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Document L:1996:008:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 8, 11. Januar 1996


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 8
    39. Jahrgang
    11. Januar 1996



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 28/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

    1

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 29/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor

    3

     

    *

    VERORDNUNG (EG) Nr. 30/96 DER KOMMISSION vom 9. Januar 1996 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

    5

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 31/96 der Kommission vom 10. Januar 1996 über die Verbrauchsteuerfreistellungsbescheinigung

    11

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 32/96 der Kommission vom 10. Januar 1996 zu der das Königreich Norwegen betreffenden Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1600/95 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse und zur Eröffnung der betreffenden Zollkontingente

    16

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 33/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1813/95 durchgeführte 23. Teilausschreibung

    20

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 34/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für Knoblauch mit Ursprung in China

    21

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 35/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    22

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 36/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Festsetzung der landwirtschaftlichen Umrechnungskurse

    24

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    96/24/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Dänemark für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Überwachung und Bekämpfung von Salmonella-Infektionen in Zuchtgeflügel und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der dänische Text ist verbindlich)

    26

      

    96/25/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Italien für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der italienische Text ist verbindlich)

    28

      

    96/26/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Spanien für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der spanische Text ist verbindlich)

    29

      

    96/27/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Portugal für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der portugiesische Text ist verbindlich)

    30

      

    96/28/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Deutschland für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der klassischen Schweinepest und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

    31

      

    96/29/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Spanien für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung der Brucellose (Brucella Melitensis) und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der spanische Text ist verbindlich)

    32

      

    96/30/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Griechenland für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung der Brucellose (Brucella Melitensis) und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der griechische Text ist verbindlich)

    33

      

    EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM

      

    Gemeinsamer EWR-Ausschuß

     

    *

    Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 64/95 vom 22. November 1995 über die Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens

    34

     

    *

    Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 65/95 vom 22. November 1995 über die Änderung des Anhangs XIV (Wettbewerb) des EWR-Abkommens

    36

     

    *

    Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 66/95 vom 22. November 1995 über die Änderung des Anhangs XVII (Geistiges Eigentum) des EWR-Abkommens

    37

     

    *

    Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 67/95 vom 22. November 1995 über die Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens

    38




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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