Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52024BP2244

ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2024/2244 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, sind

ABl. L, 2024/2244, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2244/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2244/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2244

10.10.2024

ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2024/2244 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 11. April 2024

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0084/2024),

A.

in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

B.

in der Erwägung, dass Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Wahl eines Europäischen Bürgerbeauftragten durch das Europäische Parlament vorsieht, der befugt ist, Beschwerden von Unionsbürgern oder natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse entgegenzunehmen, wobei der Europäische Bürgerbeauftragte diese Beschwerden zu untersuchen und darüber zu berichten hat;

C.

in der Erwägung, dass in der Verordnung (EU, Euratom) 2021/1163 des Europäischen Parlaments (1) die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten festgelegt sind (Satzung des Europäischen Bürgerbeauftragten);

D.

in der Erwägung, dass der Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme von Durchführungsbestimmungen derzeit infolge der Annahme der Verordnung (EU, Euratom) 2021/1163 überarbeitet wird;

1.   

stellt fest, dass der Haushalt des Europäischen Bürgerbeauftragten (im Folgenden „die Bürgerbeauftragte“) unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2022 auf insgesamt 11,6 Mrd. EUR, d. h. auf 5,9 % der Haushaltsausgaben der Union, belief; stellt fest, dass der Haushalt der Bürgerbeauftragten 0,1 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 entsprach;

2.   

stellt fest, dass der Rechnungshof (im Folgenden „Rechnungshof“) in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 im Bereich Verwaltung eine Stichprobe von 60 Vorgängen untersuchte, d. h. genauso viele wie 2021; weist ferner darauf hin, dass der Rechnungshof feststellt, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal, einschließlich Ruhegehälter, umfassen, die 2022 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass die Arbeit des Rechnungshofs seit vielen Jahren darauf hindeutet, dass diese Ausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind;

3.   

stellt fest, dass der Rechnungshof im Rahmen der Prüfung für das Jahr 2022 die Überwachungs- und Kontrollsysteme der Bürgerbeauftragten, insbesondere die Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, das Risikomanagement und das Funktionieren der in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 (im Folgenden „Haushaltsordnung“) festgelegten Schlüsselkontrollen, einschließlich Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen von Zahlungen, untersuchte;

4.   

stellt fest, dass 14 (23 %) der 60 Vorgänge Fehler aufwiesen, der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu dem Ergebnis einer geschätzten Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle kommt;

5.   

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 erklärt, er habe keine spezifischen die Bürgerbeauftragte betreffenden Probleme ermittelt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

6.

stellt fest, dass sich der Haushalt der Bürgerbeauftragten im Jahr 2022 auf 12 222 108 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 280 000 EUR entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass diese Kürzung das Ergebnis einer Rationalisierung des Haushalts auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs ist;

7.

stellt fest, dass die Haushaltsvollzugsquote 2022 96,97 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr höher ist, in dem die Vollzugsquote 88,8 % betrug, was auf Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen war;

8.

stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Laufe des Haushaltsjahres 2022 sechs Mittelübertragungen gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung vornahm, die sich insgesamt auf einen Betrag von 344 460 Mio. EUR bzw. 2,8 % der Mittelzuweisungen für dieses Haushaltsjahr beliefen; stellt ferner fest, dass der Eingliederungsplan für den Posten 2 0 0 0 in vier Unterkategorien unterteilt wurde, um die Informationen, die in Bezug auf die Gebäude der Bürgerbeauftragten an beiden Arbeitsorten benötigt werden, transparenter zu gestalten; erkennt an, dass die aus dem Posten Miete übertragenen Mittel nicht in Anspruch genommen wurden, da die Bürgerbeauftragte alle Kosten für die Ausstattung des neuen Gebäudes des Büros aus dem Haushaltsplan 2021 bezahlte, anstatt sie über sechs Jahre zu verteilen;

9.

