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Document 32025R2218
Commission Implementing Regulation (EU) 2025/2218 of 31 October 2025 amending Implementing Regulation (EU) 2023/402 as regards administrative changes to the Union authorisation of the biocidal product family CMIT/MIT SOLVENT BASED and correcting that Regulation
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2218 der Kommission vom 31. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie CMIT/MIT SOLVENT BASED und zur Berichtigung der genannten Verordnung
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2218 der Kommission vom 31. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie CMIT/MIT SOLVENT BASED und zur Berichtigung der genannten Verordnung
C/2025/7266
ABl. L, 2025/2218, 3.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2218/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2218 |
3.11.2025 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2218 DER KOMMISSION
vom 31. Oktober 2025
zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ und zur Berichtigung der genannten Verordnung
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 22. Februar 2023 wurde Nutrition & Biosciences Netherlands B.V. mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 der Kommission (2) eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0023657-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften dieser Biozidproduktfamilie. |
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(2) |
Das Unternehmen Nutrition & Biosciences Netherlands B.V. wurde vor dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 von der Gesellschaft MC (Netherlands) 1 B.V. übernommen, weshalb in Artikel 1 der Durchführungsverordnung „MC (Netherlands) 1 B.V“ als Zulassungsinhaber hätte genannt werden müssen, wie dies in der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ im Anhang der genannten Durchführungsverordnung korrekt geschehen ist. |
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(3) |
Am 17. November 2023, am 17. Juli 2024, am 13. Januar 2025 und am 4. Juli 2025 übermittelte MC (Netherlands) 1 B.V. der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (3) Notifizierungen verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ im Sinne von Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung. Die Notifizierungen wurden mit den Nummern BC-FM090134-40, BC-FX098836-92, BC-KB102361-71 und BC-QG108678-28 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden „Register“) eingetragen. Die notifizierten vorgeschlagenen Änderungen an dieser Zulassung betreffen die Streichung und Hinzufügung von Handelsnamen, die Streichung von zwei Biozidproduktformulierern und die Hinzufügung von drei Biozidproduktformulierern, eine Änderung in der Anschrift des Zulassungsinhabers und die Hinzufügung eines Wirkstoffherstellers. |
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(4) |
Am 3. Januar 2024, am 19. August 2024, am 18. Februar 2025 und am 24. Juli 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 Stellungnahmen (4) zu den notifizierten verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. In ihren Stellungnahmen gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitt 1 und Titel 1 Abschnitt 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Voraussetzungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden. |
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(5) |
Am 24. Juli 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ in allen Amtssprachen der Union, die alle beantragten verwaltungstechnischen Änderungen abdeckt. |
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(6) |
Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ zu ändern und die von MC (Netherlands) 1 B.V. beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorzunehmen. |
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(7) |
Abgesehen von den vorgeschlagenen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 enthalten sind, unverändert. |
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(8) |
Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Februar 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Register verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen. |
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(9) |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(10) |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 sollte daher entsprechend berichtigt werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 wird wie folgt berichtigt:
„MC (Netherlands) 1 B.V. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0023657-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.“
Artikel 2
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 31. Oktober 2025
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 der Kommission vom 22. Februar 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 56 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/402/oj).
