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Document 52003DC0015

Bericht der Kommission - Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan - Stand: 31. Dezember 2001

/* KOM/2003/0015 endg. */

52003DC0015

Bericht der Kommission - Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan - Stand: 31. Dezember 2001 /* KOM/2003/0015 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan - Stand: 31. Dezember 2001

INHALTSVERZEICHNIS

Teil I: Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand: 30.6.2001) eingetretene Ereignisse, Entwicklung der Risikosituation und effektive Inanspruchnahme der Haushaltsgarantie

1. Einleitung: Art der Transaktionen

1.1. Transaktionen mit makroökonomischer Zielsetzung

1.2. Transaktionen mit mikroökonomischer Zielsetzung

2. Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand: 30.6.2001) eingetretene Ereignisse

2.1. Bundesrepublik Jugoslawien

2.2. Garantie der Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank für Vorhaben in der Bundesrepublik Jugoslawien

2.3. Garantie der Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank für Vorhaben im russischen Ostseebecken

3. Risikosituation

3.1. Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zum Berichtszeitpunkt

3.2. Jährliche maximale Risiken für den Gemeinschaftshaushalt aus den bis zum Berichtszeitpunkt ausgezahlten Darlehen

3.3. Theoretisches jährliches Maximalrisiko für den Gemeinschaftshaushalt

4. Effektive Inanspruchnahme der Haushaltsgarantie

4.1. Rückgriff auf Kassenmittel

4.2. Inanspruchnahme des Garantiefonds

4.3. Zahlungsrückstände zum Berichtszeitpunkt

5. Analyse der theoretischen Darlehens- und Garantiekapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern

6. Stand des Garantiefonds zum Berichtszeitpunkt

7. Relative Solidität

Teil II: Evaluierung der potenziellen Risiken: Allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage der Drittländer, die Empfänger der umfangreichsten Darlehen sind

1. Einleitung

2. Beitrittsländer

2.1. Bulgarien

2.2. Litauen

2.3. Rumänien

3. Westliche Balkanländer

3.1. Bosnien und Herzegowina

3.2. Bundesrepublik Jugoslawien

3.3. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

4. Neue unabhängige Staaten

4.1. Armenien

4.2. Belarus

4.3. Georgien

4.4. Republik Moldau

4.5. Tadschikistan

4.6. Ukraine

5. Andere Drittländer

5.1. Algerien

Abkürzungen

Anhang

1. Erläuterungen zur Situation der aus dem Gemeinschaftshaushalt garantierten Risiken

1.1. Erläuterung der Tabellen 1 bis 3

1.1.1. Genehmigte Darlehenshöchstbeträge (Tabelle 1)

1.1.2. Ausstehende Anleihe-/Darlehensbeträge (Tabelle 1)

1.1.3. Betrag der jährlichen Risiken (Tabellen 2 und 3)

1.2. Übersicht über die Darlehenstransaktionen, für die eine Garantie aus dem Haushalt gewährt wird

1.3. Voraussichtliche Unterzeichnungen und Auszahlungen von EIB-Darlehen

1.4. Zahlungsmodalitäten für die Haushaltsgarantie

1.4.1 Bei Anleihen/Darlehen:

1.4.2. Bei Garantien zugunsten Dritter:

2. Erläuterung der Methodik für die Ermittlung der voraussichtlichen Darlehenskapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern im Zeitraum 1999-2001 - in Übereinstimmung mit dem Garantiefondsmechanismus (Tabelle 4)

2.1. Reserve für Darlehensgarantien zugunsten von Drittländern

2.2. Berechnungsgrundlagen für die Einzahlungen in den Garantiefonds

2.3. Einzahlungsquote bei Teilgarantien

2.4. Einzahlungen in den Garantiefonds

2.5. Verfügbarer Spielraum bei der Garantiereserve

2.6. Verbleibende Darlehenskapazität

3. Erläuterungen zu den Länderrisiko-Indikatoren (+Tabellen)

Teil I: Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand: 30.6.2001) eingetretene Ereignisse, Entwicklung der Risikosituation und effektive Inanspruchnahme der Haushaltsgarantie

1. Einleitung: Art der Transaktionen

Die aus dem Gemeinschaftshaushalt gedeckten Risiken betreffen unterschiedliche Darlehens- und Garantietransaktionen, die sich zwei Kategorien zuordnen lassen: Darlehen, die makroökonomischen Zielen und solche, die mikroökonomischen Zielen dienen.

1.1. Transaktionen mit makroökonomischer Zielsetzung

Dazu gehören zunächst Darlehen zur Stützung der Zahlungsbilanzen, die Mitgliedstaaten oder Drittländern gewährt werden und die an präzise wirtschaftliche Auflagen und Verpflichtungen geknüpft sind.

1.2. Transaktionen mit mikroökonomischer Zielsetzung

Hierbei werden für bestimmte Vorhaben Darlehen zur Verfügung gestellt, die normalerweise langfristig aus den erwarteten Erträgen der Vorhaben zurückzuzahlen sind, generell Unternehmen, Finanzinstitutionen oder Drittstaaten gewährt werden und nicht nur durch die Garantie der Gemeinschaft, sondern auch durch die üblichen Bankbürgschaften abgedeckt sind.

Es handelt sich dabei um Euratom- und NGI-Darlehen in den Mitgliedstaaten sowie um Euratom- und EIB-Darlehen außerhalb der Gemeinschaft (Mittelmeerländer, mittel- und osteuropäische Länder, Länder in Lateinamerika und Asien, Republik Südafrika).

2. Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand: 30.6.2001) eingetretene Ereignisse

2.1. Bundesrepublik Jugoslawien

Am 23. Mai 2001 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien vor. Er sah die Gewährung eines Darlehens über 225 Mio. EUR mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren sowie von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 75 Mio. EUR vor. Am 16. Juli 2001 beschloss der Rat eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien in der genannten Form. Am 10. Dezember 2001 beschloss der Rat, diesen Beschluss dahingehend zu ändern, dass zusätzliche 45 Mio. EUR in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bereitgestellt werden. Damit beläuft sich die Zuschusskomponente dieser Finanzhilfe jetzt auf maximal 120 Mio. EUR.

2.2. Garantie der Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank für Vorhaben in der Bundesrepublik Jugoslawien

Am 6. November 2001 beschloss der Rat die Änderung des Beschlusses 2000/24/EG zwecks Ausdehnung der Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank auf Darlehen für Vorhaben in der Bundesrepublik Jugoslawien. Für diese Darlehen gilt eine Obergrenze von insgesamt 350 Mio. EUR. Die Garantie ist auf 65 % der vom Rat festgesetzten Obergrenze von 350 Mio. EUR begrenzt.

