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Document 52003DC0083

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Jährliche Strategieplanung für 2004

/* KOM/2003/0083 endg. */

52003DC0083

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Jährliche Strategieplanung für 2004 /* KOM/2003/0083 endg. */


Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat - Jährliche Strategieplanung für 2004

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die Lage der Union im Jahre 2004 - Abschluss der Mandatszeit der Kommission Prodi

3. Die politischen Prioritäten für das Jahr 2004: Der Beitritt wird Realität

3.1. Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten

3.2. Stabilität

3.3. Nachhaltiges Wachstum

4. Mehrjährige Perspektiven und Beitrag zur mehrjährigen Planung für die Europäische Union

5. Auswahl von Initiativen für eine ausführliche Folgenabschätzung in der jährlichen Strategieplanung für 2004

6. Human- und Finanzressourcen in einer erweiterten Union: aus der Strategieplanung für 2004 resultierender globaler Rahmen

6.1. Allgemeiner Rahmen bei den Humanressourcen

6.1.1. Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten

6.1.2. Beitrag zu einem zentralen Pool für die Prioritäten 2 und 3

6.1.3. Insgesamt für die drei Prioritäten verfügbare Humanressourcen

6.1.4. Bedarf in Verbindung mit der Umsetzung der Reform

6.1.5. Situation im Hinblick auf Rubrik 5

6.1.6. Umverteilung der Ressourcen, die durch die Externalisierung von Tätigkeiten freigesetzt werden

6.1.7. Situation der Generaldirektionen im Bereich Außenbeziehungen

6.2. Finanzressourcen: ein ehrgeiziger Rahmen für 2004

6.2.1. Finanzielle Auswirkungen der strategischen Prioritäten: Beitritt

6.2.2. Finanzielle Auswirkungen der strategischen Prioritäten: Stabilität

6.2.3. Finanzielle Auswirkungen der strategischen Prioritäten: Nachhaltiges Wachstum

1. Einleitung

Die Annahme der jährlichen Strategieplanung durch die Kommission ist die erste Phase des im Jahre 2001 eingeführten Strategie- und Programmplanungszyklus (SPP-Zyklus). Sie soll die strategischen Prioritäten der Kommission festlegen und sicherstellen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Initiativen und den entsprechenden Ressourcen besteht, damit die für das Jahr 2004 festgelegten Prioritäten umgesetzt werden können.

Die jährliche Strategieplanung für das Jahr 2004 hat folgende Zielsetzungen:

- die strategischen Prioritäten für das Jahr 2004 festzulegen;

- die Schlüsselinitiativen zu bestimmen, die einen Beitrag zur Umsetzung dieser zielgerichteten Prioritäten leisten;

- die Haushaltsorientierungen für das betreffende Jahr festzulegen, wobei zum einen sicher zu stellen ist, dass die prioritären Initiativen mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden, und zum anderen, dass der Ressourcenbedarf für die laufenden Geschäfte und die sich tiefgreifend wandelnden Zielsetzungen gedeckt ist, und zwar unter Berücksichtigung der in der finanziellen Vorausschau festgelegten Grenzen.

- Leitlinien für die Finanzplanung vorzugeben;

- festzustellen, welche im Jahre 2004 vorzulegenden Vorschläge einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden sollten;

- zur Vorbereitung der mehrjährigen Planung der Europäischen Union für den Zeitraum 2004-2006 beizutragen.

Die jährliche Strategieplanung setzt die Rahmenbedingungen für das Haushalts- und Legislativverfahren. Ihr endgültiger Abschluss wird mit der Annahme des Haushalts einerseits und mit der Vorstellung des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission andererseits zusammen fallen.

Die nächsten Phasen nach Annahme der jährlichen Strategieplanung sind die Ausarbeitung eines Haushaltsvorentwurfs und der interinstitutionelle Dialog auf der Grundlage der in der jährlichen Strategieplanung beschlossenen Orientierungen. Die Kommission wird ihre jährliche Strategieplanung nach ihrer Annahme im Februar baldmöglichst dem Europäischen Parlament und dem Rat vorstellen. Danach wird der Kommissionspräsident auf der Tagung des Rats ,Allgemeine Angelegenheiten" und auf der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments eine Debatte über die jährliche Strategieplanung eröffnen.

In den drei darauf folgenden Monaten wird die Kommission einen Dialog mit dem Parlament und dem Rat über ihre jährliche Strategieplanung führen. Zu diesem Zweck werden die Kommissionsmitglieder in einen bilateralen Dialog mit den Ausschüssen des Europäischen Parlaments eintreten, die mit der Umsetzung der Prioritäten der jährlichen Strategieplanung befasst sind. Die Kommission wird einen vergleichbaren Dialog mit dem Rat und mit den beiden Mitgliedstaaten einleiten, die während des Erfassungszeitraums der jährlichen Strategieplanung die Ratspräsidentschaft innehaben. Dieses Jahr wird die Kommission erstmals versuchen, diesen Dialog auf die Perspektiven der Europäischen Union im Zeitraum 2004-2006 auszuweiten, um einen Beitrag zur ersten mehrjährigen Planung der Politik der Europäischen Union zu leisten. Die Kommission untersucht im Rahmen der derzeit über die Interinstitutionelle Vereinbarung geführten Diskussionen gemeinsam mit den anderen Organen, wie diese neue Art einer Langzeitplanung in für alle Beteiligten zufriedenstellender Form durchgeführt werden könnte.

Im September wird die Kommission für das Europäische Parlament und den Rat ein Bestandsaufnahmedokument vorbereiten, in dem die Ergebnisse des genannten Dialogs bewertet werden. In diesem Dokument werden die wichtigsten Legislativvorschläge aufgeführt, die die Kommission in ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm aufzunehmen gedenkt, und, falls erforderlich, die strategischen Prioritäten für das nächste Jahr aktualisiert und mögliche finanzielle Auswirkungen überprüft. Abschließend wird das Legislativ- und Arbeitsprogramm verabschiedet, in dem die Kommission auf der Grundlage des Haushaltsverfahrens und der Ergebnisse des interinstitutionellen Dialogs bekannt gibt, welche Vorhaben sie im darauf folgenden Jahr voran zu bringen gedenkt. Der gesamte SPP-Zyklus bildet dann die Grundlage für die operationelle Programmplanung der Dienststellen, von den Generaldirektionen bis zu den Referaten, die die politischen Prioritäten in ihren jährlichen Managementplänen umsetzen. Über die Durchführung dieser jährlichen Managementpläne wird dann in den jährlichen Tätigkeitsberichten berichtet. Die Kommission nimmt eine Synthese dieser Berichte an und übermittelt sie dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Rechnungshof.

2. Die Lage der Union im Jahre 2004 - Abschluss der Mandatszeit der Kommission Prodi

a) Das Jahr 2004 ist für die Europäische Union von historischer Bedeutung. Es wird durch 3 wichtige Ereignisse geprägt sein:

* Vorbehaltlich des Abschlusses des Verfahrens zur Ratifizierung der Beitrittsverträge werden am 1. Mai 2004 Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien der Europäischen Union beitreten. Dies ist ein Wendepunkt in der Geschichte Europas, der Moment, in dem eine Union zwischen Osteuropa und Westeuropa Wirklichkeit wird. Mit 25 Mitgliedstaaten und 455 Millionen Bürgern wird die Europäische Union beginnen, eine neue, den Kontinent umgreifende Verantwortung und politische Führung zu übernehmen.

* Im Juni 2004 werden die Bürger bis zu 732 Abgeordnete des Europäischen Parlaments wählen. Das Europäische Parlament wiederum wird der Ernennung der neuen Kommission zustimmen, die aus je einem Kommissionsmitglied aus jedem Mitgliedstaat besteht. Entscheidend wird sein, dass die Bürger des erweiterten Europa das Gefühl haben, dass die Europäische Union in diesem bedeutsamen Augenblick ihren Bedürfnissen und Sorgen Rechnung trägt. Daher sind beispiellose Anstrengungen erforderlich, was die Kommunikation mit den Bürgern angeht.

* Nach Abschluss der Arbeiten des Konvents und einer Regierungskonferenz wird möglicherweise im Jahr 2004 ein neuer Gründungsvertrag, in dem die neue Architektur und der neue Inhalt der Europäischen Union niederlegt sind, zur Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten vorliegen.

b) Das Jahr 2004 wird auch das letzte Jahr des Mandats dieser Kommission sein: Diese Kommission hat die Erweiterung zu ihrer höchsten Priorität gemacht, und sie sieht den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten in diesem letzten Jahr als Beweis dafür, dass sie bei der Umsetzung dieser Priorität erfolgreich war. Eine der ersten Aufgaben wird es sein, die Kommissionsmitglieder aus all diesen neuen Mitgliedstaaten, die während einer kurzen Übergangszeit die Arbeit dieser Kommission unterstützen werden, sowie die neuen Beamten willkommen zu heißen. Am 1. November 2004 wird die neue Kommission ihr Mandat antreten.

In Anbetracht dessen möchte diese Kommission das Fundament für den Erfolg eines erweiterten Europa hinterlassen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Ziele, die sich diese Kommission bei ihrem Amtsantritt gesetzt hat, im Jahre 2004 verwirklicht sein werden:

* Neue Entscheidungsstrukturen: Die Kommission wird eine Verwaltung mit einem modernisierten und kohärenten Managementkonzept hinterlassen, die gut in der Lage ist, die Herausforderungen anzunehmen, vor denen sie nach der vollen Umsetzung des Weißbuchs zur Verwaltungsreform steht. Auch die Reformen des Europäischen Regierens werden erste Ergebnisse liefern. Die Kommission wird den neuen Vorschlag für die Finanzielle Vorausschau erstellen, die für die Strategie und den Haushalt der Europäischen Union nach 2006 maßgeblich sein wird.

* Ein stabileres Europa: Eine erfolgreiche Erweiterung ist ein bedeutsamer Beitrag zur Stabilität unseres Kontinents. Die Vorbereitungen für die Aufnahme Bulgariens und Rumäniens im Jahre 2007 werden fortgeführt. Im Jahre 2004 wird die Kommission ihre Einschätzung zu der Frage vorlegen, ob die Türkei die politischen Kriterien für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union erfuellt. Auf internationaler Ebene dürften bis Ende 2004 die Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha abgeschlossen sein. Im Jahre 2004 wird die Kommission Vorbereitungen für eine allgemeine Bewertung des Cotonou-Abkommens im Jahre 2005 treffen.