(3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
(4) Stellungnahmen der ECHA Nr. UAD-C-1703145-38-00/F vom 3. Januar 2024, Nr. UAD-C-1760130-45-00/F vom 19. August 2024, Nr. UAD-C-1803042-40-00/F vom 18. Februar 2025 und Nr. UAD-C-1843154-31-00/F vom 24. Juli 2025 zur verwaltungstechnischen Änderung der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
ANHANG
Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie
CMIT/MIT SOLVENT BASED
Produktart(en)
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
Zulassungsnummer: EU-0023657-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0023657-0000
TEIL I
ERSTE INFORMATIONSEBENE
Kapitel 1. ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. Familienname
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Name |
CMIT/MIT SOLVENT BASED |
1.2. Produktart(en)
|
Produktart(en) |
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
1.3. Zulassungsinhaber
|
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers |
Name |
MC (Netherlands) 1 B.V. |
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Anschrift |
Montrealweg 15 3197KH Botlek Rotterdam NL |
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Zulassungsnummer |
|
EU-0023657-0000 |
|
R4BP-Assetnummer |
|
EU-0023657-0000 |
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Datum der Zulassung |
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15.3.2023 |
|
Ablauf der Zulassung |
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28.2.2033 |
1.4. Hersteller des Produkts
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Name des Herstellers |
Microbial Control (Switzerland) GmbH |
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Anschrift des Herstellers |
Hungerbüelstrasse 22 8500 Frauenfeld Schweiz |
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Standort der Produktionsstätten |
Microbial Control (Switzerland) GmbH site 1 AD Productions BV, Markweg Zuid 27 4794 SN Heijningen Niederlande (die) |
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Name des Herstellers |
Theseo Deutschland GmbH |
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Anschrift des Herstellers |
Kolpingstrasse 4 49835 Wietmarschen Deutschland |
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Standort der Produktionsstätten |
Theseo Deutschland GmbH site 1 Kolpingstrasse 4 49835 Wietmarschen Deutschland |
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Name des Herstellers |
Fuelcare Limited |
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Anschrift des Herstellers |
Unit 13, Stadium Point Business Park, Oteley Road SY2 6NE Shrewsbury Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das) |
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Standort der Produktionsstätten |
Fuelcare Limited Unit 13, Stadium Point Business Park, Oteley Road SY2 6NE Shrewsbury Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das) |
1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
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Wirkstoff |
C(M)IT/MIT (3:1) |
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Name des Herstellers |
Jiangsu FOPIA Chemicals Co., Ltd (Specialty Electronic Materials Switzerland GmbH) |
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Anschrift des Herstellers |
Touzeng Village, Binhuai Town 224555 Binhai County, Yancheng City, Jiangsu China |
|
Standort der Produktionsstätten |
Jiangsu FOPIA Chemicals Co., Ltd (Specialty Electronic Materials Switzerland GmbH) site 1 Touzeng Village, Binhuai Town 224555 Binhai County, Yancheng City, Jiangsu China |
|
Wirkstoff |
C(M)IT/MIT (3:1) |
|
Name des Herstellers |
Dalian Bio-chem Company Limited |
|
Anschrift des Herstellers |
No 18, Mubai Road, Songmudao Chemical Industry Park, PuWan New District, Liaoning Province 116308 Dalian China |
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Standort der Produktionsstätten |
Dalian Bio-chem Company Limited site 1 No 18, Mubai Road, Songmudao Chemical Industry Park, PuWan New District, Liaoning Province 116308 Dalian China |
Kapitel 2. ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE
2.1. Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
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Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
C(M)IT/MIT (3:1) |
Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1) |
Wirkstoff |
55965-84-9 |
|
10,8 - 12,1 % (w/w) |
|
Butyldiglycol |
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol |
Non-nicht wirksamer Stoff |
112-34-5 |
203-961-6 |
0 - 89,2 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
|
Formulierungsart(en) |
AL Alle anderen Flüssigkeiten |
TEIL II
ZWEITE INFORMATIONSEBENE META-SPC(S)
Kapitel 1. META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. META-SPC 1 Identifikator
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Identifikator |
Meta SPC: Meta SPC KATHON FP |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
|
Nummer |
1-1 |
1.3. Produktart(en)
|
Produktart(en) |
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
Kapitel 2. META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 1
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
C(M)IT/MIT (3:1) |
Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1) |
Wirkstoff |
55965-84-9 |
|
10,8 - 12,1 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
|
Formulierungsart(en) |
AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Kapitel 3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1
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Gefahrenhinweise |
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
|
Sicherheitshinweise |