2.3. Garantie der Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank für Vorhaben im russischen Ostseebecken

Am 6. Juni 2001 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über eine Garantie der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus einer Darlehenssonderaktion für ausgewählte Umweltprojekte im russischen Ostseebecken im Rahmen der Nördlichen Dimension vor. Die Kommission schlug vor, die allgemeine Obergrenze für die eröffneten Darlehen auf 100 Mio. EUR festzusetzen. Ferner sollte die Garantie der Gemeinschaft für die im Rahmen des Beschlusses eröffneten EIB-Darlehen durch Ausdehnung der Globalgarantie der Gemeinschaft in Höhe von 65 % erfolgen, die der EIB im Rahmen des allgemeinen Mandats für Darlehen außerhalb der Gemeinschaft gewährt wurde. Am 6. November 2001 beschloss der Rat, der Europäischen Investitionsbank für die Darlehen, die sie im Rahmen dieser Darlehenssonderaktion für Investitionsvorhaben im russischen Ostseebecken im Rahmen der Nördlichen Dimension vergibt, eine Garantie zu gewähren. Die allgemeine Obergrenze für die eröffneten Darlehen beträgt 100 Mio. EUR. Der EIB wird ausnahmsweise eine Garantie der Gemeinschaft von 100 % zur Verfügung gestellt. Die Garantie gilt für die Darlehen, die innerhalb von drei Jahren nach Erlass des Beschlusses unterzeichnet werden. Haben die von der EIB unterzeichneten Darlehen nach Ablauf dieser drei Jahre die Obergrenze von 100 Mio. EUR nicht erreicht, so verlängert sich dieser Zeitraum automatisch um sechs Monate.

3. Risikosituation

Bei der Evaluierung der Risiken für den Gemeinschaftshaushalt können zwei Kriterien zugrunde gelegt werden:

- der (vielfach von den Banken herangezogene) zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstehende Gesamtkapitalbetrag im Rahmen der betreffenden Transaktionen (siehe Darstellung in Tabelle 1);

- der spezifisch haushaltstechnische Ansatz der Bewertung der maximalen Risiken einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Garantie in den einzelnen Haushaltsjahren.

Der zweite Ansatz lässt sich wiederum unter zwei Gesichtspunkten beurteilen:

- einmal unter ausschließlicher Berücksichtigung der bis zum Berichtszeitpunkt ausgezahlten Beträge, wobei man davon ausgeht, dass keine vorfristigen Rückzahlungen erfolgen (dies entspräche der Untergrenze des maximalen Risikos für den Gemeinschaftshaushalt; siehe Tabelle 2);

- zum anderen unter Einbeziehung der voraussichtlichen Auswirkungen aller vom Rat beschlossenen oder von der Kommission vorgeschlagenen Transaktionen auf die Haushalte der kommenden Jahre bei Annahme der Kommissionsvorschläge (dies entspräche der Obergrenze des maximalen Risikos für den Gemeinschaftshaushalt; siehe Tabelle 3).

Mit dem letztgenannten Ansatz lässt sich bereits die Größenordnung der mit den derzeitigen Vorschlägen verbundenen Risiken abschätzen. Hierbei sind verschiedene Faktoren wie Auszahlungszeitpunkt, Rückzahlungsmodalitäten, Zinssatz [1] und Wechselkurs [2] maßgeblich, für die zunächst nur Hypothesen herangezogen werden können (Einzelheiten sind dem Anhang zu entnehmen).

[1] Ausgegangen wird von einem durchschnittlichen Zinssatz von 8 % für EIB-Darlehen. Bei den Anleihen/Darlehen wird ein durchschnittlicher Zinssatz von 4,4 % unterstellt. Bei den neuen Transaktionen in Tabelle 3 wird ein Zinssatz von 4,89 % angesetzt.

[2] Für Darlehen in anderen Währungen als Euro werden die Wechselkurse vom 31.12.2001 zugrunde gelegt.

Die Ergebnisse dieser hypothetischen Berechnungen sind - aufgeschlüsselt nach Gemeinschafts- und Drittländern - den Tabellen 1 bis 3 zu entnehmen.

Ferner ist anzumerken, dass die dort aufgeführten globalen Zahlen ganz unterschiedliche Risikoaspekte beinhalten: Darlehen für ein bestimmtes Land (Finanzhilfen), Darlehen für Vorhaben, die durch Sicherheitsleistungen der Begünstigten garantiert werden (Beispiel: NGI- bzw. EIB-Finanzierungen).

Das Gesamtrisiko, das Risiko bei Darlehen für die Mitgliedstaaten und das Risiko bei Darlehen für Drittländer werden nachstehend gesondert analysiert.

3.1. Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zum Berichtszeitpunkt

Einzelheiten hierzu sind der Tabelle 1 zu entnehmen.

Zum Berichtszeitpunkt beläuft sich das Gesamtrisiko auf 15 443 Mio. EUR, gegenüber 15 041 Mio. EUR zum Ende des letzten Halbjahres; dies entspricht einer Zunahme um 2,7 % [3].

[3] Die Entwicklung im letzten Halbjahr erklärt sich teilweise durch Wechselkursänderungen bei den Darlehen in anderen Währungen als Euro.

In der folgenden Tabelle sind alle Transaktionen aufgeführt, die sich seit Vorlage des letzten Berichts auf die Höhe des insgesamt ausstehenden Kapitalbetrags ausgewirkt haben.

// Mio. EUR

Ausstehender Kapitalbetrag zum 30.6.2001 // 15 041.00

Rückzahlung von Darlehen

Euratom

NGI

Finanzhilfen

EIB //

0.00

- 83.50

- 252.00

- 533.00

Auszahlung von Darlehen

Euratom

Finanzhilfen

EIB //

0.00

225.00

900.00

Veränderung des Wechselkurses der übrigen Darlehenswährungen gegenüber dem Euro // 145.50

Ausstehender Kapitalbetrag zum 31.12.2001 // 15 443.00

Die ausstehenden Kapitalbeträge bei Darlehen an Mitgliedstaaten belaufen sich zum Berichtszeitpunkt auf 52 Mio. EUR, das sind 59,0 % weniger als zum 30.6.2001.

Bei den Darlehen an Drittländer beläuft sich der ausstehende Kapitalbetrag zum Berichtszeitpunkt auf insgesamt 15 391 Mio. EUR, was einem Anstieg um 3,2 % gegenüber dem vorhergehenden Halbjahr entspricht.

3.2. Jährliche maximale Risiken für den Gemeinschaftshaushalt aus den bis zum Berichtszeitpunkt ausgezahlten Darlehen

Einzelheiten dazu sind der Tabelle 2 zu entnehmen.

Das Gesamtrisiko für das erste Halbjahr 2002 beläuft sich auf 1 602 Mio. EUR.

- Die Risiken für den Gemeinschaftshaushalt aus Transaktionen zugunsten der Mitgliedstaaten belaufen sich auf 11 Mio. EUR.

- Bei den Transaktionen zugunsten von Drittländern liegt das Gesamtrisiko bei 1 591 Mio. EUR.

3.3. Theoretisches jährliches Maximalrisiko für den Gemeinschaftshaushalt

Einzelheiten dazu sind der Tabelle 3 zu entnehmen.

Das Risiko für das Jahr 2002 beläuft sich auf 1 859 Mio. EUR. Ab 2003 erhöht sich das Risiko, und zwar bis auf 4 675 Mio. EUR im Jahr 2010.

- Bei den Mitgliedstaaten deckt sich die Entwicklung der maximalen Risiken mit der Beschreibung in Tabelle 2.

- Bei den Drittländern beträgt das Risiko im Jahr 2002 1 843 Mio. EUR. Ab dem Jahr 2003 steht im Zeitraum bis 2010 ein Risikoanstieg auf 4 675 Mio. EUR zu erwarten.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

4. Effektive Inanspruchnahme der Haushaltsgarantie

4.1. Rückgriff auf Kassenmittel

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften ist die Kommission befugt, im Rahmen des Schuldendienstes Zahlungen aus Kassenmitteln vorzuleisten. Dadurch lassen sich bei Zahlungsverzug eines Schuldners Zahlungsrückstände und dadurch bedingte Kosten vermeiden.

