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Document 52018DC0491

BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT 2017 ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN

COM/2018/491 final

Brüssel, den 23.10.2018

COM(2018) 491 final

BERICHT DER KOMMISSION

JAHRESBERICHT 2017

ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN


JAHRESBERICHT 2017
ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN

1.EINLEITUNG

Die Beziehungen zwischen den nationalen Parlamenten und der Europäischen Kommission waren auch im Jahr 2017 sowohl hinsichtlich der Besuche und Treffen zwischen Mitgliedern der Kommission und Mitgliedern der nationalen Parlamente als auch der Anzahl der Stellungnahmen der nationalen Parlamente, die im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanismus oder des „politischen Dialogs“ eingingen, intensiv und fruchtbar.

Die nationalen Parlamente beteiligten sich aktiv an der Debatte über die Zukunft Europas, die mit dem Weißbuch der Kommission im März 2017 und den anschließenden fünf Reflexionspapieren angestoßen wurde, zu denen die Kommission bis Ende 2017 insgesamt 23 Stellungnahmen erhielt. Zu den politischen Maßnahmen mit den meisten Stellungnahmen der nationalen Parlamente zählten die Energieunion, die Mobilität im Straßenverkehr und die öffentlichen Dienstleistungen. Auch Sicherheit, Migration und Asyl waren weiterhin wichtige Themen der parlamentarischen Debatten und Stellungnahmen, ebenso wie der Binnenmarkt und soziale Angelegenheiten. Zum Brexit gingen eine gemeinsame Stellungnahme der Visegrád-Staaten und 16 Stellungnahmen des House of Lords ein.

Die äußerst wichtige Rolle der nationalen Parlamente, die bereits in der Priorität Nr. 10 „Eine Union des demokratischen Wandels“ dieser Kommission ihren Niederschlag gefunden hatte, wurde von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im September 2017 erneut hervorgehoben, als er auf ihre Bedeutung bei der Intensivierung der Arbeit am Europa der Zukunft hinwies und ankündigte, die nationalen und regionalen Parlamente vom ersten Tag der Verhandlungen über Handelsabkommen an umfassend zu informieren. Auch die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen beteiligen sich weiterhin an der Subsidiaritätskontrolle und der Diskussion über die sie betreffenden politischen und institutionellen Fragen.

Möglichkeiten für eine bessere Einbindung der nationalen Parlamente sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union vorzuschlagen, war auch eines der Hauptziele der von Präsident Juncker im November 2017 eingesetzten Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“, die unter dem Vorsitz des Ersten Vizepräsidenten am 10. Juli 2018 der Kommission ihren Bericht 1 vorgelegt hat.

Dieser Bericht konzentriert sich auf den im Jahr 2006 angestoßenen politischen Dialog der Kommission mit den nationalen Parlamenten. Im Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit 2 wird auf den Subsidiaritätskontrollmechanismus eingegangen, der den nationalen Parlamenten das Recht verleiht, zu bewerten, ob Legislativvorschläge in Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind. Dieser Bericht wird parallel zum vorliegenden Bericht veröffentlicht und ergänzt diesen.

2.POLITISCHER DIALOG DER KOMMISSION MIT DEN NATIONALEN PARLAMENTEN

a. Allgemeine Bemerkungen zu den schriftlichen Stellungnahmen 

Die nationalen Parlamente haben der Kommission im Jahr 2017 576 Stellungnahmen (davon 52 begründete Stellungnahmen) übermittelt. Dies entspricht einem leichten Rückgang um 7 % gegenüber 2016 mit 620 Stellungnahmen der nationalen Parlamente. Die Zahl der vorgelegten begründeten Stellungnahmen war 2017 mit 52 um 20 % niedriger als 2016 (65 begründete Stellungnahmen), ihr Anteil blieb jedoch ungefähr gleich (9-10,5 % der Gesamtzahl der Stellungnahmen).

b. Beteiligung und Schwerpunkte

Wie in den Vorjahren war die Zahl der Stellungnahmen, die an die Kommission übermittelt wurden, sehr ungleich auf die nationalen Parlamente verteilt. Auf die zehn aktivsten Kammern entfielen fast 74 % aller Stellungnahmen (d. h. 424 Stellungnahmen), was in etwa den Werten der Vorjahre (2016: 73 %, 2015: 70 %) entspricht.

Die meisten Stellungnahmen wurden im Jahr 2017 von der portugiesischen Assembleia da República eingereicht. Deren 64 Stellungnahmen machten etwa 11 % aller eingegangenen Stellungnahmen aus. Die anderen nationalen Parlamente oder Kammern, die 2016 die meisten Stellungnahmen übermittelt haben, waren auch 2017 die aktivsten: der italienische Senato della Repubblica (56 Stellungnahmen), der tschechische Senát (53 Stellungnahmen), die italienische Camera dei Deputati (45 Stellungnahmen), der deutsche Bundesrat (43 Stellungnahmen), die rumänische Camera Deputaților (41 Stellungnahmen), die spanischen Cortes Generales (38 Stellungnahmen) 3 , der rumänische Senat (33 Stellungnahmen), der französische Sénat (29 Stellungnahmen) und das britische House of Lords (22 Stellungnahmen). Für ausführliche Informationen siehe Anhang 1.

c. Hauptthemen der Stellungnahmen im Rahmen des politischen Dialogs

Die größte Aufmerksamkeit der nationalen Parlamente galt den folgenden Legislativpaketen sowie den im Anschluss an das Weißbuch über die Zukunft Europas vorgelegten Reflexionspapieren (nähere Einzelheiten siehe Anhang 2):

-Weißbuch über die Zukunft Europas und Reflexionspapiere 4 – 23 Stellungnahmen;

-Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ 5 – 62 Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten des Pakets;

-Dienstleistungspaket 6 – 22 Stellungnahmen und

-Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ 7 – 21 Stellungnahmen.

·Weißbuch über die Zukunft Europas und Reflexionspapiere

Die Kommission verabschiedete am 1. März 2017 ein Weißbuch über die Zukunft Europas 8 , in dem fünf mögliche Entwicklungsszenarien für die Europäische Union zu 27 bis 2025 vorgestellt wurden, um einen Reflexions-, Diskussions- und Entscheidungsprozess über die Zukunft der Union anzustoßen. Dieses Weißbuch wurde durch fünf Reflexionspapiere zu spezifischen Themen ergänzt:

·Das Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas 9 , das am 26. April 2017 angenommen wurde, zeigt Möglichkeiten auf, wie die soziale Dimension Europas in Zukunft ausgeweitet werden könnte;

·das am 10. Mai 2017 angenommene Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“ 10 untersucht, wie die Europäische Union die Globalisierung am besten bewältigen und auf die daraus erwachsenden Chancen und Herausforderungen reagieren kann;

·das am 31. Mai 2017 angenommene Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion 11 soll die Debatte über die Wirtschafts- und Währungsunion und ihre künftige Architektur anregen;

·das am 7. Juni 2018 angenommene Reflexionspapier zur Zukunft der europäischen Verteidigung 12 zeigt mögliche Szenarien für die Zukunft der europäischen Verteidigung auf und

·das am 28. Juni 2018 angenommene Reflexionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen 13 stellt verschiedene Möglichkeiten und Reformoptionen vor und skizziert die damit verbundenen Chancen, Risiken und Zielkonflikte für die Zukunft des EU-Haushalts.

