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Document JOL_2013_308_R_NS0042

    2013/576/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2011
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 mit den Bemerkungen, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2011 sind

    ABl. L 308 vom 16.11.2013, p. 228–233 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 308 vom 16.11.2013, p. 42–42 (HR)

    16.11.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 308/228


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 17. April 2013

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2011

    (2013/576/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2011,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12 Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, insbesondere auf Artikel 44,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0074/2013),

    1.

    erteilt dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2011;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als wesentlicher Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Martin SCHULZ

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 92.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

    (4)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 17. April 2013

    mit den Bemerkungen, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2011 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2011,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2) (Haushaltsordnung), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, insbesondere auf Artikel 44,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0074/2013),

    A.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) für das Haushaltsjahr 2011 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    B.

    in der Erwägung, dass der Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Behörde für 2011 77 309 800 EUR gegenüber 74 700 000 EUR im Jahr 2010 betrug, was einen Anstieg um 3,49 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Behörde ausschließlich durch einen Finanzbeitrag der Union finanziert wird;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Lauf des Haushaltsjahres nach wie vor zu der anhaltend hohen Ausführungsrate von 98,47 % (2010: 98,8 %) beitragen;

    2.

    stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Zahlungen 82,05 % betrug, eine geringfügige Abnahme gegenüber dem vorherigen Haushaltsjahr (83,51 %);

    3.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Behörde im Jahr 2011 aus dem Unionshaushalt zugewiesene Mittel in Höhe von 78 800 000 EUR zur Verfügung standen; stellt fest, dass zum Ende des Jahres 2011 von 355 Stellen 334 besetzt waren und dass bei der Behörde 109 Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigt waren; fordert die Behörde auf, die Stellenbesetzungsrate zu verbessern, ist sich aber voll und ganz darüber im Klaren, dass die Behörde aufgrund ihres Standorts mit gewissen verkehrsbedingten Defiziten zu kämpfen hat;

    4.

    weist die Behörde darauf hin, dass sie das Jährlichkeitsprinzip besser beachten muss; sieht das Jahr 2011 aufgrund des Umzugs an den neuen Sitz und der verspäteten Leistung der diesbezüglichen Zahlungen als ein spezielles Jahr an;

    Gebäudepolitik

    5.

    stellt fest, dass die Behörde im Dezember 2011 für 36,8 Mio. EUR ein neues Gebäude für ihren Sitz erworben hat, für das während 25 Jahren vierteljährliche Raten zu zahlen sind, woraus sich Zinszahlungen von 18,5 Mio. EUR ergeben; weist darauf hin, dass der Rechnungshof die Frage gestellt hat, ob die Haushaltsbehörde nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und in uneingeschränkter Einhaltung der Haushaltsordnung auf eine wirtschaftlichere Alternative hätte hinwirken können;

    6.

    nimmt die Aussage der Behörde zur Kenntnis, dass sie der Haushaltsbehörde 2005 das Gebäudevorhaben mit Vereinbarung einer auf 25 Jahre gestreckten Zahlung des Kaufpreises unterbreitet habe und dass die Haushaltsbehörde das Projekt gebilligt habe; nimmt zur Kenntnis, dass auf Empfehlung des Rechnungshofs bei der Kommission zusätzliche Mittel für Zahlungen beantragt wurden, die die Entrichtung des vollen Kaufpreises mit nur einer Anzahlung gedeckt hätten; nimmt andererseits zur Kenntnis, dass es in dem damaligen Klima der Ausgabenbeschränkung keine Möglichkeit gab, die Mittel für die Behörde zu erhöhen, um eine einmalige Zahlung zu decken; nimmt zur Kenntnis, dass die für diesen Kauf festgelegte Regelung die Kosten für den Sitz der Behörde gegenüber der zuvor bestehenden Lösung mit Anmietung gesenkt hat;

    Mittelübertragungen

    7.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs und dem Jahrestätigkeitsbericht der Behörde, dass 2011 13 Mittelübertragungen vorgenommen wurden; stellt im Einzelnen fest, dass 2,46 Mio. EUR aus Titel I auf die Haushaltslinien für Infrastruktur und IT in Titel I übertragen wurden, um Ressourcen für die Anpassung der IT-Systeme und Finanzsysteme im Zusammenhang mit der Neuorganisation und der Migration zum System der periodengerechten Rechnungsführung bereitzustellen und über mehr Ressourcen für den Umzug zum endgültigen Sitz und für dessen Ausstattung zu verfügen; stellt fest, das innerhalb der Titel II und III Mittelübertragungen vorgenommen wurden; verweist mit Besorgnis auf die Anmerkung des Rechnungshofs, wonach die Situation Schwächen der Haushaltsplanung und -ausführung erkennen lässt und sich nicht mit dem Grundsatz der Spezialität verträgt;