* Auf dem Weg zu einer neuen wirtschafts- und sozialpolitischen Agenda: Zu Beginn ihres Mandat (März 2000) hat die Kommission zusammen mit dem Rat die Lissabonner Strategie festgelegt, die im Jahre 2004 gute Fortschritte gemacht haben wird. Zu den Ergebnissen gehören die Sozialagenda von Nizza, das Statut der Europäischen Gesellschaft, eEurope, der Europäische Forschungsraum und der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen. Im Jahre 2002 wurde der Euro die gemeinsame Währung der meisten Mitgliedstaaten. Im Jahre 2004 wird der Einheitliche Europäische Luftraum verwirklicht.

* Eine bessere Lebensqualität: 2004 ist das letzte Jahr für die Umsetzung des vom Europäischen Gipfel von Tampere erteilten Mandats zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die Kommission hat alle Legislativvorschläge vorgelegt, die gemäß den Verträgen für die erste Phase der Schaffung dieses Raumes erforderlich sind, und sie ist auf gutem Wege, was neue Prioritäten hinsichtlich des Migrationsmanagements, insbesondere die Überwachung der Außengrenzen der Europäischen Union, die Eingliederung von Immigranten und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, angeht. Um den Sorgen der Bürger im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu begegnen, hat diese Kommission eine Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit errichtet.

Abschließend ist festzustellen, dass diese Kommission eine Situation hinterlassen dürfte, die dem erweiterten Europa einen Start unter guten Bedingungen erlauben und ihm die Bewältigung der kommenden Herausforderungen ermöglichen wird. Im Hinblick darauf wird es wichtig sein, dass Parlament und Rat im Jahre 2004 über alle von der Kommission vorgelegten Vorschläge, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden, eine Entscheidung treffen.

3. Die politischen Prioritäten für das Jahr 2004: Der Beitritt wird Realität

Als erstes ist festzustellen, dass die Kommission im Jahre 2004 ihre strategischen Prioritäten unter Berücksichtigung von 25 Mitgliedstaaten festlegen muss.

Während seiner Orientierungsdebatte zu den strategischen Prioritäten für das Jahr 2004 beschloss das Kollegium, die für das Jahr 2003 festgelegten Prioritäten weiter zu verfolgen und zu vertiefen; diese müssen an die erweiterte Union und an die schon genannten Besonderheiten des Jahres 2004 angepasst werden. Deshalb werden die drei für das Jahr 2003 festgelegten strategischen Prioritäten im weiteren Sinn beibehalten werden, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie sich auf 25 Mitgliedstaaten beziehen und verstärkt, bereichert und auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.

Die zentrale Priorität bleibt die Erweiterung und insbesondere der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten: nach der größten Erweiterung, die jemals erfolgt ist, wird die Gemeinschaft vom ersten Tag an mit ihren 25 Mitgliedstaaten voll funktionsfähig sein müssen. Die Herausforderung ist groß, da alle Aktivitäten so weiter entwickelt und angepasst werden müssen, dass die Erweiterung ein Erfolg wird.

Die beiden miteinander zusammenhängenden Prioritäten sind Stabilität und nachhaltiges Wachstum; sie bauen auf den Prioritäten für 2003 betreffend Stabilität, Sicherheit und eine nachhaltige und integrative Wirtschaft auf.

3.1. Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten

Diese Priorität, die die Kommission während ihres gesamten Mandats begleitet hat, wird im Jahr 2004, dem Jahr des förmlichen Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten, am höchsten sein. Außerdem wird die Kommission die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien vorantreiben und den vom Europäischen Rat verlangten Bericht über die Türkei ausarbeiten. Bei dieser Priorität werden zwei Schwerpunkte gesetzt:

* Die rechtlichen Verpflichtungen der EU und der neuen Mitgliedstaaten hinsichtlich des gemeinschaftlichen Besitzstands müssen vom ersten Tag des Beitritts an erfuellt sein. Die höchste Priorität haben die Umsetzung von Rechtsvorschriften, die Ausweitung der bestehenden Programme, Instrumente und Verfahren auf die neuen Mitgliedstaaten und die Entwicklung einer Strategie für die wirtschaftliche Konvergenz; dies bringt mit sich, dass dem wirksamen Funktionieren der gemeinsamen Agrarpolitik und der Strukturfonds (Beschäftigung, Sozial- und Regionalpolitik) und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den Bereichen, die eine besondere Herausforderung darstellen, insbesondere Binnenmarkt (d. h. öffentliche Aufträge und Finanzaufsicht), Umwelt und Lebensmittelsicherheit, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

* Die Kommission als Organ muss bereit sein, mit den neuen Mitgliedstaaten zusammen zu arbeiten und die neuen Beamten aus den beitretenden Ländern willkommen zu heißen. Deshalb muss das Haus in Ordnung gebracht sein, und eine besondere Priorität sollte dem Abschluss der Verwaltungsreform und der weiteren Verbesserung der Entscheidungsstrukturen eingeräumt werden. Um dies zu ermöglichen, muss im Juni 2003 das neue Beamtenstatut vom Rat verabschiedet werden, damit eine erfolgreiche Eingliederung des neuen Personals gewährleistet ist. Auch die mit der Erweiterung verbundenen Verwaltungskosten werden damit erheblich verringert.

Der Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten: Schlüsselinitiativen für das Jahr 2004

Zur Verwirklichung dieser Ziele wurden folgende Schlüsselinitiativen festgelegt:

* Anpassung aller bestehenden Programme in allen Politikbereichen an die Vollmitgliedschaft der neuen Mitgliedstaaten, insbesondere, was die Strukturfonds angeht, und die Implementierung der GAP.

* Anwendung des Bewertungsmechanismus von Schengen auf die neuen Mitgliedstaaten, um die korrekte Anwendung gewisser Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in diesen Staaten sicher zu stellen und die Überprüfung vorzubereiten, inwieweit die Voraussetzungen für den Wegfall der Personenkontrollen in diesen Staaten erfuellt sind. Unterstützung bei der Einführung eines neuen Systems von Dokumenten für den erleichterten Transit betreffend Kaliningrad; Sicherstellung, dass die Standards der nuklearen Sicherheit in den neuen Mitgliedstaaten ebenso hoch sind wie in den derzeitigen Mitgliedstaaten.

* Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Besitzstandes insbesondere in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Binnenmarkt, Beschäftigung und Sozialpolitik.

* Aktualisierung, Kodifizierung und Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Einklang mit der Initiative zur Verbesserung der Rechtsvorschriften.

* Verhandlungen in der WTO über die Auswirkungen der Anwendung des gemeinsamen Außenzolls für die neuen Mitgliedstaaten.

* Gewährleistung, dass alle für den Beitritt erforderlichen administrativen Vorbereitungen vollständig abgeschlossen werden, einschließlich derjenigen, die zur Einführung eines neuen Beamtenstatuts erforderlich sind, sowie Einstellung und Aufnahme des Personals aus den neuen Mitgliedstaaten, Erfuellung der sprachlichen Mindestanforderungen angesichts der 9 (oder 10) neuen Amts- und Arbeitssprachen der Union bezüglich des Übersetzens und Dolmetschens und Eröffnung neuer Vertretungen in den neuen Mitgliedstaaten.

* Unterstützung der weiteren Vorbereitungen für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens und Prüfung, ob die Türkei die politischen und wirtschaftlichen Kriterien für einen Beitritt erfuellt.

3.2. Stabilität

Die weltweit und innerhalb der europäischen Gesellschaften bestehenden Spannungen haben die Kommission veranlasst, Sicherheit und Stabilität im Jahre 2003 zu einer Hauptpriorität zu machen. Es ist entscheidend, dass ein angemessenes Gleichgewicht gefunden wird zwischen den Reaktionen auf die Sorgen der Bürger zu Fragen wie der illegalen Einwanderung und dem Erfordernis, die individuellen Freiheiten zu schützen und Gerechtigkeit für alle zu gewährleisten. Von grundlegender Bedeutung ist es auch, das Ziel der Stabilität unter einem konstruktiven und positiven Gesichtspunkt zu vertreten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union.

Im Rahmen dieser Priorität werden zwei Ansätze hervorgehoben:

* Sobald die Erweiterung durch den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten verwirklicht ist, wird die Kommission einen stabilen und umfassenden politischen Rahmen für unsere Nachbarländer vorschlagen. Dieser einheitliche politische Rahmen (Initiative Nachbarländer / ,Ring von Freunden") sollte so gestaltet sein, dass er unseren Nachbarländern, die derzeit nicht Mitgliedstaaten der Union sind bzw. dies nicht anstreben, einen alternativen politischen Rahmen bietet. Der Europäische Rat von Kopenhagen erkannte dies im Dezember 2002 und rief die EU dazu auf, die durch die Erweiterung gebotene Chance zu nutzen, um die Beziehungen zu ihren Nachbarländern auf der Grundlage gemeinsamer Werte auszubauen. Die Union muss vermeiden, neue Trennungslinien in Europa zu ziehen, sie muss Stabilität und Wohlstand auf beiden Seiten der neuen Grenzen fördern. Nachdem die erweiterte Union durch Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten eine Zone der Stabilität und des Wohlstands geschaffen hat, ist es auch in ihrem Interesse, Stabilität und Wohlstand für ihre unmittelbaren Nachbarländer sicher zu stellen, und sie hat das notwendige Gewicht dazu. Die Erweiterung gibt deshalb den Anstrengungen neuen Antrieb, engere Verbindungen mit den 385 Millionen Einwohnern Russlands, der Ukraine, Weißrusslands und Moldau und der Länder des südlichen Mittelmeerraums - Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensisches Autonomiegebiet, Syrien und Tunesien - zu knüpfen. Demokratie, Pluralismus, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sind unerlässliche Voraussetzungen für Stabilität und nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung, und die Union muss die Herausforderung annehmen, intensivere, umfassendere und konsistentere Beziehungen mit ihren östlichen und südlichen Nachbarn aufzubauen. Das Ziel ist es, eine Zone des Wohlstands und freundschaftliche Beziehungen zu den Nachbarländern - einen ,Ring von Freunden" - zu schaffen. Im Gegenzug für konkrete Fortschritte im Hinblick auf gemeinsame Werte und die Durchführung politischer, sozialer und wirtschaftlicher Reformen sollten die Nachbarländer der EU, ausgehend von den derzeitigen vertraglichen Beziehungen, in den Genuss einer Vorzugsbehandlung kommen und am Binnenmarkt teilhaben.

* Innerhalb der Union müssen die Anstrengungen für eine effiziente Verwaltung unserer gemeinsamen Grenzen verstärkt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird Initiativen zur Intensivierung von Maßnahmen zur Verbrechensverhütung und zur Erhöhung der Sicherheit zu widmen sein. Außerdem wird man Wert auf ausgewogene immigrationspolitische Maßnahmen legen müssen; diese müssen u. a. besser dem derzeitigen und künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes an Arbeitskräften entsprechen: dies erfordert spezifische Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs legaler Immigranten zum Arbeitsmarkt, gleichzeitig aber auch Maßnahmen zur Förderung aller Aspekte der Integration und einer fairen Behandlung der legalen Immigranten. Allgemeiner gesprochen besteht das Ziel darin, alle auf dem Gipfel von Tampere vereinbarten Maßnahmen zur Schaffung eines Raums der Sicherheit und des Rechts umzusetzen und einen Reflexionsprozess zu den nächsten Schritten einzuleiten.