Im Jahr 2017 haben acht nationale Parlamente 14 insgesamt 23 Stellungnahmen zum Weißbuch und/oder zu den Reflexionspapieren übermittelt.

Fünf Stellungnahmen 15 betrafen das Weißbuch selbst. Darin wurde insbesondere betont, dass eine breitere Unterstützung der Bürger für die Politik der Union erreicht, die Einheit der Europäischen Union gewahrt und ein Europa unterschiedlicher Geschwindigkeiten abgelehnt werden muss. Einige enthielten Vorschläge, wie die nationalen Parlamente besser in die Vorbereitung und Umsetzung der Unionspolitiken und die Subsidiaritätskontrolle eingebunden werden können. In ihren Antworten erklärte die Kommission, dass das Weißbuch in der Tat darauf abzielte, eine breit angelegte Debatte mit den Bürgern anzustoßen, um diesen die Europäische Union näherzubringen, und verwies auf die zu diesem Zweck veranstalteten „Debatten über die Zukunft Europas“ und auf die Rolle, die die nationalen Parlamente in diesem Zusammenhang spielen müssen. Sie stellte auch, wie bereits im Weißbuch dargelegt, klar, dass Ausgangspunkt für jedes der Szenarien im Weißbuch ist, dass die 27 Mitgliedstaaten gemeinsam als Union voranschreiten und dass die derzeitigen Verträge zwar bereits in allen Mitgliedstaaten unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit in Verbünden zulassen, diese Möglichkeit jedoch nicht als etwas Neues dargestellt oder verstanden werden sollte, das die Einheit der Union untergräbt.

Zwei Stellungnahmen 16 wurden zum Reflexionspapier über die soziale Dimension Europas vorgelegt, in einer wurden die Bedeutung der sozialen Dimension der Union und die Rolle hervorgehoben, die diese bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union spielen sollte, und in der anderen wurde die Auswahl der in dem Papier vorgestellten Szenarien infrage gestellt. In ihren Antworten betonte die Kommission, dass die Themen „soziales Europa“ und soziale Investitionen ganz oben auf ihrer Agenda stehen, und erklärte, dass die in dem Papier vorgestellten möglichen Szenarien nicht als eine Begrenzung der Debatte gedacht waren, sondern lediglich Möglichkeiten aufzeigen sollen. 

In den drei Stellungnahmen 17 zum Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“ wurden insbesondere die Bedeutung von Handelsabkommen für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union, der Cybersicherheit und der Schaffung eines innovationsfördernden Unternehmensumfelds sowie die Rolle der Struktur- und Investitionsfonds zur Bewältigung der negativen Aspekte der Globalisierung hervorgehoben. Die Kommission antwortete darauf und begrüßte die Anerkennung vonseiten der nationalen Parlamente für die auf Unionsebene unternommenen Anstrengungen zur Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung sowie deren Gestaltung zum Wohle der europäischen Bürger.

Alle fünf Stellungnahmen 18 zum Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion kamen aus Mitgliedstaaten, die derzeit nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. Darin wurden der Zeitplan der verschiedenen im Reflexionspapier dargelegten Maßnahmen, die Gefahr einer Kluft zwischen den Mitgliedstaaten durch die Schaffung eines Haushalts des Euro-Währungsgebiets, die erforderliche Wahrung der Integrität des Binnenmarkts, die Einbeziehung der nationalen Parlamente sowie verschiedene technische Fragen angesprochen. In ihren Antworten erläuterte die Kommission insbesondere den Ablauf der geplanten Maßnahmen in zwei Phasen – die erste endet 2019 und die zweite 2025 –, betonte ihr Engagement für die Einheit der Europäischen Union und verwies auf ihren Vorschlag, den Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, die dafür erforderliche technische und finanzielle Unterstützung bereitzustellen, damit sie die Vorteile der Unionsmitgliedschaft durch die Einführung voll ausschöpfen können. 

Vier Stellungnahmen 19 sind zum Reflexionspapier zur Zukunft der europäischen Verteidigung eingegangen. Darin wurde die Komplementarität zwischen der Europäischen Union und der NATO hervorgehoben und Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum Europäischen Verteidigungsfonds und dessen Finanzierung geäußert. In ihren Antworten teilte die Kommission die Ansicht, dass Überschneidungen mit der NATO vermieden werden sollten, und erklärte, dass die im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds entwickelten Programme und Instrumente integrativen Charakter haben, Begünstigten aus allen Mitgliedstaaten, einschließlich KMU, zur Teilnahme offen stehen und sich nicht negativ auf die bestehenden Programme auswirken würden.

Die vier Stellungnahmen 20 zum Reflexionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen enthielten detaillierte Standpunkte oder Vorschläge zu verschiedenen Aspekten des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens, wie Ausgaben, Einnahmen, allgemeine Entwicklung und Volumen, sowie zu der von den nationalen Parlamenten bevorzugten Laufzeit dieses mehrjährigen Finanzrahmens. Einige nationale Parlamente betonten auch die Komplementarität der europäischen und nationalen Haushalte, wenn es darum geht, für alle europäischen Bürger konkret spürbare Ergebnisse zu erzielen. Die Kommission begrüßte diese Beiträge als Anregungen für die Ausarbeitung ihrer im Mai 2018 vorzulegenden Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

·Paket „Saubere Energie für alle Europäer“

Wie in ihrer Strategie der Energieunion angekündigt hat die Kommission am 30. November 2016 ein Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ vorgelegt, das aus einer Mitteilung 21 und acht Legislativvorschlägen 22 besteht, von denen vier die Stromversorgung betreffen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die Beschleunigung, Umgestaltung und Konsolidierung der Energiewende in der EU-Wirtschaft ab; so sollen Arbeitsplätze und Wachstum in neuen Wirtschaftszweigen und Geschäftsmodellen geschaffen werden. Die Vorschläge des Pakets betreffen Themen wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, die Gestaltung des Strommarktes, die Stromversorgungssicherheit und Governance-Regeln für die Energieunion. Darüber hinaus hat die Kommission neue Möglichkeiten für das Ökodesign sowie eine Strategie für vernetzte und automatisierte Mobilität vorgeschlagen.