4.2. Inanspruchnahme des Garantiefonds

Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 wurde ein Garantiefonds für die Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen eingerichtet. Kommt der Empfänger eines von der Gemeinschaft gewährten Darlehens seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so kann der Garantiefonds in Anspruch genommen werden, der binnen drei Monaten nach dem Fälligkeitstermin die erforderliche Zahlung anstelle des säumigen Schuldners leistet. Bei Schuldnerausfällen in Verbindung mit aus dem Gemeinschaftshaushalt garantierten EIB-Darlehen tritt die Gemeinschaft binnen drei Monaten ab Eingang des Garantieabrufschreibens der EIB finanziell ein. Die Bank wird von der Kommission ermächtigt, die entsprechenden Beträge aus dem Garantiefonds zu entnehmen.

Die zwischen dem Zeitpunkt der Leistung des Kassenmittelvorschusses und der Intervention des Garantiefonds anfallenden Verzugszinsen werden ebenfalls aus dem Fonds vorgeschossen und der Kasse zurückerstattet.

Im Laufe des letzten Halbjahrs ist der Garantiefonds für folgende Schuldnerländer eingetreten:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4.3. Zahlungsrückstände zum Berichtszeitpunkt

Zum 31.12.2001 waren alle von der Bundesrepublik Jugoslawien geschuldeten Beträge aus durch eine Gemeinschaftsgarantie besicherten EIB-Darlehen an die EIB zurückgezahlt. Am 23.10.2001 wurden auf das EU-Verbindungskonto des Garantiefonds ingesamt 162 345 253,00 EUR übertragen.

5. Analyse der theoretischen Darlehens- und Garantiekapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern

Durch den Garantiefonds- und Garantiereservemechanismus wird die Darlehens- und Garantiekapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern de facto eingeschränkt, da die Mittel, die zur Absicherung jedes neuen Darlehensbeschlusses (bzw. jeder neuen Jahrestranche bei mehrjährigen Transaktionen) bereitgestellt werden können, den in der Finanziellen Vorausschau unter der Rubrik "Garantiereserve" eingesetzten Betrag nicht überschreiten dürfen [4].

[4] In der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 ist ein Betrag von 200 Mio. EUR zu Preisen von 1999 vorgesehen.

Die Darlehenskapazität zu einem gegebenen Zeitpunkt entspricht dem Gegenwert des bei der Garantiereserve verfügbaren Spielraums. Dieser wiederum ist gleich der Differenz zwischen dem Gesamtreservebetrag und dem (geschätzten) Betrag der Garantiefondsdotierung zur Sicherung der beschlossenen und in Vorbereitung befindlichen Darlehenstransaktionen.

Tabelle 4 gibt einen Überblick über die voraussichtliche Darlehenskapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern - in Übereinstimmung mit dem Garantiefondsmechanismus - im Zeitraum 2001-2004. Die hierbei verwendeten Berechnungsmethoden sowie die entsprechenden Rechtsvorschriften werden im Anhang zu diesem Bericht im Einzelnen erläutert.

Nach Maßgabe der bereits ergangenen Beschlüsse des Rates sowie der unterbreiteten und in Vorbereitung befindlichen Beschlussentwürfe (vgl. Tabelle 4) dürfte die Garantiereserve 2002 in Höhe von 163,74 Mio. EUR in Anspruch genommen werden, womit Ende 2002 ein Spielraum von 49,26 Mio. EUR verbliebe.

Berücksichtigt man die Auswirkungen der Garantiefondsdotierung im Hinblick auf bereits beschlossene Darlehen sowie im Hinblick auf für das Jahr 2002 vorgeschlagene und in Vorbereitung befindliche Darlehen auf die Garantiereserve, so ergibt sich folgende noch verfügbare jährliche Darlehenskapazität:

- 547,33 Mio. EUR für Darlehen mit einer 100%igen Garantie des Gemeinschaftshaushalts oder

- 842,05 Mio. EUR für Darlehen mit einer 65%igen Garantie (gemäß dem Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999).

Zum 31.12.2001 beläuft sich der Gesamtbetrag der Kapitalverbindlichkeiten im Rahmen von Darlehens- und Garantietransaktionen zugunsten von Drittländern zuzüglich der fälligen und nicht gezahlten Zinsen auf 15 391,00 Mio. EUR.

Mio. EUR

// Situation zum 31.12.2001

1. Betrag der A/D // 1 654.00

2. Betrag der EIB-Darlehen // 13 737.00

3. Betrag der Zahlungsausfälle // 0.00

4. Verzugszinsen // 0.00

- Fällige, nicht gezahlte Zinsen [5] // 0.00

[5] Fällige und nicht gezahlte Zinsen im Sinne der Garantiefonds-Verordnung.

INSGESAMT // 15 391.00

Das Verhältnis zwischen Fondsmitteln und Verbindlichkeiten im Sinne der Garantiefonds-Verordnung liegt damit bei 11,39 % und übersteigt folglich den in der Verordnung 1149/99 zur Änderung der Verordnung 2728/94 festgelegten Zielwert von 9 %. Die Verordnung sieht vor, dass der zum Jahresende überschüssige Betrag einer besonderen Haushaltslinie des Einnahmenansatzes des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften zugewiesen wird.

Der Überschuss zum Ende des Haushaltsjahres 2001 beläuft sich auf 372,46 Mio. EUR. Er wird dem Haushalt im zweiten Halbjahr 2002 wieder zugeführt.

6. Stand des Garantiefonds zum Berichtszeitpunkt

Zum 31.12.2001 beläuft sich das Aufkommen im Garantiefonds auf 1 774 Mio. EUR. Im zweiten Halbjahr 2001 entwickelte sich der Fonds wie folgt:

- Garantieleistung aus dem Fonds in Höhe von 9,75 Mio. EUR für neue Zahlungsausfälle;

- verspätete Rückzahlung der Rückstände der Bundesrepublik Jugoslawien in Höhe von insgesamt 162,34 Mio. EUR;

- Nettoerträge aus Anlagen des Fonds in Höhe von rund 74,07 Mio. EUR;

- Auszahlung von 207,2 Mio. EUR aus der Garantiereserve 2001;

- Rückzahlung des Fondsüberschusses zum 31.12.2001 in Höhe von 372,46 Mio. EUR an den Gemeinschaftshaushalt.

7. Relative Solidität

Das Verhältnis zwischen dem bis zum 31.12.2001 in den Garantiefonds eingezahlten Betrag (1 774 Mio. EUR) und dem nach Tabelle 3 für 2002 erwarteten maximalen jährlichen Risiko aus Darlehen an Drittländer (= Gesamtbetrag der Kapital- und Zinsfälligkeiten: 1 843 Mio. EUR) beträgt 96 %.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Teil II: Evaluierung der potenziellen Risiken: Allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage der Drittländer, die Empfänger der umfangreichsten Darlehen sind

1. Einleitung

Die in Teil I dieses Berichts genannten Zahlen informieren über quantitative Aspekte der Risiken, die den Gemeinschaftshaushalt belasten. Daneben ist jedoch auch die Qualität der Risiken zu berücksichtigen, die mit der Art der jeweiligen Transaktionen und der Bonität der Darlehensnehmer zusammenhängt. Im Folgenden werden die jüngsten Entwicklungen analysiert, die sich auf die Risikosituation insgesamt auswirken können.

