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Document 52024PC0295

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein neues Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und über etwaige Änderungen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder einen neuen Wortlaut eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei

COM/2024/295 final

Brüssel, den 12.7.2024

COM(2024) 295 final

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein neues Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und über etwaige Änderungen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder einen neuen Wortlaut eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei

{SWD(2024) 177 final} - {SWD(2024) 178 final}


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Die Kommission schlägt vor, ein neues Protokoll zu dem mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe 1 geschlossenen partnerschaftlichen Fischereiabkommen auszuhandeln, das dem Bedarf der Unionsflotte entspricht und mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 2 über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) im Einklang steht. Die Kommission ist der Auffassung, dass das derzeitige partnerschaftliche Fischereiabkommen von 2007 weiterhin Anwendung finden und durch ein mögliches neues Protokoll umgesetzt werden könnte, das die erforderlichen Anpassungen enthält, um die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu gewährleisten und so die Kontinuität der Beziehungen zu diesem Land sicherzustellen. Sollte der Partner jedoch im Rahmen der Verhandlungen über ein neues Protokoll eine Änderung des Abkommens oder die Aushandlung eines neuen partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei verlangen, sollte diese Möglichkeit vorgesehen werden.

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

Das aktuelle partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und São Tomé und Príncipe wurde am 30. Oktober 2007 abgeschlossen und ist am 29. August 2011 in Kraft getreten. Das derzeitige, fünf Jahre geltende Durchführungsprotokoll 3 trat am 19. Dezember 2019 in Kraft und läuft am 18. Dezember 2024 aus. Darin sind die Fangmöglichkeiten für die Unionsflotte und die entsprechende von der Union und den Reedern zu zahlende finanzielle Gegenleistung festgesetzt. Die jährliche finanzielle Gegenleistung der EU an São Tomé und Príncipe beläuft sich für das letzte Jahr der Anwendung auf 840 000 EUR, wovon 440 000 EUR zur Unterstützung des Fischereisektors bestimmt sind.

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe sieht Fangmöglichkeiten für Thunfisch und weit wandernde Arten für Fischereifahrzeuge der Union aus drei Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich und Portugal) vor. Die Europäische Union verfügt bereits über ein gut entwickeltes Netz bilateraler partnerschaftlicher Abkommen über nachhaltige Fischerei in West- und Zentralafrika, insbesondere mit Mauretanien, Cabo Verde, Senegal, Gambia, Guinea-Bissau, Côte d’Ivoire und Gabun.

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei tragen dazu bei, sich weltweit für die Ziele der GFP einzusetzen und hierzu sicherzustellen, dass die Fischereitätigkeiten der Union außerhalb der Unionsgewässer auf denselben Grundsätzen und Standards beruhen, wie sie nach Unionsrecht gelten. Darüber hinaus wird durch die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei die Position der Europäischen Union in internationalen und regionalen Fischereiorganisationen gestärkt, insbesondere in der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT), der nach dem Völkerrecht eingerichteten Stelle für die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Arten in der Region. Schließlich basieren die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und tragen zur Verbesserung der Einhaltung der internationalen Maßnahmen, einschließlich der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) bei.

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Die Aushandlung eines neuen Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe erfolgt im Einklang mit dem auswärtigen Handeln der EU in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und insbesondere mit den Zielen der Union im Hinblick auf die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte.

Die Förderung menschenwürdiger Arbeit wird durch die erwartete Aushandlung einer Sozialklausel im Einklang mit dem IAO-Übereinkommen C188 für Arbeitnehmer aus dem Partnerland, die auf den Unionsschiffen beschäftigt werden, sichergestellt.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist Artikel 218 im Fünften Teil des AEUV „Das auswärtige Handeln der Union“, Titel V „Internationale Übereinkünfte“, in dem das Verfahren für die Aushandlung und den Abschluss von Übereinkünften zwischen der EU und Drittländern dargelegt ist.

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Nicht zutreffend; ausschließliche Zuständigkeit.

Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel, einen rechtlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Regelungsrahmen für Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der EU in Drittlandgewässern gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik zu schaffen.

Wahl des Instruments

Die Wahl des Instruments ergibt sich aus der Anwendung von Artikel 218 Absätze 3 und 4 AEUV.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Die Kommission hat eine Ex-post-Bewertung des derzeitigen Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit São Tomé und Príncipe sowie eine Ex-ante-Bewertung eines etwaigen neuen Protokolls durchgeführt. Der Bericht über diese Bewertung ist öffentlich 4 .

Die Bewertung ergab, dass in den Thunfischsektoren der EU großes Interesse an der Fortführung des Fischfangs in São Tomé und Príncipe besteht und dass ein neues Protokoll dazu beitragen würde, die Überwachung und Kontrolle zu stärken und das Fischereimanagement in der Region zu verbessern.

Konsultation der interessierten Kreise

Im Zuge der Bewertung wurden die Mitgliedstaaten, Vertreter der Industrie, internationale Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die Fischereiverwaltung und Vertreter der Zivilgesellschaft der Union und São Tomé und Príncipes konsultiert. Auch im Rahmen des Beirats für Fernfischerei fanden Konsultationen statt.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

An den Bewertungen beteiligten sich unabhängige Experten aus diesem Fachgebiet.

Folgenabschätzung

Entfällt.

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Entfällt.

Grundrechte

In den Verhandlungsrichtlinien im Anhang dieser Empfehlung für einen Beschluss wird die Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte und demokratischer Grundsätze empfohlen.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die Auswirkungen eines neuen Protokolls auf den Haushalt ergeben sich aus der Zahlung einer finanziellen Gegenleistung an São Tomé und Príncipe. Die vorzusehenden jährlichen Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen werden im jährlichen Haushaltsverfahren im Einklang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021–2027 festgelegt, einschließlich der Reservelinie 30.020200 für Vorschläge, die am Anfang des Jahres noch nicht in Kraft getreten sind 5 .

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Die Verhandlungen sollten im dritten Quartal 2024 aufgenommen werden, um eine Unterbrechung der Fischereitätigkeiten nach Ablauf des derzeitigen Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens am 19. Dezember 2024 zu begrenzen.

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Die Kommission spricht folgende Empfehlungen aus:

- der Rat sollte die Kommission ermächtigen, Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe aufzunehmen und zu führen, mit der Möglichkeit, Änderungen des Abkommens oder den Wortlaut eines neuen partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei auszuhandeln, das an die Stelle des bestehenden Abkommens treten würde;

- die Kommission sollte zur Verhandlungsführerin im Namen der EU ernannt werden;

- die Kommission sollte die Verhandlungen im Benehmen mit dem gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestellten Sonderausschuss führen;

- der Rat sollte die Verhandlungsrichtlinien im Anhang zu dieser Empfehlung annehmen.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein neues Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und über etwaige Änderungen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder einen neuen Wortlaut eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Es sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Durchführungsprotokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe eröffnet werden,

(2)Zudem sollten Verhandlungen über eine Änderung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder über ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei aufgenommen werden, wenn dies für den Abschluss der Verhandlungen erforderlich ist —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Durchführungsprotokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe 6 aufzunehmen.

Die Kommission wird ferner ermächtigt, im Namen der Union mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe Änderungen des derzeitigen partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei auszuhandeln, wenn dies für den Abschluss der Verhandlungen erforderlich ist.

Artikel 2

Die Verhandlungsrichtlinien sind im Anhang beigefügt.

Artikel 3

Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Externe Fischereipolitik“ des Rates geführt.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident / Die Präsidentin

(1)    ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 35.
(2)    Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).
(3)    ABl. L 333 vom 27.12.2019, S. 1.
(4)

    https://op.europa.eu/fr/publication-detail/-/publication/55fcd1d2-132e-11ef-a251-01aa75ed71a1

(5)    Siehe Artikel 20 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28).
(6)    ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 35.
Top

Brüssel, den 12.7.2024

COM(2024) 295 final

ANHANG

der

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein neues Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und über etwaige Änderungen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder einen neuen Wortlaut eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei

{SWD(2024) 177 final} - {SWD(2024) 178 final}


ANHANG

Verhandlungsrichtlinien

Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines Durchführungsprotokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik.

