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Document JOL_2012_286_R_0029_01
2012/546/EU, Euratom: Decision of the European Parliament of 10 May 2012 on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2010, Section III — Commission#Resolution of the European Parliament of 10 May 2012 with observations forming an integral part of its Decision on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2010, Section III — Commission and executive agencies#Resolution of the European Parliament of 10 May 2012 on the Court of Auditors’ special reports in the context of the 2010 Commission discharge
2012/546/EU, Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, sind
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zu den Sonderberichten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2010
2012/546/EU, Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, sind
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zu den Sonderberichten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2010
ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 29–85
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 286/29 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2012
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission
(2012/546/EU, Euratom)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1), |
— |
in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2), |
— |
in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351), |
— |
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2011 mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2010 — Synthesebericht“ (KOM(2011) 323), |
— |
in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189), |
— |
in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3) und in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs, |
— |
in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, |
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (06081/1/2012 — C7-0053/2012), |
— |
gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Euratom-Vertrags, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147, |
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gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012), |
A. |
in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, |
1. |
erteilt der Kommission Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die integraler Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, ist, und in seiner Entschließung vom 10. Mai 2012 zu den Sonderberichten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2010 (6); |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Martin SCHULZ
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(2) ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.
(3) ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.
(4) ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.
(5) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0154 (siehe Seite 68 dieses Amtsblatts).
ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2012
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil der Beschlüsse betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission und Exekutivagenturen, sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1), |
— |
in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2), |
— |
in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1350 und SEC(2011) 1351), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2011 mit dem Titel „Managementbilanz der Kommission 2010 — Synthesebericht“ (KOM(2011) 323), |
— |
in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2011) 643) und des diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEC(2011) 1189), |
— |
in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3) und in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs, |
— |
in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, |
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06081/1/2012 — C7-0053/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen, |
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der den Exekutivagenturen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilenden Entlastung (06084/2012 — C7-0052/2012), wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Schweden sich erstmals geweigert haben, die Erteilung der Entlastung zu empfehlen, |
— |
gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 106a des Euratom-Vertrags, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (6), insbesondere auf Artikel 14 Absätze 2 und 3, |
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gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7-0098/2012), |
A. |
in der Erwägung, dass Europa mit einer schweren Haushalts- und Finanzkrise konfrontiert ist, die zu einer Vertrauenskrise in der Union führen kann, und dass es wesentlich ist, dass die Union durch die Kommission, die den Haushaltsplan der Union ausführt, eine Vorbildfunktion in Bezug auf ordnungsgemäße öffentliche Verwaltung ausübt; in der Erwägung, dass diese ordnungsgemäße öffentliche Verwaltung ein notwendiger Faktor ist, damit die Union das AAA-Rating behält, das insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Verpflichtung in Form von Garantien zugunsten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus in Höhe von 60 000 000 000 Euro dienlich ist; |
B. |
in der Erwägung, dass das Jahr 2010 das erste vollständige Haushaltsjahr auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon mit neuen Haushaltsverfahren und der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sowie des Europäischen Rates zusätzlich zum turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz ist; in der Erwägung, dass es außerdem das erste Jahr der neuen EU-Strategie bis 2020 ist; |
C. |
in der Erwägung, dass ordnungsgemäße Verwaltung impliziert, dass politische Ziele gesetzt werden, bevor Rechtsinstrumente zur Verwirklichung dieser Ziele verabschiedet werden, und in der Erwägung, dass bestehende Rechtsinstrumente, die mit den politischen Zielen nicht uneingeschränkt in Einklang stehen, geändert werden sollten; |
D. |
in der Erwägung, dass adäquate Vorkehrungen für Transparenz, öffentliche Rechenschaftspflicht und öffentliche Rechnungsprüfung existieren müssen, wenn öffentliche Gelder verwendet werden, sowie in der Erwägung, dass der Rechnungshof zum 17. Mal in Folge keine positive Zuverlässigkeitserklärung zum Unionshaushalt abgeben konnte; |
E. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof gemäß Artikel 287 Nummer 1 Unterabsatz 2 AEUV dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen muss und dass diese Erklärung durch spezifische Beurteilungen der größeren Tätigkeitsbereiche der Union ergänzt werden kann; |
F. |
in der Erwägung, dass mehr als 90 % aller Fehler außerhalb der Kommission auf der Ebene der Behörden der Mitgliedstaaten und der Endbegünstigten ermittelt wurden (Jahresbericht, Ziffer 1.22); |
G. |
in der Erwägung, dass die Behörden der Mitgliedstaaten in den meisten Fällen, in denen Fehler im Kohäsionsbereich ermittelt wurden, über ausreichende Informationen verfügten, um Fehler vor der Bescheinigung der an die Kommission übermittelten Ausgabenerklärungen aufzudecken und zu berichtigen (Jahresbericht, Ziffer 4.25); |
H. |
in der Erwägung, dass zwischen den nationalen Behörden, die gut funktionierende Aufsichts- und Kontrollsysteme verankert haben, und den nationalen Behörden, die für nur teilweise wirksame Systeme verantwortlich sind, differenziert werden muss, um zusätzliche Belastungen für alle Mitgliedstaaten zu vermeiden; |
I. |
in der Erwägung, dass der seitens der Mitgliedstaaten verzeichnete Mangel an ernsthaftem Interesse am Entlastungsverfahren den unzureichenden Maßnahmen der Kommission zur öffentlichen, klaren, eindeutigen und nachweislichen Identifizierung der Mitgliedstaaten, Regionen und Programme geschuldet sein könnte, die bei der Verwaltung der Gelder der Union eine ungenügende Leistung abliefern; |
J. |
in der Erwägung, dass obligatorische nationale Verwaltungserklärungen, die auf Ministerebene herausgegeben und unterzeichnet und ordnungsgemäß von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden, ein notwendiges Mittel sind, um dem mangelnden Verantwortungsgefühl einiger nationaler Behörden für Verwendung und Verwaltung der Gelder der Union entgegenzuwirken; |
K. |
in der Erwägung, dass die zunehmende Inanspruchnahme der Vorfinanzierung seitens der Kommission Konsequenzen für das Prüfkonzept des Rechnungshofs hat, und in der Erwägung, dass der Rechnungshof seine Verfahrensweise an die neuen Umstände anpassen könnte, um sicherzustellen, dass die Informationen des Rechnungshofs für die Entlastungsbehörde nützlich sind; |
L. |
in der Erwägung, dass die Union mehr denn je eine starke, effiziente und tatsächlich unabhängige externe Prüfstelle benötigt, was — allein schon aus Respekt gegenüber dem Steuerzahler — bedeutet, dass die Mitglieder des Rechnungshofs nicht nach politischen Präferenzen, sondern aufgrund ihrer fachlichen Eignung ausgewählt werden; |
M. |
in der Erwägung, dass die Nutzung innovativer und komplexer Finanzinstrumente mit umfassender Transparenz, einschließlich der Veröffentlichung umfassender Angaben zu sämtlichen Endbegünstigten, und klaren Berichtspflichten einhergehen muss, um jegliche Risiken für den Haushalt und den Ruf der Union zu vermeiden; |
N. |
in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten müssen, damit die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden; |
O. |
in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, auch wenn sie föderal aufgebaut sind, der Außenwelt und der Union gegenüber verantwortlich sind; |
P. |
in der Erwägung, dass Konformität und Leistung betreffende Aspekte stärker berücksichtigt werden müssen, um die Legitimität der Union zu stärken; |
Q. |
in der Erwägung, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung der Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs in den vergangenen Jahren dazu beigetragen hat, die Bereiche zu identifizieren, in denen die Verwaltung der Mitgliedstaaten und der Kommission verbessert werden muss; |
R. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof bislang wiederum nicht in der Lage war, eine Zuverlässigkeitserklärung zur unzureichenden Rechtmäßigkeit und Regelmäßigkeit der Zahlungen abzugeben; |
Vorrangige Maßnahmen für die Kommission
1. |
ersucht die Kommission, dem Parlament einen Aktionsplan für die Verwirklichung folgender vorrangiger Maßnahmen vorzulegen:
|
Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs
Jahresrechnung — uneingeschränktes Prüfungsurteil
2. |
stellt fest, dass die endgültige Jahresrechnung der Union für das Haushaltsjahr 2010 in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Union sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows zum 31. Dezember 2010 vermittelt; |
3. |
vermerkt die Hervorhebung eines Sachverhalts in Bezug auf eine Änderung der Rechnungslegungsmethoden der Kommission hinsichtlich der Finanzierungsinstrumente (FEI), was zeigt, dass weiterhin die Gefahr falscher Angaben besteht, obwohl zur Jahresrechnung seit 2007 ein unverändertes Prüfungsurteil abgegeben wurde; fordert die Kommission auf, jährlich zu überprüfen, ob die neue Verfahrensweise der zugrunde liegenden Realität angemessen Rechnung trägt; |
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge — uneingeschränktes Prüfungsurteil
4. |
vermerkt mit Zufriedenheit, dass die den Jahresabschlüssen für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Mittelbindungen — uneingeschränktes Prüfungsurteil
5. |
vermerkt mit Zufriedenheit, dass die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Mittelbindungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen — negatives Prüfungsurteil
6. |
bedauert zutiefst, dass die Zahlungen in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren; |
7. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Grundlage für das negative Prüfungsurteil des Rechnungshofs die Feststellung ist, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme nur teilweise wirksam sind und dass die Zahlungen infolgedessen mit einer höchstwahrscheinlich bei 3,7 % zu veranschlagenden Fehlerquote behaftet sind; |
8. |
weist darauf hin, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote für Zahlungen im Haushaltsjahr 2009 mit 3,3 % veranschlagt wurde; |
9. |
ist besorgt über diesen Anstieg, weil damit der in den vergangenen Jahren festgestellte positive Trend umgekehrt wird; fordert die Kommission auf, einen Trend herbeizuführen, der durch einen kontinuierlichen Rückgang der Fehlerquote gekennzeichnet ist, was bereits in früheren Entlastungsberichten gefordert wurde; |
10. |
schreibt diese Entwicklung hauptsächlich dem erheblichen Anstieg der wahrscheinlichsten Fehlerquote im Bereich Kohäsion, Energie und Verkehr zu, der auf 7,7 % beziffert wurde; |
Übergreifende Aspekte
Finanzierungsinstrumente (FEI)
11. |
weist darauf hin, dass die Kommission eine verstärkte Nutzung von FEI für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen befürwortet (7), obwohl sie diese selbst als sehr risikoreich einstuft (8); nimmt zur Kenntnis, dass FEI die bestehende Zuschussfinanzierung eher ergänzen statt ersetzen und den potenziellen Vorteil bieten, mehr als einmal genutzt werden zu können; |
12. |
ist sehr besorgt über den Mangel an Informationen über die Ausführung der aktuellen FEI, der alle Politikbereiche zu betreffen scheint (Jahresbericht, Ziffern 1.31 und 1.33); |
13. |
bedauert, dass formelle Berichtspflichten fehlen, und würdigt die Bemühungen der Kommission, Informationen über die aktuelle Nutzung der FEI im Kontext des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von den Mitgliedstaaten zu erhalten; begrüßt den Synthesebericht über die von der Kommission gesammelten Informationen zum Thema „Von den Mitgliedstaaten genutzte Finanzierungsinstrumente mit EFRE-Beiträgen — Stand zum 31. Dezember 2010“ (Synthesebericht über FEI), der dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vorgelegt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass FEI mit Gesamtmittelbindungen in Höhe von ca. 8 100 000 000 EUR eingerichtet wurden, die bis Ende 2010 aus den operationellen Programmen des Zeitraums 2007-2013 Zahlungen in Höhe von 5 200 000 000 EUR erhalten hatten (Jahresbericht, Ziffer 4.32); |
14. |
bedauert die Tatsache, dass die Kommission nur über ca. 75 % der für FEI für Unternehmen gebundenen Gesamtbeiträge Informationen erhielt (9); ist besorgt, dass die von den Mitgliedstaaten erhaltenen Informationen in Bezug auf Vollständigkeit und Genauigkeit voneinander abwichen und dass eine begrenzte Zahl von Mitgliedstaaten oder Regionen keine Rückmeldung lieferte oder die Formulare der Überwachungsberichte nicht ausfüllte; nimmt zur Kenntnis, dass es der Kommission damit unmöglich ist, zum 31. Dezember 2010 alle FEI zu erfassen; |
15. |
hebt hervor, dass
wichtige und unverzichtbare Elemente für eine Bewertung der Nutzung von FEI sind, und bedauert sehr, dass entsprechende Informationen noch nicht uneingeschränkt verfügbar sind; |
16. |
vermerkt und bedauert die Feststellungen des Rechnungshofs hauptsächlich im Kohäsionsbereich wie übermäßige Dotierung von FEI, womit die n + 2-Regelung umgangen wurde (Jahresbericht, Beispiel 4.4a)), Verzögerungen und langsame Ausführung von FEI (Jahresbericht, Beispiel 4.4b)), nicht ordnungsgemäße Liquidationsvorschrift (Jahresbericht, Beispiel 4.4c)), finanzielle Beiträge als vorausgezahlte Ausgaben, sobald die Rechtsstruktur des FEI geschaffen wurde (Jahresbericht, Ziffer 4.34) und Probleme bei der Vornahme adäquater Überprüfungen von FEI (Jahresbericht, Ziffern 4.35 und 4.36); |
17. |
ist der Auffassung, dass diese Feststellungen in einer mangelhaften Rechtsgrundlage für FEI begründet sind; ist besorgt, dass die für FEI geltenden Vorschriften keine adäquaten Anreize bieten, FEI effektiv zu nutzen; ist auch besorgt, dass sie den Mitgliedstaaten zu viel Raum für Flexibilität lassen; begrüßt jedoch die jüngsten Fortschritte bei der Verbesserung der Rechtsgrundlage für FEI; hebt die nachstehenden wesentlichen Mängel der damaligen Rechtsgrundlage, einer Verordnung des Rates, hervor (13):
|
18. |
stimmt der Auffassung des Rechnungshofs zu, wonach an die Finanzinstrumente zurückgeflossene Mittel oder durch sie erzielte Erträge vor Abschluss des operationellen Programms nicht anderweitig eingesetzt werden dürfen, sondern solche Mittel wieder für die jeweiligen Finanzinstrumente bereitgestellt werden sollten (Rechungshof, Stellungnahme Nr. 7/2011, S. 11) (14); erwartet, dass diese Empfehlung während des Legislativverfahrens für den Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der gemeinsamen Bestimmungen für Strukturinstrumente KOM(2011) 615-2011/0276(COD)) umfassend geprüft wird; |
19. |
begrüßt, dass die Artikel 130 und 131 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union (KOM(2010) 815-2010/0395(COD)) eine Bestimmung der Laufzeit dieser Finanzinstrumente ermöglicht; bittet die Kommission um eine Übersicht, welche Maßnahmen die Risiken aus den FEIs für den EU Gemeinschaftshaushalt verhindern können; |
20. |
stellt fest, dass FEI auch in anderen Politikbereichen existieren; verweist auf die Gefahr einer Überschneidung und inkonsequenten Anwendung dieser Instrumente ohne angemessene Koordinierung; fordert den Rechnungshof daher auf, FEI horizontal über alle Politikbereiche hinweg zu prüfen; |
21. |
fordert die Kommission auf, die intensive Überwachung der Nutzung von FEI als vorrangige Maßnahme einzustufen und wie folgt sicherzustellen:
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Verantwortung der Kommission und ihre Managementerklärungen
22. |
weist darauf hin, dass die Kommission den Haushaltsplan der Union gemäß Artikel 317 AEUV in eigener Verantwortung ausführt; unterstreicht, dass die Kommission bei der geteilten Mittelverwaltung den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 53b der Haushaltsordnung Haushaltsvollzugsaufgaben überträgt; |
23. |
betont erneut (15), dass die Kommission daher die vorrangige Verantwortung für die Verwaltung der betreffenden Gelder der Union hat und infolgedessen verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen; |
24. |
unterstreicht, dass es der Kommission nicht möglich ist, ihre finanzielle Verantwortung auf die Mitgliedstaaten zu übertragen, nicht einmal in Fällen, in denen auf Ebene eines Mitgliedstaats Verwaltungsmängel oder Unregelmäßigkeiten ermittelt wurden; |
25. |
vertritt die Auffassung, dass eine sinnvolle Verwendung des Begriffs „geteilte Mittelverwaltung“ auf dem Grundprinzip basieren muss, dass die Union einige ihrer Befugnisse an die Mitgliedstaaten delegiert und dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihren Teil der Arbeit im Einklang mit den Rechtsakten der Union zu leisten; fordert die vollständige Umsetzung von Ziffer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (16); vertritt die Auffassung, dass die jährlichen Zusammenfassungen der verfügbaren Prüfungen und Erklärungen öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, womit ein Beitrag zur Verbesserung der Verwaltung des Haushalts der Union geleistet würde; |
26. |
verweist auf die enge Verbindung zwischen der letztendlichen Verantwortung der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans und der Bedeutung des Entlastungsverfahrens; weist darauf hin, dass die oberste Verantwortung der Kommission für den Haushaltsvollzug sich auch auf Mängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten erstreckt; |
27. |
betont, dass die finanzielle Verantwortung unteilbar ist und bleiben muss, und verweist auf Artikel 53b Absatz 4 der Haushaltsordnung, der wie folgt lautet: „Die Kommission überzeugt sich davon, dass die Mittel gemäß den geltenden Regeln verwendet worden sind, indem sie Rechnungsabschluss- oder Finanzkorrekturverfahren durchführt, die es ihr ermöglichen, die oberste Verantwortung für den Haushaltsvollzug zu übernehmen“ (Hervorhebung durch den Autor); |
28. |
unterstreicht in diesem Kontext die Bedeutung der Managementerklärungen der Kommission; nimmt allerdings die allgemeinen Bemerkungen des Rechnungshofs zu den jährlichen Tätigkeitsberichten der Kommission zur Kenntnis, dass es keine Leitlinien für die Berechnung des Restrisikos bzw. einer Restfehlerquote gab; stellt darüber hinaus fest, dass die Bedeutung dieser Faktoren für die Frage, ob ein Vorbehalt erforderlich ist, zugenommen hat (Jahresbericht, Ziffern 1.19 und 1.20); ist besorgt, dass dies zur Folge hat, dass die betroffenen Generaldirektionen das betreffende Konzept uneinheitlich anwenden; |
29. |
vermerkt darüber hinaus die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den nachstehenden einzelnen jährlichen Tätigkeitsberichten:
|
30. |
weist die Kommission darauf hin, dass alle Vorbehalte in einem Anhang zum Synthesebericht der Kommission enthalten sind, und betont, dass die Kommission mit der Annahme des Syntheseberichts „die politische Gesamtverantwortung für die Verwaltungsmaßnahmen ihrer Generaldirektoren und Dienststellenleiter“ übernimmt, wobei sie sich „auf die in den jährlichen Tätigkeitsberichten abgegebenen Zuverlässigkeitserklärungen und die darin formulierten Vorbehalte“ stützt (17); |
31. |
unterstreicht, dass das Kollegium und die Kommissionsmitglieder hiermit die letztendliche Verantwortung für die Verlässlichkeit und Vollständigkeit der Vorbehalte der als bevollmächtigte Anweisungsbefugte tätigen Generaldirektoren und Dienststellenleiter übernehmen, und betont, dass das Kollegium und die Kommissionsmitglieder durch die Bevollmächtigung keinesfalls von der letztendlichen Verantwortung entbunden werden; |
32. |
nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zu der umfassenden Prüfung des Internen Prüfers zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass ohne eine umfangreiche erneute Prüfung unter Berücksichtigung der Bedenken des Rechnungshofs der Nutzen der umfassenden Stellungnahme begrenzt bleiben wird; |
33. |
ist besorgt über die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den jährlichen Tätigkeitsberichten und dem Synthesebericht (Jahresbericht, Ziffern 1.17-1.25); vertritt die Auffassung, dass diese Bemerkungen unverzüglich behandelt werden müssen, um den Wert dieser Dokumente als Rechnungslegungsinstrumente sicherzustellen; weist jedoch darauf hin, dass die Berechnung der Restfehlerquote nur eine der Methoden der Kommission zur Einschätzung der Risikobeträge ist; fordert die Kommission auf, einheitliche Leitlinien festzulegen, die von allen Generaldirektionen umzusetzen sind; |
34. |
nimmt das Grünbuch der Kommission zum Thema „Europäischer Corporate Governance-Rahmen“ für den Privatsektor (18) zur Kenntnis; stellt außerdem fest, dass die Kommission, was die adäquate Corporate Governance in der Kommission angeht, nach den Vorfällen, die zum Rücktritt der Santer-Kommission 1999 führten, große Fortschritte erzielt hat; |
35. |
verweist auf die Governance-Erklärung der Kommission vom 30. Mai 2007, die sich auf die interne Arbeitsweise der Kommission bezieht und erläutert, wie sie ausgerichtet ist und kontrolliert wird sowie wie sich die Beziehungen zu ihren Akteuren gestalten; fordert die Kommission auf, ihre Corporate Governance-Regeln weiter zu verbessern und die Entlastungsbehörde von ihren entsprechenden Schritten und Maßnahmen zu unterrichten, und zwar durch
|
36. |
fordert die Kommission auf, es als vorrangige Maßnahme einzustufen, die Rechenschaftskette unter anderem wie folgt zu verbessern und zu stärken, durch:
|
Europäische Schulen
37. |
bedauert, dass trotz der beträchtlichen Haushaltsmittel für die Europäischen Schulen diese ihre wichtigste Aufgabe immer noch nicht erfüllen, die darin besteht, ausreichende Plätze in den geforderten Sprachen in der Nähe der Arbeits- und Wohnorte der Beamten bereitzustellen, während sie stattdessen ihre Tätigkeiten auf andere Bildungsbereiche ausgeweitet haben; |
38. |
stellt fest, dass die bestehenden Probleme im Wesentlichen auf die Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen des Übereinkommens über die Europäischen Schulen zurückzuführen sind; fordert die Kommission deshalb auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur Änderung dieses Übereinkommens zu prüfen und bis zum 31. Dezember 2012 über die verzeichneten Fortschritte Bericht zu erstatten; fordert die Kommission ferner auf, in der Zwischenzeit verstärkte Anstrengungen zur Verwirklichung der genannten Ziele zu unternehmen, indem die verfügbaren Haushaltsmittel zweckbestimmter eingesetzt werden; |
