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Document JOL_1994_375_R_0200_006
Final act
Schlußakte
Schlußakte
ABl. L 375 vom 31.12.1994, pp. 200–203
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Litauen über die Anerkennung des regional begrenzten Auftretens der Afrikanischen Schweinepest im Königreich Spanien
Amtsblatt Nr. L 375 vom 31/12/1994 S. 0205 - 0205
ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Litauen über die Anerkennung des regional begrenzten Auftretens der Afrikanischen Schweinepest im Königreich Spanien A. Schreiben der Republik Litauen Herr . . . . . ., ich nehme Bezug auf die Diskussionen über Vereinbarungen für den Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Litauen über das Freihandelsabkommen stattgefunden haben. Ich bestätige Ihnen hiermit, daß Litauen bereit ist, unter den in der Entscheidung 89/21/EWG des Rates vom 14. Dezember 1988 und den nachfolgenden Entscheidungen der Kommission vorgesehenen Bedingungen anzuerkennen, daß das Gebiet des Königreichs Spanien, mit Ausnahme der Provinzen Badajoz, Hülva, Sevilla und Córdoba, frei von Afrikanischer Schweinepest ist. Litauen erkennt diese Ausnahmeregelung unbeschadet aller sonstigen Erfordernisse des litauischen Veterinärrechts an. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Gemeinschaft zu dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Genehmigen Sie, Herr . . . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Für die Regierung der Republik Litauen B. Schreiben der Gemeinschaft Sehr geehrter Herr . . . . . ., ich bestätige Ihnen den Erhalt Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut: "Ich nehme Bezug auf die Diskussionen über Vereinbarungen für den Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Litauen über das Freihandelsabkommen stattgefunden haben. Ich bestätige Ihnen hiermit, daß Litauen bereit ist, unter den in der Entscheidung 89/21/EWG des Rates vom 14. Dezember 1988 und den nachfolgenden Entscheidungen der Kommission vorgesehenen Bedingungen anzuerkennen, daß das Gebiet des Königreichs Spanien, mit Ausnahme der Provinzen Badajoz, Hülva, Sevilla und Córdoba, frei von Afrikanischer Schweinepest ist. Litauen erkennt diese Ausnahmeregelung unbeschadet aller sonstigen Erfordernisse des litauischen Veterinärrechts an. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Gemeinschaft zu dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden." Ich bestätige Ihnen die Zustimmung der Gemeinschaft zum Inhalt Ihres Schreibens. Genehmigen Sie, Herr . . . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen des Rates der Europäischen Union