Die nationalen Parlamente haben im Jahr 2017 insgesamt 62 Stellungnahmen 23 , darunter 19 begründete Stellungnahmen 24 , zu einzelnen Dokumenten des Pakets abgegeben. In den Stellungnahmen, die ein breites Themenspektrum abdecken, wurden die Vorschläge des Pakets mehrheitlich unterstützt. Abgesehen von Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität, die insbesondere in Bezug auf den Vorschlag zum Elektrizitätsbinnenmarkt geäußert wurden, konzentrierten sich die Parlamentskammern auf die erforderliche Gewährleistung einer gerechten Verteilung auf die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erreichung des Ziels der Union für erneuerbare Energien, den mutmaßlichen Eingriff des Vorschlags für erneuerbare Energien in die Freiheit der Mitgliedstaaten, über ihren eigenen Energiemix zu entscheiden, und die nationalen Beiträge zur Erreichung des EU-Ziels. Weitere Bedenken der Kammern betrafen die der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden übertragenen Befugnisse, das vorgeschlagene neue Beschlussfassungsverfahren im Regulierungsrat der Agentur und die Einrichtung regionaler Betriebszentren im Elektrizitätsbinnenmarkt. Einige Kammern äußerten auch Bedenken hinsichtlich der Verpflichtungen, die im Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden für Eigentümer und Mieter vorgesehen sind.

In ihren Antworten ging die Kommission auf die verschiedenen Argumente der nationalen Parlamente ein und widerlegte das Argument, dass Vorschläge des Pakets die Rechte der Mitgliedstaaten, über ihren eigenen Energiemix zu entscheiden, untergraben würden. Hinsichtlich des Vorschlags zur Energieeffizienz bestätigte die Kommission, dass der Vorschlag den Mitgliedstaaten ausreichenden Handlungsspielraum gewährleisten soll, um Maßnahmen zu ergreifen, die einen stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien im Sektor ermöglichen. In Bezug auf die regionalen Betriebszentren erklärte die Kommission, dass es notwendig sei, regionale Organisationen einzurichten, die im Interesse der gesamten Region handeln, um ineffiziente Lösungen auf regionaler Ebene aufgrund von Uneinigkeit zwischen den Übertragungsnetzbetreibern zu vermeiden.

·Dienstleistungspaket

25 26 Am 10. Januar 2017 legte die Kommission im Rahmen des in der Binnenmarktstrategie festgelegten Fahrplans die Vorschläge für ein Dienstleistungspaket vor, um das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen. Das Dienstleistungspaket enthält eine Mitteilung über Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung und vier Gesetzgebungsinitiativen: einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte, einen Vorschlag für eine Richtlinie über den rechtlichen und operativen Rahmen für die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte, einen Vorschlag für eine Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen und einen Vorschlag für eine Richtlinie über ein verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen. Während die Vorschläge für eine elektronische Karte darauf abzielen, Dienstleistern die Erfüllung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern, soll durch die Vorschläge für ein überarbeitetes Meldeverfahren und für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sichergestellt werden, dass die von den Mitgliedstaaten eingeführten neuen Maßnahmen mit dem EU-Recht in Einklang stehen und Erfahrungen sowie bewährte Verfahren aus anderen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Alle Vorschläge sollen vor allem sicherstellen, dass bestehende EU-Vorschriften im Dienstleistungsbereich besser angewandt werden, denn durch die Nutzung ihres vollen Potenzials würde die EU-Wirtschaft nachweislich einen enormen Wachstumsschub erhalten.

27 Im Jahr 2017 haben die nationalen Parlamente insgesamt 22 Stellungnahmen zum Paket in seiner Gesamtheit oder zu einigen der darin enthaltenen Vorschläge übermittelt. 14 davon waren begründete Stellungnahmen. Abgesehen von den Letzteren stimmten die meisten nationalen Parlamente der Einschätzung der Kommission zu, dass der freie Dienstleistungsverkehr weiter erleichtert, die Bürokratie abgebaut und der europäische Binnenmarkt weiter vertieft werden muss. Es wurden Bedenken geäußert, dass es nicht vertretbar sei, zur Ankurbelung der Wirtschaftstätigkeit alle rechtlichen Hindernisse für die Freizügigkeit von Freiberuflern und die Gründung von Unternehmen zu beseitigen, da solche Maßnahmen die Existenz bestimmter Berufe und Sektoren aufgrund ihrer Besonderheit gefährden würden.

In ihren Antworten erklärte die Kommission, dass fast 50 Millionen Menschen, also 22 % aller Erwerbstätigen in Europa, in Berufen arbeiten, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, z. B. Apotheker oder Architekten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt. Durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften könnten jedoch die Mobilität von Freiberuflern und der Zugang von qualifizierten Bewerbern zu diesen Arbeitsplätzen behindert werden, auch zum Nachteil der Verbraucher.

·Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“

Am 31. Mai 2017 legte die Kommission ein „Mobilitätspaket“ zum Straßenverkehr vor, das aus acht Gesetzgebungsvorschlägen 28 besteht, die darauf abzielen, die Wettbewerbsbedingungen in diesem Sektor, die Arbeitsbedingungen für Kraftfahrer sowie die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, die Emissionen und andere negative Externalitäten des Straßenverkehrs zu verringern, die bestehenden Vorschriften einfacher und klarer zu fassen, die Durchsetzung effizienter zu gestalten und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

29 30 Im Jahr 2017 haben die nationalen Parlamente insgesamt 21 Stellungnahmen, einschließlich zwei begründeten Stellungnahmen, zum Paket in seiner Gesamtheit oder zu einigen der darin enthaltenen Vorschläge übermittelt. Während die meisten nationalen Parlamente die Ziele des Pakets unterstützten, äußerten sich einige von ihnen besorgt über den Teil des Pakets zu Sozialvorschriften für Kraftfahrer und andere über die Einführung liberalerer Vorschriften für Kabotage. Es gab auch einige Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Autonomie der Mitgliedstaaten und des politischen Ermessensspielraums bei Straßenbenutzungsgebühren/Mauterhebung.

In ihren Antworten auf die spezifischen Bedenken betonte die Kommission die Kohärenz des Pakets und insbesondere die Bedeutung angemessener Sozialvorschriften (vor allem Ruhebedingungen) für die Straßenverkehrssicherheit sowie eines Gleichgewichts zwischen dem Schutz der Rechte der Kraftfahrer auf angemessene Bezahlung und der erforderlichen Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts. In Bezug auf die Kabotage legte sie auch dar, dass die Vorschläge weder auf eine Öffnung des Marktes noch auf eine Schließung im Vergleich zum Status quo abzielen, sondern vielmehr darauf, die Durchsetzung zu erleichtern, und dass sie den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten im Steuerbereich nicht einschränken.

d. Gemeinsame Initiativstellungnahme

Im Jahr 2017 erhielt die Kommission vier gemeinsame Initiativstellungnahmen der nationalen Parlamente zu wichtigen institutionellen Fragen der Europäischen Union.

31 In der von 26 Parlamenten/Kammern unterzeichneten Initiativstellungnahme zur Transparenz der politischen Entscheidungsfindung in der EU (im Anschluss an eine Präsentation der niederländischen Tweede Kamer auf der COSAC-Plenarsitzung) wurde insbesondere gefordert, dass legislative Dokumente des Rates zeitnah veröffentlicht werden sollten, dass der Rat spezifische Vorschriften für die Berichterstattung über Beratungen über Gesetzgebungsakte beschließen sollte und dass informelle Tagungen des Europäischen Rates oder des Rates (zum Beispiel Tagungen im EU-27-Brexit-Format) und Zusammenkünfte der Euro-Gruppe formalisiert werden müssen, auch in Anwendung der Verordnung  1049/2001 über den internen Zugang zu Dokumenten.

Die Kommission erklärte in ihrer Antwort, dass die Stärkung der Transparenz eine ihrer Hauptprioritäten sei; konkrete Initiativen und Schritte, um die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zu öffnen und transparenter zu gestalten, wurden auch bereits umgesetzt. Sie begrüßte die Bemühungen um mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren und brachte ihre Unterstützung aller Maßnahmen zum Ausdruck, die von den gesetzgebenden Organen in dieser Hinsicht beschlossen werden könnten.

2017 sind außerdem folgende gemeinsame Initiativstellungnahmen eingegangen:

-zwei von sechs Parlamenten/Kammern der Länder der Visegrád-Gruppe unterzeichnete Stellungnahmen mit Schlussfolgerungen der gemeinsamen Sitzungen ihrer Ausschüsse für europäische Angelegenheiten zur Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente in der EU, zum Brexit, zur Zukunft Europas und zu Lebensmitteln von zweierlei Qualität;

-eine vom französischen Sénat, irischen Dáil, italienischen Senato della Repubblica und polnischen Senat unterzeichnete gemeinsame Erklärung über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020.

3.DIE ROLLE DER REGIONALEN PARLAMENTE

32 Die regionalen Parlamente haben indirekten Einfluss auf die Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten. Nach Maßgabe von Protokoll Nr. 2 zu den Verträgen über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit konsultieren die nationalen Parlamente bei der Durchführung der Subsidiaritätsprüfung von EU-Gesetzgebungsakten mit Blick auf die Abgabe von begründeten Stellungnahmen gegebenenfalls die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen. Die Mitglieder der regionalen Parlamente sind auch im Ausschuss der Regionen vertreten, der über das Netz für Subsidiaritätskontrolle und dessen Internetplattform zur Unterstützung der Teilnahme der Parlamente von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen am Frühwarnsystem zur Überwachung von Subsidiarität (REGPEX) Überwachungstätigkeiten ausübt. Die Tätigkeit des Ausschusses der Regionen im Zusammenhang mit der Subsidiaritätskontrolle wird im Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ausführlicher beschrieben.

Im Jahr 2017 kamen von den insgesamt 66 Beiträgen der REGPEX-Partner 30 von den regionalen Parlamenten. Die aktivsten regionalen Parlamente waren die gesetzgebende Versammlung der Region Emilia Romagna (9 Stellungnahmen) und der Thüringer Landtag (7 Stellungnahmen). Die Vorschläge mit den meisten Reaktionen von den regionalen Parlamenten waren das „Dienstleistungspaket“ (5 Stellungnahmen) und der „Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ (3 Stellungnahmen).

Wenngleich die Verträge keine ausdrückliche Bestimmung über eine direkte Interaktion zwischen der Kommission und regionalen Parlamenten enthalten, übermittelten mehrere regionale Parlamente, insbesondere österreichische und deutsche Landesparlamente, 2017 eine Reihe von Stellungnahmen an die Kommission, in denen sie sich zur Frage der Subsidiarität, aber auch zu politischen Aspekten verschiedener Vorschläge der Kommission äußerten. Die Kommission hat alle angesprochenen Aspekte zur Kenntnis genommen und ist in ihren Antworten an die regionalen Parlamente allgemein darauf eingegangen.

Im Anschluss an die „Erklärung von Heiligendamm“ 33 aus dem Jahr 2015 nahmen die Unterzeichner im Jahr 2017 zwei weitere Erklärungen an. In der „Erklärung von Feldkirch“ 34 vom 13. Juni 2017 unterstreichen die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen 35 die wichtige Rolle der regionalen Parlamente bei der Umsetzung europäischer Politik und der Vermittlung der europäischen Werte gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern. Sie setzen sich dafür ein, den Dialog mit den europäischen Institutionen zu verstärken, und fordern die europäischen Institutionen auf, die regionalen Parlamente besser in ihre Debatten (auch über die Zukunft Europas) einzubeziehen, unter anderem durch die Bereitstellung von Dokumenten in deutscher Sprache.

Die gleiche Gruppe nahm anlässlich ihrer Konferenz über die Zukunft Europas, die im November 2017 in Brüssel stattfand und an der auch der Kabinettschef von Präsident Juncker teilnahm und die Arbeit der Kommission zu den Themen Zukunft Europas, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erläuterte, die „Brüsseler Erklärung“ 36 an. In der „Brüsseler Erklärung“ wird die erforderliche strikte Wahrung des Subsidiaritätsprinzips unterstrichen und vorgeschlagen, das Subsidiaritätsprüfungsverfahren unter anderem dahingehend zu ändern, dass die 8-Wochen-Frist für die Prüfung verlängert und das Quorum der „gelben“ und „orangen“ Karten abgesenkt wird. Die Unterzeichner sprechen sich dafür aus, die Debatte über die Zukunft Europas nicht abstrakt, sondern bezogen auf konkrete Politikbereiche zu führen, und die Erklärung enthält eine Liste von Bereichen, bei denen auf europäischer Ebene gegenüber nationalen, regionalen oder kommunalen Regelungen besteht. In der Erklärung wird auch eine Stärkung der institutionellen Rechte der gesetzgebenden Körperschaften auf subnationaler Ebene (u. a. durch eine Stärkung der Aufgaben des Ausschusses der Regionen) und ihrer Rolle in den Konsultationsprozessen der Kommission gefordert.

Präsident Juncker unterstrich in seiner Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017 die wichtige Rolle der nationalen und regionalen Parlamente im Zusammenhang mit Handelsabkommen und betonte, dass sie, in gleicher Weise wie die Mitglieder des Europäischen Parlaments, von Beginn der Verhandlungen an umfassend informiert werden sollten.

Im Laufe des Jahres traf er auch mit Vertretern zahlreicher regionaler Regierungen und Parlamente zusammen, darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen (Deutschland), Oberösterreich, Tirol (Österreich), Baskenland, Valencianische Gemeinschaft (Spanien), Flandern, Föderation Wallonien-Brüssel (Belgien) und Île-de-France (Frankreich). Andere Mitglieder der Kommission hatten ähnliche Treffen mit Vertretern regionaler Regierungen und Parlamente aus Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Österreich und Spanien.



Karte: Gesamtzahl der Besuche von Kommissionsmitgliedern bei nationalen Parlamenten und der mit deren Mitgliedern abgehaltenen Treffen im Jahr 2017: 215.

