Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 11985I/AFI/DCL/12

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG ZU PROTOKOLL NR. 2

ABl. L 302 vom 15.11.1985, p. 483–483 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/acc_1985/fna_1/dcl_12/sign

11985I/AFI/DCL/12

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG ZU PROTOKOLL NR. 2

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0483


++++

Gemeinsame Erklärung

zu Protokoll Nr . 2

( 1 ) Für die Anwendung des Artikels 10 des Protokolls Nr . 3 baut die Portugiesische Republik bei den Erzeugnissen mit Ursprung auf den Kanarischen Inseln und in Ceuta oder Melilla die Einfuhrzölle sowie die Abgaben mit gleicher Wirkung unter den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen Zeitplan ab wie in Artikel 190 der Beitrittsakte vorgesehen .

( 2 ) Die Anwendung der Artikel 88 und 256 der Beitrittsakte bezieht sich auf die Gesamtheit der unter Anhang II des EWG-Vertrags fallenden Erzeugnisse und umfasst auch die gegebenenfalls auf diese Erzeugnisse nach dem Protokoll Nr . 2 anwendbaren Sondermaßnahmen .

Top