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Document 32025R2218

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2218 der Kommission vom 31. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie CMIT/MIT SOLVENT BASED und zur Berichtigung der genannten Verordnung

C/2025/7266

ABl. L, 2025/2218, 3.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2218/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2218/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2218

3.11.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2218 DER KOMMISSION

vom 31. Oktober 2025

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ und zur Berichtigung der genannten Verordnung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 22. Februar 2023 wurde Nutrition & Biosciences Netherlands B.V. mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 der Kommission (2) eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0023657-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften dieser Biozidproduktfamilie.

(2)

Das Unternehmen Nutrition & Biosciences Netherlands B.V. wurde vor dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 von der Gesellschaft MC (Netherlands) 1 B.V. übernommen, weshalb in Artikel 1 der Durchführungsverordnung „MC (Netherlands) 1 B.V“ als Zulassungsinhaber hätte genannt werden müssen, wie dies in der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ im Anhang der genannten Durchführungsverordnung korrekt geschehen ist.

(3)

Am 17. November 2023, am 17. Juli 2024, am 13. Januar 2025 und am 4. Juli 2025 übermittelte MC (Netherlands) 1 B.V. der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (3) Notifizierungen verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ im Sinne von Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung. Die Notifizierungen wurden mit den Nummern BC-FM090134-40, BC-FX098836-92, BC-KB102361-71 und BC-QG108678-28 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden „Register“) eingetragen. Die notifizierten vorgeschlagenen Änderungen an dieser Zulassung betreffen die Streichung und Hinzufügung von Handelsnamen, die Streichung von zwei Biozidproduktformulierern und die Hinzufügung von drei Biozidproduktformulierern, eine Änderung in der Anschrift des Zulassungsinhabers und die Hinzufügung eines Wirkstoffherstellers.

(4)

Am 3. Januar 2024, am 19. August 2024, am 18. Februar 2025 und am 24. Juli 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 Stellungnahmen (4) zu den notifizierten verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. In ihren Stellungnahmen gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitt 1 und Titel 1 Abschnitt 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Voraussetzungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.

(5)

Am 24. Juli 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ in allen Amtssprachen der Union, die alle beantragten verwaltungstechnischen Änderungen abdeckt.

(6)

Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ zu ändern und die von MC (Netherlands) 1 B.V. beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorzunehmen.

(7)

Abgesehen von den vorgeschlagenen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 enthalten sind, unverändert.

(8)

Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Februar 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Register verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.

(9)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 sollte daher entsprechend geändert werden.

(10)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 sollte daher entsprechend berichtigt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 wird wie folgt berichtigt:

„MC (Netherlands) 1 B.V. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0023657-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.“

Artikel 2

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. Oktober 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2023/402 der Kommission vom 22. Februar 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 56 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/402/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).

(4)  Stellungnahmen der ECHA Nr. UAD-C-1703145-38-00/F vom 3. Januar 2024, Nr. UAD-C-1760130-45-00/F vom 19. August 2024, Nr. UAD-C-1803042-40-00/F vom 18. Februar 2025 und Nr. UAD-C-1843154-31-00/F vom 24. Juli 2025 zur verwaltungstechnischen Änderung der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „CMIT/MIT SOLVENT BASED“, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.


ANHANG

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie

CMIT/MIT SOLVENT BASED

Produktart(en)

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Zulassungsnummer: EU-0023657-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0023657-0000

TEIL I

ERSTE INFORMATIONSEBENE

Kapitel 1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Familienname

Name

CMIT/MIT SOLVENT BASED

1.2.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

1.3.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

MC (Netherlands) 1 B.V.

Anschrift

Montrealweg 15 3197KH Botlek Rotterdam NL

Zulassungsnummer

 

EU-0023657-0000

R4BP-Assetnummer

 

EU-0023657-0000

Datum der Zulassung

 

15.3.2023

Ablauf der Zulassung

 

28.2.2033

1.4.   Hersteller des Produkts

Name des Herstellers

Microbial Control (Switzerland) GmbH

Anschrift des Herstellers

Hungerbüelstrasse 22 8500 Frauenfeld Schweiz

Standort der Produktionsstätten

Microbial Control (Switzerland) GmbH site 1 AD Productions BV, Markweg Zuid 27 4794 SN Heijningen Niederlande (die)


