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Document 52018DC0709

BERICHTIGUNGSSCHREIBEN Nr. 1 ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2019 Aktualisierter veranschlagter Bedarf der Agrarausgaben Auswirkungen von Einigungen über Vorschläge der Kommission und neuen Initiativen Anpassungen aufgrund jüngster Entwicklungen Technische Berichtigungen

COM/2018/709 final

Brüssel, den 16.10.2018

COM(2018) 709 final

BERICHTIGUNGSSCHREIBEN Nr. 1 ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2019

Aktualisierter veranschlagter Bedarf der Agrarausgaben

Auswirkungen von Einigungen über Vorschläge der Kommission und neuen Initiativen

Anpassungen aufgrund jüngster Entwicklungen

Technische Berichtigungen














gestützt auf:

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (…) 1 , insbesondere auf Artikel 42,

den am 21. Juni 2018 von der Kommission angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 2 ,

unterbreitet die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat aus den nachstehend dargelegten Gründen das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

INHALT

1.    Einleitung    

2.    Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft    

2.1 Überblick

2.2 Ausführliche Bemerkungen

2.3 Detaillierte Zahlen nach Haushaltslinie

3.    Auswirkungen der Einigungen auf die Vorschläge der Kommission    

3.1 Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich

3.2 Europäisches Solidaritätskorps

3.3 Programm zur Unterstützung von Strukturreformen

4.    Auswirkungen neuer Initiativen der Kommission    

4.1 Verstärkung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache

4.2 Aufstockung des EU-Beitrags zur Asylagentur der Europäischen Union

4.3 Änderung der Verordnung über die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

5.    Sonstige Anpassungen aufgrund jüngster Entwicklungen    

5.1 Aufstockung des EU-Beitrags zur Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

5.2 Verstärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft

5.3 Änderung des Stellenplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

5.4 Verstärkung des Europäischen Auswärtigen Dienstes

6.    Technische Korrekturen    

6.1 Änderung des Stellenplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur

6.2 Änderung der Haushaltserläuterung zu den Unterstützungsausgaben für Interoperabilitätslösungen und gemeinsamen Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (ISA²)

7.    Übersicht nach MFR‑Rubriken    

1.Einleitung

Das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsplanentwurf für 2019 (BS Nr. 1/2019) betrifft Folgendes:

¾Die Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben den sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2019 auch den Auswirkungen von Beschlüssen im Agrarbereich nach der Annahme des HE 2019 im Juni 2018 sowie von anderen Vorschlägen, die im Haushaltsjahr 2019 beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen.

¾Die Aktualisierung der Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen infolge der jüngsten politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zu den nachstehenden Vorschlägen der Kommission:

§Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich

§Einrichtung des Europäischen Solidaritätskorps

§Anpassung des übergeordneten Ziels und Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen.

¾Die Auswirkungen der neuen, vor Kurzem von der Kommission vorgelegten Initiativen im Hinblick auf:

§Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

§Asylagentur der Europäischen Union

§Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

¾Anderweitige Anpassungen auf der Grundlage der jüngsten Entwicklungen in Bezug auf Europol, eu-LISA, die Europäische Staatsanwaltschaft, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei

¾Technische Korrekturen in Bezug auf den Stellenplan der Europäischen Arzneimittelbehörde und die Haushaltserläuterung der Ausgabenlinie zur Unterstützung des ISA²-Programms.

Die Nettoauswirkungen von BS Nr. 1/2019 auf die Ausgaben im Entwurf des Haushaltsplans 2019 führen insgesamt zu einem Rückgang von 45,0 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und von 85,0 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen.

2.Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft 

2.1    Überblick

Mit dem BS Nr. 1/2019 sollen die Voranschläge für die Agrarausgaben basierend auf den neuesten Wirtschaftsdaten und den jüngsten Änderungen des Rechtsrahmens aktualisiert werden. Ende September 2018 lagen der Kommission erste Angaben zum Produktionsniveau für 2018 sowie zum Ausblick für die Agrarmärkte vor, die die Grundlage für die aktualisierte Veranschlagung des Mittelbedarfs für 2019 darstellen.

Neben Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2019 auch den Auswirkungen der seit der Erstellung des Entwurf des Haushaltsplans 2019 im Mai 2018 im Agrarbereich ergangenen Rechtsakte sowie anderer Rechtsakte, die derzeit zwar noch ausgearbeitet werden, jedoch in Kürze angenommen werden sollen, Rechnung getragen.



Insgesamt wird der EGFL-Bedarf 2019 (unter Berücksichtigung der EGFL-Bestimmungen zur Haushaltsdisziplin) gegenwärtig mit 44 254,4 Mio. EUR veranschlagt, was einen Anstieg um 91,9 Mio. EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans 2019 bedeutet. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf einen gewissen zusätzlichen Bedarf (+ 52,0 Mio. EUR) für Kapitel 05 03 (Direktzahlungen als Beitrag zum Einkommen der Landwirte, zur Begrenzung von Einkommensschwankungen und zur Verwirklichung von Umwelt- und Klimazielen) zurückzuführen. Ferner werden auch Kapitel 05 02 (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Agrarmarkt-Interventionen) und Kapitel 05 07 (Audit der aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierten Agrarausgaben) geringfügig geändert (um + 10,0 Mio. EUR bzw. + 29,9 Mio. EUR).

Die 2019 voraussichtlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen steigen von 549,1 Mio. EUR im Entwurf des Haushaltsplans 2019 auf 825,0 Mio. EUR (+ 275,9 Mio. EUR), wodurch der zusätzliche Bedarf mehr als gedeckt ist. Die Aktualisierung der Schätzungen betrifft die Beträge aus Rechnungsabschlussentscheidungen (+ 88,9 Mio. EUR) und für Unregelmäßigkeiten (- 4 Mio. EUR). Darüber hinaus enthält das BS Nr. 1/2019 eine erwartete Übertragung zweckgebundener Einnahmen von 2018 auf 2019 in Höhe von 191,0 Mio. EUR (zu erwartender „Überschuss“ des EGFL) 3 . Der geschätzte Überschuss enthält keine ungenutzten Mittel (459,5 Mio. EUR) aus der Reserve für Krisen im Agrarsektor 2018, die nicht in Anspruch genommen werden. Diese ungenutzten Mittel werden zur Erstattung an die von der Haushaltsdisziplin betroffenen Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe auf das Haushaltsjahr 2019 übertragen.

