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In dieser Richtlinie sind die EU-weiten Regeln für das Einfrieren, die Verpackung, Etikettierung und Kontrolle tiefgefrorener Lebensmittel festgelegt.
Die EU-Länder müssen gewährleisten, dass die für tiefgefrorene Lebensmittel verwendeten Anlagen der Richtlinie entsprechen, und sie müssen die Temperaturen der Erzeugnisse mittels amtlicher Kontrollen kontrollieren.
Die Kommission verfügt über Befugnisse zur Annahme detaillierter Regeln für die Probenahme und für die Kontrolle der Temperatur in den Beförderungsmitteln sowie in den Einlagerungs- und Lagereinrichtungen.
Sie ist am in Kraft getreten und musste bis zum in den EU-Ländern in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden für den Handel mit Produkten, die dieser Richtlinie entsprechen. Die EU-Länder mussten den Handel mit Produkten verbieten, die dieser Richtlinie nicht entsprechen, und das bis zum .
Richtlinie 89/108/EWG des Rates vom zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über tiefgefrorene Lebensmittel (ABl. L 40 vom , S. 34-37)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 89/108/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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