Name des Herstellers

Theseo Deutschland GmbH

Anschrift des Herstellers

Kolpingstrasse 4 49835 Wietmarschen Deutschland

Standort der Produktionsstätten

Theseo Deutschland GmbH site 1 Kolpingstrasse 4 49835 Wietmarschen Deutschland


Name des Herstellers

Fuelcare Limited

Anschrift des Herstellers

Unit 13, Stadium Point Business Park, Oteley Road SY2 6NE Shrewsbury Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Standort der Produktionsstätten

Fuelcare Limited Unit 13, Stadium Point Business Park, Oteley Road SY2 6NE Shrewsbury Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

1.5.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

C(M)IT/MIT (3:1)

Name des Herstellers

Jiangsu FOPIA Chemicals Co., Ltd (Specialty Electronic Materials Switzerland GmbH)

Anschrift des Herstellers

Touzeng Village, Binhuai Town 224555 Binhai County, Yancheng City, Jiangsu China

Standort der Produktionsstätten

Jiangsu FOPIA Chemicals Co., Ltd (Specialty Electronic Materials Switzerland GmbH) site 1 Touzeng Village, Binhuai Town 224555 Binhai County, Yancheng City, Jiangsu China


Wirkstoff

C(M)IT/MIT (3:1)

Name des Herstellers

Dalian Bio-chem Company Limited

Anschrift des Herstellers

No 18, Mubai Road, Songmudao Chemical Industry Park, PuWan New District, Liaoning Province 116308 Dalian China

Standort der Produktionsstätten

Dalian Bio-chem Company Limited site 1 No 18, Mubai Road, Songmudao Chemical Industry Park, PuWan New District, Liaoning Province 116308 Dalian China

Kapitel 2.   ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE

2.1.   Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

C(M)IT/MIT (3:1)

Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1)

Wirkstoff

55965-84-9

 

10,8 - 12,1  % (w/w)

Butyldiglycol

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

Non-nicht wirksamer Stoff

112-34-5

203-961-6

0 - 89,2  % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

TEIL II

ZWEITE INFORMATIONSEBENE META-SPC(S)

Kapitel 1.   META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 1 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: Meta SPC KATHON FP

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-1

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 1

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

C(M)IT/MIT (3:1)

Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1)

Wirkstoff

55965-84-9

 

10,8 - 12,1  % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1

Gefahrenhinweise

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Sicherheitshinweise

P260: Dampf nicht einatmen.

P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.

P321: Spezifische Behandlung (siehe zusätzliche Erste-Hilfe-Hinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen.

P405: Unter Verschluss aufbewahren.

P501: Inhalt in entsprechend der örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften einer genehmigten Anlage entsorgen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 %

Produktart

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 %

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Pilze/Schimmelpilze

Trivialname: Schimmelpilze

Entwicklungsstadium: vegetative Zellen und Sporen

Wissenschaftlicher Name: Pilze/Hefen

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: vegetative Zellen

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: vegetative Zellen

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Die Biozid-Produktfamilie wird zur Bekämpfung von Mikroorganismen in entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % empfohlen.

Die Biozid-Produktfamilie darf nicht für die Konservierung von Flugkraftstoffen, Naphthas, Alkenen/Olefinen und Aromaten (einfache und komplexere Strukturen) verwendet werden.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Einfüllen des Biozidprodukts in den Mischtank mit entwässerten Rohölen oder raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate)

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird zum Zeitpunkt der Herstellung, Lagerung oder des Versands als Einzeldosis zugesetzt. Dosieren Sie das Biozidprodukt so, dass eine ausreichende Durchmischung mit der Endflüssigkeit gewährleistet ist und benutzen Sie ein automatisiertes Dosiersystem oder bei manueller Dosierung ein sicheres Mess- und Dosierverfahren. Das Biozidprodukt darf nicht im Lieferzustand in einen leeren Kraftstoffbehälter gefüllt werden. Kraftstoffbehälter, die mit einem Biozidprodukt behandelt werden, müssen mindestens zu 10 % gefüllt sein, um eine gute Homogenisierung des Biozidproduktes zu gewährleisten, was die Effizienz der Behandlung steigert.Das Wasser sollte regelmäßig aus Kraftstofftanks und -behältern abgelassen werden. Nach der Behandlung tote Mikroorganismen und andere Rückstände, die sich am Boden des Tanks angesammelt haben, aus dem behandelten Kraftstoff ablassen. Auch die Filter sollten häufig überprüft und auf die Ansammlung von Schwebstoffen untersucht werden. Bei jeder turnusmäßigen Wartung sollten die Behälter auf mikrobielles Wachstum überprüft werden.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Konservierung zur mittel- und langfristigen Lagerung und bekämpfenden Behandlung 50–100 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand. Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) und entwässerte Rohöle – mittel-/langfristige Konservierung: 50 bis 150 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand - bekämpfende Behandlung: 200 bis 400 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand -

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Entwässerte Rohöle:

Mittel- und langfristige Konservierung:

50 bis 150 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (0,75 - 2,25 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen.

