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Document 52011PC0061

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/010 CZ/Unilever, Tschechische Republik)

    /* KOM/2011/0061 endg. */

    52011PC0061

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/010 CZ/Unilever, Tschechische Republik) /* KOM/2011/0061 endg. */


    [pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

    Brüssel, den 15.2.2011

    KOM(2011) 61 endgültig

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/010 CZ/Unilever, Tschechische Republik)

    BEGRÜNDUNG

    Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung [1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

    Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

    Am 24. März 2010 stellte die Tschechische Republik den Antrag EGF/2010/010 CZ/Unilever auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Unilever ČR spol.s r.o. (nachstehend „Unilever“) in Nelahozeves (Mühlhausen) in der Tschechischen Republik.

    Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

    ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

    Eckdaten: |

    EGF-Aktenzeichen | EGF/2010/010 |

    Mitgliedstaat | Tschechische Republik |

    Artikel 2 | Buchstabe a |

    Hauptunternehmen | Unilever ČR spol.s r.o. |

    Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller | 0 |

    Bezugszeitraum | 16.9.2009 – 16.1.2010 |

    Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen | 16.10.2009 |

    Datum der Antragstellung | 24.3.2010 |

    Entlassungen im Bezugszeitraum | 634 |

    Entlassungen vor/nach dem Bezugszeitraum | 0 |

    Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt | 634 |

    Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist | 460 |

    Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) | 474 463 |

    Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) | 23 723 |

    Kosten für die Durchführung des EGF (%) | 4,8 |

    Gesamtkosten (EUR) | 498 186 |

    EGF-Beitrag in EUR (65 %) | 323 820 |

    1. Der Antrag wurde der Kommission am 24. März 2010 vorgelegt und bis zum 20. September 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

    2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

    Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

    3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise führt die Tschechische Republik an, dass Konsum und Verkauf von Lebensmitteln, wie sie von Unilever in der Tschechischen Republik hergestellt werden, infolge der Krise erheblich zurückgegangen sind. Sie beruft sich auf Statistiken von Eurostat, aus denen hervorgeht, dass in den 12 Monaten von September 2008 bis August 2009 der Einzelhandelsumsatz in der EU-27 um 3,32 %, im Euro-Währungsgebiet um 4,52 % und in der Tschechischen Republik um 5,88 % zurückging.

    Die Unilever-Produktionsstätte in Nelahozeves belieferte den gesamten EU-Markt, wegen des Nachfragerückgangs konnte sie jedoch nicht mehr gehalten werden. Ca. 45 % der Produktion waren allerdings für den „lokalen“ Markt – die tschechische und die slowakische Republik – vorgesehen; die im Antrag angegebenen Daten des tschechischen statistischen Amts bestätigen, dass der Umsatz im Einzelhandel in der Tschechischen Republik in dem betreffenden Zeitraum um 5,88 % zurückging.

    Die Tschechische Republik macht geltend, zahlreiche Verbraucher hätten ihr Kaufverhalten infolge der durch die weltweite Wirtschaftskrise hervorgerufenen Ungewissheit geändert. Die einen drosselten ihre Ausgaben, die anderen stiegen auf Produkte geringerer Qualität um. Beide Verhaltensweisen wirkten sich negativ auf die Nachfrage nach Markenprodukten wie die von Unilever hergestellten aus. Im Antrag werden Eurostat-Daten zum Verbrauchervertrauen zitiert, die einen deutlichen Rückgang in der EU-27 und der Tschechischen Republik im Jahr 2009 belegen.

    Das geschwächte Vertrauen der Verbraucher und der Umsatzrückgang führten zwangsläufig zu einem Produktionsrückgang in Nelahozeves und einer Umstrukturierung der Produktionskapazität bei Unilever. Das Unternehmen beschloss, das Werk in Nelahozeves zu schließen und den lokalen und den EU-Markt von anderen Produktionsstätten aus zu beliefern, u. a. jenen in anderen Mitgliedstaaten.

    Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

    4. Die Tschechische Republik beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind, wozu auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern gezählt werden.

    5. Im Antrag werden 634 Entlassungen bei Unilever im viermonatigen Bezugszeitraum vom 16. September 2009 bis zum 16. Januar 2010 genannt. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Gemäß den Bestimmungen dieses Gedankenstrichs übermittelte die Tschechische Republik der Kommission zusätzliche Informationen über die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen Entlassungen.

    Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

    6. Die Tschechische Republik argumentiert, die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise sei unvorhergesehen und in ihrem Ausmaß unvorhersehbar gewesen.

    Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

    7. Im Antrag werden insgesamt 634 Entlassungen bei dem Unternehmen Unilever ČR, spol.s r.o. in Nelahozeves in der NUTS-II-Region Střední Čechy genannt. Allen entlassenen Arbeitkräften wurde die Teilnahme am Outplacement-Programm angeboten, 460 von ihnen werden das Programm in Anspruch nehmen.

    8. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

    Gruppe | Anzahl | Prozent |

    Männer | 219 | 47,6 |

    Frauen | 241 | 52,4 |

    EU-Bürger/innen | 460 | 100,0 |

    Nicht-EU-Bürger/innen | 0 | 0,0 |

    15 bis 24 Jahre alt | 42 | 9,1 |

    25 bis 54 Jahre alt | 358 | 77,8 |

    Über 54 Jahre alt | 60 | 13,1 |

    9. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

    Gruppe | Anzahl | Prozent |

    Arbeitskräfte in der Produktion | 235 | 51,1 |

    Bediener von Maschinen | 117 | 25,4 |

    Führungskräfte in der Produktion | 40 | 8,7 |

    Qualitätskontrolle | 21 | 4,6 |

    Kranführer und Gabelstaplerfahrer | 18 | 3,9 |

    Elektriker | 14 | 3,1 |

    Verwaltungsfachkräfte | 4 | 0,9 |

    Höhere Führungskräfte | 5 | 1,1 |

    Fachkräfte im Bereich Finanzen | 3 | 0,6 |

    IT-Fachkräfte | 3 | 0,6 |

    10. Die Tschechische Republik hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

    Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

    11. Nelahozeves, wo sich die Unilever-Produktionsstätte befand, liegt in Mittelböhmen, nördlich von Prag, im Bezirk Mělník. Der Bezirk zählt etwa 100 000 Einwohner; Hauptpfeiler der Wirtschaft sind die Lebensmittelverarbeitung sowie die chemische Industrie und die Energiewirtschaft. Kennzeichnend ist der hohe Anteil von KMU.

    12. Zu den wichtigsten Beteiligten gehören das Ministerium für Arbeit und Soziales (MOLSA), Unilever ČZ spol.s r.o., die Arbeitsverwaltung in Mělník sowie die Unabhängige Gewerkschaft für Arbeitskräfte der Lebensmittelindustrie in den Regionen Böhmen und Mähren (NOSPP).

    Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

    13. Die tschechischen Behörden machen geltend, dass die Krise zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Tschechischen Republik geführt hat. In Mittelböhmen, wo sich die Unilever-Produktionsstätte befand, stieg die Arbeitslosenquote von 3,6 % im Jahr 2008 auf 6,4 % im Oktober 2009. Im betreffenden Bezirk lag die Arbeitslosenquote im Oktober 2009 bei 7,5 %. Auch wenn die Arbeitslosenquote relativ niedrig ist und unter dem Landesdurchschnitt (8,5 % im Oktober 2009) liegt, so gibt die Struktur der Arbeitslosigkeit im Land doch Anlass zur Besorgnis. Die Arbeitslosigkeit ist bei Personen mit höherem Bildungsniveau niedrig, bei Personen, die nur über die allgemeine Grundbildung verfügen, – und in diese Kategorie fallen die meisten der bei Unilever entlassenen Arbeitskräfte – dagegen liegt sie bei über 25 %. Somit sind die Chancen auf eine schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ausgesprochen beschränkt, und ohne zusätzliche Unterstützung besteht die Gefahr, dass die Betroffenen in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleiten.

    Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

    14. Die folgenden Maßnahmen bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen werden von Unilever kofinanziert und vom Unternehmen selbst oder in seinem Auftrag durchgeführt.

    15. In einer ersten Phase wird Outplacementhilfe in Form von Beratung in Zusammenhang mit der Entlassung, der Arbeitsuche und des beruflichen Übergangs angeboten. Ein Experte in arbeitsrechtlichen Fragen, ein Psychologe und ein erfahrener Berater für berufliche Übergänge werden die anfallenden Fragen beantworten. Außerdem wird eine Broschüre für die entlassenen Arbeitskräfte ausgearbeitet, in der sie u. a. Informationen über die Vorteile einer Inanspruchnahme von Outplacement-Diensten, Ratschläge zur Verarbeitung ihrer Emotionen und Tipps finden, was vor Programmbeginn getan und nicht getan werden sollte.

