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Lebenslanges Lernen – Europäische Qualifikationen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung – Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

  • Zweck dieser Empfehlung, mit der der gemeinsame Referenzrahmen für nationale Qualifikationssysteme, d. h. der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) für lebenslanges Lernen*, überarbeitet wird, ist es, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen in Europa zu verbessern.
  • Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit, Mobilität und soziale Integration von Arbeitskräften und Lernenden zu verbessern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit der Überarbeitung des EQR soll sichergestellt werden, dass alle Qualifikationstypen und –niveaus erfasst werden, einschließlich Qualifikationen aus den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung* sowie allgemeine Bildung, ebenso wie Qualifikationen, die durch die Privatwirtschaft und durch Organisationen des internationalen Sektors bescheinigt wurden.

Den EU-Ländern wird empfohlen,

  • den EQR für die Zuordnung ihrer nationalen Qualifikationen – insbesondere durch Bezugnahme auf die EQR-Niveaus gemäß Anhang II, die in Anhang III genannten Kriterien sowie die gemeinsamen Grundsätze für die Qualitätssicherung gemäß Anhang IV – und für den Vergleich mit nationalen Qualifikationen anderer Länder der Europäischen Union (EU) zu verwenden;
  • gegebenenfalls Verbindungen zwischen Leistungspunktesystemen* und nationalen Qualifikationsrahmen oder –systemen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Grundsätze für Leistungspunktesysteme gemäß Anhang V zu fördern;
  • die Zuordnung der Niveaus ihrer nationalen Qualifikationen gemäß dem überarbeiteten EQR zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren;
  • die Transparenz des Zuordnungsprozesses zu gewährleisten und sicherzustellen, dass angemessene Informationen darüber öffentlich zugänglich sind, und zwar unter Verwendung der in Anhang VI angegebenen Datenfelder;
  • alle interessierten Parteien zur Nutzung des EQR zu ermuntern (d. h. Sozialpartner, öffentliche Arbeitsverwaltungen, Bildungsanbieter, Qualitätssicherungsstellen und Behörden);
  • die Fortsetzung und Koordinierung der Aufgaben zu gewährleisten, die von den nationalen EQR-Koordinierungsstellen* ausgeführt werden.

Der Europäischen Kommissionwird empfohlen,

  • sich mit den EU-Ländern und anderen an der beratenden Gruppe für den EQR* teilnehmenden Organisationen abzustimmen, um
    • die Kohärenz bei der Umsetzung des EQR in der gesamten EU zu unterstützen, insbesondere durch die Entwicklung einer gemeinsamen Methodik für die Zuordnung von Qualifikationen und durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den EU-Ländern;
    • eine Orientierungshilfe für die Bereitstellung von Informationen über den EQR zu entwickeln und
    • mögliche Kriterien und Verfahren für den Vergleich nationaler und regionaler Qualifikationssysteme von Nicht-EU-Ländern mit dem EQR zu prüfen;
  • dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der Empfehlung angemessen von der EU finanziert wird und die wirksame Steuerung des EQR im Wege der beratenden Gruppe für den EQR zu gewährleisten;
  • in Zusammenarbeit mit den EU-Ländern und interessierten Parteien die auf diese Empfehlung hin durchgeführten Maßnahmen zu bewerten und zu evaluieren und dem Rat bis 2022 Bericht zu erstatten. Vorzugsweise schließt dies erforderlichenfalls eine Überprüfung und Überarbeitung dieser Empfehlung ein.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Lebenslanges Lernen: jede zielgerichtete Lerntätigkeit während des gesamten Lebens, die der Verbesserung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen dient.
Berufliche Aus- und Weiterbildung: Aus- bzw. Weiterbildung, die auf die Arbeit in bestimmten Berufen oder Sektoren vorbereitet. Sie kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden – von der Sekundarbildung bis zur Hochschulbildung.
Leistungspunktesysteme: ein Transparenzinstrument zur Erleichterung der Anerkennung von Leistungspunkten, d. h., dass ein aus kohärenten Lernergebnissen bestehender Teil einer Qualifikation auf Grundlage eines vereinbarten Standards von einer zuständigen Stelle bewertet und validiert wurde.
Nationale EQR-Koordinierungsstellen: Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die nationalen Stellen dabei zu unterstützen, die nationalen Qualifikationsrahmen oder -systeme dem EQR zuzuordnen, und den EQR Einzelpersonen und Organisationen näher zu bringen.
Beratende Gruppe für den EQR: Aufgabe dieser Gruppe, die sich aus Vertretern der EU-Länder und der anderen teilnehmenden Länder, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und anderer Parteien zusammensetzt, ist es, die Gesamtkohärenz bei der Zuordnung der nationalen Qualifikationsrahmen oder -systeme zum EQR sicherzustellen und die Transparenz und das Vertrauen in diesen Prozess zu fördern.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 15–28)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1–7)

Letzte Aktualisierung: 28.11.2017

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