Infolge dieser Aktualisierungen schlägt die Kommission vor, die Ausgabenvoranschläge für die Landwirtschaft um 184,0 Mio. EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans 2019 zu reduzieren. Es sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 429,4 Mio. EUR, einschließlich eines Betrags von 468,7 Mio. EUR für die (Reserve für Krisen im Agrarsektor), erforderlich, um den EGFL-Bedarf für 2019 zu decken. Dieser Gesamtbetrag bleibt unter der Nettoteilobergrenze für den EGFL, die bei 43 880,3 Mio. EUR liegt. Somit wird das Verfahren der Haushaltsdisziplin nur angewendet, um die Reserve für Krisen im Agrarsektor für das Haushaltsjahr 2019 zu bilden. 4

2.2    Ausführliche Bemerkungen

05 02  Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Agrarmarkt-Interventionen (30,0 Mio. EUR an Mitteln)

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Interventionen auf den Agrarmärkten

Haushaltsplanentwurf 2019

Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2019

Haushaltsplanentwurf 2019
(einschl. BS Nr. 1/2019)

Bedarf

2 613,2

+10,0

2 623,2

geschätzte zweckgebundene Einnahmen, die 2018 verfügbar sind

100,0

+40,0

140,0

Beantragte Mittel

2 513,2

-30,0

2 483,2

Insgesamt liegt der Mittelbedarf für Interventionsmaßnahmen auf den Agrarmärkten um 10,0 Mio. EUR etwas höher als im Entwurf des Haushaltsplans 2019 veranschlagt. Die im BS Nr. 1/2019 beantragten Mittel können um 30,0 Mio. EUR reduziert werden, da die erwarteten zweckgebundenen Einnahmen für das Kapitel 05 02 (140,0 Mio. EUR) um 40,0 Mio. EUR über denen des HE 2019 liegen.

Für Obst und Gemüse schlägt die Kommission vor, die Mittel für den Haushaltsposten 05 02 08 03 (Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen) im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans 2019 um 40 Mio. EUR zu reduzieren. Zur Deckung des gesamten Bedarfs sind 2019 zusätzliche zweckgebundene Einnahmen erforderlich. Die durch diese Reduzierung freigewordenen Mittel werden auf den Haushaltsartikel 13 08 02 (SRSP – Übertragung operativer technischer Hilfe von R2) umgeschichtet, wodurch der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zum Vorschlag der Kommission zur die Aufstockung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (Abschnitt 3.3) Rechnung getragen wird. Die Mittel für den Milchsektor (Haushaltsartikel 05 02 12) werden angesichts des gleichbleibenden Niveaus bei den Verkäufen von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen, durch die sich die Lagerungskosten für die verbleibenden Bestandsmengen sinken, um 3,0 Mio. EUR reduziert.

Eine weitere im BS Nr. 1/2019 vorgeschlagene Änderung bei den Marktmaßnahmen betrifft den Geflügelsektor (Haushaltsartikel 05 02 15 99) mit einer Aufstockung um 13,0 Mio. EUR im Zusammenhang mit speziellen außerordentlichen Maßnahmen zugunsten von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe nach dem Ausbruch der Vogelgrippe.

05 03  Direktzahlungen als Beitrag zum Einkommen der Landwirte, zur Begrenzung von Einkommensschwankungen und zur Verwirklichung von Umwelt- und Klimazielen (-183,9 Mio. EUR an Mitteln)

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Direktzahlungen

Haushaltsplanentwurf 2019

Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2019

Haushaltsplanentwurf 2019
(einschl. BS Nr. 1/2019)

Nach Haushaltsdisziplin (einschließlich Mittel für die „Reserve für Krisen im Agrarsektor“)

Bedarf

41 430,7

+52,0

41 482,7

geschätzte zweckgebundene Einnahmen, die 2018 verfügbar sind

449,1

+235,9

685,0

Beantragte Mittel

40 981,6

-183,9

40 797,7

Im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans 2019 werden die für das Kapitel 05 03 beantragten Mittel um 183,9 Mio. EUR nach unten korrigiert. Diese Korrektur ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass unter dem Haushaltsposten 05 03 01 10 (Basisprämienregelung) nun ein höherer Betrag zweckgebundener Einnahmen (+ 235,9 Mio. EUR) zur Verfügung steht. Bei den Haushaltsposten für die Direktzahlungen gibt es auch einige Abweichungen aufgrund der aktualisierten Bedarfsanalyse.

Andere aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierte Agrarausgaben (+ 29,9 Mio. EUR an Mitteln)

Die Mittel für den Haushaltsartikel 05 07 02 (Regelung von Streitfällen) müssen infolge eines Urteils des Gerichtshofs über die früheren Zuckerabgaben um 29,0 Mio. EUR aufgestockt werden. Einige Zahlungen, die ursprünglich für das Jahr 2018 vorgesehen waren, werden auf das Jahr 2019 verschoben. Ferner gibt es einige geringfügige Korrekturen bei den Haushaltsposten 05 07 01 06 (Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Rechnungsabschluss) und 05 07 01 07 (Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Konformitätsabschluss).

2.3    Detaillierte Zahlen nach Haushaltslinie

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Europäische Kommission

05 02 08 03

Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen

-40 000 000

-40 000 000

05 02 12 02

Maßnahmen für die Lagerhaltung von Magermilchpulver

-3 000 000

-3 000 000

05 02 15 99

Sonstige Maßnahmen für Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse

13 000 000

13 000 000

Teilobergrenze    05 02

-30 000 000

-30 000 000

05 03 01 02

Einheitliche Flächenzahlungen

71 000 000

71 000 000

05 03 01 07

Umverteilungsprämie

-5 000 000

-5 000 000

05 03 01 10

Basisprämienregelung

-242 900 000

-242 900 000

05 03 01 11

Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden

102 000 000

102 000 000

05 03 01 13

Zahlung für Junglandwirte

34 000 000

34 000 000

05 03 01 99

Sonstiges (entkoppelte Direktzahlungen)

11 000 000

11 000 000

05 03 02 40

Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

4 000 000

4 000 000

05 03 02 50

POSEI – Förderprogramme der Europäischen Union

1 000 000

1 000 000

05 03 02 60

Fakultative gekoppelte Stützung

73 000 000

73 000 000

05 03 02 61

Kleinerzeugerregelung

-231 000 000

-231 000 000

05 03 02 99

Sonstiges (Direktzahlungen)