Verwaltung
39. |
fordert von der Kommission Aufklärung über ihre Umzugspläne, die dadurch entstehenden Kosten, die freiwerdende und neu hinzukommende Bürofläche sowie die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter der jeweiligen Generaldirektionen; |
40. |
fordert die Kommission auf, allen Bediensteten auf Zeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung umgehend unbefristete Arbeitsverträge anzubieten, wie dies von Kommissionsmitglied Šefčovič im Fragebogen zur Vorbereitung dieser Entlastung angekündigt wurde (19), |
41. |
weist darauf hin, dass die Kommission 2010 im Zuge der Bewilligung der gleitenden Arbeitszeit und des Überstundenausgleichs als freiwillige Leistung rund 90 000 zusätzliche freie Tage für ihr Personal genehmigt hat, was rund 445 Stellen entspricht — obwohl das Statut (Artikel 56) keinen Freizeitausgleich ab der Gehaltsstufe AD 5/AST 5 vorsieht; verlangt Aufklärung über die Gesamtkosten des Überstundenausgleichs zulasten der Steuerzahler; |
Verantwortung der Mitgliedstaaten
42. |
weist darauf hin, dass die Kommission den Haushaltsplan der Union gemäß Artikel 317 AEUV in eigener Verantwortung sowie zusammen mit den Mitgliedstaaten ausführt; |
43. |
hebt hervor, dass die mit den höchsten Fehlerquoten behafteten zwei Politikbereiche („Kohäsion, Verkehr und Energie“ und „Landwirtschaft und natürliche Ressourcen“) gemäß der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt werden, und bedauert die Tatsache, dass die wahrscheinlichsten Fehlerquoten auf 7,7 % bzw. 2,3 % geschätzt werden; |
44. |
begrüßt in diesem Zusammenhang die Analyse der Kommission hinsichtlich der vom Rechnungshof für die Haushaltsjahre 2006-2009 gemeldeten Fehler, in der erstmals hervorgehoben wird, dass beim EFRE und beim Kohäsionsfonds drei Mitgliedstaaten (Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich) für 59 % der in diesem Zeitraum ermittelten kumulativen quantifizierbaren Fehler verantwortlich waren, und dass beim ESF vier Mitgliedstaaten (Spanien, Portugal, Vereinigtes Königreich und Deutschland) für 68 % der im Bereich der Kohäsionspolitik (20) in diesem Zeitraum ermittelten kumulativen quantifizierbaren Fehler verantwortlich waren; nimmt zur Kenntnis, dass beim EFRE und beim Kohäsionsfonds in Italien die meisten Fehler in den Regionen Kalabrien, Kampanien und Apulien festgestellt wurden und dass in Spanien auf eine geringe Zahl operationeller Programme in den Regionen Andalusien, Valencia und Kastilien-La Mancha 75 % der in Spanien aufgedeckten Fehler entfielen (21); nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass Spanien und Italien in erheblichem Maße auch für die Fehlerquote im Haushaltsjahr 2010 verantwortlich waren; |
45. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Probleme in Italien in Bezug auf den EFRE mit auf Ebene der Prüfung und der Verwaltungsbehörden ermittelten Systemschwächen und der Anwendung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und die Auswahl von Projekten, einschließlich der Förderfähigkeit retrospektiver Projekte zusammenhängen (22); nimmt außerdem zur Kenntnis, dass in Spanien die Ursache der Probleme in einem komplexen Management- und Kontrollsystem liegt, das in der Praxis zu einer unklaren Aufteilung der Verantwortlichkeiten sowie einer mangelnden wirksamen Aufsicht seitens der Verwaltungsbehörde führen kann (23); |
46. |
weist darauf hin, dass die Finanzminister Griechenlands, Italiens und Spaniens zu einem Meinungsaustausch in den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments eingeladen wurden; bedauert, dass keiner der eingeladenen Finanzminister erschien, um mit den Mitgliedern des Ausschusses die Ergebnisse des Rechnungshofs zu diskutieren, um die Verwaltung der Strukturfonds und gegebenenfalls die Rechtsgrundlage zu verbessern; fordert seinen Präsidenten auf, auf dem nächsten Treffen der Staats- und Regierungschefs die Weigerung dieser Finanzminister anzusprechen, diese wichtigen Fragen in der Öffentlichkeit mit dem zuständigen Ausschuss des Parlaments zu erörtern; |
47. |
verweist auf seine wiederholten Forderungen an die Kommission, einen Vorschlag für die Einführung obligatorischer nationaler Managementerklärungen vorzulegen, die erstellt, veröffentlicht und ordnungsgemäß von einer verantwortlichen Prüfungsstelle als Teil der letztendlichen Gesamtverantwortung der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans der Union geprüft werden; weist darauf hin, dass nationale Managementerklärungen umfassende Informationen über die Verwendung der Gelder der Union enthalten sollten; |
48. |
schlägt vor, dass der Inhalt der auf der Führungsebene unterzeichneten nationalen Erklärungen den internationalen Rechnungslegungsnormen entspricht und der Prüftätigkeit des Rechnungshofes dienlich ist und dass er sich dazu in erster Linie an den Erklärungen jener Behörden orientiert, für die eine delegierte Verwaltung gilt; |
49. |
verweist auf das Bestehen von erheblichen Unterschieden in der Verwaltung der einzelnen Mitgliedstaaten bei den Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung, insbesondere hinsichtlich der Feststellung von Unregelmäßigkeiten, Betrugsfällen und Fehlern sowie finanziellen Folgemaßnahmen, sowohl bei Zöllen als auch der Verwendung der Mittel aus den Fonds der Union; vertritt die Auffassung, dass, wenn alle Mitgliedstaaten zumindest bei den Zöllen korrekt vorgehen würden, dem Unionshaushalt netto zusätzlich mindestens 100 000 000 Mio. EUR zugeführt werden könnten; stellt fest, dass die Kommission die Leistungen der Verwaltungen reaktiv von Fall zu Fall überprüft und deshalb keine ausreichenden Trendbestimmungen zur Feststellung von Risikobereichen vornimmt; fordert die Kommission auf, die Methode der Trendbestimmung anzuwenden, um finanzielle Risiken festzustellen, sowie Maßnahmen einzuleiten, um die Verwaltungsleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verbessern; |
Bulgarien und Rumänien
50. |
nimmt mit großer Sorge den Zwischenbericht der Kommission über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens zur Kenntnis; ist besorgt über den nach wie vor desolaten Zustand des bulgarischen Justiz; nimmt Notiz davon, dass gegen 28 Richter 27 Strafverfahren laufen; verlangt Aufklärung über eine Reihe von Fällen angeblichen Betrugs im Zusammenhang mit EU-Geldern in Bulgarien, die 2008 zu einer Unterbrechung der Zahlungen geführt haben und in denen die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, obwohl die Ermittlungen in ähnlich gelagerten und auf identischen Fakten beruhenden Fällen in einem anderen Mitgliedstaat fortgeführt wurden; ist verwundert, dass in allen Betrugsfällen im Zusammenhang mit Geldern der Union, die vor Gericht gebracht wurden, die Strafverfolgung durch Verwaltungsstrafen ersetzt wurde und dass in einem wichtigen Betrugsfall im Zusammenhang mit Geldern der Union das Berufungsverfahren über 18 Monate hingezogen wurde; bedauert zudem die Missachtung der Empfehlung der EU-Kommission, die nationale Kommission zur Identifizierung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (CEPACA) nicht zur antizipativen Prüfung von Vermögenswerten hoher Beamter und Politiker ermächtigt zu haben; ist besorgt darüber, dass in Bulgarien eine einheitliche, fristgerechte, systematische Veröffentlichung von begründeten Urteilen unüblich ist; fordert die Kommission auf, Druck auf die Justizbehörden auszuüben, ihre Reformanstrengungen zu verstärken und die Empfehlungen der EU-Kommission schnellstmöglich umzusetzen; fordert in diesem Zusammenhang von der Kommission die Gelder zur Unterstützung der bulgarischen Reformanstrengungen offenzulegen und zu evaluieren, inwiefern die Zahlungen die versprochenen Ergebnisse erzielt haben; erwartet ernsthafte Verbesserungen innerhalb des nächsten Jahres, einschließlich weiterer Erwägungen sowie einem Maßnahmenkatalog der Kommission in Zusammenarbeit mit der bulgarischen Regierung, wie die Integrität des bulgarischen Justizsystem wieder hergestellt werden kann; |
51. |
nimmt mit Sorge den Zwischenbericht über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens zur Kenntnis; ist dabei jedoch erfreut über den positiven Aufwärtstrend in der Bilanz der nationalen Integritätsbehörde (ANI) bei der Verfolgung ungerechtfertigter Bereicherung und der Identifizierung von Interesskonflikten; merkt an, dass die Mittel der ANI mit Geldern der Union erhöht wurden; nimmt jedoch besorgt zur Kenntnis, dass es keine einheitlichen Folgemaßnahmen zu ANI-Fällen gibt und die Folgemaßnahmen häufig verzögert werden; begrüßt, dass die Nationale Antikorruptionsbehörde (DNA) auch weiterhin effektive Untersuchungen von weitreichenden Korruptionsfällen durchführt; stellt fest, dass es 2001 zu einem Anstieg von Anklagen, Gerichtsurteilen und Verurteilungen sowie zu einer schnelleren Behandlung der beim Obersten Gerichts- und Kassationshof anhängigen Fälle kam, was zu einer Zunahme der Urteile in DNA-Fällen um 85 % im Vergleich zu 2011 geführt hat (24); ist besorgt über das Ergebnis einer Analyse der Gerichtsurteile in Fällen von Korruption auf hoher Ebene, dass 60 % der Strafen ausgesetzt werden und die Strafen sich häufig am gesetzlichen Mindestmaß orientieren; wundert sich auch über die nicht zufriedenstellende Praxis bei der fristgerechten Veröffentlichung von begründeten Gerichtsurteilen, die in manchen Fällen von Korruption auf hoher Ebene, wegen verschleppter Begründung durch die hinausgezögerte Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln, die Gefahr der Verjährung begünstigt; fordert von der Kommission die Gelder zur Unterstützung der rumänischen Reformanstrengungen im Bereich der Justiz offenzulegen; erwartet weitere Verbesserungen innerhalb des nächsten Jahres; fordert die Kommission auf, den Druck auf die rumänische Regierung zu verstärken die Kommissionsempfehlungen umzusetzen; erwartet von der Kommission gegenüber der rumänischen Regierung unnachgiebig zu fordern, dass die Anstrengungen der rumänischen Regierung eine einheitliche Rechtsprechung in Verhandlungen zum öffentlichen Vergabewesen zu entwickeln verstärkt werden sollen; fordert die Kommission auf, zudem gegenüber der rumänischen Regierung beharrlich und bestimmt darauf zu bestehen, dass den Kommissionsempfehlungen nachzukommen ist und dass ein klarer, umfassender Durchführungsplan für die Vorbereitung zur Durchführung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung entworfen werden soll; erwartet, dass die Anstrengungen um Fortschritte hinsichtlich der Einziehung von Vermögen aus Straftaten in Rumänien verstärkt werden; erwartet weiterhin einen Maßnahmenkatalog der Kommission in Zusammenarbeit mit der rumänischen Regierung, wie die Integrität des rumänischen Justizsystem verbessert werden kann; |
Vorfinanzierungen
52. |
stellt fest, dass Vorfinanzierungen als notwendig betrachtet werden, damit die Empfänger die vereinbarte Maßnahme einleiten können; |
53. |
verweist auf die Feststellungen des Rechnungshofs, dass die Kommission die Vorfinanzierungen im Zeitraum 2005-2010 erheblich ausgeweitet hat (Jahresbericht, Ziffer 1.28); ist allerdings beunruhigt, dass Abrechnungen von Vorfinanzierungen fehlen (Jahresbericht, Ziffer 1.29 und Ziffer 86 der Stellungnahme Nr. 6/2010 des Rechnungshofs); |
54. |
ist beunruhigt über den Einfluss, den Vorfinanzierungen hauptsächlich in den Politikbereichen „Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung“ und „Forschung und interne Politikbereiche“ hatten; nimmt in diesem Zusammenhang den zunehmenden Rückgriff auf Vorfinanzierungen und die Gesamtfehlerquote in diesen beiden Politikbereichen von unter 2 % zur Kenntnis; verweist ferner auf die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs, laut denen zwar bei den Vorfinanzierungen keine sachlichen Fehler festgestellt wurden, dafür aber die Zwischen- und Abschlusszahlungen in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren (Jahresbericht, Ziffern 5.35 und 6.48); |
55. |
ist der Ansicht, dass die Kommission durch umfangreiche Vorfinanzierungen ein höheres finanzielles Risiko eingeht, z. B. in Fällen einer Insolvenz der Empfänger, ebenso ein höheres Risiko in Bezug auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, da die Akzeptanz der von den Empfängern deklarierten Kosten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird; |
56. |
vertritt die Ansicht, dass es effizienter ist, Unregelmäßigkeiten vorzubeugen statt ordnungswidrige Zahlungen im Nachhinein durch Wiedereinziehungen zu korrigieren; fordert die Kommission daher auf, es als vorrangige Maßnahme einzustufen, den verstärkten Rückgriff auf Vorfinanzierungen sowie Kontrollmechanismen zu überprüfen, indem sie
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Noch abzuwickelnde Mittelbindungen
57. |
weist darauf hin, dass noch abzuwickelnde Mittelbindungen eingegangene Verpflichtungsermächtigungen sind, die allerdings nicht verwendet (d. h. ausgezahlt) wurden, und dass sie hauptsächlich aus mehrjährigen Programmen (z. B. im Kohäsionsbereich) resultieren, für die Verpflichtungen in den ersten Jahren des Programmplanungszeitraums eingegangen werden, während die entsprechenden Zahlungen gestaffelt über den gesamten Programmplanungszeitraum geleistet werden; |
58. |
weist darauf hin, dass umfangreiche noch abzuwickelnde Mittelbindungen auf Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten bei der vollständigen Verwendung der verfügbaren Mittel hindeuten könnten; |
59. |
weist darauf hin, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass sich diese noch abzuwickelnden Mittelbindungen um fast 10 % auf rund 194 000 000 000 EUR erhöht haben (Jahresbericht, Ziffer 1.43 und Tabelle 1.2), was Ausgaben für beinahe drei Jahre entspricht, wenn der aktuelle Ausgabenstand beibehalten würde; |
60. |
vertritt die Auffassung, dass hinsichtlich des Programmzeitraums 2007-2013 das Risiko besteht, dass
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61. |
fordert die Kommission auf, Informationen über die Höhe der noch abzuwickelnde Mittelbindungen pro Mitgliedstaat vorzulegen, wie auch über ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Feststellung und Behebung von Risiken in den Bereichen Abrufung und Rechtmäßigkeit; |
Haushaltsmittel für dezentrale Agenturen und gemeinsame Unternehmen
62. |
stellt fest, dass der Beitrag der Union im Haushaltsjahr 2010 über 620 000 000 EUR für die dezentralen Einrichtungen und über 500 000 000 EUR für gemeinsame Unternehmen betrug; verweist auf gewisse Schwierigkeiten bei der Suche nach Informationen über den Beitrag der Union für die Agenturen; fordert die Kommission deshalb auf, der Entlastungsbehörde jährlich konsolidierte Informationen über den gesamten Jahresbeitrag für jede Agentur/jedes gemeinsame Unternehmen aus dem Gesamthaushalt der Union zur Verfügung zu stellen, insbesondere über
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63. |
erwartet von der Kommission in einer solchen Zeit der finanziellen Krise, die Haushaltsmittel der Agenturen nicht weiter zu erhöhen, sondern sogar zu erwägen, den Beitrag der Union zu ihren Haushaltsplänen unter Berücksichtigung ihrer Prioritäten zu verringern; |
64. |
fordert die Kommission auf, Leitlinien für Formulare zu erstellen, die von sämtlichen Agenturen/gemeinsamen Unternehmen bei der Erstellung ihrer Jährlichen Arbeitsprogramme/Jährlichen Tätigkeitsberichte verwendet werden können, um einen sinnvollen Vergleich der Ergebnisse mit den gesteckten Zielen zu ermöglichen; |
65. |
fordert die Kommission auf, dem Parlament einen ausführlichen Überblick über die Kriterien und Verifikationsmechanismen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und sogenannten Drehtürfällen bei Agenturen/gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung zu stellen; |
Haushalt der Union und Finanz- und Haushaltskrise
66. |
ist besorgt angesichts der andauernden Finanz- und Haushaltskrise in den Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass die aktuelle Krise auch verschiedene Risiken für den Haushalt der Union in sich birgt, und zwar:
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67. |
weist darauf hin, dass sechs Mitgliedstaaten (Griechenland, Irland, Lettland, Portugal, Rumänien und Ungarn) gegenwärtig als „Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten“ betrachtet werden, da sie auf Unterstützung in Form von Vorzugsdarlehen aus der Zahlungsbilanzhilfe (BOP) zurückgreifen müssen, die unter dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) oder im Rahmen der Finanzhilfen für Griechenland geleistet wird; |
68. |
stellt fest, dass über den Haushalt der Union Darlehen aus der BOP (bis zum 31. Dezember 2010 werden Darlehen von rund 12 000 000 000 EUR ausgezahlt) und dem EFSM (keine Auszahlungen bis zum 31. Dezember 2010) garantiert werden (25); stellt weiter fest, dass im Rahmen der BOP und des EFSM maximal Darlehen in Höhe von 50 000 000 000 EUR (Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates (26)) bzw. 60 000 000 000 EUR (27) gewährt werden können; unterstreicht, dass der Gesamtbetrag (110 000 000 000 EUR) beinahe dem Gesamthaushalt der Union entspricht, da die Gesamtzahlungen aus dem Unionshaushalt im Jahr 2010 auf etwa 122 000 000 000 EUR betrugen (28); |
69. |
ist besorgt angesichts der Tatsache, dass der Rechnungshof diesen neuen Herausforderungen für die Union in seinem Jahresbericht 2010 nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt hat; bedauert insbesondere, dass der Rechnungshof diese Risiken für den Haushalt der Union nicht klar benannt hat; betont, dass der Rechnungshof dem neuen Europäischen Stabilitätsmechanismus bei seinen künftigen Tätigkeiten eine zentrale Bedeutung beimessen muss; |
70. |
weist darauf hin, dass kein Garantiefonds gebildet wurde, um den Haushalt von Anfragen nach diesen Garantien zu schützen; fordert die Kommission deshalb auf, die Notwendigkeit zu prüfen, einen Garantiefonds wie den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen einzurichten, um mögliche Verluste auszugleichen und dadurch den Haushalt der EU zu schützen; |
71. |
betont, dass der EFSM bis zum 30. September 2011 Darlehen in Höhe von 48 500 000 000 EUR von insgesamt 60 000 000 000 EUR unterzeichnet hat; fordert den Rechnungshof auf, bis Ende 2012 einen Bericht über die Operationen der EFSM vorzulegen, insbesondere über die Kontrollmechanismen, die von der Kommission festgelegt wurden; |
72. |
weist darauf hin, dass sich der Haushalt der Union aus verschiedenen Quellen speist; wiederholt, dass der Haushalt unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden muss; stellt insbesondere fest, dass die Mittel aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE) in Höhe von 73 % der Gesamteinnahmen aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten stammen (29); |
73. |
vertritt die Auffassung, dass es im Zuge einer möglichen Zuspitzung der Finanzlage in bestimmten Mitgliedstaaten für diese schwieriger wird, ihren Beitrag zum Haushalt der Union zu leisten; ist der Ansicht, dass dies zu Risiken für die Beiträge der „Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten“ zum Unionshaushalt führt, die sogar gezwungen sein könnten, ihre Staatsschuld weiter zu erhöhen, um ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unionshaushalt nachzukommen oder nationale Kofinanzierungsauflagen im Rahmen bestimmter Fördermechanismen zu erfüllen; |
74. |
stellt fest, dass die BNE-Mittel aus diesen Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten im Haushaltsjahr 2010 rund 6 % der gesamten BNE-Mittel entsprachen (30); |
75. |
stellt außerdem fest, dass die Kofinanzierungsraten der „Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten“ für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die Strukturfonds, die Kohäsionsfonds und den Europäischen Fischereifonds angehoben wurden; erwartet höhere Ko-Finanzierungsraten, um vor allem in den Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten größere Investitionen zu ermöglichen; verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die ausgeweiteten Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse der Kommission; |
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
76. |
kritisiert, dass der Rat 2010 bei der Errichtung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) auf Artikel 122 AEUV zurückgegriffen hat, der eigentlich nur bei Naturkatastrophen, nicht aber bei wirtschaftlichen Desastern Anwendung findet; ist besorgt, da die EFSF weder ein Element parlamentarischer Kontrolle enthält noch dem Rechnungshof Kontrollbefugnisse zubillig; kritisiert nachdrücklich, dass die EFSF nicht einmal über Bestimmungen für externe Prüfungen verfügt; |
77. |
nimmt die jüngste Unterzeichnung des ESM-Vertrags durch die Mitgliedstaaten zur Kenntnis; verweist nachdrücklich auf seine Entschließung vom 23. März 2011 (31) vor der Errichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) außerhalb des institutionellen Gefüges der Union, da dieser Beschluss zu Problemen für die Kontrollmechanismen der Institutionen der Union führt; teilt die Sorge einiger Oberster Rechnungskontrollbehörden, da dieser Vertrag keine ausreichenden Bestimmungen für effektive externe Kontrollen enthält; |
78. |
fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, bei der Konzipierung des ESM folgende Forderungen gebührend zu berücksichtigen:
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79. |
fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die politische Kontrolle jeder Ausgabe von Eurobonds im Allgemeinen und des ständigen Krisenmechanismus im Besonderen durch das Parlament zu präzisieren; teilt die Auffassung, nach der das Parlament auf gleichberechtigter Grundlage in den Mechanismus eingebunden werden sollte, |
Transparenz
80. |
betont die zentrale Bedeutung der Transparenz bei der Sicherstellung der Rechenschaftspflicht bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fonds; wiederholt seine Überzeugung, dass die Transparenz eines der wichtigsten Instrumente zur Gewährleistung rechtmäßiger und ordnungsgemäßer Ausgaben ist; wiederholt seine Aufforderung, alle Zahlungen aus den Fonds der Union in einer benutzerfreundlichen Online-Datenbank aufzuführen und dabei den gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz angemessen Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass Zahlungen aus den Fonds ausdrücklich an die Bedingung gekoppelt werden, dass die Begünstigten akzeptieren, dass grundlegende Angaben wie Summe, Name des Begünstigten oder Verwendungszweck öffentlich gemacht werden; |
81. |
stellt fest, dass das bestehende System keine vollständige Transparenz der Begünstigten aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds gewährleistet; stellt fest, dass die Kommission im aktuellen Rahmen zwar ein Portal mit Zugang zu den Verzeichnissen der Begünstigten anbietet, die auf den nationalen Web-Sites verfügbar sind, diese aber nur in der betreffenden Landessprache vorliegen, ohne dass gemeinsame Kriterien berücksichtigt werden; erwartet, dass die künftige Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Bestimmungen bei den Strukturinstrumenten (KOM(2011) 615-2011/0276 (COD)) sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten Angaben zu den Begünstigten aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds machen, die dann auf der offiziellen Web-Site der Kommission in einer der drei Arbeitssprachen der Kommission veröffentlicht werden, wobei einheitliche Maßstäbe angelegt werden, die es gestatten, Vergleiche zu ziehen und Fehler aufzudecken; fordert die Kommission nochmals auf, sich am Beispiel des American Recovery Accountability and Transparency Board und dessen Website (www.recovery.gov) zu inspirieren; |
82. |
verweist wiederholt auf das Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 2010 zu den verbundenen Rechtssachen C-92/09 Volker und Markus Schecke GbR und C-93/09 Hartmut Eifert, das Auswirkungen auf die Politik in den Bereichen Landwirtschaft und natürliche Ressourcen hat; ordert die Kommission deshalb auf, umgehend einen Vorschlag für eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Informationen über juristische und natürliche Personen offenzulegen, die Agrarmittel erhalten, wobei dieses Urteil zu berücksichtigen ist; vertritt die Auffassung, dass diese Informationen über die Begünstigten auf der offiziellen Web-Site der Kommission in einer der drei Arbeitssprachen der Kommission verfügbar sein sollten, wobei einheitliche Maßstäbe angelegt werden, die es gestatten, Vergleiche zu ziehen und Fehler aufzudecken; |
Verfahren der Zuverlässigkeitserklärung
83. |
ist sich bewusst, dass der Rechnungshof beabsichtigt, dem Parlament zusätzliche Informationen über die Politikbereiche „Landwirtschaft und natürliche Ressourcen“ und „Kohäsion, Energie und Verkehr“ zur Verfügung zu stellen; begrüßt diese Absicht, da dieser Schritt zu größerer Transparenz und einer genaueren Benennung der Problembereiche des Haushalts führen würde; vertritt die Auffassung, dass dies der Kommission, dem Rechnungshof, dem Parlament und weiteren Akteuren gestatten würde, ihre Aufmerksamkeit besser zu fokussieren und Empfehlungen zu Bereichen abzugeben, deren Verwaltung verbessert werden muss; möchte allerdings betonen, dass es wichtig ist, die Vergleichbarkeit der einzelnen Jahre sicherzustellen; |
84. |
begrüßt die gründlichere Bewertung der Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission in Kapitel 1 und den einzelnen Kapiteln des Jahresberichts 2010 durch den Rechnungshof; weist erneut darauf hin, dass die Managementerklärungen einer verlässlichen Zweiteinschätzung durch den Rechnungshof bedürfen; fordert den Rechnungshof auf, seine Untersuchungen der Managementerklärungen der Kommission weiter auszubauen und in einem Bericht anschaulich zusammenzufassen; |
85. |
verweist auf die zunehmende Inanspruchnahme der Vorfinanzierung; vertritt die Auffassung, dass bei Vorfinanzierungen ein geringeres Risiko hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit besteht als bei Zwischenzahlungen bzw. der Zahlung des Restbetrags, da bei Vorfinanzierungen keine Begründungen der Kosten erforderlich sind; fordert den Rechnungshof ferner auf, eine Anpassung seines Prüfkonzepts in Betracht zu ziehen und dabei den verstärkten Einsatz von Vorfinanzierungen zu berücksichtigen, um dem Parlament umfassendere Informationen über Transaktionen mit dem höchsten Risiko zur Verfügung zu stellen; |
86. |
stellt fest, dass der Rechnungshof eine gebräuchliche Methode zur Kategorisierung und Quantifizierung von Fehlern in zwei Politikbereichen anwendet, und zwar Landwirtschaft und natürliche Ressourcen sowie Kohäsion, Energie und Verkehr; bedauert, dass die Kommission in diesen beiden Bereichen unterschiedliche Methoden verfolgt, von denen keine mit der Methode des Rechnungshofs im Einklang steht; ist besorgt, dass verschiede Konzepte in diesen Bereichen die Glaubhaftigkeit der Kontrollen und Prüfungen der Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung beeinträchtigen könnten; fordert die Kommission und den Rechnungshof deshalb auf, die Vorgehensweisen bei Fehlern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in diesen beiden Politikbereichen umgehend zu vereinheitlichen und dem zuständigen Ausschuss des Parlaments über die Erfolge bis Ende 2012 Bericht zu erstatten; |
Einzelfragen
Aufgaben des für Haushaltskontrolle zuständigen Mitglieds der Kommission
87. |
stellt fest, dass in der Kommission, die im Zeitraum 2004 bis 2009 amtierte, ein Kommissionsmitglied ausschließlich für die Haushaltskontrolle zuständig war, wie es zuvor vom Parlament gefordert worden war; bedauert die Tatsache, dass in der derzeit amtierenden Kommission die Haushaltskontrolle mit anderen Zuständigkeiten zusammengelegt wurde (Steuer- und Zollunion); schlägt vor, in der von 2014 bis 2019 amtierenden Kommission wieder ein Kommissionsmitglied zu benennen, das ausschließlich für Haushaltskontrolle und damit in Verbindung stehende Fragen zuständig ist, unter anderem für
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Leistung: Haushalt der Union und Ergebniserbringung
88. |
begrüßt Kapitel 8 des Jahresberichts „EU-Haushalt und Ergebniserbringung“ einschließlich der Anmerkungen des Rechnungshofs zur Selbstbewertung der Kommission im Hinblick auf ihre Leistung in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten; |
89. |
verweist auf die Ergebnisse des Rechnungshofs zur Qualität der Berichte der Kommission im Hinblick auf ihre Leistung, wie
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90. |
vertritt die Auffassung, dass diese wichtigen Ergebnisse demonstrieren, dass das Parlament der Berichterstattung der Kommission zur Leistung nicht uneingeschränkt vertrauen kann; ist der Ansicht, dass verlässliche Zahlen die Grundlage für eine solide Verwaltung, politische Entwicklung und wirksame parlamentarische Kontrolle sind; würde es begrüßen, wenn der Rechnungshof seine Aktivitäten in diesem Bereich weiter ausweiten und eine regelmäßige „Zertifizierung“ der Leistungszahlen der Kommission vorzunehmen würde; |
91. |
vertritt die Auffassung, dass Leistung den gleichen Stellenwert hat wie Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit besitzt und fordert den Rechnungshof auf, die Möglichkeit zu prüfen, neue Erkenntnisse zur Leistung der verschiedenen Politikbereiche in den entsprechenden Kapiteln des Jahresberichts zu berücksichtigen; |
92. |
stellt fest, dass Ziele, Indikatoren und Zielvorgaben in den Managementplänen hauptsächlich auf Effektivität ausgerichtet sind (Jahresbericht, Ziffer 8.15); fordert die Kommission auf, ihre Berichterstattung zur Leistung zu verbessern, einschließlich zu den Indikatoren wie Wirtschaftlichkeit und Effizienz, und entsprechende Zielstellungen zur Einschätzung der Fortschritte bei der Verwirklichung der mehrjährigen Ziele zu formulieren; |
93. |
fordert die Kommission ferner auf, in den Bereichen der geteilten Mittelverwaltung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten geeignete und einheitlich anzuwendende Leistungsparameter festzulegen und zu prüfen, ob die Berichte der Mitgliedstaaten über ihre Ergebnisse pflichtgemäß, vollständig und genau und öffentlich zugänglich sind; |
94. |
nimmt Kenntnis von den wiederholten Feststellungen des Rechnungshofs und der Kommission, dass die Qualität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten und zwischen den verschiedenen Programmen sehr unterschiedlich ist; |
95. |
fordert die Kommission auf, die unterschiedliche Effektivität der Kontrollsysteme systematisch zu berücksichtigen und entsprechende Bewertungen der Bemühungen — oder der mangelnden Bemühungen — der Mitgliedstaaten bei der Aufspürung und Berichtigung der Unzulänglichkeiten bereitzustellen sowie zu gewährleisten, dass Mitgliedstaaten mit gut funktionierenden Aufsichts- und Kontrollsystemen nicht Gefahr laufen, in Misskredit zu geraten; |
96. |
fordert die Kommission auf, seinem zuständigen Ausschuss und dem Plenum zeitgleich mit der Vorlage des Jahresberichts des Rechnungshofs einen Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV vorzulegen und fordert den Rechnungshof auf, zu diesen Anlässen seine Bemerkungen zu diesem Evaluierungsbericht bekanntzugeben; unterstreicht, dass dieser Evaluierungsbericht zu einem Zeitpunkt veröffentlicht werden sollte, der dem Rechnungshof und dem Parlament eine ordnungsgemäße Bewertung ermöglicht; |
97. |
weist darauf hin, dass die Kommission in Artikel 318 AEUV aufgefordert wird, „einen Evaluierungsbericht zu den Finanzen der Union [vorzulegen], der sich auf die Ergebnisse stützt, die insbesondere in Bezug auf die Vorgaben erzielt wurden“; stellt fest, dass die Kommission am 17. Februar 2012 den ersten Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV angenommen hat, der sich auf das Haushaltsjahr 2010 bezieht; |
98. |
weist ferner darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2009 (35) vorgeschlagen hat, dass
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99. |
bedauert, dass die Kommission nicht in der Lage war, diese Empfehlungen im ersten Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV zu beherzigen; stellt außerdem fest, dass es sich bei dem ersten Evaluierungsbericht um eine Zusammenfassung der vorliegenden Evaluierungsberichte in zwei Politikbereichen handelte (Bildung und Kultur und Forschung); vertritt die Auffassung, dass der Inhalt des ersten Evaluierungsberichts nicht den Erwartungen entsprach, die der AEUV an einen Bewertungsbericht stellt; |
100. |
fordert die Kommission auf, den Inhalt des Evaluierungsberichts gemäß Artikel 318 AEUV auszuweiten und insbesondere den Zusatznutzen dieses Bewertungsberichts im Vergleich zu den „herkömmlichen“ Evaluierungsberichten gemäß der Haushaltsordnung (Artikel 27) und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Verordnung der Kommission (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (36), Artikel 21) deutlich zu machen; |
101. |
unterstützt ohne Vorbehalt die Absicht der Kommission, „sich im Hinblick auf die Planung, Organisation und Nutzung der Programmüberwachung und Evaluierung im nächsten Finanzrahmen um mehr Koordination und Kohärenz sowie um einen intensiveren Informationsaustausch sowohl innerhalb der Kommission als auch mit den Mitgliedstaaten [zu] bemühen“ (37); |
102. |
begrüßt, dass der Rechnungshof beabsichtigt, Bemerkungen zum ersten Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV zu machen (38); |
103. |
fordert die Kommission wiederholt auf, die Unterrichtung und Einweisung von Beamten zu überprüfen, und zwar in Bezug auf „Titel II: Rechte und Pflichten des Beamten“ des Beamtenstatuts, um sicherzustellen, dass alle Beamten mit den Bestimmungen des Statuts, insbesondere mit den Pflichten nach Artikel 22a, umfassend vertraut sind; fordert die Kommission auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments bis September 2012 einen Bericht über ihre Maßnahmen in diesem Bereich vorzulegen; |
104. |
fordert die Kommission auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments bis September 2012 einen Bericht über ihre Maßnahmen zur Förderung der Aufdeckung von Missständen durch die breite Öffentlichkeit vorzulegen |
Kohäsion, Verkehr und Energie — negative Einschätzungen
105. |
bedauert, dass es trotz zunehmender Unterbrechungen von Zahlungen im Politikbereich „Kohäsion, Verkehr und Energie“ zu einem Anstieg der Fehlerrate auf 7,7 % kam; ist tief beunruhigt, da einige der Fehler bei 58 %der fehlerbehafteten Vorgänge aufgedeckt und berichtigt werden hätten könnten (Jahresbericht, Ziffer 4.25); ist besorgt, da Meldungen über eine „stabile“ Situation bei der Fehlerrate auf ein zunehmendes Gefühl der Selbstzufriedenheit hindeuten; |
106. |
fordert den Rechnungshof auf, die Fehlerquoten beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Sozialfonds sowie Energie und Verkehr getrennt und nicht zusammen zu vermerken; |
107. |
bedauert die Tatsache, dass die Missachtung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge jedes Jahr zu einem hohen Prozentsatz der geschätzten Fehler führt; fürchtet in diesem Zusammenhang weiterführende Auswirkungen und betrachtet dies als ein Indiz dafür, dass die Arbeitsweise des Binnenmarkts in Gefahr ist; fordert die Kommission auf, die laufenden Reformen bei der öffentlichen Auftragsvergabe fortzusetzen und diesen beunruhigenden Erkenntnissen angemessen Rechnung zu tragen und bei Verstößen entschieden vorzugehen, da der Rechnungshof auch auf fehlerhafte Umsetzungen der Richtlinien der Union in nationale Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge hingewiesen hat (Jahresbericht, Ziffer 4.27); |
108. |
stellt mit großer Sorge fest, dass die Kontrollbehörden nur teilweise effizient arbeiten; ist tief besorgt über die Tatsache, dass die Prüfungsansätze der Prüfbehörden derart stark voneinander abweichen, dass die von diesen Behörden erzielten Ergebnisse nicht zusammengefasst werden können, um auf nationaler Ebene zu einem Gesamturteil für die einzelnen Fonds zu gelangen (Jahresbericht, Ziffer 4.41); fordert die Kommission auf, offenzulegen, wie sie die Informationen der Kontrollbehörden auswertet und wie sie Konsistenz gewährleisten wird, um dem Parlament in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten verlässliche Informationen zukommen zu lassen; |
109. |
fordert in Anwendung von Artikel 287 Nummer 4 Unterabsatz 2 AEUV den Rechnungshof auf, eine Stellungnahme zur Unabhängigkeit der nationalen Prüfstellen in Bezug auf die geteilte Verwaltung abzugeben; |
110. |
fordert die Kommission auf, das Parlament zu informieren, wann sie beabsichtigt, sich gemäß Artikel 73 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (39) auf ausgewählte Kontrollbehörden zu stützen und gleichzeitig ihre Vor-Ort-Prüfungen zu reduzieren; fordert den Rechnungshof diese Entwicklung genau zu verfolgen und eine entsprechende Prüfung vorzunehmen; |
111. |
fordert den Rechnungshof auf, die Möglichkeit zu prüfen, wie das nach wie vor bestehende Problem der Mehrjährigkeit bei der Umsetzung der Fonds bei gleichzeitiger Jährlichkeit der Prüfungen des Hofes gelöst werden kann; betont, dass die Fehlerrate im Umsetzungszeitraum tendenziell höher ist als am Ende, wenn die Ausgaben sämtliche Kontrollstadien durchlaufen haben; |
Aufsichtsfunktion der Kommission im Bereich der Kohäsionspolitik
112. |
versteht, dass die Kommission verschiedene Möglichkeiten hat (aber nicht dazu verpflichtet ist), für Mitgliedstaaten bei Verstößen verschiedene Sanktionsmaßnahmen vorzusehen:
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113. |
begrüßt die Klarstellung der Kommission (40) hinsichtlich der Unterscheidung zwischen „erheblichen Mängeln“ und „schwerwiegenden Mängeln“; stellt fest, dass die Bewertung, die zu dieser Einschätzung führt, auf der Grundlage des Vermerks mit Leitlinien COCOF 08/0019/01-EN erfolgt, wobei die darin formulierten zentralen Bestimmungen berücksichtigt wurden; |
114. |
bedauert, dass die Kommission keine Möglichkeiten hat, Strafmaßnahmen gegen Mitgliedstaaten oder Regionen einzuleiten, die die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds wiederholt nicht korrekt umgesetzt haben; |
115. |
weist erneut darauf hin, dass das Parlament eine systematische Nutzung von Aussetzungen und Unterbrechungen gefordert hat, die nicht von politischen Erwägungen abhängig ist (Entlastungsbericht 2009 (41), Ziffern 194-196); |
116. |
stellt fest, dass die Kommission 2010 verstärkt Aussetzungen veranlasst hat, die GD REGIO 49 Zahlungsfristen (siehe jährlichen Tätigkeitsbericht der GD REGION S. 42-44) und GD EMPL 14 Zahlungsfristen (siehe jährlichen Tätigkeitsbericht der GD EMPL S. 50) ausgesetzt haben; stellt weiterhin fest, dass die Kommission 2010 weder beim EFRE noch beim Kohäsionsfonds keine Zahlungen unterbrochen hat, während sie beim ESF sechs Unterbrechungen vorgenommen hat; |
117. |
bedauert die Tatsache, dass die Fehlerrate im Bereich der Kohäsion, insbesondere bei der Regionalpolitik, sich trotz zunehmender Unterbrechungen und der Tatsache erhöht hat, dass die Kommission festgestellt hat, welche Mitgliedstaaten und Regionen die höchste Fehlerrate aufweisen; erinnert die Kommission an ihren Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen (42); fordert die Kommission auf, die Schwächen in den Mitgliedstaaten und Regionen zu untersuchen, in denen die höchsten Fehlerraten festgestellt wurden und ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und gemäß dem Aktionsplan entsprechende Maßnahmen durchzusetzen; |
118. |
fordert die Kommission auf, die Zahlungen künftig erst dann wieder aufzunehmen, wenn ausreichende Kontrollergebnisse vor Ort gewonnen wurden, die nachweisen, dass die bestehenden Schwächen behoben wurden, um Sanktionen effektiver zu machen und das Risiko zu vermeiden, dass Zahlungen zu schnell wieder aufgenommen werden; |
119. |
stellt fest, dass die GD REGIO 24 % der ausgesetzten Zahlungen (12 von 49 Aussetzungen im Jahr 2010, die alle im Oktober 2010 ausgesetzt wurden (43)) im Dezember 2010 wieder aufgenommen hat; vertritt die Auffassung, dass die Wiederaufnahme der Zahlungen im Dezember die Unausgeglichenheit der Zahlungen über das Jahr verstärkt, wodurch das Risiko zunimmt, dass es zu Fehlern bei der Verwaltung dieser Mittel kommt und dem Rechnungshof zu wenig Zeit bleibt, um die Verwendung dieser Mittel zu kontrollieren; fordert die Kommission auf, das Parlament zu informieren, in welchen dieser 12 Fälle die Zahlungen gemäß der n + 2/n + 3-Regelung eingestellt wurden, wenn die Zahlungen 2011 wieder aufgenommen wurden; |
120. |
verweist nachdrücklich auf den großen Unterschied zwischen finanziellen Berichtigungen durch einen Mitgliedstaat, die nicht zu einer Nettoreduzierung führen, und finanziellen Berichtigungen durch die Kommission in Form von Einziehungsanordnungen, die eine Nettoreduzierung nach sich ziehen; vertritt die Auffassung, dass finanzielle Berichtigungen durch einen Mitgliedstaat lediglich einen „virtuellen Charakter“ haben, da hier kaum Sanktionsmöglichkeiten bestehen; begrüßt die Verbesserungen in Erläuterung 6 des Jahresabschlusses der Europäischen Union und fordert die Kommission auf, die bereitzustellenden Informationen weiter zu verbessern, etwa durch Vergleiche der finanziellen Berichtigungen und Einziehungen mit dem entsprechenden Umfang der Zahlungen; |
121. |
ist angesichts der folgenden Tatsachen in großer Sorge:
|
122. |
vertritt die Auffassung, dass dies die Wirksamkeit der finanziellen Berichtigungen erheblich einschränkt; befürchtet, dass die mögliche Ersetzung unzulässiger Ausgaben Druck auf die Mitgliedstaaten ausübt, andere, ggf. „retrospektive Projekte“ einzureichen, was negative Folgen haben könnte, da sich die Risiken für den Unionshaushalt hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit erhöhen; |
123. |
fordert die Kommission und insbesondere die GD REGIO auf, umfassenden Gebrauch von den bestehenden Sanktionsmechanismen zu machen; vertritt allerdings die Auffassung, dass legislative Rahmen 2007-2013 weder ausreichende Anreize für die Mitgliedstaaten enthält, die Regeln einzuhalten, noch der Kommission wirksame Mittel an die Hand gibt, die Einhaltung von Regeln zu honorieren oder Verstöße zu sanktionieren; |
124. |
fordert die Kommission deshalb auf, es als vorrangige Maßnahme zu betrachten, das Parlament in seinen Bemühungen im Rahmen des ordentlichen Legislativverfahrens beim Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der gemeinsamen Bestimmungen über die Strukturinstrumente (KOM(2011) 615-2011/0276(COD)) zu unterstützen und wirksame Sanktionsmechanismen vorzusehen, damit die Kommission ihre letztendliche Gesamtverantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans wahrnehmen kann, die unter anderem folgende Elemente berücksichtigen sollte:
|
Landwirtschaft und natürliche Ressourcen — qualifizierte Schlussfolgerungen
125. |
begrüßt die Tatsache, dass bei den Direktzahlungen im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, über das 2010 insgesamt 77 % aller GAP-Ausgaben abgewickelt wurden, keine Fehler festgestellt wurden (Jahresbericht, Ziffer 3.55, und Antwort der Kommission zu dieser Ziffer); |
126. |
begrüßt die Tatsache, dass es der Kommission gelungen ist, die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 2,3 % zu drücken (Jahresbericht, Anhang 3.1) und fordert die Kommission auf, mit ihren Anstrengungen zur Senkung dieser Quote fortzufahren; |
127. |
weist wiederholt darauf hin, dass im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sichergestellt werden muss, dass die Landwirte ordnungsgemäße und nachprüfbare Zahlungen erhalten; stellt jedoch fest, dass die Wirksamkeit des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems durch ungenaue Daten in den Datenbanken, unvollständige Gegenkontrollen oder fehlerhafte bzw. unvollständige Weiterverfolgung von Unstimmigkeiten beeinträchtigt wird (Jahresbericht des Rechnungshofs, Ziffer 3.29); fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass sämtliche Datenbanken regelmäßig aktualisiert werden und Unregelmäßigkeiten entsprechend verfolgt werden; |
128. |
nimmt Kenntnis vom Beispiel des Rechnungshofs für einen Fehler bei der Förderfähigkeit beim Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) (44) im Zusammenhang mit einem Tauschhandel unter Nutzung der Interventionsbestände; stellt weiterhin fest, dass die auf den Unionshaushalt entfallende Gesamtbelastung für den Transport von 9 894 Tonnen Butter bei diesem Tauschhandel rund 900 000 EUR beträgt (45); ist in großer Sorge hinsichtlich eines einwandfreien Finanzmanagements dieser Operationen; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass Tauschhandel, wenn mit diesen fortgefahren werden sollte, transparent und kostengünstig abgewickelt werden; |
129. |
stellt fest, dass die Ausgaben für die ländliche Entwicklung (rund 11 483 000 000 EUR) (46) sehr anfällig für Fehler sind, da bei 40 der 80 im Rahmen der Stichprobe geprüften Vorgängen Fehler festgestellt wurden (50 %), von denen 21 (52 %) mit quantifizierbaren Fehlern behaftet waren; |
130. |
stellt fest, dass das Rechnungsabschlussverfahren ein wirksames Mittel zur Wahrung der finanziellen Interessen des Unionshaushalts war, indem keine Ausgaben berücksichtigt wurden, die gemäß den Bestimmungen der Union nicht betroffen waren; |
131. |
fordert die Kommission auf, die Dauer des Konformitätsabschlussverfahrens weiter zu verkürzen, dabei jedoch das Schutzrecht der Mitgliedstaaten zu garantieren; fordert die Kommission auf, die Verbindung zwischen den finanziellen Berichtigungen und der tatsächlichen Summe der nicht den Regeln entsprechenden Zahlungen zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Kommission zu kooperieren und aller erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen; |
132. |
begrüßt die Ergebnisse des Rechungshofes aus seinem Sonderbericht Nr. 8/2011 „Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik“, nach denen Systeme, die von Einziehungen und zu Finanzkorrekturen betroffen waren, in den vergangenen Jahren Verbesserungen erfahren haben; wiederholt seine Auffassung, dass unrechtmäßig ausgezahlte Agrarmittel von den Endbegünstigten so gut es geht zurückverlangt werden müssen, damit der Steuerzahler nicht doppelt zur Kasse gebeten wird; fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Auslegungs- und die Abweichungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten einzuschränken und deren Systeme zur Wiedereinziehung wirksam zu kontrollieren; |
133. |
ist der festen Überzeugung, dass die Dreiparteiengespräche zwischen dem Rechnungshof, der Kommission und den zuständigen nationalen auf den Politikbereich Landwirtschaft und natürliche Ressourcen, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Verwaltungs- und Kontrollbestimmungen bei den Ausgaben zu erleichtern und Missverständnisse weitestgehend zu vermeiden; |
Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung — qualifizierte Schlussfolgerungen
134. |
weist darauf hin, dass der Rechnungshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme für den Themenkreis Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung allenfalls teilweise für die Ordnungsmäßigkeit der Auszahlungen gesorgt haben (Jahresbericht, Ziffer 5.36); |
135. |
stellt fest, dass der Hof die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 1,7 % schätzt (Jahresbericht, Ziffer 5.13); bedauert allerdings, dass in den Zwischen- und Abschlusszahlungen laut Kommissionsmitglied Andris Piebalgs eine Fehlerquote von rund 5 % (47) festgestellt wurde, die sogar noch höher ausfallen würde, wenn die Unterstützung aus dem Haushalt in der Berechnung nicht berücksichtigt wird; stellt ferner fest, dass die quantifizierbaren Fehlerausnahmslos auf der Ebene der Zwischen- und Abschlusszahlungen auftraten (Jahresbericht, Ziffer 5.13); bedauert, dass es sich bei zwei Dritteln der aufgedeckten Fehler um mit den Kontrollen der Kommission nicht aufgedeckte Fehler in den Abschlusszahlungen handelte (Jahresbericht, Ziffer 5.16); |
136. |
vertritt die Auffassung, dass die allgemeine wahrscheinlichste Fehlerquote infolge des Anteils von Vorfinanzierungen und Unterstützung aus dem Haushalt innerhalb der operativen Ausgaben unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegt; stellt fest, dass sich dieser Anteil von 66 % im Haushaltsjahr 2008 auf 75 % im Haushaltsjahr 2010 erhöht hat (48); |
137. |
weist darauf hin, dass Vorfinanzierungen unterschiedliche Risikoprofile aufweisen, die während der Kontrolle der Zuverlässigkeitserklärung nicht berücksichtigt werden; vertritt die Ansicht, dass es effizienter ist, Unregelmäßigkeiten vorzubeugen statt ordnungswidrige Zahlungen im Nachhinein durch Wiedereinziehungen zu korrigieren; |
138. |
weist darauf hin, dass die größten Risiken im Zusammenhang mit der Haushaltsunterstützung (Effizienz der Hilfen, Betrug und Korruption) ebenfalls in der Zuverlässigkeitserklärung nicht berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, diese Risiken streng zu kontrollieren; vertritt allerdings die Auffassung, dass sektorenbezogene Haushaltsunterstützung eine wirksame Maßnahme zum langfristigen Aufbau von Kapazitäten ist; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Haushaltsunterstützung nur unter strengen und klar formulierten Bedingungen einzuleiten; |
