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Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003 - 2005

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sind der zentrale Bezugspunkt für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Erstmals wurden nun die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für drei aufeinander folgende Jahre festgelegt, womit eine Rationalisierung und eine Abstimmung des Prozesses der Koordinierung der Wirtschaftspolitik mit der Beschäftigungspolitik erreicht werden soll. Im Mittelpunkt der Grundzüge der Wirtschaftspolitik für den Zeitraum 2003 - 2005 steht der Beitrag, den die Wirtschaftspolitik zur Durchführung des Programms von Lissabon leistet, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt wird.

RECHTSAKT

Empfehlung 2003/555/EG des Rates vom 26. Juni 2003 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (Zeitraum 2003 - 2005) [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Der erste Teil der Grundzüge der Wirtschaftspolitik setzt sich aus den allgemeinen, an alle Mitgliedstaaten und an die Gemeinschaft gerichteten Leitlinien und einem Kapitel zusammen, das sich mit den spezifischen Aufgabenstellungen für die Eurozone auseinander setzt. In dem zweiten Teil werden die Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten vorgestellt, wobei jeweils die besondere Situation der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden von der Kommission in einer neuen Empfehlung aktualisiert, mit der die zehn neuen Mitgliedstaaten in den bestehenden Rahmen der wirtschaftspolitischen Koordinierung integriert werden. Für die 15 bisherigen Mitgliedstaaten behalten die bestehenden Leitlinien ihre Gültigkeit.

ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN

Erreichen des strategischen Ziels von Lissabon

Programm von Lissabon. Im Frühjahr 2000 steckte sich die Europäische Union (EU) das Ziel, „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu werden. Um dieses Ziel leichter erreichen zu können beschloss die EU, die verschiedenen Prozesse zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik und der Beschäftigungspolitik rationeller zu gestalten. Im Mittelpunkt der Grundzüge der Wirtschaftspolitik steht der Beitrag, den dieser Politikbereich zur Ausführung des Programms von Lissabon zwischen 2003 und 2005 leistet. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik wird der Schwerpunkt auf die zentralen Fragen der Wirtschaftspolitik und die Prioritäten für die kommenden drei Jahre gelegt. Sie enthalten auch Empfehlungen in Bezug auf kurzfristige Erfordernisse, die gegebenenfalls jährlich angepasst werden.

Beschäftigungspolitik. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, neben diesen Grundzügen der Wirtschaftspolitik auch die beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen umzusetzen.

Stärkung der Wirtschaft der Europäischen Union

Wirtschaftswachstum. Das Wirtschaftswachstum erweist sich als erheblich schwächer als erwartet. Die Ursachen hierfür sind geopolitische Spannungen, die nachlassende Exportnachfrage und das schwindende Vertrauen bei Unternehmern und Verbrauchern. Deshalb ist 2003 mit einer gewissen Verschlechterung der Beschäftigungsaussichten zu rechnen. Die Inflationsrate bewegt sich knapp über 2 %, könnte jedoch künftig auf Raten unter 2 % sinken. Es ist daher wichtig, dass die Wirtschaftspolitik Vertrauen einflößt und so dazu beiträgt, die Voraussetzungen sowohl für eine kräftigere Binnennachfrage und Schaffung von Arbeitsplätzen als auch für eine mittelfristige Erweiterung des Wachstumspotenzials zu schaffen.

Wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik

Makroökonomische Politik. Die makroökonomische Politik spielt bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung und bei der Wahrung der Preisstabilität eine Schlüsselrolle. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere

  • über den Konjunkturzyklus hinweg einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss erreichen oder aufrechterhalten;
  • im Falle eines übermäßigen Defizits eine Korrektur im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt herbeiführen;
  • sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, eine prozyklische Politik vermeiden, damit die automatischen Stabilisatoren über den Konjunkturzyklus hinweg symmetrisch wirksam werden können.

In Bezug auf die Löhne und Gehälter sollten die Mitgliedstaaten geeignete Rahmenbedingungen für die Lohnverhandlungen der Sozialpartner fördern. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen,

  • dass die Nominallohnerhöhungen mit Preisstabilität und Produktivitätsgewinnen vereinbar sind. Die Arbeitskosten sollten sich weiter maßvoll entwickeln, damit mehr beschäftigungswirksame Investitionen getätigt werden.

Wirtschaftsreformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials

Strukturreformen. Strukturreformen sind essenziell, um das Wachstumspotenzial der EU zu erhöhen. Um maximale Synergieeffekte zu erzielen, sollten sie möglichst koordiniert umgesetzt werden. In den kommenden drei Jahren sollten die Mitgliedstaaten die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen ergreifen (die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielenden Reformen sind im Einzelnen in den Beschäftigungsleitlinien beschrieben):

Beschäftigung

  • Stärkere Orientierung des Systems der Abgaben und Leistungen an der Beschäftigungswirksamkeit
  • Beachtung der Produktivitätsunterschiede und entsprechende Anpassung von Löhnen und Gehältern in den Tarifverhandlungssystemen
  • Überprüfung der Arbeitsmarktregelungen (Zugang zum Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, flexiblere Arbeitsorganisation)
  • Förderung der (geografischen wie beruflichen) Mobilität der Arbeitskräfte
  • Gewährleistung wirksamer aktiver Arbeitsmarktpolitiken

Produktivität

  • Förderung des Wettbewerbs auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten (Erhöhung der Quote der in nationales Recht umgesetzten Binnenmarktrichtlinien, Öffnung der Märkte für das öffentliche Beschaffungswesen, Wahrung der Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden, Verringerung und Umlenkung der staatlichen Beihilfen usw.)
  • Beschleunigung der Integration der Kapitalmärkte (Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans bis 2003 und des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen bis 2005)
  • Förderung von Unternehmergeist sowie der Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Förderung von Investitionen in Wissen, neue Technologien und Innovation: Steigerung der (privaten wie öffentlichen) Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE), um eine Quote von 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erreichen, beispielsweise durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für FuE, den Schutz des geistigen Eigentums, die Durchführung des Aktionsplans eEurope 2005, die Entwicklung des Satelliten-Navigationssystems GALILEO und die Verbesserung von allgemeiner und beruflicher Bildung
  • Steigerung des Wachstumsbeitrags des öffentlichen Sektors (Aufstockung der Investitionen in wachstumssteigerndes Sach- und Humankapital und Wissen, Verbesserung der Effizienz des öffentlichen Sektors, Förderung gemeinsamer öffentlich-privater Initiativen usw.)

Verbesserung der Nachhaltigkeit des Wachstums

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

  • Verringerung der Staatsverschuldung zur Bewältigung des Problems der Überalterung der Bevölkerung. Die Mitgliedstaaten, deren Schuldenstand noch immer über dem Referenzwert von 60 % des BIP liegt, sollten sicherstellen, dass die Staatsverschuldung hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug diesem Referenzwert nähert.
  • Gestaltung, Einführung und wirksame Umsetzung einer Reform der Rentensysteme, beispielsweise durch Förderung eines längeren Arbeitslebens, Einführung von Regelungen zur Finanzierung von zusätzlichen Altersversorgungssystemen und Verbesserung des Zugangs zu diesen Systemen usw.
  • Einhaltung einer strikten Haushaltsdisziplin auch durch die Gemeinschaft

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

  • Modernisierung der Sozialschutzsysteme unter Wahrung eines angemessenen Niveaus der sozialen Sicherung und Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
  • Verbesserung der Funktionsweise der Märkte mit dem Ziel, Investitionen in die rückständigen Regionen zu begünstigen, Ausrichtung der öffentlichen Unterstützung - die Unterstützung aus EU-Quellen eingeschlossen - auf Investitionen in Humankapital sowie in die Schaffung von Infrastrukturen und effiziente Gestaltung und Verwaltung der Investitionsprogramme

Umwelt: effizienter Umgang mit den natürlichen Ressourcen

  • Abbau von sektoralen Beihilfen, Steuerbefreiungen sowie sonstigen Anreizen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken
  • Abbau von Subventionen für nicht erneuerbare Energien, Verbesserung des Energienutzungsgrads und Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien
  • Anpassung des Systems der Steuern, Abgaben und Subventionen im Verkehrsbereich, so dass es den durch den Verkehr verursachten Umweltschäden und sozialen Kosten besser Rechnung trägt, und Stärkung des Wettbewerbs in Verkehrsbereichen wie z. B. dem Güterschienenverkehr
  • Erneuerung der Anstrengungen zur Einhaltung der im Rahmen des Kyoto-Protokolls gemachten Zusagen, beispielsweise durch Umsetzung des Emissionshandelssystems für Treibhausgase

Spezifische Aufgabenstellungen für die Eurozone

Aufgabenstellungen. Das Wirtschaftswachstum ist 2002 hinter den Erwartungen zurückgeblieben. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik werden vier Aufgabenstellungen für die Eurozone genannt. Es sind dies:

  • Stärkung des Wachstumspotenzials,
  • Ausgewogenheit der makroökonomischen Strategien,
  • Überwachung der Inflationsunterschiede,
  • Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung.

