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Document 52023DC0535

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN KMU-Entlastungspaket

COM/2023/535 final

Straßburg, den 12.9.2023

COM(2023) 535 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

KMU-Entlastungspaket


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

KMU-Entlastungspaket

1Kleine Unternehmen sind wichtig

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind für das wirtschaftliche und soziale Gefüge Europas von zentraler Bedeutung. Die 24 Millionen europäischen KMU stellen 99 % aller Unternehmen in der EU dar, sorgen für zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft der Union 1 und sind tief in den lokalen Gemeinschaften, insbesondere in den ländlichen Gebieten, verwurzelt 2 . Auf sie entfällt mehr als die Hälfte der Wertschöpfung im nichtfinanziellen Wirtschaftssektor der EU, und sie sind Europas Nährboden für Innovation 3 , Vielfalt und Gleichberechtigung 4 . KMU sind für den grünen und den digitalen Wandel in Europa 5 und für seinen langfristigen Wohlstand von entscheidender Bedeutung. 

KMU als solche sind fester Bestandteil der Politik der Kommission, erst recht, seit diese 2020 die KMU-Strategie 6 auf den Weg gebracht hat. Im Rahmen des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens (2021-2027) und im Rahmen von NextGenerationEU 7 geht die Kommission davon aus, dass KMU über ihre verschiedenen Finanzierungsprogramme mehr als 200 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt werden. In einer Zeit aufeinanderfolgender Krisen waren die nachhaltige Erholung und Widerstandsfähigkeit von KMU eine zentrale Priorität. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 8 wird eine bisher nicht da gewesene Unterstützung von bis zu 45 Mrd. EUR an Unterstützung für KMU 9 bereitgestellt, die zu Mitteln aus den Kohäsionsfonds in einer Gesamthöhe von 65 Mrd. EUR 10 hinzukommt. Zudem waren KMU die Hauptbegünstigten des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), mit dem durch die COVID-19-Pandemie gefährdete Arbeitsplätze und Einkommen geschützt werden sollten. Darüber hinaus standen die Interessen der KMU im Mittelpunkt des befristeten Rahmens der Kommission für staatliche Beihilfen 11 , der es den Mitgliedstaaten ermöglichte, bedürftigen Unternehmen die notwendige Unterstützung zuteil werden zu lassen und gleichzeitig die Gleichbehandlung zu gewährleisten und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen, die den Binnenmarkt untergraben würden, zu begrenzen.

Eine Reihe von Maßnahmen hat europäischen KMU dabei geholfen, neue Marktchancen zu nutzen, die sich aus dem grünen und dem digitalen Wandel sowie aus sektor- und grenzübergreifender Zusammenarbeit ergeben. Von der Einführung von 150 digitalen Innovationszentren auf dem gesamten Kontinent bis zur Einrichtung eines Netzes von Nachhaltigkeitsberatern für KMU 12 , von der Einführung von Übergangspfaden für die industriellen Ökosysteme Europas 13 bis zur Reform der Gestaltung des Strommarkts 14 , von der Unterstützung von KMU beim Zugang zu Daten unter fairen Bedingungen 15 bis zur Mobilisierung von Risikokapital für Start-up-Unternehmen und KMU in strategischen Bereichen wie dem Weltraumsektor 16 und von der Stärkung der Internationalisierung 17 und des Handels 18 sowie der Verbesserung der Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen von Global Gateway 19 bis zum Schutz des geistigen Eigentums 20 : Die Bedürfnisse von KMU standen bei der Arbeit der Kommission stets im Vordergrund.

Dennoch sind KMU mit erheblichen Unsicherheiten, Angebotsengpässen, Arbeitskräftemangel und nicht immer fairem Wettbewerb konfrontiert. Volatilität und die Unvorhersehbarkeit des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds erschweren die Geschäftstätigkeit von KMU. In den Jahren 2021 und 2022 hatten sie teilweise Schwierigkeiten, neue Beschäftigte einzustellen, um die stark gestiegene Nachfrage zu befriedigen. Darüber hinaus waren sie mit höheren Energiekosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine konfrontiert, während die rasch steigenden Rohstoffpreise zusätzlichen Druck auf kleine Unternehmen ausübten. Durch steigende Zinssätze wurde auch der Zugang von KMU zu Finanzmitteln erschwert.

Dieser Gegenwind dürfte anhalten. Es ist unerlässlich, dass die EU und die Mitgliedstaaten KMU weiterhin unermüdlich unterstützen und ihnen dabei helfen, ihre Erholung zu konsolidieren und ihr Potenzial voll auszuschöpfen, damit sie alle – vom Eckladen und dem familiengeführten Hotel bis hin zum Technologie-Start-up – weiterhin zum langfristigen Wohlstand Europas beitragen können.

Mit diesem KMU-Entlastungspaket will die Kommission kurzfristig Abhilfe schaffen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU stärken und ein faires und KMU-freundliches Unternehmensumfeld fördern. Es umfasst:

·einen Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsverzug,

·einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU,

·eine Reihe von Maßnahmen, um KMU ihre Tätigkeit zu erleichtern, ihren Zugang zu Finanzmitteln und qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern und sie während ihres gesamten Lebenszyklus zu unterstützen.

Der Mitteilung sind der erste Bericht über die Umsetzung des einheitlichen digitalen Zugangstors und eine erste vorläufige Überprüfung der Platform-to-Business-Verordnung (im Folgenden „P2B-Verordnung“) 21 beigefügt.

2Herausforderungen: KMU und ihre nachhaltige Erholung

Die KMU haben das Leistungsniveau von vor der Pandemie noch nicht wieder erreicht. Inflationsbereinigt wird die Wertschöpfung der KMU im Jahr 2023 voraussichtlich um 3,6 % (gegenüber 1,8 % bei den Großunternehmen) unter dem Niveau des Jahres 2019 liegen, während die Beschäftigung in KMU kaum das Niveau von vor der Krise erreicht hat. 22 In realen Werten betrachtet verzeichneten KMU im Jahr 2022 in 12 der 14 industriellen Ökosysteme 23 einen Rückgang der Wertschöpfung, während für das Jahr 2023 für alle Ökosysteme ein solcher Rückgang erwartet wird.

Abbildung 1: Zentrale Herausforderungen für KMU; Quelle: Flash Eurobarometer 486.

Verwaltungsaufwand oder regulatorische Hindernisse gehören für 55 % der KMU zu den größten Problemen. 24 Ein berechenbares Regelungsumfeld, eine gute Regierungsführung und ein effizienter institutioneller Rahmen tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, Fairness zu erreichen und Entlastung zu schaffen.

Verspätete Zahlungen an KMU beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit, erhöhen die Unsicherheit und verringern im Falle des öffentlichen Auftragswesens die Beteiligung von KMU. In jedem betroffenen Unternehmen erhöhen sie den Bedarf an Betriebskapital und die Finanzierungskosten, treiben die Kosten aufgrund des Zeitaufwands für die Verfolgung von Schuldnern in die Höhe und verringern so die Investitionskapazität.

Der Zugang zu Finanzmitteln ist für kleine Unternehmen mit mehr Aufwand verbunden als für große. Größere Unsicherheit und höhere Finanzierungskosten verringern die Investitionsfähigkeit der KMU. Ende 2022 rechneten KMU mit einer bevorstehenden Verschlechterung der Verfügbarkeit aller Arten von Finanzmitteln. 25

Die Verfügbarkeit von Fachkräften oder erfahrenen Führungskräften ist in letzter Zeit für 27 % der KMU in der EU zum größten Problem geworden 26 , und 70 % der KMU berichten von einem Anstieg der Arbeitskosten 27 . Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage zu Kompetenzen 28 , die parallel zu dieser Mitteilung vorgestellt wurden, zeigen, dass der Fachkräftemangel die Geschäftstätigkeit von 63 % der KMU beeinträchtigt und auch ihre Bemühungen um Digitalisierung (bei 45 % der KMU) und Ökologisierung (bei 39 % der KMU) hemmt.

Diese Herausforderungen werden, wie nachstehend beschrieben, im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen, die in diesem KMU-Entlastungspaket vorgestellt werden.

3Entlastung der KMU: Unterstützung für KMU in schwierigen Zeiten

Vereinfachungen für KMU

3.1.1Vereinfachung der Steuern

Unternehmen, insbesondere solche mit grenzüberschreitender Tätigkeit, müssen mit Komplexität und hohen Befolgungskosten rechnen, da sie bei ihrer Geschäftstätigkeit in mehr als einem Mitgliedstaat verschiedene Körperschaftsteuerregelungen einhalten müssen. Daher schlägt die Kommission im Rahmen dieses KMU-Entlastungspakets eine erhebliche Vereinfachung im Bereich der direkten Besteuerung für KMU vor, die über eine Betriebsstätte eine steuerpflichtige Präsenz in einem anderen Mitgliedstaat geschaffen haben. Diese KMU hätten die Möglichkeit, die Steuerbemessungsgrundlage ihrer Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten nach den ihnen am vertrautesten Vorschriften ihres Herkunftsmitgliedstaats zu berechnen, in dem sie ihre Hauptniederlassung unterhalten. Die geplanten Vorschriften werden insbesondere KMU in einer frühen Phase der internationalen Expansion zugutekommen. Nach der dem Vorschlag beigefügten Folgenabschätzung könnten die Befolgungskosten im Steuerbereich für KMU um 32 % gesenkt und so Einsparungen in einer Gesamthöhe von bis zu 3,4 Mrd. EUR im Jahr erzielt werden. 

Um die Belastung kleiner Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit im EU-weiten Umgang mit der Mehrwertsteuer zu verringern, gelten zudem ab dem 1. Januar 2025 neue Mehrwertsteuervorschriften. 29 In Frage kommende Kleinunternehmen haben künftig die Möglichkeit, ihre Warenlieferungen und Dienstleistungen, die sie zusätzlich zu dem Mitgliedstaat, in dem sie niedergelassen sind, in einem beliebigen anderen Mitgliedstaat erbringen, von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Die Kommission

·Maßnahme 1: schlägt eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vor, mit der eine Besteuerung von KMU nach den im Land der Hauptniederlassung geltenden Vorschriften eingeführt wird.