4.BILATERALE KONTAKTE UND BESUCHE

Wie in den Vorjahren statteten Mitglieder der Kommission im Jahr 2017 fast allen nationalen Parlamenten Besuche ab. Zahlreiche Kammern wurden von Präsident Juncker, dem Ersten Vizepräsidenten Timmermans, den Vizepräsidenten oder Kommissionsmitgliedern sogar mehrfach besucht. Darüber hinaus entsandten mehrere nationale Parlamente Delegationen nach Brüssel, um sich mit Mitgliedern der Kommission zu treffen. Insgesamt fanden 2017 über 190 Besuche und Treffen statt. Auch Michel Barnier, der Chefunterhändler und Leiter der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich im Rahmen von Artikel 50 EUV, traf sich mit Vertretern einer Reihe nationaler Parlamente, um sie über die Verhandlungen zu informieren. Im Verlauf des Jahres 2017 nahmen, meist hochrangige, Beamte der Kommission an über 80 Sitzungen von Ausschüssen der nationalen Parlamente teil, um auf einer fachlicheren Ebene über Legislativvorschläge zu beraten. Darüber hinaus wurden Kommissionsbeamte eingeladen, auf 18 Sitzungen der in Brüssel angesiedelten Ständigen Vertreter der nationalen Parlamente über wichtige Initiativen oder Themen wie den Brexit zu sprechen. Die Beauftragten für das Europäische Semester in den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten hielten ihre Kontakte mit den nationalen Parlamenten aufrecht, etwa um sich über das Europäische Semester und andere Wirtschaftsfragen auszutauschen.

5.WICHTIGSTE ZUSAMMENKÜNFTE UND KONFERENZEN

Die Kommission nahm auch 2017 im gesamten Jahresverlauf an wichtigen interparlamentarischen Zusammenkünften und Konferenzen 37 teil, darunter die Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) 38 , die Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Europäischen Union, die Europäische parlamentarische Woche 39 , die Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung 40 sowie die Interparlamentarischen Konferenzen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) 41 .



Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC)

Die Kommission war bei den Tagungen im Jahr 2017 zugegen und übermittelte eine schriftliche Antwort zu den Beiträgen, die von der COSAC auf ihren beiden jährlichen Plenarsitzungen angenommen wurden. 42 Bei der am 23. Januar 2017 in Valletta (Malta) stattgefundenen COSAC-Sitzung der Vorsitzenden, erörterten die Delegierten in Anwesenheit des Ersten Vizepräsidenten der Kommission das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 und die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Brexit sowie Möglichkeiten, auf das offenbar schwindende Vertrauen vieler Bürger in das europäische Projekt zu reagieren.

Auf der LVII. Plenarsitzung der COSAC im Mai 2017, an der auch der Erste Vizepräsident teilnahm, wurde die Debatte über die Rolle der nationalen Parlamente und darüber fortgesetzt, wie mehr Transparenz im Rat und Parlament nach der Klage der Kommission dazu beitragen könnte, das Vertrauen der Bürger in die EU-Institutionen wiederherzustellen. Andere Debatten behandelten unter Beteiligung des Chefunterhändlers der Kommission den aktuellen Stand der Brexit-Verhandlungen und eine nachhaltigere integrierte EU-Meerespolitik.

Die COSAC-Sitzung der Vorsitzenden, die am 10. Juli 2017 in Tallinn (Estland) stattfand, bot ein Forum für die Diskussion über die Schwerpunkte der estnischen Ratspräsidentschaft. Erörtert wurde auch die Unterstützung durch die Union für das Wachstum von Start-ups und Scale-ups.

Auf ihrer LVIII. Plenarsitzung vom 26. bis 28. November in Tallinn diskutierte die COSAC, wieder im Beisein des Chefunterhändlers der Kommission, über eine Reihe von Themen, darunter die Zukunft der Europäischen Union und insbesondere die Auswirkungen des Brexits Es wurde auch der Frage nachgegangen, wie die nationalen Parlamente bewährte Verfahren, um die Europäische Union bürgernäher zu gestalten, besser austauschen können. Diskutiert wurde auch über den digitalen Binnenmarkt, insbesondere über die Erfahrungen Estlands mit dem Übergang zu einer digitalen Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung, sowie die externe Dimension der Migration. Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, erläuterte die derzeitigen Initiativen der Union in diesem Bereich. Ferner wurde die Beteiligung der nationalen Parlamente an der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ erörtert.

Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Europäischen Union

Die Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Europäischen Union 43 fand am 24. und 25. April 2017 in Bratislava statt. In seiner Grundsatzrede vor der Konferenz forderte Vizepräsident Katainen die nationalen Parlamente nachdrücklich auf, mit den Bürgern in Dialog zu treten und ihre Ansichten zum Weißbuch über die Zukunft Europas zu äußern. Die Konferenz nahm die endgültigen Modalitäten des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses für Europol an. Der Ausschuss, der sich aus Mitgliedern der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zusammensetzt und eine angemessene demokratische Kontrolle der Tätigkeiten von Europol gewährleisten soll, hat am 9. Oktober 2017 seine erste Sitzung abgehalten.

6.FAZIT UND AUSBLICK

Im politischen Dialog zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten im Jahr 2017 setzte sich sowohl hinsichtlich der hohen Zahl der Stellungnahmen der nationalen Parlamente als auch der Häufigkeit der Zusammenkünfte zwischen ihnen und den Mitgliedern des Kollegiums der Trend des Jahres 2016 fort. Wie in den Vorjahren zeigt der Anteil der begründeten Stellungnahmen (52) an der Gesamtzahl der eingereichten Stellungnahmen (576), dass die nationalen Parlamente weiterhin daran interessiert sind, über die Subsidiaritätsaspekte der Kommissionsinitiativen hinauszugehen und wertvollen Input zum Inhalt dieser Initiativen zu liefern. Neben den Initiativen in den Jahresprogrammen der Kommission konzentrierten sich die nationalen Parlamente auf horizontale Themen, insbesondere auf die Überlegungen zur Zukunft der Europäischen Union zu 27 und auf die wichtigsten Herausforderungen Europas wie die Sicherheit, Wirtschaftsfragen und die Folgen des Brexits. Im Jahr 2017 haben sich die nationalen Parlamente auch verstärkt bemüht, ihre Standpunkte in gemeinsamen Stellungnahmen darzulegen und ihren Beitrag zum politischen Dialog mit der Kommission zu koordinieren.

Im Januar 2018 nahm die Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“, an der auch Vertreter der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen teilnehmen, ihre Arbeit auf. Sie hat das Interesse der nationalen und regionalen Parlamente wieder aufleben lassen, auch auf Ebene der COSAC ihre Rolle bei der Subsidiaritätskontrolle und in EU-Angelegenheiten im Allgemeinen zu erörtern, um die Verbindung zwischen den Institutionen der Union und ihren Bürgern zu verbessern. Außerdem befasste sie sich mit der Ermittlung von Politikbereichen, in denen die Entscheidungsfindung und/oder Umsetzung im Laufe der Zeit ganz oder teilweise auf die Mitgliedstaaten rückübertragen oder ihnen endgültig zurückgegeben werden könnte oder in denen bestehende Rechtsvorschriften überarbeitet oder sogar aufgehoben werden sollten. Ihr Abschlussbericht 44 , der Präsident Juncker am 10. Juli 2018 vorgelegt wurde, enthält Vorschläge für eine bessere Einbindung der nationalen und regionalen Parlamente sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Vorbereitung und Umsetzung der Unionsrechtsvorschriften, die innerhalb der bestehenden Strukturen realisiert werden könnten, und Hinweise auf Verbesserungen, die eine Änderung der Verträge erfordern würden. Vor dem Hintergrund der Überlegungen und Szenarien für eine Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten – und vor dem Zeithorizont 2025 – hat die Kommission als erste Reaktion auf die Arbeiten der Taskforce in einer gemeinsam mit diesem Bericht angenommenen Mitteilung 45 ihre Vorstellungen über die weitere Entwicklung ihrer Beziehungen zu den nationalen Parlamenten bis Ende 2018 darlegt.

(1)       https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/report-task-force-subsidiarity-proportionality-doing-less-more-efficiently_1.pdf  
(2)      COM(2018) 490.
(3)      Gezählt als 38 Stellungnahmen von beiden Kammern.
(4)      COM(2017) 2025 final vom 1. März 2017 und COM(2017) 206 vom 26. April 2017; COM(2017) 240 vom 10. Mai 2017; COM(2017) 291 vom 31. Mai 2017; COM(2017) 315 vom 7. Juni 2017; COM(2017) 358 vom 28. Juni 2017.
(5)      COM(2016) 759, 761, 763, 765 und 767 sowie COM(2016) 861, 862, 863 und 864 vom 30. November 2016.
(6)      COM(2016) 820, 821, 822, 823 und 824 vom 10. Januar 2017.
(7)      COM(2016) 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281 und 282 vom 31. Mai 2017.
(8)      COM(2017) 2025.
(9)      COM(2017) 206.
(10)      COM(2017) 240.
(11)      COM(2017) 291.
(12)      COM(2017) 315.
(13)      COM(2017) 358.
(14)      Italienischer Senato della Repubblica, kroatischer Hrvatski Sabor, österreichischer Bundesrat, rumänische Camera Deputaților, rumänischer Senat, schwedischer Riksdag, tschechische Poslanecká sněmovna und tschechischer Senát.
(15)      Kroatischer Hrvatski Sabor, österreichischer Bundesrat, rumänische Camera Deputaților, schwedischer Riksdag und tschechischer Senát.
(16)      Rumänische Camera Deputaților und tschechischer Senát.
(17)      Rumänische Camera Deputaților, schwedischer Riksdag, tschechische Poslanecká sněmovna.
(18)      Rumänische Camera Deputaților, rumänischer Senat, schwedischer Riksdag, tschechische Poslanecká sněmovna, tschechischer Senát,
(19)      Italienischer Senato della Repubblica, rumänische Camera Deputaților, schwedischer Riksdag, tschechischer Senát.
(20)      Rumänische Camera Deputaților, rumänischer Senat, schwedischer Riskdag und tschechischer Senát.
(21)      Mitteilung Saubere Energie für alle Europäer{COM(2016) 860 final}.
(22)      Vorschlag für eine Verordnung über das Governance-System der Energieunion {COM(2016) 759 final}; Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz {COM(2016) 761 final}; Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden {COM(2016) 765 final}; Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung über erneuerbare Energien {COM(2016) 767 final}; Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt {COM(2016) 861 final}; Vorschlag für eine Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie über die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung {COM(2016) 862 final}; Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden {COM(2016) 863 final} und Vorschlag für eine Neufassung der gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt {COM(2016) 864 final}.
(23)      Stellungnahmen vom dänischen Folketing (1 Stellungnahme), vom deutschen Bundesrat (4 Stellungnahmen), vom deutschen Bundestag (2 Stellungnahmen), vom französischen Sénat (4 Stellungnahmen), von der italienischen Camera dei Deputati (7 Stellungnahmen), von der niederländischen Eerste Kamer (1 Stellungnahme), von der niederländischen Tweede Kamer (1 Stellungnahme), vom italienischen Senato della Repubblica (3 Stellungnahmen), vom österreichischen Bundesrat (4 Stellungnahmen), vom polnischen Senat (3 Stellungnahmen), vom polnischen Sejm (2 Stellungnahmen), von der portugiesischen Assembleia da República (5 Stellungnahmen), vom rumänischen Senat (4 Stellungnahmen), von der rumänischen Camera Deputaților (4 Stellungnahmen), von der slowakischen Národná rada (3 Stellungnahmen), vom schwedischen Riksdag (1 Stellungnahme), vom tschechischen Senát (3 Stellungnahmen), vom spanischen Congreso de los Diputados/Senato (4 Stellungnahmen), von der tschechischen Poslanecká sněmovna (5 Stellungnahmen) und von der ungarischen Országgyűlés (2 Stellungnahmen).
(24)      Für Informationen zu den begründeten Stellungnahmen zu diesem Paket siehe den Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, COM(2018) 490, Abschnitt 3.1. 
(25)      COM(2016) 820 vom 10. Januar 2017.
(26)      COM(2016) 824, COM(2016) 823, COM(2016) 822 und COM(2016) 821 jeweils vom 10. Januar 2017.
(27)      Für weitere Informationen siehe den Jahresbericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, Abschnitt 3.2.
(28)      Vorschläge zu Straßenbenutzungsgebühren (Vorschlag für eine Richtlinie, COM(2017) 275 final), zu Kraftfahrzeugsteuern (Vorschlag für eine Richtlinie, COM(2017) 276 final), zu Sozialvorschriften für Kraftfahrer (Vorschlag für eine Verordnung, COM(2017) 277 final), zur Entsendung von Kraftfahrern (Vorschlag für eine Richtlinie, COM(2017) 278 final), zur Überwachung und Meldung von CO2-Emissionen (Vorschlag für eine Verordnung, COM(2017) 279 final), zur Interoperabilität elektronischer Mautsysteme (Vorschlag für eine Richtlinie, COM(2017) 280 final), zum Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Vorschlag für eine Verordnung, COM(2017) 281 final) und zum Rahmen für die Verwendung von Mietfahrzeugen für den Güterkraftverkehr (Vorschlag für eine Richtlinie, COM(2017) 282 final).
(29)      Stellungnahmen vom französischen Sénat (1 Stellungnahme), vom italienischen Senato della Repubblica (1 Stellungnahme), von der niederländischen Tweede Kamer (1 Stellungnahme), vom österreichischen Bundesrat (2 Stellungnahmen), vom polnischen Senat (3 Stellungnahmen), von der portugiesischen Assembleia da República (2 Stellungnahmen), vom rumänischen Senat (7 Stellungnahmen), vom tschechischen Senát (2 Stellungnahmen), von der tschechischen Poslanecká sněmovna (1 Stellungnahme) und von der ungarischen Országgyűlés (1 Stellungnahme).
(30)      Vom österreichischen Bundesrat zu COM(2017) 275 und vom polnischen Senat zu COM(2017) 278.
(31)      Siehe:  http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/relations/relations_other/npo/docs/netherlands/own_initiative/ oi_transparency_of_political_decision_making_in_the_eu/oi_transparency_of_political_decision_making_in_the_eu_tweedekamer_opinion_en.pdf  
(32)      Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
(33)      Die „Erklärung von Heiligendamm“ vom 16. Juni 2015 wurde von den Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags gemeinsam unterzeichnet. In der Erklärung wird gefordert, dass die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen bei der Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips verstärkt eingebunden werden und dass Beschlüsse dieser regionalen Parlamente im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems von der Europäischen Kommission in offiziellen Dokumenten, beispielsweise in ihren Jahresberichten über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, erwähnt werden.
(34)      Der Südtiroler Landtag und der Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens waren ebenfalls beteiligt
(35)       https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2017/landtagspraesidentenkonferenz-verabschiedet-europapolitische-erklaerung-von-feldkirch-barbara-stamm-gesetzgebende-regionen-staerker-in-bruessel-einbinden/
(36)       http://www.pdg.be/PortalData/34/Resources/dokumente/diverses/Bruesseler_Erklaerung.pdf
(37)      Weitere Einzelheiten zu diesen Zusammenkünften sind dem Bericht 2017 des Europäischen Parlaments über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten im Rahmen des Vertrags von Lissabon zu entnehmen: http://www.europarl.europa.eu/relnatparl/en/about/annual-reports.html
(38)      Die COSAC ist das einzige interparlamentarische Forum, das in den Verträgen und im Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union verankert ist. Sie ist in jedem der beiden Mitgliedstaaten, die im Jahr 2017 turnusmäßig den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatten, einmal zusammengetreten. Die Kommission hat Beobachterstatus in der COSAC.
(39)      Die Europäische parlamentarische Woche, die am 30. Januar und 1. Februar 2017 im Europäischen Parlament stattfand, wurde von Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Europäischen Kommission für den Euro und den sozialen Dialog, und Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, eröffnet. Weitere Informationen: http://www.europarl.europa.eu/relnatparl/en/conferences/european-parliamentary-week.html
(40)      Diese Konferenz, die vom 30. bis 31. Oktober 2017 in Tallinn stattfand, wurde von Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Europäischen Kommission für den Euro und den sozialen Dialog, und Günther Oettinger, für Haushalt und Personal zuständiges Mitglied der Kommission, eröffnet. Weitere Informationen: http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/conference/getconference.do?id=082dbcc55d1a225d015d1c0237bc00f5  
(41)      Die zehnte bzw. elfte gemeinsame Sitzung dieser Konferenzen fand vom 26. bis 28. April 2017 in Valletta und vom 7. bis 9. September 2017 in Tallinn statt. Die Hohe Vertreterin der Union und Vizepräsidentin der Kommission Federica Mogherini nahm an beiden Sitzungen teil. Weitere Informationen: http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/conference/getconference.do?id=082dbcc55898c90b01589adfe78c014b und http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/conference/getconference.do?id=082dbcc55d0fd5e3015d12272613017c .
(42)      Die ausführlichen Protokolle der COSAC-Sitzungen sowie Kopien der Beiträge auf der COSAC und der Antwort der Kommission sind auf der Website der COSAC abrufbar unter http://www.cosac.eu/en/ .
(43)      Die Konferenz wird jährlich in dem Mitgliedstaat abgehalten, welcher turnusmäßig im zweiten Halbjahr des vorhergehenden Jahres den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatte. Für Informationen zur Konferenz im Jahr 2017 siehe: http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/euspeakers/getspeakers.do?id=082dbcc55898c90b01589abbb37500fa .
(44)       https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/report-task-force-subsidiarity-proportionality-doing-less-more-efficiently_1.pdf
(45)      COM(2018)703.
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Brüssel, den 23.10.2018

