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Europäische Strategie für die E-Justiz

Die neue Strategie hebt die zunehmende Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien als Möglichkeit, die Effizienz von Gerichtsverfahren und Behörden in den EU-Ländern zu steigern, hervor. Sie baut auf den bereits durchgeführten Arbeiten, einschließlich dem E-Justiz-Portal - einer einheitlichen, mehrsprachigen, benutzerfreundlichen Zugangsstelle zum gesamten europäischen E-Justiz-System - sowie dem ersten mehrjährigen Aktionsplan für die europäische E-Justiz (2009-2013) auf.

RECHTSAKT

Mehrjähriger Aktionsplan für die europäische E-Justiz 2014-2018 (ABl. C 182 vom 14.6.2014, S. 2-13)

ZUSAMMENFASSUNG

Die neue Strategie hebt die zunehmende Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien als Möglichkeit, die Effizienz von Gerichtsverfahren und Behörden in den EU-Ländern zu steigern, hervor. Sie baut auf den bereits durchgeführten Arbeiten, einschließlich dem E-Justiz-Portal - einer einheitlichen, mehrsprachigen, benutzerfreundlichen Zugangsstelle zum gesamten europäischen E-Justiz-System - sowie dem ersten mehrjährigen Aktionsplan für die europäische E-Justiz (2009-2013) auf.

WAS IST DER ZWECK DIESER STRATEGIE?

Die Strategie hebt die Vorteile der europäischen E-Justiz, insbesondere im Hinblick auf Fälle, in denen zwei EU-Länder betroffen sind, hervor. Diese umfassen:

besseren Zugang zur Justiz und zu justiziellen Informationen für alle;

bessere Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der EU-Länder;

Achtung der Unabhängigkeit und Vielfalt der Justizsysteme der Länder und der Grundrechte.

Wichtigste Errungenschaften der E-Justiz

Pilotprojekte in den EU-Ländern, z. B. E-CODEX (sicherer Austausch von Rechtsdaten);

Veranstaltung von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren;

Europäischer Urteilsidentifikator (European Case Law Identifier - ECLI).

Allgemeine Grundsätze

Die europäische E-Justiz steht mit dem allgemeinen E-Government-Rahmen und dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen im Einklang und basiert auf den folgenden Grundsätzen:

Freiwilligkeit;

Dezentralisierung;

Interoperabilität (z. B. die Fähigkeit von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnologie und der von ihnen unterstützten Geschäftsanwendungen, Daten auszutauschen und die gemeinsame Nutzung von Informationen und Kenntnissen zu ermöglichen);

europäische Dimension (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht).

Stärkung der Strategie

Die Strategie für die europäische E-Justiz 2014-2018 fordert eine Weiterentwicklung in folgenden Bereichen:

E-Justiz-Portal (einschließlich des Inhalts der EU-Rechtsvorschriften und des nationalen Rechts der EU-Länder);

Interoperabilität (Verbindungen der einschlägigen Behörden, Fachkräfte, Öffentlichkeit und Unternehmen);

kohärente Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien bei neuen Rechtsvorschriften der EU;

Schutz personenbezogener Daten;

Vernetzung nationaler Register;

E-Justiz-Netze;

Zusammenarbeit mit Angehörigen von Rechtsberufen;

Mechanismen zur Bereitstellung von Übersetzungen;

angemessene Finanzierung auf EU-Ebene.

Die neue Strategie für die E-Justiz wird durch einen mehrjährigen Aktionsplan 2014-2018 unterstützt, der eine Rangfolge für die Durchführung aller neuen und laufenden E-Justiz-Projekte festlegt.

Bedenken, die durch die Strategie in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten vorgebracht wurden, wurden seitdem durch die Verabschiedung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 5. Juni 2014 angegangen. Dieses Rechtsinstrument regelt eindeutig, wann die Kommission für die Verarbeitung von Daten zuständig ist.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur europäischen E-Justiz erhältlich.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entwurf einer Strategie für die Europäische E-Justiz 2014-2018 (ABl. C 376 vom 21.12.2013, S. 7-11)

Beschluss 2014/333/EU der Kommission vom 5. Juni 2014 über den Schutz personenbezogener Daten im Europäischen e-Justiz-Portal (ABl. L 167 vom 6.6.2014, S. 57-60)

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Eine europäische Strategie für die e-Justiz (KOM(2008) 329 endgültig vom 30.5.2008)

Letzte Änderung: 23.07.2015

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