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Document C2007/054/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4576 — AVR/Van Gansewinkel) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 54 vom 9.3.2007, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 54/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4576 — AVR/Van Gansewinkel)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 54/10)

1.

Am 27. Februar 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen AVR Acquitions B.V. (im Folgenden „AVR“, Niederlande), das von CVC Capital Partners Group Sarl (im Folgenden „CVC-Gruppe“) und Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. (im Folgenden „KKR-Gruppe“) kontrolliert wird, erwirbt durch Kauf von Anteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Van Gansewinkel Holding B.V. (im Folgenden „Van Gansewinkel“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CVC-Gruppe und KKR-Gruppe: Bereitstellung von privaten Eigenkapitalbeteiligungen;

AVR: Abfallbewirtschaftung;

Van Gansewinkel: Abfallbewirtschaftung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4576 — AVR/Van Gansewinkel, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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