begrüßt es, dass die Frist, innerhalb deren Zahlungen geleistet werden, im Durchschnitt nach wie vor relativ kurz ist, auch wenn sich diese Frist zwischen 2021 und 2022 von 11,35 auf 13 Tage erhöht hat; ist der Ansicht, dass sich die Effizienz des Zahlungsprozesses mit der Einführung eines Systems für elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2023 nur verbessern kann;

10.

stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte keine Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf ihren Haushalt 2022 für Dienstreisen, Beschaffung oder Gebäude gemeldet hat; empfiehlt der Bürgerbeauftragten, zu berücksichtigen, dass die nächste jährliche Revision der Miete und der Pauschalkosten für Gebäude durch das Parlament zu zusätzlichen Kosten im Haushaltsplan 2023 der Bürgerbeauftragten führen könnte;

11.

stellt fest, dass die Mittel für Dienstreisen des Personals von 135 000 EUR im Jahr 2021 auf 120 000 EUR im Jahr 2022 zurückgegangen sind, was auf Einsparungen aufgrund der Erfahrungen im Zuge der COVID-19-Pandemie und der breiten Nutzung von Videokonferenzanlagen für interne und externe Sitzungen an beiden Arbeitsorten zurückzuführen ist;

Internes Management, Leistung und interne Kontrolle

12.

stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Laufe des Jahres 2022 weiterhin spezifische Maßnahmen im Einklang mit den Zielen und Prioritäten der Fünfjahresstrategie der Bürgerbeauftragten „Die nächsten Schritte bis 2024“ gemäß ihrem jährlichen Managementplan (AMP) umsetzte; hebt insbesondere hervor, dass die Bürgerbeauftragte der Kommission, dem Rat und dem Parlament im Einklang mit dem jährlichen Managementplan 2022 den Entwurf der Bestimmungen zur Umsetzung des neuen Statuts, das die Aufgaben der Bürgerbeauftragten regelt, erfolgreich zur Konsultation übermittelt hat;

13.

betont, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 aufgrund des offenkundigen Fehlens öffentlicher Informationen die Kommission vorausschauend aufforderte, zu erläutern, wie sie bei den Verhandlungen über die nationalen Aufbaupläne für Transparenz sorgen, eine öffentliche Kontrolle der von den Mitgliedstaaten erreichten Etappenziele gewährleisten und die Prüfmechanismen überwachen würde (2);

14.

stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 2 223 Beschwerden erhielt, gegenüber 2 192 im Jahr 2021, wovon 35 % in ihren Zuständigkeitsbereich fielen; stellt ferner fest, dass die Bürgerbeauftragte 348 Untersuchungen eingeleitet hat, darunter 60 Untersuchungen von öffentlicher Bedeutung, und im Jahr 2022 330 Untersuchungen abschloss, während im Jahr 2021 338 Untersuchungen eingeleitet und 305 Untersuchungen abgeschlossen wurden;

15.

stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Bürgerbeauftragte viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über extreme Verzögerungen beim Zugang zu angeforderten Dokumenten erhält; pflichtet der Bürgerbeauftragten darin bei, dass ein verzögerter Zugang in der Praxis einem verweigerten Zugang gleichkommt und dass die Verwaltungsverfahren gestrafft werden sollten, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig Zugang zu Dokumenten erhalten (3);

16.

begrüßt die Entwicklung eines gestrafften Verfahrens für den Umgang mit Untersuchungen die eine „Nichtbeantwortung“ betreffen; begrüßt ebenso die Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Bearbeitung von Beschwerden, die außerhalb des Mandats der Bürgerbeauftragten liegen, durch das sich die Bearbeitungszeit für solche Anfragen von 15 Tagen auf drei Tage verkürzt; ist allerdings besorgt darüber, dass die durchschnittliche Zeit für die Bearbeitung einer Beschwerde, die innerhalb des Mandats liegt, von 61 auf 91 Tage gestiegen ist und die durchschnittliche Dauer für die Bearbeitung einer Untersuchung zwischen 2021 und 2022 von 112 auf 166 Tage gestiegen ist;

17.

