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Document 11985I/AFI/DCL/36
DOCUMENTS CONCERNING THE ACCESSION OF THE KINGDOM OF SPAIN AND THE PORTUGUESE REPUBLIC TO THE EUROPEAN COMMUNITIES, FINAL ACT, DECLARATION BY THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY ON SPANISH AND PORTUGUESE WORKERS TAKING UP PAID EMPLOYMENT IN THE PRESENT MEMBER STATES
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UEBER DEN ZUGANG SPANISCHER UND PORTUGIESISCHER ARBEITNEHMER ZU TAETIGKEITEN IM LOHN- ODER GEHALTSVERHAELTNIS IN DEN DERZEITIGEN MITGLIEDSTAATEN
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UEBER DEN ZUGANG SPANISCHER UND PORTUGIESISCHER ARBEITNEHMER ZU TAETIGKEITEN IM LOHN- ODER GEHALTSVERHAELTNIS IN DEN DERZEITIGEN MITGLIEDSTAATEN
ABl. L 302 vom 15.11.1985, p. 492–492
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/acc_1985/fna_1/dcl_36/sign
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UEBER DEN ZUGANG SPANISCHER UND PORTUGIESISCHER ARBEITNEHMER ZU TAETIGKEITEN IM LOHN- ODER GEHALTSVERHAELTNIS IN DEN DERZEITIGEN MITGLIEDSTAATEN
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0492
++++ Erklärung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Zugang spanischer und portugiesischer Arbeitnehmer zu Tätigkeiten im Lohn - oder Gehaltsverhältnis in den derzeitigen Mitgliedstaaten Nehmen die derzeitigen Mitgliedstaaten , um ihren Bedarf an Arbeitskräften zu decken , Arbeitskräfte aus dritten Ländern in Anspruch , die nicht zu ihrem regulären Arbeitsmarkt gehören , so räumen sie im Rahmen der Übergangsvorschriften über die Ausübung des Rechts auf Freizuegigkeit spanischen und portugiesischen Staatsangehörigen den gleichen Vorrang ein wie Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten .