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Document JOL_1985_370_R_0046_021
Council Decision of 20 December 1985 on the conclusion of an agreement in the form of agreed minutes extending the Temporary Arrangement for a concerted discipline between the European Economic Community and the Republic of Austria concerning reciprocal trade in cheese #Agreement in the form of agreed minutes extending the temporary arrangement for a concerted discipline between the European Economic Community and the Republic of Austria concerning reciprocal trade in cheese
Beschluß des Rates vom 20. Dezember 1985 über den Abschluß des Abkommens in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich
Abkommen in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich
Beschluß des Rates vom 20. Dezember 1985 über den Abschluß des Abkommens in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich
Abkommen in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich
ABl. L 370 vom 31.12.1985, p. 46–48
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)
85/570/EWG: Beschluß des Rates vom 20. Dezember 1985 über den Abschluß des Abkommens in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich
Amtsblatt Nr. L 370 vom 31/12/1985 S. 0046
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 25 S. 0082
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 25 S. 0080
***** BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 1985 über den Abschluß des Abkommens in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich (85/570/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, gestützt auf die befristete Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die vorstehend genannte Vereinbarung läuft am 31. Dezember 1985 ab. Es erweist sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen als zweckmässig, sie um ein Jahr zu verlängern. Die Kommission hat zu diesem Zweck Verhandlungen mit der Republik Österreich geführt und ist zu einer befriedigenden Einigung mit dieser gelangt - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die Vereinbarungen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 1985. Im Namen des Rates Der Präsident R. KRIEPS