stellt fest, dass Ethik und Transparenz für die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 auch weiterhin wichtige Arbeitsbereiche waren, womit weiter zu Fortschritten beigetragen wurde, dass es aber auch Herausforderungen gab, und dass sich die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Transparenz und Rechenschaftspflicht im Jahr 2022 auf 32 % aller Fälle belief;

18.

stellt fest, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten für die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 weiterhin eine der Hauptprioritäten war, wobei 121 entsprechende Beschwerden eingingen, wobei es sich bislang um die höchste Zahl an einschlägigen Beschwerden innerhalb eines Jahres handelte, und dass die Untersuchungen zu 90 Beschwerden führten; begrüßt die rasche Bearbeitung von Fällen im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 46 Arbeitstagen bis zum Abschluss der Beschwerde und 67 Arbeitstagen ausschließlich in Bezug auf Untersuchungen; nimmt zur Kenntnis, dass trotz des Anstiegs der Zahl der Fälle der Anteil der beschleunigten Verfahren nur 28 % aller Untersuchungen zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten ausmachte, verglichen mit 58 % im Jahr 2021; begrüßt die Ergebnisse wichtiger Untersuchungen in Bezug auf die Kommission und andere Agenturen der Union wie FRONTEX und Organe und Einrichtungen wie die EIB zu deren administrativer Verwaltung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten;

19.

weist darauf hin, dass nach Ansicht der Europäischen Bürgerbeauftragten Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten und insbesondere zu legislativen Dokumenten Ausnahmen darstellen und auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben sollten; weist ferner darauf hin, dass jede Entscheidung über die Ablehnung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten auf einer klar und genau definierten rechtlichen Ausnahmeregelung beruhen und ordnungsgemäß und konkret begründet werden muss, damit die Bürgerinnen und Bürger die Ablehnung des Zugangs verstehen und wirksam von den ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen Gebrauch machen können; ist der Auffassung, dass mit einem proaktiveren Ansatz dazu beigetragen würde, eine wirksame Transparenz sicherzustellen und teure und aufwendige Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Organen andererseits zu verhindern (4);

Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals

20.

stellt fest, dass die Zusammensetzung des Personals in Bezug auf den Status und die Beschäftigungsprofile in den vergangenen Jahren stabil geblieben ist, wobei Ende 2022 insgesamt 74 Mitarbeiter beschäftigt waren, was der Zahl im Jahr 2021 entspricht; stellt ferner fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 39 Beamte beschäftigte, gegenüber 37 und 38 in den Jahren 2020 bzw. 2021, 28 Bedienstete auf Zeit im Vergleich zu 28 und 30 in den Jahren 2020 bzw. 2021 und 7 Vertragsbedienstete, gegenüber 8 und 6 in den Jahren 2020 bzw. 2021; stellt fest, dass 2022 zu gleichen Teilen etwa 40 % der Bediensteten mit Verwaltungsaufgaben (Personal, Finanzen, Prozessmanagement) einerseits und 40 % mit Beschwerden und Untersuchungen andererseits befasst waren;

21.

bedauert, dass die Stelle des Generalsekretärs seit dem 1. September 2022 unbesetzt ist;

22.

stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 eine Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlicht hat, um einen Pool von Kandidaten zu bilden, damit Bedienstete auf Zeit schneller eingestellt werden können; ist daran interessiert, die durch dieses Verfahren erzielten Effizienzgewinne weiterzuverfolgen;

23.

stellt fest, dass es der Bürgerbeauftragten gelungen ist, dass in der Belegschaft 18 Nationalitäten vertreten sind, und zwar dank proaktiver Kommunikation und der Ansprache eines vielfältigeren Publikums, insbesondere über soziale Medien; fordert die Bürgerbeauftragte nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um eine ausgeglichene geografische Verteilung der Staatsangehörigkeiten aller Mitgliedstaaten innerhalb ihres Personals fortzusetzen;

24.

stellt in Bezug auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter fest, dass bei der Bürgerbeauftragten in allen Personalkategorien mehr Frauen als Männer beschäftigt sind, insbesondere auf der Führungsebene, wobei insgesamt 67 % Frauen und 33 % Männer vertreten sind, im Vergleich zu 68 % Frauen und 32 % Männern im Jahr 2021; legt der Bürgerbeauftragten nahe, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter unter den Mitarbeitern zu erreichen;