-1 000 000

-1 000 000

Teilobergrenze    05 03

-183 900 000

-183 900 000

05 07 01 06

Ausgaben für Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre in Bezug auf Ausgaben der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen des EAGFL, Abteilung Garantie (frühere Maßnahmen), und im Rahmen des EGFL

-1 700 000

-1 700 000

05 07 01 07

Ausgaben für Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Konformitätsabschluss früherer Haushaltsjahre in Bezug auf Ausgaben der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen des EAGFL, Abteilung Garantie (frühere Maßnahmen), und im Rahmen des EGFL

2 600 000

2 600 000

05 07 02

Regelung von Streitfällen

29 000 000

29 000 000

Teilobergrenze    05 07

+29 900 000

+29 900 000

EGFL Gesamt    

-184 000 000

-184 000 000

Die Haushaltserläuterungen zu den Kapiteln 05 02 und 05 03 sowie zu den Einnahmeposten 6 7 0 1 und 6 7 0 2 werden im haushaltstechnischen Anhang angepasst.

3.Auswirkungen der Einigungen auf die Vorschläge der Kommission

3.1    Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich

Die Kommission schlägt eine Aktualisierung der Mittel für Verpflichtungen für das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich vor, womit der politischen Einigung 5 Rechnung getragen werden soll, die im Mai 2018 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zum Vorschlag der Kommission vom Mai 2017 6 erzielt wurde.

Wie von den Mitgliedstaaten gefordert, umfasst die Einigung die Einrichtung eines gesicherten Netzes für den Austausch von EU-Verschlusssachen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission mithilfe eines Verschlüsselungssystems. Es wird vorgeschlagen, dass die Finanzierung dieser Anforderung, die nicht im Vorschlag der Kommission enthalten war, aus der Ausgabenlinie für Verwaltungsausgaben des Programms gedeckt wird.

Die nachstehende Tabelle enthält Details nach Haushaltslinien.

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Europäische Kommission

02 01 04 05

Unterstützungsausgaben für das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP)

1 750 000

1 750 000

02 05 01

Entwicklung und Bereitstellung von weltweiten Satellitennavigations-Infrastrukturen und Diensten (Galileo) bis zum Jahr 2020

15 950 000

-

02 06 01

Erbringung operativer Dienste auf der Grundlage weltraumgestützter Beobachtungstätigkeiten und der Nutzung von In-situ-Daten (Copernicus)

2 000 000

-

02 07 01

Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich

243 250 000

145 250 000

09 03 03

Förderung der Interoperabilität, des nachhaltigen Aufbaus, Betriebs und der nachhaltigen Modernisierung digitaler Dienstinfrastrukturen sowie Koordinierung auf europäischer Ebene

1 992 858

-

32 02 01 01

Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom-
und Gasnetze

3 985 714

-

32 02 01 02

Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union

3 985 714

-

32 02 01 03

Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes

3 985 714

-

32 05 01 02

Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)

6 050 000

-

40 01 40

Vorläufig eingesetzte Mittel für Verwaltungsausgaben

-300 000

-300 000

40 02 41

Getrennte Mittel

-244 700 000

-146 700 000

Gesamt    

37 950 000

-

Die Haushaltserläuterungen zu den Artikeln 40 01 40 und 40 02 41 werden im haushaltstechnischen Anhang angepasst.

3.2    Europäisches Solidaritätskorps

Die Kommission schlägt eine Aktualisierung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen für das Europäische Solidaritätskorps vor, womit der politischen Einigung 7 Rechnung getragen werden soll, die im Juni 2018 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zum im Juni 2017 vorgelegten Vorschlag der Kommission 8 erzielt wurde.

Aufgrund der Einigung sind folgende Änderungen des Entwurfs des Haushaltsplans 2019 erforderlich:

¾Die Erweiterung des geografischen Geltungsbereichs des Europäischen Solidaritätskorps von der EU-28 auf das Erasmus+-Gebiet führt zu einer Umschichtung von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 28,1 Mio. EUR von Erasmus+ auf das Europäische Solidaritätskorps und entsprechenden Anpassungen bei den Mitteln für Zahlungen.

¾Die Streichung des Beitrags aus der technischen Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Europäischen Solidaritätskorps im Jahr 2019 (12,1 Mio. EUR), der wieder in die Hauptlinie für die technische Unterstützung des ESF zurückgeführt wird, und entsprechende Anpassungen bei den Mitteln für Zahlungen.

Diese Streichung wird ausgeglichen durch 6,1 Mio. EUR aus dem verbliebenen Spielraum und durch 6 Mio. EUR aus den folgenden Umschichtungen innerhalb der Rubrik 1a:

¾Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 basierte die Forderung der Kommission in Bezug auf einen EU-Ausgleichsbetrag für die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, 61,4 Mio. EUR) auf einer konservativen Schätzung der Gebühreneinnahmen. Angesichts der Höhe der 2018 tatsächlich eingegangenen Gebühreneinnahmen kann ein Betrag von 3,0 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden.

¾Bei der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) kam es zu Verzögerungen bei der Einführung eines Drohnendienstes für öffentliche Aufgaben auf See. Während die Agentur die Verzögerungen aufholt, wird vorgeschlagen, einen Betrag von 2,0 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.

¾Die Kommission schlägt vor, die Mittel für die Linie der Überwachung der nuklearen Sicherheit um 1,0 Mio. EUR (- 5 %) zu reduzieren. Angesichts des vergangenen Haushaltsvollzugs dürfte der reduzierte Betrag für die Durchführung der für 2019 geplanten Maßnahmen ausreichend sein.

In Übereinstimmung mit der Kosten-Nutzen-Analyse zur Übertragung eines Teils der Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) schlägt die Kommission vor, 0,9 Mio. EUR sowohl an Mitteln für Verpflichtungen als auch an Mitteln für Zahlungen von der Ausgabenlinie für Verwaltungsausgaben des Europäischen Sozialkorps auf die Beitragslinie der EACEA umzuschichten.

Die nachstehende Tabelle enthält Details nach Haushaltslinien.