P260: Dampf nicht einatmen. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P321: Spezifische Behandlung (siehe zusätzliche Erste-Hilfe-Hinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett). P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt in entsprechend der örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften einer genehmigten Anlage entsorgen. |
Kapitel 4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1
Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 %
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Produktart |
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
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Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % |
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Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Pilze/Schimmelpilze Trivialname: Schimmelpilze Entwicklungsstadium: vegetative Zellen und Sporen Wissenschaftlicher Name: Pilze/Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: vegetative Zellen Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: vegetative Zellen |
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Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Die Biozid-Produktfamilie wird zur Bekämpfung von Mikroorganismen in entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % empfohlen. Die Biozid-Produktfamilie darf nicht für die Konservierung von Flugkraftstoffen, Naphthas, Alkenen/Olefinen und Aromaten (einfache und komplexere Strukturen) verwendet werden. |
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|
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Einfüllen des Biozidprodukts in den Mischtank mit entwässerten Rohölen oder raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) Detaillierte Beschreibung: Das Biozidprodukt wird zum Zeitpunkt der Herstellung, Lagerung oder des Versands als Einzeldosis zugesetzt. Dosieren Sie das Biozidprodukt so, dass eine ausreichende Durchmischung mit der Endflüssigkeit gewährleistet ist und benutzen Sie ein automatisiertes Dosiersystem oder bei manueller Dosierung ein sicheres Mess- und Dosierverfahren. Das Biozidprodukt darf nicht im Lieferzustand in einen leeren Kraftstoffbehälter gefüllt werden. Kraftstoffbehälter, die mit einem Biozidprodukt behandelt werden, müssen mindestens zu 10 % gefüllt sein, um eine gute Homogenisierung des Biozidproduktes zu gewährleisten, was die Effizienz der Behandlung steigert.Das Wasser sollte regelmäßig aus Kraftstofftanks und -behältern abgelassen werden. Nach der Behandlung tote Mikroorganismen und andere Rückstände, die sich am Boden des Tanks angesammelt haben, aus dem behandelten Kraftstoff ablassen. Auch die Filter sollten häufig überprüft und auf die Ansammlung von Schwebstoffen untersucht werden. Bei jeder turnusmäßigen Wartung sollten die Behälter auf mikrobielles Wachstum überprüft werden. |
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Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Konservierung zur mittel- und langfristigen Lagerung und bekämpfenden Behandlung 50–100 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand. Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) und entwässerte Rohöle – mittel-/langfristige Konservierung: 50 bis 150 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand - bekämpfende Behandlung: 200 bis 400 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Entwässerte Rohöle: Mittel- und langfristige Konservierung:
Bekämpfende Behandlung:
Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate): Mittel- und langfristige Konservierung:
Bekämpfende Behandlung:
Nach Bedarf wiederholen, wenn eine Kontamination festgestellt wird. |
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Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
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Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
Flaschen: 5 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Eimer: 20 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Eimer: 25 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Fass: 215 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Fass: 220 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Intermediate Bulk Container (IBC): 1 000 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
Kapitel 5. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 1
5.1. Gebrauchsanweisung
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— |
Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen. |
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— |
Anwendungsbedingungen des Produktes beachten (Konzentration, Kontaktzeit, Temperatur, pH, usw.). |
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— |
Zur Konservierung während der mittel-/langfristigen Lagerung muss die Kontaktzeit je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen. Bei der bekämpfende Behandlung wird die biozide Wirkung nach 1-3 Tagen erreicht. |
|
— |
Die Produkte dürfen nur bei mittel- oder langfristiger Lagerung oder bei einer bekämpfenden Behandlung eingesetzt werden. Nicht bei Systemen mit hoher Umschlagshäufigkeit verwenden. |
|
— |
Überprüfen Sie zwischen den Treibstoffumfüllvorgängen regelmäßig die Restkonzentration des Wirkstoffes (sowohl in der Treibstoff- als auch in der Wasserphase), um sicherzustellen, dass zwischen den Behandlungen keine Kontamination stattfindet. Die Intervalle zwischen den Behandlungen sind abhängig von der verbleibenden Konzentration des Wirkstoffes. |
|
— |
Mikrobiologische Tests zum Nachweis, ob die Konservierung angemessen ist, müssen vom Benutzer des Produkts (sowohl in der Kraftstoffphase als auch in der wässrigen Phase) durchgeführt werden, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die spezifische Matrix/den Ort/das System zu bestimmen. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels. |
Nicht zugelassen zur Verwendung im Königreich Dänemark und im Königreich Belgien.
Gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland: Die Produkte dürfen nicht zur Konservierung von Kraftstoffen für nicht schienengebundene Straßenfahrzeuge verwendet werden, außer zu Forschungs-, Entwicklungs- oder Analysezwecken.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
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— |
Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 6 ppm können täglich maximal 15 000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden |
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— |
Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 3 ppm können täglich maximal 35 000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden. |
Bei der Handhabung des Biozidprodukts:
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— |
Während der Handhabung des Produkts sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben), und ein Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN13034) zu tragen. |
|
— |
Während der Handhabung des Produkts eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht. |
|
— |
Die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten durchgeführt werden:
|
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
|
— |
NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein sofort das GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen. |
|
— |
BEI HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser abspülen (oder abduschen). Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor der Wiederverwendung waschen. |
|
— |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Vorsichtig mehrere Minuten lang mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen herausnehmen, falls vorhanden und einfach zu bewerkstelligen. Weiter spülen. |
|
— |
NACH DEM EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und in einer Lage halten, in der sie bequem atmen kann. |
|
— |
Wenn Hautreizungen oder Hautausschläge auftreten: Ärztlichen Rat/Aufmerksamkeit einholen. |
|
— |
Behälter oder Etikett bereithalten. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
|
— |
Die Entsorgung darf nur über eine industrielle Kläranlage erfolgen. |
|
— |
Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen. |
|
— |
Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z. B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 24 Monate
Kapitel 6. SONSTIGE ANGABEN
-
Kapitel 7. DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
|
Handelsname(n) |
KATHON FP 1.5 Biocide |
Absatzmarkt: EU |
|||||
|
T2642 |
Absatzmarkt: EU |
||||||
|
XC85957 |
Absatzmarkt: EU |
||||||
|
SPEC-AID 8Q700 |
Absatzmarkt: EU |
||||||
|
Predator 9015 |
Absatzmarkt: EU |
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|
FuelClear M15 |
Absatzmarkt: EU |
||||||
|
BIOC41770A |
Absatzmarkt: EU |
||||||
|
Bactron B1770 |
Absatzmarkt: EU |
||||||
|
KATHON(TM) Fuel 15 Biocide |
Absatzmarkt: EU |
||||||
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0023657-0001 1-1 |
|||||
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
||
|
C(M)IT/MIT (3:1) |
Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1) |
Wirkstoff |
55965-84-9 |
|
11,3 % (w/w) |
||
Kapitel 1. META-SPC 2 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. META-SPC 2 Identifikator
|
Identifikator |
Meta SPC: Meta SPC KATHON HP |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
|
Nummer |
1-2 |
1.3. Produktart(en)
|
Produktart(en) |
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
Kapitel 2. META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 2
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2
|
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
C(M)IT/MIT (3:1) |
Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1) |
Wirkstoff |
55965-84-9 |
|
10,8 - 12,1 % (w/w) |
|
Butyldiglycol |
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol |
Non-nicht wirksamer Stoff |
112-34-5 |
203-961-6 |
87,9 - 89,2 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2
|
Formulierungsart(en) |
AL Alle anderen Flüssigkeiten |
Kapitel 3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 2
|
Gefahrenhinweise |
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
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Sicherheitshinweise |
P260: Dampf nicht einatmen. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen /Schutzkleidung mindestens vom Typ 6 EN13034/ Eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht tragen. P321: Spezifische Behandlung (siehe zusätzliche Erste-Hilfe-Hinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett). P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt in entsprechend der örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften einer genehmigten Anlage entsorgen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. |
Kapitel 4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1
Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 %
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Produktart |
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
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Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % |
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Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: vegetative Zellen Wissenschaftlicher Name: Pilze/Hefen Trivialname: Hefen Entwicklungsstadium: vegetative Zellen Wissenschaftlicher Name: Pilze/Schimmelpilze Trivialname: Schimmelpilze Entwicklungsstadium: vegetative Zellen |
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Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Die Biozid-Produktfamilie wird zur Bekämpfung von Mikroorganismen in entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % empfohlen. Die Biozid-Produktfamilie darf nicht für die Konservierung von Flugkraftstoffen, Naphthas, Alkenen/Olefinen und Aromaten (einfache und komplexere Strukturen) verwendet werden. |
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Anwendungsmethode(n) |
Methode: Einfüllen des Biozidprodukts in den Mischtank mit entwässerten Rohölen oder raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) Detaillierte Beschreibung: Das Biozidprodukt wird zum Zeitpunkt der Herstellung, Lagerung oder des Versands als Einzeldosis zugesetzt. Dosieren Sie das Biozidprodukt so, dass eine ausreichende Durchmischung mit der Endflüssigkeit gewährleistet ist und benutzen Sie ein automatisiertes Dosiersystem oder bei manueller Dosierung ein sicheres Mess- und Dosierverfahren. Das Biozidprodukt darf nicht im Lieferzustand in einen leeren Kraftstoffbehälter gefüllt werden. Kraftstoffbehälter, die mit einem Biozidprodukt behandelt werden, müssen mindestens zu 10% gefüllt sein, um eine gute Homogenisierung des Biozidproduktes zu gewährleisten, was die Effizienz der Behandlung steigert.Das Wasser sollte regelmäßig aus Kraftstofftanks und -behältern abgelassen werden. Nach der Behandlung tote Mikroorganismen und andere Rückstände, die sich am Boden des Tanks angesammelt haben, aus dem behandelten Kraftstoff ablassen. Auch die Filter sollten häufig überprüft und auf die Ansammlung von Schwebstoffen untersucht werden. Bei jeder turnusmäßigen Wartung sollten die Behälter auf mikrobielles Wachstum überprüft werden. |
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Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) und entwässerte Rohöle – mittel-/langfristige Konservierung: 50 bis 150 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand - bekämpfende Behandlung: 200 bis 400 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Entwässerte Rohöle: Mittel- und langfristige Konservierung:
Bekämpfende Behandlung:
Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate): Mittel- und langfristige Konservierung:
Bekämpfende Behandlung
Nach Bedarf wiederholen, wenn eine Kontamination festgestellt wird. |
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Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
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Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
Flaschen: 5 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Eimer: 20 und 25 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Fass: 215 und 220 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) Intermediate Bulk Container (IBC): 1 000 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen) |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungshinweise.