3.1.2Bessere Rechtsetzung für KMU

Die Kommission setzt sich für ein unternehmensfreundliches Regelungsumfeld ein, das die Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von KMU unterstützt. Im Jahr 2021 nahm die Kommission eine weitere Stärkung des KMU-Tests vor, eines Instruments, mit dem die Auswirkungen von Vorschlägen auf KMU analysiert werden, um die Analyse der betreffenden Auswirkungen und die Berichterstattung darüber weiter zu verbessern. 30 Der KMU-Test muss nun durchgeführt werden, wenn dies gemessen an den Auswirkungen einer Initiative auf KMU verhältnismäßig ist, und er ist in allen Berichten über Folgenabschätzungen systematischer zu berücksichtigen. Eine weitere Verbesserung der Anwendung des KMU-Tests ist jedoch sowohl machbar als auch notwendig: Die Kommission wird daher die Empfehlungen berücksichtigen, die die Plattform „Fit for Future“ 31 im Laufe des Jahres 2023 zur Anwendung des KMU-Tests abgeben wird, um eine noch detailliertere und kohärentere Bewertung der Auswirkungen ihrer Legislativvorschläge auf KMU sicherzustellen 32 .

80 % aller Gesetzgebungsinitiativen der EU gelten gemäß dem KMU-Filter 33 , einem Instrument, das als entscheidender Teil des KMU-Tests in den frühen Phasen der Politikgestaltung eingesetzt wird, als für KMU relevant. Seit Januar 2022 werden mit diesem Instrument in enger Zusammenarbeit mit den KMU-Beauftragten 34 die Interessen von KMU ins Blickfeld gerückt. Dies wurde seit März 2023 durch den neuen Check-up der Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt, der in allen Folgenabschätzungen auf integrierte Weise über die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, berichtet. Der Ausschuss für Regulierungskontrolle, das unabhängige Aufsichtsgremium der Kommission, das die Qualität der Entwürfe von Folgenabschätzungen und Bewertungen überwacht, wurde um zwei Mitglieder erweitert, und sein Mandat wurde gestärkt, um die Wettbewerbsfähigkeit stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Der Ausschuss ist nun verpflichtet, neben der Anwendung des One-in-one-out-Grundsatzes und der Einbeziehung der vorausschauenden Dimension in die Folgenabschätzungen und Evaluierungen der Kommission den Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei bewertet er die Qualität der Kostenschätzungen und prüft, ob in den Berichten das Potenzial zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Verringerung unnötiger Belastungen für Unternehmen und Bürger ausreichend untersucht wird. Auf seiner nächsten Jahrestagung mit den Aufsichtsgremien wird der Ausschuss die Beratungen über die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Auswirkungen auf KMU vertiefen und bewährte Verfahren mit anderen EU-Prüfern 35 austauschen.

Die Kommission wird einen speziellen KMU-Beauftragten der EU ernennen, der der Präsidentin direkt unterstellt ist, aber auch dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied über alle KMU-bezogenen Tätigkeiten Bericht erstattet, die er in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW), welche die Arbeit des Beauftragten unterstützen, durchführt. Neben der umfassenderen Interessenvertretung und Koordinierung, innerhalb der Kommission, mit dem Netz der KMU-Beauftragten und extern, und aufbauend auf den laufenden Entwicklungen wird der KMU-Beauftragte der EU künftig an Anhörungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen mit großen Auswirkungen auf KMU teilnehmen können. In diesem Zusammenhang kann der KMU-Beauftragte der EU unbeschadet der Arbeitsweise und Unabhängigkeit des Ausschusses Probleme zur Sprache bringen und den Ausschuss auf erhebliche negative Auswirkungen auf KMU, auf mögliche zusätzliche Maßnahmen zu ihrer Milderung, auf die Verlässlichkeit der Kosten-Nutzen-Analyse sowie der Analyse der Wettbewerbsfähigkeit und die Konsultationstätigkeiten hinweisen. Darüber hinaus legt der KMU-Beauftragte der EU auf der Grundlage des KMU-Filters der Kommission eine Liste der Initiativen mit den stärksten Auswirkungen auf KMU vor, die die Kommission dem vollständigen KMU-Test unterzieht.

Obgleich das System seine Ziele insgesamt erreicht 36 , ist die Kommission bestrebt, die Belastung durch EU-Rechtsvorschriften weiter zu verringern. Im Rahmen des Programms „REFIT“ (Regulatory Fitness and Performance) wird bei allen Bewertungen und Überarbeitungen von Rechtsvorschriften systematisch nach Möglichkeiten zur Verringerung der Belastung gesucht. Die Plattform „Fit for Future“ trägt zu diesem Prozess bei. Bei allen wichtigen Vorschlägen wird durch umfassende Folgenabschätzungen sichergestellt, dass der Nutzen die Kosten überwiegt. Seit Januar 2022 hat die Kommission mit ihrem Konzept „One in, one out“ eine „Kostenbremse“ eingeführt, mit der sichergestellt werden soll, dass die Verwaltungskosten in einem bestimmten Politikbereich ausgeglichen und die Anpassungskosten so weit wie möglich kompensiert werden. Im ersten Jahr der vollständigen Umsetzung des Konzepts konnten die Verwaltungskosten durch Vorschläge, die zu Nettoeinsparungen von 7,3 Mrd. EUR führen 37 , erheblich verringert werden. Die Kommission ist fest entschlossen, das Potenzial dieses Instruments in den kommenden Jahren auszuschöpfen.

Um einen innovationsfreundlicheren und zukunftssichereren Rechtsrahmen 38 zu ermöglichen, fördert die Kommission den Einsatz von Reallaboren 39 in einer Reihe innovativer Bereiche wie künstliche Intelligenz 40 und virtuelle Welten 41 . Solche Instrumente sollten umfassender eingesetzt werden, damit Unternehmen in der EU, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, mit neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen, Anwendungen und Geschäftsmodellen in einem kontrollierten realen Umfeld experimentieren können, insbesondere in Fällen, in denen Rechtsunsicherheit oder Regelungslücken und regulatorische Hindernisse ihre Entwicklung behindern.

Um den Interessen von KMU bei der Ausarbeitung neuer Legislativvorschläge besser Rechnung zu tragen, wird die Kommission bestimmte Arten von KMU-freundlichen Bestimmungen systematisch berücksichtigen. Diese umfassen, soweit angemessen und gerechtfertigt, Folgendes:

(1)die Möglichkeit, KMU längere Übergangsfristen einzuräumen, um Vorhersehbarkeit zu gewährleisten und die Einhaltung der Vorschriften durch KMU zu erleichtern,

(2)die Verpflichtung für die Kommission und/oder die Mitgliedstaaten, KMU bei Bedarf spezifische Leitfäden für die Umsetzung der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften bereitzustellen (z. B. Zusammenfassung der Rechtsvorschriften, Online-Schulungsmaterial),

(3)die Verpflichtung der Kommission, den Auswirkungen von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, in denen häufig die Höhe der Kosten für KMU festgelegt wird, auf KMU besondere Aufmerksamkeit zu widmen und die Interessenträger zu Rückmeldungen über das Portal „Ihre Meinung zählt: Vereinfachen!“ 42 zu ermutigen, oder

(4)eine Überprüfungsklausel und eine Verfallsklausel im Sekundärrecht, wobei der Zeitplan mit dem Prozess der Ex-post-Bewertung übereinstimmen sollte, um Berichtspflichten und sonstige Konformitätsanforderungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen und eine aussagekräftige Bewertung der Frage sicherzustellen, ob die Rechtsvorschriften weiterhin ihren Zweck erfüllen und ihre Bestimmungen für KMU weiterhin gut funktionieren.

Die Kommission wird ihre Verfahren zur besseren Rechtsetzung weiter verbessern, einschließlich der Sichtbarkeit ihrer Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung, die sich auf KMU und ihre Wettbewerbsfähigkeit beziehen, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU für KMU besser funktionieren. Die Kommission wird durch alle in der vorliegenden Mitteilung vorgestellten Maßnahmen in der Lage sein, die Qualität ihrer Bewertung der Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen auf KMU und die Anwendung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ 43 in allen Politikbereichen der EU zu verbessern.

Die Kommission handelt nicht isoliert, und das Engagement der Legislativorgane, der nationalen und regionalen Behörden, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten handeln, ist ebenfalls wichtig. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden es ermöglichen, die KMU-Dimension in den interinstitutionellen Rechtsetzungsprozess einzubeziehen, da es in der gemeinsamen Verantwortung der Legislativorgane liegt, dafür zu sorgen, dass das EU-Recht von hoher Qualität ist und auf einer gründlichen Folgenabschätzung beruht. Darüber hinaus spielen die Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die nationalen Rechtsvorschriften, einschließlich Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Rechts, den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ unterstützen und der Verwaltungsaufwand für KMU verringert wird.

Schließlich sollten EU-Exekutivagenturen, dezentrale Agenturen und andere Einrichtungen 44 die KMU-freundliche Umsetzung der EU-Politik vorantreiben, insbesondere durch Informations- oder Kontaktstellen für KMU, einschlägige Leitlinien für KMU in allen EU-Sprachen oder KMU-freundliche Online-Tools 45 .

Die Kommission wird

·Maßnahme 2: spezifische KMU-freundliche Bestimmungen in neuen Legislativvorschlägen systematisch berücksichtigen, soweit dies angemessen und gerechtfertigt ist und den Zielen der Unionspolitik entspricht,

·Maßnahme 3: einen besonderen KMU-Beauftragten der EU ernennen, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und berät und die Interessen von KMU nach außen vertritt. Der KMU-Beauftragte ist der Präsidentin direkt unterstellt, erstattet aber auch dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied Bericht über alle KMU-bezogenen Tätigkeiten, die er in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der GD GROW, welche die Arbeit des Beauftragten unterstützen, durchführt.

·Maßnahme 4: sicherstellen, dass der KMU-Beauftragte der EU an Anhörungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen teilnimmt, die sich stark auf KMU auswirken,

·Maßnahme 5: gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat die Bewertung der Auswirkungen wesentlicher Änderungen an den Kommissionsvorschlägen auf KMU und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens fördern,

·Maßnahme 6: mit Exekutivagenturen und dezentralen Agenturen zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren für die Unterstützung von KMU zu ermitteln und zu fördern, damit KMU die Dienste der Agenturen leichter in Anspruch nehmen können, und

·Maßnahme 7: in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Experimente und Innovation in Start-ups durch Reallabore fördern.

3.1.3Einsatz digitaler Technologien zur Verringerung der Belastung und zur Verbesserung der Resilienz

Eine verstärkte Digitalisierung kann die Belastung und die Kosten für KMU erheblich verringern. Das einheitliche digitale Zugangstor (Single Digital Gateway, SDG) 46 bietet eine zentrale Anlaufstelle für zuverlässige administrative und regulatorische Informationen, Online-Verfahren und Unterstützung auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Es hilft KMU, die Chancen des Binnenmarktes besser zu nutzen, und reduziert ihren Verwaltungsaufwand durch Online-Verfahren in den wichtigsten Bereichen erheblich. Aus dem im Rahmen des KMU-Entlastungspakets vorgelegten ersten Durchführungsbericht zum SDG geht hervor, dass das SDG KMU beim Zugang zu qualitativ hochwertigen Informationen über die im gesamten Binnenmarkt geltenden Vorschriften und Verfahren geholfen hat, was insbesondere kleinen Unternehmen mit begrenzten administrativen Kapazitäten zugutekommt. 

Wie im Bericht dargelegt, arbeitet die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten auf die Einführung von Online-Verfahren und des „Once Only Technical System (OOTS)“ hin, das im Dezember 2023 voll einsatzbereit sein dürfte. Dies wird den grenzüberschreitenden Austausch wichtiger Dokumente zwischen öffentlichen Verwaltungen ermöglichen und verhindern, dass KMU in verschiedenen Mitgliedstaaten Dokumente erneut einreichen müssen. Es wird die Kosten des freien Verkehrs im Binnenmarkt verringern und administrative Reibungen sowie Hindernisse abbauen, ohne den Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen.

Ein Beispiel hierfür ist der Aufwand, der vielen KMU durch das portable Dokument A1 (zur Feststellung, welche Sozialversicherungsvorschriften für den Inhaber gelten) entstanden ist. Ab Ende dieses Jahres wird das OOTS wiederholte Anträge auf das A1-Dokument und den elektronischen Empfang der Ergebnisse vereinfachen. Darüber hinaus werden in der jüngsten Mitteilung der Kommission über die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit weitere Maßnahmen vorgestellt, um die Interaktion zwischen mobilen Bürgern und im Ausland tätigen Unternehmen, insbesondere KMU, mit nationalen Behörden im Bereich der sozialen Sicherheit zu erleichtern, etwa das Pilotprojekt zum europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) im Zusammenhang mit dem portablen Dokument A1 47 . Ebenso wird im Zusammenhang mit der Initiative zur Verringerung und Vereinfachung der Berichtspflichten (Abschnitt 3.1.4) die Schaffung eines elektronischen Formats (e-Declaration) für die Erklärung der Entsendung von Arbeitnehmern den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Arbeitgeber erheblich verringern, indem sie es ihnen ermöglicht, in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten eine gestraffte Erklärung in einem einheitlichen Format in ihrer Sprache zu verwenden.

Der kürzlich vorgelegte Vorschlag, den Einsatz digitaler Tools und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszweiten, ist ein bedeutender Schritt hin zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, der KMU bei ihrer Geschäftstätigkeit in der EU unterstützt. 48  Dank eines EU-Gesellschaftszertifikats und der Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei der Gründung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten wird dies den Unternehmen eine erhebliche Verringerung des administrativen Aufwands um geschätzte 437 Mio. EUR pro Jahr bringen. 49 Unternehmen können auch davon profitieren, dass ihre Informationen über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) 50 im Binnenmarkt sichtbar sind. Darüber hinaus können KMU, die von Verstößen gegen das EU-Recht betroffen sind, auf SOLVIT 51 zurückgreifen, um Streitigkeiten beizulegen und eine außergerichtliche Streitbeilegung in Anspruch zu nehmen.

Eine weitere Digitalisierung entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz und die Innovationsfähigkeit von KMU. Mit dem Politikprogramm für die digitale Dekade 52 soll erreicht werden, dass über 90 % der KMU bis 2030 zumindest eine grundlegende digitale Intensität erreichen. Das wichtigste Instrument zur Unterstützung dieses Ziels sind die europäischen digitalen Innovationszentren, die aus dem Programm „Digitales Europa“ kofinanziert werden. Sie unterstützen Unternehmen, insbesondere KMU, bei ihrer Digitalisierung. Durch die Bewertung der digitalen Reife von KMU (Bewertung der digitalen Reife) bieten die Europäischen Digitalen Innovationszentren (EDIH) gezielte Unterstützung, die von technischem Fachwissen und Tests vor Investitionen („test before invest“) bis hin zu Innovationsdiensten wie Finanzberatung, Ausbildung und Kompetenzentwicklung reicht. Derzeit existieren 151 EDIH in 30 verschiedenen europäischen Ländern. Bis Ende 2025 sollten EDIH rund 100 000 Unternehmen und öffentlichen Stellen in Europa helfen. Die sektorspezifischen Test- und Versuchseinrichtungen (TEF) unterstützen KI-Entwickler bei einer effizienteren Vermarktung von KI, indem sie ihre Einführung bei kleinen Unternehmen in Europa erleichtern. 53  

Die Kommission wird:

·Maßnahme 8: bis Ende 2023 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das technische System für die einmalige Erfassung einführen und den Anwendungsbereich des einheitlichen digitalen Zugangstors unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der KMU auf neue Verfahren ausweiten.

3.1.4Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und Berichtspflichten

Im Zusammenhang mit der Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen 54 drängt die Kommission auf die Rationalisierung der Berichterstattungspflichten, die sich aus den EU-Rechtsvorschriften ergeben, um diese Belastung um 25 % zu verringern, ohne die damit verbundenen politischen Ziele zu untergraben. Dieses Ziel gehört zur Verringerung der regulatorischen Belastung von Unternehmen aller Größen, ist für KMU aber von besonderer Bedeutung. Berichtspflichten sind wichtig, um die Rechtsvorschriften ordnungsgemäß zu überwachen und durchzusetzen, doch können sie für viele Unternehmen, insbesondere KMU, aufwendig sein, Kosten verursachen und ihre Wachstumsfähigkeit beeinträchtigen. Eine Anhäufung im Laufe der Zeit kann zu überflüssigen, doppelten oder veralteten Verpflichtungen, ineffizienter Häufigkeit und Zeitplanung oder unzureichenden Erhebungsmethoden führen. 55 In solchen Fällen kann die Straffung der Berichtspflichten oder die Berücksichtigung der Bedürfnisse spezifischer Gruppen von Unternehmen wie KMU eine Gelegenheit sein, die Belastung von Unternehmen zu reduzieren.

Die ersten wichtigen Rechtsvorschriften, mit denen die Berichtspflichten gestrafft werden, wurden von der Kommission bereits im März 2023 vorgeschlagen 56 , weitere Vorschläge werden zusammen mit dem Arbeitsprogramm der Kommission vorgelegt. Insbesondere wird eine freiwillige, einfache und standardisierte Methodik für die Berichterstattung über ESG-Fragen (Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen) den Aufwand verringern und KMU den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern (siehe Abschnitt 3.2.4 für ausführlichere Angaben). Darüber hinaus wird der Vorschlag der Kommission, die Frist für die Annahme der sektoralen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 57 zu verlängern, Unternehmen, einschließlich börsennotierter KMU, zugutekommen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen. Auf diese Weise können sie sich auf die Umsetzung der ersten Serie von Standards konzentrieren. Die Anpassung der Schwellenwerte für die Definition eines KMU im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie wird die Zahl der Unternehmen verringern, die derzeit in den Anwendungsbereich der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Taxonomieverordnung 58 fallen.

Darüber hinaus wird innerhalb des Rahmens für die Überwachung von Treibhausgasemissionen und die Berichterstattung darüber eine verringerte Häufigkeit, mit der Energieversorger, energieintensive Industrien und die Luftfahrt über Verbesserungen ihrer Methoden Bericht erstatten müssen, den Aufwand für die Unternehmen verringern, ohne die Wirksamkeit der Überwachung zu beeinträchtigen. Außerdem werden vereinfachte Berichtspflichten aufgrund der EU-Rechtsvorschriften über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten die Meldepflichten konsolidieren und verringern, ohne die Transparenz oder Qualität der Daten zu beeinträchtigen. 

In den kommenden Wochen wird die Kommission die angenommenen und noch anzunehmenden Maßnahmen zur Rationalisierung der Berichtspflichten für alle Unternehmen umfassender darlegen. Die Kommission beabsichtigt, dies zu einem herausragenden Bestandteil ihres Arbeitsprogramms 2024 zu machen, das von einem Paket von Vorschlägen und geplanten Evaluierungen begleitet wird. Diese Arbeit wird bis Ende 2023 für die nächsten Zyklen systematisiert, und zwar durch

-Einrichtung standardisierter Instrumente zur Erfassung von Berichtspflichten in geltenden Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvereinbarungen und in neuen Vorschlägen in allen Kommissionsdienststellen,

-Ermittlung vorrangiger Bereiche in Zusammenarbeit mit einer repräsentativen Gruppe von Unternehmen, Branchenverbänden und nationalen Behörden (die oft als Schnittstelle für eine solche Berichterstattung dienen), und

-Ausarbeitung gezielter Rationalisierungspläne durch die einzelnen Kommissionsdienststellen für 2024 und danach.

Der Beitrag von KMU und anderen Interessenträgern spielt eine wichtige Rolle, um den Erfolg dieser umfassenden Maßnahme zur Verringerung des Aufwands sicherzustellen. Über das Portal „Ihre Meinung zählt: Vereinfachen!“ können die Beiträge der Interessenträger zu den Berichtspflichten gesammelt werden. Auch die Plattform „Fit for Future“ wurde aufgefordert, den Berichtspflichten besondere Aufmerksamkeit zu widmen und in ihrem Jahresarbeitsprogramm 2024 eine oder mehrere Stellungnahme(n) zu diesem Thema abzugeben.

Die Kommission wird:

·Maßnahme 9: im Oktober 2023 als Teil eines systematischen und wiederkehrenden Zyklus zusammen mit dem Arbeitsprogramm den nächsten Satz Vorschläge zur Rationalisierung der Berichtspflichten einschließlich der oben erwähnten Maßnahmen vorlegen, um das Ziel einer Verringerung der Berichtspflichten um 25 % zu erreichen.

Verbesserung der Liquidität und des Zugangs zu Finanzmitteln

3.1.5Maßnahmen gegen verspätete Zahlungen

Die verspätete Begleichung von Rechnungen betrifft Unternehmen aus allen Branchen in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie wirkt sich besonders negativ auf KMU aus, da diese auf regelmäßige und vorhersehbare Zuflüsse liquider Mittel angewiesen sind 59 und einen beschränkteren Zufluss zu Liquidität haben als große Unternehmen. KMU, die Zahlungen zu spät erhalten, müssen die daraus resultierenden Liquiditätsengpässe durch kurzfristige Kredite decken, wodurch ihre Finanzierungskosten in die Höhe getrieben werden. Die Reduzierung des Zahlungsverzugs ist ein wichtiges Element, um KMU die dringend benötigte Liquidität zu verschaffen, damit sie in Innovationen investieren oder Kostensenkungen an die Verbraucher weitergeben können. 60

Die Kommission schlägt im Rahmen des KMU-Entlastungspakets eine Überarbeitung der Vorschriften zum Zahlungsverzug vor, wobei die bestehende Richtlinie über den Zahlungsverzug durch eine Verordnung mit verbindlichen Zahlungsfristen von höchstens 30 Tagen für alle Geschäftsvorgänge ersetzt werden soll. In dieser Richtlinie ist die Zahlung von Entschädigungsgebühren und Zinsen bei Zahlungsverzug automatisch vorgesehen, und die neuen Maßnahmen werden von einem soliden Durchsetzungsrahmen flankiert. Zudem wird es für Unternehmen einfacher, ihre Rechte geltend zu machen, indem der Aufwand verringert und der Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf durch Mediationsverfahren erleichtert wird.

Angesichts der Tatsache, dass Zahlungsverzug pro Tag 158 Mio. EUR an zusätzlichen Finanzierungskosten für die europäischen Unternehmen mit sich bringt, sollen mithilfe dieser neuen Regelungen verspätete Zahlungen um 35 % reduziert werden. Darüber hinaus wird sich der Zeitaufwand, den Unternehmen für die Verfolgung ihrer Schuldner aufbringen, erheblich verringern, wodurch die europäischen Unternehmen 340 Millionen Arbeitsstunden einsparen können, was 8,7 Mrd. EUR entspricht. Über die direkten monetären Vorteile hinaus dürfte dies zu einer gerechteren Umverteilung der Liquidität in der Wirtschaft führen und die Abhängigkeit der KMU von Außenfinanzierung verringern.

Das für die Überarbeitung gewählte Instrument ist eine Verordnung, mit der die derzeitige Zahlungsverzugsrichtlinie aufgehoben und ersetzt werden soll. Eine Verordnung hat zahlreiche Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, den grenzüberschreitenden Aspekt des Zahlungsverzugs zu berücksichtigen. Sie ermöglicht für Schlüsselaspekte wie die maximale Zahlungsfrist und die Überprüfungsverfahren, den Zinssatz für verspätete Zahlungen und die Höhe der Pauschalvergütung die Einführung derselben Lösungen in der gesamten EU. Gleichzeitig können die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen zu bestimmten Aspekten erlassen.

Die Kommission:

·Maßnahme 10: schlägt eine neue Verordnung über Zahlungsverzug vor, um die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erheblich zu verschärfen.

3.1.6Ausschöpfung des vollen Potenzials der EU-Programme für KMU

Dank einer KMU-Unterstützung im Rahmen von EU-Finanzierungsprogrammen, die bis 2027 mehr als 200 Mrd. EUR erreichen wird 61 , haben KMU Zugang zu einer breiten Palette an finanzieller Förderung. Es wurden insbesondere mehrere Maßnahmen getroffen, um den zunehmenden Schwierigkeiten von KMU beim Zugang zu Finanzmitteln entgegenzuwirken 62 , beginnend mit dem KMU-Finanzierungsfenster des Programms „InvestEU“ 63 , durch den KMU einen besseren Zugang zu Finanzmitteln mit günstigeren Finanzierungsbedingungen erhalten. Das KMU-Fenster unterstützt auch KMU bei der Anpassung an nachhaltige Geschäftspraktiken und finanziert Start-up-Unternehmen, die neue Nachhaltigkeitstechnologien entwickeln.

Das Finanzierungsfenster „KMU“ des InvestEU-Programms wird in den nächsten Jahren für die Bereitstellung von Fremd- und Eigenkapitalunterstützung für europäische KMU von großer Bedeutung sein. Banken, Garantieeinrichtungen und andere Finanzintermediäre haben eine bemerkenswerte Nachfrage gezeigt, indem sie beim Europäischen Investitionsfonds (EIF) Anträge in der dreifachen Höhe der für den Zeitraum 2021–2027 für Bürgschaften vorgesehenen Gesamtkapazität gestellt haben. Die Marktnachfrage nach Kapitalbeteiligungen hat für den Zeitraum 2021–2027 für viele Themenbereiche wie saubere Technologie (Cleantech), Biowissenschaften und digitaler Wandel sowie soziales Unternehmertum bereits die volle Kapazität erreicht. Es wird erwartet, dass diese Überzeichnung des KMU-Fensters von InvestEU den EIF daran hindern wird, ab 2025 neue Garantievereinbarungen mit Finanzintermediären zu schließen, da die für Garantien bereitgestellten Mittel bis dahin vollständig ausgeschöpft sein werden.

Die Kommission hat im Rahmen der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (Strategic Technologies for Europe Platform, STEP) 64 vorgeschlagen, die EU-Garantie mithilfe eines speziellen STEP-Fensters von InvestEU um 7,5 Mrd. EUR zu erhöhen. Sobald STEP von den gesetzgebenden Organen gebilligt ist, wird sich die Kommission um den raschen Einsatz der zusätzlichen Mittel bemühen, die InvestEU zum Nutzen der KMU zugewiesen werden.

Die Mitgliedstaaten können eine entscheidende Rolle spielen, indem sie zusätzliche Mittel von der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) oder von nationalen Haushalten zu InvestEU übertragen sowie die bestehenden Übertragungsmöglichkeiten im Rahmen von Fonds mit geteilter Mittelverwaltung nutzen, um Investitionen in ihrem Land zu fördern.

Im Rahmen des Vorschlags zu STEP hat die Kommission unterschiedliche Wege aufgezeigt, um derartige Mittel für Mitgliedstaaten leichter nutzbar zu machen und den Betrag der durch InvestEU besicherten Finanzierung von KMU zu erhöhen, insbesondere durch Klärung von Aspekten der staatlichen Beihilfen bei jeglichen Mitteltransfers und bezüglich der Anwendung des Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“. 65  

Entscheidet sich ein Mitgliedstaat dafür, der Mitgliedstaaten-Komponente von InvestEU Finanzmittel zuzuweisen, um ein bestehendes Finanzprodukt von InvestEU umzusetzen, das von einem internationalen Durchführungspartner – wie der EIB-Gruppe oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) – für die EU-Komponente entwickelt wurde, so stellt dies für sich genommen keine staatliche Beihilfe dar, wie die Kommission im Vorschlag zu STEP dargelegt hat. 66 Derlei mögliche Mitteltransfers (von der geteilten Mittelverwaltung, der ARF oder aus nationalen Haushalten) sind somit ein schneller, einfacher und optionaler Mechanismus, mit dem Mitgliedstaaten dringend benötigte Finanzmittel für KMU bereitstellen können, ohne dass der Berichtsaufwand über die Anforderungen von InvestEU hinausgeht. Zum jetzigen Zeitpunkt haben zahlreiche Mitgliedstaaten von dieser Transfermöglichkeit Gebrauch gemacht. Angesichts der hohen Marktnachfrage werden Mitgliedstaaten, die noch keinen Beitrag geleistet haben, durch die Mitgliedstaaten-Komponente dazu ermuntert, um die Umsetzung von Finanzprodukten für KMU in ihrem Mitgliedstaat zu unterstützen. Die Kommission wird den Fortschritt bei der Umsetzung im Rahmen des KMU-Fensters zusammen mit dem Netz der KMU-Beauftragten verfolgen.

Darüber hinaus können Mitgliedstaaten und Regionen Finanzinstrumente erstellen, die durch Programme mit geteilter Mittelverwaltung der EU kofinanziert werden, und so EU-Mittel in verschiedene Finanzprodukte lenken, wie Darlehen, Garantien, Eigenkapital und weitere Risikoinstrumente. Eine solche Unterstützung kann den KMU direkt helfen. Um diesen Vorgang einfacher zu gestalten, werden auf der Plattform der Kommission „fi-compass“ 67 Ressourcen zur Verfügung gestellt, darunter allgemeine Informationen, Beratung, Tools für die praktische Anwendung und Lernangebote, die die Verwaltungsbehörden bei der Verwendung der Finanzinstrumente unter jedem der EU-Fonds mit geteilter Mittelverwaltung begleiten.

Die Kommission wird:

·Aktion 11: die Mitgliedstaaten bis Oktober 2023 über die maßgebliche InvestEU-Governance-Struktur dazu ermutigen, der nationalen InvestEU-Komponente zusätzliche Mittel zuzuweisen und ARF-Beiträge zu InvestEU vereinfachen, indem sie zusätzliche Beratung zur Anwendung des Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ bereitstellt.

 

Exportkreditagenturen (ECA) spielen bei der Unterstützung von Unternehmen im internationalen Handel eine grundlegende Rolle. Bezüglich der Ausfuhrkredite der EU-Mitgliedstaaten und der Finanzierungsinstrumente auf EU-Ebene wird ein zunehmend koordinierter Ansatz verfolgt, was weiter gestärkt werden sollte. Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben die meisten Ausfuhrkreditagenturen in der EU ihre Risikoabsicherung für die Ukraine ausgesetzt, was sich nachteilig auf die Fähigkeit der EU-Unternehmen ausgewirkt hat, in die Ukraine auszuführen. Eine mit ungefähr 300 Mio. EUR ausgestattete Pilotfazilität wird es im Laufe des Jahres 2024 den Exportkreditagenturen im Rahmen des KMU-Fensters von InvestEU ermöglichen, ihre Aktivität im Hinblick auf die Ukraine wieder aufzunehmen. Von der Pilotfazilität wird erwartet, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in der EU durch das Aufbauen stärkerer Verbindungen mit der Ukraine verbessern wird, sodass Ausfuhren im Wert von mehreren Hundert Mio. EUR unterstützt werden können.

Die Kommission wird:

·Aktion 12: mit dem EIF daran arbeiten, im Laufe des Jahres 2024 eine Pilotfazilität aufzubauen, damit Exportkreditagenturen KMU bei deren Handel mit der Ukraine unterstützen können.

Als Teil der umfassenderen Initiative zur Kapitalmarktunion (CMU) 68 haben die Schaffung von KMU-Wachstumsmärkten, paneuropäische Risikokapitalfonds und Crowdfunding den Zugang zu Finanzmitteln für KMU verbessert. Die kürzliche politische Einigung über das zentrale europäische Zugangsportal wird große und kleine Unternehmen für Investoren sichtbarer machen, während die überarbeiteten Vorschriften für die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds und alternative Investmentfonds den Finanzierungspool für KMU erweitern werden. Die Vorschläge zum Rechtsakt zur Börsennotierung 69 sollen den Zugang zu Finanzmitteln auf Märkten für öffentliche Aufträge für Unternehmen, darunter auch KMU, verbessern, indem die Bürokratie abgebaut, Vorschriften vereinfacht und es Besitzern gestattet wird, auch nach dem Börsengang ihrer Unternehmen Entscheidungsgewalt zu behalten. Eine ambitionierte Zielvorgabe für die Vorschläge zum Rechtsakt zur Börsennotierung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass wachstumsstarke Unternehmen sich auch weiterhin in der EU entwickeln und Arbeitsplätze schaffen. Für einen besseren Zugang von KMU zu marktbasierten Finanzierungsquellen und Eigenkapital wird es wichtig sein, die Gesetzesvorlagen im Rahmen des Aktionsplans 2020 für die Kapitalmarktunion rasch zu verabschieden und weitere Beratungen zur künftigen Entwicklung der Kapitalmarktunion, insbesondere in der Euro-Gruppe, durchzuführen.

Eine weitere Art der Unterstützung für KMU stellt der Europäische Innovationsrat (EIC) dar, das maßgebliche EU-Instrument, um Mischfinanzierung (Kapitalsubventionen und Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital) für schnell wachsende Start-ups und KMU bereitzustellen, die an bahnbrechenden Innovationen arbeiten. Der EIC-Fonds stellt solchen Unternehmen Eigenkapitalfinanzierungen in Höhe von 0,5 bis 15 Mio. EUR zur Verfügung und nutzt dabei einen Haushalt von 10 Mrd. EUR, um 30 bis 50 Mrd. EUR von privaten Investoren einzuwerben. Für Unternehmen, die Folgefinanzierungsrunden oder höhere Investitionsbeträge benötigen, sieht der STEP-Vorschlag der Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von 2,63 Mrd. EUR vor, mit denen der EIC-Fonds beispiellose Beteiligungsinvestitionen von 15 bis 50 Mio. EUR für Technologien bereitstellen kann, die von strategischer Bedeutung für Europa sind. Zusätzlich mobilisierte private Investitionen können zu einer neuen Eigenkapitalunterstützung in Höhe von 13 Mrd. EUR für nicht bankfähige KMU und kleine Mid Caps führen.

Die Kommission wird KMU zudem bei ihren Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen (von Energieaudits bis hin zu Technologien und Schulungen), indem sie im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 10 Mio. EUR aus dem Binnenmarktprogramm über das Enterprise Europe Network zur Verfügung stellt.

3.1.7Öffentliches Auftragswesen

Ein einfacherer Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten kann KMU dabei helfen, ihr Potenzial auszuschöpfen, mit positiven Effekten für das Wachstum und die wirtschaftliche Erholung. Ein beträchtlicher Teil der öffentlichen Investitionen erfolgt im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge, die einen Anteil von 14 % am BIP der EU ausmachen. Für KMU ist es jedoch schwierig, Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu finden. Die Kommission hat Initiativen vorgestellt, die den Unternehmen, KMU eingeschlossen, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen auch grenzüberschreitend erleichtern. 70 Das Ziel besteht darin, den Anteil, den KMU bei öffentlichen Aufträgen erhalten, gemäß ihrer allgemeinen Bedeutung in der Wirtschaft zu vergrößern. Für eine bessere Teilhabe der KMU an der Vergabe öffentlicher Aufträge wird es wichtig sein, die Verwendung standardisierter Bestimmungen und Klauseln in den Auftragsunterlagen zu fördern, insbesondere bei Verträgen mit geringem Risiko oder geringem Wert, um KMU die Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen zu erleichtern. Verfahren sollten gestärkt werden, die die Beteiligung von KMU verbessern, z. B. die Anwendung von für KMU geeigneten Konditionen (günstigere finanzielle Voraussetzungen und Zahlungsbedingungen).

Die Kommission wird:

·Aktion 13: die Anwendung standardisierter Vorschriften und Bedingungen, die für KMU geeignet sind, für die Vergabe öffentlicher Aufträge fördern, um die Beteiligung von KMU an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern.

3.1.8Leichterer Zugang zu nachhaltiger Finanzierung für KMU 

KMU spielen eine wichtige Rolle dabei, dass Europa die Klimaneutralitätsziele und andere Umweltziele erreicht. 71 Daher ist es von entscheidender Bedeutung, Finanzmittel für den Übergang zur Nachhaltigkeit der KMU zu mobilisieren und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Damit sie ihr Potenzial beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft voll ausschöpfen zu können, benötigen KMU insbesondere 1) einen einfachen und standardisierten Rahmen für die Berichterstattung zu ESG-Aspekten (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und 2) Finanzinstitute, die sie in ihren Bemühungen beim Übergang zu einem nachhaltigen Unternehmen unterstützen.

Zwar bestehen bereits Maßnahmen, um ihren Anforderungen zu entsprechen 72 , dennoch ist es für KMU nach wie vor schwierig, Finanzmittel für ihre umweltfreundlichen Projekte zu erhalten. Mit der Ausnahme von börsennotierten KMU unterliegen KMU formal nicht den Anforderungen des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Kommission ist sich jedoch bewusst, dass diese KMU ihren Finanzpartnern und Partnern in der Wertschöpfungskette immer häufiger Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung stellen müssen, oft in einem nicht standardisierten Format. In diesem Zusammenhang erkennt die Kommission die Bedenken von KMU zum „Trickle-Down-Effekt“ dieser neuen Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Die Kommission ergreift Maßnahmen, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Zunächst hat die Kommission große Unternehmen und Finanzintermediäre aufgefordert 73 , KMU gegenüber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verfahren und Zurückhaltung zu üben, wenn sie von KMU-Partnern in der Wertschöpfungskette Informationen fordern. Die Kommission bringt zudem spezifische Anleitungen vor, darunter Instrumente zur freiwilligen Nutzung für KMU, um Zugang zu Umstellungsfinanzierung zu erhalten.

Vereinfachte Standards für die Berichterstattung börsennotierter KMU werden derzeit von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ausgearbeitet. Die Kommission wird sicherstellen, dass diese Standards für börsennotierte KMU verhältnismäßig sind. Die Standards werden die Informationen begrenzen, die börsennotierte KMU im Anwendungsbereich der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) berichten müssen. Sie werden auch die Informationen rechtlich einschränken, die große Unternehmen gemäß den europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von den KMU in ihrer Wertschöpfungskette einholen müssen, und so die „Trickle-Down-Effekte“ mindern. Dies ist eine wichtige Schutzmaßnahme gegenüber der CSRD, um die indirekten Auswirkungen der für Großunternehmen geltenden Berichtspflichten über die Wertschöpfungskette auf KMU zu begrenzen. Die Kommission wird sich bemühen, im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sicherzustellen, dass diese Schutzmaßnahmen in diesem Zusammenhang übernommen werden. Die EFRAG wird außerdem einen freiwilligen Standard für nicht börsennotierte KMU entwickeln. Diesen können KMU verwenden, um die Nachhaltigkeitsinformationen, die sie zu berichten beabsichtigen, zu standardisieren und somit bessere Möglichkeiten zu schaffen, um grüne Finanzierung zu erhalten und so den Übergang auf eine nachhaltige Wirtschaft zu erleichtern.

Benutzerfreundliche Instrumente, Informationen und der Wissensaustausch in Zusammenarbeit mit Interessenträgern aus der Industrie werden KMU die Arbeit mit dem EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen erleichtern. Dabei sollen insbesondere vereinfachte Ansätze, die gemeinsam mit der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen entwickelt werden, nicht börsennotierte KMU in die Lage versetzen, die Taxonomie zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Finanzinstitute müssen zudem KMU in ihren Bemühungen bei der Umstellung auf ein nachhaltiges Unternehmen unterstützen. Es ist daher notwendig, die grüne Finanzierung von KMU in die Geschäftsmodelle von Banken besser zu integrieren. Das Konzept der grünen Darlehen muss definiert werden und Standards für grüne Darlehen sind auf EU-Ebene festzulegen, damit sie besser angenommen werden. Würden solche Darlehen an KMU durch den Zähler für die Quote grüner Vermögenswerte eingerechnet, sollte beispielsweise die Gewährung grüner Darlehen an KMU an Sichtbarkeit gewinnen und Finanzinstitute dazu bewegen, nachhaltige Finanzierungen für KMU bereitzustellen.

Auf Grundlage der Ergebnisse verschiedener laufender Studien der Kommission zu KMU und zu der Berichterstattung nach der Taxonomie sowie der nachhaltigen Finanzierung wird die Kommission:

·Aktion 14: einen einfachen und standardisierten Rahmen für KMU zur Berichterstattung über ESG-Aspekte sicherstellen, bei dem das Risiko begrenzt wird, dass Offenlegungspflichten im Anwendungsbereich der CSRD für nicht börsennotierte KMU, die Teil der Wertschöpfungskette von Unternehmen sind, Folgen haben und gewährleisten, dass zügig freiwillige Standards für nicht börsennotierte KMU bereitgestellt werden.

·Aktion 15: Finanzinstitute ermutigen, die grüne Finanzierung von KMU in ihre Geschäftsmodelle aufzunehmen, indem sie

a.einen Standard für oder eine Definition von grünen Darlehen, insbesondere für KMU, erarbeitet, die auf den folgenden Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde beruht 74

b.eine KMU-freundlichen Anpassung der Quote grüner Vermögenswerte bewertet, die bei einer künftigen Aktualisierung des delegierten Taxonomie-Rechtsakts über die Offenlegungspflichten berücksichtigt werden soll

Zugang zu Fachkräften schaffen

Die Art und Weise, wie KMU und ihre Arbeitnehmer lernen, an der Gesellschaft teilhaben und ihren Geschäftsalltag meistern, verändert sich mit den technologischen Entwicklungen und den globalen und demografischen Herausforderungen. KMU benötigen Zugang zu Fachkräften, um diese Veränderungen zu bewältigen, ihre Widerstandsfähigkeit sicherzustellen und gleichzeitig einen Beitrag zur Gesellschaft, Produktivität und Innovation zu leisten.

Auf Grundlage der Europäischen Kompetenzagenda 75 unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten dabei, zu gewährleisten, dass jedes Jahr 60 % aller Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter an Schulungsprogrammen teilnehmen, was dem Ziel entspricht, das im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte 76 festgelegt ist. Das Europäische Jahr der Kompetenzen und die Finanzmittel der EU, die im Programmplanungszeitraum des MFR 2021-27 in beispielloser Höhe für die Kompetenzentwicklung bereitstehen – insbesondere die geschätzten 65 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Europäischen Sozialfonds Plus –, bieten ebenfalls eine einzigartige Gelegenheit, Maßnahmen zu beschleunigen, die den Zugang von KMU zu einem tiefen und vielfältigen Kompetenzpool fördern können, wie die Vorschläge zu digitaler Bildung und Kompetenzen. 77 Gleichermaßen wird das Pilotprojekt zum europäischen Zertifikat für digitale Kompetenzen 78 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zu mehr Transparenz und Anerkennung digitaler Kompetenzen beitragen und KMU den Zugang zu den Talenten erleichtern, die sie für digitale Umstellung benötigen.