Empfehlungen. Der Rat empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern in den Mitgliedstaaten der Eurozone, ihr wirtschaftspolitisches Instrumentarium so einzusetzen, dass dabei die Preisstabilität gewahrt bleibt und das Unternehmer- und Verbrauchervertrauen gestärkt wird. Außerdem sollten die Länder der Eurozone konjunkturbereinigt nahezu ausgeglichene Haushalte oder Haushaltsüberschüsse aufweisen. Gegebenenfalls sollten sie eine jährliche Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um mindestens 0,5 % des BIP sicherstellen, und im Falle eines übermäßigen Defizits dieses Defizit korrigieren. Die Länder der Eurozone werden ersucht, die Ursachen für die Inflationsunterschiede zu analysieren, um Maßnahmen in den Sektoren zu ergreifen, in denen die Inflationsunterschiede unerwünscht sind. In Bezug auf die Koordinierung der Politik sollten die Länder der Eurozone die Analyse der wirtschaftlichen Entwicklungen und die Auseinandersetzung mit diesen Entwicklungen (Informationsaustausch, Vertretung nach außen usw.) vertiefen und die Effizienz der Koordinierungsverfahren im Bereich Strukturreformen verbessern.

LÄNDERSPEZIFISCHE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN

In dem zweiten Teil der Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden für jeden Mitgliedstaat die großen Aufgabenstellungen beschrieben und in eine übergeordnete Strategie eingebettete länderspezifische Empfehlungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungen, Perspektiven und Strukturen ausgesprochen. Im Folgenden sind lediglich die wichtigsten Herausforderungen wiedergegeben, denen sich die Mitgliedstaaten jeweils stellen müssen.

Belgien

  • Fortsetzung der Bemühungen um eine Konsolidierung des Haushalts insbesondere im Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Anbetracht der Überalterung der Bevölkerung
  • Steigerung der insbesondere bei den älteren Arbeitnehmern und Frauen geringen Erwerbs- und Beschäftigungsquote
  • Förderung des Wettbewerbs in bestimmten Dienstleistungssektoren sowie Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes

Dänemark

  • Anpassung des Beschäftigungsangebots an die demografische Entwicklung
  • Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Verbesserung der Effizienz des öffentlichen Sektors

Deutschland

  • Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes sowie Mobilisierung des ungenutzten Beschäftigungspotenzials
  • Steigerung der Produktivität durch Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes und der Effizienz des Bildungssystems
  • Abbau des Defizits auf unter 3 % des BIP im Jahr 2005
  • Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Renten- und Gesundheitssystems

Griechenland

  • Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Herbeiführung eines nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses
  • Steigerung des niedrigen Produktivitätsniveaus
  • Senkung der hohen Rate strukturell bedingter Arbeitslosigkeit und Steigerung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei den Frauen

Weitere Informationen zu den Haushaltsdaten, die der Gemeinschaft von Griechenland übermittelt wurden, finden Sie im Eurostat-Bericht.

Spanien

  • Steigerung der niedrigen Erwerbsquote, insbesondere von Frauen, und Abbau des großen regionalen Arbeitsmarktgefälles
  • Erhöhung des niedrigen Produktivitätsniveaus
  • langfristige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen angesichts der wachsenden Überalterung der Bevölkerung

Frankreich

  • Rasche Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf unter 3 % des BIP
  • Erhöhung der Erwerbsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit
  • langfristige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen angesichts der wachsenden Überalterung der Bevölkerung
  • Sicherstellung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen und Beschleunigung der Verabschiedung von Binnenmarktmaßnahmen zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Irland

  • Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs von einem zweistelligen Wirtschaftswachstum zu einem niedrigeren nachhaltigen Wachstum durch Schaffung solider makroökonomischer Rahmenbedingungen und Stärkung der Angebotsseite

Italien

  • Vermeidung eines übermäßigen Defizits
  • Rasche und langfristige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, auch im Hinblick auf die Überalterung der Bevölkerung
  • Steigerung der nach wie vor niedrigen Erwerbsquote, insbesondere bei Frauen und älteren Arbeitnehmern, und Abbau des großen wirtschaftlichen Gefälles zwischen Nord und Süd
  • Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft
  • Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes und Förderung des Wettbewerbs im Energiesektor und in den Dienstleistungssektoren

Luxemburg

  • Steigerung der Erwerbs- und Beschäftigungsquote, speziell bei älteren Arbeitnehmern
  • Verbesserung des Unternehmensumfeldes und Förderung des Unternehmergeistes, um eine ausgewogenere Wirtschaftsstruktur zu schaffen