139. |
begrüßt die Erklärung des Rechnungshofs, dass „EuropeAid (…) eine umfassende Kontrollstrategie eingeführt und weitere deutliche Verbesserungen bei der Konzeption und Anwendung seiner Überwachungs- und Kontrollverfahren vorgenommen [hat].“ (Jahresbericht, Anhang 5.3); |
140. |
stellt fest, dass nach Ansicht des Rechnungshofs die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit bei den EEF und dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bieten (Jahresbericht, Ziffer 5.34, Hervorhebung durch den Autor); |
141. |
fordert die Kommission auf, EuropeAid zu veranlassen, die Arbeiten an einer Methode zur Berechnung der Restfehlerquoten schnellstmöglich abzuschließen, die auch nach allen Kontrollen weiterhin auftreten könnten, und die Ergebnisse mit anderen Generaldirektionen im Bereich Außenbeziehungen auszutauschen, um die erforderlichen Verbesserungen der Managementerklärungen der Kommission für die Bereiche Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung zu erzielen; |
142. |
fordert die Kommission auf, dem stellvertretenden Leiter einer Delegation, der in der Regel aus einem Mitgliedstaat stammt, in dem eine Delegation gebildet wurde, den Delegationsleiter während dessen Abwesenheit in allen Angelegenheiten zu vertreten, außer bei der Umsetzung der operativen Ausgaben, die von dieser Unionsdelegation verwaltet werden, da diese Aufgabe nur dem Personal der Kommission übertragen werden kann; |
143. |
nimmt die Anmerkungen des Rechnungshofes in Beispiel 5.3 des Jahrsberichts zur Kenntnis; ist tief besorgt über die „flexible Auslegung der Förderfähigkeit bei kofinanzierten Maßnahmen“ oder den konzeptionellen Ansatz („notional approach“) mit den Vereinten Nationen, der zum Risiko einer Doppelfinanzierung der gleichen Kosten führt; vertritt die Auffassung, dass dies auch Auswirkungen auf die Fehlerquote des Rechnungshofs hat; ist ebenfalls tief besorgt über die „erweiterten Förderfähigkeitskriterien“ im Rahmen des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (FAFA) mit den Agenturen der Vereinten Nationen und der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit den Durchführungspartnern der Kommission, die ebenfalls zu Doppelfinanzierungen gleicher Kosten führen könnten; fordert die Kommission nachhaltig auf, diese beiden Praktiken nicht fortzuführen; erwartet, dass die UN-Agenturen zwischenstaatlichen Hilfsorganisationen, ähnliche Zugangsrechte zu internen Rechnungsprüfungsberichten wie den UN-Mitgliedstaaten zu gewähren; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weitere Fortschritte erforderlich sind, um das Berichtswesen in Bezug auf die Verwendung von EU-Finanzmitteln zu verbessern, indem Informationen über die Ergebnisse und nicht allein über die Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden; |
144. |
begrüßt das überarbeitete Mandat, das von der Kommission erteilt wurde und der EIB eine Haushaltsgarantie zur Deckung staatlicher und politischer Risiken im Zusammenhang mit Darlehens- und Garantietransaktionen, die die EIB in Drittländern durchführt; betont, dass die Garantie der Union für die EIB zweifellos der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegt; |
145. |
stellt fest, dass die Informationen über Verträge, die durch EuropeAid (49) und die GD ECHO (50) vergeben werden, nicht nach dem gleichen Muster bereitgestellt werden; fordert die Kommission auf, ein harmonisiertes Muster für Datenbanken einzuführen, in denen die von diesen beiden Generaldirektionen vergebenen Verträge enthalten sind und die mindestens die folgenden Informationen enthalten: Nummer des Vertrags/Reverenz, Titel des Vertrags, Thema/Eingriffsbereich, Name und Nationalität des Begünstigten, Land des Eingriffs, Betrag, Art des Vertrags und dessen Laufzeit (Angabe von Vertragsbeginn und Vertragsende); |
146. |
fordert einen detaillierten Bericht der Kommission über die Gesamtkosten der veranlassten Bewerbung der EU-Erweiterung mit Spots in Kinos, Fernsehen, Internet und anderen Medien, sowie eine Aufschlüsselung der Kosten auf die einzelnen Medien und Länder, in denen die Spots ausgestrahlt wurden, als auch detaillierte Angaben zu den durchführenden Unternehmen von der Produktion bis zur Ausstrahlung; erwartet zudem einen Bericht über sämtliche sonstigen Werbeaktivitäten der Kommission zum Thema EU-Erweiterung und eine entsprechend detaillierte Berichterstattung und Kostenaufstellung; |
Hilfe der Union für Haiti
147. |
erinnert an das Erdbeben in Haiti und seine verheerenden Folgen; bedauert die unzureichende Koordinierung der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe (Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung); vertritt die Ansicht, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe auf einer Rückzugsstrategie beruhen sollte; vertritt die Ansicht, dass die Kommission ihre Anstrengungen und ihre Finanzhilfe auf Rehabilitation und Entwicklung ausrichten sollte; |
148. |
bedauert die mangelhafte Koordinierung zwischen der Delegation der Union und der ECHO-Vertretung; unterstützt eine verstärkte Koordinierung zwischen allen Akteuren der Union in dem Land; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, für eine stärkere Kohärenz und Komplementarität zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe auf politischer Ebene sowie in der Praxis zu sorgen; |
149. |
bedauert die fehlende Transparenz bei einigen der Projekte und betont, dass Projekte grundsätzlich darauf abzielen sollten, Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum zu schaffen, wodurch es dem Land ermöglicht würde, seine Einnahmen zu steigern und sich aus der Abhängigkeit fremder Hilfe zu befreien; fordert daher die Kommission auf, dem Parlament eine Liste von Projekten vorzulegen, die in Haiti in den vergangenen 15 Jahren durchgeführt wurden, zusammen mit einer eingehenden Bewertung ihres derzeitigen Standes, um festzustellen, wie nachhaltig sie seither sind; |
150. |
weist darauf hin, dass die Hilfe der Union in Haiti kaum wahrgenommen wird; vertritt die Auffassung, dass zu einer besseren Wahrnehmung nicht nur die Flagge, sondern auch der Name der Europäischen Union in für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmten Dokumenten erscheinen sollte, und nicht allein der Name der Kommission oder der GD ECHO, die von den Durchschnittsbürgern in Haiti kaum erkannt werden; |
Forschung und andere interne Politikbereiche — qualifizierte Schlussfolgerungen
151. |
weist darauf hin, dass der Rechnungshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme für den Themenkreis Forschung und andere interne Politikbereiche allenfalls teilweise für die Ordnungsmäßigkeit der Auszahlungen gesorgt haben (Jahresbericht, Ziffer 6.49); |
152. |
verweist auf das besondere Merkmal dieses Themenkreises, bei dem die meisten operativen Ausgaben (72 %, Jahrsbericht, Tabelle 6.1) über Vorschusszahlungen abgewickelt werden, bei denen im Gegensatz zu Zwischen- und Abschlusszahlungen nur eine begrenzte Anzahl von Voraussetzungen erfüllt werden müssen, was eine Verringerung der Gesamtfehlerquote zur Folge hat; |
153. |
ist insbesondere über die Ausmaße der Vorschusszahlungen im Programm für lebenslanges Lernen beunruhigt, die sich bis auf zu 100 % des zulässigen Höchstbetrags summieren können (Jahresbericht, Ziffer 6.9) und in dem 2010 insgesamt 93 % aller Zahlungen als Vorschüsse geleistet wurden (Jahresbericht, Tabelle 6.1); |
154. |
weist darauf hin, dass aufgrund der Vorschusszahlungen in den bei den Zwischen- und Abschlusszahlungen an die Begünstigten Fehler in erheblicher Höhe und Frequenz festgestellt wurden und der Hof die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 1,4 % schätzt (Jahresbericht, Ziffer 6.12); stellt außerdem fest, dass der Hof die Fehlerquote bei den Zwischen- und Abschlusszahlungen nicht veröffentlicht; |
155. |
versteht, dass die Kommission die Auffassung vertritt (51), dass über mehrere Jahre hinweg die repräsentative Fehlerquote ohne Vorschusszahlungen bei Rahmenprogramm 6 bei 3,4 % lag und die vorläufige repräsentative Fehlerquote bei Rahmenprogramm 7 über 4 % betrug; versteht außerdem, dass, über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg, die Restfehlerquote, also die verbleibende Fehlerquote nach den Berichtigungen und Einziehungen durch die Dienstsellen der Kommission nach ihren entsprechenden Kontrollen, bei Rahmenprogramm 6 bei 2,4 % liegt und die Kommission bei Rahmenprogramm 7 bislang keine Zeit hatte, die vollständigen Auswirkungen der Berichtigungen und Einziehungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg zu untersuchen; |
156. |
betont angesichts der aktuellen Finanzkrise die Bedeutung der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung; fordert die Kommission auf, die durch diese Fazilität gewährte Unterstützung für Universitäten und Forschungseinrichtungen für deren Investitionen in Infrastrukturprojekte mit europäischer Bedeutung in den Bereichen Öffentlich-Private Partnerschaften und Forschung aufzustocken und damit zur Verwirklichung der in der Strategie Europa2020 verankerten Smart-Public-Policy-Ziele beizutragen; |
157. |
stellt fest, dass die Kommission die Verfahren für Ex-ante-Prüfungen weitestgehend vereinfacht, um die Auszahlungen zu erleichtern, was dazu führt, dass lediglich administrative Vorgaben eingehalten werden müssen und arithmetische Kontrollen erfolgen können; zeigt sich besorgt, dass selbst bei Zweifeln an der Förderfähigkeit der gemeldeten Kosten nur begrenzte Ex-ante-Prüfungen und Dokumentenprüfungen durchgeführt wurden (Jahresbericht, Ziffer 6.17 und Beispiel 6.2); besteht auf Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation; |
158. |
vertritt die Auffassung, dass ein Ausgleich zwischen einer Vereinfachung der Auszahlungen und der Kontrolle der Förderfähigkeit der gemeldeten Kosten gefunden werden muss; ruft die Kommission deshalb auf ihre Strategie zur Durchführung der Prüfungen zu überdenken und einen risikobasierten Ansatz anzuwenden, um die besonderen Risiken der Ausgabenaufstellungen besser zu berücksichtigen und — im Falle eines höheren Risikos — diese Ex-ante-Kontrollverfahren ggf. auch auf Prüfungen vor Ort auszudehnen; |
159. |
ist tief beunruhigt darüber, dass übereinstimmend mit den Feststellungen diese Kontrolle nach wie vor lediglich bedingt wirksam ist (Jahresbericht, Ziffer 6.22); weist darauf hin, dass Prüfbescheinigungen das wichtigste Element der Ex-ante-Prüfungen der Kommission sind; fordert die Kommission auf, im Regelfall offiziell mit externen Prüfern in Kontakt zu treten und ihnen Rückmeldungen zu liefern und Erklärungen bei unzuverlässigen Prüfbescheinigungen anzufordern; |
160. |
begrüßt die Tatsache, dass die Ex-post-Prüfungsstrategie der Kommission beim Erkennen und Berichtigen von Fehlern als wirksam bewertet wird (Jahresbericht, Ziffer 6.30); begrüßt außerdem, dass die Verfahren der Kommission zur unsachgemäß eingesetzte Mittel zurückzuverlangen, zweckmäßig sind, und dass die Kommission verstärkt Korrekturmaßnahmen eingesetzt hat, wie vorzeitige Beendigungen von Verträgen und Sanktionsmaßnahmen; |
161. |
ist in großer Sorge, da die Berechnung der Restfehlerquote auf Vermutungen basiert, die nicht immer den Tatsachen entsprechen, wie zum Beispiel die „Extrapolation“ von Fehlern, die in einer Ausgabenaufstellungen entdeckt wurden, auf andere Ausgabenaufstellungen des gleichen Empfängers; teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Restfehlerquoten eine bedingt zuverlässige Größe sind (Jahresbericht, Ziffer 6.32); ist der Ansicht, dass dies auch die Verlässlichkeit der Vorbehalte der Generaldirektoren in Frage stellt, da die Restfehlerquote einer der zentralen Indikatoren für die Entscheidung ist, ob ein Vorbehalt formuliert wird; |
Auffassungen aus Sicht konkreter politischer Perspektiven
Perspektive der Entwicklungspolitik
162. |
vertritt die Ansicht, dass es angesichts der anhaltenden Haushalts- und Wirtschaftskrise, mit der viele Mitgliedstaaten konfrontiert sind, umso mehr darauf ankommt, dass die Union die Wirksamkeit und die Schlagkraft ihrer Hilfen maximiert; ist angesichts dessen darüber besorgt, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans 2010 zu der Erkenntnis gelangt ist, die Überwachungs- und Kontrollsysteme der Kommission für Außenhilfe und Entwicklung seien 2010 erneut lediglich teilweise effektiv gewesen, wenn es darum ging, die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen sicherzustellen, und zwei Drittel der Abschlusszahlungen seien mit wesentlichen Fehlern behaftet gewesen, die bei den Kontrollen der Kommission nicht entdeckt worden seien; |
163. |
würdigt dennoch die anhaltenden Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Ausgestaltung und Umsetzung ihrer Überwachungs- und Kontrollsysteme und zur Verbesserung der Qualität der in das Managementinformationssystem CRIS eingegebenen Daten; begrüßt, dass die Zahlungen für Außenhilfe und Entwicklung 2010 insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet waren, und dass die geschätzte Fehlerquote unter der des Jahres 2009 lag; ersucht die Kommission, eine schlüssige Methode für die Berechnung der Restfehlerquote durch die im Bereich Außenbeziehungen tätigen Direktionen zu entwickeln, ihre externen Prüfungen weiter zu verbessern und die strengsten Kontrollstandards aufrechtzuerhalten; |
164. |
fordert die Kommission insbesondere auf, die Qualität der Ex-ante-Kontrolle, der Überwachung und Berichterstattung, Aufsicht und risikobasierten Rechnungsprüfung der Delegationen der Union, in denen die meisten Fehler entdeckt wurden, zu verbessern, die Kapazitäten der operativen Abteilungen und der Finanzabteilungen der Delegationen zu stärken, die verfügbaren Ressourcen der Delegationen für wesentliche Überwachungstätigkeiten aufzustocken und den Überwachungsrahmen zu systematisieren, der die Einführung mehrjähriger Überwachungs- und Bewertungspläne und die Verbesserung der Überwachungsleitlinien umfasst; |
165. |
fordert die Kommission auf, praktikable Lösungen für die organisatorischen Herausforderungen zu finden, die durch die Zusammenlegung der GD DEV und der GD AIDCO Ende 2010 entstanden sind; fordert die Kommission und den im Dezember 2010 ins Leben gerufenen EAD nachdrücklich auf, unverzüglich die Arbeitsorganisation abschließend zu regeln und ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten im Programmplanungs- und Umsetzungszyklus der Außenhilfe zu klären, an dem auch die Delegationen beteiligt sind; |
166. |
vertritt die Ansicht, dass die neuen Finanzierungsinstrumente im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 die gestärkten Legislativ- und Kontrollbefugnisse des Parlaments nach dem Vertrag von Lissabon voll und ganz widerspiegeln müssen und dass das Parlament auf gleichberechtigter Basis mit dem Rat in den Programmplanungsprozess einbezogen werden muss; |
167. |
fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der Finanzhilfe der Union für Grundbildung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien (52) weiter zu verbessern, indem insbesondere realistische Indikatoren und Ziele für eine wirksame Kontrolle der Ergebnisse festgelegt werden, indem sichergestellt wird, dass die Delegationen Personal mit ausreichender Erfahrung und ausreichendem Dienstalter für den sektorpolitischen Dialog mit den Partnerregierungen und anderen Gebern einsetzen, und indem der Schwerpunkt mehr auf die Qualität der Bildung gelegt wird sowie auf die Fähigkeit der Regierungen der Empfängerländer, mit steigenden Einschulungsquoten fertig zu werden; |
168. |
ist entsetzt über die umfangreichen Betrügereien, die Ende 2010 vom Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria in Mali, Mauretanien, Dschibuti und Sambia festgestellt wurden, und ist besorgt über die mögliche missbräuchliche Verwendung erheblicher Geldsummen, etwa von dem Beitrag der EU zum Globalen Fonds 2010; fordert die Kommission auf, enger mit dem Globalen Fonds zusammenzuarbeiten, um ihre länderspezifischen Interventionen zu fördern und zu überwachen, um zu vermeiden, dass sich solche Fälle von Korruption wiederholen, und die Rechenschaftspflicht und die Wirksamkeit des Globalen Fonds zu verbessern; |
169. |
bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren Einbeziehung der Parlamente und einer besseren Konsultation der Zivilgesellschaft und der Gebietskörperschaften in den Partnerländern, wenn die länderspezifischen Strategiepapiere und die mehrjährigen Richtprogramme des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) festgelegt und überarbeitet werden. |
Perspektive der Beschäftigungs- und Sozialpolitik
170. |
weist daraufhin, dass 18 % der Ausgaben zur Kohäsionspolitik der Union auf Beschäftigung und Soziales entfallen, wobei der weitaus größte Teil der getätigten Ausgaben in diesem Politikbereich zu 94 % zu Lasten des Europäischen Sozialfonds (ESF) geht; |
171. |
hebt daher positiv hervor, dass die Mittel für den ESF mit 10,8 Mrd. EUR an Verpflichtungen zu 100 % und mit 7,1 Mrd. EUR an Zahlungen zu 87,9 % gebunden wurden; erkennt an, dass die niedrigere Quote hinsichtlich der Zahlungen dadurch zustande gekommen ist, dass einige Verpflichtungen erst im letzten Vierteljahr eingegangen worden sind; erkennt die Anstrengungen der Kommission für eine Verbesserung des Finanzmanagements an; |
172. |
nimmt Kenntnis von der Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Fehlerquote bei den Ausgaben in den Bereichen Kohäsion, Energie und Verkehr bei 2010 bei 7,7 % lag; ist überrascht, dass der Rechnungshof feststellen musste, dass EU Richtlinien nicht ordnungsgemäß in nationale Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge umgesetzt wurden; erwartet daher von der Kommission, dass sie die Umsetzung in nationales Recht besser überwacht und die Zulässigkeit der geförderten Projekte überprüft; vertritt die Auffassung, dass sich die Vergabe öffentlicher Aufträge den ESF in geringerem Maße betrifft; |
173. |
erkennt die Bemühungen der Kommission an, durch bilaterale und multilaterale Schulungen sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Begünstigten und die Durchführungsstellen fortlaufend schulen, informieren, beraten und anleiten, um die Fehlerquote bei den Zahlungen zu verringern; bedauert, dass die Mitgliedstaaten hierzu offenbar nicht selbst in der Lage sind; |
174. |
erneuert seine Forderung, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, über die finanzielle Abwicklung der Finanzierungsinstrumente zu berichten, und schließt sich der Forderung des Rechnungshofes an, dass der Einsatz des ESF regelmäßig von der Kommission kontrolliert werden sollte; |
175. |
weist darauf hin, dass die korrekte Nutzung der Fonds durch die Mitgliedstaaten gewährleistet werden muss und dass Aussetzungen und Unterbrechungen von Zahlungen ein wirksames Mittel sind, um dies zu erreichen; |
176. |
ist besorgt angesichts der vielen Fehler, die der Rechnungshof bei der Anwendung der Finanzierungsinstrumente festgestellt hat; |
177. |
bedauert, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes über den Beitrag des ESF zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs bislang nur teilweise von der Kommission umgesetzt wurden; |
178. |
erinnert daran, dass es Aufgabe der Mittel verwaltenden Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration ist, geeignete Maßnahmen zur Prävention von Betrug und Korruption zu treffen; begrüßt die enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF); verlangt sicherzustellen, dass Betrugsfälle im ESF auch von den nationalen Justizbehörden weiterverfolgt und geahndet werden; |
179. |
begrüßt die Bestrebungen der Kommission, von allen Mitgliedstaaten umfassende Rechenschaft durch jährliche Kontrollberichte der Prüfstellen und zusammenfassende Jahresberichte zu erhalten, und sieht es als erforderlich an, dass die Kommission ihre Prüfungstätigkeit dahingehend ausweitet, dass sie dem Parlament den Mehrwert einer Finanzierung durch die Union mitteilt; |
180. |
unterstreicht die besondere Bedürftigkeit der Zielgruppen und Projektträger im ESF; regt an, ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen und Sacheinlagen in die Kofinanzierung von Projekten mit einfließen zu lassen; bittet um eine aktuelle Erhebung über die Verwaltungskosten des ESF bei den Projektträgern nach Mitgliedstaaten und Projekten; |
181. |
weist insbesondere darauf hin, dass über den Globalisierungsfonds bislang nur 21 Projekte mit einem Gesamtwert von 105 Mio. EUR finanziert wurden, obwohl aufgrund von Mittelübertragungen 500 Mio. EUR zur Verfügung stehen; begrüßt den wachsenden Trend in den Mitgliedstaaten, in diesem Kontext geeignete Projekte auf den Weg zu bringen und vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten effektiv bei der Entwicklung und Einreichung von Projekten für den Globalisierungsfonds zu unterstützen, damit den Beschäftigten geholfen werden kann, neue Arbeitsplätze zu finden oder neue Qualifikationen zu erwerben, wenn sie ihren Arbeitsplatz infolge von Veränderungen im Gefüge des Welthandels oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise verloren haben; |
182. |
fordert den Rechnungshof auf, auch die anderen Haushaltslinien des Sozial- und Beschäftigungsbereichs zu überprüfen und festzustellen, warum die veranschlagten Mittel nicht vollständig abgerufen werden. |
183. |
fordert den Rechnungshof auf, die Fehlerquoten beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und beim ESF getrennt und nicht zusammen zu vermerken; |
184. |
erwartet von der Kommission ausführliche Evaluierungsberichte zu den Pilotprojekten; |
Perspektive der Politik in den Bereichen Binnenmarkt und Verbraucherschutz
185. |
stellt mit Genugtuung fest, dass die Ausführungsquote für Zahlungsermächtigungen in Titel 12 gestiegen ist; weist indessen auf die geringe Ausführungsquote für die Haushaltslinie 17 02 04 hin, die sich negativ auf die durchschnittliche Ausführungsquote im Bereich der Verbraucherpolitik ausgewirkt hat; hält es für notwendig, dass die Kommission sich auf effizientere Mechanismen für die Prognose des Zahlungsbedarfs stützt, damit die Ausführung des Haushaltsplans verbessert wird; begrüßt, dass die Kommission im Jahr 2011 in dieser Hinsicht Fortschritte gemacht hat; |
186. |
hält es für dringend geboten, die Verbraucher besser über Finanzierungsbelange aufzuklären, damit ihre Kompetenz in Bezug auf Finanzdienstleistungen gestärkt wird; weist daher noch einmal darauf hin, dass es trotz der Ausführungsdefizite, auf die oben eingegangen wurde, und eingedenk der positiven Entwicklungen, die es hierbei in letzter Zeit gegeben hat, nach wie vor das 2010 aufgelegte Pilotprojekt für Transparenz und finanzielle Stabilität unterstützt; appelliert an die Kommission, festzustellen, wie die zugewiesenen Mittel am besten verwendet werden können; |
187. |
begrüßt die Initiative der Kommission, in den Mitgliedstaaten Workshops zu veranstalten, in denen die Probleme thematisiert werden, mit denen die einzelstaatlichen Verwaltungsorgane bei der Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt konfrontiert sind; ist davon überzeugt, dass dies positive Ergebnisse bei der Umsetzung zeitigt; |
188. |
fordert die Kommission zum wiederholten Male auf, laufende Programme zur Finanzierung von KMU eingehend auf ihre Effizienz zu überprüfen und zu sondieren, wie neue gemeinsame Finanzierungsinstrumente entwickelt werden können; |
189. |
begrüßt, dass die Kommission den Verfahren SOLVIT und EU Pilot als alternative Problemlösungsmechanismen große Bedeutung beimisst, und fordert die Kommission auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen zu verstärken; betont, dass SOLVIT sich bei der Lösung von Problemen, die die Bürger betreffen, als praxistauglich erwiesen hat, beispielsweise wenn es um die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Arbeitnehmerrechte geht; verweist darauf, dass es stets eine eigene Haushaltslinie und die entsprechenden Finanzmittel für SOLVIT, das Portal „Your Europe“ und all die anderen Mittel befürwortet hat, die sicherstellen, dass der Binnenmarkt vor Ort funktioniert; begrüßt, dass das Portal „Your Europe“ völlig neu gestaltet wurde, nämlich als zentrale Website, auf der nicht nur Informationen über Rechte in unterschiedlichen Bereichen abgerufen werden können, sondern auch Hilfestellungen geboten werden; ist der Auffassung, dass die Bürger ausführlicher über das Portal „Your Europe“ informiert werden müssen und dass mehr Werbung hierfür unter den Bürgern und Unternehmen der Union gemacht werden muss; |
190. |
begrüßt, dass die finanzielle Unterstützung für das Europäische Netz der Verbraucherzentren (ECC-NET) fortgeführt wird und dass eine Studie zur Bewertung ihrer Effizienz in Auftrag gegeben wurde; fordert die Kommission auf, sich bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienste auf diese Studie zu berufen, damit das Europäische Netz der Verbraucherzentren finanziell auf sicheren Füßen steht; hält es für wesentlich, dass die Verbraucher besser über die vom ECC-Netz angebotenen Dienstleistungen Bescheid wissen; begrüßt die diesbezüglichen Maßnahmen der Kommission, etwa die Kampagnen in den Medien und die Maßnahmen zur Optimierung der Suchmaschinen; |
191. |
fordert die Kommission auf, stärker darauf zu achten, dass die Angaben der Mitgliedstaaten über die traditionellen Eigenmittel korrekt sind und dass die einzelstaatliche Zollaufsicht verbessert wird, damit die Beträge der eingenommenen traditionellen Eigenmittel nicht mehr falsch angegeben werden, wie auch der Rechnungshof in seinen Empfehlungen (Ziffer 2.21) anmerkt; bestärkt daher die Kommission darin, weitere Anstrengungen zur Vereinfachung des Rechtsrahmens zu unternehmen, um insbesondere die in einigen Kontrollsystemen nach wie vor bestehenden Probleme zu lösen; |
192. |
hält die Komplexität der Regeln für eine der Hauptfehlerquellen in dem Kapitel „Forschung und andere Maßnahmen“; fordert die Kommission auf, die unterschiedlichen Optionen für ein ausgewogeneres Verhältnis von Vereinfachung und Kontrolle auszuloten, damit der Verwaltungsaufwand für KMU geringer wird; weist darauf hin, dass die Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen hochkomplex sind, und empfiehlt daher, sie zu vereinfachen, damit es insgesamt zu weniger Fehlern kommt; |
193. |
hält es für bedenklich, dass die Aufsichts- und Kontrollsysteme der Kommission nur zum Teil Wirkung zeigen; weist darauf hin, dass einige Fehler, die dem Rechnungshof aufgefallen sind, von der Kommission selbst nicht entdeckt wurden, und hält daher Bemühungen um die Verbesserung der derzeit angewandten Kontrollsysteme für unumgänglich; |
194. |
erkennt an, dass die Kommission sich darum bemüht hat, den Modernisierten Zollkodex in die Praxis umzusetzen; stellt fest, dass es dabei Verzögerungen gegeben hat, und fordert die Kommission eindringlich auf, eine realistischere Frist zu setzen; |
195. |
wiederholt seine Forderung an die Kommission, dem Parlament und dem Rat jedes Jahr eine genauere Beschreibung der Ausgaben für jede Haushaltslinie im Vergleich zu den Erläuterungen der jeweiligen Linie zu übermitteln; |
196. |
hält die KMU-Bürgschaftsfazilität trotz der gerechtfertigten Kritik des Rechnungshofs (53) für ein Finanzinstrument, das entscheidenden Einfluss auf die Erschließung des Potenzials von Handwerks- und Einzelhandelsbetrieben nehmen kann; fordert die Kommission auf, die KMU-Bürgschaftsfazilität optimal auszuschöpfen und Innovationen und Unternehmergeist der Union weltweit zu fördern; |
197. |
nimmt den Sonderbericht Nr. 13/2011 des Rechnungshofs zur Kenntnis, in dem der Frage nachgegangen wird, ob sich Mehrwertsteuerhinterziehung durch die Kontrolle des Zollverfahrens 42 verhindern und aufdecken lässt; fordert die Kommission auf, das Regelwerk der Union weiter zu ändern, um zu verhindern, dass den einzelstaatlichen Haushalten erhebliche Verluste durch die Mehrwertsteuerhinterziehung entstehen; fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, die Zusammenarbeit zu verbessern und den Informationsaustausch effizienter zu gestalten, damit sichergestellt ist, dass die Mehrwertsteuerbefreiung von den Zollbehörden einheitlich angewandt wird; |
198. |
weist auf die Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 317 AEUV hin sowie auf ihre Pflicht, die Verwaltungsprüfungen stärker zu kontrollieren, bevor die Ausgaben gegenüber der Kommission bestätigt werden, erinnert ferner an ihre Leitlinien für die jährlichen Zusammenfassungen, die eine wertvolle Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit darstellen; |
199. |
fordert die Kommission in Bezug auf ihre Mitteilung „Ein Haushalt für Europe 2020“ auf, auch in Zukunft mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten und so dafür zu sorgen, dass bei künftigen Programmplanungen in der Union die Grundsätze Vereinfachung, wirtschaftliche Haushaltsführung und Rechenschaftspflicht beachtet werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich bei der Planung der Ausgaben im Rahmen von EU-Programmen auf Ziele zu konzentrieren, die spezifisch, messbar, angemessen, realistisch und zeitgleich geplant (SMART) sind, und gleichzeitig die Risiken, die mit der Umsetzung verbunden sein können, zu berücksichtigen; |
Perspektive der Politik in den Bereichen Verkehr und Tourismus
200. |
stellt fest, dass in dem endgültig festgestellten und im Verlauf des Jahres abgeänderten Haushaltsplan 2010 speziell für die politischen Maßnahmen im Tätigkeitsbereich des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr insgesamt 2 640 819 360 EUR an Mittel für Verpflichtungen und 1 895 014 386 EUR an Mittel für Zahlungen vorgesehen waren; stellt ferner fest, dass davon Mittel in Höhe von
|
201. |
nimmt zur Kenntnis, dass sich der Rechnungshof bei der Prüfung der Ausführung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2010 dafür entschieden hat, sich auf die Kohäsions- und Energiepolitik zu konzentrieren und nicht so sehr auf die Verkehrspolitik; |
202. |
begrüßt die hohe Verwendungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen für die Projekte im Bereich der TEN-V; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Finanzierung aus den nationalen Haushalten zur Verfügung gestellt wird, die diesem Engagement der EU entsprechen soll; erinnert daran, dass das Parlament ein höheres Finanzierungsniveau seitens der Union unterstützt hat; ermutigt die Mitgliedstaaten im Rahmen der grenzübergreifenden Kernnetz-Projekte, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um zu ausgewogenen Finanzierungsvereinbarungen zu kommen, die den erklärten ehrgeizigen Zielen der Union gerecht werden; |
203. |
fordert die Kommission auf, alljährlich eine Liste mit den Tourismus- und Verkehrsinfrastrukturprojekten aufzustellen, die aus dem Kohäsions- und Regionalfonds kofinanziert werden, so wie es bereits für die TEN-V-Mittel geschieht, und damit Informationen über Kofinanzierungen der Union für andere Institutionen und den Steuerzahler leicht zugänglich und transparent zu gestalten; |
204. |
begrüßt die 2010 abgeschlossene Halbzeitüberprüfung der vorrangigen Projekte des von der GD Mobilität und Verkehr durchgeführten mehrjährigen TEN-V-Programms 2007-2013 zur Bewertung der bei der Verwirklichung des Netzes erzielten Fortschritte; vertritt die Ansicht, dass diese Überprüfung den Grundsatz bestätigt hat, die geplante Finanzierung von spürbaren Fortschritten bei den Projekten abhängig zu machen, um so die Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimieren zu können; fordert die Kommission auf, eine solche ergebnisbasierte Überprüfung auf andere Generaldirektionen und Politikbereiche der Union auszudehnen, und lädt die anderen Ausschüsse des Parlaments dazu ein, sich dieser Forderung anzuschließen; |
205. |
begrüßt die Vorschläge der Kommission zu den TEN-V sowie das dazugehörige Finanzinstrument „Fazilität Connecting Europe“; betont den Mehrwert, der für Europa durch eine bessere Nutzung der Mittel entsteht, und unterstützt die Haushaltszusagen, die auf der Höhe des ehrgeizigen neuen Vorschlags sind; unterstützt die Entwicklung innovativer Finanzierungsquellen, mit denen die — zwangsläufig langfristigen und teuren — europäischen Verkehrsinfrastrukturprojekte rechtzeitig auf den Weg gebracht werden können; |
206. |
begrüßt die Initiative zu Projektanleihen und fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit dieses neuen Instruments und seiner Multiplikatoreffekte im Auge zu behalten; unterstützt voll und ganz den Vorschlag, wonach im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“10 000 000 EUR aus dem Kohäsionsfonds für Verkehrsinfrastrukturen bereit gestellt werden sollen, um so die Wirksamkeit und den Mehrwert der Struktur- und Kohäsionspolitik zu steigern; fordert eine Verbesserung der Systeme zur Kontrolle und Steuerung der Verwendung der Kohäsionsfondsmittel, um eine adäquate und effiziente Verwendung dieser Mittel zu gewährleisten; |
207. |
bedauert die recht niedrige Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen für den Bereich der Verkehrssicherheit (65 %); nimmt zur Kenntnis, dass der im Haushaltsplan für das Jahr 2010 veranschlagte Betrag dem im Haushaltsvorentwurf der Kommission vorgeschlagenen Betrag entspricht; fordert die Kommission auf, genaue Erläuterungen für die mangelnde Ausschöpfung dieser Mittel zu liefern und dabei anzugeben, welche Maßnahmen sie ins Auge fasst, um sicherzustellen, dass sich dieses Problem nicht wiederholt; |
208. |
begrüßt die Tatsache, dass die Verwendungsrate der Mittel für Zahlungen für den Bereich der Verkehrssicherheit und der Fahrgastrechte sowie für das Programm Marco Polo II gestiegen ist; stellt jedoch fest, dass 14 % dieser Mittel auf andere Haushaltslinien übertragen wurden; weist darauf hin, dass ein Teil der Mittel aus der Haushaltslinie für das SESAR-Programm ebenfalls übertragen wurde, und möchte erneut an die große Bedeutung dieses Programms für die Stärkung der europäischen Industriepolitik erinnern; |
209. |
begrüßt die Verwendungsrate der Mittel für Zahlungen für die Programme Egnos und Galileo, bei denen die im Jahr 2009 verzeichneten Fortschritte beibehalten wurden; hält es für sehr wichtig, in diesen Bereich zu investieren, der sich auf sämtliche Politikfelder der Union auswirkt, insbesondere auf die Bereiche Logistik, nachhaltiger Verkehr und Verkehrssicherheit; begrüßt den erfolgreichen Start vom 20. Oktober 2011 der beiden ersten Galileo-Satelliten, was ein Meilenstein für den Erfolg beider Programme darstellt; verlangt, dass eine angemessene Finanzierung, Entwicklung, Einführung und Nachhaltigkeit innovativer, auf diesen Programmen basierender Anwendungen und Dienste im Verkehrssektor sichergestellt wird, um das Potenzial dieser Programme in vollem Umfang zu nutzen; |
210. |
nimmt den Sonderbericht mit dem Titel „Waren die aus dem EFRE kofinanzierten Projekte im Bereich Tourismus wirksam?“ zur Kenntnis, in dem festgestellt wird, dass der Tourismus der bedeutendste Dienstleistungssektor in der Union ist; begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, wonach die meisten Projekte auf mehreren Ebenen zu Ergebnissen geführt haben, sei es bei der Schaffung oder der Erhaltung von Arbeitsplätzen, beim Aufbau von Aufnahmekapazitäten oder im Tourismusbetrieb; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich der Verwaltung und Kontrolle der EFRE-Mittel für Tourismus-Projekte zu folgen und die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zu nutzen und ein mehrjähriges Tourismus-Programm mit den entsprechenden Haushaltslinien und Mitteln in angemessener Höhe vorzuschlagen; |
211. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof die Ansicht vertreten hat, dass die Jahresabschlüsse der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz in ihren wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsmäßig sind; ist besorgt angesichts des Umfangs der übertragenen Mittel für Verpflichtungen (14,5 %); fordert die Kommission auf, eine detaillierte Erklärung für diese Mittelübertragungen abzugeben; |
212. |
fordert, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird, aus dem hervorgeht, warum diese Mittel nicht verwendet wurden und wie und wann sie verwendet werden sollen; |
Perspektive der Politik für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
213. |
bedauert den Rückgang der Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (94,8 % im Jahr 2010 gegenüber 97,7 % im Jahr 2009) und den leichten Rückgang der Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen (88,7 % im Jahr 2010 gegenüber 89,6 % im Jahr 2009); |
214. |
begrüßt, dass erhebliche Fortschritte bei der Verringerung des Umfangs der in Abgang gestellten Zahlungsermächtigungen (von 8,5 % im Jahr 2009 auf 2,8 % im Jahr 2010) erzielt wurden; bedauert den Anstieg der Mittelübertragungen auf das nächste Haushaltsjahr (von 1,9 % im Jahr 2009 auf 8,5 % im Jahr 2010), der hauptsächlich auf Übertragungen beim Außengrenzenfonds, beim Europäischen Rückkehrfonds und beim SIS II zurückzuführen ist; fordert die Kommission auf, den Umfang der Übertragungen von Zahlungsermächtigungen für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu verringern; |
215. |
begrüßt die hohen Verwendungsraten bei drei der vier im Rahmen des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ eingerichteten Fonds; nimmt Kenntnis von der Begründung, die die Kommission für die niedrigere Verwendungsrate beim Außengrenzenfonds geliefert hat, nämlich dass die Jahresprogramme der fünf Länder, die sich 2010 zum ersten Mal an diesem Fonds beteiligt haben, 2010 nicht angenommen wurden. |
Perspektive der Kultur- und Bildungspolitik
216. |
begrüßt die Bemühungen um eine weitere Vereinfachung der Verfahren und eine Erweiterung des Zugangs im Zusammenhang mit Bildungs- und Kulturprogrammen und stellt fest, dass 2010 die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur für die meisten Maßnahmen und Programme elektronische Formulare zur Verfügung gestellt hat, insbesondere für die Programme „Lebenslanges Lernen“ (LLP), „Kultur“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“; nimmt den vermehrten Rückgriff auf Pauschalbeträge und Finanzhilfeentscheidungen erfreut zur Kenntnis; hebt die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen flexiblen Verfahren und notwendigen Kontrollen hervor; |
217. |
bedauert, dass die Primärkontrollen für das LLP wegen der Inkohärenz der gemachten Angaben, des bürokratischen Aufwands und der aus Zeitmangel nicht durchzuführenden Mindestzahl von Kontrollen nicht vollständig von nationalen Agenturen durchgeführt wurden, was zu einer unzureichenden Ausschöpfungsrate der Mittel des Programms führte; fordert die Kommission auf, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen, damit alle nationalen Agenturen ihre Verantwortung übernehmen können; |
218. |
stellt mit Genugtuung fest, dass die Kommission ihre Kontrollsysteme verbessert hat und im Politikbereich „Kultur und Bildung“, der Teil des Politikbereichs „Forschung und andere interne Politikbereiche“ ist, keine materiellen Fehler zu verzeichnen waren; |
219. |
ist erfreut über die erhebliche Verbesserung bei den Zahlungsverzögerungen und stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Exekutivagentur 94 % ihrer Zahlungen innerhalb des Zeitrahmens ausgeführt hat; erinnert daran, dass sich jede Verzögerung bei der Auszahlung unmittelbar auf die Rechte der Begünstigten, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, und somit auf den Erfolg des Programms auswirkt; erinnert jedoch daran, dass der Hauptanteil einer Beihilfe so schnell wie möglich ausgezahlt werden sollte, auf jeden Fall aber während des Finanzierungszeitraums, um die Abhängigkeit der Organisationen von Bankdarlehen nicht zu erhöhen, da die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Zinsen nicht als förderfähig ansieht; |
220. |
weist darauf hin, dass die Kommission eine Ausschreibung für ein gesamteuropäisches Fernsehnetzwerk eingeleitet hatte, wie es in den Haushaltsplänen für 2009 und 2010 vorgesehen war; zeigt sich daher besorgt, dass die Kommission 2010 beschlossen hat, das Projekt einzustellen und die Gelder umzuschichten, ohne Zustimmung des Parlaments und des Rates; fordert die Offenlegung aller Verträge und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Fernsehnetzwerk und den Bewertungen des Auswahlausschusses. |
Perspektive der Politik für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
221. |
hält die Ausführungsraten der Haushaltslinien für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufriedenstellend; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass nur 0,76 % des Unionshaushalts für politische Instrumente bereitgestellt werden, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit fallen; |
Klima- und Umweltpolitik
222. |
hebt hervor, dass sich die Gesamtausführungsrate im Bereich Umwelt und Klima auf 99,26 % belief; stellt außerdem fest, dass die Ausführung der Zahlungen ein Niveau von 84,1 % erreichte; |
223. |
begrüßt es, dass beim operationellen Programm LIFE + eine Ausführungsrate von 99,4 % erzielt wurde; stellt fest, dass im Haushaltsjahr 2010 240 000 000 EUR für Projektzuschüsse, 9 300 000 EUR für die Unterstützung operativer Tätigkeiten von nichtstaatlichen Organisationen, 42 500 000 EUR für Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Kommission bei der Einleitung und Beobachtung politischer und legislativer Entwicklungen sowie 14 500 000 EUR für administrative Unterstützung bereitgestellt wurden; |
224. |
hebt hervor, dass es bei den Mitteln des Programms LIFE + Abweichungen zwischen den vorläufigen und endgültigen Zuweisungen pro Mitgliedstaat gab und dass die Anzahl der von den verschiedenen Mitgliedstaaten eingereichten Vorschläge unterschiedlich war; fordert die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den nationalen Behörden jährlich Schulungen anzubieten und in allen Mitgliedstaaten Seminare durchzuführen, in denen allgemeine Informationen über die Zielsetzungen des Programms LIFE + und darüber, wie man erfolgreiche Projektvorschläge verfasst, zur Verfügung gestellt werden; |
225. |
ist sich dessen bewusst, dass es für die Umsetzung des EU-Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Klimawandels an einer Rechtsgrundlage fehlt; begrüßt es, dass der Betrag von 15 000 000 EUR in voller Höhe auf die Finanzierungsfazilität im Rahmen der Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft übertragen wurde, mit dem Ziel, geeignete Finanzierungsinstrumente zu entwickeln und Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen einen starken Impuls zu geben; |
226. |
nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Ex-post-Prüfungen zur Kenntnis, die von der Kommission seit 2006 auf der Grundlage von risikobasierten Kriterien durchgeführt werden; begrüßt es, dass die GD ENV im Jahr 2011 ihre Methode zur Stichprobennahme geändert hat, um Ergebnisse zu erhalten, die sich auch auf eine zufällige Stichprobe stützen und sich leichter auf das gesamte Projekt übertragen lassen; |
227. |
begrüßt den von der GD KLIMA erstellten Aktionsplan zur Verbesserung der nationalen Sicherheitsvorkehrungen, der als erforderlich angesehen wurde, nachdem bei den nationalen Registern des EU-Emissionshandelssystems (ETS) erhebliche Sicherheitslücken festgestellt worden waren; |
228. |
nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Haushaltsplans 2010 sieben Pilotprojekte und eine vorbereitende Maßnahme durchgeführt wurden; |
229. |
unterstreicht, dass die Ausführungsrate bei den Beiträgen zu internationalen Umweltmaßnahmen, die zur Finanzierung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen im Rahmen von internationalen Übereinkommen, Protokollen und Vereinbarungen dienen, von Wechselkursschwankungen abhängig ist, da die meisten Beiträge in US-Dollar gezahlt werden; |
Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
230. |
begrüßt es, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen im Bereich der Volksgesundheit (ohne die Mittel für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und die Europäische Arzneimittel-Agentur) bei 99,7 % lag; stellt fest, dass bei den Verpflichtungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit eine Ausführungsrate von 95,3 % erzielt wurde; |
231. |
betont die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsprogramms; begrüßt daher die zufriedenstellende Ausführungsrate von nahezu 100 % bei den Mitteln für Verpflichtungen; nimmt die geringere Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen (95,1 %) zur Kenntnis, die auf verspätete Zahlungsaufforderungen von Finanzhilfeempfängern oder Vertragsverlängerungen zurückzuführen ist; |
232. |
unterstreicht, dass die Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die schädlichen Folgen des Tabakkonsums fortgesetzt werden müssen; sieht es als einen Erfolg der HELP-Kampagne an, dass die für 2010 zur Verfügung gestellten Mittel in voller Höhe ausgeschöpft wurden; |
233. |
nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, einer Verwaltungseinheit der Kommission, zur Kenntnis; fordert die Exekutivagentur auf, den Umfang der Mittelübertragungen auf das folgende Jahr deutlich zu verringern, indem sie ihre Haushaltsplanungs- und Berichtsinstrumente so überarbeitet, dass der Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans der Union eingehalten wird; hat ferner den jährlichen Bericht der Kommission über die im Jahr 2010 durchgeführten internen Prüfungen zur Kenntnis genommen und fordert die Exekutivagentur auf, in Zusammenarbeit mit der zuständigen GD die im Bericht angesprochenen Probleme wie etwa Steuerung und Architektur der IT-Systeme anzugehen; |
234. |
stellt fest, dass die Ausführungsrate beim Haushaltskapitel 17 04 — Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit — bei 95,3 % lag; ist sich dessen bewusst, dass eine vollständige Ausführung nicht möglich war, da es eine geringe Anzahl von Tierseuchenausbrüchen gab und somit die Soforthilfemittel nicht, wie ursprünglich vorgesehen, vollständig abgerufen wurden und zudem keine Impfstoffe für Notfälle gekauft werden mussten; |
235. |
weist darauf hin, dass bei den Maßnahmen zur Tilgung von Tierseuchen die von den Mitgliedstaaten eingereichten endgültigen Kostenabrechnungen häufig geringer ausfielen als die ursprünglich veranschlagten Beträge; stellt ferner fest, dass aufgrund höherer Fehlerquoten mehr Prüfungen erforderlich waren, was ebenso zu Zahlungsverzögerungen in diesem Bereich geführt hat; |
236. |
bedauert die schlechteren Ergebnisse bei Pflanzenschutzmaßnahmen, die darauf zurückzuführen sind, dass die erforderlichen Unterlagen von den Mitgliedstaaten verspätet oder unvollständig eingereicht wurden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die diesbezüglichen Verfahren zu verbessern; |
Perspektive der Außenpolitik
237. |
stellt fest, dass die meisten nicht quantifizierbaren Fehler, die vom Rechnungshof festgestellt wurden, auf Mängel bei den Vergabeverfahren und der Verlängerung von Aufträgen zurückzuführen sind; weist im Zusammenhang mit den früheren Entlastungsverfahren erneut auf seine Bedenken bezüglich der großen Anfälligkeit dieser beiden Bereiche für Betrug und Missmanagement hin; |
238. |
nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Bereichen auswärtiges Handeln, Entwicklung, Erweiterung als nur bedingt wirksam betrachtet werden; fordert die Kommission und den EAD auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen zu verbessern; |
239. |
weist erneut darauf hin, dass die größten Risiken im Zusammenhang mit den Budgethilfen (nämlich in Bezug auf die Wirksamkeit der Hilfe und im Hinblick auf Betrug und Korruption) in der Prüfung der Zuverlässigkeitserklärung nicht erwähnt werden; ersucht die Kommission, diese Risiken streng zu überwachen; |
240. |
ist der Auffassung, dass die Kommission mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis zusätzlich zu den für die Verbesserung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen erforderlichen Bemühungen für alle Hilfsmaßnahmen systematische Evaluierungen durchführen sollte, wie dies vom Rechnungshof in seinem Sonderbericht empfohlen wurde (54); besteht darauf, dass das Parlament, als Teil der Haushaltsbehörde, über die Ergebnisse solcher Evaluierungen, einschließlich der Evaluierungsergebnisse zu den GASP-Aktionen informiert wird; |
241. |
betont jedoch, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis als alleiniges Kriterium für die Bewertung der Angemessenheit der Unterstützung der Europäischen Union in Drittländern nicht immer ausreichend ist; ist in der Tat überzeugt, dass die Wirksamkeit der Unterstützung im Hinblick auf die außenpolitischen Ziele der Europäischen Union systematisch evaluiert werden und in diesem Zusammenhang zusätzliche Kriterien — wie beispielsweise die strategischen Interessen der EU, die Notwendigkeit einer EU-Präsenz vor Ort oder die Durchführung von Projekten und Maßnahmen zur Förderung der Werte und Grundprinzipien der EU — ebenfalls berücksichtigt werden sollten; |