25.

nimmt zur Kenntnis, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 die im Oktober 2021 angenommene neue Strategie für Arbeitszeit und hybrides Arbeiten einführte, die beispielsweise Bestimmungen über Telearbeit, auch aus dem Ausland, die Bereitstellung ergonomischer Ausrüstung für Telearbeit, Teilzeitarbeit, Elternurlaub, flexible Arbeitszeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit umfasst, und begrüßt, dass sie für alle Personalkategorien gilt; begrüßt das Gesamtergebnis einer im Jahr 2023 durchgeführten Personalbefragung, aus der hervorgeht, dass die allgemeine Zufriedenheitsquote des Personals mit den hybriden und flexiblen Arbeitsregelungen 97 % beträgt;

26.

nimmt zur Kenntnis, dass die Führungskräfte einen guten Überblick über die Arbeitsauslastung des Personals haben, die Arbeitsverteilung regelmäßig überwachen und erforderlichenfalls eine Feinabstimmung vornehmen; stellt fest, dass der Ärztliche Dienst des Europäischen Parlaments, der das Personal der Bürgerbeauftragten medizinisch betreut, die Bürgerbeauftragte nicht auf Langzeiterkrankungen aufmerksam gemacht hat, die auf Burnouts zurückzuführen sind;

27.

begrüßt, dass 2022 keine Fälle von Belästigung bzw. Mobbing gemeldet wurden; fordert die Bürgerbeauftragte auf, ihre Bemühungen um die Gewährleistung eines Arbeitsumfelds fortzusetzen, das frei von sexueller Belästigung und Mobbing ist, insbesondere durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass eine im Rahmen einer internen Prüfung des Ethikrahmens durchgeführte Befragung ergeben hat, dass zu Beginn des Jahres 2023 90 % der Mitarbeiter die Strategie und die Leitlinien in Bezug auf Belästigung bzw. Mobbing bekannt waren;

28.

begrüßt es, dass für die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 18 bezahlte Praktikanten tätig waren, gegenüber 16 im Jahr 2021, und dass Praktikanten ein Vergütungspaket erhalten und für sie dieselben Arbeitsbestimmungen gelten wie für die anderen Mitarbeiter; fordert die Bürgerbeauftragte auf, wie für 2023 geplant, ein Praktikumsprogramm für junge Menschen mit Behinderungen einzuführen;

Ethischer Rahmen und Transparenz

29.

begrüßt die fortgesetzten Bemühungen, den Ethikrahmen der Institution zu stärken und für ihn zu sensibilisieren; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte in diesem Zusammenhang für alle Mitarbeiter eine Präsentation ihrer Strategie in Bezug auf externe Tätigkeiten, eine Schulung zum Thema Belästigung und eine Mittagsveranstaltung zu Interessenkonflikten organisierte; stellt ferner fest, dass die Formulare für die Erklärungen über Interessenkonflikte, externe Tätigkeiten, Veröffentlichungen und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst der Union überarbeitet wurden, um eine einheitliche Anwendung des Statuts und der internen Vorschriften sicherzustellen; begrüßt die 2022 eingeleitete interne Prüfung des Ethikrahmens der Bürgerbeauftragten, deren Ergebnisse künftig berücksichtigt werden, um die Verfahren in diesem Bereich weiter zu verbessern;

30.

stellt fest, dass die Betrugsbekämpfungsstrategie der Bürgerbeauftragten weitgehend auf dem bestehenden Ethikrahmen und dem Grundsatz der Aufgabentrennung im Bereich Finanzen beruht; stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Jahr 2022 keine Fälle von Interessenkonflikten gemeldet wurden und keine Meldungen von Missständen erfolgten;

31.