    Interessenkonflikte und Transparenz

    8.

    begrüßt es, dass der Rechnungshof eine Prüfung durchgeführt hat, um die Strategien und Verfahren von vier dezentralen Einrichtungen — u. a. der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit — für den Umgang mit Interessenkonflikten zu bewerten, und die Ergebnisse der Prüfung in seinem Sonderbericht 15/2012 dargelegt hat;

    9.

    stellt mit Besorgnis fest, dass laut den Feststellungen des Rechnungshofs beim Abschluss der Tätigkeiten vor Ort (Oktober 2011) die Behörde nicht angemessen mit Interessenkonflikten umgegangen ist; stellt jedoch fest, dass die Behörde inzwischen bereits anspruchsvolle Strategien zur Bewältigung von Interessenkonflikten aufgestellt hatte; erklärt jedenfalls seine Bedenken dagegen, dass diese Strategien noch nicht das gewünschte Ergebnis herbeigeführt haben;

    10.

    begrüßt die Abhaltung einer für alle Mitglieder des Verwaltungsrats verbindlichen Tagung zu Themen der Ethik und Integrität im Oktober 2012; fordert aber den Verwaltungsrat auf, seinen Verhaltenskodex wirksam umzusetzen und Bestimmungen anzunehmen, die Wechsel von Mitarbeitern in die Privatwirtschaft verhindern bzw. unter Strafe stellen, um Fälle wie den der früheren Leiterin der Behörde künftig zu verhindern;

    11.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde für Ende 2013 eine Überprüfung ihrer Unabhängigkeitsbestimmungen angesetzt hat, in deren Rahmen unter anderem die Möglichkeit geprüft werden soll, die Ergebnisse von Verfahren im Fall eines Vertrauensbruchs öffentlich zugänglich zu machen, einschließlich der Ergebnisse der Verfahren zur Kontrolle der Integrität der wissenschaftlichen Überprüfungen, sowie das Mandat ihres Ausschusses für den Umgang mit Interessenkonflikten auszuweiten und zu stärken und ihn zum Beispiel mit einem Mandat auszustatten, über das der Ausschuss für Ethische Standards und die Verhütung von Interessenkonflikten der französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) verfügt; erwartet, dass die Behörde nach Möglichkeit vor Oktober 2013 die Entlastungsbehörde über diese Angelegenheiten unterrichtet;

    12.

    fordert die Behörde auf, einen strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft über Angelegenheiten, die mit Interessenkonflikten zusammenhängen, einzuleiten, entsprechende Organisationen zu einer offenen Debatte mit vereinbarter Tagesordnung über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse einzuladen und die Entlastungsbehörde mindestens zweimal jährlich vom Ergebnis dieser Beratungen zu unterrichten; nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde diesen Dialog mit Interessenträgern und der Zivilgesellschaft intensiviert hat; ist der Auffassung, dass diese Dialoge institutionalisiert und vom Verwaltungsrat der Behörde berücksichtigt werden müssen;

    13.

    erklärt sich besorgt darüber, dass der Behörde mangelnde Transparenz vorgeworfen wurde im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der jährlichen Interessenerklärungen und der Nichtdurchführung von Fortbildung zum Thema Interessenkonflikte; verlangt, in den genannten Angelegenheiten tätig zu werden, und fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die Maßnahmen Bericht zu erstatten; begrüßt es, dass inzwischen alle jährlichen Interessenerklärungen der Sachverständigen der Behörde veröffentlicht werden und auf ihrer Website zugänglich sind;

    14.