COM(2018) 491 final

ANHÄNGE

des

BERICHTS DER KOMMISSION

ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN


ANHANG 1

Zahl der im Jahr 2017 bei der Kommission (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach nationalem Parlament/Kammer

Mitgliedstaat

Kammer

Gesamtzahl der Stellungnahmen 1

Davon begründete Stellungnahmen
(Protokoll Nr. 2) 2

Portugal

Assembleia da República

64

0

Italien

Senato della Repubblica

56

1

Tschechische Republik

Senát

53

0

Italien

Camera dei Deputati

45

0

Deutschland

Bundesrat

43

3

Rumänien

Camera Deputaților

41

1

Spanien

Las Cortes Generales:
Senado de España und
Congreso de los Diputados

38 3

2

Rumänien

Senatul

33

2

Frankreich

Sénat

29

7

Vereinigtes Königreich

House of Lords

22

0

Tschechische Republik

Poslanecká sněmovna

17

1

Schweden

Riksdag

17

4

Frankreich

Assemblée nationale

16

2

Österreich

Bundesrat

14

6

Polen

Senat Rzeczypospolitej Polskiej

14

4

Ungarn

Országgyűlés

8

2

Deutschland

Bundestag

6

6

Niederlande

Eerste Kamer

6

2

Polen

Sejm Rzeczypospolitej Polskiej

6

2

Irland

Houses of the Oireachtas:
Dáil und Seanad Éireann

6

1

Dänemark

Folketing

6

0

Slowakei

Národná rada

6

0

Niederlande

Tweede Kamer

5

2

Zypern

Vouli ton Antiprosopon /
Βουλή των Αντιπροσώπων

4

0

Vereinigtes Königreich

House of Commons

3

2

Griechenland

Vouli ton Ellinon

3

0

Irland

Houses of the Oireachtas:
Seanad Éireann

2

1

Belgien

Chambre des Représentants de Belgique/Belgische Kamer van volksvertegenwoordigers

2

0

Kroatien

Hrvatski Sabor

2

0

Litauen

Seimas

2

0

Irland

Houses of the Oireachtas:
Dáil Éireann

1

1

Österreich

Nationalrat

1

0

Belgien

Sénat de Belgique / Belgische Senaat

1

0

Bulgarien

Narodno Sabranie

1

0

Luxemburg

Chambre des Députés

1

0

Malta

Kamra tad-Deputati

1

0

Slowenien

Državni svet

1

0

Estland

Riigikogu

0

0

Finnland

Eduskunta

0

0

Lettland

Saeima

0

0

Slowenien

Državni zbor

0

0

INSGESAMT

576

52



ANHANG 2

Kommissionsdokumente, zu denen die Kommission im Jahr 2017 (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) die meisten Stellungnahmen 4 erhielt

Kommissions-dokument

Titel

Gesamtzahl der Stellungnahmen 5

Davon begründete Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) 6

1

COM(2016) 861

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung)

16 7

11

2

COM(2017) 253

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates

10 8

4

3

COM(2016) 864

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung)

10 9

3

4

COM(2016) 767

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung)

10 10

0

5

COM(2017) 10

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)

10 11

0

6

COM(2016) 822

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Annahme weiterer Reglementierungen für Berufe

9 12

5

7

COM(2016) 863

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung)

9 13

3

8

COM(2016) 821

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems

8 14

4

9

COM(2016) 815

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

8

1

10

COM(2016) 710

Arbeitsprogramm der Kommission für 2017: Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt.