Im Rahmen der Modernisierung von Systemen der Berufsbildung 79  unterstützt die EU zudem Zentren der beruflichen Exzellenz 80 , um lokale „Kompetenz-Ökosysteme“ zu entwickeln – von fortschrittlicher Fertigung über künstliche Intelligenz bis hin zu Wassertechnologie und Ökologisierung der Städte. Sie arbeiten eng mit Unternehmen zusammen, unter denen auch KMU sind, und leisten Beiträge zu Strategien für regionale Entwicklung, Unternehmertum, Innovation und intelligente Spezialisierung. Die Europäische Ausbildungsallianz unterstützt die Förderung einer größeren Anzahl von Ausbildungsplätzen mit höherer Qualität in der gesamten EU als wirksame Bildungswege, um die von den Unternehmen, insbesondere den KMU, benötigten Fachkräfte zu gewinnen.

Im Rahmen des Kompetenzpakts der EU 81 arbeiten 18 groß angelegte Kompetenzpartnerschaften (Large-Scale Skills Partnerships, LSP), die sämtliche industriellen Ökosysteme abdecken, an der Ermittlung des Qualifikationsbedarfs und der Einführung von Schulungsmaßnahmen in Unternehmen und ihren Lieferketten, um bis 2030 zehn Millionen Arbeitnehmer weiterzubilden und umzuschulen. Die KMU sind an allen LSP direkt als Einzelmitglieder und indirekt über branchenspezifische Netzwerke aktiv beteiligt. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, wie den Sozialpartnern, und Netzwerken im Rahmen der LSP erhalten sie Zugang zu Schulungsprogrammen, ‑inhalten und ‑materialien, die ihnen sonst aufgrund ihrer begrenzten Größe und Ressourcen oft nicht zur Verfügung stünden.

Das Enterprise Europe Network spielt eine wichtige Rolle dabei, Schulungen für KMU bereitzustellen und sie so dabei zu unterstützen, neue Anforderungen zu erfüllen und Chancen zu ergreifen, die Maßnahmen wie die Netto-Null-Industrie-Verordnung oder die Verordnung zu kritischen Rohstoffen bieten, und die Auswirkungen des Grünen Deals und der Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeit – wie der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit – zu berücksichtigen.

Unternehmerische Fähigkeiten sind für bereits aktive Unternehmer unverzichtbar, um ihr Unternehmen wachsen zu lassen, und um mehr Menschen zu ermutigen, eine unternehmerische Karriere zu beginnen. Um Frauen in die Lage zu versetzen, Unternehmerinnen zu werden, verfolgt die Kommission Sensibilisierungsmaßnahmen kombiniert mit Schulungen, Mentoring und Betreuung, damit Unternehmerinnen einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und unternehmerischen Netzwerken erhalten. Im Rahmen von Erasmus für junge Unternehmer 82 wurden z. B. über 9000 Unternehmerinnen unterstützt und Women TechEU 83 hat von Frauen gegründeten Unternehmen Finanzmittel aus einem Haushalt von über 10 Mio. EUR angeboten. Um das unternehmerische Potenzial von Frauen, jungen Menschen und von Ausgrenzung bedrohter Gruppen voll auszuschöpfen, bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen.

Schließlich müssen die Verfahren, um Talente aus dem Ausland anzuziehen, für KMU einfacher werden. Die Kommission wird in diesem Jahr ein Paket vorschlagen, um das Potenzial der Fachkräftemobilität maximal zu nutzen, darin werden eine Gesetzesvorlage zur Einrichtung eines EU-Talentpools und eine Initiative zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten enthalten sein, um die Anerkennung von Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen, auch durch Partnerschaften mit Drittländern, leichter und schneller zu gestalten und so die Stellenvermittlung und Suche nach passenden Fachkräften zu verbessern.

Die Kommission wird:

·Aktion 16: einen Vorschlag zur Einrichtung eines EU-Talentpools und eine Initiative zur Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen bis zum 4. Quartal 2023 vorlegen, um dem Fachkräftemangel in der EU zu begegnen.

·Aktion 17: im Rahmen von Sensibilisierungs-, Mentoring- und Coaching-Kampagnen mit Gruppen zusammenarbeiten, deren ungenutztes unternehmerisches Potenzial nach wie vor hoch ist, wie beispielsweise Frauen, junge Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Unterstützung von KMU während ihres gesamten Geschäftslebenszyklus

3.1.9Ein neues Unternehmen gründen

Seit der Überarbeitung des „Small Business Act“ 84 arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten daran, die Anlaufzeit neuer Unternehmen zu verkürzen. Die Start-up- und Scale-up-Initiative 2016 85 umfasste eine Reihe von Maßnahmen, die es für Unternehmer attraktiver machen sollen, ein Unternehmen in Europa zu gründen und zu erweitern. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, die Gründung von Start-ups zu fördern, indem sie die Grundsätze und bewährten Verfahren umsetzen, die in der Erklärung zum Exzellenzstandard für Start-up-freundliche nationale Maßnahmen der EU (EU Startup Nations Standard of Excellence) 86 dargelegt sind, wie beispielsweise:

·erleichterte Gründung neuer Rechtspersönlichkeiten für Start-ups, sowohl online als auch offline, innerhalb möglichst kurzer Zeit und zu minimalen Kosten, einschließlich der Möglichkeit, Verwaltungsdokumente für die Gründung eines Start-ups oder einer Tochtergesellschaft in anderen Mitgliedstaaten online einzureichen 87

·Einrichtung einer Schnellspur für Start-ups (einschließlich eines Helpdesks für den Marktzugang) über eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die umfassende Informationen über nationale Verwaltungsanforderungen und Finanzierungsmöglichkeiten bietet und mit dem einheitlichen digitalen Zugangstor verknüpft werden soll

·Förderung von Vielfalt und Inklusion, auch im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft 88  

3.1.10Unternehmen wachsen lassen

Die Maßnahmen der vorliegenden Mitteilung werden es den KMU ermöglichen, wettbewerbsfähig zu sein und zu wachsen. Nach aktueller Definition sind KMU Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR. Diese Schwellenwerte wurden 2003 festgelegt. Zwanzig Jahre später deckt diese KMU-Definition weiterhin die überwiegende Mehrheit der Unternehmen ab, einige Unternehmen entwachsen jedoch der Definition und werden zu sogenannten Mid Caps.

Im Jahr 2021 bewertete die Kommission die KMU-Definition und kam zu dem Schluss, dass sie nach wie vor zutrifft (der durchschnittliche Umsatz der KMU in der EU liegt weiterhin deutlich unter dem Schwellenwert) 89 . Diese Bewertung wurde auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2018 durchgeführt und konnte nicht die Auswirkungen der Pandemie, des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise widerspiegeln, die seitdem die Wirtschaft der EU erschüttert haben und insbesondere zu einem starken Anstieg der Inflation geführt haben, die nur allmählich abnimmt. Angesichts der derzeitigen und kommenden Herausforderungen für die Wirtschaft – von der Digitalisierung bis zum demografischen Wandel – ist es möglicherweise angebracht, die Produktivitätszuwächse der letzten zwei Jahrzehnte stärker anzuerkennen und sie bei der Festlegung der Obergrenzen für den KMU-Status zu berücksichtigen.

In der Bewertung aus dem Jahr 2021 wurde auch anerkannt, dass es notwendig ist, „die Herausforderungen zu untersuchen, mit denen der KMU-Phase ,entwachsene‘ Unternehmen konfrontiert sind“. 90 Beispielsweise kann es zu Schwelleneffekten in der Hinsicht kommen, dass die Vorteile aus verschiedenen Maßnahmen zugunsten von KMU nicht mehr genutzt werden können, wenn ein wachsendes Unternehmen einen dieser Parameter überschreitet.

Eine kürzlich durchgeführte Studie der Kommission hat die wichtige Rolle von Mid Caps in der EU-Wirtschaft aufgezeigt: 91 Auf kleine Mid Caps (250–499 Beschäftigte) und große Mid Caps (500–1499 Beschäftigte) entfallen zusammen über 13 % der Gesamtbeschäftigung im europäischen nichtfinanziellen Wirtschaftssektor. Besonders hoch ist der Anteil von Mid Caps in industriellen Ökosystemen, die für die Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU von zentraler Bedeutung sind: Elektronik, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Energie, energieintensive Industrien und Gesundheit.

Es bestehen verschiedene von der Europäischen Kommission genehmigte Finanzierungsprogramme für die Risikofinanzierung und Expansion, um ihr dynamisches Wachstum zu unterstützen und ihre Finanzierungslücke zu schließen. Die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen beinhalten eine Definition der kleinen Mid Caps und lassen unter bestimmten Voraussetzungen zu, dass diese Unternehmen unterstützt werden. Die Kommission ermöglicht es den Mitgliedstaaten ebenfalls, Mid Caps auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels 92 sowie der überarbeiteten allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 93 zu unterstützen.

Kleine Mid Caps wachsen meistens schneller, sind innovativer und handhaben die Digitalisierung besser als KMU, dennoch sind sie mit bestimmten Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel oder dem Verwaltungsaufwand konfrontiert. Statistische Daten zu kleinen Mid Caps sind begrenzt und es fehlt an einem kohärenten Ansatz zur Unterstützung ihres Wachstums.

Die Kommission wird:

·Aktion 18: die Anforderungen von Unternehmen berücksichtigen, die die Schwellenwerte der KMU-Definition überschreiten, sowie auch des breiten Spektrums der Mid Caps, und bis Ende des Jahres 2023 

a.die Auswirkungen der hohen Inflation und der längerfristigen Produktivitätssteigerungen analysieren, sowie auch der Wechselwirkung mit etwaigen zusätzlichen Maßnahmen für Mid Caps, um – sofern gerechtfertigt – die finanziellen Schwellenwerte der derzeitigen KMU-Definition anzuheben

b.eine harmonisierte Definition für kleine Mid Caps erarbeiten

c.anschließend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einer überarbeiteten KMU-Definition in den einschlägigen Rechtsakten Rechnung zu tragen

d.einen auf der Definition für kleine Mid Caps beruhenden Datensatz erstellen und potenzielle Maßnahmen bewerten, um diese Unternehmen bei ihrem Wachstum zu fördern (einschließlich die mögliche Anwendung bestimmter Maßnahmen in angepasster Form zugunsten von KMU) 

3.1.11Unternehmen übertragen, Insolvenzen verhindern und Unternehmern eine zweite Chance geben

Erfolgreiche Unternehmensübertragungen dienen der europäischen Wirtschaft und ihrem sozialen Gefüge, verhindern Arbeitsplatzverluste und sichern die Wirtschaftstätigkeit. Die Empfehlung der Kommission zur Übertragung von Unternehmen, die sich mit den wichtigsten rechtlichen, steuerlichen und administrativen Aspekten von Unternehmensübertragungen befasst, ist auch heute noch gültig. 94 Die Kommission fördert bewährte Verfahren für Unternehmensübertragungen, die entweder im Rahmen mehrerer EU-finanzierter Projekte 95 oder von anderen Interessenträgern, die in diesem Bereich tätig sind, entwickelt wurden. Im Jahr 2021 führte die Kommission eine Studie zur Verbesserung der Evidenzbasis zu Unternehmensübertragungen 96 durch. Darüber hinaus empfahl die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft 97 den Mitgliedstaaten, einen günstigen Rahmen für Unternehmensübertragungen an Beschäftigte zu schaffen, um Arbeitnehmergenossenschaften zu gründen. Da Unternehmensübertragungen eine wichtige Rolle spielen, ist die Kommission bereit, eine Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklungen in den Mitgliedstaaten vorzunehmen.