Bekämpfende Behandlung:

Bakterien: 200-400 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (3-6 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach der verwendeten Dosis 1 bis 3 Tage betragen.

Pilze (Hefen/Schimmelpilze): 400 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (6 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach der verwendeten Dosis 1 bis 3 Tage betragen.

Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate):

Mittel- und langfristige Konservierung:

50 bis 150 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (0,75 - 2,25 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen.

Bekämpfende Behandlung:

Bakterien: 200-400 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (3-6 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach der verwendeten Dosis 1 bis 3 Tage betragen.

Pilze (Hefen/Schimmelpilze): 400 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (6 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach der verwendeten Dosis 1 bis 3 Tage betragen.

Nach Bedarf wiederholen, wenn eine Kontamination festgestellt wird.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Flaschen: 5 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

Eimer: 20 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

Eimer: 25 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

Fass: 215 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

Fass: 220 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

Intermediate Bulk Container (IBC): 1 000  l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 1

5.1.   Gebrauchsanweisung

Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen.

Anwendungsbedingungen des Produktes beachten (Konzentration, Kontaktzeit, Temperatur, pH, usw.).

Zur Konservierung während der mittel-/langfristigen Lagerung muss die Kontaktzeit je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen. Bei der bekämpfende Behandlung wird die biozide Wirkung nach 1-3 Tagen erreicht.

Die Produkte dürfen nur bei mittel- oder langfristiger Lagerung oder bei einer bekämpfenden Behandlung eingesetzt werden. Nicht bei Systemen mit hoher Umschlagshäufigkeit verwenden.

Überprüfen Sie zwischen den Treibstoffumfüllvorgängen regelmäßig die Restkonzentration des Wirkstoffes (sowohl in der Treibstoff- als auch in der Wasserphase), um sicherzustellen, dass zwischen den Behandlungen keine Kontamination stattfindet. Die Intervalle zwischen den Behandlungen sind abhängig von der verbleibenden Konzentration des Wirkstoffes.

Mikrobiologische Tests zum Nachweis, ob die Konservierung angemessen ist, müssen vom Benutzer des Produkts (sowohl in der Kraftstoffphase als auch in der wässrigen Phase) durchgeführt werden, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die spezifische Matrix/den Ort/das System zu bestimmen. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

Nicht zugelassen zur Verwendung im Königreich Dänemark und im Königreich Belgien.

Gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland: Die Produkte dürfen nicht zur Konservierung von Kraftstoffen für nicht schienengebundene Straßenfahrzeuge verwendet werden, außer zu Forschungs-, Entwicklungs- oder Analysezwecken.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 6 ppm können täglich maximal 15 000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden

Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 3 ppm können täglich maximal 35 000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden.

Bei der Handhabung des Biozidprodukts:

Während der Handhabung des Produkts sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben), und ein Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN13034) zu tragen.

Während der Handhabung des Produkts eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht.

Die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten durchgeführt werden:

Regelmäßige Reinigung der Ausrüstung und des Arbeitsbereichs;

Verwendung einer Dosierpumpe für die manuelle Befüllung;

Minimierung der manuellen Phasen;

Ausreichende Belüftung während der Anwendung des Produkts.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein sofort das GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen.

BEI HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser abspülen (oder abduschen). Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor der Wiederverwendung waschen.

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Vorsichtig mehrere Minuten lang mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen herausnehmen, falls vorhanden und einfach zu bewerkstelligen. Weiter spülen.

NACH DEM EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und in einer Lage halten, in der sie bequem atmen kann.

Wenn Hautreizungen oder Hautausschläge auftreten: Ärztlichen Rat/Aufmerksamkeit einholen.

Behälter oder Etikett bereithalten.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Die Entsorgung darf nur über eine industrielle Kläranlage erfolgen.

Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen.

Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z. B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Haltbarkeit: 24 Monate

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

-

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

KATHON FP 1.5 Biocide

Absatzmarkt: EU

T2642

Absatzmarkt: EU

XC85957

Absatzmarkt: EU

SPEC-AID 8Q700

Absatzmarkt: EU

Predator 9015

Absatzmarkt: EU

FuelClear M15

Absatzmarkt: EU

BIOC41770A

Absatzmarkt: EU

Bactron B1770

Absatzmarkt: EU

KATHON(TM) Fuel 15 Biocide

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0023657-0001 1-1

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

C(M)IT/MIT (3:1)

Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1)

Wirkstoff

55965-84-9

 

11,3  % (w/w)

Kapitel 1.   META-SPC 2 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 2 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: Meta SPC KATHON HP

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-2

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 2

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

C(M)IT/MIT (3:1)

Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1)

Wirkstoff

55965-84-9

 

10,8 - 12,1  % (w/w)

Butyldiglycol

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

Non-nicht wirksamer Stoff

112-34-5

203-961-6

87,9 - 89,2  % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 2

Gefahrenhinweise

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Sicherheitshinweise

P260: Dampf nicht einatmen.

P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

P280: Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen /Schutzkleidung mindestens vom Typ 6 EN13034/ Eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht tragen.

P321: Spezifische Behandlung (siehe zusätzliche Erste-Hilfe-Hinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen.

P405: Unter Verschluss aufbewahren.

P501: Inhalt in entsprechend der örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften einer genehmigten Anlage entsorgen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 %

Produktart

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Konservierung von entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 %

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: vegetative Zellen

Wissenschaftlicher Name: Pilze/Hefen

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: vegetative Zellen

Wissenschaftlicher Name: Pilze/Schimmelpilze

Trivialname: Schimmelpilze

Entwicklungsstadium: vegetative Zellen

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Die Biozid-Produktfamilie wird zur Bekämpfung von Mikroorganismen in entwässertem Rohöl und raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) mit einem maximalen Wassergehalt von 2 % empfohlen.

Die Biozid-Produktfamilie darf nicht für die Konservierung von Flugkraftstoffen, Naphthas, Alkenen/Olefinen und Aromaten (einfache und komplexere Strukturen) verwendet werden.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Einfüllen des Biozidprodukts in den Mischtank mit entwässerten Rohölen oder raffinierten Produkten (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate)

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird zum Zeitpunkt der Herstellung, Lagerung oder des Versands als Einzeldosis zugesetzt. Dosieren Sie das Biozidprodukt so, dass eine ausreichende Durchmischung mit der Endflüssigkeit gewährleistet ist und benutzen Sie ein automatisiertes Dosiersystem oder bei manueller Dosierung ein sicheres Mess- und Dosierverfahren. Das Biozidprodukt darf nicht im Lieferzustand in einen leeren Kraftstoffbehälter gefüllt werden. Kraftstoffbehälter, die mit einem Biozidprodukt behandelt werden, müssen mindestens zu 10% gefüllt sein, um eine gute Homogenisierung des Biozidproduktes zu gewährleisten, was die Effizienz der Behandlung steigert.Das Wasser sollte regelmäßig aus Kraftstofftanks und -behältern abgelassen werden. Nach der Behandlung tote Mikroorganismen und andere Rückstände, die sich am Boden des Tanks angesammelt haben, aus dem behandelten Kraftstoff ablassen. Auch die Filter sollten häufig überprüft und auf die Ansammlung von Schwebstoffen untersucht werden. Bei jeder turnusmäßigen Wartung sollten die Behälter auf mikrobielles Wachstum überprüft werden.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate) und entwässerte Rohöle – mittel-/langfristige Konservierung: 50 bis 150 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand - bekämpfende Behandlung: 200 bis 400 ppm v/v des Biozidproduktes im Lieferzustand

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Entwässerte Rohöle:

Mittel- und langfristige Konservierung:

Bakterien: 33-200 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (0,5-3 ppm v/v CMIT/MIT),

Pilze (Hefen/Schimmelpilze): 50 bis 200 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (0,75 - 3 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen.

Bekämpfende Behandlung:

Bakterien: 200-400 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (3-6 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach der verwendeten Dosis 1 bis 3 Tage betragen.

Pilze (Hefen/Schimmelpilze): 400 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (6 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach der verwendeten Dosis 1 bis 3 Tage betragen.

Raffinerieprodukte (mittlere und leichte Kraftstoffdestillate):

Mittel- und langfristige Konservierung:

Bakterien: 33-200 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (0,5-3 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen.

Pilze (Hefen/Schimmelpilze): 50 bis 200 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (0,75 - 3 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen.

Bekämpfende Behandlung

Bakterien: 200-400 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (3-6 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach der verwendeten Dosis 1 bis 3 Tage betragen.