    fordert die Behörde auf, Interessenkonflikten weiterhin erhebliche Bedeutung beizumessen, damit ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Lebensmittelsicherheit erhalten bleibt, und so ausführlich und genau wie möglich anzugeben, in welcher Weise sie die wesentlichen Empfehlungen des Berichts des Rechnungshofs und der Entschließungen des Parlaments umzusetzen gedenkt; fordert die Behörde auf, Interessenkonflikte mit äußerster Sorgfalt zu prüfen in Anbetracht der beginnenden Überarbeitung ihrer Gründungsverordnung, die die Gelegenheit bietet, das höchste Niveau an Führungsqualität, wie von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beschrieben, zu erreichen, und die einen günstigen Einfluss auf die Führungsstruktur, die Unabhängigkeit und die wissenschaftliche Qualität der Tätigkeit der Behörde hätte; vertritt die Auffassung, dass die Überarbeitung der Gründungsverordnung eine bedeutende Gelegenheit bietet, grundlegende Veränderungen bei der Behörde einzuleiten, die auf Unionsebene für objektive wissenschaftliche Beratung auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit und des Umweltschutzes zuständig ist;

    15.

    empfiehlt mit Nachdruck, dass zum Zweck der Vermeidung von Interessenkonflikten eine ausreichende Pufferfrist für die speziellen Tätigkeitsbereiche eingeführt und eingehalten wird, damit Mitarbeiter der Behörde nicht unmittelbar aus ihrer Position auf eine Stelle in der Wirtschaft oder einer einschlägigen Lobbyorganisation — oder umgekehrt — wechseln;

    16.

    stellt fest, dass die Behörde infolge der Prüfung des Rechnungshofs und des Sonderberichts 15/2012 eine Reihe von Schritten unternommen hat, insbesondere folgende:

    2007 führte die Behörde einen umfassenden Regelungsrahmen zur Unterbindung potenzieller Interessenkonflikte ein und hat ihn seitdem regelmäßig überprüft und aktualisiert;

    seit 2011 hat die Behörde diesen Rahmen durch ihre überarbeitete Strategie in Bezug auf Unabhängigkeit und wissenschaftliche Entscheidungsprozesse verbessert, wobei das Parlament jedoch Bedenken wegen der Angemessenheit der überarbeiteten Strategie hat und auf zahlreiche Fälle von Interessenkonflikten verweist, die 2012 von zwei nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) mit Wächterfunktion — Corporate Europe Observatory und Earth Open Source — offen gelegt wurden; zudem verlangt das Parlament weitere Verbesserungen der Unabhängigkeitsstrategie der Behörde, wozu auch das Verbot von Verbindungen zu der Wirtschaft nahe stehenden Gremien gehört;

    für Ende 2013 ist eine Überarbeitung der Strategie der Behörde in Bezug auf Unabhängigkeit und der entsprechenden Durchführungsregeln vorgesehen;

    im Juli 2012 hat die Behörde den von der Kommission vorgegebenen Regelungsrahmen für Ethik und Integrität umgesetzt und eine gezielte Werbemittelstrategie festgelegt;

    2012 wurde ein Ethikbeauftragter ernannt;

    fordert die Behörde auf, nach wie vor die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen, um Interessenkonflikte in ihren leitenden und ausführenden Organen zu unterbinden, und die Entlastungsbehörde vor Oktober 2013 über die Umsetzung der genannten Vorschriften und Verfahren sowie die weiteren Entwicklungen in Bezug auf den Umgang mit Interessenkonflikten in Kenntnis zu setzen;

    17.

    würdigt die Anstrengungen, die die Behörde zur Verbesserung ihrer Bekämpfung und Bewältigung von Interessenkonflikten unternimmt; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Unabhängigkeit und die Kompetenz ihrer externen Sachverständigen in Frage gestellt werden von nichtstaatlichen Organisationen mit Wächterfunktion oder sogar von anderen Sachverständigen für Lebensmittelsicherheit, wie es beispielsweise bei der Sachverständigengruppe für hormonstörende Stoffe der Fall war; betont, dass infolgedessen die Tätigkeit der Behörde angegriffen wird, wie etwa bei dem gemeinsamen Workshop von JRC und NIEHS über Niedrigdosiseffekte von Chemikalien mit hormoneller Wirkung vom Dezember 2012 in Berlin;

    18.

    weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat seinen Vorsitz in öffentlicher Sitzung gewählt hat; erinnert jedoch daran, dass das Parlament im Entlastungsverfahren 2010 die Wahl des Vorsitzes des Verwaltungsrats durch ein offenes Verfahren verlangt hat, und erwartet, dass dieser Forderung entsprochen wird;

    19.

    stellt fest, dass die Leitlinien der OECD, auf die der Rechnungshof seine Ausarbeitung des Sonderberichts 15/2012 stützt, zwar einen internationalen Maßstab für diese Angelegenheiten setzen, aber nicht für eine dezentrale Einrichtung konzipiert sind und nicht den besonderen Bedürfnissen dieser Einrichtungen entsprechen; befürwortet die Absicht der Kommission, Leitlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten aufzustellen, wie es in ihrem Fahrplan für die Weiterverfolgung des Gemeinsamen Ansatzes in Bezug auf die dezentralen Einrichtungen vorgesehen ist;

