auswirkungen aufgrund der Nutzung von materieller Ressourcen zu verringern,

Veröffentlichung des Berichts zu dem Thema „Umgestaltung der Energiewirtschaft der EU: Vermeidung der Abhängigkeit von Prozessen, durch die CO2 freigesetzt wird“, in dem bewertet wird, inwiefern mit Wärmekraftwerken in der EU dazu beigetragen werden kann, den notwendigen Übergang zu langfristigen Energie- und Klimaschutzzielen der Union zu erleichtern;

Interne Prüfung

19.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission eine Prüfung des Berichts über den Zustand der Umwelt durchgeführt und 2016 abgeschlossen hat; stellt zufrieden fest, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die die Agentur für die Erstellung des Berichts 2015 über den Zustand der Umwelt eingeführt hat, dem IAS zufolge allgemein zweckdienlich waren und für eine effiziente und wirksame interne und externe Koordinierung dieses komplexen mehrjährigen Projekts gesorgt haben; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich die Agentur und der IAS auf einen Plan für ihre weitere Verbesserung einigten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten;

20.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS eine Prüfung des Daten- und Informationsmanagements, die auch eine IT-Komponente umfasste, durchgeführt und 2015 abgeschlossen hat; stellt fest, dass ein Aktionsplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet wurde, um die Empfehlungen des IAS in Verbindung mit dieser Prüfung umzusetzen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die meisten Empfehlungen im Jahr 2017 vom IAS abgeschlossen wurden, was zeigt, das angemessene Maßnahmen ergriffen wurden, um für eine ordnungsgemäße Bewältigung des größeren Datenvolumens zu sorgen;

Interne Kontrolle

21.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Agentur ihr Sicherheitskonzept zwar im Jahr 2016 aktualisiert hat, dass jedoch zahlreiche ihrer sonstigen internen Verfahren veraltet sind; nimmt zur Kenntnis, dass die höhere Führungsebene einen Aktionsplan gebilligt hat, der die Überprüfung und Aktualisierung des Notfallplans vorsieht, und dass die Agentur ferner beabsichtigt, ihre Strategie für die Dokumentenverwaltung aus dem Jahr 2009 im Einklang mit dem neuen Sicherheitskonzept zu überarbeiten; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur plant, ihre Normen für die interne Kontrolle erforderlichenfalls zu überprüfen und zu aktualisieren; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten;

22.

stellt fest, dass die interne Auditstelle eine Risikobewertung eingeführt hat, in deren Rahmen die Begünstigten ausgewählt werden, bei denen Überprüfungen vor Ort durchgeführt werden, und dass dabei im Zusammenhang mit der Zahlung von Finanzhilfen an zwei Begünstigte in acht Fällen die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der geltend gemachten Personalkosten überprüft wurde; stellt fest, dass dabei eine ungerechtfertigte Zahlung ermittelt und der entsprechende Betrag der Agentur im Einklang mit den Vertragsbestimmungen zurückgezahlt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage der im Oktober 2015 gebilligten neuen Strategie im Jahr 2016 weitere Überprüfungen vor Ort durchgeführt wurden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Überprüfungen Bericht zu erstatten;

23.

stellt fest, dass die die Agentur als Reaktion auf Bemerkungen der Entlastungsbehörde die Überprüfungsmethoden verbessert hat, indem sie den Partnern des Europäischen Themenzentrums Leitlinien zu den Kriterien für förderfähige Ausgaben bereitgestellt und ihnen Schulungen in diesem Bereich angeboten hat;

Sonstige Bemerkungen

24.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Kommission im Jahr 2014 im Namen von mehr als 50 Organen und Einrichtungen der EU (einschließlich der Agentur) einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über den Erwerb von Software und Lizenzen sowie über damit verbundene IT-Wartungs- und Beratungsleistungen abgeschlossen hat; stellt fest, dass der Auftragnehmer des Rahmenvertrags als Zwischenhändler zwischen der Agentur und Lieferanten fungiert und dass er für diese Zwischenhändlerdienste Aufschläge von zwei bis neun Prozent auf die Lieferantenpreise erhält; stellt außerdem fest, dass im Rahmenvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass dem Auftragnehmer kein ausschließliches Recht übertragen wird; stellt fest, dass die Agentur diesen Rahmenvertrag im Jahr 2016 zum Erwerb von Softwarelizenzen im Wert von insgesamt 442 754 EUR nutzte; nimmt zur Kenntnis, dass zumeist Produkte erworben wurden, die zu einer bestimmten Kategorie gehören, die nur ausnahmsweise genutzt werden sollte und für die weder im Ausschreibungsverfahren noch im Rahmenvertrag Preise genannt wurden; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass ein hinreichender Wettbewerb und die Wahl der kostengünstigsten Lösung mit diesem Verfahren nicht sichergestellt werden; stellt außerdem fest, dass die vom Auftragnehmer des Rahmenvertrags in Rechnung gestellten Aufschläge nicht angemessen überprüft wurden und die größte Bestellung die Erneuerung von Softwarelizenzen betraf, die von einem exklusiven skandinavischen Wiederverkäufer bereitgestellt wurden (112 248 EUR); bringt seine Bedenken zum Ausdruck, dass die Nutzung des Rahmenvertrags, die zu unnötigen Aufschlägen führte, in diesem Fall nicht gerechtfertigt war; nimmt die Antwort der Agentur auf die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis;

25.

erinnert daran, dass die Agentur und das EIONET seit ihrer Gründung als Informationsquelle für alle Akteure, die an der Ausarbeitung, Annahme, Umsetzung und Bewertung der Umwelt- und Klimaschutzpolitik der EU und der Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung beteiligt sind, sowie für die breite Öffentlichkeit fungieren;

26.

hebt hervor, dass die Kommission 2016 im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung ein Verfahren zur Bewertung der Agentur und des EIONET eingeleitet hat, das den Zeitraum zwischen Mitte 2012 und Ende 2016 abdeckt, und die Erkenntnisse hieraus künftig herangezogen werden, um die Leistung der Agentur zu beurteilen;

27.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 443 vom 29.11.2016, S. 1.

(2)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0133 (siehe Seite 393 dieses Amtsblatts).


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