Die in Teil II vorgelegte Länderrisikobewertung enthält für jedes Drittland, das eine Finanzhilfe der EG erhält und seine Verbindlichkeiten daraus noch nicht vollständig zurückgezahlt hat, eine Tabelle mit Risiko-Indikatoren (vgl. Anhänge). Ergänzt werden diese Angaben durch eine Beschreibung der Situation in den Ländern, für die seit dem letzten Bericht über das erste Halbjahr 2001 neue aussagekräftige Informationen vorliegen, die sich auf die Risikobewertung auswirken.

Die Bewertung in diesem Teil erstreckt sich vor allem deswegen nicht auf andere Länder als die obengenannten, weil das Engagement der Gemeinschaft in anderen Ländern (insbesondere durch Garantien für EIB-Darlehen) nur einen kleinen Bruchteil ihres Gesamtengagements ausmacht und außerdem zwischen den Ländern breit gestreut ist.

2. Beitrittsländer

2.1. Bulgarien

2001 setzte sich das starke Wirtschaftswachstum, wenn auch in etwas geringerem Tempo als im Jahr 2000 fort (4,7 % in den ersten drei Quartalen 2001 gegenüber 5,8 % im Jahr 2000). Die Industrieproduktion wuchs in den ersten neun Monaten des Jahres 2001 um 9 %. Während die ausländischen Direktinvestitionen hinter denen des Jahres 2000 zurückblieben, nahmen die Inlandsinvestitionen zu, was dem infolge der wirtschaftlichen Stabilität und der Wirtschaftsreformen gestiegenen Vertrauen der Unternehmen zuzuschreiben ist. Die Arbeitslosigkeit sank in der zweiten Jahreshälfte um etwa einen halben Prozentpunkt, war aber mit fast 17 % nach wie vor hoch.

Die Currency-Board-Regelung (1 EUR = 1,96 BGN) wurde während des gesamten Zeitraums eingehalten, und die Regierung plant, zumindest bis zum EU-Beitritt an ihr festzuhalten. Gleichwohl beschleunigte sich die Inflation Ende 2000 und in der ersten Jahreshälfte 2001 und erreichte sogar 12 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum, ging danach aber stetig auf rund 5 % (Herbst 2001) zurück.

Das Leistungsbilanzdefizit betrug im Jahr 2001 Schätzungen zufolge 6,5 % des BIP und lag damit geringfügig über dem des Jahres 2000. Der Dienstleistungsbilanzüberschuss nahm vor allem infolge der Tourismuseinnahmen weiter zu, während sich das Handelsbilanzergebnis etwas verschlechterte.

Die öffentlichen Finanzen Bulgariens sind immer noch gesund. Das Staatsdefizit belief sich im Jahr 2000 auf 1,1 % des BIP und für das Jahr 2001 - ein Wahljahr - geht man davon aus, dass die endgültigen Ist-Zahlen unter 1 % des BIP liegen werden. Für 2002 rechnet man mit einem Defizit von 0,8 %, während die öffentlichen Haushalte im Jahr 2003 in etwa ausgeglichen sein sollen. Gleichzeitig geht der öffentliche Schuldenstand rasch zurück, von deutlich über 100 % des BIP im Jahr 1997 auf etwa 69 % des BIP Ende 2001 (72,2 % im 3. Quartal 2001).

Mitte Dezember 2001 erzielten der IWF und die neue bulgarische Regierung Einvernehmen über ein weiteres Programm. Die neue Bereitschaftskreditvereinbarung wurde im Februar vom IWF-Direktorium gebilligt, doch stuften die Rating-Agenturen die bulgarischen Staatstitel bereits vorher herauf (Moody's Investors Services hoben das Rating Bulgariens am 19. Dezember 2001 von B2 auf B1 an; Fitch sowie Standard & Poor's verbesserten das Rating am 14. Januar 2002 von B+ auf BB-).

2.2. Litauen

Verschiedene Indikatoren deuten darauf hin, dass sich die Wirtschaftslage in Litauen verbessert. Das in der letzten Prognose für 2000 veranschlagte BIP-Wachstum wurde um 0,6 Prozentpunkte auf 3,9 % nach oben revidiert. Das Wachstum im Jahr 2000 beruhte in starkem Maße auf der kräftigen Exportentwicklung, und obwohl sich die Wirtschaftslage bei vielen von Litauens Handelspartnern verschlechterte, hat sich dieser Trend fortgesetzt. Dieser Entwicklung ist es zu verdanken, dass sich das starke Wachstum im Jahr 2001 fortsetzte. Nach vorläufigen Zahlen dürfte sich das Wachstum auf 5,8 % belaufen. Eine bedeutende Veränderung gegenüber der Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre besteht jedoch in der 2001 verzeichneten Zunahme der Bruttoanlageinvestitionen, die für ein potentielles Wachstum in den kommenden Jahren wichtig ist.

Trotz des starken Wachstums blieb die Inflation relativ gering. Die Verbraucherpreise stiegen 2001 um durchschnittlich 1,3 %. Zu der geringen Inflation trug die Aufwertung des Litas gegenüber dem Euro bei. Mit der Ankoppelung des Litas an den Euro ab Februar 2002 und der Belebung der Inlandsnachfrage dürfte die Inflation in Zukunft jedoch etwas höher ausfallen.

Auch wenn sich die Arbeitslosigkeit gegenüber ihrem Hoechststand von Anfang 2001 etwas verringert hat, ist kein klarer Abwärtstrend zu erkennen. Mit einer in der Arbeitskräfteerhebung ausgewiesenen Arbeitslosenquote von 16,5 % im zweiten Quartal 2001 stellt dies nach wie vor eines der gravierendsten Probleme für die Wirtschaft dar. Die Segmentierung des Arbeitsmarktes könnte weiteres Wachstum in den kommenden Jahren behindern.

Die kräftige Exportentwicklung hat in Verbindung mit der schwachen Inlandsnachfrage zu einem deutlichen Rückgang des Leistungsbilanzdefizits geführt. In den ersten drei Quartalen 2001 belief sich das Leistungsbilanzdefizit auf 3,3 % des BIP, gegenüber 5,0 % im Jahr zuvor. Gleichzeitig haben die ausländischen Direktinvestitionen zugenommen und das Leistungsbilanzdefizit der ersten drei Quartale 2001 in voller Höhe gedeckt.

Litauen hat eine straffe Finanzpolitik verfolgt, um das Haushaltsdefizit zu reduzieren, das 1999 mit 7,8 % des BIP einen Hoechststand erreichte. Im Jahr 2000 sank es auf 2,8 %, und der für 2001 angestrebte Zielwert von 1,4 % des BIP ist offensichtlich erreichbar, da sich sowohl der Staatshaushalt als auch das Sozialversicherungsbudget besser entwickelt haben als erwartet. Für 2002 liegt der Zielwert bei 1,5 % des BIP. In den kommenden Jahren dürfte das Haushaltsdefizit in etwa auf diesem Niveau verharren, da die im Rahmen der Strukturreformen (wie Rentenreform, Rückzahlung von Spargeldern usw.) anfallenden Ausgaben keinerlei weitere Senkung des Haushaltsdefizits zulassen.