8

0

11

COM(2016) 765

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

7 15

2

12

COM(2016) 723

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU

7

2

13

COM(2016) 759

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70/EG, der Richtlinie 2009/31/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009, der Richtlinie 2009/73/EG, der Richtlinie 2009/119/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31/EU, der Richtlinie 2012/27/EU, der Richtlinie 2013/30/EU und der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013

7 16

0

14

COM(2017) 277

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Bezug auf die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern

7 17

0



ANHANG 3

Zahl der im Jahr 2017 bei der Kommission (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach federführender Kommissionsdienststelle

Federführende Kommissionsdienststelle

Gesamtzahl der Stellungnahmen 18

Generalsekretariat

101

GD Energie

65

GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW)

52

GD Migration und Inneres

41

GD Justiz und Verbraucher

38

GD Mobilität und Verkehr

36

GD Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (FISMA)

33

GD Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien

32

GD Steuern und Zollunion

29

GD Bildung, Jugend, Sport und Kultur

25

GD Beschäftigung, Soziales und Integration

22

GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

15

GD Umwelt

11

Europäischer Auswärtiger Dienst

10 19

GD Handel

10

Task Force Artikel 50

9 20

GD Eurostat – europäische Statistiken

8

GD Wettbewerb

6

GD Regionalpolitik und Stadtentwicklung

6

GD Haushalt

5

GD Wirtschaft und Finanzen

4

GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei

4

GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

3

GD Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen

3

GD Forschung und Innovation (RTD)

3

GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

3

GD Klimapolitik

2

INSGESAMT

576

(1)      Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
(2)      Um eine begründete Stellungnahme im Sinne des Protokolls Nr. 2 handelt es sich, wenn darin ein Verstoß gegen die Subsidiarität festgestellt wird und diese der Kommission innerhalb von acht Wochen nach Übermittlung des Vorschlags an die nationalen Parlamente übermittelt wird.
(3)      Gewertet als 38 gemeinsame Stellungnahmen beider Kammern.
(4)      In der Tabelle sind alle Kommissionsdokumente berücksichtigt, zu denen mindestens sieben Stellungnahmen der nationalen Parlamente eingegangen sind.
(5)      Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
(6)      Um eine begründete Stellungnahme im Sinne des Protokolls Nr. 2 handelt es sich, wenn darin ein Verstoß gegen die Subsidiarität festgestellt wird und diese der Kommission innerhalb von acht Wochen nach Übermittlung des Vorschlags an die nationalen Parlamente übermittelt wird.
(7)      Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf die Dokumente COM(2016) 864, COM(2016) 862, COM(2016) 863 und COM(2016) 861. Eine Stellungnahme – die der portugiesischen Assembleia da República – betraf die Dokumente COM(2016) 864, COM(2016) 863 und COM(2016) 861.
(8)      Zwei Stellungnahmen – die der portugiesischen Assembleia da República und der rumänischen Camera Deputaților – betrafen die Dokumente COM(2017) 253 und COM(2017) 252.
(9)      Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die der spanischen Cortes Generales – betraf die Dokumente COM(2016) 864 und COM(2016) 767. Eine Stellungnahme – die des tschechischen Senát – betraf die Dokumente COM(2016) 864, COM(2016) 862, COM(2016) 863 und COM(2016) 861. Eine Stellungnahme – die der portugiesischen Assembleia da República – betraf die Dokumente COM(2016) 864, COM(2016) 863 und COM(2016) 861.
(10)      Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf die Dokumente COM(2016) 759 und COM(2016) 767. Eine Stellungnahme – die der tschechischen Poslanecká sněmovna – betraf die Dokumente COM(2016) 759, COM(2016) 767, COM(2016) 761 und COM(2016) 760.
(11)      Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die der tschechischen Poslanecká sněmovna – betraf die Dokumente COM(2017) 10, COM(2017) 8 und COM(2017) 7.
(12)      Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die der portugiesischen Assembleia da República – betraf die Dokumente COM(2016) 824, COM(2016) 823, COM(2016) 821, COM(2016) 822 und COM(2016) 820. Eine Stellungnahme – die der spanischen Cortes Generales – betraf die Dokumente COM(2016) 824, COM(2016) 823 und COM(2016) 822.
(13)      Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf die Dokumente COM(2016) 864, COM(2016) 862, COM(2016) 863 und COM(2016) 861. Eine Stellungnahme – die der portugiesischen Assembleia da República – betraf die Dokumente COM(2016) 864, COM(2016) 863 und COM(2016) 861. Eine Stellungnahme – die des französischen Senát – betraf die Dokumente COM(2016) 863 und COM(2016) 861. Eine Stellungnahme - die des österreichischen Bundesrates – betraf die Dokumente COM(2016) 862 und COM(2016) 863.
(14)      Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die der portugiesischen Assembleia da República – betraf die Dokumente COM(2016) 824, COM(2016) 823, COM(2016) 863, COM(2016) 822 und COM(2016) 820.
(15)      Zwei Stellungnahmen – die des österreichischen Bundesrates und der portugiesischen Assembleia da República – betrafen die Dokumente COM(2016) 765 und COM(2016) 761. Eine Stellungnahme – die des tschechischen Senát – betraf die Dokumente COM(2017) 277, COM(2016) 765 und COM(2016) 761.
(16)      Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf die Dokumente COM(2016) 759 und COM(2016) 767. Eine Stellungnahme – die der tschechischen Poslanecká sněmovna – betraf die Dokumente COM(2016) 759, COM(2016) 767, COM(2016) 761 und COM(2016) 860. Eine Stellungnahme – die des polnischen Sejm– betraf die Dokumente COM(2016) 759 und COM(2016) 860. Eine Stellungnahme – die der spanischen Cortes Generales – betraf die Dokumente COM(2016) 759 und COM(2016) 862.
(17)      Zwei Stellungnahmen – die des ungarischen Országgyűlés und der portugiesischen Assembleia da República – betrafen die Dokumente COM(2017) 277 und COM(2017) 278. Eine Stellungnahme – die des französischen Sénat – betraf die Dokumente COM(2017) 277, COM(2017) 278 und COM(2017) 281. Eine Stellungnahme – die des tschechischen Senát – betraf die Dokumente COM(2017) 282, COM(2017) 277, COM(2017) 278 und COM(2017) 281.
(18)      Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
(19)      Der EAD ist keine Dienststelle der Kommission, sondern eine unabhängige Einrichtung.
(20)      Die Task Force Artikel 50 ist keine Dienststelle der Kommission, sondern eine unabhängige Einrichtung.
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