Die „Early Warning Europe Mentor Academy“ 98 wird ein Online-Lernprogramm für Mentoren entwickeln, die dann von Insolvenz bedrohte Unternehmen besser unterstützen und Unternehmensbesitzern dabei helfen können, ihr Unternehmen der nächsten Generation zu übertragen.

Da etwa 50 % aller neuen Unternehmen in den ersten fünf Jahren scheitern 99 , unterstützt die Kommission mit ihrer Insolvenzpolitik Unternehmer, die von Insolvenz bedroht sind, um sicherzustellen, dass sie schnell eine zweite Chance erhalten. Das Ziel der Richtlinie zu Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren besteht darin, Insolvenzen zu verhindern und insolventen Unternehmen bei einem Neuanfang zu helfen. Bis Mitte 2026 wird die Kommission einen Bericht über die Anwendung und die Auswirkungen der Bestimmungen der Richtlinie vorlegen. Darüber hinaus hat die Kommission im Jahr 2022 im Rahmen der Kapitalmarktunion eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vorgeschlagen. 100 Deren innovativster Aspekt ist die Einführung eines vereinfachten, raschen und kostengünstigen Liquidationsverfahrens für Kleinstunternehmen. Die Kommission fordert die gesetzgebenden Organe auf, im Hinblick auf diesen Vorschlag rasch Fortschritte zu erzielen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um effizientere Insolvenzverfahren und dadurch eine steigende Anzahl grenzüberschreitender Investitionen – auch für KMU – zu gewährleisten.

Die Kommission wird:

·Aktion 19: die Rahmenbedingungen für Unternehmensübertragungen in den Mitgliedstaaten zusammen mit dem Netz der KMU-Beauftragten bis zum 2. Quartal 2024 bewerten.

4Schlussfolgerungen

KMU haben es nach wie vor mit einem sehr unsicheren wirtschaftlichen Umfeld zu tun. Die Inflation ist zwar rückläufig, aber dennoch dauerhaft hoch und wird weiterhin eine Belastung für die Wertschöpfung und die Beschäftigung darstellen, während die geopolitische Unsicherheit auch künftig viele Lieferketten beeinträchtigen wird.

Neben der finanziellen Unterstützung, einschließlich der umfassenden Anstrengungen der Kommission, die sich auf insgesamt rund 200 Mrd. EUR bis 2027 belaufen, ist es daher notwendig, die politische Unterstützung für KMU auf der Grundlage der in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen zu verstärken. Diese Maßnahmen drehen sich alle um die drei wichtigsten operativen Herausforderungen für KMU – Verwaltungsaufwand, Finanzmittel und Kompetenzen – mit dem Ziel, sehr konkrete Ziele zu erreichen: Schaffung eines günstigen Rechtsrahmens, Verringerung der Berichtspflichten, Vereinfachung der Steuern, Förderung der Liquidität, Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, Vermittlung der richtigen Kompetenzen für KMU und Unterstützung während ihres gesamten Lebenszyklus.

In ihrer KMU-Strategie 101 geht die Kommission darauf ein, dass effiziente Entlastung und Unterstützung von KMU von gemeinsamen Anstrengungen und einer starken Partnerschaft zwischen allen Akteuren abhängen – den Organen der EU, nationalen, regionalen und lokalen Behörden, KMU, Großunternehmen, Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und Investoren. Insbesondere fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ zu befolgen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt werden müssen, um das Leben der KMU einfacher und übersichtlicher zu machen. Die kurzfristige Entlastung, die Schaffung der Grundlagen für ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz sowie die Förderung eines fairen und KMU-freundlichen Unternehmensumfelds bilden die Eckpfeiler für den Ansatz der Kommission.

(1)

KMU-Leistungsüberprüfung 2023, https://single-market-economy.ec.europa.eu/smes/sme-strategy/sme-performance-review_de . 

(2)

Flash Eurobarometer 486, KMU, Start-ups, Scale-ups und Unternehmertum, September 2020, https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2244.

(3)

Produktivität in KMU und Großunternehmen, OECD, 2021, https://www.oecd-ilibrary.org/sites/54337c24-en/index.html?itemId=/content/component/54337c24-en .

(4)

Flash Eurobarometer 486, KMU, Start-ups, Scale-ups und Unternehmertum, September 2020, https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2244 .

(5)

Etwa 89 % der KMU ergreifen bereits Maßnahmen, um ressourceneffizienter zu werden, Flash Eurobarometer 498, KMU, Ressourceneffizienz und ökologische Märkte, März 2022, https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2287.  

(6)

COM(2020) 103 final.

(7)

COM(2021) 250 final.

(8)

  https://ec.europa.eu/economy_finance/recovery-and-resilience-scoreboard/smart.html?lang=de

(9)

„RRF Scoreboard“ (Anzeiger der Aufbau- und Resilienzfazilität), Methodik zur Kennzeichnung der Säulen, „Unterstützung für KMU“ als primärer oder sekundärer Politikbereich.

(10)

Dies umfasst 43 Mrd. EUR im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 und insgesamt 22 Mrd. EUR über die Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Rahmen der Kohäsionspolitik und aus REACT-EU.

(11)

Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19, befristeter Krisenrahmen der Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine, geänderte Regelungen zur allgemeinen Gruppenfreistellung (Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission, vorgeschlagene Überarbeitung der Verordnung über De-minimis-Beihilfen, https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2022-de-minimis_en .

(12)

Innerhalb des Enterprise Europe Network.

(13)

  https://single-market-economy.ec.europa.eu/industry/transition-pathways_de

(14)

COM(2023) 148 final. Der Vorschlag würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, in Energiekrisen Preiskontrollen sowohl auf KMU als auch auf Verbraucher anzuwenden.

(15)

COM(2022) 68 final.

(16)

Die CASSINI-Investitionsfazilität stellt fast 700 Mio. EUR für Risikokapitalfonds bereit, die in Weltraumtätigkeiten investieren, und mobilisiert auf diese Weise insgesamt mindestens 1,5 Mrd. EUR Risikokapital für Start-ups und KMU.

(17)

Die KMU profitieren zudem von einer Finanzierung in Höhe von 1 Mrd. EUR im Rahmen des Binnenmarktprogramms, die dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung von KMU zu stärken und diese über KMU-Mittler, beispielweise durch das Enterprise Europe Network, gefördert über die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit, zu unterstützen.

(18)

Alle neuen EU-Handelsabkommen enthalten spezielle KMU-Kapitel mit Bestimmungen, die KMU beim Ausbau ihrer Geschäfte mit und auf ausländischen Märkten unterstützen sollen. Über einen speziellen Beschwerdemechanismus ( https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/content/single-entry-point-0 ) können KMU Hemmnisse beim Zugang zu ausländischen Märkten melden.

(19)

  https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/stronger-europe-world/global-gateway_de

(20)

COM(2020) 760. Der Aktionsplan hilft Unternehmen, insbesondere KMU, dabei, ihre Erfindungen und Schöpfungen optimal zu nutzen.

(21)

Die Verordnung (EU) 2019/1150 (im Folgenden „P2B-Verordnung“) enthält Vorschriften für die Schaffung eines fairen, transparenten und berechenbaren Geschäftsumfelds, insbesondere für kleinere Unternehmen und Händler auf Online-Plattformen.

(22)

KMU-Leistungsüberprüfung 2023, https://single-market-economy.ec.europa.eu/smes/sme-strategy/sme-performance-review_de .

(23)

  https://single-market-economy.ec.europa.eu/industry/transition-pathways_de  

(24)

Flash Eurobarometer 486, KMU, Start-ups, Scale-ups und Unternehmertum, September 2020, https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2244 .

(25)

Umfrage über den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln, SAFE, Dezember 2022, https://single-market-economy.ec.europa.eu/access-finance/data-and-surveys-safe_de .

(26)

Ebd.

(27)

Ebd.

(28)

Flash Eurobarometer 529 zum Europäischen Jahr der Kompetenzen: Fachkräftemangel, Einstellungs- und Bindungsstrategien in kleinen und mittleren Unternehmen (veröffentlicht im September 2023).

(29)

 Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates .

(30)

COM(2021) 219 final und https://commission.europa.eu/law/law-making-process/planning-and-proposing-law/better-regulation/better-regulation-guidelines-and-toolbox_en .

(31)

Die Plattform „Fit for Future“ ist eine hochrangige Sachverständigengruppe, die die Kommission in ihren Bemühungen unterstützt, EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und damit verbundene unnötige Kosten zu reduzieren, https://commission.europa.eu/law/law-making-process/evaluating-and-improving-existing-laws/refit-making-eu-law-simpler-less-costly-and-future-proof/fit-future-platform-f4f_de .

(32)

Damit berücksichtigt die Kommission auch die Vorschläge der Konferenz zur Zukunft Europas im Jahr 2022 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Stärkung des KMU-Tests (Vorschläge 12, 17 und 35).

(33)

  https://ec.europa.eu/docsroom/documents/53934

(34)

Eine Gruppe hochrangiger Sachverständiger aus den Mitgliedstaaten, die die Kommission in allen Aspekten der KMU-Politik beraten, https://single-market-economy.ec.europa.eu/smes/sme-strategy/sme-envoys-network_de .

(35)

Dazu gehören auch Mitglieder von RegWatchEurope, dem Aufsichtsgremien der Niederlande, Finnlands, Schwedens, Deutschlands, Dänemarks, Norwegens, der Tschechischen Republik und des Vereinigten Königreichs angehören.

(36)

Im OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2021 kommt das System der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung bei Konsultationen der Interessenträger und Bewertungen auf den ersten und bei Folgenabschätzungen auf den dritten Platz der fortschrittlichsten Systeme.

(37)

Jährliche Aufwandserhebung 2022 – The European Union’s efforts to simplify legislation, September 2023.

(38)

2020/C 447/01.

(39)

SWD(2023) 277 final.

(40)

COM(2021) 206 final.