2.3. Rumänien

In der zweiten Jahreshälfte 2001 hat sich die Wirtschaftslage weiter verbessert. Die Regierung handelte eine erneute IWF-Unterstützung aus und begann, von ihrem übermäßig expansionistischen auf einen restriktiveren politischen Kurs überzugehen. Das Leistungsbilanzdefizit weitete sich aus, ließ sich jedoch ohne Weiteres finanzieren, da alle großen Rating-Agenturen die rumänischen Titel heraufstuften. Angesichts der aus der Wachstumsverlangsamung der Weltwirtschaft resultierenden schwachen Exportentwicklung und da es den Behörden wiederholt nicht gelang, die Einkommenspolitik und die Finanzdisziplin nachhaltig zu straffen, sind die makroökonomischen Aussichten trotz der jüngsten Fortschritte weiterhin unsicher.

Bedingt durch die Zunahme des Lageraufbaus und des Konsums der privaten Haushalte wuchs das BIP in den ersten neun Monaten 2001 um 5,1 %. Die Finanz- und die Einkommenspolitik wurden anfänglich gelockert und trugen so dazu bei, dass sich der Aufschwung festigte; in der zweiten Jahreshälfte fand jedoch eine erneute Straffung statt. Dadurch wurden die Behörden in die Lage versetzt, ihr Defizitziel von 3,5 % des BIP zu erreichen, die Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits, das im November 2001 bei 5,0 % des BIP lag, zu bremsen und die jährliche Inflation trotz einer starken Erhöhung der Energiepreise um rund 10 Prozentpunkte auf 30,3 % zum Jahresende 2001 zurückzuführen. Infolge der verbesserten Wirtschaftslage stuften alle drei großen Rating-Agenturen die rumänischen Schulden herauf und eröffneten dem Land dadurch die Möglichkeit, sich an den internationalen Märkten zu besseren Bedingungen zu finanzieren. Die Auslandsverschuldung, die Ende Oktober bei 30,2 % des projizierten BIP lag, nahm zu, blieb jedoch im internationalen Vergleich gering.

Am 31. Oktober 2001 genehmigte das IWF-Direktorium eine Bereitschaftskredit vereinbarung mit einer Laufzeit von 18 Monaten im Umfang von 300 Mio. SZR (383 Mio. USD) zur Unterstützung eines Programms, das auf eine allmähliche Rückführung der Inflation und eine maßvolle außenwirtschaftliche Anpassung bei weiterhin stetigem Wirtschaftswachstum abzielt.

Im Vorfeld der Vereinbarung mit dem IWF wurden Strukturreformen wieder in Gang gebracht, insbesondere im Energiebereich; hier begannen die Behörden, die Tarife anzuheben, mit dem Ziel, letztendlich kostendeckende Preise zu erzielen. Der Verkauf des mit hohen Verlusten arbeitenden Stahlunternehmens SIDEX ist als ein großer Erfolg des Privatisierungsprogramms der Regierung zu verbuchen. Insgesamt kam man jedoch nur langsam voran, da die Behörden die mit dem IWF als Richtwert vereinbarten Privatisierungsziele verfehlten. Auch bei der Verbesserung der Gebührenerhebungsquote der Energieversorgungsunternehmen sowie der Verringerung der Zahlungsrückstände gegenüber der Regierung kam es zu Zielabweichungen.

3. Westliche Balkanländer

3.1. Bosnien und Herzegowina

In der zweiten Jahreshälfte gewannen die Reformfortschritte der Regierungen der neuen Teilstaaten, die zu Beginn 2001 gebildet worden waren, an Schwung. Nach den makroökonomischen Daten für 2001 schwächte sich das BIP-Wachstum weiter ab, und die Behörden erwarten eine Wachstumsrate von rund 5-6 % für das gesamte Jahr 2001, während man ursprünglich von 8 % ausgegangen war. Schätzungen zufolge sind rund 40 % der Erwerbsbevölkerung arbeitslos, womit das Land eine der höchsten Arbeitslosenquoten der Westlichen Balkanländer aufweist. Nach vorläufigen Schätzungen hat sich die im Jahr 2000 im Verhältnis zum BIP hohe Auslandsfinanzierung (44 %) im Jahr 2001 stark rückläufig entwickelt (23 %). Dank der strikten Einhaltung der Currency-Board-Regelung blieb die Inflation (mit schätzungsweise rund 4,5 % im Jahr 2001) gedämpft und der Wechselkurs der konvertiblen Marka (KM) weiterhin im Verhältnis 1:1 fest an die DEM (den Euro) gekoppelt. Die Staatsausgaben sind nach wie vor sehr hoch; sie lagen Schätzungen zufolge im Jahr 2001 bei 44 % des BIP. Unerwartet hohe Defizite zwangen den Staat, gegen Ende des Jahres Maßnahmen zu treffen, um die laufenden Ausgaben mit den verfügbaren Mitteln in Einklang zu bringen.

Der im Jahr 2000 einsetzende Exportaufschwung (der teilweise der erneuten Öffnung des jugoslawischen Markts zu verdanken war) und der Importrückgang (der vor allem auf die geringeren Gebermittel für den Wiederaufbau zurückzuführen war) setzen sich fort. Folglich verringerte sich das Leistungsbilanzdefizit, allerdings nur langsam (von 22,2 % des BIP im Jahr 2000 auf 20,8 % im Jahr 2001, ohne Transferleistungen). Das ungünstige Geschäftsklima erklärt, warum es bislang kaum gelungen ist, die dringend benötigten ausländischen Investitionen ins Land zu holen - in diesem Bereich gehört Bosnien und Herzegowina zu den Schlusslichtern unter den mittel- und osteuropäischen Ländern (nur 164 Mio. USD im Jahr 2001).

Nachdem der IWF die letzten Prüfungen der im Mai 1998 unterzeichneten Bereitschaftskreditvereinbarung im Mai 2001 abgeschlossen hat, führen die Behörden von Bosnien und Herzegowina zurzeit Verhandlungen über eine neue Bereitschaftskreditvereinbarung. Die langsamen Fortschritte der Behörden von Bosnien und Herzegowina in Schlüsselbereichen sowie die Ereignisse vom 11. September haben die Unterzeichnung der neuen Bereitschaftskreditvereinbarung verzögert, die nun in den ersten Monaten 2002 zum Abschluss gebracht werden dürfte.

Die Auslandsverschuldung ist immer noch hoch (rund 55,7 % des BIP im Jahr 2001), was zum Teil auf die Übernahme erheblicher Altlasten des ehemaligen Jugoslawiens zurückzuführen ist. Der Schuldendienst im Verhältnis zu den Exporten ist jedoch vergleichsweise niedrig, da ein Großteil der Schulden zu vergünstigten Konditionen aufgenommen wurde und vorteilhafte Umschuldungsvereinbarungen getroffen wurden. Keine der Rating-Agenturen gibt Risikoindikatoren für Bosnien und Herzegowina an. Nach EBWE-Indikatoren für die Reformfortschritte in den mittel- und osteuropäischen Ländern war Bosnien und Herzegowina gegen Ende 2001 am unteren Ende der Skala einzuordnen, wenngleich gewisse Fortschritte bei der Privatisierung großer Unternehmen zu verzeichnen waren. Obwohl Bosnien und Herzegowina seine Auslandsschulden 2001 stets pünktlich bedient hat, ist das Länderrisiko wegen der hohen Auslandsverschuldung und des hohen Leistungsbilanzdefizits in Verbindung mit der erwarteten rückläufigen Entwicklung der Auslandsfinanzierung nach wie vor erheblich. Die Mechanismen, die die Transfers der Teilstaaten an den Staat zur Bedienung der Schulden regeln, müssen verbessert werden.

3.2. Bundesrepublik Jugoslawien

Ein Jahr nach dem politischen Wandel, der sich Ende 2000 in der Bundesrepublik Jugoslawien vollzogen hat, haben die Behörden bei der Wiederherstellung der makroökonomischen Stabilität, der Liberalisierung des Wechselkurs-, des Preis- und des Handelssystems sowie bei der Verbesserung des Marktvertrauens im Rahmen der vom IWF unterstützten Programme erhebliche Fortschritte erzielt. Das reale BIP wuchs im Jahr 2001 um rund 5,5 % (einschließlich des rund 3,5%igen Wachstums in Montenegro). Auch 2001 wurde eine restriktive Geldpolitik verfolgt, und die Ausweitung der Geldbasis um 30 % war vor allem auf Käufe der Nationalbank Jugoslawiens auf den Devisenmärkten zurückzuführen. Die Inflationsrate, die Ende 2000 noch bei 115 % gelegen hatte, verringerte sich ganz erheblich auf rund 40 % Ende 2001 (in Montenegro erreichte sie 25 % nach 22 % im Jahr 2000), und das konsolidierte Staatsdefizit (vor Zuschüssen) konnte auf 2,4 % des BIP begrenzt werden, während das ursprüngliche Programmziel bei 6,1 % gelegen hatte.

Die Zahlungsbilanz wies 2001 ein zunehmendes Handelsbilanzdefizit von schätzungsweise 3 000 Mio. USD auf. Das Leistungsbilanzdefizit wurde dagegen durch hohe Überweisungen aus dem Ausland und Einnahmen aus Dienstleistungen auf rund 1 075 Mio. USD (vor Zuschüssen) begrenzt. Nach vorläufigen Zahlungsbilanzprojektionen der Behörden für 2002 wird sich das Leistungsbilanzdefizit infolge der Erhöhung des Schuldendienstes sowie der vom Ausland finanzierten projektbezogenen Einfuhren auf rund 1 500 Mio. USD (vor Zuschüssen) belaufen. Der Dinar blieb stabil bei 30 YUM für 1 DEM, während die Bruttowährungsreserven im Januar 2002 rund 1 300 Mio. USD erreichten (gegenüber 605 Mio. USD im Januar 2001).

Bei der Umstrukturierung der hohen Auslandsschulden der Bundesrepublik Jugoslawien, die Ende 2001 bei ca. 12,2 Mrd. USD bzw. 140 % des BIP lagen, wurden beträchtliche Fortschritte erzielt. Was die multilateralen Schulden anbelangt, so hat die Bundesrepublik Jugoslawien ihre Zahlungsrückstände gegenüber IWF und EIB in vollem Umfang beglichen und eine Umschuldungsvereinbarung mit der Weltbank geschlossen. Die Vereinbarung zwischen dem Pariser Club und der Bundesrepublik Jugoslawien stellt ebenfalls ein wichtiges Element zur Förderung einer tragfähigen außenwirtschaftlichen Position des Landes dar. Sie sieht die schrittweise Senkung des Netto-Gegenwartswerts der Verpflichtungen gegenüber den Gläubigerländern des Pariser Clubs (ca. 4,5 Mrd. USD) um 66 % bis zum Jahr 2005 und die Umschuldung des restlichen Schuldenbetrags über einen Zeitraum von 22 Jahren mit 6 tilgungsfreien Jahren vor. Die vereinbarte Hilfe ist an die Auflage geknüpft, dass die Bundesrepublik Jugoslawien eine neue dreijährige Bereitschaftskreditvereinbarung im Rahmen der Erweiterten Fondsfazilität aushandelt und erfolgreich umsetzt. Die Regierung hofft, Anfang 2002 bilaterale Vereinbarungen mit den Gläubigerländern des Pariser Clubs schließen zu können und bemüht sich aktiv um eine ähnliche Vereinbarung mit den Gläubigerländern des Londoner Clubs. Abgesehen von den Verbindlichkeiten gegenüber EIB und Weltbank haben Serbien und Montenegro bisher keine politische Vereinbarung zur Aufteilung der Auslandsverbindlichkeiten getroffen. Beide Republiken haben jedoch in ihren Haushalten für 2002 Mittelbindungen für den Schuldendienst vorgenommen, die sie als konservativ betrachten.

3.3. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Infolge der in der ersten Jahreshälfte verzeichneten sicherheitspolitischen Krise sank das BIP deutlich um rund 4,6 %. Die öffentlichen Finanzen wiesen 2001 ein Defizit von schätzungsweise rund 6,7 % des BIP auf. Die Arbeitslosigkeit blieb mit 29,5 % Ende 2001 sehr hoch und spiegelt das niedrige Produktionsniveau wider. Trotz der Krise konnte sich das Land eine gewisse makroökonomische Stabilität erhalten. Dank einer auf der Wechselkursanbindung an den Euro beruhenden konservativen Geldpolitik, welche das Land davor bewahrte, in eine Spirale hoher Inflation zu geraten, verharrte die Verbraucherpreisinflation 2001 bei rund 5,3 %.

Durch die Krise wurde der Außenhandel stark beeinträchtigt. Im Vergleich zu 2000 war der Importrückgang (-348 Mio. USD) stärker als der Exportrückgang (-161 Mio. USD), so dass sich das Handelsbilanzdefizit verringerte (-187 Mio. USD). Dagegen stieg das Leistungsbilanzdefizit drastisch an und erreichte 10,6 % des BIP. Vor allem dank hoher Privatisierungseinnahmen aus dem Verkauf einer 51%igen Beteiligung an der Telekommunikationsgesellschaft blieb das Volumen der Hartwährungsreserven mit rund 779 Mio. USD am Jahresende - das entspricht den Ausfuhren von 4,9 Monaten - beträchtlich.

Nachdem die Auflagen des vorhergehenden IWF-Programms seit dem Frühjahr nicht mehr eingehalten worden waren, erzielten die Behörden Ende 2001 mit dem IWF eine Einigung über ein von IWF-Mitarbeitern überwachtes Programm (,Staff Monitored Programme") mit einer Laufzeit von sechs Monaten, das einen makroökonomischen Rahmen festlegt (und am 1. Januar 2002 anlief). Die Behörden haben darauf hingewiesen, dass sie das Ziel verfolgen, noch im Laufe des Jahres 2002 mit dem IWF eine neue Vereinbarung über eine erweiterte Kredittranche zu schließen.

Ende 2001 belief sich die Auslandsverschuldung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Verhältnis zum BIP auf 39 %, und das Land kam seinen Schuldendienstverpflichtungen nach. Alles in allem war das Länderrisiko in der zweiten Jahreshälfte 2001 nach wie vor hoch. Wirtschaftlich gewährleistet das ,Staff Monitored Programme" eine bessere Finanzdisziplin und ist der erste Schritt zu einer ehrgeizigeren Vereinbarung. Politisch wurden bedeutende Fortschritte erzielt, wie die am 13. August unterzeichnete Rahmenvereinbarung, die die Grundlage für eine friedliche Lösung schafft, die am 16. November erfolgte Verabschiedung der Verfassungsänderungen durch das Parlament und das im Januar 2002 verabschiedete Gesetz über die lokale Selbstverwaltung. Neueren Informationen zufolge setzen sich die ethnischen Spannungen jedoch fort, und die Lage ist weiter labil.