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Europäische Kommission

02 03 03

Europäische Chemikalienagentur Chemikalienrecht

-3 000 000

-3 000 000

04 02 63 01

Europäischer Sozialfonds — Operative technische Hilfe

12 078 000

8 454 600

04 02 65

Europäisches Solidaritätskorps — Beitrag aus dem Europäischen Sozialfonds

-

3 330 600

05 04 60 04

Europäisches Solidaritätskorps — Beitrag aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raum (ELER)

-

540 000

06 02 03 01

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

-2 000 000

-2 000 000

07 02 07

Europäisches Solidaritätskorps– Beitrag aus dem LIFE—Teilprogramm „Umwelt“

1 000 000

1 000 000

15 01 04 03

Unterstützungsausgaben für das Europäische Solidaritätskorps

3 612 500

3 612 500

15 01 06 03

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus Mitteln des Europäischen Solidaritätsfonds

937 500

937 500

15 02 01 01

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt

-1 900 000

-1 900 000

15 02 01 02

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa

-26 200 000

-19 650 000

15 05 01

Europäisches Solidaritätskorps

138 774 568

115 000 000

23 03 01 03

Europäisches Solidaritätskorps – Beitrag aus dem Katastrophenschutzverfahren der Union

2 000 000

2 000 000

32 03 01

Nukleare Sicherheit — Überwachung

-1 000 000

-1 000 000

34 02 05

Europäisches Solidaritätskorps– Beitrag aus dem LIFE—Teilprogramm „Klimapolitik“

500 000

500 000

40 01 40

Vorläufig eingesetzte Mittel für Verwaltungsausgaben

-4 550 000

-4 550 000

40 02 41

Getrennte Mittel

- 114 174 568

-99 341 200

Gesamt    

6 078 000

3 934 000

Die Haushaltserläuterungen zu den Artikeln 40 01 40 und 40 02 41 werden im haushaltstechnischen Anhang angepasst.

3.3    Programm zur Unterstützung von Strukturreformen

Die Kommission schlägt eine Aktualisierung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) vor, womit der politischen Einigung 9 , die im Juli 2018 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zum Vorschlag der Kommission vom Dezember 2017 10 erzielt wurde, Rechnung getragen werden soll.

Gemäß dem Vorschlag der Kommission soll die Aufstockung der Finanzausstattung um 40 Mio. EUR in Mitteln für Verpflichtungen unter der Rubrik 1b unter Rückgriff auf das Flexibilitätsinstrument 11 finanziert werden. Angesichts des beschränkten Spielraums innerhalb dieser Rubrik (1,9 Mio. EUR) wurde vorgeschlagen, einen Betrag von 38,1 Mio. EUR über das Flexibilitätsinstrument zu mobilisieren 12 .

Gemäß der politischen Einigung erfolgt die Finanzierung der Aufstockung im Jahr 2019 über Umschichtungen aus der Rubrik 2 (siehe Abschnitt 2.2) und der Vorschlag zur Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments wird zurückgezogen.

Die nachstehende Tabelle enthält Details nach Haushaltslinien.

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Europäische Kommission

13 08 01

Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) — Übertragung operativer technischer Hilfe von Tr1b (ESF, EFRE und Kohäsionsfonds)

-40 000 000

-17 200 000

13 08 02

Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) — Übertragung operativer technischer Hilfe von R2 (ESF, EFRE und Kohäsionsfonds)

40 000 000

17 200 000

Gesamt    

-

-

4.Auswirkungen neuer Initiativen der Kommission

4.1    Verstärkung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Als Teil ihres Beitrags zum Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Salzburg vom 19. und 20. September 2018 schlug die Kommission vor, das Mandat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zu erweitern, insbesondere mit Blick auf die Einrichtung einer ständigen Reserve mit 10 000 Grenzschutzbeamten bis Ende 2020. 13 Die ständige Reserve soll aus einer Mischung aus drei Kategorien von Bediensteten zusammengesetzt sein: eigene Bedienstete der Agentur, langfristig von den Mitgliedstaaten abgeordnete Bedienstete und kurzfristig von den Mitgliedstaaten entsendete Bedienstete mit einer allmählichen Verlagerung zugunsten von Bediensteten der Agentur und der langfristigen Abordnungen.

Die Kommission schlägt vor, im Haushaltsplan 2019 die 375 Planstellen zu berücksichtigen, die für die Bediensteten der Agentur als Teil der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache vorgesehen sind, und den EU-Beitrag um 19 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen aufzustocken, um die Finanzierung sicherzustellen. Somit sollte die Agentur in der Lage sein, direkt nach der politischen Einigung über die Erweiterung ihres Mandats mit den Einstellungen zu beginnen. Mit der Aufstockung um 375 Vertragsbedienstete könnte die Agentur im Laufe des Jahres 2019 insgesamt 750 zusätzliche Bedienstete einstellen.

Angesichts des fehlenden Spielraums und der fehlenden Möglichkeit einer Umschichtung unter Rubrik 3 schlägt die Kommission vor, die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments entsprechend zu ändern.

Die nachstehende Tabelle enthält Details nach Haushaltslinien.

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Europäische Kommission

18 02 03

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

19 321 000

19 321 000

Gesamt    

19 321 000

19 321 000

Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

4.2    Aufstockung des EU-Beitrags zur Asylagentur der Europäischen Union

Als Teil ihres Beitrags zum Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Salzburg vom 19. und 20. September 2018 schlug die Kommission vor, das Mandat der Asylagentur der Europäischen Union zu erweitern, insbesondere mit Blick auf die Stärkung ihrer Kapazität zur operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Bedarf. 14 Um die Agentur in die Lage zu versetzen, erweiterte technische und operative Unterstützung zu leisten, schlägt die Kommission vor, den EU-Beitrag zur Agentur um 55 Mio. EUR in Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen zu erhöhen.

Angesichts des fehlenden Spielraums und der fehlenden Möglichkeit einer Umschichtung unter Rubrik 3 schlägt die Kommission vor, die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments entsprechend zu ändern.

Die nachstehende Tabelle enthält Details nach Haushaltslinien.

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Europäische Kommission

18 03 02

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

55 000 000

55 000 000

Gesamt    

55 000 000

55 000 000

4.3    Änderung der Verordnung über die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen 15 wurde erlassen, um die Sichtbarkeit, Anerkennung, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht europäischer politischer Parteien und der ihnen angeschlossenen politischen Stiftungen zu verstärken. Zum Zweck der Eintragung, Überwachung und gegebenenfalls Sanktionierung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen wurde eine unabhängige Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (im Folgenden „Behörde“) eingerichtet, die auch Fällen nachgeht, in denen solchen Einrichtungen eine Missachtung dieser europäischen Grundwerte vorgeworfen wird.

