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Entfrostungs- und Trocknungsanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Anforderungen an Entfrostungs- und Trocknungsanlagen
Jedes Fahrzeug der Kategorie M1 muss
Um die Wirksamkeit der Entfrostungs- und Trocknungsanlage sicherzustellen, wird eine Prüfung am Fahrzeug bei -8 °C oder -18 °C durchgeführt, um das Eis an der Außenseite der Windschutzscheibe aufzutauen, und bei einer Temperatur von -3 °C, um den Beschlag auf der Innenseite der Windschutzscheibe zu trocknen.
Vorschriften für die EU-Typgenehmigung
Der Fahrzeughersteller muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf EU-Typgenehmigung einreichen. Dieser Antrag muss folgende Informationen enthalten:
Wenn die Genehmigungsbehörde der Ansicht ist, dass das Fahrzeug alle einschlägigen Anforderungen an die Entfrostungs- und Trocknungsanlage erfüllt, erteilt sie die EG-Typgenehmigung und vergibt eine Typgenehmigungsnummer nach dem in der Richtlinie 2007/46/EG dargelegten Nummerierungsschema.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 17. August 2010 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 672/2010 der Kommission vom 27. Juli 2010 über die Typgenehmigung von Entfrostungs- und Trocknungsanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 196 vom 28.7.2010, S. 5-20)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter
Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 02.05.2019