4. Neue unabhängige Staaten

4.1. Armenien

Die Wachstumsrate der armenischen Wirtschaft erreichte 2001 den Rekordwert von ca. 9 % (gegenüber 6 % im Jahr 2000). Das Wachstum wurde sowohl durch die Exporte als auch durch die Inlandsausgaben gestützt. Die Exporte wuchsen um 14 %, während das Importniveau gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert blieb. Dagegen stieg der Einzelhandelsabsatz um 13 %. Da Armenien kaum Verbindung zu den Weltmärkten hat, wurde das Land von dem derzeitigen Konjunkturabschwung nicht berührt.

Im Jahr 2001 stiegen die Haushaltseinnahmen mit der verbesserten Steuererhebung, doch setzte sich diese positive Entwicklung im Verlaufe des Jahres nicht weiter fort, und gegen Ende des Jahres kam es zu Problemen beim Haushaltsvollzug. Die Einnahmenerhöhungen versetzten die Regierung in die Lage, die Zahlungsrückstände bei den Renten teilweise abzubauen. Das Staatsdefizit ist im Jahr 2001 nicht nennenswert zurückgeführt worden, und man geht davon aus, dass es bei fast 5 % des BIP verharrte. Die Geldpolitik wurde im Jahr 2001 allmählich gelockert, und die Verbraucherpreisinflation stieg von 0,4 % im Jahr 2000 auf 2,9 % im Jahr 2001 an, blieb damit jedoch weiterhin unter den projizierten 3,5 %. Der armenische Dram (AMD) war im Jahr 2001 mit einem Wechselkurs von etwa 560 AMD für 1 USD recht stabil. Das Leistungsbilanzdefizit (einschließlich Transferleistungen) hat sich im Jahr 2001 geringfügig auf 11 % des BIP verringert (von 14 % des BIP im Jahr 2000). Die Bruttowährungsreserven decken nach wie vor den Einfuhrbedarf von über drei Monaten und bewegen sich damit in einer komfortablen Höhe. Die Auslandsverschuldung belief sich Anfang 2001 auf rund 860 Mio. USD (rund 45 % des BIP) und hat sich im Laufe des Jahres nicht nennenswert verändert. Ende des Jahres handelte Armenien mit Russland eine Vereinbarung über einen Debt-Equity-Swap für seine Schulden von 94 Mio. USD aus. Diese Vereinbarung tritt 2002 in Kraft.

4.2. Belarus

Das reale BIP ist in den zwölf Monaten bis September 2001 um 3 % gewachsen. Trotz der Wachstumsfortschritte in der Industrie zeigen die Industrieunternehmen in zunehmendem Maße Anzeichen von Schwäche, einschließlich zunehmender Lagerbestände und sinkender Gewinne. Die Inflation hat sich stark rückläufig entwickelt, und der Wechselkurs ist relativ stabil.

Langfristige Programme von geringer Glaubwürdigkeit bilden nach wie vor den Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Die Währungsbehörden haben die Inflation stark abgebaut und Wechselkursinstabilität verhindert, versorgen die Regierung, die, um das Haushaltsdefizit einzudämmen, im Inland Zahlungsrückstände hat auflaufen lassen, jedoch weiterhin mit Finanzmitteln. Auch wenn die internationalen Finanzinstitutionen die jüngsten politischen Maßnahmen zum Teil unterstützt haben, deutet nichts darauf hin, dass in Kürze mit konsequenten Darlehensprogrammen zu rechnen ist.

Seit dem ersten Quartal 2001 war die Exporttätigkeit schwach, da sich der Auslandsabsatz auf dem russischen Markt gegenüber dem Vorjahr rückläufig entwickelte und auf den Märkten der Nicht-GUS-Staaten nur mäßig erhöhte. Diese Entwicklung dürfte kaum durch eine Zunahme der Exporte in nicht traditionelle Märkte ausgeglichen werden; eine derartige Steigerung dürfte ohne eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Vermarktung und des Vertriebs der belarussischen Waren in Europa kaum zu realisieren sein, und die Chancen, dass das Land Investitionen in dem hierfür erforderlichen Umfang anziehen könnte, sind verschwindend gering. Durch Importverzicht und Importsubstitutionsprogramme, die sich derzeit in einer positiven Handelsbilanz niederschlagen, wird sich die Zunahme der Importnachfrage langfristig nicht eindämmen lassen. Im Ergebnis dürfte sich das Leistungsbilanzdefizit mittelfristig beträchtlich ausweiten. Wegen der geringen Auslandsverschuldung (unter 10 % des BIP) ist die Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten jedoch nicht unmittelbar gefährdet.

4.3. Georgien

Mit einem realen BIP-Wachstum von 4,5 % (1,9 % im Jahr 2000) trat im Jahr 2001 eine Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ein. Diese Entwicklung war vor allem der Landwirtschaft zuzuschreiben, die sich von der letztjährigen Dürre erholte. Dagegen ging die Industrieproduktion um 1 % zurück.

Das Staatsdefizit wurde erheblich verringert (von -7 % im Jahr 1999 auf -4 % im Jahr 2000 und -2 % in der ersten Jahreshälfte 2001). Da bei der Einnahmenerhebung enttäuschenden Ergebnisse erzielt wurden, wurde die Konsolidierung der Finanzen durch anhaltende Eindämmung der Ausgaben erreicht. Folglich war die Regierung nicht in der Lage, die aufgelaufenen Ausgabenrückstände bei den Sozialleistungen wie geplant zu verringern. Die Gesamteinnahmen des Staates stiegen geringfügig auf ca. 14,5 % des BIP, womit das Land immer noch eine der niedrigsten Einnahmenquoten in der Region verzeichnet.

Die Währungsbehörden hielten an ihrer Zusage fest, sich weiterhin für eine niedrige Inflation einzusetzen. Die Verbraucherpreisinflation war mit 3,4 % am Jahresende (4,6 % Ende 2000) geringfügig niedriger als erwartet. Der nominale Wechselkurs des Lari sank 2001 um ca. 7 %, zuerst im Zusammenhang mit der Finanzkrise in der Türkei und danach infolge der Absetzung der Regierung im November 2001. Am Ende des Jahres lag der Wechselkurs des Lari bei ca. 2,15 GEL für 1 USD. Im Jahr 2001 weitete sich das Leistungsbilanzdefizit (einschließlich offizieller Transferleistungen), das im Vorjahr 5,5 % des BIP betragen hatte, noch geringfügig aus. Die ausländischen Direktinvestitionen sind nach der Zunahme im Jahr 2000 wieder gesunken, und bei der insgesamt ungünstigen Entwicklung des Investitionsklimas ist für 2002 kaum mit einer Umkehr des derzeitigen negativen Trends zu rechnen. Die Devisenreserven nahmen geringfügig zu, verharren jedoch bezogen auf den Einfuhrbedarf auf einem niedrigen Niveau (sie entsprechen dem Einfuhrbedarf von weniger als 1,5 Monaten). Die Auslandsverschuldung Georgiens belief sich am Jahresende auf knapp 1,7 Mrd. USD (rund 52 % des BIP). Nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Pariser Club im März 2001 wurden die bilateralen Gespräche mit den Gläubigern fortgesetzt. Alle bilateralen Gespräche dürften Anfang 2002 abgeschlossen sein; das gilt auch für die Gespräche mit Turkmenistan, dem größten nicht zum Pariser Club gehörenden Gläubigerland.

