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Document C(2025)6855

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 hinsichtlich bestimmter Kriterien für die Erstellung der Liste der Drittländer und der Erzeugnisse mit hohem Risiko

C/2025/6855 final

BEGRÜNDUNG

1. KONTEXT DES DELEGIERTEN RECHTSAKTS

Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698 der Kommission enthält Bestimmungen über Kontrollen von Unternehmern in Drittländern, die von gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen durchgeführt werden, sowie Vorschriften für die Überprüfung von zur Einfuhr in die Union bestimmten Sendungen durch diese Kontrollbehörden und Kontrollstellen.

Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 müssen aus Drittländern stammende Erzeugnisse mit hohem Risiko in einem gemäß Artikel 46 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848 erlassenen Durchführungsrechtsakt auf der Grundlage einer Auswahl aufgeführt sein, die unter Berücksichtigung von erheblichen, kritischen oder wiederholten Verstößen getroffen wurde, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen oder der Produktion beeinträchtigen.

Die Liste der Erzeugnisse mit hohem Risiko kann daher nur auf der Grundlage festgestellter Verstöße erstellt werden, also bei Verstößen, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen auf jeder Stufe der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs beeinträchtigen.

Gemäß Artikel 46 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848 kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, um bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen die Durchführung von entsprechenden Maßnahmen zu gewährleisten.

Viele Verdachtsfälle von Verstößen, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen beeinträchtigen, werden nie bestätigt. Grund dafür ist, dass die Kontrollbehörde oder Kontrollstelle, die die Untersuchung in dem betreffenden Drittland durchführt, nachdem sie von einem Mitgliedstaat über das Informationssystem für den ökologischen Landbau (OFIS) darum ersucht wurde, die Fälle mangels ausreichender Informationen über die Quelle oder die Ursache der Kontamination nicht bestätigen kann, der Verdacht jedoch weiterhin besteht.

Daher sollten die Erzeugnisse mit hohem Risiko und die Drittländer, aus denen sie stammen, entsprechend einer Auswahl aufgeführt werden, die sowohl anhand festgestellter als auch anhand von Verdachtsfällen erheblicher, kritischer oder wiederholter Verstöße, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen oder der Produktion beeinträchtigen, erstellt wird.

2. KONSULTATIONEN VOR ANNAHME DES RECHTSAKTS

Der Entwurf des delegierten Rechtsakts wurde mit der Sachverständigengruppe für ökologische/biologische Produktion sowie mit den wichtigsten Organisationen eingehend erörtert, die Akkreditierungs- und Kontrollbehörden sowie Kontrollstellen vertreten, die an der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse aus Drittländern beteiligt sind. Er wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat bei Einberufung der Sitzung der Sachverständigengruppe für ökologische/biologische Produktion übermittelt. Nach einer vierwöchigen öffentlichen Konsultation vom 13. Juni bis zum 11. Juli 2025, die über den Feedback-Mechanismus 1 durchgeführt wurde, analysierte die Kommission die zwölf eingegangenen Stellungnahmen. In den meisten Stellungnahmen wurde die vorgeschlagene notwendige Änderung abgelehnt, die vorsieht, dass nicht nur festgestellte Verstöße gegen die EU-Vorschriften für ökologische/biologische Erzeugnisse, sondern auch mutmaßliche Verstöße bei den Kriterien für die Erstellung der Liste von Erzeugnissen mit hohem Risiko und Drittländern mit hohem Risiko berücksichtigt werden.

Die WTO-Partner wurden vom 28. Juli bis 26. September 2025 um Stellungnahme gebeten.

Die Kommission beschloss, den ursprünglichen Rechtsakt nicht zu ändern, da viele mutmaßliche Verstöße, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen beeinträchtigen, nie als erwiesen eingestuft werden, da die durchgeführte Untersuchung in der Regel keine ausreichenden Nachweise für einen festgestellten Verstoß liefert.

3. RECHTLICHE ASPEKTE DES DELEGIERTEN RECHTSAKTS

Mit diesem Rechtsakt wird die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698 hinsichtlich der Grundlage für die Erstellung der Liste der Erzeugnisse mit hohem Risiko gemäß Artikel 8 der genannten Verordnung geändert.



DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION

vom 16.10.2025

zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 hinsichtlich bestimmter Kriterien für die Erstellung der Liste der Drittländer und der Erzeugnisse mit hohem Risiko

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 2 , insbesondere auf Artikel 46 Absatz 7 Buchstabe b Ziffer ii,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698 der Kommission 3 enthält Bestimmungen über Kontrollen von Unternehmern in Drittländern, die von gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen durchgeführt werden, sowie Vorschriften für die Überprüfung von zur Einfuhr in die Union bestimmten Sendungen durch diese Kontrollbehörden und Kontrollstellen.

(2)Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 müssen aus Drittländern stammende Erzeugnisse mit hohem Risiko in einem gemäß Artikel 46 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848 erlassenen Durchführungsrechtsakt auf der Grundlage einer Auswahl aufgeführt sein, die unter Berücksichtigung von erheblichen, kritischen oder wiederholten Verstößen getroffen wurde, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen oder der Produktion beeinträchtigen.

(3)Die Liste der Erzeugnisse mit hohem Risiko kann daher derzeit nur auf der Grundlage festgestellter Verstöße erstellt werden, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen auf jeder Stufe der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs beeinträchtigen.

(4)Gemäß Artikel 46 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848 kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, um bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen die Durchführung von entsprechenden Maßnahmen zu gewährleisten.

(5)Ein bestimmtes ökologisches/biologisches Erzeugnis oder Umstellungserzeugnis und das Drittland, aus dem es stammt, sollten in die Liste der Erzeugnisse mit hohem Risiko aufgenommen werden, wenn dieses Erzeugnis an Fällen von erheblichen, kritischen oder wiederholten Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2018/848 beteiligt war und in diesen Fällen von der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle Verstöße festgestellt wurden, die die Integrität des Erzeugnisses beeinträchtigen. In Artikel 22 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 sind die Kriterien für die Einteilung eines Verstoßes als erheblich, kritisch oder wiederholt festgelegt.

(6)Viele Verdachtsfälle von Verstößen, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen beeinträchtigen, werden nie bestätigt. Grund dafür ist, dass die Kontrollbehörde oder Kontrollstelle, die die Untersuchung in dem betreffenden Drittland durchführt, nachdem sie von einem Mitgliedstaat über das Informationssystem für den ökologischen Landbau (OFIS) darum ersucht wurde, die Fälle mangels ausreichender Informationen über die Quelle oder die Ursache der Kontamination nicht bestätigen kann, der Verdacht jedoch weiterhin besteht.

(7)Daher sollten die Erzeugnisse mit hohem Risiko und die Drittländer, aus denen sie stammen, entsprechend einer Auswahl aufgeführt werden, die sowohl anhand festgestellter als auch anhand von Verdachtsfällen erheblicher, kritischer oder wiederholter Verstöße, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen oder der Produktion beeinträchtigen, erstellt wird.

(8)Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698

Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 erhält folgende Fassung:

„Artikel 8

Liste der Drittländer und der Erzeugnisse mit hohem Risiko

Erzeugnisse mit hohem Risiko und die Drittländer, aus denen sie stammen, werden zusammen mit den Anteilen der Sendungen dieser Erzeugnisse, die Nämlichkeitskontrollen, Warenkontrollen und Stichproben durch Kontrollbehörden und Kontrollstellen in Drittländern unterzogen werden, in einem gemäß Artikel 46 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/848 erlassenen Durchführungsrechtsakt auf der Grundlage einer Auswahl aufgeführt, die unter Berücksichtigung von erheblichen, kritischen oder wiederholten Verstößen, die die Integrität von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen oder der Produktion beeinträchtigen, oder unter Berücksichtigung des Verdachts eines solchen Verstoßes getroffen wurde.

Die in Absatz 1 genannten Anteile können unter 100 % liegen und sich für ein und dasselbe Erzeugnis bei Kontrollen durch Kontrollbehörden und Kontrollstellen in Drittländern unterscheiden.“

Artikel 2

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16.10.2025

   Für die Kommission

   Die Präsidentin
   Ursula VON DER LEYEN

(1)     Ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse mit hohem Risiko – Einfuhrkontrollen (Änderung) .
(2)    ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1. ELI:  http://data.europa.eu/eli/reg/2018/848/oj .
(3)    Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698 der Kommission vom 13. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Verfahrensvorschriften für die Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen von als ökologisch/biologisch zertifizierten Unternehmern und Unternehmergruppen und ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Drittländern zuständig sind, und durch Vorschriften über deren Überwachung sowie über die Kontrollen und sonstigen Maßnahmen, die von diesen Kontrollbehörden und Kontrollstellen durchgeführt werden (ABl. L 336 vom 23.9.2021, S. 7, ELI:  http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/1698/oj ).
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