Niederlande

  • Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung in den kommenden Jahren angesichts eines voraussichtlichen Rückgangs des Wachstums und von Haushaltsmehrbelastungen infolge der wachsenden Überalterung der Bevölkerung
  • Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Vermeidung eines übermäßigen Defizits
  • Rückführung von derzeit Nicht-Erwerbstätigen in den Arbeitsmarkt
  • Beschleunigung des relativ langsamen Produktivitätswachstums (Steigerung des Wettbewerbs und Erhöhung der Unternehmensinvestitionen im Bereich FuE)

Österreich

  • Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der wachsenden Überalterung der Bevölkerung
  • Weitere Verbesserung der schwachen Technologiebasis und Schaffung von Anreizen für Unternehmen, in FuE zu investieren und Innovationen zu tätigen
  • Förderung eines effizienten Wettbewerbs in bestimmten Bereichen wie den Printmedien, dem Lebensmitteleinzelhandel, den Drogerien, der Versicherungsbranche, den Möbelfachgeschäften oder den netzgebundenen Industrien

Portugal

  • Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Vermeidung eines übermäßigen Defizits
  • Beschleunigte Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und Begrenzung der starken Dynamik der Staatsausgaben
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit insgesamt (Optimierung der Effizienz des Bildungssystems, Investitionen in den Bereich FuE, Förderung des Wettbewerbs und Begrenzung des hohen nominalen Lohnanstiegs)
  • Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der wachsenden Überalterung der Bevölkerung

Finnland

  • Senkung der hohen strukturellen Arbeitslosenquote und Erhöhung der Erwerbstätigenquote unter den älteren Arbeitnehmern
  • Verbesserung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Erhöhung der Effizienz im öffentlichen Sektor

Schweden

  • Gewährleistung eines angemessenen Arbeitskräfteangebots angesichts der Bevölkerungsalterung
  • Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Verbesserung der Effizienz im öffentlichen Sektor

Vereinigtes Königreich

  • Stärkung der Haushaltslage zur Vermeidung des Auftretens von Haushaltsungleichgewichten
  • Verbesserung des relativ niedrigen Produktivitätsniveaus
  • Lösung der doppelten Problematik einer hohen Anzahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter, die Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, und langfristige Sicherung des Beschäftigungsangebots
  • Verbesserung von Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen

Zypern

  • Gewährleistung eines nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits
  • stärkere Diversifizierung der Wirtschaft in Richtung auf Tätigkeiten mit höherer Wertschöpfung

Tschechische Republik

  • Abbau des gesamtstaatlichen Defizits und Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
  • Reform der Gesundheits- und Rentensysteme
  • Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der Bedingungen für ein beschleunigtes Produktivitätswachstum
  • Förderung der unternehmerischen Initiative

Estland

  • Inangriffnahme des erheblichen Leistungsbilanzdefizits durch eine angemessene Finanzpolitik
  • Lösung der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der Bedingungen für ein beschleunigtes Produktivitätswachstum
  • Förderung eines effektiven Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Strom, Gas, Telekommunikation)

Ungarn

  • Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits
  • Erhöhung der Erwerbstätigenquoten und Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit durch eine Politik der Lohnmäßigung
  • Verbesserung der Bedingungen für eine Steigerung der Produktivität
  • Förderung eines effektiven Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Strom, Gas, Telekommunikation)

Lettland

  • Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits
  • Erhöhung der Erwerbstätigenquoten und Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit durch eine Politik der Lohnmäßigung
  • Verbesserung der Bedingungen für eine Steigerung der Produktivität
  • Förderung eines effektiven Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Strom, Gas, Telekommunikation)

Litauen

  • Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
  • Beibehaltung niedriger gesamtstaatlicher Defizite
  • Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität
  • Förderung eines effektiven Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Strom, Gas, Telekommunikation)

Malta

  • Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits und Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
  • Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei Frauen
  • Förderung eines effizienten Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Besonderheiten der kleinen Binnenwirtschaft

Polen

  • Dringende Inangriffnahme der tief greifenden Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
  • Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits und Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
  • Verbesserung der Bedingungen für eine Steigerung der Produktivität
  • Raschere Umstrukturierung der Wirtschaft und beschleunigte Privatisierungen in der Industrie
  • Verbesserung des Unternehmensumfelds

Slowakei

  • Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits
  • Weitere Inangriffnahme der tief greifenden Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
  • Verbesserung des Unternehmensumfelds und Förderung der unternehmerischen Initiative
  • Verbesserung der Bedingungen für eine Steigerung der Produktivität

Slowenien

  • Nachhaltige Senkung der Inflationsrate
  • Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern
  • Verbesserung der Bedingungen für ein nachhaltiges Produktivitätswachstum
  • Förderung eines effizienten Wettbewerbs in allen Wirtschaftsbereichen, insbesondere in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Strom, Gas, Telekommunikation).

