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Document C:2012:140A:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, CA 140, 16. Mai 2012


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ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CA2012.140.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 140A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
16. Mai 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2012/C 140A/01

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) der Europäischen Umweltagentur (Kopenhagen) — COM/2012/10330

1

ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2012 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

8

(DA/EL/HU/IT/MT/PL)

10

 

17

(LT)

20

(EN)

22

(DE/EN/FR)

27

 

30

(FR)

31

(ES)

37

 

44

 

46

 

53

 

55

 

59

 

69

(DE/EN/FR)

70

(EL)

71

(ES)

74

(HU)

75

(NL)

76

 

77

(RO)

84

(DE/EN/FR)

86

 

90

(EN)

101

 

110

(DE/EN/FR)

114

 

121

(BG)

122

 

134

 

136

(PT)

140

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

16.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 140/1


Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) der Europäischen Umweltagentur (Kopenhagen)

COM/2012/10330

(2012/C 140 A/01)

Neuveröffentlichung der Stellenausschreibung

Dies ist die Neuveröffentlichung der Stellenausschreibung COM/2012/10325, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union C 37 A vom 10. Februar 2012. Letztere wurde annulliert, weil in den Zulassungskriterien aufgrund eines Schreibfehlers fälschlicherweise angegeben war, Kenntnisse in nur einer Amtssprache reichten aus. Stattdessen hätte es heißen sollen, dass ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache erforderlich sind. Im Beamten-Statut ist festgelegt, dass alle Bewerber für eine Stelle bei den Organen und Einrichtungen der EU Kenntnisse in zwei EU-Amtssprachen nachweisen müssen. Aufgrund dieses Schreibfehlers wurde die Stellenausschreibung COM/2012/10325 annulliert und wird hiermit in geänderter Fassung — mit den korrigierten Anforderungen an die Sprachkenntnisse und kleineren Änderungen — erneut veröffentlicht. Die Personen, die sich auf die erste Stellenausschreibung hin beworben haben, werden über die Annullierung dieser Ausschreibung unterrichtet und gebeten, mitzuteilen, ob sie ihre Bewerbung aufrechterhalten oder sich erneut bewerben wollen, wenn sie die Zulassungskriterien erfüllen.

Die Europäische Umweltagentur

Die Europäische Umweltagentur (EUA) ist eine Aufsichtsbehörde der Europäischen Union, die gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates (1) (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 933/1999 des Rates, die Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und kodifiziert durch die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009) errichtet wurde. Sie hat ihren Sitz in Kopenhagen.

Seit die Agentur 1994 ihre Arbeit aufgenommen hat, ist sie zu einer wichtigen Informationsquelle für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, die EU-Mitgliedstaaten, die Mitglieder der EUA sowie für sämtliche Akteure, die mit der Entwicklung und Umsetzung umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen befasst sind, geworden. Die EUA spielt eine zentrale Rolle bei der Schaffung der Wissensdatenbank, anhand derer Europa fundierte Entscheidungen in Bezug auf die Verbesserung der Umwelt und die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Wirtschaftspolitik treffen kann, um den Übergang zu einer nachhaltigen, CO2-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft vorzubereiten. Der erfolgreiche Bewerber (2) wird unter Beweis stellen müssen, dass er die Kompetenzen und Führungsqualitäten besitzt, die erforderlich sind, damit die Agentur ihrer strategischen Aufgabe gerecht werden kann. Zur Unterstützung der EUA wurde das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) eingerichtet, das Umwelteinrichtungen aus EU-Staaten und zahlreichen anderen Ländern umfasst. Neben der Einbeziehung von Umwelt- und Klimabelangen in die wichtigsten Politikbereiche und der Schaffung und Weiterentwicklung einer Wissensdatenbank für diese Bereiche, die es ermöglicht, die künftigen Herausforderungen zu bewältigen, gehört es zum Auftrag der Agentur, eng mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und ihnen die zur Entwicklung und Durchführung einer zweckmäßigen und wirksamen Umwelt- und Klimapolitik nötigen objektiven Informationen bereitzustellen. Darüber hinaus muss die Agentur zuverlässige und vergleichbare umwelt- und klimarelevante Daten, insbesondere zum Zustand der Umwelt, für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Stellenprofil

Der Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter der Agentur und verkörpert diese nach außen; er ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Der Exekutivdirektor ist u. a. für folgendes zuständig:

Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat und dem Wissenschaftlichen Beirat bei der Entwicklung und Verwirklichung der strategischen umwelt- und klimapolitischen Ziele der Agentur;

Verwaltung der Personalressourcen (mehr als 200 Bedienstete) und der Finanzressourcen (etwa 50 Mio. EUR) der Agentur;

Sammlung, Zusammenstellung und Auswertung umwelt- und klimabezogener Informationen sowie Management der Informationsverbreitung;

Ausarbeitung und Durchführung der mehrjährigen und jährlichen Arbeitsprogramme;

Optimierung der Wissensdatenbank, die die Grundlage für die Entwicklung und Durchführung der Umwelt- und Klimapolitik der EU bildet.

