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Europols Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

Die europäische Gesellschaft hängt immer mehr von elektronischen Netzwerken und Informationssystemen ab. Mit der Weiterentwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nimmt jedoch auch die Kriminalität zu, von der die Bürger genauso bedroht sind wie Unternehmen, Regierungen und kritische Infrastrukturen. Um den Kampf gegen diese Art von Verbrechen zu unterstützen, errichtete die Europäische Union (EU) 2013 das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) als Teil von Europol.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (COM(2012) 140 final vom 28. März 2012)

ZUSAMMENFASSUNG

Als Cyberkriminalität werden Straftaten bezeichnet, die online mithilfe von Computern oder Kommunikationsnetzwerken (z. B. über das Internet) begangen werden. Diese Art von grenzüberschreitender Kriminalität macht eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden notwendig: Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, ein Teil von Europol und mit Sitz in den Niederlanden, spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterbindung der Aktivitäten von kriminellen Vereinigungen, die Cyberstraftaten begehen.

Schwerpunkte

Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität befasst sich insbesondere mit folgenden Straftaten:

von organisierten kriminellen Vereinigungen begangene Cyberstraftaten, insbesondere Straftaten mit hohen illegalen Erträgen, z. B. Online-Betrug;

Cyberstraftaten mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer, z. B. mithilfe des Internets begangener sexueller Missbrauch von Kindern; und

Cyberstraftaten gegen kritische Infrastrukturen und Informationssysteme in der EU (einschließlich Angriffe, die Dienstleistungsverhinderungen bewirken und die betreffenden Websites unbrauchbar machen).

Funktionen

1.

Europäische Anlaufstelle für Informationen über Cyberstraftaten: Sammlung von Informationen zu Cyberstraftaten aus umfangreichen Quellen, Ermittlung von Trends und Verbesserung der sachdienlichen Erkenntnisse.

2.

Bündelung von Fachwissen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau geeigneter Kapazitäten: Der Hauptschwerpunkt liegt dabei auf Schulungsmaßnahmen für die Polizei und Mitarbeiter von Justizbehörden.

3.

Operative Unterstützung der Mitgliedstaaten: Förderung der Einsetzung grenzüberschreitender gemeinsamer Untersuchungsteams zwecks Klärung bestimmter Fragen der Cyberkriminalität und Austausch operativer Informationen aus laufenden Untersuchungen. Das Zentrum stellt außerdem Fachwissen zu Speichermöglichkeiten, Verschlüsselung (von Nachrichten oder Daten, um einen unbefugten Zugriff zu verhindern) sowie sonstigen Tools und Anlagen zur Verfügung.

4.

Sprachrohr aller mit Untersuchungen über Cyberstraftaten befassten Strafverfolgungs- und Justizbediensteten in der EU: bei Diskussionen mit der IKT-Industrie und anderen Unternehmen des Privatsektors sowie mit der Forschungsgemeinschaft, mit Verbraucherverbänden und mit gesellschaftlichen Organisationen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität: Erster Jahresbericht, Februar 2014

Letzte Änderung: 18.06.2014

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