(41)

COM(2023) 442 final.

(42)

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say-simplify_de.

(43)

Das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ wurde im „Small Business Act“ (SBA) festgelegt ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52008DC0394 ) und im Rahmen von dessen Überprüfung weiterentwickelt ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52011DC0078 ).

(44)

Andere für KMU relevante Einrichtungen wie das Europäische Institut für Innovation und Technologie.

(45)

Zu den bewährten Verfahren zählen das von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entwickelte digitale Tool zur Risikobewertung, das Tool zur Bewertung des Cybersicherheitsreifegrads für KMU der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit oder das Portal für Unternehmer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

(46)

COM(2018) 1724. Abrufbar über das Internetportal „Your Europe“: https://europa.eu/youreurope/ .

(47)

COM(2023) 501 final.

(48)

COM(2023) 177 final.

(49)

 Siehe die entsprechende Folgenabschätzung, SWD(2023) 178 final.

(50)

Das BRIS verknüpft alle nationalen Register und macht Informationen über 20 Millionen Unternehmen und Zweigniederlassungen öffentlich zugänglich.

(51)

  https://ec.europa.eu/solvit/what-is-solvit/index_de.htm ; im März 2023 schlug die Kommission eine Benchmark für SOLVIT vor, um mindestens 90 % der Fälle innerhalb von 12 Monaten in jedem Mitgliedstaat zu lösen.

(52)

Beschluss (EU) 2022/2481 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade.

(53)

https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/activities/testing-and-experimentation-facilities

(54)

COM(2023) 168 final.

(55)

Die Kosten gut konzipierter Berichtspflichten werden durch den Nutzen, den sie beispielsweise durch die Überwachung der Luftverschmutzung oder die Beaufsichtigung des Finanzsektors und die Wahrung der Finanzstabilität bringen, weitgehend ausgeglichen. Derartige Pflichten sind nicht nur im Primärrecht enthalten, sondern auch in Durchführungsrechtsakten oder delegierten Rechtsakten oder sogar in operativen Vereinbarungen.

(56)

  Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung in der EU ; Umsetzung technischer Standards zur Berichterstattung und Offenlegung durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken ; Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung – Vereinfachung der Berichterstattung ; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien und Tenside ; Zollkodex der Union ; Allgemeiner Rechtsrahmen für Arzneimittel; mehrere in Vorbereitung befindliche oder vorgeschlagene Initiativen im Verkehrsbereich, wie die Richtlinie über den kombinierten Verkehr , der harmonisierte Rechtsrahmen für das Kapazitäts- und Verkehrsmanagement im Eisenbahnverkehr und die Abschaffung der Schienengüterverkehrskorridore als Teil des Pakets zur Ökologisierung des Güterverkehrs , die Überarbeitung der Richtlinien über Gewichte und Abmessungen (siehe Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs) sowie zur Hafenstaatkontrolle usw.

(57)

Der erste Satz europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (COM(2023) 5303 final) reduzierte den Aufwand für die Berichterstattung erheblich gegenüber der technischen Beratung durch die EFRAG. Die Kommission weitete den Grundsatz, nur wesentliche Informationen zu melden, aus, führte eine Reihe von Übergangphasen ein und machte bestimmte bisher verpflichtende Offenlegungen freiwillig.

(58)

Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).

(59)

Weitere Einzelheiten sind dem Bericht über die Folgenabschätzung zum Zahlungsverzug zu entnehmen, der gleichzeitig mit dieser Mitteilung veröffentlicht wurde.

(60)

Entsprechend diesen Zielen leitete die Kommission vor Kurzem mehrere Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit Zahlungsverzug ein, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_23_1808 .

(61)

Dazu gehören auch Finanzmittel, die für KMU im Rahmen der folgenden Instrumente zur Verfügung stehen (Schätzungen der Kommissionsdienststellen): InvestEU (6,9 Mrd. EUR aus dem speziellen Finanzierungsfenster „KMU“ und zusätzliche 0,82 Mrd. EUR aus dem Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“), Aufbau- und Resilienzfazilität (45,2 Mrd. EUR), EIC (10 Mrd. EUR), Cassini (0,7 Mrd. EUR), KMU-Säule des Binnenmarktprogramms (1 Mrd. EUR), KMU-Fonds zum Schutz des geistigen Eigentums (0,08 Mrd. EUR), Programm „Digitales Europa“ (0,7 Mrd. EUR), Europäischer Verteidigungsfonds (mehr als 0,2 Mrd. EUR), Europäisches Weltraumprogramm (1 Mrd. EUR), Programm für sichere Konnektivität – IRIS2 (0,72 Mrd. EUR), Horizont Europa (15 Mrd. EUR), Fonds für einen gerechten Übergang (4,8 Mrd. EUR), Programm „Kreatives Europa“ (2,3 Mrd. EUR), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (38,71 Mrd. EUR), Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Rahmen der Kohäsionspolitik und REACT-EU (22 Mrd. EUR), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (30 Mrd. EUR), Kohäsionsfonds (0,05 Mrd. EUR), Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (2,52 Mrd. EUR), Förderprogramm LIFE (0,13 Mrd. EUR), Fazilität „Connecting Europe“ (0,2 Mrd. EUR), Innovationsfonds (0,17 Mrd. EUR), Europäischer Sozialfonds Plus (0,82 Mrd. EUR), Neue Europäische Innovationsagenda im Bereich des Zugangs zu Finanzmitteln (45 Mrd. EUR) für Deep-Tech-Start-ups, KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung (im Folgenden „Mid Caps“).

(62)

Von den verschiedenen Finanzinstrumenten, die im vorangegangenen mehrjährigen Finanzrahmen (2014–2020) für KMU zur Verfügung standen, wurden allein im Rahmen der Kreditgarantiefazilität „COSME“ Finanzierungen in Höhe von 68 Mrd. EUR für rund 900 000 KMU veranlasst, die zur Schaffung oder Erhaltung von mehr als vier Millionen Arbeitsplätzen beitrugen.

(63)

  https://single-market-economy.ec.europa.eu/access-finance/investeu/investeu-fund-sme-window_en .

(64)

COM(2023) 335 final.

(65)

Dies erfolgt durch eine Änderung der technischen Leitlinien zur Anwendung des Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß der Verordnung (EU) 2021/241. Auch die Übertragung von Mitteln der ARF zu InvestEU wird so erleichtert.

(66)

 Dies gilt unbeschadet der Verpflichtung gemäß Artikel 209 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung, der zufolge die Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien der EU mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang zu stehen haben.

(67)

  https://www.fi-compass.eu

(68)

  https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7348

(69)

COM(2022) 760 final.

(70)

COM(2017) 572 final. In den Jahren 2020 und 2021 hat die Kommission zwei Studien über die Beteiligung von KMU an der Vergabe öffentlichen Aufträgen veröffentlicht: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/eec8227c-ecc4-11ea-b3c6-01aa75ed71a1 und https://ec.europa.eu/docsroom/documents/46111/attachments/1/translations/en/renditions/native . Zwei Broschüren wurden 2023 veröffentlicht, um die Beteiligung von Start-ups an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu fördern: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/54254 , https://ec.europa.eu/docsroom/documents/54276 .

(71)

 Tätigkeitsbericht 2023 der OECD-Plattform für die Finanzierung von KMU im Dienste der Nachhaltigkeit (Seite 6), https://www.oecd.org/cfe/smes/SME%20activity-report-2023.pdf .

(72)

Zuletzt in der Mitteilung der Kommission „Ein Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen, der in der Praxis funktioniert“ vom Juni des Jahres 2023 (COM(2023) 317 final), in der betont wird, dass ein solcher Rahmen inklusiv, nutzbar und verhältnismäßig sein muss, damit KMU Finanzmittel für ihren Übergang zur Nachhaltigkeit mobilisieren können.

(73)

Empfehlung (EU) 2023/1425 der Kommission zur Vereinfachung der Finanzierung für die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft.

(74)

Das an die EBA gerichtete Beratungsersuchen der Kommission zu grünen Darlehen und Hypotheken vom November 2022.

(75)

COM(2020) 274 final.

(76)

Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte, von den Staats- und Regierungschefs im Jahr 2020 gebilligt, https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1607&langId=de .

(77)

COM(2023) 205 final und COM(2023) 206 final.

(78)

https://education.ec.europa.eu/focus-topics/digital-education/action-plan/action-9?

(79)

Empfehlung des Rates 2020/C 417/01.

(80)

  https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de

(81)

Der Pakt fördert ebenfalls Partnerschaften auf regionaler Ebene, um die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitskräften, auch in KMU, zu unterstützen. Nach Umfrageergebnissen haben die Mitglieder des Pakts mit ihren gemeinsamen Bemühungen seit dessen Gründung im Jahr 2020 schätzungsweise fast zwei Millionen Menschen erreicht. Zudem haben die Mitglieder insgesamt fast 160 Mio. EUR in Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Umschulung investiert. https://pact-for-skills.ec.europa.eu/index_de . 

(82)

https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/

(83)

https://eismea.ec.europa.eu/programmes/european-innovation-ecosystems/women-techeu_en

(84)

COM(2011) 78 final.

(85)

COM(2016) 733 final.

(86)

  https://startupnationsstandard.eu/files/SNS-declaration.pdf

(87)

Im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/1151 und dem Vorschlag COM(2023) 177 final.

(88)

COM(2021) 778 final.

(89)

Letzte Bewertung COM SWD(2021) 280 final.

(90)

SWD(2021) 280 final.

(91)

Studie zur Kartierung, Messung und Darstellung der Mid Cap-Landschaft in der EU 2022, https://op.europa.eu/en/publication- detail/-/publication/ad5fdad5-6a33-11ed-b14f-01aa75ed71a1/language-en/format-PDF/source-277396461 .

(92)

COM(2023) 1711.

(93)

Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission.

(94)

COM94/1069/EG. Insbesondere schlug die Kommission gezielte steuerliche Anreize vor, etwa eine bedingte Ermäßigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Familiennachfolgen, bedingte Steuerstundungen oder Steuererleichterungen für Reinvestitionen oder spezifische steuerliche Anreize zur Förderung der Übertragung des Unternehmens an Beschäftigte mit dem Ziel, sicherzustellen, dass die Übertragungssteuern den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden.

(95)

  https://single-market-economy.ec.europa.eu/smes/supporting-entrepreneurship/transfer-businesses_en

(96)

  https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/fdfae129-69bb-11eb-aeb5-01aa75ed71a1/language-en/format-PDF/source-190448642

(97)

 COM(2023) 316 final.

(98)

  https://www.earlywarningeurope.eu/mentor-academy

(99)

COM(2012) 795 final.

(100)

COM(2022) 702 final.

(101)

COM(2020) 103 final.

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