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Document L:2010:067:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 67, 17. März 2010


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ISSN 1725-2539

doi:10.3000/17252539.L_2010.067.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 67

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

53. Jahrgang
17. März 2010


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EU) Nr. 220/2010 der Kommission vom 16. März 2010 zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2013 bis 2015 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1)

1

 

 

Verordnung (EU) Nr. 221/2010 der Kommission vom 16. März 2010 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

4

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss 2010/156/GASP des Rates vom 16. März 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien

6

 

 

2010/157/EU

 

*

Beschluss der Kommission vom 12. März 2010 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Entscheidung 2006/502/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten untersagt wird (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1314)  (1)

9

 

 

2010/158/EU

 

*

Beschluss der Kommission vom 16. März 2010 mit bestimmten befristeten Schutzmaßnahmen gegen hoch pathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Geflügel in Rumänien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1862)  (1)

10

 

 

EMPFEHLUNGEN

 

 

2010/159/EU

 

*

Empfehlung der Kommission vom 11. März 2010 für Maßnahmen zum Eigenschutz und zur Verhütung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Überfälle auf Schiffe (1)

13

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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