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Staatliche Beihilfen: Krisenvorschriften der Europäischen Union für Banken

ZUSAMMENFASSUNG

Seit August 2013 sind neue krisenbedingte EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen für Banken in Kraft. Dieses Regelwerk für die EU erläutert die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die EU-Mitgliedstaaten den betroffenen Banken Garantien, Rekapitalisierungen oder Entlastungsmaßnahmen gewähren können.

In der Phase nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erließ die Europäische Kommission über die Bankenmitteilung, die Rekapitalisierungsmitteilung, die Mitteilung zu wertgeminderten Aktiva und die Umstrukturierungsmitteilung einen umfassenden Rahmen. Hauptsächlich sollten dadurch Regeln festgelegt werden, die eine Stützung des Finanzsektors während der Krise ermöglichen, um für Finanzstabilität zu sorgen und dabei gleichzeitig Verzerrungen im Wettbewerb zwischen Bankenin der Europäischen Union so gering wie möglich zu halten.

In diesem Rahmen von Regeln sind die gemeinsamen, auf EU-Ebene geltenden Bedingungen für den Zugang zu staatlicher Unterstützung festgelegt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterstützung nach den Grundsätzen für staatliche Beihilfe als mit dem Binnenmarkt vereinbar betrachtet werden kann. Der Rahmen ermöglicht der Europäischen Kommission, staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines EU-Mitgliedstaats zu bewilligen.

Die wesentlichen Änderungen in der Bankenkommunikation der Kommission von Juli 2013 zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken zu schaffen.

Zu den Änderungen zählen:

Banken sollen keine Rekapitalisierung bzw. Entlastungsmaßnahme erhalten können, solange ihr Umstrukturierungsplan nicht von der Europäischen Kommission genehmigt wurde.

Im Falle von Kapitallücken werden zunächst die Bankeigentümer und die nachrangigen Gläubiger in vollem Umfang zahlen müssen, bevor eine staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden kann.

Gescheiterte Banken sollten strikte Vergütungspolitiken für Führungskräfte anwenden. Die neue Bankenmitteilung verlangt, dass die Gesamtvergütung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, solange sich die Bank in der Umstrukturierung befindet oder staatliche Unterstützung erhält. So hat das Management einen konkreten Anreiz, den Umstrukturierungsplan umzusetzen und die Unterstützung zurückzuzahlen.

HINTERGRUND

Mitteilung der Kommission Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise („Bankenmitteilung“) (ABl. C 216 vom ).

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