In dem Durchführungsprotokoll sollte der allgemeine Rahmen für die Fischereitätigkeiten von EU-Schiffen in den Gewässern von São Tomé und Príncipe und für die Zusammenarbeit der EU mit São Tomé und Príncipe im Bereich der Fischerei festgelegt werden.

Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern und gleichzeitig den beiderseitigen Nutzen für die EU und São Tomé und Príncipe zu gewährleisten, sollten sich die Verhandlungsziele der Kommission auf Folgendes stützen:

·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone von São Tomé und Príncipe und der erforderlichen Genehmigungen zur Fischerei in dieser Zone für Unionsschiffe, wodurch unter anderem das Netz der für EU-Wirtschaftsteilnehmer verfügbaren partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei im Atlantischen Ozean ausgebaut wird;

·vollständige Umsetzung der einschlägigen Bewirtschaftungspläne, die von regionalen Fischereiorganisationen (RFO) auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten angenommen wurden, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten und die Meerespolitik auf internationaler Ebene zu fördern. Im Rahmen der Fischereitätigkeiten der Unionsschiffe sollten nur verfügbare Ressourcen gezielt befischt werden, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotte Rechnung zu tragen und besonderes Augenmerk auf das ausgeprägte Wanderverhalten der betroffenen Bestände zu legen ist. In diesem Fall wird der in den Gewässern von São Tomé und Príncipe verfügbare Überschuss der unter das partnerschaftliche Fischereiabkommen fallenden Arten durch Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Arten im Atlantik festgelegt, die von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) angenommen wurden;

·Anstreben eines angemessenen, mit den Interessen der Unionsflotte übereinstimmenden Anteils an den Fischereiressourcen;

·Anwendung der gleichen technischen Bedingungen auf alle ausländischen Flotten in der Fischereizone von São Tomé und Príncipe, indem eine Klausel über die Nichtdiskriminierung zwischen den Flotten und über die Transparenz der in São Tomé und Príncipe erlaubten Fangtätigkeiten aufgenommen wird;

·Gewährleistung, dass der Zugang zu der Fischereizone auf der Grundlage der historischen und der erwarteten künftigen Fischereitätigkeit der Unionsflotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten sowie den Interessen der Regionen in äußerster Randlage der Union Rechnung zu tragen ist;

·Einrichtung eines Dialogs zur Verstärkung der sektorbezogenen Politik, um die Umsetzung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik im Einklang mit den Entwicklungszielen von São Tomé und Príncipe voranzutreiben, insbesondere hinsichtlich der Fischereipolitik, der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei, der Kontrolle und der Überwachung von Fischereitätigkeiten, der sozialen Rechte der Fischer 1 sowie der Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten und Förderung der Wirtschaftstätigkeit;

·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte (einschließlich sozialer Rechte) und der Grundsätze der Demokratie;

·Gewährleistung, dass das Protokoll zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit Fischereitätigkeiten beiträgt, wobei die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu berücksichtigen sind.

In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:

·die den EU-Schiffen einzuräumenden Fangmöglichkeiten

·die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung

·die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.

Verlangt das Partnerland eine Änderung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder dessen Ersetzung durch ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei, so sind Verhandlungen über diese Änderungen oder einen solchen neuen Text im Einklang mit den oben genannten Leitlinien zulässig.

(1)    Insbesondere durch die Umsetzung des Kernübereinkommens 187 der IAO über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ( https://www.ilo.org/dyn/normlex/fr/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO::P12100_INSTRUMENT_ID:312332 ) und des technischen Übereinkommens 188 über menschenwürdige Arbeit in der Fischerei ( https://www.ilo.org/dyn/normlex/fr/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO::P12100_ILO_CODE:C188 ).
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