Stabilität: Schlüsselinitiativen für das Jahr 2004

Zur Verwirklichung dieser Ziele wurden folgende Schlüsselinitiativen festgelegt:

* Zusammenarbeit mit dem Rat, um bis zum 1. Mai 2004 die Annahme einer möglichst großen Zahl von Vorschlägen sicher zu stellen, die für die Schaffung eines Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erforderlich sind; weiterer Ausbau des Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Förderung von Informationsveranstaltungen zur Aufklärung der Personen über ihre Rechte und Ausbau des Rechts der EU-Bürger, sich in der EU frei zu bewegen und aufzuhalten; Durchführung von Debatten und Diskussionen zum neuen ,Tampere II"-Programm und Vorlage von Vorschlägen für Legislativmaßnahmen zur Festlegung des Visa-Informationssystems (VIS); Erstellung einer Studie über die Auswirkungen der Erweiterung auf die Verwaltung der Außengrenzen und Verbesserung der den für die Ausstellung von Visa zuständigen Behörden gegebenen Anweisungen als nächstes Stadium der Entwicklung eines gemeinsamen Systems der Grenzverwaltung.

* Fortsetzung des politischen Dialogs und der makroökonomischen Kooperation mit dem ,Ring von Freunden" sowie Ausweitung des Binnenmarkts und gemeinsamer Regelungsstrukturen, Förderung der Integrierung in das Welthandelssystem, bevorzugte Handelsbeziehungen und Öffnung der Märkte, Einbeziehung in Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsnetze, stärkeres politisches Engagement der EU in der Konfliktprävention und der Krisenbewältigung, stärkere kulturelle Zusammenarbeit und Bemühen um ein besseres gegenseitiges Verständnis.

* Ausbau von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und Ausweitung des europäischen Systems der Ursprungskumulierung mit den Balkan-Ländern, Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten im Rahmen einer erweiterten Politik eines ,Rings von Freunden".

* Verstärkte Umsetzung der Zusammenarbeits- und Partnerschaftsabkommen mit Russland und der Ukraine in den Bereichen Justiz und Inneres. Dabei geht es insbesondere um den Aktionsplan gegen die organisierte Kriminalität in Zusammenarbeit mit Russland, den Aktionsplan Justiz und Inneres in Zusammenarbeit mit der Ukraine und eine engere Zusammenarbeit mit der Task Force zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Ostseeraum.

* Einführung neuer Programme zur Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration, Treffen zukunftsgerichteter Maßnahmen zur Entwicklung eines neuen Konzepts der Zuwanderung, insbesondere um auch in künftigen Jahrzehnten ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau zu wahren. Dies erfordert das Treffen zukunftsgerichteter Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von legal ansässigen Migranten und die Förderung des interkulturellen Dialogs, insbesondere mit unseren Nachbarländern.

* Entwicklung von politischen Maßnahmen betreffend die Sicherheit von Informations- und Kommunikationsnetzen.

* Weitere Maßnahmen gegen Bioterrorismus und Verstärkung europäischer Sicherheitsmaßnahmen zur Unterstützung der Petersberg-Aufgaben, einschließlich Forschung [1].

[1] Unbeschadet der Auswirkungen auf den Haushalt.

3.3. Nachhaltiges Wachstum

Diese Priorität geht dahin, Europa dergestalt zu konsolidieren, dass Wohlstand, wirtschaftliche Konvergenz, sozialer Zusammenhalt, Umweltschutz und eine bessere Lebensqualität sowohl für die derzeitige Generation als auch für künftige Generationen gesichert sind. Dies ist ein sehr ehrgeiziges Programm, und wir müssen uns im Jahre 2004 auf die Politikbereiche konzentrieren, bei denen eine Verstärkung besonders nötig ist, vor allem angesichts des Nachholbedarfs in einigen Politikbereichen, was die neuen Mitgliedstaaten angeht. Es handelt sich hier um wesentliche Querschnittsfragen für die Verwirklichung der Lissabonner Agenda und der Schlussfolgerungen von Göteborg. Auch auf internationaler Ebene ist die Nachhaltigkeit zu einer wichtigen Frage geworden. Außerdem ist festzustellen, dass die Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha in ihre Abschlussphase gelangen. Auch hier können zwei Schwerpunkte unterschieden werden:

* Einerseits muss in einem Europa mit 25 Mitgliedstaaten die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung verstärkt werden, um das Wachstum zu fördern und ein globales Gleichgewicht zu gewährleisten. Hier ist eine Verbesserung der Humanressourcen und der Technologie gefragt, indem verstärkt Maßnahmen in den Bereichen Erwerb und Aneignung von Wissen und Bildung, Verbreitung von Informationen, Beschäftigung und Sozialschutz getroffen werden. Gleichzeitig sollte dem Umfeld der europäischen Unternehmen, insbesondere, was die grundlegende Infrastruktur und den rechtlichen Rahmen angeht, sowie einer verstärkten Koordinierung der Steuer- und Wirtschaftspolitiken Vorrang eingeräumt werden;

* andererseits ist sicher zu stellen, dass den anderen Komponenten der nachhaltigen Entwicklung angemessen Rechnung getragen wird, insbesondere durch die Entwicklung neuer Technologien und eine bessere Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche.

Nachhaltiges Wachstum: Schlüsselinitiativen für das Jahr 2004

Zur Verwirklichung dieser Ziele wurden folgende Schlüsselinitiativen festgelegt:

* Verstärkte Koordinierung wirtschaftspolitischer und haushaltspolitischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

* Inangriffnahme einer Bewertung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung.

* Durchführung der industriepolitischen Strategie.

* Vorbereitung der Durchführung der neuen Chemikalienstrategie durch Maßnahmen wie etwa die Einrichtung einer Agentur für Chemikalien zur Verwaltung des neuen Systems REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).

* Im Rahmen des Programms ,Intelligente Energie für Europa": Förderung und Entwicklung neuer Systeme und Geräte, um den Übergang von der Demonstration zu der tatsächlichem Vermarktung neuer und effizienter Technologien zu erleichtern.

* Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums, insbesondere durch Anwendung der offenen Koordinierungsmethode und europäische Technologieplattformen, Durchführung eines Aktionsplans zur Erhöhung der Investitionen in Forschung und Entwicklung, um das Ziel von 3 % des BIP zu erreichen und über angemessene Humanressourcen im Forschungsbereich zu verfügen.

* Im sechsten Forschungsrahmenprogramm: Förderung innovativer nachhaltiger und energiesparender Technologien sowie Projekte betreffend die langfristige Verfügbarkeit der am besten geeigneten Energiequellen und -träger.

* Überprüfung der Kraftfahrzeug- und Zulassungssteuer für Personenkraftwagen, um ihre Wirksamkeit im Hinblick auf den Kohlendioxid-Ausstoß zu verbessern, und Vorlage einer Mitteilung über Energiebesteuerung in der erweiterten Union.

* Entwicklung einer Raumfahrtpolitik und Vorantreiben der Vorbereitungen für den Einsatz des Satelliten Galileo, der das Verkehrsmanagement verbessern, Überlastungen verringern und die Überwachung der Energieinfrastruktur erleichtern wird.

* Durchführung des neuen Programms ,Erasmus World".

* Verbesserung der internationalen Verwaltung des Internet.

* Vorschlag von Maßnahmen, um Bürgern eine vereinfachte Einlegung von Rechtsbehelfen in Zivilsachen bei Gerichten und Behörden anderer Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Zu den Zielen gehört die Vereinfachung und Beschleunigung der Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert und der Zugang zu zuverlässigen und effektiven alternativen Systemen der Streitbeilegung bei allen zivilrechtlichen Streitsachen.

* Über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Ausbau der Fähigkeit der Europäischen Union, auf Ölverschmutzungskatastrophen zu reagieren, insbesondere durch den Erwerb oder das Chartern von Spezialschiffen oder durch andere Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung im Dienste der EU.

* Entwicklung mehrerer strategischer Umwelt-Themenbereiche (Böden, Meeresumwelt, Pestizide, Abfall) im Rahmen des sechsten Umweltaktionsprogramms und Abschluss der wichtigen Aufgabe der Reform der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik.

* Nacharbeit zum Johannesburger Weltgipfel, insbesondere mittels der Wasserinitiative und der Energieinitiative der EU.

* Erfolgreicher Abschluss der Doha-Verhandlungen bis Ende 2004 sowie der laufenden Handelsverhandlungen mit Mercosur, Kanada und ASEAN.

* Umsetzung einer europäischen Strategie für die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen.

* Weitere Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität für die europäischen Bürger mit besonderer Konzentration auf Initiativen bezüglich Gesundheit und Verbraucherschutz; Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Straßenverkehrssicherheit und neue transeuropäische Energienetze und neue Initiativen im Bereich der Jugendbildung.

* Verschlankung der bestehenden Koordinierungsmechanismen im Bereich des Sozialschutzes.

* Umsetzung des Cotonou-Abkommens, Vorbereitung seiner Halbzeitbewertung und erste Überlegungen zu seiner Überarbeitung sowie zu einem neuen Finanzprotokoll. Umsetzung der Entschuldungsinitiative, des globalen Gesundheitsfonds und des Aktionsplans betreffend übertragbare Krankheiten und Reproduktionsgesundheit.

4. Mehrjährige Perspektiven und Beitrag zur mehrjährigen Planung für die Europäische Union

Letzten Dezember legte die Kommission einen wichtigen Beitrag zur Arbeit des Konvents vor. In dieser Mitteilung [2] hob sie drei grundlegende Aufgaben für die Union von morgen hervor: die Festigung ihres Modells der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, das den Bürgern Wohlstand und Solidarität garantiert; die Weiterentwicklung ihres Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der dem Begriff der Unionsbürgerschaft erst seinen Sinn gibt; und die Ausübung der Verantwortung einer Weltmacht durch die Union.

[2] KOM(2002) 728 endg. vom 5. Dezember 2002.

Diese Aufgaben können in drei Schlüsselbegriffen festgeschrieben werden: Frieden, Freiheit und Solidarität.

Für die Union ist es jetzt an der Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie die europäische Integration in diesen drei Bereichen in den Jahren 2004-2006 - einem Zeitraum, in dem eine erweiterte und reformierte Europäische Union entstehen wird - festigen und weiterentwickeln will.

Im Dezember 2003 wird der Europäische Rat ein mehrjähriges Strategieprogramm für die folgenden drei Jahre annehmen, auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags der betroffenen Vorsitze [3] in Abstimmung mit der Kommission.

