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Document L:2008:083:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 83, 26. März 2008


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    ISSN 1725-2539

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 83

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    51. Jahrgang
    26. März 2008


    Inhalt

     

    I   Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden

    Seite

     

     

    VERORDNUNGEN

     

     

    Verordnung (EG) Nr. 272/2008 der Kommission vom 25. März 2008 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    1

     

     

    II   Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden

     

     

    ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE

     

     

    Rat

     

     

    2008/261/EG

     

    *

    Beschluss des Rates vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls

    3

     

     

    2008/262/EG

     

    *

    Beschluss des Rates vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls

    5

     

     

    Kommission

     

     

    2008/263/EG

     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 2007 über die Staatliche Beihilfe C 50/2006 (ex NN 68/2006, CP 102/2006), die Österreich zugunsten der BAWAG-PSK gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3038)  (1)

    7

     

     

    2008/264/EG

     

    *

    Beschluss der Kommission vom 25. März 2008 über Brandsicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Zigaretten gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (1)

    35

     

     

    RECHTSAKTE VON ORGANEN, DIE DURCH INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE GESCHAFFEN WURDEN

     

     

    2008/265/EG

     

    *

    Beschluss Nr. 1/2008 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands eingesetzten Gemischten Ausschusses EU/Schweiz vom 28. Februar 2008 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

    37

     

     

    III   In Anwendung des EU-Vertrags erlassene Rechtsakte

     

     

    IN ANWENDUNG VON TITEL V DES EU-VERTRAGS ERLASSENE RECHTSAKTE

     

    *

    Beschluss 2008/266/GASP des Rates vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Tschad über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Tschad

    39

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Tschad über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Tschad

    40

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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