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung des Rates 2003/555/EG

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ABl. L 195 vom 1.08.2003

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung der Kommission für die aktualisierten Grundzüge der Wirtschaftspolitik (im Zeitraum 2003-2005) [KOM(2004) 238]

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VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft [KOM(2005) 141 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Europäische Kommission hat am 12. April 2005 eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2005-2008 vorgelegt. Sie will der Lissabon-Strategie neue Impulse verleihen und die Ziele mithilfe der Grundzüge der Wirtschaftpolitik umsetzen.

Die Kommission befasst sich mit folgenden Bereichen:

  • Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung. Die Mitgliedstaaten sollen- einen ausgeglichenen Haushalt herbeiführen;- wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten;- eine effiziente Ressourcenallokation fördern;- die Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik und Strukturpolitik sichern;- dafür Sorge tragen, dass die Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität beiträgt;- Dynamik und Funktionieren der Eurozone sicherstellen.
  • Mikroökonomische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten,- den Binnenmarkt zu erweitern und zu vertiefen, indem die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien beschleunigt wird;- die Märkte offen und wettbewerbsorientiert zu gestalten;- die Attraktivität des Unternehmensumfeldes zu erhöhen;- den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern;-eine angemessene Verkehrsinfrastruktur zu schaffen;- Forschung zu fördern und sich um eine Verbesserung der Innovationsdienste, namentlich für den Technologietransfer, zu bemühen;- eine nachhaltige Ressourcennutzung zu begünstigen und die Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum zu stärken;- sich auf die Entwicklung neuer Technologien und Märkte zu konzentrieren.

Die Empfehlung ist Bestandteil der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) und bildet den ersten Teil des Gesamtdokuments. Der zweite Teil enthält einen Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

Mitteilung der Kommission - Zweiter Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 (vorgelegt nach Artikel 99 Absatz 3 EG-Vertrag) [KOM(2005) 8 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In ihrem zweiten Bericht kommt die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr uneinheitlich ist. Einige Staaten erzielen schnellere Fortschritte als andere: Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben die Grundzüge recht gut umgesetzt. In den neuen Mitgliedstaaten geht die Umsetzung der Grundzüge in die richtige Richtung, insbesondere in Zypern und in der Slowakei. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert haben, die Effizienz der Wettbewerbspolitik zugenommen hat und die ökologische Nachhaltigkeit erhöht wurde. Das Tempo der Arbeitsmarktreformen wurde offensichtlich beibehalten. Die Kommission bedauert jedoch, dass beim weiteren Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft nur begrenzte Erfolge erzielt wurden. Auch das Tempo der Binnenmarktintegration scheint sich verlangsamt zu haben. Sie hält es für bedenklich, dass mehrere Mitgliedstaaten keine solide Haushaltsposition aufweisen und/oder ihr übermäßiges Defizit nicht korrigieren. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen war 2004 in 14 Mitgliedstaaten noch nicht gesichert. Insgesamt blieb das Reformtempo im Jahr 2004 unverändert. Fest steht, dass beim gegenwärtigen Reformtempo die vollständige Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 nicht gewährleistet werden kann, was die Erreichung der Ziele von Lissabon schwierig macht.

Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003 - 2005 [KOM (2004) 20 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung prüft die Kommission die 2003 durchgeführten oder geplanten Maßnahmen und macht auch die zur Aktualisierung der Grundzüge für das Jahr 2004 erforderlichen Angaben. Eine detaillierte Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die einzelnen Länder findet sich in einem Anhang zu dieser Mitteilung [SEK (2004) 44 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission stellt generell fest, dass sich das Tempo der Reformen in bestimmten Bereichen beschleunigt hat, beispielsweise beim Arbeitsmarkt, den wettbewerbspolitischen Maßnahmen, dem unternehmerischen Umfeld, dem Einsatz neuer Technologien, Bildung und den Rentensystemen. Demgegenüber scheinen die Fortschritte bei der Marktintegration, den Investitionen in die Forschung sowie der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit unzureichend zu sein. Darüber hinaus zeigt sich die Kommission besorgt über die Verschlechterung der Haushaltslage in mehreren Mitgliedstaaten.

Letzte Änderung: 04.07.2005

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