[3] Irland, Niederlande, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Österreich und Finnland.

Die Kommission hat deshalb beschlossen, den Bereich ihrer jährlichen Strategieplanung auszuweiten und nicht nur das Jahr 2004 zu berücksichtigen, sondern auch den Zeitraum von 2004 bis 2006. Dies wird den Boden vorbereiten für einen breitangelegten interinstitutionellen Dialog sowohl mit dem Rat als auch mit dem Europäischen Parlament über die Herausforderungen für die Union in den Jahren 2004-2006 und damit zur Vorbereitung des mehrjähriges Strategieprogramms im Laufe dieses Jahres beitragen. Die Kommission wird die Ergebnisse des interinstitutionellen Dialogs in ihrem Bestandsaufnahmedokument zur jährlichen Strategieplanung im Sommer 2003 bewerten. Die Kommission schlägt vor, dieses Verfahren im nächsten Jahr zu wiederholen, so dass das mehrjährige Strategieprogramm auf den neuesten Stand gebracht und Jahr für Jahr fortgeschrieben wird. Die Wahlen zum Europäischen Parlament und die Ernennung einer neuen Kommission stehen also der Ausarbeitung eines Beitrags zur mehrjährigen Planung des Rates nicht entgegen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission folgende Schwerpunkte für die Entwicklung eines mehrjährigen Strategieprogramms für die Union betreffend die Jahre 2004-2006 vor:

Frieden: Die Union hat nun eine den Kontinent umgreifende Verantwortung, die sie zur Verteidigung von Demokratie, Frieden und Stabilität in ihrem Hoheitsbereich, in den Nachbarländern und weltweit verpflichtet.

Die Union sollte sich bemühen, die Beitrittsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien rechtzeitig für deren Beitritt im Jahre 2007 abzuschließen.

Der Europäische Rat wird im Dezember 2004 auf Grundlage eines Berichtes der Kommission entscheiden, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfuellt, und bejahendenfalls unverzüglich Beitrittsverhandlungen aufnehmen.

Die Union wird den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess hinsichtlich der Länder des westlichen Balkans konsolidieren; diese können, wenn die Bedingungen hierfür erfuellt sind, zu möglichen Beitrittsländern werden.

Die Union muss eine Politik der Nachbarschaft in einem umfassenderen Europa entwickeln, indem sie einen ,Ring von Freunden" um sich aufbaut, der sich von Moskau bis Marrakesch erstreckt. Sie muss den Barcelona-Prozess im Hinblick auf die Länder des Mittelmeerraums voran bringen und aktiv zu einer Friedenslösung im Nahen Osten beitragen.

Die Union muss eine aktivere Rolle bei der Aufrechterhaltung der globalen Sicherheit spielen. Dies wird eine allmähliche Entwicklung der Dimensionen ihrer Außen- und Verteidigungspolitik sowie der Fähigkeit erfordern, in der Zukunft für EU-geführte zivile/militärische Operationen Verantwortung zu übernehmen.

Die Union muss auch ihre maßgebende Rolle bei der Lösung globaler Probleme übernehmen, ihr Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell weltweit bekannt machen und sich für eine gerechtere Verteilung des Wohlstands in der Welt einsetzen. Bei der Sicherstellung einer weltweiten Solidarität werden die nachhaltige Entwicklung und eine bessere Gestaltung der Weltwirtschaft ebenso entscheidende Faktoren sein, wie die Erreichung weltweit gerechter Ergebnisse im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha.

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wird die Durchführung des Cotonou-Abkommens und dessen Halbzeitbewertung im Jahre 2004 eine große Herausforderung darstellen. Darüber hinaus wird im Jahre 2004 ein neues Finanzprotokoll für den Europäischen Entwicklungsfonds verhandelt werden müssen, da das gegenwärtige Protokoll im Jahre 2005 ausläuft. Die Kommission ist der Auffassung, dass der EEF in den Haushalt der Gemeinschaft einbezogen werden sollte. Sie wird an die anderen EU-Organe eine Mitteilung richten, in der sie die Vorteile und Nachteile einer solchen Einbeziehung in den Gemeinschaftshaushalt darstellt.

Freiheit: Die Union sollte weiterhin die klassischen ,Grundfreiheiten" konsolidieren, die in den Verträgen verankert sind: die wirtschaftlichen, sozialen und bürgerlichen Freiheiten, die im Zentrum des europäischen Projekts stehen und das Fundament für Wohlstand und nachhaltiges Wachstum bilden. Gleichzeitig muss sie sicherstellen, dass die tatsächliche Durchsetzung der Grundrechte den aktuellen Standards entspricht.

Die Ergebnisse der Agenda von Tampere betreffend die erste Phase der Schaffung eines Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts werden im Jahre 2004 überprüft werden, und es wird notwendig sein, die weiteren Schritte zu überlegen, die für die Entwicklung und Wahrung dieses Raums in jeglicher Hinsicht erforderlich sind.

Stabilitäts- und wachstumsorientierte makroökonomische Maßnahmen und eine verbesserte wirtschaftspolitische Koordinierung werden weiterhin prioritäre Maßnahmen zur Flankierung der WWU und des Euro sein, nicht zuletzt angesichts einer Situation, in der eine große Zahl von Mitgliedstaaten noch nicht zur Euro-Zone gehören wird. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Ziele der Währungspolitik der EZB werden ein stabiles Fundament für den Wohlstand in der Union liefern müssen.

Die Strategie von Lissabon (2000-2010) wird im Jahre 2005 die erste Hälfte ihrer Laufzeit erreichen. Dies wird die Gelegenheit sein für eine umfassende Bestandsaufnahme der Fortschritte und erforderlichenfalls für die Anpassung von wirtschaftlichen, sozialen oder Umweltkomponenten dieser Strategie. Ausgangspunkt sind dabei die Ergebnisse der Bewertung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung, die im Jahre 2004 erfolgt.

Die Union sollte weiterhin an der grundlegenden und langfristigen Rationalisierung der europäischen Verkehrs- und Energiemärkte arbeiten, so dass diese in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht nachhaltiger funktionieren. Insbesondere werden die Agenturen für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Flugsicherheit sowie die Eisenbahnagentur in diesem Zeitraum voll einsatzfähig werden. Das Programm ,Intelligente Energie für Europa" wird gut auf den Weg gebracht sein, und es ist mit bedeutenden Fortschritten des Galileo-Programms zu rechnen. Es wird notwendig sein, die künftigen Orientierungen hinsichtlich von Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetzen für den Zeitraum nach 2006 vorzubereiten.

Es wird entscheidend sein, das europäische Agrarmodell zu konsolidieren. Dies ist das Ziel unseres Reformvorschlags, der am 22. Januar 2003 von der Kommission vorgelegt wurde. überdies muss die gemeinsame Fischereipolitik umgesetzt werden. Es wird ebenfalls nötig sein, die Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha, die fristgemäß bis Ende 2004 abzuschließen sind, auszuführen.

Solidarität: Die Union hat eine Verantwortung für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, die Verringerung der Unterschiede des Entwicklungsstands der verschiedenen Regionen, die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung (d. h. geographische Solidarität) sowie für die Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung (d. h. Solidarität zwischen gegenwärtigen und künftigen Generationen).

Im Laufe dieses Jahres wird die Kommission den dritten Dreijahresbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vorlegen. Dieser wird die Grundlage von Leitlinien für die künftige Kohäsionspolitik und die entsprechenden Programme nach 2006 bilden.

Die Kommission wird die bestehenden Strukturfonds bewerten und Vorschläge für den Zeitraum nach 2006 vorlegen, u. a. Vorschläge hinsichtlich des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Investitionen in Wissen werden in den Jahren 2004-2006 weiter eine Priorität sein. Die Kommission wird Vorschläge zur Förderung der Forschungspolitik der Union vorlegen, insbesondere durch die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums, die Fortsetzung des Rahmenprogramms und Unterstützung verstärkter Investitionen in die Forschung.

Die derzeitige sozialpolitische Agenda wird im Jahre 2005 auslaufen. Aufbauend auf der Halbzeitbewertung im Jahre 2003 werden ihre Ergebnisse eine Grundlage für den Entwurf eines neuen Aktionsrahmens und für die Entwicklung der erforderlichen Politiken bilden, insbesondere in den Bereichen Beschäftigungspolitik, Sozialschutz und Chancengleichheit. Dies wird eine optimale Kombinierung der verfügbaren Instrumente erfordern: Rechtsvorschriften, offene Koordinierungsmethode, Europäischer Sozialfonds, sozialer Dialog und Aktionsprogramme. Auch die Bewertung der europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 2006 wird zu den Entscheidungen darüber beitragen, wie die Strategieziele von Lissabon bis 2010 am besten zu verwirklichen sind.

Im Jahre 2006 wird eine Bewertung des sechsten Umweltaktionsprogramms erfolgen. Dabei werden nach der ersten Hälfte der Laufzeit die erreichten Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und der Politiken des für einen Zeitraum von zehn Jahren aufgestellten Umweltprogramms bewertet und möglicherweise im Einklang mit den Ergebnissen der Bewertung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung ergänzende Vorschläge eingebracht.

Das Unionsprogramm für öffentliche Gesundheit für 2003-2008 wird ab 2004 voll einsatzfähig sein. Die Gesundheitssysteme und die einzelstaatlichen Gesundheitspolitiken in der EU sind heute durch Faktoren wie die Freizügigkeit von Patienten und Leistungserbringern und die Verbreitung neuer medizinischer Technologien und Behandlungen zunehmend enger miteinander verknüpft. Dies wirft viele gesundheitspolitische Fragen auf, mit denen man sich - unter Respektierung der nationalen Zuständigkeit für die Gesundheitssysteme - beschäftigen muss. Eine Zwischenbewertung des Programms für öffentliche Gesundheit wird nach den ersten drei Jahren dieses Programms erfolgen.

5. Auswahl von Initiativen für eine ausführliche Folgenabschätzung in der jährlichen Strategieplanung für 2004

Im Juni 2002 [4] legte die Kommission eine neue integrierte Methode der Folgenabschätzung für ihre sämtlichen wichtigen Initiativen fest, mit der Qualität und Kohärenz des Strategieentwicklungsprozesses verbessert werden sollen. Die neue Methode integriert, vereinfacht und ersetzt sämtliche bestehenden sektoralen Folgenabschätzungen, die zuvor bei der Analyse der Kommissionsvorschläge durchgeführt wurden.

[4] KOM(2002) 276 vom 5. Juni 2002.