bedauert, dass sich die Bürgerbeauftragte dem Transparenzregister der EU, das mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenzregister eingerichtet wurde, nicht förmlich angeschlossen hat; stellt fest, dass sie jedoch ihre Verfahren an die für das Transparenzregister geltenden Grundsätze angeglichen hat, wobei überprüft wird, ob Redner oder Gesprächspartner bei Veranstaltungen oder Sitzungen, die von der Bürgerbeauftragten organisiert werden, im Transparenzregister registriert sind; begrüßt das hohe Maß an Transparenz, das die Bürgerbeauftragte durch die Veröffentlichung von Informationen über Untersuchungen, Dienstreisen, Sitzungen und Veranstaltungen, an denen die Bürgerbeauftragte teilnimmt, auf ihrer Website erreicht hat;

32.

fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Haushaltsbehörde regelmäßig über die Schwierigkeiten zu unterrichten, die bei ihrer Arbeit in Bezug auf die Aufbau- und Resilienzfazilität in Sachen Transparenz und Rechenschaftspflicht auftreten;

33.

begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte 2022 einen Leitfaden für die Öffentlichkeit über das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten veröffentlicht hat, der Informationen darüber enthält, wie dieses Recht am besten wahrgenommen werden kann;

Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz

34.

beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zu ihrer aktiven Förderung der Digitalisierung, um den Papierverbrauch zu verringern und den Austausch und die Speicherung von Dokumenten zu vereinfachen; stellt fest, dass die IT-Ausgaben im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 um 48 % sanken, da keine spezifischen Investitionen zur Förderung der Digitalisierung erforderlich waren; begrüßt die standardmäßige Nutzung von Videokonferenzen und Webstreaming, wodurch sich die Reisetätigkeit verringert hat;

35.

stellt fest, dass sich die Bürgerbeauftragte in Bezug auf IT auf die Infrastruktur und den Rahmen für Cybersicherheit des Parlaments stützt und bei der Integration und Wartung der unionsinternen Instrumente (SYSPER, ABAC, MiPS und ARES) sowie bei der Nutzung von IT-Rahmenverträgen eng mit der Kommission zusammenarbeitet; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte vor dem Hintergrund, dass ihr Maß an Kontrolle über die Daten begrenzt ist, Dienstleistungsvereinbarungen mit den betreffenden Organen geschlossen hat, um sicherzustellen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten dem geltenden Rechtsrahmen entspricht; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 keinen Cyberangriffen ausgesetzt war;

36.

legt der Bürgerbeauftragten nahe, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) zusammenzuarbeiten; schlägt vor, dass die Bürgerbeauftragte ihrem Personal regelmäßig Schulungsmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit mit jeweils aktualisierten Inhalten anbietet;

37.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 vier Maßnahmen des fünf Punkte umfassenden Aktionsplans abgeschlossen hat, der im Anschluss an den Bericht über die Interne Prüfung Nr. 21/03 über die Überprüfung des Datenschutzrahmens der Institution angenommen wurde, um die Effizienz und Wirksamkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Institution weiter zu verbessern;

38.

stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (im Folgenden „EDSB“) im Jahr 2022 Rückmeldungen zu einer Beschwerde eines Bürgers übermittelte, in der geltend gemacht wurde, dass die von der Bürgerbeauftragten in ihrer Standardeingangsbestätigung bereitgestellten Informationen zum Datenschutz unzureichend seien; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB den Fall ohne weitere Maßnahmen abschloss, nachdem die Bürgerbeauftragte die vorgeschlagenen Änderungen in ihrem Muster umgesetzt hatte;

39.

begrüßt es, dass derzeit in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (GD DIGIT) ein System für elektronische Rechnungsstellung eingeführt wird; fordert die Bürgerbeauftragte auf, einen Zeitplan für die vollständige Umsetzung des Systems für die elektronische Rechnungsstellung vorzulegen;

40.

beglückwünscht die Bürgerbeauftragte dazu, dass sie auf ihrer Website ausschließlich quelloffene Software verwendet und dass für interne Zwecke nach Möglichkeit vorrangig quelloffene Instrumente genutzt werden;

Gebäude

41.