242. |
teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass in einigen Fällen die Unterstützung der Europäischen Union in verschiedenen Bereichen durch eine bessere Koordinierung mit den Mitgliedstaaten, deren auswärtiges Handeln nicht als konkurrierend, sondern vielmehr als ergänzend betrachtet werden sollte, optimiert und die Wirkung der Unterstützung verbessert werden könnte; fordert daher verstärkte Anstrengungen hinsichtlich der Geberkoordinierung innerhalb der Europäischen Union sowie mit Drittländern und internationalen Organisationen; |
Perspektive der regionalen Entwicklungspolitik
243. |
stellt fest, dass der Haushaltsvollzug im Bereich der Regionalpolitik — es wurden 30 557 000 000 EUR ausgezahlt — gut war und dass die Zahlungen des Jahres 2010 zum ersten Mal hauptsächlich die Durchführung der Programme 2007-2013 betrafen (Zwischenzahlungen in Höhe von 25 550 000 000 EUR gegenüber 9 420 000 000 EUR im Jahr 2009); |
244. |
bedauert, dass die Regionalpolitik Teil eines fehleranfälligen Themenkreises innerhalb der Politik- und Ausgabenbereiche der Union war, wobei von 243 vom Rechnungshof geprüften Zahlungen 49 % fehlerbehaftet waren; stellt jedoch fest, dass nur einige Fehler finanzielle Auswirkungen haben werden und dass die Fehlerhäufigkeit mit 49 % niedriger als im Zeitraum 2000-2006 ist; betont, dass die Fehlerquote gegenüber den im Programmplanungszeitraum 2000-2006 festgestellten Fehlerquoten zurückgegangen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der geteilten Verwaltung dafür zu sorgen, dass der Trend durch einen kontinuierlichen Rückgang der Fehlerquote gekennzeichnet ist; |
245. |
erinnert daran, dass ein Fehler vorliegt, wenn ein Vorgang nicht in Übereinstimmung mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchgeführt wird, womit die gemeldeten (und erstatteten) Ausgaben ordnungswidrige Ausgaben darstellen; weist ferner darauf hin, dass ein Fehler nicht notwendigerweise bedeutet, dass Mittel verschwunden sind, eingebüßt oder verschwendet wurden oder dass Betrug vorliegt; |
246. |
stellt fest, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Vorschriften für die Förderfähigkeit einen hohen Prozentsatz der geschätzten Fehler (31 % bzw. 43 %) ausmacht; nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis von der Empfehlung des Rechnungshofs, Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Vereinfachungen möglich sind; fordert daher eine Untersuchung der Notwendigkeit einer Verstärkung der technischen Hilfe und in jedem Fall der Notwendigkeit einer Aufrechterhaltung der vollen operativen Kapazität für die Finanzkontrolle; betont, dass die Kommission die Vorschriften vereinfachen muss, um für benutzerfreundlichere Verfahren zu sorgen und potenzielle Begünstigte nicht von der Teilnahme an Projekten abzuschrecken; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Vorschriften, die oft zusätzliche bürokratische Auflagen beinhalten, die nicht auf die Vorschriften der Union zurückgehen, zu vereinfachen; ist daher der Ansicht, dass die Bemühungen um eine weitere Senkung dieser Fehlerquote konsequent weiterverfolgt werden müssen; |
247. |
bedauert die Mängel bei der Anwendung der Finanzierungsinstrumente, insbesondere die Nichteinhaltung der Verordnungsbestimmungen bezüglich des Beitrags der operationellen Programme zu den diese Finanzierungen vergebenden Fonds, und die bestehenden unzulänglichen Berichts- und Überprüfungspflichten; weist darauf hin, dass das Potenzial der Finanzierungsinstrumente weiterentwickelt werden sollte, um die Entwicklung qualitativer strategischer Projekte, die Beteiligung privater Akteure, insbesondere von KMU, an Unionsprojekten und die Bereitstellung privaten Kapitals für diese Projekte zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, die Vorschriften für diese Instrumente zu vereinfachen, da ihre jetzige Komplexität ihren Einsatz begrenzt; empfiehlt die Durchführung detaillierterer Analysen, um die tatsächlichen Auswirkungen dieser Instrumente zu ermitteln und Leitlinien für ihre Anwendung festzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Berichtspflichten nachzukommen; |
248. |
stellt fest, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei einer Vielzahl fehlerbehafteter Vorgänge über genügend Informationen verfügten, um die Fehler vor Bescheinigung der Ausgaben aufzudecken und Korrekturmaßnahmen zu treffen; fordert angesichts der Tatsache, dass die meisten Fehler auf der ersten Kontrollebene auftreten, die Kommission auf, die Verwaltungsbehörden stärker durch gezielte thematische Workshops, Leitfäden, die Verbreitung bewährter Verfahren und Schulungen für Verwaltungsbeamte zu unterstützen; weist darauf hin, dass eine ständige Kontrolle des tatsächlichen Transfers von Schulungsmaßnahmen, die sich an die Verwaltungsbehörden richten, vorgenommen werden sollte, um sich davon zu überzeugen, dass tatsächlich Wissen weitergegeben wird, wobei den Maßnahmen auf lokaler Ebene besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert die Einführung von Korrekturmechanismen, einschließlich der Verhängung von Sanktionen bei eindeutigen Versäumnissen; |
249. |
begrüßt die Erklärung der Kommission, in der es erstmals heißt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Fehler auf nur drei Mitgliedstaaten und nur sieben operationelle Programme konzentriert; |
Perspektive der Rechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter
250. |
erinnert den Rechnungshof und die Kommission daran, dass nach Artikel 8 AEUV die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ein Grundprinzip der Europäischen Union bei allen ihren Tätigkeiten ist; fordert daher den Rechnungshof auf, die Ausführung des Haushaltsplans gegebenenfalls unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter zu bewerten; |
251. |
bedauert, dass der Jahresbericht keine Bemerkungen des Rechnungshofs und keine Antworten der Kommission zu geschlechterbezogenen Ausgaben enthält; |
252. |
betont, dass eine Prüfung des Haushaltsplans unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive Voraussetzung für die Aufstellung eines geschlechtergerechten Haushalts ist, da sie Aufschluss über die Auswirkungen der Ausgaben auf die Gleichstellung der Geschlechter geben kann, insbesondere darüber, ob Männer und Frauen anteilmäßig von den Ausgaben profitieren und ob der Haushaltsplan angepasst werden muss, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Männern und Frauen besser Rechnung zu tragen; |
Perspektive der internationalen Handelspolitik
253. |
weist auf die Tatsache hin, dass die Gewährleistung des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit Makrofinanzhilfen steht; hält es für notwendig, dass die Kommission angemessene Kontrollen für dieses Instrument vorsieht und dass der Rechnungshof angemessene Prüfungen ansetzt; |
254. |
betont, dass die Unionsmittel infolge der Strategie für Handelshilfe wirksam und gemäß den geltenden Regeln und Rechtsvorschriften eingesetzt werden müssen, um eine bessere Integration der Begünstigten in ein reguliertes Welthandelssystem zu gewährleisten und die Beseitigung der Armut zu fördern; |
255. |
betont, dass die Informationsstellen der Union für Unternehmen in China, Thailand und Indien unterstützt werden sollten; ist gleichzeitig der Auffassung, dass für ausreichende Kontrollen gesorgt werden muss, um einen guten und wirksamen Betrieb dieser Stellen sicherzustellen; |
Perspektive der Fischereipolitik
256. |
nimmt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof — Jahresrechnung der Europäischen Union — Haushaltsjahr 2010 (55) und den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2010 (56) zur Kenntnis; verweist darauf, dass beide Berichte nur wenige Bemerkungen für den Bereich der Fischerei und maritimen Angelegenheiten enthalten; |
257. |
dankt der GD MARE für die übermittelten Zusatzdokumente und hält die allgemeine Ausführungsrate bei den Haushaltslinien für den Bereich der Fischerei und maritimen Angelegenheiten für zufriedenstellend; |
258. |
verweist auf die allgemeine Ausführungsrate von 97,20 % bei den Verpflichtungen und von 79,23 % bei den Zahlungen; stellt jedoch eine sehr niedrige Ausführungsrate für das Kapitel 11.02 „Fischereimärkte“ fest und nimmt die Erklärungsansätze der Kommission, insbesondere zur Ausführung der Fischereiprogramme zu Gunsten der Gebiete in äußerster Randlage, zur Kenntnis; |
259. |
nimmt mit Befriedigung die Absicht der GD MARE zur Kenntnis, die Ausführung in Bezug auf die für von den Mitgliedstaaten kofinanzierte Maßnahmen ausgewiesenen Mittel zu verbessern und ermutigt die betreffenden Dienststellen der Kommission, auf diesem Weg voranzugehen; |
260. |
nimmt die Bemühungen der GD MARE im Bereich der internen Prüfung zur Kenntnis und fordert, dass die Kommission weiterhin bei sämtlichen Projekten und Dossiers möglichst effizient und zügig vorgeht; |
261. |
stellt fest, dass die GD MARE ihren Vorbehalt gegenüber den Verwaltungs- und Kontrollsystemen für die operationellen Programme des FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei) in Deutschland (Verarbeitungsbetrieb) aufrechterhält; stellt fest, dass es sich um ein altes und komplexes Programm aus dem Jahr 2001 handelt, und fordert die Kommission auf, dieses Dossier unter Wahrung der Interessen der Union umgehend zu schließen; |
262. |
begrüßt die Tatsache, dass die GD MARE die Effizienz der Kontrollen im Bereich der internationalen Abkommen verbessert hat und vereinbart worden ist, die unter reinen Handelsaspekten erfolgten Zahlungen (104 017 795 EUR, d. h. 72 % des Gesamtbetrags) von der Unterstützung für den Sektor (40 211 849 EUR, d. h. 28 % des Gesamtbetrags) zu trennen; |
263. |
betont die Notwendigkeit, die von der Union finanzierten Maßnahmen für die Unterstützung des Sektors im Rahmen der internationalen Abkommen wirksam zu verfolgen, und dies mithilfe von möglichst detaillierten Matrixtabellen, und die Entwicklung des Anteils der Unterstützung für den Sektor weiter voranzutreiben; ist überzeugt, dass der handelsbezogene Teil der Abkommen langfristig mit einer wirksamen, hinreichend überwachten und substanziellen Unterstützung für den Sektor verknüpft werden muss; |
264. |
fordert, dass es aufgrund seiner gesetzgeberischen und haushalterischen Aufgaben stärker in die Fischereipolitik eingebunden wird, insbesondere was die internationalen Fischereiabkommen und die verschiedenen damit zusammenhängenden Treffen (z.B. gemeinsame Ausschüsse oder bilaterale Verhandlungen mit Drittstaaten) anbelangt; |
265. |
fordert den Rechnungshof auf, Sonderberichte über die vorrangigen Bereiche der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Anschluss an diverse Legislativvorschläge und Mitteilungen, die in dem Reformpaket für diese Politik enthalten sind, auch in Bezug auf die außenpolitische Dimension, auszuarbeiten. |
(2) ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.
(3) ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.
(4) ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.
(5) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(6) ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.
(7) KOM(2011) 662.
(8) SEC(2011) 1179, S. 24.
(9) Synthesebericht über FEI, S. 6.
(10) Synthesebericht über FEI, S. 10.
(11) Synthesebericht über FEI, S. 9.
(12) Synthesebericht über FEI, S. 21 und 26.
(13) Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).
(14) ABl. C 47 vom 17.2.2012, S. 1.
(15) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. April 2004 über die Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2002 (ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 82).
(16) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(17) Managementbilanz der Kommission 2010 — Synthesebericht (KOM(2011) 323, S. 2).
(18) KOM(2011) 164.
(19) Antwort von Kommissionsmitglied Šefčovič auf die schriftliche Anfrage Nr. 12 für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 8. Dezember 2011.
(20) SEC(2011) 1179, S. 13.
(21) Antwort von Kommissionsmitglied Johannes Hahn auf die schriftliche Anfrage Nr. 4 für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 19. Dezember 2011.
(22) SEC(2011) 1179, S. 20.
(23) SEC(2011) 1179, S. 21.
(24) Zwischenbericht über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens, KOM(2012) 56, S. 4.
(25) Jahresrechnung der Europäischen Union (KOM(2011) 473), S. 32 und 90.
(26) Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten (ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 431/2009 (ABl. L 128 vom 27.5.2009, S. 1).
(27) Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1) legt eine Obergrenze von 1,23 % fest, für die laut Schätzungen der Kommission insgesamt 60 000 000 000 EUR aktiviert werden könnten (KOM(2010) 713, S. 4).
(28) Quelle: Diagramm IV der Anlage zum Jahrsbericht des Rechnungshofs 2010.
(29) Quelle: Diagramm I der Anlage zum Jahrsbericht des Rechnungshofs 2010.
(30) Quelle: Diagramm V der Anlage zum Jahrsbericht des Rechnungshofs 2010.
(31) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. März 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (P7_TA(2011)0103).
(32) http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/9406723.PDF
(33) http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/9504723.PDF
(34) Verfügbar auf der Web-Site des niederländischen Rechnungshofs: http://www.courtofaudit.com/english/News/2012/02/Letter_of_president_Netherlands_Court_of_Audit_on_ESM_Board_of_Auditors
(35) ABl. L 250 vom 27.09.11, S. 33.
(36) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.
(37) KOM(2012) 040, S. 16.
(38) Arbeitsprogramm des Rechnungshofs 2012, S. 6.
(39) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
(40) Auf Anfrage 21, Dokument „Anlage Anfragen an Kommissionsmitglied Šemeta“, das vom Sekretariat des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 16. Dezember 2011 nach der Anhörung von Kommissionsmitglied Šemeta im Haushaltsausschuss (8. Dezember 2011) bereitgestellt wurde.
(41) Siehe Fußnote 35.
(42) KOM(2008) 97.
(43) Anlage zur Antwort der schriftlichen Anfragen an Kommissionsmitglied Johannes Hahn für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 19. Dezember 2011.
(44) Jahresbericht, Beispiel 3.1, S. 79.
(45) Jahresbericht, Fußnote 23, S. 79.
(46) Jahresbericht, Tabelle 3.1, S. 72.
(47) Antwort von Kommissionsmitglied Andris Piebalgs auf eine mündliche Anfrage für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 12 Januar 2012.
(48) Berechnung auf der Grundlage der Antwort von Kommissionsmitglied Johannes Hahn auf die schriftliche Anfrage Nr. 2 für die Anhörung am 12. Januar 2012.
(49) http://ec.europa.eu/europeaid/work/funding/beneficiaries/index.cfm?lang=en&mode=SM&type=contract
(50) http://ec.europa.eu/echo/files/funding/agreements/agreements_2010.pdf
(51) Antworten von Kommissionsmitglied Máire Geoghegan-Quinn für die Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 23 Januar 2012.
(52) EU-Entwicklungshilfe für Grundbildung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien (Sonderbericht Nr. 12/2010).
(53) Sonderbericht Nr. 4/2011 des Europäischen Rechnungshofes zur Rechnungsprüfung der KMU-Bürgschaftsfazilität.
(54) Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes Nr. 1/2011: „Hat die Dekonzentration der Verwaltung der Außenhilfe von den zentralen Dienststellen der Kommission auf ihre Delegationen zu einer besseren Bereitstellung der Hilfe geführt?“
ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2012
zu den Sonderberichten des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2010
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1), |
— |
in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0256/2011) (2), |
— |
in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3) und der Sonderberichte des Rechnungshofs, |
— |
in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, |
— |
unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission (5) und unter Hinweis auf seine Entschließung mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil dieses Beschlusses sind, |
— |
in Kenntnis der Sonderberichte des Rechnungshofs, die gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgearbeitet wurden, |
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 zu der Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (06081/1/2012 — C7-0053/2012), |
— |
gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union, die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 106a des Euratom-Vertrags, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 55, 145, 146 und 147, |
— |
gestützt auf Artikel 76 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0102/2012), |
A. |
in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union den Haushaltsplan ausführt und Programme verwaltet, und zwar gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, |
B. |
in der Erwägung, dass die Sonderberichte des Rechnungshofs Informationen über Themen in Zusammenhang mit Haushaltsvollzugsmaßnahmen enthalten und somit für das Parlament in seiner Rolle als Entlastungsbehörde zweckdienlich sind, |
C. |
in der Erwägung, dass seine Bemerkungen zu den Sonderberichten des Rechnungshofs integraler Bestandteil seines oben genannten Beschlusses vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III — Kommission, sind, |
Teil I — Sonderbericht Nr. 7/2010 des Rechnungshofs „Prüfung des Rechnungsabschlussverfahrens“
1. |
begrüßt den Sonderbericht Nr. 7/2010 zum Rechnungsabschlussverfahren in der Agrarpolitik wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die Qualität der Informationen der Kommission an das Europäische Parlament während des Entlastungsverfahrens; |
2. |
sieht die Hauptschlussfolgerung des Sonderberichts Nr. 7/2010 in seinen Ausführungen zu den nachträglichen Korrekturen der Rechnungsabschlüsse durch Konformitätsentscheidungen trotz inzwischen erfolgter Entlastung durch das Parlament und der damit erfolgten Relativierung der im Entlastungsverfahren gegebenen Informationen; |
3. |
ist sich bewusst, dass die einzig mögliche, vollständige Abhilfe ein Systemwechsel der Kontrollen in der Agrarpolitik wäre, der nur mit erheblich höheren Belastungen für die Geldempfänger und die Verwaltungsbehörden machbar wäre; |
4. |
konzentriert die vorliegenden Empfehlungen deshalb auf Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb des vorhandenen Systems; verweist zur Bewertung der tatsächlichen Tragfähigkeit dieses Systems auch auf den Sonderbericht Nr. 8/2011 des Rechnungshofs „Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik“ und unterstreicht die Kritik des Rechnungshofs, dass das System als solches es nicht ermöglicht, rechtsgrundlos geleistete Zahlungen in der Agrarpolitik zu quantifizieren; |
5. |
schließt sich der Forderung des Hofs nach einer Reform des Rechnungsabschlussverfahrens an, mit dem Ziel
|
6. |
hält zur Glaubwürdigkeit des jährlichen Entlastungsverfahrens und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union Verbesserungen im gegenwärtigen System für unabdingbar und besteht auf Angaben der Kommission im Entlastungsverfahren:
|
7. |
erkennt die von der Kommission getroffenen Maßnahmen für eine bessere Verlässlichkeit der den Rechnungsabschlüssen zugrunde liegenden Angaben der Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten an; verweist auf den dramatischen Schluss des Hofes, dass diese Behörden jedoch mehrheitlich außerstande sind, die Maßnahmen der Kommission zu verwirklichen; verlangt deshalb mehr Initiative der Kommission, um die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten zu schulen; fordert die Kommission auf, den Informationsaustausch der Zahlstellen und bescheinigenden Stellen über deren Netzwerke und Seminare strukturiert zu begleiten und zu fördern, Best-Practice-Beispiele zu vermitteln und die gemeinsame Lösung von Rechtsfragen durch Auslegung zu erarbeiten; hält risikobasierte Kontrollen auch bei den bescheinigenden Behörden für unabdingbar; |
8. |
sieht in der weiteren Verbesserung der Zuverlässigkeitserklärungen der Zahlstellenleiter und bescheinigenden Stellen eine unerlässliche Maßnahme zur Förderung der Rechenschaftspflicht; verlangt ein Belohnungssystem für korrekte und Sanktionen für unzutreffende Erklärungen, vor allem bei entdeckten, aber vorher nicht erklärten Systemfehlern; |
9. |
fordert einen systematischen Informationsfluss von den ausführenden Verwaltungen auf der untersten Ebene zur Kommission, um die Schwierigkeiten vor Ort in vereinfachte Rechtstexte und deren Auslegung einfließen zu lassen; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass Beamte der nationalen Zahlstellen und bescheinigenden Behörden von ihren nationalen Behörden und ihren Direktoren für Berichte über Korrekturen an die Kommission nicht benachteiligt werden; |
10. |
fordert die Kommission auf, Zahlstellen und bescheinigende Behörden, in denen das Personal rasch wechselt, in eine risikobasierte Prüfung einzubeziehen und eine Mitteilung an die Entlastungsbehörde in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen; besteht auf einer Analyse der Richtigkeit der Zuverlässigkeitserklärungen und der Darstellung der Fehlerquote nach Mitgliedstaaten mit den Hauptfehlerquellen an die Entlastungsbehörde; |
11. |
verlangt die Überprüfung der den Konformitätsentscheidungen zugrunde liegenden Verfahren, fordert eine schnellere Einsetzung der Expertengruppe für die Schlichtung und einen zielgerichteten Einsatz der Schlichtung selbst; |
12. |
empfiehlt, die in Punkt 6 abgefragten Zahlen in einem besonderen Abschnitt in die jährliche Entlastungsentschließung aufzunehmen und dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen; |
Teil II — Sonderbericht Nr. 13/2010 des Rechnungshofs „Wurde das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument im südlichen Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) erfolgreich auf den Weg gebracht und erzielt es Ergebnisse?“
13. |
begrüßt die Prüfung des Rechnungshofs und die darin enthaltenen Empfehlungen; bekundet seine tiefe Sorge über die Erkenntnisse der Prüfung, die große Probleme bei der Umsetzung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) durch die Kommission offenbaren; |
14. |
ist tief besorgt über die durch die Prüfung aufgezeigten Schwachstellen in den Programmplanungsverfahren; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs Folge zu leisten, indem die Verfahren gestrafft, die Verbindungen zwischen den strategischen Programmplanungsdokumenten (Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, Länderstrategiepapiere and Nationale Richtprogramme) verbessert und deren Zeitpläne stärker abgestimmt werden, wobei vornehmlich das Ziel verfolgt werden muss, den Nachbarländern die Perspektive zunehmend engerer Beziehungen zur Union zu bieten; |
15. |
erachtet die Art und Weise, in der die Kommission im Rahmen des ENPI die Budgethilfe nutzt, nämlich als bevorzugtes Hilfsinstrument in den drei Ländern ohne detaillierte Bewertung der Wirksamkeit der verfügbaren Instrumente, als inakzeptabel; betont in diesem Zusammenhang, dass sektorspezifische Budgethilfe oft mit geringer Öffentlichkeitswirkung und beiläufiger Motivation der Regierungen einhergeht, und ist sehr besorgt über die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Eignung eines Bereichs für sektorspezifische Budgethilfe ein wichtiger Faktor für die Entscheidung über die Unterstützung im Rahmen der jährlichen Aktionsprogramme 2007 wurde; fordert die Kommission auf, der Empfehlung des Rechnungshofs Folge zu leisten, sektorspezifische Budgethilfe selektiver auszuwählen, indem alle im Rahmen des ENPI verfügbaren Optionen in Betracht gezogen werden, und eine ausgewogenere Nutzung der verschiedenen Instrumente zu entwickeln; unterstreicht die Notwendigkeit, in den Empfängerländern den Zugang der NRO und des Privatsektors zu den Hilfsleistungen zu verbessern; |
16. |
ist besorgt über die Erkenntnisse der Prüfung, dass Planung und Konzeption der Hilfe nicht in ausreichendem Maße nach Maßgabe eines strukturierten Dialogs mit den Empfängerländern erfolgten, sondern dass der Dialog hauptsächlich von den zentralen Dienststellen der Kommission gesteuert wurde, womit sich ein direkter Meinungsaustausch auf wenige Tage während Reisen in die betreffenden Länder beschränkte, ohne dass ausreichend über die diskutierten Themen Bericht erstattet wurde; vertritt die Auffassung, dass das Angebot sektorspezifischer Budgethilfe zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen an ein erdölproduzierendes und -exportierendes Land sicher kein starkes Interesse bei der Regierung hervorrufen konnte; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den betreffenden Dialog zu verbessern; |