Die Tätigkeit des Exekutivdirektors ist mit häufigen Dienstreisen verbunden.

Die Bewerber finden weiterführende Informationen auf der Website der EUA unter folgender Adresse: http://www.eea.europa.eu

Auswahlkriterien

Den Vorzug erhalten Bewerber, die neben einschlägiger Erfahrung Folgendes nachweisen können:

Fähigkeit zur Leitung einer großen Organisation und zur strategischen Planung, durch die die EUA ihre Ziele erreicht;

ausgezeichnete Kenntnis der EU-Organe und ihrer Arbeitsweisen;

gründliche Kenntnis der Umwelt- und Klimastrategien der EU sowie der umwelt- und klimapolitischen Entwicklungen und Maßnahmen auf internationaler Ebene;

Fähigkeit, eine Strategie zu entwickeln, die die Rolle der EUA als dem EU-weit größten Lieferanten von Informationen zu den Themen Umwelt und Klimawandel stärkt und auf deren Grundlage eine bessere Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften gewährleistet werden kann;

Fähigkeit, mit allen beteiligten Akteuren effizient zusammenzuarbeiten und zu den wichtigsten Partnern gute Arbeitsbeziehungen aufzubauen;

Fähigkeit, die Agentur nach außen zu repräsentieren und kohärente Botschaften an die Medien, die Öffentlichkeit und alle beteiligten Akteure zu vermitteln;

solide Fähigkeit zur Verwaltung von Ressourcen sowie zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und interner Kontrollvereinbarungen in einem nationalen, einem europäischen und/oder internationalen Kontext;

da Englisch die Arbeitssprache der EUA ist, wären gute Englischkenntnisse von Vorteil.

Zulassungskriterien

Die Bewerber müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

Staatsbürgerschaft: Angehöriger eines EWR-Mitgliedstaats (Mitgliedstaaten der Europäischen Union plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei);

Bildungsnachweis:

ein Bildungsniveau, das einem durch ein Diplom bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht, oder

ein Bildungsniveau, das einem durch ein Diplom bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, plus einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (die einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden);

Berufserfahrung: mindestens 15 Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des vorstehend geforderten Hochschulabschlusses, davon 10 Jahre in Bereichen des Umwelt- und Klimaschutzes in der Privatwirtschaft, der Forschung oder im öffentlichen Sektor, vorzugsweise mit umfassender Berufserfahrung, die bei internationalen Organisationen erworben wurde;

Managementerfahrung: mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition (3);

Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 1 aus dem Jahr 1958 (4) und ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache;

Altersbeschränkung: Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Tätigkeit als Exekutivdirektor der EUA das volle fünfjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können. Das Pensionsalter tritt für Zeitbedienstete der Organe und Einrichtungen der EU am Ende des Monats ein, in dem die betreffende Person das 65. Lebensjahr vollendet.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit infrage stellen. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Auswahl und Ernennung

Für das Auswahlverfahren wird ein Vorauswahlausschuss eingesetzt. Dieses Gremium lädt die Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil zu einem Gespräch ein, wobei die Bewerberauswahl anhand der vorgenannten Kriterien entsprechend der Eignung für die zu besetzende Position erfolgt. Die nach diesen Gesprächen vom Vorauswahlgremium in die engere Wahl genommenen Bewerber werden dann für ein weiteres Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen vorgeschlagen. Vor diesem Gespräch unterziehen sich diese Bewerber einem von externen Einstellungsberatern durchgeführten Assessment-Center.

Der Beratende Ausschuss für Ernennungen legt dem Kommissionsmitglied, in dessen Zuständigkeit die Umweltagentur fällt, eine Liste der seiner Meinung nach für das Amt des Exekutivdirektors geeigneten Bewerber vor.