Einer Folgenabschätzung werden die wichtigsten Initiativen unterzogen, d. h. die von der Kommission in ihrer jährlichen Strategieplanung oder in ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm vorgestellten Initiativen. Deshalb ist die Auswahl von Initiativen für eine ausführliche Folgenabschätzung Bestandteil des Strategie- und Programmplanungszyklus der Kommission. Auf der Grundlage von vorläufigen Abschätzungen der Schlüsselinitiativen entscheidet die Kommission, welche Vorschläge im Rahmen der jährlichen Strategieplanung oder spätestens im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission Gegenstand einer ausführlichen Folgenabschätzung sein sollten. Es ist wichtig, dass Initiativen mit beträchtlichen Auswirkungen in einem frühen Stadium identifiziert werden, damit für die Vorbereitung der ausführlichen Folgenabschätzung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Die ausführliche Folgenabschätzung konzentriert sich auf die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Auswirkungen des Vorschlags sowie auf die Auswirkungen der Regelungstätigkeit. Sie schließt auch eine Prüfung der Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ein. Schließlich umfasst ein ausführlicher Folgenabschätzungsprozess normalerweise eine Anhörung von betroffenen Parteien und einschlägigen Experten gemäß den Mindeststandards der Kommission für Anhörungen.

Das Verfahren wird nach und nach eingeführt. Mit Annahme des Legislativ- und Arbeitsprogramms für 2003 wurde eine erste Liste mit 42 Vorschlägen erstellt, die für eine ausführliche Folgenabschätzung in Betracht kommen. Das Verfahren wird jetzt mit der Annahme der jährlichen Strategieplanung und des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2004 in vollem Umfang operationell sein.

Insgesamt wurden 31 Vorschläge in die erste Liste von Vorschlägen aufgenommen, die im Jahre 2004 für eine ausführliche Folgenabschätzung in Betracht kommen. Diese Vorschläge, zu denen Initiativen aus zahlreichen Sektoren innerhalb der drei Prioritätsbereiche gehören, wurden an Hand der in der Mitteilung über Folgenabschätzung enthaltenen Kriterien ausgewählt. Bei der Entscheidung über diese erste Liste ausführlicher Folgenabschätzungen hat die Kommission unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:

- Hat der Vorschlag beträchtliche wirtschaftliche, umweltbezogene und/oder soziale Auswirkungen auf einen spezifischen Sektor oder mehrere Sektoren und hat er bedeutsame Auswirkungen auf wichtige betroffene Parteien?

- Beinhaltet der Vorschlag eine wesentliche Reform in einem Sektor oder mehreren Sektoren?

Es wird erwartet, dass die Kommission in die endgültige Liste der für eine ausführliche Folgenabschätzung ausgewählten Vorschläge, die dem Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2004 beigefügt wird, weitere Vorschläge bezüglich der legislativen Folgemaßnahmen zu den substantiellen Reformen der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik sowie im Bereich der Informationstechnologie aufnehmen wird. Sobald nähere Einzelheiten zu den konkreten Vorschlägen vorliegen, werden in die endgültige Liste auch noch weitere Vorschläge aufgenommen werden, die sämtliche von den Prioritäten erfassten Schlüsselsektoren betreffen.

6. Human- und Finanzressourcen in einer erweiterten Union: aus der Strategieplanung für 2004 resultierender globaler Rahmen

6.1. Allgemeiner Rahmen bei den Humanressourcen

Für 2004 sieht die Kommission vor, den von den Dienststellen angemeldeten Humanressourcenbedarf wie folgt zu decken:

* Hinsichtlich Priorität 1 sollen, basierend auf der Mitteilung ,Tätigkeiten und Humanressourcen der Kommission in der erweiterten Europäischen Union" [5], bei der Haushaltsbehörde für 2004 (einschließlich ,Frontloading" von 500 Stellen für Hilfskräfte auf das Jahr 2003) 1 280 Personaleinheiten (ohne Forschung) beantragt werden; sie bilden das Nettoergebnis nach Berücksichtigung interner Umsetzungen und Gewichtung des Bedarfs der Dienststellen in Bezug auf die Priorität, die ihrem Politikbereich eingeräumt wird (siehe Ziffer 6.1.1);

[5] Mitteilung KOM(2002) 311 endg. vom 5.6.2002.

* bezüglich Priorität 2 und 3 sollen keine zusätzlichen neuen Planstellen beantragt werden. Es wird daher erforderlich sein, den von den Dienststellen angemeldeten Bedarf durch interne Umverteilungen zu decken (siehe Ziffer 6.1.2);

* der aus der Umsetzung der Verwaltungsreform resultierende Bedarf soll durch Neubesetzung der Stellen gedeckt werden, die in den Jahren 2002, 2003 und 2004 durch die Vorruhestandsregelung frei werden (siehe Ziffer 6.1.4).

Um über eine stabile Grundlage für die künftige Zuteilung oder Umverteilung von Humanressourcen zu verfügen, hat die Kommission die Stellenzahl für jede Dienststelle (die ,Stellenquoten") festgelegt, was eine bessere Verwaltung und Überwachung der Ressourcen ermöglichen wird.

Das System soll das Instrumentarium für eine Echtzeit-Überwachung der Stellen, die in jeder Dienststelle ständig oder vorübergehend verfügbar sind, und des Stands bei der Zuteilung bzw. Umverteilung von Ressourcen bereitstellen.

6.1.1. Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten

Die Kommission hat sich für 2004 ein erfolgreiches erstes Beitrittsjahr als erste Priorität gesetzt. Damit die Union ihre Rolle als treibende Kraft im Bereich von Frieden, Demokratie, Stabilität und Wohlstand auf unserem Kontinent ausbauen kann, muss die Kommission eine reibungslose Integration der zehn neuen Mitglied staaten gewährleisten, gleichzeitig aber auch die Funktionsfähigkeit der erweiterten Union sichern.

In der Mitteilung ,Tätigkeiten und Humanressourcen der Kommission in der erweiterten Europäischen Union" hat die Kommission exakt ihren mittelfristigen Personalbedarf nach dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten bewertet. Eine Erhöhung um 3 900 Planstellen [6] wurde für erforderlich erachtet, damit die Kommission die Durchführung ihrer statutären Aufgaben gewährleisten kann. Diese Verstärkung soll 2004 einsetzen und bis 2008 anhalten, wobei die bis 2006 angesetzte angepasste Finanzielle Vorausschau für eine erweiterte Gemeinschaft beachtet wird.

[6] Diese Erhöhung setzt sich zusammen aus 3 960 Stellen, die aus Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau (früher Teil A) finanziert werden (3 400 Stellen des Stellenplans und 560 Stellen für externes Personal), 150 aus dem Forschungshaushalt finanzierten Stellen und einem Abbau von 210 Stellen von aus dem Verwaltungshaushalt finanziertem externem Personal.

Ausgehend von der Erfahrung bei früheren Erweiterungen wird es in der Mitteilung für wesentlich gehalten, dass etwa 32 % des gesamten zusätzlichen Personals schon 2004 bereitstehen, damit die Gemeinschaftspolitiken am Tag nach dem Beitritt anlaufen können. Hinsichtlich der im Rahmen von Rubrik 5 der Finanziellen Voraus schau (früher Teil A des Haushaltsplans) finanzierten Verwaltungsausgaben der Kommission entspricht dies etwa 1 280 zusätzlichen Personaleinheiten (ohne Forschung).

Im Rahmen der Strategieplanung und des Haushaltsvorentwurfs für 2003 ermittelte die Kommission den unmittelbaren Bedarf an zusätzlichen Ressourcen, um so die Vorbereitung auf die Erweiterung zu bewältigen. Zu diesem Zweck bewilligte die Haushaltsbehörde Mittel für die 2003 zugewiesenen 500 zusätzlichen nichtständigen Stellen, in Form eines Vorschusses auf die für den gesamten Zeitraum bis zum Jahr 2008 erforderlichen Ressourcen. Die Kommission wird, unter Berücksichtigung dieser 500 externen Bediensteten, die auch 2004 in den Kommissionsdienststellen tätig sein sollen, 780 zusätzliche Stellen im Stellenplan beantragen, um die für 2004 vorgesehene Gesamtzahl von 1 280 zusätzlichen Stellen (ohne Forschung) zu erreichen.

Die Schätzungen in der Mitteilung beinhalten Personalumsetzungen im Anschluss an die Einstellung bzw. den Abbau der mit der Heranführung zusammenhängenden Tätigkeiten. 2004 werden aufgrund des Abbaus bestimmter Tätigkeiten etwa 300 Stellen/externes Personal für die Umschichtung zwischen Dienststellen verfügbar:

- Die Delegationen werden 2004 stufenweise abgebaut. Vorübergehend kann eine angemessene Zahl von Bediensteten weiterbeschäftigt werden, um die Verwendung der PHARE-Mittel weiterzuverfolgen. Ebenso muss ein reibungsloser Übergang von Delegationen zu Presse- und Informationsbüros organisiert werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.

- Der Abschluss des Monitoring und der allmähliche Abbau des PHARE-Managements am Verwaltungssitz. Insbesondere ist vorgesehen, das Personal, das in allen Dienststellen der Kommission an der Vorbereitung der Erweiterung beteiligt ist, umzusetzen und für andere prioritäre Aufgaben einzusetzen.

Auch Möglichkeiten für Umverteilungen innerhalb der Abteilungen, aufgrund der Reduzierung der Erweiterungstätigkeiten, wurden ermittelt (nämlich Umsetzung des Personals, das derzeit mit der Vorbereitung auf die Erweiterung, der Koordinierung und der Überwachung des acquis befasst ist). Die oben genannten Umsetzungen können den Bedarf an etwa 506 Stellen decken.

Entsprechend der Intensität der Tätigkeiten bereits ab dem ersten Beitrittsjahr wurden drei Prioritätskategorien festgelegt: die Politikfelder, die sich mit neuen, aus den Beitrittsverträgen resultierenden Aufgaben und auf dem Gipfel in Kopenhagen definierten vorrangigen Fragen befassen, fallen in die erste Kategorie (Justiz und Inneres, Verkehr und Energie, Regionalpolitik), die Politikbereiche, die sich mit Strukturhilfen befassen und für die Umsetzung entscheidender Teile des acquis communautaire zuständig sind, sind der zweiten Kategorie zuzurechnen (insbesondere die übrigen Strukturfonds, Umweltschutz sowie Gesundheit und Verbraucherschutz), und die verbleibenden Politikfelder fallen in die dritte Kategorie.

Eine separate Gruppe (die Sprachendienste) werden das nötige Personal erhalten, damit ab dem Tag des Beitritts akzeptable Qualitätsstandards in den neuen Sprachen sichergestellt sind.