17. |
fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die Empfehlung des Rechnungshofs zu prüfen, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter, darunter Fachkräfte für die Umsetzung der Budgethilfe, auch vor Ort, bereitzustellen und zur Stärkung des allgemeinen Rahmens der staatlichen Verwaltung in den Empfängerländern beizutragen, indem ergänzende Maßnahmen zum Twinning ergriffen werden; |
18. |
begrüßt das von der Kommission durchgeführte Pilotprogramm, das eine ergebnisorientierte Überwachung beinhaltet und für Maßnahmen im Rahmen sektorspezifischer Unterstützungsprogramme maßgeschneidert ist, und erwartet einen Bewertungsbericht über den in den drei Ländern nachgewiesenen Mehrwert; |
Teil III — Sonderbericht Nr. 14/2010 des Rechnungshofs „Kommissionsmanagement des Systems der Veterinärkontrollen von Fleischimporten nach der Reform der Hygienevorschriften von 2004“
19. |
begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs, die Antwort der Kommission und den Bericht der Kommission über die Wirksamkeit und Kohärenz der sanitären und phytosanitären Kontrollen bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln, Tieren und Pflanzen (KOM(2010) 785); |
20. |
unterstützt die Empfehlungen des Rechnungshofes an die Kommission, ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Aufsichts- und Koordinierungsfunktion zu optimieren. |
21. |
fordert insbesondere Verbesserungen in folgenden Bereichen als Beitrag zu einer höheren Lebensmittelsicherheit von Fleischeinfuhren, um so den Schutz der europäischen Bürger vor bedenklichen Lebensmitteleinfuhren zu verstärken, betont jedoch, dass die unter den Buchstaben a bis e nicht ausdrücklich erwähnten Empfehlungen des Rechnungshofs nicht außer Acht gelassen werden sollten:
|
22. |
hält fest, dass europäische Fleisch- und Lebensmittelproduzenten hohe Produktions- und Qualitätsstandards erfüllen müssen; ist äußerst besorgt über die Tatsache, dass diese Produktionsstandards nicht für Produzenten in Drittstaaten gelten, die in die EU exportieren, wie dies auch der Rechnungshof feststellt; fordert die Kommission auf, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und umgehend dem Europäischen Parlament sowie dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, wie den negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fleisch- und Lebensmittelproduzenten entgegengewirkt werden kann; |
Teil IV — Sonderbericht Nr. 1/2011 des Rechnungshofs: „Hat die Dekonzentration der Verwaltung der Außenhilfe von den zentralen Dienststellen der Kommission auf ihre Delegationen zu einer besseren Bereitstellung der Hilfe geführt?“
23. |
begrüßt den sehr umfassenden und fundierten Bericht des Europäischen Rechnungshofs und den hervorragend gewählten Zeitpunkt für die Bewertung der Ergebnisse der Dekonzentration; |
24. |
schließt sich der Feststellung des Europäischen Rechnungshofs an, dass die Dekonzentration eindeutig eine zügigere Bereitstellung der Hilfe, Verbesserungen bei der Qualität der Hilfe und bei der Finanzverwaltung bewirkt hat; |
25. |
ermutigt die Kommission, den Kriterienkatalog zu ergänzen und die Verfahren zur Bewertung der Qualität der finanzierten Projekte zu stärken, um die Qualität der Hilfe zu verbessern und die Zahl der Projekte mit unzulänglichen Leistungen weiter zu verringern; betont, dass die Wirkung der Hilfsausgaben für das Parlament von entscheidender Bedeutung ist; |
26. |
fordert die Kommission auf, die Möglichkeit einer stärkeren Inanspruchnahme von Vor-Ort-Konsultationen bei Entscheidungen über Hilfsprojekte und bei der Überwachung von Projektfortschritten zu prüfen; |
27. |
erwartet von der Kommission, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Schwachstellen in den Überwachungs- und Kontrollsystemen, insbesondere auf der Ebene der Delegationen, zu beheben; |
28. |
bringt seine Besorgnis über die nach wie vor bestehenden Probleme bei dem mit Hilfsmaßnahmen befassten Personal zum Ausdruck; es sollten unverzüglich Maßnahmen gegen die hohe Personalfluktuation in der Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit — EuropeAid sowie die unzureichende Zahl von Bediensteten mit geeigneten Qualifikationen in den Delegationen der Union ergriffen werden; ist der Auffassung, dass die Kommission erforderlichenfalls mit dem EAD zusammenarbeiten sollte, um eine angemessene personelle Ausstattung für die Verwaltung der Hilfe in den Delegationen sicherzustellen; erwartet bis Ende 2012 von der Kommission einen detaillierten Bericht, in dem Maßnahmen geplant und eingeleitet werden, um diese Mängel zu beheben; |
29. |
regt die Kommission an, die Delegationen aufzufordern, systematisch technische und finanzielle Kontrollbesuche bei den Projekten durchzuführen und im Rahmen des internen Berichterstattungssystems die mit den Hilfsmaßnahmen erzielten Ergebnisse stärker in den Vordergrund zu rücken; |
30. |
fordert die Kommission auf, unter aktiver Mitwirkung der Delegationen zu prüfen und zu ermitteln, inwieweit den Hilfsprogrammen in den Partnerländern durch Einbindung der Europäischen Investitionsbank sowie einzelstaatlicher europäischer und internationaler Institutionen, die Entwicklungsmaßnahmen finanzieren, mehr Nachdruck verliehen werden kann; |
Teil V — Sonderbericht Nr. 2/2011 des Rechnungshofs „Weiterverfolgung des Sonderberichts Nr. 1/2005 zur Verwaltung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)“
31. |
fordert die Kommission auf, die Empfehlungen aus dem Sonderbericht Nr. 1/2005 unverzüglich umzusetzen, da bisher von den 14 von der Kommission akzeptierten Empfehlungen nur zwei vollständig umgesetzt wurden; erwartet umfassende Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung der ausstehenden 12 Empfehlungen; |
32. |
begrüßt die Tatsache, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) seine Untersuchungsbefugnisse stärker nutzt, z. B. durch Vornahme von Ermittlungen an Ort und Stelle und Befragungen oder Konzentration auf gravierendere und komplexere Fälle; begrüßt die umfassendere Nutzung des EDV-gestützten Fallverwaltungssystems von OLAF und die Einführung des Zeitmanagementsystems; bedauert jedoch, dass für die Bearbeitung eines Falls nach wie vor mehr als zwei Jahre erforderlich sind und dass OLAF 2009 insgesamt nur 37 % der Zeit für die Ermittlungsarbeit aufwandte; |
33. |
fordert OLAF auf, sein Zeitmanagement dahingehend zu verbessern, dass eine bessere Aufgabenverteilung sichergestellt wird, um die für andere Aufgaben als die Ermittlungsarbeit aufgewandte Zeit zu reduzieren; wäre interessiert an den konkreten Ergebnissen der außerhalb der Ermittlungsarbeit wahrgenommenen Aufgaben, auf die 63 % der Gesamtzeit entfallen; |
34. |
stellt fest, dass gemäß Abbildung 2 des Sonderberichts Nr. 2/2011 „klare Zielsetzungen und Planung“ als schwächste Aspekte während einer Untersuchung beurteilt wurden; empfiehlt künftig die angemessene Festsetzung klarer Ziele für jede Untersuchung, da diese die Grundlage jeder Ermittlung und der entsprechenden Ressourcenplanung darstellen; |
35. |
stellt fest, dass laut Sonderbericht Nr. 2/2011 „nach wie vor keine unabhängige Kontrolle der laufenden Untersuchungshandlungen besteht, ebenso mangelt es an einer kodifizierten Verfahrensregelung, welche gewährleisten würde, dass die Untersuchungshandlungen voraussehbar sind“, obwohl OLAF dies in der Vergangenheit wiederholt angekündigt hatte; stellt außerdem fest, dass zwar im geänderten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 (KOM(2011) 135) ausdrücklich der Wunsch geäußert wird, ein Überprüfungsverfahren einzuführen, dies jedoch nicht einer unabhängigen Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer individuellen Untersuchung gleichkommt, also der ursprüngliche Vorschlag noch abgeschwächt wird; weist darauf hin, dass dies eine wesentliche Forderung auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist; erachtet es daher als unbedingt notwendig, einen entsprechenden Kontrollmechanismus zu gewährleisten, nicht nur um die Rechte der betroffenen Personen oder Wirtschaftsteilnehmer zu schützen, sondern auch um die Rechte der Ermittler von OLAF im Fall einer von diesen Personen oder Wirtschaftsteilnehmern eingereichten Klage zu schützen; unterstreicht auch die Notwendigkeit eines klaren Mandats für OLAF in Bezug auf die anderen Institutionen der Union; |
36. |
teilt die Auffassung des Rechnungshofs hinsichtlich der Notwendigkeit eines umfassenden einzigen Dokuments, aus dem eindeutig die Leistung von OLAF in den verschiedenen Bereichen hervorgeht und das es ermöglicht, die Fortschritte von Jahr zu Jahr zu bewerten; hebt hervor, dass unterschieden werden sollte zwischen für die Öffentlichkeit und für den internen Gebrauch ausgearbeiteten Berichten; ist der Ansicht, dass ein für die Öffentlichkeit verfügbarer detaillierter Bericht äußerst wichtig ist, da dies zuverlässige Vergleiche der Leistung von OLAF im Zeitverlauf und zwischen den verschiedenen Sektoren gestatten würde; |
37. |
bedauert, dass es aufgrund der Informationen, die in verschiedenen Dokumenten bereitgestellt und zu unterschiedlichen Zwecken und für unterschiedliche Adressaten zusammengestellt werden, nicht immer möglich ist, die Ergebnisse der Tätigkeit von OLAF zu bewerten; fordert die Kommission auf, ein umfassendes, klares und vergleichbares System für die Bereitstellung der Daten zu entwickeln, das eine objektive und eingehende Bewertung der Tätigkeit von OLAF ermöglichen würde; |
38. |
betont, dass die Dauer der Bewertungen eingehender Informationen mit 7,1 Monaten gegenüber 3,5 Monaten im Jahr 2004 mehr als doppelt so lang ist; vertritt die Auffassung, dass die erste Bewertung auf die Prüfung der Stichhaltigkeit der in den Anfangshinweisen enthaltenen Vorwürfe begrenzt werden sollte; ist der Ansicht, dass Ermittlungshandlungen in der Phase der ersten Bewertung vermieden werden sollten, da dies nicht nur Rechtsunsicherheit schafft, sondern auch die Statistiken betreffend die verschiedenen Untersuchungsaspekte verzerrt; empfiehlt, dass eine Untersuchung eingeleitet wird, indem die verfügbaren Untersuchungsmöglichkeiten genutzt werden, falls die im Rahmen der ersten Bewertung und unter Nutzung der während dieser ersten Bewertung verfügbaren Rechtsinstrumente gesammelten Informationen OLAF keine Entscheidung darüber ermöglichen, ob ein Fall eröffnet werden sollte; |
39. |
stimmt mit dem Hof dahingehend überein, dass eine kürzere Untersuchungsdauer und qualitativ bessere Abschlussberichte zu einem wirksameren Sanktionssystem beitragen könnten, das Einziehungs-, Disziplinar- oder Strafverfahren vorsieht: |
40. |
bedauert, dass OLAF trotz der bereits im Jahr 2008 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen OLAF und Eurojust, die vorsieht, dass OLAF Eurojust umgehend über Betrugsverdachtsfälle informieren muss, an denen Wirtschaftssubjekte aus mehr als einem Mitgliedstaat beteiligt sind, Eurojust im Jahr 2008 nur über fünf und im Jahr 2009 nur über einen Fall informiert hat, was zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen OLAF und Eurojust nicht wirkungsvoll ist, und fordert dazu auf, alles Erforderliche zu tun, um die Maßnahmen in diesem Bereich zu verstärken; |
41. |
fordert OLAF auf, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf einer stabilen Rechtsgrundlage weiter zu intensivieren; unterstützt in diesem Zusammenhang das Konzept einer weiteren Konsolidierung der bestehenden unterschiedlichen Rechtsgrundlagen im Hinblick auf eine verstärkte Zusammenarbeit; stimmt der Empfehlung des Rechnungshofs zu, Vereinbarungen mit nationalen Ermittlungsbehörden abzuschließen, falls spezifische Rechtsvorschriften fehlen, um genaue Regelungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch festzulegen; |
Teil VI — Sonderbericht Nr. 3/2011 des Rechnungshofs „Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der über Organisationen der Vereinten Nationen in von Konflikten betroffenen Ländern bereitgestellten EU-Beiträge“
42. |
begrüßt den Bericht des Rechnungshofs und befürwortet die abschließenden Feststellungen und Empfehlungen in diesem Bericht; |
43. |
würdigt die Tatsache, dass die Kommission durch die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (VN) in Weltregionen agieren kann, die für sie allein nicht erreichbar sind; ist sich des hohen Risikos bewusst, das mit der Bereitstellung von Hilfe in von Konflikten betroffenen Weltregionen verbunden ist; ist jedoch besorgt über die Schwachstellen, die in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten und die Verzögerung beim Abschluss von Projekten festgestellt wurden; begrüßt die kürzlich getroffenen Entscheidungen der Exekutivdirektorien von Unicef, UNDP, UNOPS und UNFPA, der Europäischen Kommission ihre Berichte über interne Prüfungen zugänglich zu machen; |
44. |
fordert die Kommission auf, bei den EU-Mitteln, die von den VN ausgegeben werden sollen, während des jährlichen Haushaltsverfahrens Transparenz zu gewährleisten, die Ausgaben mit den VN besser zu planen und ihre internen Verfahren zu beschleunigen, um rascher zu Ergebnissen zu gelangen; |
45. |
vertritt die Auffassung, dass für eine ordnungsgemäße Überwachung eine angemessene Berichterstattung zwingend erforderlich ist; ist tief besorgt darüber, dass die Berichterstattung immer noch unzureichend ist, obwohl das Parlament in mehreren aufeinander folgenden Entlastungsentschließungen dazu aufgefordert hat, sie zu verbessern, und die Kommission und die Organisationen der VN sich wiederholt dazu verpflichtet hatten, die diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen rasch umzusetzen; fordert die Kommission auf, dem Parlament bis spätestens Ende März 2012 einen Aktionsplan mit eindeutig formulierten und verbindlichen Meilensteinen vorzulegen, der auf eine deutliche Verbesserung der Berichterstattung über alle Projekte und Programme ausgerichtet ist, die im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung finanziert und an die VN-Organisationen delegiert werden; |
46. |
fordert die Kommission auf, bei der Finanzierung von Projekten im Rahmen eines Gebertreuhandfonds (Multi-donor Trust Fund) genau festzuhalten, welcher Anteil des Projekts finanziert wird; vertritt die Auffassung, dass das Geld auf einem gesonderten Konto verwaltet werden sollte, damit bessere Kontrollmechanismen angewendet werden können; ist der Ansicht, dass die Kommission die Möglichkeit haben muss, Projekte abzulehnen, wenn die Prokjektspezifikationen nicht zufriedenstellend sind, und dass das Gleiche gelten muss, wenn die Vertreter der Union nicht ausreichend in die Programmplanung einbezogen werden; |
47. |
teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit durch die Kommission mit einer angemessenen Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Projekte einhergehen sollte; fordert die Kommission deshalb auf, gemeinsam mit dem EAD klare und messbare Ziele zu definieren und geeignete Kontrollmaßnahmen festzulegen; hebt es in diesem Zusammenhang als wichtig hervor, von den durchführenden Partnern eine hinreichende Zusicherung zu erhalten; erinnert daran, dass es von den durchführenden Partnern Zuverlässigkeitserklärungen gefordert hat, und besteht auf dieser Forderung; fordert die Kommission auf, diese Erklärungen zu formalisieren und dem Parlament während des Entlastungsverfahrens zur Verfügung zu stellen; pflichtet den Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission bei, wonach Ex-ante-Kontrollen der vertraglichen Vereinbarungen und Zahlungen durchgeführt werden sollten, um die Förderfähigkeit der geplanten und geltend gemachten Kosten zu überprüfen; fordert die verbindliche Dokumentation von Beratungen zu diesen Themen in den Unterlagen; verweist auf die Stellungnahme des IAS, der zufolge die zusätzlichen Verwaltungskosten und anderen indirekten Kosten, die von den VN geltend gemacht und von der EU gezahlt werden, hinreichend dokumentiert und belegt werden müssen; |
48. |
teilt die Auffassung des Rechnungshofs, der zufolge auf der Grundlage der gegebenen Umstände eine realistische Zeitplanung für die Projekte vorgenommen werden muss, damit es im Einklang mit dem Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen nicht zu übermäßig langen Laufzeiten und einer übermäßigen Kostenzunahme kommt; erinnert die Kommission daran, dass ihr die endgültige Verantwortung für die Verwendung der Mittel obliegt; fordert die Kommission auf, dem Parlament aktuelle Informationen über die Anwendung der überarbeiteten gemeinsamen Leitlinien der Union und der VN für die Berichterstattung vorzulegen; |
49. |
fordert die Kommission auf, einen Kostenvergleichsmechanismus anzuwenden, um Fälle zu ermitteln bzw. zu vermeiden, in denen ein zu hoher Betrag in Rechnung gestellt wird, und die Abrechnung zusätzlicher indirekter Kosten, die sich aus einer Vergabe von Unteraufträgen ergeben, wie es der Rechnungshof in zwei Fällen festgestellt hat, nicht zu genehmigen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den VN Untersuchungen anzustellen, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Projekts bestehen; |
50. |
bedauert, dass nur sehr wenige Projekte geprüft wurden, die im Rahmen eines Gebertreuhandfonds durchgeführt wurden; fordert den Rechnungshof auf, einen Sonderbericht zu veröffentlichen, der ausschließlich der Verwaltung derartiger Fonds gewidmet ist; |
51. |
fordert den Rechnungshof auf, das Parlament zu informieren, wenn ihm auf der Grundlage des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich auch weiterhin nur unter Schwierigkeiten vollständiger Zugang zu den Arbeitsunterlagen der Rechnungsprüfer der VN gewährt werden sollte; erinnert daran, dass es gefordert hat, diesen Zugang zu gewähren; fordert die Kommission auf, in Anwendung der speziellen Bestimmungen der Haushaltsordnung, die bei mangelnden Belegen gelten, künftig Zahlungen bei den entsprechenden Vorgängen zurückzuhalten, wenn ihre Dienststellen weiterhin keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen erhalten; fordert die Kommission auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments während des kommenden Entlastungsverfahrens über den Fortschritt in Bezug auf den Zugang zu Prüfungsberichten und die Qualität der Berichterstattung zu informieren; fordert die Kommission auf, davon abzusehen, den Organisationen der VN neue Projekte und Programme zu übertragen, wenn diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden; |
Teil VII — Sonderbericht Nr. 4/2011 des Rechnungshofs „Prüfung der KMU-Bürgschaftsfazilität“
52. |
begrüßt den Sonderbericht als erste Analyse eines Finanzinstruments durch den Rechnungshof; weist darauf hin, dass die KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG-Fazilität) als das erfolgreichste aller EU-Programme mit Bezug zu Finanzinstrumenten gilt; fordert die Kommission auf, darüber zu berichten, ob sich der Hebeleffekt des Finanzinstruments von 1:10 aus dem Jahr 2009 oder die Verlustrate von rund 0,045 %, die der Rechnungshof Ende 2009 ermittelt hatte, inzwischen verändert haben; |
53. |
hält die SMEG-Fazilität trotz der berechtigten Kritik des Rechnungshofs daran, dass sie für die Union keinen Mehrwert bewirkt und die Förderung von rein lokaler Bedeutung für Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte ist, für ein sinnvolles Programm; schlägt vor, die 13 Länder, die an dem Programm beteiligt sind, angesichts der Bedeutung der KMU für die Wirtschaftsstruktur der Mitgliedstaaten und der gesamten EU vorzustellen und ihre Ergebnisse zu prüfen, weil daraus Schlüsse im Sinn einer präziseren Ausrichtung der SMEG-Fazilität gezogen werden können; |
54. |
fordert die Kommission auf, glaubwürdig die Probleme des Mehrwerts für die Union und der Mitnahmeeffekte zu erörtern und in Angriff zu nehmen, weil das Ziel des Handelns der EU nicht darin bestehen darf, Strukturen für rein einzelstaatliches Handeln aufzubauen oder einzelstaatliches Handeln zu ersetzen; hält diese grundsätzliche Kritik des Rechnungshofes an der SMEG-Fazilität für schwerwiegend, genauso wie seine Bedenken dahingehend, die Förderung sei zu breit angelegt und sei nicht ausschließlich auf KMU ausgelegt, die nur eingeschränkt Zugang zu Fremdkapital haben; |
55. |
vertritt die Auffassung, dass eine offene Debatte über die Finanzierung der SMEG-Fazilität geführt werden muss; weist darauf hin, dass die Haushaltslinie im Zusammenhang für das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) im Jahr 2010 um 57 300 000 EUR gekürzt wurde; fordert die Klärung der Frage, wie viele Bedienstete der Kommission und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) mit der Verwaltung der SMEG-Fazilität befasst sind und auf welchen Betrag sich die diesbezüglichen Verwaltungskosten jeweils belaufen; fordert Auskunft darüber, wie viele Anträge tatsächlich abgelehnt werden; |
56. |
nimmt die allgemeinen Aussagen des Rechnungshofs über ein verbessertes, ergebnisorientiertes Gebührensystem für die durch den EIF erbrachten Finanzdienstleistungen zur Kenntnis; stellt fest, dass die Kommission hierzu keinerlei Angaben macht, und erwartet von ihr ausführlichere Informationen; |
57. |
pflichtet den Empfehlungen des Rechnungshofs bei, denen zufolge
nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Kommission die genannten Empfehlungen übernommen hat, und fordert sie auf, dem Parlament über die vorgesehenen bzw. die bereits vollzogenen Schritte Bericht zu erstatten; |
58. |
pflichtet den Empfehlungen des Rechnungshofs bei und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass
verweist auf den Standpunkt der Kommission, wonach eine eingehendere Prüfung dieser Empfehlungen vorzunehmen ist, und fordert die Kommission auf, dem Parlament über ihre Ergebnisse und darüber zu berichten, ob sie Maßnahmen plant, um diesen Empfehlungen Rechnung zu tragen; |
Teil VIII — Sonderbericht Nr. 5/2011 des Rechnungshofs „Betriebsprämienregelung: Fragestellungen im Hinblick auf ein besseres Finanzmanagement“
59. |
begrüßt den Bericht des Rechnungshofs und nimmt dessen Schlussfolgerungen und Empfehlungen mit großem Interesse zur Kenntnis; beglückwünscht den Hof zu einem Bericht über ein relevantes Thema, der genau zum richtigen Zeitpunkt erschienen ist; |
60. |
ist der Meinung, dass die Betriebsprämienregelung nicht ausreichend zu den im Vertrag festgelegten Zielen der GAP beiträgt; fordert die Kommission daher auf, die erforderlichen Änderungen an den Rechtsvorschriften vorzulegen, damit die Betriebsprämienregelung wirklich einen optimalen Beitrag zu den Zielen der GAP leistet; ist der Ansicht, dass die Betriebsprämienregelung dahingehend verbessert werden sollte, dass die Beihilfe besser auf tatsächliche Betriebsinhaber ausgerichtet wird; fordert den Rat nachdrücklich auf, Parlament und Kommission in ihren Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der einzigen und größten europäischen Förderregelung zu unterstützen und somit zu einer besseren Steuerung der europäischen Steuergelder beizutragen; |
61. |
ist der Ansicht, dass bei den Grundregeln für die Betriebsprämienregelung zu viel Flexibilität herrscht (z. B. bei den Regelungen betreffend den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand — GLÖZ) und der Interpretationsspielraum zu groß ist; fordert die Kommission auf, präzisere Leitlinien für die Umsetzung der europäischen Vorschriften in die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorzugeben, damit eine großzügige Auslegung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten vermieden wird; ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass der Kommission angemessene Befugnisse übertragen werden sollten, um so schnell wie möglich Schlupflöcher zu schließen und Mängel zu beheben; |
62. |
ist der Meinung, dass das historische Modell seinen Zweck erfüllt hat und daher im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen aufgegeben werden sollte; unterstützt die Empfehlung 6 des Hofs, wonach die Betriebsprämienzahlungen auf den aktuellen Bewirtschaftungsbedingungen in den verschiedenen Regionen der EU beruhen sollten; ist ferner der Ansicht, dass die gegenwärtigen 20 Modelle eingeschränkt werden sollten, um möglichst zu einem in allen Mitgliedstaaten geltenden einheitlichen europäischen Modell zu gelangen; |
63. |
