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Document L:1997:323:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 323, 26. November 1997


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 323
40. Jahrgang
26. November 1997



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EG) Nr. 2326/97 der Kommission vom 25. November 1997 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 32/82 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch

1

 

*

Verordnung (EG) Nr. 2327/97 der Kommission vom 25. November 1997 zur Eröffnung von Gemeinschaftszollkontingenten für Schafe und Ziegen sowie Schaf- und Ziegenfleisch der KN-Codes 0104 10 30, 0104 10 80, 0104 20 10, 0104 20 90 und 0204 für 1998 sowie zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1439/95 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3013/89 des Rates hinsichtlich der Einfuhr und Ausfuhr von Schaf- und Ziegenfleischerzeugnissen

5

 

*

Verordnung (EG) Nr. 2328/97 der Kommission vom 25. November 1997 zur Eröffnung von einer Tranche für die Einfuhr von 280 330 Tonnen Qualitätsweichweizen im Rahmen des Zollkontingentes von 300 000 Tonnen Qualitätsweizen eröffnet durch die Verordnung (EG) Nr. 529/97

10

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 2329/97 DER KOMMISSION vom 25. November 1997 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

11

 

*

Verordnung (EG) Nr. 2330/97 der Kommission vom 25. November 1997 zur Eröffnung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Erzeugnisse der KN- Codes 0714 10 10, 0714 10 91 und 0714 10 99 mit Ursprung in Thailand (1998)

13

 

*

Verordnung (EG) Nr. 2331/97 der Kommission vom 25. November 1997 über besondere Bedingungen für die Gewährung der Erstattung bei der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse des Sektors Schweinefleisch

19

 

*

Verordnung (EG) Nr. 2332/97 der Kommission vom 25. November 1997 zur fünften Änderung der Verordnung (EG) Nr. 913/97 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in Spanien

23

 

*

Verordnung (EG) Nr. 2333/97 der Kommission vom 25. November 1997 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 hinsichtlich der den Sektor Schweinefleisch betreffenden Ausfuhrerstattungsnomenklatur

25

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

97/791/EG, Euratom:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 20. November 1997 über die Ernennung eines Mitglieds des Wirtschafts- und Sozialausschusses

27

  

97/792/EG, Euratom:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 20. November 1997 über die Ernennung eines Mitglieds des Wirtschafts- und Sozialausschusses

28

  

Kommission

  

97/793/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 15. Juli 1997 mit der der deutschen Regierung auferlegt wird, alle Unterlagen, Informationen und Daten über die Umstrukturierung der SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf AG, Sachsen, und über die gewährten Beihilfen zu übermitteln (C 9/97 ex NN 2/97 und N 645/96) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (1)

29

  

97/794/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 12. November 1997 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 91/496/EWG des Rates hinsichtlich der Veterinärkontrollen für aus Drittländern einzuführende lebende Tiere (1)

31

  

97/795/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 12. November 1997 zur Annahme des Antrags der Italienischen Republik, die der Vorauszahlung an die Tomaten verarbeitende Industrie gesetzte Frist zu verlängern (Nur der italienische Text ist verbindlich)

37

  

97/796/EGKS, Euratom:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 17. November 1997 über den Abschluß, im Namen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft, des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Republik Kirgistan andererseits (1)

38

 
 

(1)

Text von Bedeutung für den EWR

 



DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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