Das für die Agentur zuständige Kommissionsmitglied und gegebenenfalls das für Klimapolitik zuständige Kommissionsmitglied werden Gespräche mit diesen Bewerbern führen und der Kommission anschließend eine Liste mit den Namen der in die nähere Auswahl genommenen Personen vorlegen. Diese Namensliste wird an den Verwaltungsrat der Agentur weitergeleitet, der mit den in die engere Wahl genommenen Bewerbern ein Gespräch führen und einen von ihnen zum Exekutivdirektor ernennen wird. Aus der Aufnahme in die Liste der in die engere Auswahl gekommenen Bewerber erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung. Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den vorgenannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.

Bevor der Verwaltungsrat einen der in die nähere Auswahl genommenen Bewerber ernennt, kann der vorgeschlagene Bewerber aufgefordert werden, sich den Fragen des Fachausschusses des Europäischen Parlaments zu stellen.

Die Stelle ist ab dem 1. Juni 2013 zu besetzen. Vorbehaltlich der fristgerechten Beendigung des Auswahlverfahrens wird von dem erfolgreichen Bewerber erwartet, dass er seine Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt aufnimmt.

Chancengleichheit

Die Europäische Umweltagentur verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Statuts (5).

Beschäftigungsbedingungen

Der Exekutivdirektor wird als Agenturbediensteter entsprechend Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (6) als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt. Dieser Zeitraum kann gemäß dem Gründungsakt der Agentur einmal verlängert werden.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Stockholm, wo die Agentur ihren Sitz hat.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Art Ihres Hochschulabschlusses und der Berufserfahrung (s. Zulassungskriterien). Die Nichterfüllung einer dieser Bedingungen zieht einen automatischen Ausschluss vom Auswahlverfahren nach sich.

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die folgende Unterlagen enthalten:

1.

Ein Bewerbungsschreiben (höchstens 2 Seiten). Die Bewerber werden ausdrücklich gebeten, zu den größten umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen der Europäischen Umweltagentur Stellung zu nehmen und darzulegen, wie diese Herausforderungen ihrer Auffassung nach in den kommenden fünf Jahren bewältigt werden können.

2.

Einen formlosen Lebenslauf, der vorzugsweise unter Verwendung des Europass-Formats (7) erstellt werden sollte. Die Bewerber werden ausdrücklich ersucht, einen kurzen Überblick über einschlägige Berufserfahrung und Fachkenntnis zu geben und detaillierte Angaben zur Größe (Zahl der Mitarbeiter), dem verwalteten Etat und der Art der Abteilungen zu machen, die sie früher geleitet haben.

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Bildungsabschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung) sind in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen einzureichen.

Um das Auswahlverfahren zu vereinfachen, erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den Bewerbern im Zusammenhang mit dieser Stellenausschreibung in englischer Sprache.

Die Bewerbungen, vorzugsweise auf Englisch, Französisch oder Deutsch, sind per E-Mail zu richten an:

ENV-EEA-VACANCY@ec.europa.eu

Bewerber, denen es nicht möglich ist, ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen, können sie per Einschreiben oder über einen Eilkurierdienst an folgende Anschrift senden:

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Gemeinsame Direktion Verwaltungsdienstleistungen ENV/CLIMA, Referat Humanressourcen und Verwaltung, COM/2012/10330, BU-5 3/140, 1049 Brüssel, BELGIEN.

Die Bewerber werden gebeten, jegliche Änderung ihrer Anschrift unverzüglich an die oben genannte Adresse mitzuteilen.

Weitere Auskünfte: Robin Miège, Direktor, GD Umwelt (Direktion F — Strategie), BU-5 4/141, 1049 Brüssel, BELGIEN; Tel. +32 22958043 und E-Mail-Adresse: robin.miege@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungen sind entweder per E-Mail oder per Einschreiben bis spätestens 6. Juni 2012 (es gilt das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels) einzureichen.

Bewerbungen, die per Eilkurier zugestellt werden, müssen zum gleichen Datum vor 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) bei der oben genannten Stelle eingegangen sein.

Die Kommission behält sich vor, die Bewerbungsfrist — ausschließlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union — zu verlängern.

Wichtiger Hinweis für die Bewerber

Die Arbeiten der Auswahlgremien sind vertraulich. Weder die Bewerber selbst noch andere für sie handelnde Personen dürfen direkt oder indirekt mit den Gremienmitgliedern Kontakt aufnehmen.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission und die Umweltagentur tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (8) verarbeitet werden.


(1)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(2)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(3)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene).

(4)  ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385/58.

(5)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1 (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm).

(6)  Siehe vorige Fußnote.

(7)  Der Europass-Lebenslauf kann von folgender Website heruntergeladen werden: http://europass.cedefop.europa.eu/htm/index.htm

(8)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.


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