gibt zu bedenken, dass der Eintritt neuer Betriebsinhaber in den Agrarsektor für dessen Innovation von großer Bedeutung ist; zeigt sich daher besorgt über die Feststellungen des Hofs, dass einige Mitgliedstaaten (5 von 17), die die Betriebsprämienregelung anwenden, keinen Gebrauch von den Optionen aus der nationalen Reserve machen, mit denen neuen Betriebsinhabern der Zugang zum Markt ermöglicht werden kann, um den Generationswechsel in ländlichen Gebieten zu fördern; |
64. |
ist der Ansicht, dass die Funktionsweise der derzeitigen Betriebsprämienregelung nicht zu ausreichenden Innovationen in der Landwirtschaft führt und zudem den Markteintritt von Junglandwirten verhindert; |
65. |
zeigt sich besonders besorgt darüber, dass keine direkte Verbindung besteht zwischen den Betriebsprämienzahlungen und den Kosten der Betriebsinhaber für die Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands; ist davon überzeugt, dass dies zu einem Ungleichgewicht zwischen der Höhe der Beihilfen und einer besseren Umwelt, Lebensmittelsicherheit und einem besseren Tierschutz führt; räumt jedoch ein, dass das Prinzip der Entkopplung der Schaffung einer solchen Verbindung Grenzen setzt; |
66. |
ist davon überzeugt, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für die GAP nach 2013 sicherstellen sollte, dass die Beihilfen ausgewogener auf die Betriebsinhaber verteilt werden; |
Teil IX — Sonderbericht Nr. 6/2011 des Rechnungshofs „Waren die aus dem EFRE kofinanzierten Projekte im Bereich Tourismus wirksam?“
67. |
begrüßt die Feststellungen des Hofes, insbesondere die Tatsache, dass mit allen Projekten auf die eine oder andere Art positive Ergebnisse erzielt wurden, und die Mehrheit zu Erfolgen in verschiedenen Bereichen führte; stellt ferner fest, dass die Projekte sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirkten und/oder zur Erhaltung des kulturellen, historischen, künstlerischen oder ökologischen Erbes einer Region beitrugen; |
68. |
unterstützt die Anmerkung des Hofes, dass die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen Schlüsselfaktoren für eine ausgeglichene nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung sind; |
69. |
zeigt sich besorgt, dass bei nur 58 % der Projekte aus der Stichprobe Ziele festgelegt wurden, während bei den übrigen 42 % der Projekte keine Leistungsziele vorgegeben wurden und bei den meisten Projekten aus der Stichprobe die Ergebnisse nicht überwacht wurden; |
70. |
stellt mit Bedauern fest, dass es ohne die systematische Festlegung von Projektzielen, zahlenmäßigen Vorgaben und Indikatoren sowie die anschließende Überwachung und Bewertung der Ergebnisse schwierig ist, die tatsächliche Projektleistung oder den europäischen Mehrwert von Projekten zu beurteilen; |
71. |
pflichtet der Empfehlung des Hofes bei, dass die Verwaltungsbehörden sicherstellen sollten, dass in den Phasen der Zuschussbeantragung und der Finanzhilfeentscheidung geeignete Ziele, zahlenmäßige Vorgaben und Indikatoren (beispielsweise Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze, zusätzlich geschaffene Kapazitäten für die Aufnahme von Touristen und Anstieg der touristischen Aktivitäten) festgelegt werden, um die Auswahl der wahrscheinlich effizientesten Projekte und die Evaluierung ihrer Ergebnisse zu ermöglichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieses Vorgehen zu unterstützen; |
72. |
unterstützt die Empfehlung des Hofes, dass die Kommission die Zuwendungen im Tourismussektor beurteilen und dabei in Erfahrung bringen sollte, inwieweit sie ein kostenwirksames Instrument darstellen, das die Mitgliedstaaten bei der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums unterstützt, und überlegen sollte, ob die Finanzhilfen besser ausgerichtet werden können; |
73. |
begrüßt die Bemühungen der Kommission, die EFRE-Förderung zu vereinfachen, um die verwaltungstechnische Belastung der Projektträger zu reduzieren; fordert die Kommission auf, über Fortschritte in diesem Bereich Bericht zu erstatten; |
Teil X — Sonderbericht Nr. 7/2011 des Rechnungshofs „Wie gut sind Konzeption und Verwaltung der geförderten Agrarumweltmaßnahmen?“
74. |
erkennt die Bedeutung von Agrarumweltmaßnahmen als eines zentralen Elements der EU-Maßnahmen, die auf eine Abschwächung der negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt abzielen, an; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen „die Landwirte und andere Landbewirtschafter weiterhin ermutigen [sollen], im Dienste der gesamten Gesellschaft Produktionsverfahren einzuführen bzw. beizubehalten, die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt, des Landschaftsbildes und des ländlichen Lebensraums, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt vereinbar sind“ (8); |
75. |
betont zugleich, dass öffentliche Ausgaben in einer Weise erfolgen sollten, dass sie möglichst kosteneffiziente und konkrete Ergebnisse gewährleisten; unterstreicht, dass die EU-Verpflichtungen (Reduzierung der TGH-Emissionen um 20 % bis 2020, Europa-2020-Strategie zur Artenvielfalt usw.) unbedingt auf möglichst effiziente Art erfüllt werden müssen; |
76. |
ist besorgt darüber, dass den Schlussfolgerungen des Rechnungshofs zufolge die Gestaltung und Begleitung der Agrarumweltpolitik nicht zu spürbaren Umweltentlastungen führten, die Ziele der Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen für eine Beurteilung der Zielerreichung nicht spezifisch genug sind, die genannten Umweltbelastungen keine klare Begründung für die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen bilden und die Zielerreichung im Bereich der Agrarumweltpolitik nicht leicht zu überwachen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum mit klar abgesteckten Zielvorgaben aufzustellen, und fordert die Kommission auf, diese Programme vor ihrer Genehmigung strenger zu überprüfen; verweist auf die Bedeutung eines gut organisierten Evaluierungsnetzes für die Entwicklung des ländlichen Raums auf EU-Ebene; |
77. |
begrüßt die Schlussfolgerung des Hofes, dass die Landwirte im Allgemeinen durch angemessene Anleitung eine ausreichende Unterstützung erfahren; stellt allerdings fest, dass die Verbreitung bewährter Verfahren und die Rückmeldung zu den Ergebnissen noch verbessert werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zweck die bestehenden Strukturen wie das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums besser zu nutzen; |
78. |
begrüßt die Schlussfolgerung des Hofes, dass die Landwirte im Allgemeinen durch angemessene Anleitung eine ausreichende Unterstützung erfahren, und nimmt zur Kenntnis, dass der Hof auf viele Fälle der Anwendung bewährter Verfahren verweist; ist besorgt, dass die meisten Mitgliedstaaten nicht abschätzen, welche Mindestbeteiligungsquote benötigt wird, um zu gewährleisten, dass die Teilmaßnahmen die erwarteten ökologischen Wirkungen erzielen, und ob die Beihilfebeträge angemessen sind, um diese Mindestquote zu erreichen; ist der Auffassung, dass ein kollektiver Ansatz auch über das Leader-Konzept zur Entwicklung des ländlichen Raums angewandt werden kann; |
79. |
ist besorgt angesichts der vom Hof aufgedeckten Schwachstellen bei der Festsetzung der Beihilfebeträge; fordert die Kommission auf, vor der Genehmigung von Programmen dafür Sorge zu tragen, dass alle Elemente, die der Hof für eine ordnungsgemäße Festsetzung der Beihilfebeträge für notwendig erachtet, gebührend berücksichtigt werden; |
80. |
ist besorgt darüber, dass die meisten Ausgaben im Rahmen von „horizontalen“ Teilmaßnahmen getätigt wurden, die im gesamten Programmgebiet durchgeführt wurden, ohne dass dies bei den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum in jedem Fall gerechtfertigt wäre; hält es für inakzeptabel, dass die Mitgliedstaaten nur begrenzt auf eine gezielte Ausrichtung und auf die Durchführung von Auswahlverfahren zurückgreifen; ist der Auffassung, dass die mangelnde gezielte Ausrichtung in jedem Fall in den Programmen begründet werden sollte; |
81. |
ist tief besorgt darüber, dass die Verwaltung der Agrarumweltpolitik nicht gebührend auf spezifische Umweltbedürfnisse eingeht und somit der Ertrag der eingesetzten Mittel nicht optimiert wird; hält es für nicht hinnehmbar, dass laut den Feststellungen des Hofes bei 39 % der überprüften Verträge im jeweiligen Gebiet der Vertragsumsetzung keine spezifischen Umweltbelastungen bestanden oder dass solche Probleme von den Mitgliedstaaten nicht ermittelt werden konnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, überall dort, wo sich auf diesem Weg der erwünschte Umwelteffekt erreichen lässt, einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen; |
82. |
unterstreicht im Hinblick auf den nächsten Programmplanungszeitraum, dass bei der Planung von Agrarumweltregelungen konkretere Zielsetzungen anzuvisieren sind, damit bei den Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen in Sachen biologische Vielfalt, Erhaltung und Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert und traditioneller Agrarlandschaften sowie Wasser und Klimawandel die gewünschten Ergebnisse erreicht werden; |
83. |
begrüßt den im Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (KOM(2011) 627/2) gewählten Ansatz, bei dem mehr Wert auf eine kontinuierliche Überwachung von Leistungsindikatoren der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum gelegt wird; |
Teil XI — Sonderbericht Nr. 8/2011 des Rechnungshofs „Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik“
84. |
begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs und nimmt die Feststellungen des Hofs zur Kenntnis; verweist auf die bereits seit Langem vorgebrachte Kritik des Europäischen Parlaments, dass das Wiedereinziehungssystem nur teilweise funktioniert; betont, dass die „besseren“ Zahlen der Kommission zur Wiedereinziehung immer noch bedeuten, dass 60 % der rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen widerrechtlich beim Empfänger verbleiben; stellt fest, dass es gemäß den vom Rechnungshof vorgelegten Zahlen sogar 90 % sind; |
85. |
unterstützt die Empfehlungen des Rechnungshofs, wonach die Kommission:
|
86. |
stellt fest, dass das Wiedereinziehungssystem insgesamt nur einen Bruchteil der ausgezahlten Summe betrifft und dass von geschätzten 500 000 000 000 EUR an in den vergangenen zehn Jahren geleisteten Zahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik 5 000 000 000 EUR (1 %) wieder eingezogen wurden (Sonderbericht Nr. 7/2010); stellt ferner fest, dass es demnach teurer ist, ein funktionierendes Kontrollsystem zu unterhalten, als an die Kommission Finanzkorrekturen zu zahlen; |
87. |
verweist auf den Standpunkt der Kommission, sie beabsichtige eine eingehendere Prüfung dieser Empfehlungen, und fordert die Kommission auf, dem Parlament Bericht zu erstatten, welche Maßnahmen sie plant, um diesen Empfehlungen Rechnung zu tragen; |
88. |
stellt mit Bedauern fest, dass der zulasten des EU-Haushalts gehende Prozentsatz der ausgebuchten Forderungen im Zeitraum 2006–2009 bei 87,8 % oder 428 900 000 EUR lag; fordert die Kommission auf, einen Sanktionsmechanismus einzusetzen, wenn Mitgliedstaaten uneinbringliche Forderungen nicht sachgerecht ausbuchen; macht mit Nachdruck geltend, dass es dafür klarer und praktischer Vorgaben bedarf, die keine unterschiedlichen Auslegungen zulassen; |
89. |
pflichtet den Empfehlungen des Rechnungshofs bei und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass
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90. |
nimmt die Erläuterungen der Kommission zu diesen Empfehlungen zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, diese Empfehlungen eingehender zu prüfen; fordert die Kommission auf, das Parlament über ihre Schlussfolgerungen sowie darüber zu unterrichten, ob im Zusammenhang mit diesen Empfehlungen Maßnahmen vorgesehen sind; |
91. |
begrüßt die Initiative von OLAF, zu untersuchen, inwieweit eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1848/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems (9) möglich wären, um den Fluss und die Verwendung bestehender Informationen zu verbessern; fordert OLAF auf, das Parlament über seine Erkenntnisse zu unterrichten; |
92. |
fordert eine gleiche Behandlung noch ausstehender Forderungen (Rückforderungen) in allen Mitgliedstaaten und besteht darauf, dass Maßnahmen dahingehend ergriffen werden, dass Mittel, die der Union aufgrund von Verstößen gegen das Unionsrecht zustehen, tatsächlich zurückgezahlt werden, auch wenn einige Staaten von der Finanzkrise betroffen sind; |
93. |
stellt fest, dass sich der Betrag, der den Mitgliedstaaten nach der 50/50-Regelung (2006–2009) angelastet wird, auf 424 000 000 EUR beläuft, wovon 58 % auf Italien entfallen; fordert die Aufstellung eines Aktionsplans für Italien, um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen; |
94. |
weist erneut darauf hin, dass die Beträge, die von den Mitgliedstaaten einbehalten werden (und bei denen es sich eigentlich um Steuergelder handelt), und die Beträge, die von den Empfängern tatsächlich wiedereingezogen werden, in den dem Parlament vorgelegten Abschlüssen nicht ausreichend offengelegt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament die entsprechenden Informationen zu übermitteln; |
95. |
fordert den Rechnungshof auf, einen Bericht zu diesem Thema auch für die Strukturfonds vorzulegen; |
Teil XII — Sonderbericht Nr. 9/2011 des Rechnungshofs „Waren die aus dem EFRE geförderten eGovernment-Projekte wirksam?“
96. |
begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs sowie seine Einschätzung, dass aus dem EFRE geförderte eGovernment-Projekte zur Weiterentwicklung der elektronischen Behördendienste beigetragen haben; |
97. |
unterstützt die Empfehlungen des Rechnungshofs, insbesondere dass
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Teil XIII — Sonderbericht Nr. 10/2011 des Rechnungshofs „Sind die Programme ‚Schulmilch‘ und ‚Schulobst‘ wirksam?“
98. |
verweist auf das Ergebnis der externen Prüfung des Schulmilch-Programms aus dem Jahre 1999 und die Feststellung des Rechnungshofs, dass seither keine echten Änderungen an dem Programm vorgenommen wurden; |
99. |
betont, dass die bloße Weiterführung des derzeitigen Schulmilch-Programms eine Verschwendung von Steuergeldern wäre und das Programm daher eingestellt werden sollte, sofern es nicht umgehend und umfassend überarbeitet wird; |
100. |
hebt hervor, dass nur 10 % der Schulen, die an dem Schulmilch-Programm teilnehmen dürfen, dieses derzeit auch nutzen; vertritt folglich die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten trotz der niedrigen Beihilfesätze und möglichen Mitnahmeeffekte des Programms ihre Unterstützung für das Programm gezeigt haben; empfiehlt den Mitgliedstaaten, nationale Ernährungsprogramme für Schulen aufzustellen und so die Schulmilch- und Schulobst-Programme durch zielgerichtetere Maßnahmen zu ersetzen; |
101. |
ist überzeugt, dass im Falle einer Weiterführung der Schulmilch- und Schulobst-Programme diese in einer ähnlichen Weise funktionieren sollten, um die Koordinierung und die Schaffung von Synergien zu ermöglichen, da sie ähnliche Ziele verfolgen; |
102. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kinder und Schüler — auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien — zur Zielgruppe zu nehmen, die am meisten von diesen Programmen profitieren würden (z. B. je nach Ernährungsbedürfnissen, Altersgruppe, Gesundheitszustand, sozialer Zugehörigkeit usw.); ist der Auffassung, dass es mithilfe solcher Zielgruppen auch einfacher wäre, die Wirksamkeit der Programme zu bewerten; |
103. |
vertritt die Ansicht, dass die Erzeugnisse kostenlos verteilt werden sollten und eine Verteilung in Schulkantinen zu vermeiden ist; |
104. |
fordert nachdrücklich, dass die Verteilung der Erzeugnisse im Rahmen dieser Programme in eine einzelstaatliche und/oder regionale Strategie eingebettet wird, und betont, dass eine solche Strategie auch unterstützende Maßnahmen (erzieherische Maßnahmen und Informationen für Eltern und Lehrkräfte) umfassen muss; |
105. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein System der Kofinanzierung für das Schulmilch-Programm einzurichten, wie es für das Schulobst-Programm genutzt wird; ist der Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine Ausweitung der Kofinanzierung auf die unterstützenden Maßnahmen erwägen sollten; ist ferner der Ansicht, dass auf einzelstaatlicher Ebene nicht ausgeschöpfte Mittel unter den Mitgliedstaaten neu verteilt werden könnten; |
106. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Überwachungs- und Kontrollsysteme einzurichten; |
Teil XIV — Sonderbericht Nr. 11/2011 des Rechnungshofs „Ermöglichen Konzeption und Verwaltung der Regelung für geografische Angaben, dass sie wirksam ist?“
107. |
begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs und nimmt seine Feststellungen zur Kenntnis, dass:
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108. |
äußert seine Besorgnis darüber, dass dies nach der Prüfung des Hofs dazu führt, dass sich die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten in einer Reihe wichtiger Fragen unterscheiden, und vertritt die Ansicht, dass diese Unterschiede künftig verringert werden müssen; nimmt den Vorschlag der Kommission (KOM(2010) 733) zum so genannten „Qualitätspaket“ zur Kenntnis; fordert angemessene Kontrollstrukturen und -systeme, die eine beständig hohe Qualität der Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe sicherstellen und unerlaubte Vorgehensweisen in allen Mitgliedstaaten wirksam verhindern und aufdecken; ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht zur Schaffung zusätzlicher Kontrollinstanzen, zur Festlegung von äußerst strengen Kontrollanforderungen und einer weiteren Zunahme an Bürokratie führen darf; |
109. |
unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs, Prüfungen der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Regelung für geografische Angaben durchgeführten Kontrollen in den Plan der Kommission für regelmäßige Prüfungen in den Mitgliedstaaten einzubeziehen, und fordert die Kommission auf, entsprechend darauf zu reagieren; |
110. |
verweist auf die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Verfahren zur Prüfung der Anträge sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf Kommissionsebene langwierig sind, und fordert die Kommission auf, die bürokratischen und langwierigen Verfahren der Eintragung zu vereinfachen und zu verkürzen, um die Regelung für geografische Angaben für potenzielle Antragsteller attraktiver zu machen, die derzeit durch die zu zeitraubenden Antragsverfahren abgeschreckt werden; |
111. |
ist besorgt, dass der Rechnungshof bei seiner Prüfung festgestellt hat, dass der Bekanntheitsgrad der Regelung für geografische Angaben bei Verbrauchern und Erzeugern gering ist; bringt zudem seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die derzeit gewählten Optionen nach Ansicht des Hofs kaum dazu beitragen werden, die Regelung für geografische Angaben besser bekannt zu machen, und nicht geeignet sind, den Herstellern eine Beteiligung nahezulegen; fordert die Kommission daher auf, die Lage eingehend zu prüfen, eine klare Strategie auszuarbeiten und wirksame Maßnahmen und Mittel festzulegen, mit denen der derzeitigen mangelnden Bekanntheit der Regelung für geografische Angaben begegnet werden kann und ihre Erzeugnisse und Logos gefördert werden können, etwa indem sie selbst eine Kampagne durchführt; |
112. |
unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs, ein System der gegenseitigen Amtshilfe einzuführen, das dem konkreten Bedarf der einzelstaatlichen Behörden im Umgang mit der Regelung für geografische Angaben Rechnung trägt; |
113. |
ruft in Erinnerung, dass die EU-Regelung für geografische Angaben zwei Arten von geschützten Namen unterscheidet, die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die geschützte geografische Angabe (g.g.A.); weist darauf hin, dass diese Bezeichnungen für die Verbraucher verwirrend sind, da aus ihnen nicht eindeutig hervorgeht, worin der Unterschied besteht; regt daher eindeutigere Bezeichnungen an, die den Verbraucher erkennen lassen, dass sich diese geschützten Namen in dem Grad und der Art des Zusammenhangs, der zwischen einem Erzeugnis und einem geografischen Gebiet besteht, unterscheiden; |
114. |
ist besorgt über die jüngsten Presseberichte über die unangemessene und missbräuchliche Verwendung geschützter Ursprungsbezeichnungen durch bestimmte Drittländer; ersucht die Kommission, auch im internationalen Handel aktive Maßnahmen zum Schutz von im Rahmen der Regelung der EU für geografische Angaben geschützten Erzeugnissen zu ergreifen und auf diesbezügliche Abkommen mit Drittländern hinzuarbeiten; |
115. |
fordert die Kommission auf, das Parlament über die Ergebnisse ihrer Maßnahmen zu unterrichten; |
Teil XV — Sonderbericht Nr. 15/2011 des Rechnungshofs „Ist durch die Verfahren der Kommission eine wirksame Verwaltung der Kontrolle staatlicher Beihilfen gewährleistet?“
116. |
begrüßt den Sonderbericht und unterstützt im Allgemeinen die Empfehlungen des Rechnungshofs mit den nachstehenden Bemerkungen und mit der Feststellung, dass nur acht Mitgliedstaaten für diese Prüfung ausgewählt wurden; |
117. |
nimmt die Bewertung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Kommission zügig und effizient auf die Finanzkrise reagiert und auf diese Weise wesentlich dazu beigetragen hat, den Bankrott wichtiger Finanzinstitutionen mit Sitz in der Union zu verhindern; |
118. |
fordert die Kommission auf, eine aktivere Haltung in ihren Beziehungen zu den Mitgliedstaaten einzunehmen und insbesondere
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119. |
verweist auf die Schwachstellen im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Beschlussfassungsprozess zu beschleunigen und seine Transparenz zu steigern, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Dauer des Ermittlungsverfahrens begrenzt wird; verweist auf die hohe Zahl von an die Mitgliedstaaten gerichteten Ersuchen um Information und hält die Kommission dazu an, diese Ersuchen zu begrenzen, um das Verfahren zu beschleunigen; fordert die Kommission auf, das Parlament darüber zu unterrichten, wie viel Zeit durchschnittlich in den letzten vier Jahren zum Abschluss der Fälle in den einzelnen Mitgliedstaaten erforderlich war; |
120. |
hält die Kommission dazu an, weiter zu prüfen, ob die im Zuge der erfolgreichen Bewältigung der Finanzkrise gewonnenen Erfahrungen dazu genutzt werden könnten, auch die Arbeit unter „normalen“ Umständen zu straffen, und fordert die Kommission auf, das Parlament bis September 2012 über mögliche Änderungen zu unterrichten, die eingeführt werden; |
121. |
betont, dass die Rechtssicherheit für alle Interessenträger gewährleistet werden muss; fordert die Kommission in diesem Sinne auf:
|
122. |
vermerkt die Schwachstellen beim Einsatz der verfügbaren Humanressourcen und begrüßt die Absicht der Kommission, ein verbessertes System für die Zeiterfassung einzurichten; unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs, Lageberichte zu erstellen, um die für einzelne Fälle aufgewandte Zeit und die Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter wirksam zu überwachen; erwartet, dass ein solches System bis Ende 2012 einsatzfähig ist; |
123. |
betont, dass staatliche Beihilfen überwacht werden müssen; fordert die Kommission daher auf, ihre Überwachungstätigkeiten sowohl mit Blick auf die Stichprobengröße als auch den Umfang zu intensivieren; |
124. |
stellt die Schwachstellen beim Prozess der Datenerfassung fest und ersucht die Kommission, ihre Effizienz und Zuverlässigkeit zu verbessern und über die Fortschritte bei der Einführung der Anwendung mit der Bezeichnung SARI (10) vor Ablauf des Entlastungsverfahrens 2010 Bericht zu erstatten; |
125. |
fordert die Kommission auf, ihre Ex-post-Bewertung der Auswirkungen staatlicher Beihilfen sowie der Auswirkungen der Beihilfenkontrolle auf Unternehmen, Märkte und die Wirtschaft insgesamt auszuweiten; |
126. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
(2) ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.
(3) ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.
(4) ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0153 (siehe Seite 31 dieses Amtsblatts).
(6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(7) Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1).
(8) Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1), Erwägung 35.
(9) ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 56.
(10) Die Anwendung SARI ist eine neue zentrale Datenbank, über die die Beihilfen gewährenden Stellen in den Mitgliedstaaten ihre Ausgaben für Beihilfen direkt verschlüsseln können (Sonderbericht Nr. 15/2011, S. 60).