    16. Im Rahmen der persönlichen Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsuche sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Beantwortung spezifischer Fragen zur Arbeitsuche; Bewertung der derzeitigen Tätigkeit; Vorbereitung auf künftige Tätigkeiten; Auswertung von Angeboten; Strategien für Karrieremarketing; Analyse der Ergebnisse von Bewerbungsgesprächen; Arbeitsuche unter Nutzung des Internets und anderer Informationsquellen; Ermittlung von Zielmärkten (Unternehmen mit möglicherweise geeigneten Stellenangeboten); Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Zielunternehmen; Networking; Erstellen des Lebenslaufs und Verfassen von Motivationsschreiben; Kontakt mit staatlichen Stellen; Informationen, Knüpfen von Kontakten, Unterstützung und Umschulung in Zusammenhang mit einer Existenzgründung; bei Bedarf psychologische Unterstützung sowie psychodiagnostische Tests und entsprechendes Feedback.

    17. Den Arbeitskräften werden Beihilfen für die Arbeitsuche gewährt, wenn sie mit den Maßnahmen in Bereich Schulung und Arbeitsuche beginnen.

    18. In Seminaren und speziellen Workshops für den beruflichen Übergang wird der Schwerpunkt auf die Förderung von Kompetenzen gelegt, die für die Arbeitsuche und die Laufbahnentwicklung nützlich sind. Nach Maßgabe des unterschiedlichen Bedarfs und der unterschiedlichen Arbeitsmarktsituation werden getrennte Seminare für Führungskräfte und Arbeiter/innen angeboten. In einem zweitägigen Seminar sollen entlassene Führungskräfte auf eine effiziente Suche nach einer neuen Beschäftigung vorbereitet werden. Den Teilnehmern wird ein Projektmanagementkonzept für die Arbeitsuche vermittelt, das Pläne, Messwerte und Benchmarks für einen erfolgreichen Übergang umfasst. Für die Arbeiter/innen ist ein eintägiges Programm vorgesehen: Während zwei halben Tagen sollen die Arbeitskräfte, die in den Bereichen Herstellung, Wartung Bedienung oder Dienstleistung tätig sind, sowie sonstige auf Stundenbasis entlohnte Arbeitskräfte bei Folgendem unterstützt werden: Ermittlung der Kompetenzen und Fertigkeiten, Festlegung eines Beschäftigungsziels; Erstellung einer Liste mit Beschäftigungsvorgaben; Verfassen einer Bewerbung, eines Lebenslaufs oder einer Kurzdarstellung. Außerdem sollen ihnen wichtige für die Stellensuche erforderliche Kompetenzen vermittelt werden. Darüber hinaus wird eine Reihe spezifischer Workshops stattfinden, in denen u. a. auf die Themen „Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, die zum Erfolg führen“ und „Dynamische Bewerbungsgespräche“ eingegangen wird.

    19. Alle entlassene Arbeitskräfte erhalten während der Outplacement-Maßnahmen Schulungs- und Mobilitätsbeihilfe .

    20. Für höhere Führungskräfte sind individuelle Maßnahmen zur Unterstützung des beruflichen Übergangs vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen soll diesen Führungskräften Unterstützung mit Blick auf einen erfolgreichen beruflichen Übergang gewährt werden; angeboten werden sämtliche Leistungen, die die einzelnen Betroffenen benötigen und die an unterschiedliche Gegebenheiten angepasst werden können. Die persönlichen Beratungssitzungen decken folgende Themen ab: Verarbeitung der Emotionen in Zusammenhang mit dem Übergangsprozess; Selbstbeurteilung mit angemessenen Tools; umfassende Bewertung von Kompetenzen, Stärken, Erfahrungen und Leistungen; eingehende Prüfung von Laufbahn- und Beschäftigungsalternativen; umfassende Analyse der Zielvorgaben und Marktstrategie; Vermarktungspläne; Verfassen des Lebenslaufs, eines Anschreibens und sonstiger schriftlicher Bewerbungsunterlagen; Tipps für das Bewerbungsgespräch und Nutzen von Kontakten; Beratung bei der Auswertung von Stellenangeboten und für erfolgreiches Verhandeln; auf den individuellen Bedarf zugeschnittene Suche von Unternehmen und Ratschläge für den Umgang mit diesen; Zugang zu Büro-Infrastruktur, einschließlich PC, Fax, E-Mail und Internet; Unterstützung beim Sichten von Stellenangeboten in der Presse sowie Beratungssitzungen mit erfahrenen Experten im Bereich der Vermittlung von Führungskräften.

    21. Besondere Anreize für ältere Arbeitskräfte : Angeboten werden wöchentliche Workshops und Schulungen sowie anschließende persönliche Beratung mit besonderem Schwerpunkt auf entschlossener Selbstdarstellung und IT-Fähigkeiten.

