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Document L:2013:234:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 234, 3. September 2013


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ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2013.234.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 234

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

56. Jahrgang
3. September 2013


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 837/2013 der Kommission vom 25. Juni 2013 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Informationsanforderungen für die Zulassung von Biozidprodukten (1)

1

 

*

Verordnung (EU) Nr. 838/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Seelachs in den norwegischen Gewässern der Gebiete I und II für Schiffe unter der Flagge Portugals

3

 

*

Verordnung (EU) Nr. 839/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Schellfisch in den norwegischen Gewässern der Gebiete I und II für Schiffe unter der Flagge Portugals

5

 

*

Verordnung (EU) Nr. 840/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Rotbarsch in den Gebieten V (EU- und internationale Gewässer), XII und XIV (internationale Gewässer) für Schiffe unter der Flagge Lettlands

7

 

*

Verordnung (EU) Nr. 841/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Verbot des Fangs von Sandaal und dazugehörigen Beifängen in den EU-Gewässern der Gebiete IIa, IIIa und IV und in den EU-Gewässern der Sandaal-Bewirtschaftungsgebiete 1, 2, 3 und 4 (mit Ausnahme der Gewässer innerhalb von 6 Seemeilen von den Basislinien des Vereinigten Königreichs bei Shetland, Fair Isle und Foula) für Schiffe unter der Flagge Deutschlands

9

 

*

Verordnung (EU) Nr. 842/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Makrele in den Gebieten VIIIc, IX und X und in den EU-Gewässern des CECAF-Gebiets 34.1.1 für Schiffe unter der Flagge Deutschlands

11

 

*

Verordnung (EU) Nr. 843/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Rotbarsch in den grönländischen Gewässern des NAFO-Gebiets 1F sowie in den grönländischen Gewässern der Gebiete V und XIV für Schiffe unter der Flagge Lettlands

13

 

*

Verordnung (EU) Nr. 844/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Rotbarsch in den grönländischen Gewässern des NAFO-Gebiets 1F sowie in den grönländischen Gewässern der Gebiete V und XIV für Schiffe unter der Flagge Deutschlands

15

 

*

Verordnung (EU) Nr. 845/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Makrele in den Gebieten VIIIa, VIIIb und VIIId für Schiffe unter der Flagge Deutschlands

17

 

*

Verordnung (EU) Nr. 846/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Hering in den EU-Gewässern der Unterdivisionen 25-27, 28.2, 29 und 32 für Schiffe unter der Flagge Deutschlands

19

 

*

Verordnung (EU) Nr. 847/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Kabeljau in den Gebieten I und IIb durch Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union mit Ausnahme Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, Polens und des Vereinigten Königreichs

21

 

*

Verordnung (EU) Nr. 848/2013 der Kommission vom 30. August 2013 über ein Fangverbot für Sandaal und dazugehörige Beifänge im Sandaal-Bewirtschaftungsgebiet 2 für Schiffe unter der Flagge Dänemarks

23

 

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 849/2013 der Kommission vom 2. September 2013 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

25

 

 

Berichtigungen

 

*

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (ABl. L 140 vom 5.6.2009)

27

 

 

 

*

Hinweis für den Benutzer — Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union (siehe dritte Umschlagseite)

s3

 

*

Hinweis für die Leser — Zitierweise von Rechtsakten (siehe dritte Umschlagseite)

s3

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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