Als Teil ihres Beitrags zum Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Salzburg vom 19. und 20. September 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag 16 zur Änderung dieser Verordnung im Hinblick auf ein Überprüfungsverfahren für im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament begangenen Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten an.

Damit die Behörde reibungslos und wirksam arbeiten kann, wird vorgeschlagen, zusätzlich zur Stelle auf Zeit des Direktors der Behörde, die bereits Teil des Entwurfs des Haushaltsplans 2019 ist 17 , dem Stellenplan des Europäischen Parlaments 18 9 Stellen hinzuzufügen. Insgesamt werden der Behörde folglich 10 Stellen zugewiesen.

Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 wird angesichts des Zeitrahmens, der für die Einstellung von ständigem Personal erforderlich ist, im Einzelplan Parlament vorgeschlagen, Mittel vorzusehen, die sechs Monaten durchschnittlicher effektiver Beschäftigung im Jahr 2019 entsprechen.

Zur sofortigen Unterstützung der Behörde wird auch vorgeschlagen, Mittel für 6 Vertragsbedienstete für sechs Monate effektiver Beschäftigung im Jahr 2019 im Entwurf des Haushaltsplans 2019 im Einzelplan für das Europäische Parlaments vorzusehen. Diese Aufstockung wird durch eine Verringerung in gleicher Höhe im Einzelplan der Kommission ausgeglichen.

Die nachstehende Tabelle enthält Details nach Haushaltslinien.

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan I – Europäisches Parlament

1 2 0 0

Dienstbezüge und Vergütungen

535 500

535 500

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete - Generalsekretariat und Fraktionen

150 000

150 000

Zwischensumme Einzelplan I

685 500

685 500

Einzelplan III – Europäische Kommission

27 01 02 09

Externes Personal — Nicht dezentrale Verwaltung

-150 000

-150 000

Zwischensumme Einzelplan III

-150 000

-150 000

Gesamt

535 500

535 500

Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

5.Sonstige Anpassungen aufgrund jüngster Entwicklungen 

5.1    Aufstockung des EU-Beitrags zur Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda spielt die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) eine Schlüsselrolle als zentrale Drehscheibe bei der Terrorismusbekämpfung in der EU und leistet einen Beitrag zu einer koordinierten Reaktion gegen bestehende und zukünftige Terrorbedrohungen und -anschläge. Nach den jüngsten Terroranschlägen in Europa kam es zu einem starken Anstieg bei den mit Europol ausgetauschten Daten und der Anzahl der Nutzer, weshalb die zentralen IT-Systeme der Agentur modernisiert werden sollten. Aus diesem Grund schlägt die Kommission eine Aufstockung des EU-Beitrags zu Europol um 5,0 Mio. EUR vor.

Außerdem beantragt die Kommission zusätzliche 3,0 Mio. EUR, um das Programm von Europol zum Einsatz abgestellter Beamter für Zweitkontrollen als ein Schlüsselinstrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der illegalen Einwanderung auf allen bestehenden und neuen Routen zu erweitern.

Folglich besteht gemäß der Bewertung der Kommission ein zusätzlicher Bedarf für Europol in Höhe von 8,0 Mio. EUR in Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen. Angesichts des fehlenden Spielraums unter Rubrik 3 und der fehlenden Möglichkeit einer Umschichtung schlägt die Kommission vor, die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments entsprechend zu ändern.

Die nachstehende Tabelle enthält Details nach Haushaltslinien.

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Europäische Kommission

18 02 04

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)

8 000 000

8 000 000

Gesamt    

8 000 000

8 000 000

5.2    Verstärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wurde im Oktober 2017 im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit 19 eingerichtet an der sich damals mit 20 Mitgliedstaaten beteiligten. In der Folge wurde auch die Teilnahme von Malta und den Niederlanden an der EUStA bestätigt. Aufgrund der Kollegiumsstruktur der EUStA wurde dadurch die Einstellung von zwei weiteren Europäischen Staatsanwälten erforderlich. Angesichts der erwarteten relativ geringen Anzahl zusätzlicher Fälle aufgrund der Beteiligung dieser neuen Länder, wird nicht davon ausgegangen, dass eine weitere Aufstockung des Personals der EUStA im Vergleich zu dem überarbeiteten Finanzbogen zu Rechtsakten vom September 2017 erforderlich wird.

Ferner schlägt die Kommission vor, den Europäischen Generalstaatsanwalt und die 22 Europäischen Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen AD15 bzw. AD13 einzustellen, da es in Anbetracht der auszuübenden Strafverfolgungsfunktionen sowie des Ansehens und der Verantwortung dieser Stellen als sehr wichtig erachtet wird, hoch qualifizierte Kandidaten anzuziehen.

Angesichts der zeitlichen Planung der Einstellungen bei der EUStA im Laufe des Jahres 2019 werden im Vergleich zu dem EU-Beitrag, der im Entwurf des Haushaltsplans 2019 vorgesehen ist (4,9 Mio. EUR) keine zusätzlichen Mittel benötigt.

Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

5.3    Änderung des Stellenplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte Einigung über die überarbeitete Gründungsverordnung der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) 20 umfasst auch die Einrichtung der Stelle des stellvertretenden Exekutivdirektors, der den Exekutivdirektor unterstützt und vertritt. Da der Vorschlag der Kommission diese Stelle nicht vorsah, wird vorgeschlagen, eine AD5-Planstelle des Stellenplans in eine AD13-Planstelle umzuwandeln, damit die Agentur mit der Einstellung des stellvertretenden Exekutivdirektors fortfahren kann. Dies hat keine Auswirkungen auf den für die Agentur erforderlichen EU-Beitrag.

Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

5.4    Verstärkung des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 waren im Einzelplan des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) eine Reihe von Punkten nicht enthalten, da die damit verbundenen Entscheidungsprozesse noch nicht weit genug fortgeschritten waren. In Bezug auf vier Punkte wurde inzwischen eine Phase erreicht, die ihre Berücksichtigung rechtfertigt, nämlich:

¾die Eröffnung von Delegationen in Turkmenistan und Kuwait und die Einrichtung einer ständigen Präsenz in Den Haag;

¾die Beibehaltung der Präsenz der Union in Belfast;

¾die militärischen Berater in den Delegationen;

¾die Verstärkung des Nachrichtendienstes des Militärstabs der Europäischen Union (EUMS).