Am 11. Februar 2003 hat die Kommission eine Mitteilung zu einem Aktionsrahmen für die Aktualisierung und Vereinfachung des acquis communautaire genehmigt. Während die genannte Vereinfachung auf lange Sicht zweifellos von Nutzen ist, sind kurzfristig Verbesserungen nur zu erreichen, wenn in ausreichendem Umfang Personal zur Verfügung gestellt wird. Eine eingehende Prüfung des entsprechenden Humanressourcenbedarfs für die am Aktionsrahmen beteiligten Dienststellen wird im Verlauf der Verhandlungen über den Haushalt durchgeführt. Auf dieser Grund lage kann innerhalb des globalen Rahmens der Personalzuweisung eine spätere Stellenzuteilung als angemessen erachtet werden.

6.1.2. Beitrag zu einem zentralen Pool für die Prioritäten 2 und 3

Der globale Rahmen für 2004 beinhaltet, dass keine neuen Stellen bei der Haushaltsbehörde beantragt werden, abgesehen von denjenigen, die für die Priorität ,Beitritt" benötigt werden. Jedoch schlägt die Kommission im Rahmen der beiden anderen Prioritäten - Stabilität und nachhaltiges Wachstum - viele wichtige Initiativen vor. Es ist daher erforderlich, den Personalbedarf für diese Prioritäten durch interne Umverteilungen zu decken.

Da die Kommissionsdienststellen in den vergangenen Jahren bereits positiv und massiv auf eine Reihe von umfangreichen internen Umsetzungen reagiert haben, sind für 2004 die erwünschten Beiträge zu einem zentralen Pool für die Prioritäten 2 und 3 auf einen sehr geringen Prozentsatz beschränkt, der für diejenigen Dienststellen vermindert ist, die bereits spezifische und quantifizierte Umverteilungen zugunsten der beiden Prioritäten im Jahr 2004 vorgeschlagen haben. Ferner wurden auch innerhalb der Dienststellen einige interne Umorganisationen und ein Abbau von Tätigkeiten, die nicht mit der Erweiterung in Verbindung stehen, festgesetzt, um so einen Beitrag zu den beiden Prioritäten zu leisten.

Basierend auf den in Abschnitt 3.2 und 3.3 dargelegten Schlüsselinitiativen werden die Personalumsetzungen hauptsächlich auf die folgenden Politikbereiche gerichtet sein:

* Was ,Stabilität" angeht: Justiz und Inneres, Gesundheitspolitik, Außen beziehungen, Beschäftigung und Soziales;

* was eine nachhaltige Wirtschaft angeht: Umwelt, Entwicklungs- und Handelspolitik, Verkehr und Energie, Informationsgesellschaft, Wirtschafts- und Währungspolitik, Steuern und Zölle.

6.1.3. Insgesamt für die drei Prioritäten verfügbare Humanressourcen

In der nachstehenden Tabelle sind, nach Priorität und Quelle, die Humanressourcen zusammengefasst, die zur Einleitung neuer Initiativen oder zur Intensivierung laufender Aktionen vorgesehen sind.

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Die endgültige Aufteilung auf die einzelnen Politikbereiche wird im Verlauf der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs 2004 festgelegt, einschließlich der Verteilung auf Dauerplanstellen und externes Personal.

6.1.4. Bedarf in Verbindung mit der Umsetzung der Reform

Die Verwaltungsreform lief 2000 an und befindet sich derzeit im dritten Durchführungsjahr. Sie ist daher schon weit fortgeschritten, und der wichtigste Ressourcenbedarf wurde bereits im Verlauf der letzten Mittelzuweisung berücksichtigt. Jedoch besteht bei der Umsetzung einiger wesentlicher Aspekte der Reform ein deutlicher Personalbedarf, was in den Erklärungen und Tätigkeitsberichten mehrerer Generaldirektoren für das Jahr 2001 hervorgehoben und von der Kommission bei Genehmigung der Synthese der jährlichen Berichte festgestellt wurde.

Wie in Maßnahme 5 der Synthese angegeben [7], bildet die jährliche Strategieplanung den Rahmen für zusätzlichen, hinreichend begründeten Personalbedarf zur Bewältigung der stärkeren Arbeitsbelastung in Verbindung mit der Reformumsetzung. Jedoch sieht die Kommission - außer für die Priorität ,Erweiterung" - nicht vor, bei der Haushaltsbehörde neue Planstellen für die Prioritäten zu beantragen. Die einzige Möglichkeit, zumindest den dringendsten und im Hinblick auf die Umsetzung der Reform gerechtfertigten Bedarf zu decken, besteht deshalb darin, auf die Planstellen zurückzugreifen, die infolge der Vorruhestandsregelungen für die Jahre 2002, 2003 und 2004 frei werden. Dadurch, dass höchstens 600 Beamte vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, können bis zu 258 Stellen zur Verfügung gestellt werden. Alle diese Stellen müssen für die Umsetzung der Reform genutzt werden. Entsprechend dem Beschluss der Kommission in der jährlichen Strategieplanung für 2003 gilt auch für die kommenden Vorruhestandsregelungen, dass zwei Drittel dieser Stellen in den entsprechenden Dienststellen belassen werden, die sie zur Unterstützung von reformbezogenen Tätigkeiten, die sie festgelegt haben, und zur Aufrechterhaltung des 2003 erreichten Niveaus bei der Kontrolle der Ausgaben unter Berücksichtigung des Umfangs und der Auswirkung der zu kontrollierenden Programme auf den Haushalt verwenden werden. Das verbleibende letzte Drittel wird zur Deckung des dringendsten Bedarfs umverteilt, den die Kommission in den zentralen Diensten (SG, GD BUDG und GD ADMIN) festgestellt hat und der sich hauptsächlich auf die folgenden Prioritäten erstreckt:

[7] Synthese der jährlichen Tätigkeitsberichte (KOM(2002) 426 endg.).

- neuer Rechnungsführungsrahmen (24 Stellen);

- Aktionsplan zur Einrichtung eines gemeinsamen elektronischen Archivierungs systems in der Kommission (19 Stellen);

- neue Personalpolitik und Interoperabilität der IT-Systeme (33 Stellen);

- Interner Auditdienst (10 Stellen).

6.1.5. Situation im Hinblick auf Rubrik 5

Der Spielraum für 2004 würde bei Berücksichtigung der in der Finanziellen Vorausschau vorgesehenen Mittel für die erweiterungsbedingten Verwaltungs ausgaben und der verschiedenen Schätzungen im zweiten Bericht der Generalsekretäre der EU-Organe zur Entwicklung von Rubrik 5 (Mai 2002) bzw. für die übrigen Einrichtungen, der Ausgaben für die Ruhegehälter und schließlich der Ausgaben der Kommission, einschließlich der Finanzierung der 780 zusätzlichen Stellen, die für die Erweiterung erforderlich sind, bei 13 Mio. EUR liegen.

Jedoch muss die Spanne für 2004 mindestens 20 Mio. EUR betragen, da die neuen Ressourcen, die für die Erweiterung vorgesehen sind, 2004 nicht für ein volles Jahr finanziert werden. Die Auswirkung dieser neuen Ressourcen wird 2005 und 2006 im Verhältnis größer sein als die Anhebung der Obergrenze von Rubrik 5. Somit geht der zweite Bericht der Generalsekretäre von einer negativen Differenz von 5 Mio. EUR für Rubrik 5 im Jahr 2006 aus. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Berechnungen auf den Verwaltungskosten basieren, die sich aus den vorge schlagenen Statutsvorschriften ergeben. Bei Nichtrealisierung des neuen Statuts würde sich der Spielraum 2004, 2005 und 2006 um 26 Mio. EUR, 56 Mio. EUR bzw. 81 Mio. EUR verringern.

Eine eingehende Analyse des in der APS ausgedrückten Bedarfs führt, entsprechend der Planung im Bericht der Generalsekretäre vom Mai 2002, zu einer Finanzplanung für Rubrik 5 (Kommission) im Umfang von 3 037 Mio. EUR im Jahr 2004; dabei wird berücksichtigt:

* Eine Reduzierung der Einsparungen nach Umwandlung der Delegationen in Presse- und Informationsbüros, aufgrund der möglichen Beibehaltung der Zulagen von Anhang X des Statuts über einen Zeitraum von 15 Monaten nach dem Beitritt. In diesem Zusammenhang ist es wesentlich, die Zahl der Beamten zu verringern, die in den Genuss dieser Übergangsmaßnahme kommen. Ferner müssen die GD PRESS und die GD RELEX auch 2004 zusammenarbeiten, um zu vermeiden, dass gleichzeitig Mietkosten für die alten Gebäude der Delegationen und die neuen Gebäude für die Pressebüros anfallen.

* Eine notwendige Anpassung bestimmter erweiterungsbezogener Kosten gegenüber der anfänglichen Planung, insbesondere was die Ausgaben der Ausschüsse angeht.

* Eine erforderliche Anpassung bestimmter Kosten, in Abhängigkeit von der Gebäudepolitik, sowohl in Brüssel als auch in Luxemburg.

Die derzeitige Planung umfasst auch die Ausgaben für die Entsendung von 117 Beamten vom Verwaltungssitz in die Delegationen, die im Rahmen der Aufgabenverlagerung erfolgt, und die reformbedingten Sozialausgaben. Schließlich dürften die jüngst vorgenommenen Anpassungen der Kosten der Statutsreform zu einem Spielraum von 20 Mio. EUR führen.

6.1.6. Umverteilung der Ressourcen, die durch die Externalisierung von Tätigkeiten freigesetzt werden

Das Weißbuch zur Reform [8] nennt die Externalisierung als eine der Möglichkeiten zur Umsetzung der Strategie der Rückführung der Kommission zu ihren Kerntätig keiten und politischen Prioritäten. Das richtige Verhältnis zwischen eingesetzten internen und externen Ressourcen spielt natürlich in einem System, in dem die Ressourcenzuweisung mit der Festsetzung von Prioritäten und der weiteren Planung verknüpft ist, eine wichtige Rolle. Eines der Ziele der Externalisierung ist die Umschichtung der Ressourcen, die durch die Verlagerung/Externalisierung von Tätigkeiten frei werden, um so die von der Kommission festgesetzten Prioritäten zu unterstützen [9].

[8] KOM(2000) 200.

[9] Siehe Ziffern 1 und 7 des Berichts der für die Externalisierung zuständigen Planungs- und Koordinierungs gruppe "Externalisation of the programmes management" vom 15.5.2000 - SEC(2000) 823/2 und Ziffer 3 des Memorandums des Präsidenten ,Übereinstimmung zwischen Humanressourcen und Aufgaben der Kommission - Mittel zur Verwirklichung unserer Ziele" vom 25.7.2000 - SEC(2000) 2000/2.

