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Im besonderen Gesetzgebungsverfahren tritt der Rat als einziger Gesetzgeber statt als Mitgesetzgeber auf gleichberechtigter Ebene (Mitentscheidungsverfahren) mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission (ordentliches Gesetzgebungsverfahren, das für die meisten EU-Rechtsvorschriften Anwendung findet) auf.
Artikel 289 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht vor, dass der Rat in bestimmten, in den Verträgen vorgesehenen Fällen der einzige Gesetzgeber ist und das Parlament muss entweder:
Zustimmungsverfahren
Im Rahmen dieses Verfahrens:
Dieses Verfahren wird angewandt, wenn neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung vorgeschlagen werden.
Artikel 352 AEUV gibt dem Parlament das Recht auf ein Veto, wenn diese Bestimmung des Vertrags als Rechtsgrundlage für die Annahme des Vorschlags der Kommission herangezogen wird.
Das Verfahren findet auch Anwendung:
Konsultationsverfahren
Im Rahmen dieses Verfahrens:
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