    20.

    hebt die Selbstverpflichtung der Behörde hervor, im Oktober 2012 erstmals eine willkürliche Kontrolle von Interessenerklärungen einzuleiten, um deren Kohärenz mit den vor Kurzem angenommenen Unabhängigkeits- und Durchführungsbestimmungen zu überprüfen; nimmt jedoch zur Kenntnis, das noch Protokolle fertig gestellt werden müssen, wodurch die Bewertung verschoben werden musste; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde über die Gründe dieser Verschiebung und den für die Durchführung der Bewertung vorgesehenen Zeitplan zu unterrichten;

    21.

    begrüßt das Vorhaben der Behörde, 2013 ein Pilotprojekt einzuleiten, bei dem ein Teil der wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der regulierten Produkte, die gegenwärtig von externen Sachverständigen in Arbeitsgruppen ausgeführt werden, internalisiert wird; stellt fest, dass diese Initiative auf den Gebieten Lebensmittelinhaltsstoffe und GVO beginnen wird; ersucht die Behörde, der Entlastungsbehörde zusätzliche Auskünfte zu den hier erzielten Fortschritten zu geben;

    22.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde ab 2011 in ihren Jahrestätigkeitsbericht einen speziellen Abschnitt aufnimmt, der die Maßnahmen zur Durchführung ihrer Unabhängigkeitsstrategie darlegt, womit sie teilweise auf die Empfehlung in der Entschließung des Parlaments vom 23. Oktober 2012 zu der Entlastung der Behörde für das Haushaltsjahr 2010 (6) eingeht;

    23.

    begrüßt es, dass die Lebensläufe des Direktors der Behörde, der leitenden Mitarbeiter und der Mitglieder von Expertengremien ebenso wie die jeweiligen Interessenerklärungen inzwischen auf der Website der Behörde zur Verfügung stehen; nimmt Kenntnis von den Bemühungen der Behörde um mehr Transparenz, hält aber an der Auffassung fest, dass die entsprechenden Vorschriften auch für alle internen Sachverständigen gelten sollten, wie im Entlastungsverfahren 2010 dargelegt wurde; geht davon aus, dass an dieser Angelegenheit gearbeitet wird; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde so bald wie möglich über die Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren;

    Interne Prüfung

    24.

    nimmt die Aussagen der Behörde zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst der Kommission 2011 eine Zuverlässigkeitsprüfung der operativen Planung und Haushaltsführung durchgeführt hat und dass der Interne Prüfer drei Zuverlässigkeitsprüfungen vorgenommen hat: Prüfung des Prozesses der Auswahl der Gremiumsmitglieder, spezielle Prüfung der Beiträge von Sachverständigen zu wissenschaftlichen Gutachten (nach Feststellung von Interessenkonflikten) und vorläufige Überprüfung der Kostenaufstellung im Zusammenhang mit dem endgültigen Sitz der Behörde;

    25.

    nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass von den 11 Empfehlungen des Internen Auditdienstes der Kommission (keine wurde als „kritisch“, zwei als „sehr wichtig“, sieben als „wichtig“ und zwei als „wünschenswert“ eingestuft) alle 11 von der Behördenleitung akzeptiert und fünf von sechs noch ausstehenden als „sehr wichtig“ eingestuften Empfehlungen ausgeführt worden sind und auf die Weiterbehandlung durch den Internen Auditdienst der Kommission warten, während die Ausführung der verbleibenden Empfehlung läuft; nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Prüfer eine als „sehr wichtig“ und zwei als „wichtig“ eingestufte Empfehlungen abgegeben hat und dass von seinen 11 noch ausstehenden als „sehr wichtig“ eingestuften Empfehlungen fünf ausgeführt und sechs in Arbeit sind; stellt fest, dass keine als „kritisch“ eingestuften Empfehlungen noch unbearbeitet sind;

    26.

    verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 17. April 2013 (7) zur Leistung, zur Haushaltsführung und zur Kontrolle der Agenturen.


    (1)  ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 92.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

    (4)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (6)  ABl. L 350 vom 20.12.2012, S. 77.

    (7)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0134 (siehe Seite 374 dieses Amtsblatts).


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