Kapitel 5. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 2
5.1. Gebrauchsanweisung
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Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen. |
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Anwendungsbedingungen des Produktes beachten (Konzentration, Kontaktzeit, Temperatur, pH, usw.). |
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Zur Konservierung während der mittel-/langfristigen Lagerung muss die Kontaktzeit je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen. Bei der bekämpfenden Behandlung wird die biozide Wirkung nach 1-3 Tagen erreicht. |
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Die Produkte dürfen nur bei mittel- oder langfristiger Lagerung oder bei einer bekämpfenden Behandlung eingesetzt werden. Nicht bei Systemen mit hoher Umschlagshäufigkeit verwenden. |
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Überprüfen Sie zwischen den Treibstoffumfüllvorgängen regelmäßig die Restkonzentration des Wirkstoffes (sowohl in der Treibstoff- als auch in der Wasserphase), um sicherzustellen, dass zwischen den Behandlungen keine Kontamination stattfindet. Die Intervalle zwischen den Behandlungen sind abhängig von der verbleibenden Konzentration des Wirkstoffes. |
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Mikrobiologische Tests zum Nachweis, ob die Konservierung angemessen ist, müssen vom Benutzer des Produkts (sowohl in der Kraftstoffphase als auch in der wässrigen Phase) durchgeführt werden, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die spezifische Matrix/den Ort/das System zu bestimmen. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels. |
Nicht zugelassen zur Verwendung im Königreich Dänemark und im Königreich Belgien.
Gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland: Die Produkte dürfen nicht zur Konservierung von Kraftstoffen für nicht schienengebundene Straßenfahrzeuge verwendet werden, außer zu Forschungs-, Entwicklungs- oder Analysezwecken.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
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Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 6 ppm können täglich maximal 15 000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden |
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Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 3 ppm können täglich maximal 35 000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden. |
Bei der Handhabung des Biozidprodukts:
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Während der Handhabung des Produkts sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben), und ein Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN13034) zu tragen. |
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Während der Handhabung des Produkts eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht. |
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Die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten durchgeführt werden:
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5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
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NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein sofort das GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen. |
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BEI HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser abspülen (oder abduschen). Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor der Wiederverwendung waschen. |
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BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Vorsichtig mehrere Minuten lang mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen herausnehmen, falls vorhanden und einfach zu bewerkstelligen. Weiter spülen. |
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NACH DEM EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und in einer Lage halten, in der sie bequem atmen kann. |
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Wenn Hautreizungen oder Hautausschläge auftreten: Ärztlichen Rat/Aufmerksamkeit einholen. |
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Behälter oder Etikett bereithalten. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
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Die Entsorgung darf nur über eine industrielle Kläranlage erfolgen. |
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Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen. |
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Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z. B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Haltbarkeit: 3 Monate
Kapitel 6. SONSTIGE ANGABEN
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Kapitel 7. DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 2
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
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Handelsname(n) |
KATHON HP 120 Biocide |
Absatzmarkt: EU |
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Zulassungsnummer |
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EU-0023657-0002 1-2 |
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Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
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C(M)IT/MIT (3:1) |
Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1) |
Wirkstoff |
55965-84-9 |
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11,3 % (w/w) |
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Butyldiglycol |
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol |
Non-nicht wirksamer Stoff |
112-34-5 |
203-961-6 |
88,7 % (w/w) |
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ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2218/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)