In der Ratsverordnung zu den Exekutivagenturen [10] heißt es, dass die Stellen von Beamten, die von der Kommission abgeordnet und der Agentur als Bedienstete auf Zeit zugeteilt werden, während dieser Abordnung nicht besetzt werden und die Haushaltsmittel der Kommission dementsprechend berechnet werden. Jedoch bestätigt die Verordnung auch, dass die Kommission die durch die Übertragung von Aufgaben auf die Exekutivagenturen frei gewordenen administrativen Ressourcen umschichten kann. Sie hat die Verwaltungsbehörde während des Haushaltsverfahrens zu informieren und die Umverteilung dieser Ressourcen zu begründen. Dabei ist vorgesehen, dass die durch die Übertragung frei gewordenen Ressourcen, wie im APS-Beschluss festgelegt, auf die Prioritäten der Kommission verwendet werden sollten.

[10] Verordnung (EG) Nr. 58/2003 vom 19.12.2002 - ABl. L 11 vom 16.1.2003, S.1.

Die Orientierungen bei der Umverteilung von Ressourcen, die durch die Ver lagerung/Externalisierung von Aufgaben freigesetzt werden, sind im APS-Beschluss festzulegen, der den integrierten Rahmen für die Prioritätensetzung und Ressourcenzuweisung der Kommission bildet. Daher sind die Vorschläge der Dienststellen zur Schaffung einer Struktur für die Externalisierung von Aufgaben und Tätigkeiten, die eine Umverteilung von ständigem Personal gestatten, in erster Linie im APS-Beschluss zu erfassen.

Für 2004 hat die Kommission einen Vorschlag zur Errichtung einer Agentur für Netz- und Informationssicherheit (INFSO) unterbreitet. Ferner wird geprüft, ob es angemessen wäre, Agenturen für andere Bereiche einzurichten.

Falls die Kommission die Errichtung dieser Agenturen auf der Grundlage der in der Verordnung verlangten Bewertung von Nutzen und Kosten beschließen sollte, wird auf die potenziell frei werdenden Ressourcen der oben genannte Grundsatz Anwendung finden. Die Entscheidung wird erforderlichenfalls in späteren Zyklus phasen überprüft werden, wobei dem im APS-Beschluss festgelegten vorrangigen Bedarf voll Rechnung getragen wird, und gemäß den Verfahren, die je nach Art der Agenturen (Exekutivagenturen oder andere) anzuwenden sind.

6.1.7. Situation der Generaldirektionen im Bereich Außenbeziehungen

Zwar wurde zu Beginn des Mandats der derzeitigen Kommission mehrfach die Reform der RELEX-Generaldirektionen als gesichert bestätigt, doch verwies die Kommission auf die nötige Prüfung der Möglichkeit, größere Synergiewirkungen zwischen den betreffenden Dienststellen herbeizuführen. Dieses Thema wurde von den Kommissionsmitgliedern, die für die betreffenden Dienststellen zuständig sind, eingehend geprüft und debattiert.

Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass jede Neuorganisation weitgehend bis zur Amtsübernahme der neuen Kommission realisiert sein sollte, da es notwendig sein wird, bei Überprüfung der Architektur der im Bereich der Außenbeziehungen tätigen Generaldirektionen die Ergebnisse des Konvents zu berücksichtigen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Ermittlung von Synergiewirkungen und die Bereitstellung von Ressourcen abhängig ist von den Beschlüssen über den organisatorischen Aufbau der RELEX-Dienststellen und von den umzuverteilenden Skalenerträgen.

In Anbetracht dessen wird auf Anweisung des Präsidenten ein Bericht über die effizienteste Organisation der mit den Außenbeziehungen befassten Dienststellen ausgearbeitet werden, der sich von der gewonnenen Erfahrung und den Erkennt nissen des Konvents leiten lassen soll.

6.2. Finanzressourcen: ein ehrgeiziger Rahmen für 2004

Die Tatsache, dass der 1. Mai 2004 als Beitrittsdatum für die zehn neuen Mitglied staaten festgesetzt wurde, wirkt sich erheblich auf das Haushaltsverfahren aus. Es beinhaltet, dass für die derzeitigen 15 Mitgliedstaaten ein Haushaltsplan für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2004 erstellt werden muss und dass die Auswirkung der Erweiterung bewertet werden muss, um die Aufstellung eines auf 25 Mitgliedstaaten basierenden Haushaltsplans zu ermöglichen, der am 1. Mai 2004 in Kraft tritt. Somit muss die APS die Änderungen herausstellen, die infolge des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten erwartet werden.

In diesem Kontext bezieht sich der im vorliegenden Dokument präsentierte erweiterungsbezogene Finanzrahmen auf die Anpassung der Finanziellen Vorausschau, die von der Kommission gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens vorgeschlagen wurde, um dem zugehörigen Ausgabenbedarf Rechnung zu tragen. Dieser Bedarf, der sich aus dem Beitritt der zehn Länder ergibt und durch das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen bestimmt wird, wurde vom Europäischen Rat in Kopenhagen am 12. und 13. Dezember 2002 gebilligt.

Somit werden im vorliegenden Papier für EU-15 erhöhte Obergrenzen für diejenigen Rubriken der Finanziellen Vorausschau ausgewiesen, die sich auf Landwirtschaft, Strukturmaßnahmen, interne Politikbereiche und Verwaltung beziehen.

In Rubrik 1 ,Landwirtschaft" ist eine erweiterungsbedingte Ausgabenerhöhung von etwa 2 100 Mio. EUR zu erwarten, was zu einem Spielraum von knapp unter 1 100 Mio. EUR für EU-25 führen dürfte.

Die Verpflichtungsermächtigungen für die Struktur- und Kohäsionsfonds, die insgesamt unter Rubrik 2 hinzugefügt werden sollen, dürften im Zeitraum 2004-2006, in übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Kopenhagen, insgesamt 24,6 Milliarden EUR zu den jeweiligen Preisen betragen. Dabei entfällt auf die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2004 ein Betrag von 6,71 Milliarden EUR.

Für die internen Politikbereiche wird eine erweiterungsbedingte Erhöhung der Ausgaben von fast 1 600 Mio. EUR veranschlagt, was zu einer Spanne von etwa 70 Mio. EUR bis zur EU-25-Obergrenze führt.

Rubrik 4 ,Externe Politikbereiche" ist nicht unmittelbar von der Erweiterung betroffen, jedoch vergrößert die vorgeschlagene Übertragung der für die Türkei vorgesehenen Beträge (134 Mio. EUR) auf Rubrik 7 ,Heranführung" und die Freisetzung von 25 Mio. EUR infolge des Beitritts von Zypern und Malta den Spielraum erheblich und ermöglicht einige größere Aufstockungen zugunsten der Nachbarstaaten der erweiterten Union, auch wenn eine beträchtliche Spanne für unvorhergesehene Ereignisse vorgesehen werden sollte (85 Mio. EUR).

Für Rubrik 5 ,Verwaltung" wird erwartet, dass Ausgaben für eine erweiterte Union ab dem 1. Januar 2004 zu tätigen sind. Da die Verwaltungsausgaben regelmäßig anfallen, sollte nicht nur im Jahr 2004, sondern auch in den folgenden Jahren auf die Einhaltung der Obergrenze geachtet werden.

Hinsichtlich der Heranführungshilfe schlägt die Kommission vor, bei gleichzeitiger Umsetzung der in Kopenhagen gefassten Beschlüsse für Bulgarien, Rumänien und die Türkei die Obergrenze unverändert zu belassen, was einen Spielraum von 1,8 Milliarden EUR ergibt. Dafür bedarf es eines Beschlusses der Haushaltsbehörde zu der oben genannten, von der Kommission vorgeschlagenen Anpassung der Finanziellen Vorausschau.

In der nachstehenden Tabelle sind die oben genannten Details zusammengefasst und die Gesamtergebnisse der APS-Orientierungen dargestellt. Diese Zahlen bilden den Rahmen für die Aufstellung des HVE 2004, greifen aber den endgültigen Zahlen nicht vor.

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Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die finanziellen Auswirkungen der ausgewählten Initiativen. Die Zahlen für die Politikbereiche, die einen Beitrag zu den drei Prioritäten leisten, betreffen die Änderungen gegenüber der derzeitigen Finanzplanung für EU-15 und die Auswirkung neuer Initiativen auf EU-10 und verdeutlichen damit die zusätzlichen Finanzressourcen, die zur Erreichung der festgesetzten Ziele für erforderlich erachtet werden.

Die größten Veränderungen, die in den nachstehenden Tabellen dargestellt sind, betreffen die internen Politikbereiche (einschließlich Forschung), die externen Politikbereiche und die Heranführungshilfe.

6.2.1. Finanzielle Auswirkungen der strategischen Prioritäten: Beitritt

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Die erste Tabelle zur Priorität ,Beitritt" enthält Beträge, die für die Ausweitung der bestehenden Programme auf die zehn beitretenden Länder für erforderlich gehalten werden.

Zusätzlich zu dieser Ausweitung laufender Programme gibt es einige spezielle Übergangsmaßnahmen, die den internen Politikbereichen zuzurechnen sind und sich aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Kopenhagen ergeben.

Somit werden im Bereich von Verkehr und Energie für 2004 insgesamt 138 Mio. EUR ausgewiesen, über die Mittel für die Ausweitung der laufenden Programme hinaus, für Maßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit, zur Stilllegung der Kern kraftwerke von Ignalina (Litauen) und Bohunice (Slowakei).

Im Politikbereich Erweiterung ist für 2004 ein Betrag von 221 Mio. EUR für Beratung und verstärkte finanzielle Unterstützung ausgewiesen, um den beitretenden Ländern beim Ausbau ihrer Verwaltungs- und Justizkapazitäten behilflich zu sein. Diese Übergangsfazilität für den Aufbau der Institutionen ermöglicht eine Ausweitung der unter PHARE angelaufenen Aktion; sie wird in enger Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Dienststellen verwaltet.

Für den Bereich Justiz und Inneres ist 2004 ein Betrag von 317 Mio. EUR zur Finanzierung der Schengen-Übergangsmaßnahmen vorgesehen, die vom Europä ischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 genehmigt wurden, um die neuen Mitgliedstaaten beim Schutz der neuen EU-Außengrenzen zu unterstützen. Auch die Transitregelung für Kaliningrad, mit einem Betrag von 13 Mio. EUR für 2004, fällt in diesen Politikbereich.

Im Bereich von Wirtschaft und Finanzen ist über einen Zeitraum von vier Jahren jährlich ein Betrag von 25 Mio. EUR ausgewiesen, für den Anteil der Kommission an der vorgeschlagenen Aufstockung des EIF-Kapitals, wodurch die Kontinuität der Maßnahmen des Fonds in einer erweiterten Union sichergestellt werden soll. Ein zusätzlicher Betrag von 13 Mio. EUR ist für eine Risikokapitalfazilität im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative [11] vorgesehen.

[11] Gemeinsame Initiative von GD ENTR und GD ECFIN.