stellt fest, dass das Gebäude, das nun infolge des Umzugs des Büros der Bürgerbeauftragten in Brüssel in neue, vom Parlament bereitgestellte Räumlichkeiten im Jahr 2021 genutzt wird, mit offenen Büroräumen mit sehr wenigen Einzelbüros und flexibel nutzbaren Sitzungsräumlichkeiten ausgestattet wurde; nimmt positiv zur Kenntnis, dass in den Räumlichkeiten der Bürgerbeauftragten kein Hot Desking betrieben wird und dass alle Bediensteten über einen eigenen Schreibtisch mit reichlich Stauraum verfügen; äußert Bedenken dahin gehend, dass die Bürgerbeauftragte vor dem Umzug in die offenen Büroräume in Brüssel keine Personalbefragung durchgeführt hat; stellt fest, dass eine 2023 durchgeführte allgemeine Personalbefragung ergab, dass die Mehrheit der Bediensteten positiv auf die neuen physischen Vorkehrungen reagierte; begrüßt ferner, dass das Personal vor dem Umzug über einige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausstattung der Büroräumlichkeiten, etwa die farbliche Gestaltung, auf dem Laufenden gehalten wurde;

42.

stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte nach Aufforderung durch das Parlament 20,5 % der von letzterem in Straßburg vermieteten Fläche zurückgab und der Mietzins entsprechend gesenkt wurde;

43.

weist darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte keine eigenen Gebäude besitzt, sondern ein Gebäude in Brüssel und Büroräume in Straßburg mietet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Havel-Gebäude in Straßburg für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Behinderungen vollkommen barrierefrei ist; bedauert zutiefst, dass die Barrierefreiheit des in Brüssel gemieteten Gebäudes verbessert werden muss; fordert das Parlament auf, die Barrierefreiheit des an die Bürgerbeauftragte in Brüssel vermieteten Gebäudes zu verbessern;

Umwelt und Nachhaltigkeit

44.

begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte im Laufe der Jahre ihren ökologischen Fußabdruck verringert hat, insbesondere durch die Digitalisierung ihrer Prozesse und von Veröffentlichungen, etwa des Jahresberichts, die Abschaffung von Druckern für Einzelpersonen und Maßnahmen, um Veranstaltungen nachhaltiger zu gestalten; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck ihrer Gebäude von den Maßnahmen des Parlaments in seiner Eigenschaft als Eigentümer der Gebäude abhängig ist; nimmt zur Kenntnis, dass die Bürgerbeauftragte dem Parlament einen Antrag dahin gehend übermittelt hat, Solarpaneele auf dem Dach des Gebäudes zu installieren, wie es im Zuge der Entlastung 2021 angeregt wurde;

45.

stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte 2022 weiterhin nachhaltige Mobilität gefördert hat, insbesondere durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Beschränkung der verfügbaren Parkplätze und die Verbesserung der Einrichtungen und Parkplätze für Radfahrer;

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

46.

begrüßt die finanziellen und administrativen Einsparungen, die durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt wurden, insbesondere die breite Palette von Dienstleistungsvereinbarungen mit dem Parlament und der Kommission und die Beteiligung an interinstitutionellen Vergabeverfahren; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 neue Synergien mit anderen Organen entwickelt und Vereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Kommission für die Nutzung der Zertifikate für qualifizierte Fernsignaturen und die Erbringung von Dienstleistungen durch das Front Office für das Personal und den Info Desk des Parlaments unterzeichnet hat;

47.

unterstreicht, wie wichtig es ist, für ein hohes Maß an Austausch und Koordinierung im Rahmen des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten (ENO – European Network of Ombudsmen) zu sorgen; begrüßt die Organisation der jährlichen ENO-Konferenz und des thematischen Webinars, die wichtige Diskussionsforen in Bezug auf aktuelle Themen darstellen, die sich 2022 auf die Arbeit der Bürgerbeauftragten in ganz Europa ausgewirkt haben;

48.