Pilze (Hefen/Schimmelpilze): 400 ppm v/v Biozidprodukt wie geliefert (6 ppm v/v CMIT/MIT). Die Kontaktzeit muss je nach der verwendeten Dosis 1 bis 3 Tage betragen.

Nach Bedarf wiederholen, wenn eine Kontamination festgestellt wird.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Flaschen: 5 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

Eimer: 20 und 25 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

Fass: 215 und 220 l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

Intermediate Bulk Container (IBC): 1 000  l Nennvolumen, aus HDPE-Material (High-Density-Polyethylen)

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungshinweise.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 2

5.1.   Gebrauchsanweisung

Vor Gebrauch immer das Etikett oder den Beipackzettel lesen und alle enthaltenen Anweisungen befolgen.

Anwendungsbedingungen des Produktes beachten (Konzentration, Kontaktzeit, Temperatur, pH, usw.).

Zur Konservierung während der mittel-/langfristigen Lagerung muss die Kontaktzeit je nach verwendeter Dosis 1 bis 4 Wochen betragen. Bei der bekämpfenden Behandlung wird die biozide Wirkung nach 1-3 Tagen erreicht.

Die Produkte dürfen nur bei mittel- oder langfristiger Lagerung oder bei einer bekämpfenden Behandlung eingesetzt werden. Nicht bei Systemen mit hoher Umschlagshäufigkeit verwenden.

Überprüfen Sie zwischen den Treibstoffumfüllvorgängen regelmäßig die Restkonzentration des Wirkstoffes (sowohl in der Treibstoff- als auch in der Wasserphase), um sicherzustellen, dass zwischen den Behandlungen keine Kontamination stattfindet. Die Intervalle zwischen den Behandlungen sind abhängig von der verbleibenden Konzentration des Wirkstoffes.

Mikrobiologische Tests zum Nachweis, ob die Konservierung angemessen ist, müssen vom Benutzer des Produkts (sowohl in der Kraftstoffphase als auch in der wässrigen Phase) durchgeführt werden, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die spezifische Matrix/den Ort/das System zu bestimmen. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

Nicht zugelassen zur Verwendung im Königreich Dänemark und im Königreich Belgien.

Gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland: Die Produkte dürfen nicht zur Konservierung von Kraftstoffen für nicht schienengebundene Straßenfahrzeuge verwendet werden, außer zu Forschungs-, Entwicklungs- oder Analysezwecken.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 6 ppm können täglich maximal 15 000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden

Für die Konservierung bei einer Dosis von bis zu 3 ppm können täglich maximal 35 000 m3 pro Anlage an behandeltem entwässertem Rohöl oder raffinierten Produkten entleert werden.

Bei der Handhabung des Biozidprodukts:

Während der Handhabung des Produkts sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben), und ein Schutzanzug (mindestens Typ 6 EN13034) zu tragen.

Während der Handhabung des Produkts eine Chemikalienschutzbrille tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entspricht.

Die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten durchgeführt werden:

Regelmäßige Reinigung der Ausrüstung und des Arbeitsbereichs;

Verwendung einer Dosierpumpe für die manuelle Befüllung;

Minimierung der manuellen Phasen;

Ausreichende Belüftung während der Anwendung des Produkts.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein sofort das GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen.

BEI HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser abspülen (oder abduschen). Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor der Wiederverwendung waschen.

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Vorsichtig mehrere Minuten lang mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen herausnehmen, falls vorhanden und einfach zu bewerkstelligen. Weiter spülen.

NACH DEM EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und in einer Lage halten, in der sie bequem atmen kann.

Wenn Hautreizungen oder Hautausschläge auftreten: Ärztlichen Rat/Aufmerksamkeit einholen.

Behälter oder Etikett bereithalten.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Die Entsorgung darf nur über eine industrielle Kläranlage erfolgen.

Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und alle anderen Abfallstoffe gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen.

Nicht verwendetes Produkt darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohrleitungen (z. B. Waschbecken, Toiletten usw.) gelangen und auch nicht über die Kanalisation entsorgt werden.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Haltbarkeit: 3 Monate

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

-

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 2

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

KATHON HP 120 Biocide

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0023657-0002 1-2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

C(M)IT/MIT (3:1)

Reaktionsmasse von 5-Chlor-2-methyl-2h-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2h-isothiazol-3-on (3:1)

Wirkstoff

55965-84-9

 

11,3  % (w/w)

Butyldiglycol

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

Non-nicht wirksamer Stoff

112-34-5

203-961-6

88,7  % (w/w)


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2218/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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