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Zuverlässiges Benchmarking der Umweltleistung

Die Initiative Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte der Europäischen Kommission soll anhand von zwei Methoden zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung die Inanspruchnahme grüner Produkte und Organisationen voranbringen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte - Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen [COM(2013) 196 final - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Im Vergleich zu anderen ähnlichen Produkten nutzen grüne Produkte Ressourcen effizienter und verursachen weniger Umweltschäden. Sie haben auch gesellschaftlichen Nutzen, da sie die Kundenzufriedenheit erhöhen, die Innovation fördern und nachhaltige Beschäftigung schaffen. Eine ressourceneffizientere EU-Wirtschaft könnte bis 2020 2,8 Millionen Arbeitsplätze generieren.

Der weltweite Markt für grüne Produkte und Dienstleistungen wird auf 4,2 Billionen EUR geschätzt. Obwohl rund ein Fünftel dieses Marktes auf die EU entfällt, ist der Anteil grüner Produkte am EU-Binnenmarkt immer noch nur gering.

Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte

Ziel dieser Initiative ist, durch die Beseitigung potenzieller Hindernisse, insbesondere das Fehlen einer gemeinsamen Definition für grüne Produkte und Organisationen, den freien Verkehr grüner Produkte in der EU zu fördern. Ein weiteres Hindernis sind die erheblichen Kosten, die Unternehmen entstehen, wenn sie zahlreiche unterschiedliche Kennzeichnungs- und Überprüfungsanforderungen einhalten müssen.

Die Europäische Kommission führt zwei Methoden ein, um Unklarheiten - ganz zu schweigen von der Skepsis der Verbraucher - zu beseitigen, die oft mit sogenannten grünen Produkten verbunden sind. Der im letzten Jahrzehnt in Europa entwickelte Umweltfußabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) und von Organisationen (Organisation Environmental Footprint, OEF) soll die Messung und Offenlegung der Umweltleistung grüner Produkte verbessern.

PEF und OEF bieten im Vergleich zu bestehenden Methoden eine Reihe von Vorteilen. Das sind unter anderem die genaue Festlegung der potenziellen Umweltwirkungen, die im Rahmen einer umfassenden Ökobilanz zu berücksichtigen sind, sowie verschiedene Anforderungen an die Datenqualität.

Für beide Methoden sind auch Kategorieregeln (CR) vorgesehen, die den Vergleich von Produkten oder Sektoren durch die Beschränkung auf drei oder vier Umweltwirkungen erleichtern sollen. Mithilfe der Kategorieregeln zur PEF-Berechnung (PEFCR) könnte beispielswiese ein als repräsentativ geltendes Detergens definiert werden. Die Hersteller könnten dann die Umweltleistung neu entwickelter Detergenzien anhand dieses Produkts messen.

Verbesserte Offenlegung

Zusätzlich zu diesen beiden Methoden empfiehlt die Kommission, die folgenden Grundsätze bei der Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen anzuwenden:

  • Transparenz,
  • Verfügbarkeit und Zugänglichkeit,
  • Zuverlässigkeit,
  • Vollständigkeit,
  • Vergleichbarkeit,
  • Klarheit.

Die Kommission wird diese zwei Methoden drei Jahre lang testen bzw. validieren und gleichzeitig für beide ökologische Benchmarks entwickeln. Sie wird auch alternative Methoden prüfen. Die Kommission wird dann die Wirksamkeit der Anwendung von PEF und OEF (wie auch der entsprechenden Benchmarks) im Hinblick auf die Entwicklung von Umweltleistungsinstrumenten oder -standards bewerten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Europäischen Kommission vom 20. September 2011 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa [KOM(2011) 571 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Empfehlung der Kommission 2013/179/EU für die Anwendung gemeinsamer Methoden zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen [ABl. L 124 vom 4.5.2013]

Letzte Änderung: 05.02.2014

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