Dies betrifft in allen Fällen neue Kompetenzen, die entweder vom Rat unterstützt wurden oder eine starke politische Unterstützung der Mitgliedstaaten erhielten und für welche im gegenwärtigen oder in zukünftigen Haushaltsplänen des EAD keine Ressourcen vorgesehen waren.

5.4.1    Eröffnung von Delegationen in Turkmenistan und Kuwait und Einrichtung einer ständigen Präsenz in Den Haag

Bei der jährlichen Überprüfung des Netzes der EAD-Delegationen 2018 wurde festgestellt, dass es erforderlich ist, Delegationen in Kuwait und Turkmenistan einzurichten und über eine ständige Präsenz in Den Haag zu verfügen.

¾Kuwait spielt eine durchweg konstruktive Rolle im Hinblick auf die zunehmenden regionalen Spannungen und seine Vermittlerrolle – nicht nur in der Golfkrise, sondern auch im Bemühen um einen möglichen Dialog zwischen den beiden Ufern des Golfes – angeboten hat. Kuwait hat auch ein aufrichtiges Interesse an einem wesentlichen Ausbau der bilateralen Beziehungen mit der EU gezeigt. Derzeit ist die EU-Delegation in Saudi-Arabien für fünf Golf-Staaten akkreditiert, darunter auch Kuwait. Eine Präsenz in Kuwait würde es ermöglichen, die Repräsentationsaufgaben und die Präsenz in der Region besser aufzuteilen und auch Katar besser abzudecken.

¾Schlüsselakteure wie Russland und China intensivieren derzeit ihre Präsenz in Zentralasien. Turkmenistan besitzt die weltweit viertgrößten Erdgasvorkommen, seine strategische geografische Lage ist auch im Bereich der Sicherheit von Bedeutung und das Land erkennt in der EU zunehmend einen alternativen Partner bei der Vollendung seines Reform- und Modernisierungsprozesses. Turkmenistan ist weiterhin das einzige zentralasiatische Land, in welchem die EU keine voll funktionsfähige Delegation betreibt. Die Eröffnung einer EU-Delegation in Aschgabat würde ein vollumfängliches Engagement in Bereichen von strategischem Interesse, wie Energie und Sicherheit, bedeuten.

¾Den Haag ist eines der globalen Zentren der multilateralen Diplomatie und seine politische Bedeutung nimmt aufgrund der Arbeit, die bei der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) geleistet wird, zu. Da der EAD bislang nur vorübergehend präsent ist, wird es für wichtig erachtet, eine ständige Präsenz einzurichten.

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat der Eröffnung dieser beiden Delegationen am 16. Juli 2018 förmlich zugestimmt. Nach den Schlussfolgerungen der jährlichen Überprüfung haben auch mehrere Mitgliedstaaten in einem Schreiben vom 28. Mai an die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Stärkung der Präsenz des EAD in Den Haag stark befürwortet.

Daher wird vorgeschlagen, dass die erforderlichen Mittel und das erforderliche Personal dem EAD-Einzelplan des Entwurfs des Haushaltsplans 2019 hinzugefügt werden, damit der EAD diese Präsenz einrichten kann (3,2 Mio. EUR an Mitteln und 19 Bedienstete, davon 9 Planstellen und 10 örtliche Bedienstete). Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Delegationen in Kuwait oder Turkmenistan bereits am 1. Januar 2019 funktionsfähig sein werden, wird eine Finanzierung für nur 8 Monate im Jahr 2019 zuzüglich der erforderlichen einmaligen Eröffnungskosten vorgeschlagen. Angesichts der Tatsache, dass es bereits eine vorübergehende Präsenz in Den Haag gibt, wird die Finanzierung der ständigen Präsenz für das gesamte Jahr 2019 vorgeschlagen.

Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

5.4.2    Beibehaltung der Präsenz der Union in Belfast

Aufgrund der Ungewissheit hinsichtlich der drei bestehenden regionalen Vertretungen im Vereinigten Königreich werden im Entwurf des Haushaltsplans 2019 nur die Mittel und das Personal für die Eröffnung der Delegation in London vorgesehen.

Die Kommission und der EAD haben in der Zwischenzeit vereinbart, die Präsenz in Belfast beizubehalten und die Büros in Edinburgh und Cardiff zu schließen. Der förmliche Antrag an den Rat und die Kommission zur Einrichtung der Delegation in London mit einem Büro in Belfast wird derzeit vom EAD ausgearbeitet.

Angesichts der politischen Bedeutung und aufgrund einer Bewertung des wahrscheinlichsten Mittelbedarfs für 2019 wird vorgeschlagen, im EAD-Einzelplan die Mittel (0,9 Mio. EUR) und das Personal (5 Stellen, darunter 2 Planstellen, 1 Vertragsbediensteter und 2 örtliche Bedienstete), die für die Fortführung dieses Büros erforderlich sind, in den EAD-Einzelplan im Entwurf des Haushaltsplans 2019 einzufügen.

Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

5.4.3    Militärische Berater in den Delegationen

Am 13. März 2018 wurde dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) und am 14. März 2018 dem EU-Militärausschuss (EUMC) 21 ein Konzeptpapier zu militärischen Beratern in EU-Delegationen vorgelegt. Angesichts der starken Unterstützung und unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der beiden Gremien nahm die Hohe Vertreterin in der ersten Hälfte des Monats Oktober ein überarbeitetes Konzeptpapier an, das vom PSK gebilligt wurde.

In dem Konzeptpapier wird insbesondere vorgeschlagen, 5 militärische Berater (abgeordnete nationale Sachverständige) in vorrangige Delegationen zu entsenden, und zwar innerhalb der ersten beiden Jahre bis zu 10 Berater und wahrscheinlich mehr in den Folgejahren. Diese Initiative macht eine Aufstockung des Verwaltungshaushalts des EAS ab 2019 erforderlich.

Es wird deshalb vorgeschlagen, den EAD-Einzelplan im Entwurf des Haushaltsplans 2019 um die erforderlichen Mittel (0,8 Mio. EUR) aufzustocken, um in der ersten Phase bis zu sieben Experten einzustellen, wodurch die Umsetzung beschleunigt wird.

