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Sie ist am in Kraft getreten.
Verordnung (EU) 2016/2336 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates (ABl. L 354 vom , S. 1-19).
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