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Document L:1996:164:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 164, 3. Juli 1996


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 164
    39. Jahrgang
    3. Juli 1996



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 1272/96 der Kommission vom 1. Juli 1996 zur Einstellung des Kabeljaufanges durch Schiffe unter schwedischer Flagge

    1

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 1273/96 der Kommission vom 1. Juli 1996 zur Einstellung des Fangs von Schwarzem Heilbutt durch Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaates

    2

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 1274/96 der Kommission vom 1. Juli 1996 zur Einstellung des Kabeljaufanges durch Schiffe unter schwedischer Flagge

    3

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 1275/96 der Kommission vom 2. Juli 1996 zur Festsetzung des den Erzeugern unverarbeiteter getrockneter Feigen zu zahlenden Mindestpreises sowie der Produktionsbeihilfe für getrocknete Feigen im Wirtschaftsjahr 1996/97

    4

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 1276/96 der Kommission vom 2. Juli 1996 zur Festsetzung der Beihilfe zur Erzeugung von Ananaskonserven und des den Ananaserzeugern zu zahlenden Mindestpreises für das Wirtschaftsjahr 1996/97

    6

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 1277/96 der Kommission vom 2. Juli 1996 zur Festsetzung des den Erzeugern unverarbeiteter getrockneter Pflaumen zu zahlenden Mindestpreises sowie der Produktionsbeihilfe für Trockenpflaumen im Wirtschaftsjahr 1996/97

    8

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1278/96 DER KOMMISSION vom 2. Juli 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    10

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    96/394/EG, EGKS, Euratom:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 17. Juni 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August, 1. September, 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember 1995 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind

    12

      

    96/395/EG:

     
      

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19. Juni 1996 über die Einfuhrlizenzen für aus Botsuana, Kenia, Madagaskar, Swasiland, Simbabwe und Namibia stammende Erzeugnisse des Sektors Rindfleisch

    15

      

    96/396/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 1996 über einen Antrag Frankreichs auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische Text ist verbindlich)

    17

      

    96/397/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 1996 über einen Antrag Italiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der italienische Text ist verbindlich)

    18

      

    96/398/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 1996 über einen Antrag Belgiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

    19

      

    96/399/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 1996 über einen Antrag Italiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der italienische Text ist verbindlich)

    20

      

    96/400/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 1996 über einen Antrag Italiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der italienische Text ist verbindlich)

    21

      

    96/401/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 1996 über einen Antrag Belgiens auf Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

    22

     
      

    Berichtigungen

     
     

    *

    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 310/96 der Kommission vom 21. Februar 1996 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 zur Erstellung einer Nomenklatur der Landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 46 vom 23. Februar 1996)

    23

     

    *

    BERICHTIGUNG FÜR :# Richtlinie 95/39/EG des Rates vom 17. Juli 1995 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 86/362/EWG und 86/363/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Getreide sowie Lebensmitteln tierischen Ursprungs

    23




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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