begrüßt die Zusammenarbeit, die die Bürgerbeauftragte mit der EUStA, dem Rechnungshof und dem OLAF unterhält, um Doppelarbeit bei Untersuchungen zu vermeiden und Themen von beiderseitigem Interesse zu erörtern, etwa die Verbesserung des Aufsichtsrahmens der Union; begrüßt ebenso die Kooperationskanäle, die mit dem EDSB eingerichtet wurden, um für eine rasche gegenseitige Konsultation im Zuge der täglichen Arbeit beider Institutionen zu sorgen, sowie die Vereinbarung, in der die jeweiligen Zuständigkeiten jeder Institution festgelegt wurden, um zu vermeiden, dass Verfahren doppelt geführt werden;

49.

begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte bei wichtigen Untersuchungen eng mit den einschlägigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments zusammenarbeitet, indem sie die Arbeit entweder direkt in Ausschusssitzungen vorstellt oder den Ausschussvorsitzen Informationen übermittelt; betont, dass die von der Bürgerbeauftragten durchgeführten strategischen Initiativen und Untersuchungen von entscheidender Bedeutung sind, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Verwaltung der Union zu verbessern;

Kommunikation

50.

stellt fest, dass die Gesamtmittel für Kommunikations- und Werbemaßnahmen zwischen 2021 und 2022 von 92 100 EUR auf 132 400 EUR, d. h. um 43,8 % gestiegen sind; beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zur Entwicklung einer umfassenden Kommunikationsstrategie, die dazu beigetragen hat, dass spezifische Zielgruppen und die breite Öffentlichkeit nun besser erreicht werden; stellt fest, dass die europäischen Medien im Vergleich zu 2021 60 % mehr Presseartikel über die Bürgerbeauftragte veröffentlicht haben;

51.

begrüßt die Bemühungen der Bürgerbeauftragten, die Bürger für die Rolle des Bürgerbeauftragten und die Möglichkeit zu sensibilisieren, die Einrichtung im Falle von Missständen in der Verwaltungstätigkeit einer Institution der Union in Anspruch zu nehmen; erkennt die Anstrengungen an, die unternommen wurden, um transparente Informationen bereitzustellen und Daten in einem informativen und benutzerfreundlichen Format auf der Website der Bürgerbeauftragten zu veröffentlichen, auch wenn diese Daten nicht in offenen Formaten verfügbar sind; begrüßt die Einführung eines neuen Logos und einer neuen visuellen Identität, um die Sichtbarkeit der Arbeit der Bürgerbeauftragten zu erhöhen und sie als Einrichtung der Union erkennbar zu machen;

52.

begrüßt, dass auf der Website der Bürgerbeauftragten ein automatisiertes Instrument für die Übersetzung von Falldokumenten genutzt wird, und fordert die Bürgerbeauftragte auf, für eine nahtlose und zeitnahe Übersetzung ihrer Fälle in alle Sprachen zu sorgen;

53.

nimmt zur Kenntnis, dass die Bürgerbeauftragte Social-Media-Konten auf Instagram, LinkedIn und X (ehemals Twitter) betreibt und dass die Zahl der Abonnenten (Follower) und die Interaktionsquoten (Engagement Rate) 2022 höher waren als in den Vorjahren; begrüßt die Beteiligung der Bürgerbeauftragten an einem Pilotprojekt unter der Leitung des EDSB, das darauf abzielt, dass die Institutionen der Union auf EU-Voice und EU-Video aktiv werden, wobei es sich um zwei kostenlose, quelloffene soziale Netzwerke auf der Grundlage der Mastodon-Software handelt, die es den Institutionen der Union ermöglichen, mit der Öffentlichkeit zu interagieren, indem sie Texte, Bilder, Videos und Podcasts teilen.

(1)  Verordnung (EU, Euratom) 2021/1163 des Europäischen Parlaments vom 24. Juni 2021 zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten) und zur Aufhebung des Beschlusses 94/262/EGKS, EG, Euratom (ABl. L 253 vom 16.7.2021, S. 1).

(2)   https://www.ombudsman.europa.eu/de/news-document/de/152993.

(3)   https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0295_DE.html.

(4)   https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0295_DE.html.


ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2244/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


Top