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Document L:1987:196:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 196, 17. Juli 1987


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 196
30. Jahrgang
17. Juli 1987



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2094/87 des Rates vom 13. Juli 1987 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2731/75 über die Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais, Sorghum und Hartweizen

1

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2095/87 des Rates vom 13. Juli 1987 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie

3

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2096/87 des Rates vom 13. Juli 1987 über die vorübergehende Verwendung von Behältern

4

  

Verordnung (EWG) Nr. 2097/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

7

  

Verordnung (EWG) Nr. 2098/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

9

  

Verordnung (EWG) Nr. 2099/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Einfuhrabschöpfungen für andere Erzeugnisse des Olivenölsektors

11

  

Verordnung (EWG) Nr. 2100/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügelfleisch

14

  

Verordnung (EWG) Nr. 2101/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung von Zusatzbeträgen für lebendes und geschlachtetes Geflügel

16

  

Verordnung (EWG) Nr. 2102/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Aufhebung von Zusatzbeträgen für Eier in der Schale

18

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2103/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 55/87 zur Festlegung der Liste der Schiffe mit einer Länge über alles von mehr als 8 m, die in bestimmten Küstengebieten der Gemeinschaft mit Baumkurren fischen dürfen

19

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2104/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 56/87 zur Festlegung der Liste der Schiffe mit einer Länge über alles von mehr als 8 m, die in bestimmten Küstengebieten der Gemeinschaft mit Baumkurren fischen dürfen, deren Gesamtbaumlänge mehr als 12 m beträgt

34

  

Verordnung (EWG) Nr. 2105/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse

45

  

Verordnung (EWG) Nr. 2106/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten

65

  

Verordnung (EWG) Nr. 2107/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

69

  

Verordnung (EWG) Nr. 2108/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von frischen Zitronen mit Ursprung in Argentinien

70

  

Verordnung (EWG) Nr. 2109/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen

71

  

Verordnung (EWG) Nr. 2110/87 der Kommission vom 16. Juli 1987 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung

75

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

87/370/EWG:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 26. Mai 1987 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli 1986 zur Anpassung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen über den beiderseitigen Handel mit Käse

77

  

Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli 1986 zur Anpassung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen über den beiderseitigen Handel mit Käse

78

 

*

Information über die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens vom 14. Juli 1986 zur Anpassung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen über den beiderseitigen Handel mit Käse

80

  

87/371/EWG:

 
 

*

Empfehlung des Rates vom 25. Juni 1987 für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft

81

  

87/372/EWG:

 
 

*

Richtlinie 87/372/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind

85

 
  

Berichtigungen

 
 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 2473/86 des Rates vom 24. Juli 1986 über den passiven Veredelungsverkehr und den Standard-Austausch-Verkehr

87

 

*

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 864/87 des Rates vom 23. März 1987 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von standardisierten Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 0,75 bis 75 kW mit Ursprung in Bulgarien, Ungarn, Polen, der Deutschen Demokratischen Republik, der Tschechoslowakei und der Sowjetunion und zur endgültigen Vereinnahmung der als Sicherheit für den vorläufigen Zoll hinterlegten Beträge (ABl. Nr. L 83 vom 27.3.1987)

88




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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