Falls eine politische Einigung für den nördlichen Teil Zyperns erreicht werden sollte, werden für den Fall einer Wiedervereinigung der Insel für jede der betreffenden Rubriken (Rubrik 1, 2 und 3) zusätzliche Beträge vorgesehen. Die betreffenden Beträge sind dann zu den entsprechenden Obergrenzen in der Finanziellen Voraus schau dazu zu addieren, so dass die Spielräume unverändert bleiben.

Die Priorität ,Beitritt" umfasst ebenso die für Bulgarien, Rumänien und die Türkei vorgesehene Heranführungshilfe. Die Kommission schlägt vor, sich an den Betrag zu halten, der im Fahrplan für den Beitritt von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 vorgesehen ist und eine Erhöhung der jetzigen Beträge um 20 %, 30 % und 40 % in den nächsten drei Jahren beinhaltet, die durch einen noch nicht festgelegten Betrag für die Stilllegung von Kernkraftwerken zu ergänzen ist. Die Anteile der Heran führungsinstrumente folgen dem in Berlin beschlossenen Muster, werden aber in den kommenden Monaten noch weiter abgestimmt und im Rahmen der entsprechenden drei Ratsverordnungen beschlossen, wobei dem Bedarf und der Absorptionskapazität der Länder Rechnung getragen wird. Für die Türkei ist während des genannten Zeitraums eine erhebliche Aufstockung auf einen Betrag von 1 050 Mio. EUR vorgesehen, wodurch sich die jetzigen Beträge im Durchschnitt verdoppeln. Für 2004 sollten 250 Mio. EUR in den Haushaltsplan eingestellt werden.

Im Politikbereich Gesundheit und Verbraucherschutz sind im Rahmen von Rubrik 1a auch Mittel vorgesehen, um die Programme zur Tilgung von Tier- und Pflanzen krankheiten auszuweiten und auch Tollwutimpfkampagnen in den neuen Mitgliedstaaten vorzubereiten.

6.2.2. Finanzielle Auswirkungen der strategischen Prioritäten: Stabilität

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die für diese Priorität vorgeschlagenen Initiativen mit zusätzlichem Finanzbedarf fallen in zwei Hauptgruppen: diejenigen, die zur Stabilität der Länder außerhalb der Union beitragen sollen, und die auf die Union gerichteten.

Um im Bereich der Außenbeziehungen Stabilität herbeizuführen und den Rückstand der Nachbarstaaten der erweiterten Union abzubauen, wird vorgeschlagen, die Unterstützung für die Länder des westlichen Balkans zu erhöhen, in absoluten Werten auf 675 Mio. EUR (einschließlich einer makrofinanziellen Hilfe), um den Rückgang infolge des umfangreichen ,Frontloading" der ersten Jahre abzuschwächen. Für die Mittelmeerregion schafft die Übertragung der Türkei auf Rubrik 7 Raum für andere Länder, und für 2004 wird eine Aufstockung auf 859 Mio. EUR vorgeschlagen. Auch die Mittel für Demokratie und Menschenrechte sollen in Übereinstimmung mit dem Wunsch der Haushaltsbehörde bis zum Stand im Haushaltsplan 2003 erhöht werden (+17,5 Mio. EUR).

Die Mittel für humanitäre Hilfe sind für 2004 auf 485 Mio. EUR (+10 Mio. EUR in 2004) aufzustocken, um weltweit, wo auch immer die Stabilität durch humanitäre Krisen gefährdet ist, Hilfe leisten zu können, besonders in Afrika und Asien. Da humanitäre Krisen häufig Migrationsbewegungen nach sich ziehen, trägt die Abschwächung solcher Krisen zur Stabilität der Europäischen Union und ihrer Nachbarstaaten bei.

Wie in der Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2002 (KOM(2002) 703 endg.) angekündigt, sollte die Priorität ,Stabilität" auch die erforderliche bessere Einbeziehung von Migrationsbelangen in die Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern beinhalten. Diese Aktion bestand 2001, 2002 und 2003 als vorbereitende Maßnahme unter Leitung der GD JAI. Es soll dafür eine besondere Rechtsgrundlage mit einem jährlichen Betrag von 30 Mio. EUR (+13 Mio. EUR in 2004) vorgeschlagen werden. Das neue Mehrjahresprogramm wird dem Politikbereich Außenbeziehungen zugeordnet und gemäß den Grundsätzen der Reform der Außenhilfe verwaltet werden, unter Wahrung der Kohärenz der gesamten außenpolitischen Aktion der Gemeinschaft und neben den sonstigen Instrumenten der Gemeinschaft für Zusammenarbeit und Entwicklung. Es sollte die letztgenannten Programme ergänzen und einen zusätzlichen Nutzen erbringen, insbesondere insofern, als es der Kommission ermöglicht, die Ziele und Prioritäten, die im Rahmen der Asyl- und Migrationspolitik für dieses Programm festgelegt wurden, zu verwirklichen und den von den Mitgliedstaaten diesbezüglich vorgebrachten Anliegen und Wünschen rasch, gezielt und flexibel zu entsprechen.

Im Politikbereich Justiz und Inneres werden Mittel für eine verbesserte Grenzkontrolle, hauptsächlich für die Einrichtung eines integrierten IT-Systems zur Visa-Information (VIS), benötigt. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den freien Personenverkehr in einem Gebiet ohne Binnengrenzen, wodurch 10 Mio. EUR zur ursprünglichen Finanzplanung hinzukommen.

Im Rahmen der Erweiterung der individuellen Rechte werden zusätzliche Mittel für das Programm DAPHNE II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen (+1,3 Mio. EUR) und das Netz von Sachverständigen auf dem Gebiet der Grundrechte (+1 Mio. EUR) benötigt, ebenso werden 2 Mio. EUR für die Integration von Staatsangehörigen aus Drittländern bereitgestellt.

Eine geringfügige Erhöhung wird für die Bewertung des TAMPERE-Programms und die Vorbereitungen zur Einleitung der nächsten Phase des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, für die Folgenabschätzung und für horizontale Erforder nisse in Verbindung mit der Entwicklung umfassender IT-Projekte bewilligt.

Der Politikbereich Informationsgesellschaft will Maßnahmen zugunsten der Sicherheit von Kommunikationsnetzen entwickeln und eine Agentur für die Sicherheit von Informationsnetzen errichten (+ 3,5 Mio. EUR in 2004). Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für innere Sicherheit und Grenzverwaltung. Die Agentur selbst wird vorbildliche Verfahren beobachten und Know-how zusammentragen, um eine europäische Politik in diesem Bereich festzulegen.

6.2.3. Finanzielle Auswirkungen der strategischen Prioritäten: Nachhaltiges Wachstum

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Die meisten der Schlüsselinitiativen, die einen Beitrag zur Priorität ,Nachhaltiges Wachstum" leisten, wirken sich nicht auf den Finanzbedarf aus. Für einige jedoch werden 2004 zusätzliche Finanzmittel benötigt.

Die neue Strategie für die Chemikalienpolitik will die komplexen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über Chemikalien umgestalten und eine neue Regelung für Chemikalien vorbereiten; dafür muss eine neue Agentur errichtet werden, für die 2004 Mittel in Höhe von 3,0 Mio. EUR vorgesehen sind, aufgeteilt auf die Politikbereiche ,Umweltschutz" (1,5 Mio. E) und ,Unternehmen" (1,5 Mio. EUR).

Im Politikbereich Beschäftigung und Soziales müssen aufgrund der europäischen Strategie zur Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen die Mittel der Tätigkeit ,Arbeitsorganisationen und Arbeitsbedingungen" für die Entwicklung von Netzen für Interessengruppen, den Austausch von Erfahrungen und vorbildlicher Praxis zwischen den Mitgliedstaaten, die Analyse der Kriterien und die Verbreitung von Instrumenten in Verbindung mit der sozialen Verantwortung um 1,5 Mio. EUR aufgestockt werden.

Für den Politikbereich Fischerei werden zusätzliche Mittel in Höhe von 0,6 Mio. EUR für die Einrichtung von regionalen Beratungsgremien benötigt. Die Überarbeitung der EU-Wettbewerbsregeln wird den Aufbau eines Netzes von Wettbewerbs behörden, mit einer Koordinierung durch die Kommission, mit sich bringen, wofür für 2004 Mittel in Höhe von 0,8 Mio. EUR vorzusehen sind.

Innerhalb des Politikbereichs Direkte Forschung wird für 2004 ein Gesamtbetrag von 16 Mio. EUR (+ 3,8 Mio. EUR) für die Fortführung des Rückbau- und Abfallentsorgungs programms vorgeschlagen.

Im Politikbereich Energie und Verkehr müssen, damit die Europäische Union besser auf Ölverschmutzungskatastrophen reagieren kann, die Mittel für die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs um 20 Mio. EUR erhöht werden.

Ferner werden die Mittel für das europäische System zur Beobachtung des Funktionierens des Binnenmarktes für herkömmliche Energiequellen um 5 Mio. EUR aufgestockt.

Wie geplant, wird eine erhebliche Erhöhung (255 Mio. EUR) der Mittel für das Sechste Forschungsrahmenprogramm die Entwicklung der EU-Forschung unterstützen, zusätzlich zu der Aufstockung (480 Mio. EUR in 2004), die die Ausweitung der Forschungstätigkeiten auf die neuen Mitgliedstaaten finanzieren soll.

Was die externen Politikbereiche angeht, so benötigen hauptsächlich zwei Initiativen zusätzliche Finanzmittel:

Die Beihilfen für Aktionen im Gesundheitswesen (Aids, Malaria, Tuberkulose, reproduktive Gesundheit und übertragbare Krankheiten in Entwicklungsländern) werden im Rahmen der Tätigkeit ,Politik der Entwicklungszusammenarbeit und sektorale Strategien" um 17 Mio. EUR erhöht, ebenso wird eine Umverteilung der Ressourcen innerhalb der Tätigkeit vorgenommen. Somit entspricht das mit diesen Aufstockungen erreichte Niveau den im Haushaltsplan 2003 festgelegten Beträgen.

In Verbindung mit der Förderung des nachhaltigen Wachstums in den Entwicklungs ländern und der globalen Erwärmung sollen die Mittel für den Schutz der tropischen Regenwälder um 6 Mio. EUR erhöht werden, um den Rückstand der letzten Jahre aufzuholen.

Ferner werden im Bereich der Umwelt- und Entwicklungspolitik zusätzliche Finanzmittel innerhalb der bestehenden Politikrahmen für das Follow-up der EU-Verpflichtungen im Anschluss an den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg benötigt.

Die Erhöhung der Mittel für den Politikbereich Handel verdeutlicht die verstärkte Unterstützung für die Entwicklungsländer im Rahmen der Doha-Agenda.

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