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Document L:1992:030:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 30, 6. Februar 1992


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 30
35. Jahrgang
6. Februar 1992



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 270/92 der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 271/92 der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 272/92 der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

5

 

*

Verordnung ( EWG ) Nr. 273/92 der Kommission vom 4. Februar 1992 über den Verkauf von Rindfleisch, das zur Verarbeitung in der Gemeinschaft bestimmt ist, aus Beständen einiger Interventionsstellen nach dem Verfahren der Verordnung ( EWG ) Nr. 2539/84 und zur Aufhebung der Verordnung ( EWG ) Nr. 3756/91

7

 

*

Verordnung ( EWG ) Nr. 274/92 der Kommission vom 4. Februar 1992 über den Verkauf von zur Ausfuhr bestimmtem Rindfleisch ohne Knochen aus Interventionsbeständen nach der Verordnung ( EWG ) Nr. 2539/84, zur Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr. 569/88 und zur Aufhebung der Verordnung ( EWG ) Nr. 3512/91

11

 

*

Verordnung ( EWG ) Nr. 275/92 der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Berichtigung der Verordnung ( EWG ) Nr. 2288/91 zur Festsetzung des den Pfirsicherzeugern zu zahlenden Mindestpreises sowie der Produktionsbeihilfe für Pfirsiche in Sirup und/oder natürlichem Fruchtsaft im Wirtschaftsjahr 1991/92

15

 

*

Verordnung ( EWG ) Nr. 276/92 der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr. 598/86 hinsichtlich des geltenden Richtplafonds für die Einfuhr von backfähigem Weichweizen nach Spanien im Wirtschaftsjahr 1991/92

16

  

Verordnung (EWG) Nr. 277/92 der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Melasse

17

  

Verordnung (EWG) Nr. 278/92 der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs auf Einfuhren von frischen Zitronen mit Ursprung in Zypern

19

  

Verordnung (EWG) Nr. 279/92 der Kommission vom 5. Februar 1992 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 963/91 durchgeführte 39. Teilausschreibung

21

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

92/74/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 29. Januar 1992 zur Ernennung eines Richters am Gerichtshof

22

  

Kommission

  

92/75/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 1991 über die Erstattungsfähigkeit von Ausgaben Deutschlands, Spaniens, Griechenlands, Portugals und Frankreichs in 1992 zur Gewährleistung der Einhaltung der gemeinschaftlichen Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen (Nur der spanische, deutsche, griechische, französische und portugiesische Text sind verbindlich)

23

  

92/76/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1991 zur Änderung der Entscheidung 86/195/EWG über die viehseuchenrechtlichen Bedingungen und die tierärztliche Beurkundung bei der Einfuhr von frischem Fleisch aus Brasilien

25

 
  

Berichtigungen

 
 

*

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3911/90 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 der Kombinierten Nomenklatur mit Ursprung in Malta geltenden Zollsätze (1992) (ABl. Nr. L 372 vom 31.12.1991).

34




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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