Aufgrund der Art des erforderlichen Fachwissens werden einige Entsendungen in die EU-Delegationen erfolgen, wo die Sicherheitskosten hoch sind und nicht dem Standard entsprechen.

5.4.4    Verstärkung des Nachrichtendienstes des EUMS

Der Nachrichtendienst des Militärstabs der Europäischen Union (EUMS) unterstützt die EU nachrichtendienstlich, insbesondere durch Lagebewertungen, Sonderberichte und Risikobewertungen. Auf diese Weise trägt er zu Politikentwicklung, Frühwarnungen, Vorsorge und Krisenreaktionsplanung und zur Planung und Durchführung von Missionen/Operationen und Übungen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) bei. Die Nachfrage nach Informationen ist hoch und steigt stetig, und die verfügbaren Ressourcen sind angesichts des Bedarfs unzureichend.

Die Anzahl der Nutzer hat sich seit 2009 verdoppelt. Abgesehen von der Führung des EUMS zählen zu den Nutzern auch die Dienststellen der Hohen Vertreterin und des EAD, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission und ihr Präsident sowie Einrichtungen des Rates, insbesondere das PSK und der EUMC. Sowohl bestehende als auch neue Nutzer fordern zunehmend maßgeschneiderte und arbeitsaufwendige Produkte. Außerdem hat der laufende Wandel der gesamten Informationslandschaft (z. B. aufgrund der Auswirkungen von sozialen Medien) den Informationsfluss beschleunigt und führt folglich zu Anfragen mit noch kürzeren Fristen von fast allen Nutzern, wodurch die verfügbaren Ressourcen noch stärker unter Druck gesetzt werden.

Die auf Antrag des Rates durchgeführte Analyse des Ressourcenbedarfs hat ergeben, dass Bedarf an der Einrichtung weiterer 5 kofinanzierter Stellen für nationale Sachverständige besteht; die Ergebnisse der Analyse wurden dem EUMC und dem PSK am 26. September 2017 bzw. 9. Januar 2018 präsentiert. Am 2. März legte der EUMC seine militärische Beratung vor und empfahl die Einrichtung der 5 Stellen (für kofinanzierte nationale Sachverständige) zum 1. Januar 2019.

Nach der Billigung durch das PSK wird vorgeschlagen, die erforderlichen Mittel dem EAD-Einzelplan im Entwurf des Haushaltsplans 2019 hinzuzufügen (0,3 Mio. EUR).

5.4.5    Kombinierte Auswirkungen auf den Einzelplan EAD im Entwurf des Haushaltsplans 2019

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

1 2 0 5

Abgeordnete nationale Militärexperten

280 000

280 000

3 0 0 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals

1 208 000

1 208 000

3 0 0 1

Externes Personal und externe Leistungen

437 000

437 000

3 0 0 2

Sonstige Personalausgaben

954 000

954 000

3 0 0 3

Gebäude und Nebenkosten

1 351 000

1 351 000

3 0 0 4

Sonstige Verwaltungsausgaben

934 000

934 000

Gesamt    

5 164 000

5 164 000

5.5    Aktualisierung der Partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei

Wie in Teil II Punkt C der interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) 22 vorgesehen, hat die Kommission die neuesten Informationen über die Partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei geprüft und den erwarteten Bedarf für 2019 unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Verhandlungsprozesse mit den beteiligten Drittländern überarbeitet. Auf der Grundlage dieser Überprüfung schlägt die Kommission vor, die Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen um 7,0 Mio. EUR aufzustocken, die sich auf die operative Haushaltslinie (11 03 01) und die Reservelinie (40 02 41) verteilen, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

Der beantragte Betrag wird zur Stärkung des Finanzbeitrags für das neue Abkommen mit Marokko verwendet, da die Verhandlungen inzwischen abgeschlossen sind. Es wird erwartet, dass das Abkommen und das damit verbundene Protokoll in der ersten Hälfte 2019 23 in Kraft treten werden, und es wird vorgeschlagen, der Reservehaushaltslinie einen zusätzlichen Betrag hinzuzufügen. Nach der vorläufigen Anwendung des Abkommens mit der Republik Côte d’Ivoire ab dem 1. August 2018 24 schlägt die Kommission ferner vor, die damit verbundenen Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR von der Reservelinie (40 02 41) auf die operative Haushaltslinie (11 03 01) zu übertragen.

Die nachstehende Tabelle enthält Details nach Haushaltslinien.

(in Euro)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Europäische Kommission

11 03 01

Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern

682 000

-

40 02 41

Getrennte Mittel

6 318 000

7 000 000

Gesamt    

7 000 000

7 000 000

6.Technische Korrekturen 

6.1    Änderung des Stellenplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur

Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 schlägt die Kommission vor, die Gesamtzahl der Planstellen im Stellenplan der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) auf dem für 2018 genehmigten Niveau zu belassen (591 Stellen). Die Aufteilung dieser Stellen zwischen den Funktionsgruppen Administrator (AD) und Assistent (AST) sowie in den Besoldungsgruppen im Stellenplan wurde im Entwurf des Haushaltsplans 2019 irrtümlich geändert. Die Kommission schlägt deshalb eine technische Korrektur vor, die keine Auswirkungen auf die Mittel hat.

Der berichtigte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.



6.2    Änderung der Haushaltserläuterung zu den Unterstützungsausgaben für Interoperabilitätslösungen und gemeinsamen Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (ISA²)

Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 wurde die Haushaltserläuterung zu den Unterstützungsausgaben für das ISA²-Programm (26 01 04 01) irrtümlich geändert und es wurden Maßnahmen berücksichtigt, die unter diesem Posten nicht erlaubt sind. Die Kommission schlägt eine technische Korrektur vor, um zu dem Text des verabschiedeten Haushalts 2018 zurückzukehren. Auf die Ausgaben hat diese Berichtigung keine Auswirkungen.

Die berichtigten Haushaltserläuterungen sind im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

7.Übersicht nach MFRRubriken

Rubrik

Haushaltsplanentwurf 2019

Berichtigungsschreiben Nr. 1/2019

Haushaltsplanentwurf 2019

 

(einschl. BS Nr. 1/2019)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1.