    22. Die Hilfe zur Unternehmensgründung umfasst Informationen zum Thema Selbständigkeit und insbesondere zu den diesbezüglichen rechtlichen Aspekten. Sie sind Teil der Outplacement-Workshops und werden durch persönliche Beratungsgespräche über neue Marktchancen in einer bestimmen Region ergänzt.

    23. Die Maßnahme zur Förderung des Unternehmertums umfasst einen Workshop, der sich mit den Voraussetzungen für die Gründung eines eigenen Unternehmens befasst.

    24. Die Kosten für die Durchführung des Projekts (Projektteam) umfassen die Kosten des Projektteams und stehen in direktem Zusammenhang mit sämtlichen anderen Maßnahmen. Aus Gründen der Transparenz haben sich die tschechischen Behörden entschieden, diese Kosten getrennt zu erfassen und zu veranschlagen.

    25. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

    26. Die von den tschechischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die tschechischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit 474 463 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF mit 23 723 EUR (= 4,8 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 323 820 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

    Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte | Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) | Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) |

    Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

    Outplacementhilfe | 460 | 44 | *20 423 |

    Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsuche | 460 | 174 | 80 040 |

    Beihilfen für die Arbeitsuche | 460 | 100 | 46 000 |

    Seminare zur Unterstützung beim beruflichen Übergang und spezielle Workshops | 460 | 340 | 156 400 |

    Schulungs- und Mobilitätsbeihilfe | 460 | 164 | *75 292 |

    Individuelle Maßnahmen zur Unterstützung des beruflichen Übergangs von höheren Führungskräften | 5 | 4 775 | 28 875 |

    Anreize für ältere Arbeitskräfte | 83 | 100 | 8 300 |

    Hilfe zur Unternehmensgründung | 10 | 950 | 9 500 |

    Förderung des Unternehmertums | 10 | 1 150 | 11 500 |

    Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts (Projektteam) | 460 | 94 | 43 133 |

    Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 474 463 |

    Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

    Vorbereitungsarbeiten | 4 745 |

    Verwaltungsaufgaben | 2 372 |

    Informations- und Werbemaßnahmen | 1 186 |

    Kontrolltätigkeiten | 15 420 |

    Zwischensumme für die Durchführung des EGF | 23 723 |

    Veranschlagte Gesamtkosten | 498 186 |

    EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 323 820 |

    * Differenz ergibt sich aus der Rundung der Einheitskosten pro Arbeitskraft

    27. Die Tschechische Republik bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind.

    Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

    28. Die Tschechische Republik begann am 16. Oktober 2009 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

    Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

    29. Die tschechischen Behörden erklärten, dass die flankierenden Maßnahmen zur Umorganisation von Unilever mit den Sozialpartnern und der Arbeitsverwaltung erörtert wurden. Über die flankierenden Maßnahmen habe man sich am 16. September 2009 geeinigt.

    30. Die tschechischen Behörden bestätigten, dass die nationalen und EU- Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

    Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

    31. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der Tschechischen Republik folgende Angaben:

    32. Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

    33. es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

    34. es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten.

    Verwaltungs- und Kontrollsysteme

    35. Die Tschechische Republik hat der Kommission mitgeteilt, dass die Finanzbeiträge von den Stellen verwaltet und kontrolliert werden, die auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Tschechischen Republik verwalten und kontrollieren.

    Finanzierung

    36. Auf der Grundlage des Antrags der Tschechischen Republik wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen mit 323 820 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben der Tschechischen Republik.

    37. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

    38. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vorgeschrieben.

    39. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

    40. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden.

    Herkunft der Mittel für Zahlungen

    41. Im Haushaltsplan 2011 sind in der Haushaltslinie 04 05 01 „Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)“ Mittel für Zahlungen in Höhe von 47 608 950 EUR vorgesehen. Diese Haushaltslinie wird daher genutzt, um den im Zuge dieses Antrags erforderlichen Betrag von 323 820 EUR zu decken.

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/010 CZ/Unilever, Tschechische Republik)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4], insbesondere auf Nummer 28,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[5], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

    auf Vorschlag der Kommission[6],

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

    (2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

    (3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

    (4) Die Tschechische Republik hat am 24. März 2010 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Unilever ČR spol.s r.o. eingereicht und diesen Antrag bis zum 20. September 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 323 820 EUR bereitzustellen.

    (5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag der Tschechischen Republik bereitgestellt werden kann –

    BESCHLIESSEN:

    Artikel 1

    Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 323 820 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am …

    Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

    Der Präsident Der Präsident

    [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

    [4] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [5] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [6] ABl. C […] vom […], S. […].

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