Intelligentes und integratives Wachstum

79 973 396 584

67 517 943 173

4 028 000

- 13 266 000

79 977 424 584

67 504 677 173

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

38 069 903

 

- 38 069 903

 

 

davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

233 333 333

 

 

233 333 333

 

Obergrenze

79 924 000 000

 

 

79 924 000 000

 

Spielraum

222 006 652

 

 

 

179 908 749

 

1a

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

22 859 993 348

20 467 170 955

44 028 000

3 934 000

22 904 021 348

20 471 104 955

davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

 

 

 

 

 

Obergrenze

23 082 000 000

 

 

 

23 082 000 000

 

Spielraum

222 006 652

 

 

 

177 978 652

 

1b

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

57 113 403 236

47 050 772 218

- 40 000 000

- 17 200 000

57 073 403 236

47 033 572 218

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

38 069 903

 

- 38 069 903

 

 

davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

233 333 333

 

 

 

233 333 333

 

Obergrenze

56 842 000 000

 

 

 

56 842 000 000

 

Spielraum

 

 

 

1 930 097

 

2.

Nachhaltiges Wachstum natürliche Ressourcen

59 999 077 986

57 790 407 331

- 137 000 000

- 159 800 000

59 862 077 986

57 630 607 331

Obergrenze

60 344 000 000

 

 

 

60 344 000 000

 

Spielraum

344 922 014

 

 

 

481 922 014

 

davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 613 447 000

43 537 899 417

- 184 000 000

- 184 000 000

43 429 447 000

43 353 899 417

Teilobergrenze

43 881 000 000

 

 

 

43 881 000 000

 

für die Berechnung des Spielraums ausgenommene Rundungsdifferenz

659 000

 

 

 

659 000

 

EGFL-Spielraum

266 894 000

 

 

 

450 894 000

 

3.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

3 728 518 138

3 486 361 394

82 321 000

82 321 000

3 810 839 138

3 568 682 394

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

927 518 138

 

82 321 000

 

1 009 839 138

 

Obergrenze

2 801 000 000

 

 

 

2 801 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

4.

Europa in der Welt

11 384 188 562

9 508 356 038

 

 

11 384 188 562

9 508 356 038

davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

1 116 188 562

 

 

 

1 116 188 562

 

Obergrenze

10 268 000 000

 

 

 

10 268 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

5.

Verwaltung

9 956 925 632

9 960 905 652

5 699 500

5 699 500

9 962 625 132

9 966 605 152

Obergrenze

10 786 000 000

 

 

 

10 786 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

- 253 882 156

 

 

 

- 253 882 156

 

Spielraum

575 192 212

 

 

 

569 492 712

 

davon: Verwaltungsausgaben der Organe

7 755 321 712

7 759 301 732

5 699 500

5 699 500

7 761 021 212

7 765 001 232

Teilobergrenze

8 700 000 000

 

 

 

8 700 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

- 253 882 156

 

 

 

- 253 882 156

 

Spielraum

690 796 132

 

 

 

685 096 632

 

Gesamt

165 042 106 902

148 263 973 588

- 44 951 500

- 85 045 500

164 997 155 402

148 178 928 088

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

965 588 041

899 719 628

44 251 097

22 299 869

1 009 839 138

922 019 497

davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

1 349 521 895

 

 

1 349 521 895

 

Obergrenze

164 123 000 000

166 709 000 000

 

164 123 000 000

166 709 000 000

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

- 253 882 156

 

 

- 253 882 156

 

Spielraum

1 142 120 878

19 344 746 040

 

 

1 231 323 475

19 452 091 409

 

Sonstige besondere Instrumente

577 248 000

411 500 000

 

 

577 248 000

411 500 000

Gesamtsumme

165 619 354 902

148 675 473 588

- 44 951 500

- 85 045 500

165 574 403 402

148 590 428 088

(1)      ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(2)    COM(2018) 600 vom 21.6.2018.
(3)      Diese Schätzung beruht auf den Erklärungen über die tatsächlichen Ausgaben, die bis August 2018 aus den Mitgliedstaaten eingegangen sind, ergänzt durch Prognosen für den Zeitraum vom 1.9.2018 bis zum 15.10.2018. Vollständige Informationen über die tatsächlichen Ausgaben für diesen restlichen Zeitraum stehen Ende Oktober/Anfang November 2018 zur Verfügung.
(4)      Der Anpassungssatz für Direktzahlungen im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin bezüglich des Kalenderjahrs 2018 ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/866 der Kommission festgelegt. Die Kommission wird diesen Satz unter Berücksichtigung der in diesem BS Nr. 1/2019 vorgeschlagenen Änderungen entsprechend korrigieren.
(5)      Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und Erklärung der Kommission in der Anlage zur legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2018 (TA/2018/0275).
(6)      COM(2017) 294 vom 7.6.2017.
(7)      Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission in der Anlage zu der legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2018 (TA/2018/0328).
(8)      COM(2017) 262 vom 30.5.2017.
(9)      Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission in der Anlage zu der legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2018 (TA/2018/0329).
(10)      COM(2017) 825 vom 6.12.2017.
(11)

     ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884-891, Artikel 11.

(12)      COM(2018) 280 vom 23.5.2018.
(13)      COM(2018) 631 vom 12.9.2018.
(14)      COM(2018) 633 vom 12.9.2018.
(15)

   ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1.

(16)      COM(2018) 636 vom 12.9.2018.
(17)      1 AD12.
(18)      4 Stellen auf Zeit (1 AD9, 1 AD5, 2 AST3) und 5 Dauerplanstellen (2 AD5, 1 AST3 und 2 AST-SC1).
(19)      Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 17. Oktober 2017.
(20)      COM(2017) 352 vom 29.6.2017.
(21)      Der EUMC ist das höchste militärische Gremium im Rahmen des Rates. Er erteilt dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) militärischen Rat und gibt Empfehlungen zu militärischen Fragen ab.
(22)      ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(23)      Die Verhandlungen sind abgeschlossen und die Kommission wird die damit verbundenen Vorschläge für Beschlüsse des Rates zur Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und dem Königreich Marokko zusammen mit einem Protokoll und dem Briefwechsel zwischen den Parteien so bald wie möglich annehmen.
(24)      Beschluss (EU) 2018/1069 des Rates vom 26. Juli 2018 (ABl. L 194 vom 31.7.2018, S. 1).
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