4.4. Republik Moldau

Das reale BIP-Wachstum der Republik Moldau dürfte in diesem Jahr wiederum mäßig ausfallen und mit 4-5 % in etwa dem des Vorjahres entsprechen; es wird jedoch durch die langsamen Reformfortschritte und die fehlende Diversifizierung der Wirtschaft behindert. Die relativ niedrige Inflation und die geringfügige Währungsschwäche werden einer weiteren realen Aufwertung entgegenstehen. Das Leistungsbilanzdefizit wird mit 5-7 % des BIP hoch bleiben. Seit dem vierten Quartal 2001 ist die Finanzpolitik erheblich gelockert worden.

Die Auslandsverschuldung des Landes ist in den letzten acht Jahren enorm gestiegen. Sie beträgt nun 1,5 Mrd. USD, oder 120 % des BIP. Nur 9 % dieser Gelder wurden in die Wirtschaft investiert, der Rest wurde zur Deckung der Haushalts- und Zahlungsbilanzdefizite verwendet.

2001 hat die Republik Moldau 110 Mio. USD für die Bedienung ihrer Auslandsschulden ausgegeben; dies entspricht einem Drittel der Haushaltseinnahmen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verbindlichkeiten 2002 - mit fälligen Tilgungszahlungen in Höhe von 200 Mio. USD - Rekordhöhen erreichen, wird die Regierung gezwungen sein, nach weiteren Umschuldungsmöglichkeiten zu suchen. Die Struktur der Auslandsschulden - je 20 % gegenüber IWF, Weltbank, dem russischen Gasmonopolisten Gazprom und den Gläubigerländern des Pariser Clubs, während sich der Rest auf eine Reihe multilateraler und kleiner bilateraler Gläubiger verteilt - schließt die Möglichkeit einer raschen, umfassenden Umschuldung aus. Schon im Jahr 2001 hat sich die Zahlung als schwierig erwiesen. Die Republik Moldau hatte Mühe, im Juni einer Eurobond-Zahlung in Höhe von 3,7 Mio. USD nachzukommen. Das Parlament verpflichtete die Zentralbank sogar, eine Kreditlinie über 30 Mio. USD für die Rückzahlung der Auslandsschuld zu eröffnen. Dies schlug sich in zunehmend negativen externen Bewertungen nieder. Die Rating-Agentur Moody's stufte das Rating des Landes für Fremdwährungsschulden auf Caa1 und sein Rating für Bankeinlagen auf Caa2 herab, während Fitch nur eine minimale Chance für eine fristgerechte Tilgung einer Eurobond-Anleihe im Umfang von 75 Mio. USD sieht.

Die Behörden der Republik Moldau suchten im März 2002 um ein Treffen mit den Gläubigerländern des Pariser Clubs nach, in der Hoffnung, eine Umschuldungsvereinbarung auszuhandeln. Dies erfordert jedoch eine Wiederaufnahme ihres IWF-Programms, die an eine Neuaushandlung der für die Verbindlichkeiten der Republik Moldau gegenüber Gazprom geltenden Konditionen und insbesondere die Aufkündigung der früher gewährten staatlichen Bürgschaft geknüpft ist.

4.5. Tadschikistan

Das reale BIP ist im Jahr 2001 Schätzungen zufolge um 6 % gestiegen (8,3 % im Jahr 2000). Das Wirtschaftswachstum hat neben dem Baumwoll- und dem Aluminiumsektor, die eine dominierende Stellung einnehmen, nach und nach auch andere Sektoren der Wirtschaft (wie Nahrungsmittelverarbeitung, Forstwirtschaft und Baumaterialien) erfasst. Die Aluminiumproduktion zog weiter an, und auch die Baumwollernte war gut, doch dämpften die rückläufigen Weltmarktpreise in beiden Sektoren die Ergebnisse. Die Auswirkungen der Dürrekatastrophe, von der die Region 2000-2001 heimgesucht wurde, sind noch immer spürbar. Die Getreideernte litt auch weiterhin unter der Dürre, die auch die Stromerzeugung beeinträchtigte, so dass zunehmende Nettostromeinfuhren erforderlich wurden.

Das Staatsdefizit betrug Schätzungen zufolge im Jahr 2001 rund 0,5 % des BIP (und entsprach damit in etwa demjenigen von 2000). Die Verschlechterung der Terms of Trade, die Dürre und die zusätzlichen Sicherheitsausgaben (im Zusammenhang mit der Lage im benachbarten Afghanistan) führten 2001 zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen.

Das Leistungsbilanzdefizit (das im Jahr 2000 6,3 % betragen hat) dürfte sich im Jahr 2001 auf rund 7 % des BIP erhöht haben. Der grenzüberschreitende Handel wurde durch zunehmende Schwierigkeiten an den Grenzen beeinträchtigt. Nach wie vor entfallen bis zu 65 % aller Exporteinnahmen auf Aluminium und Baumwolle, so dass die Handelsbilanz sehr empfindlich auf Schwankungen der Weltrohstoffpreise reagiert.

Nach der Straffung der Geldpolitik sank die Inflationsrate rasch auf rund 10 % in den ersten neun Monaten des Jahres 2001 (von durchschnittlich 33 % im Jahr 2000). Der tadschikische Somoni, der nach seiner Einführung im Oktober 2000 zuerst an Wert verloren hatte, stabilisierte sich 2001. Tadschikistans Auslandsverschuldung blieb im Jahr 2001 mit rund 1,3 Mrd. USD (schätzungsweise 116 % des BIP) im Großen und Ganzen konstant. Das Verhältnis des Netto-Gegenwartswerts der Auslandsverschuldung zu den Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben betrug 2001 rund 400 Prozent. Die Bruttowährungsreserven der Nationalbank decken den Einfuhrbedarf von weniger als 2½ Monaten.

4.6. Ukraine

Trotz des nachlassenden Weltwirtschaftswachstums konnte die Ukraine in den ersten elf Monaten des Jahres 2001 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ein reales BIP-Wachstum von 9 % verzeichnen. Auf der Angebotsseite wurde das Wachstum von der industriellen und der landwirtschaftlichen Produktion angekurbelt, wobei letztere von einer weiteren außergewöhnlichen Getreideernte profitierte. Nachfrageseitig ging das Wachstum vor allem von den Verbraucherausgaben und Investitionen aus. Infolge der nachlassenden Nachfrage Russlands und anderer wichtiger Handelspartner sind jedoch gewisse Anzeichen einer Wachstumsverlangsamung zu erkennen. Für das Jahr 2002 wird wegen der negativen Auswirkungen eines rückläufigen realen Wechselkurses auf die Nettoexporte sowie der geringen Wahrscheinlichkeit, dass sich die günstigen klimatischen Bedingungen der beiden letzten Jahre wiederholen werden, mit einer Wachstumsabschwächung auf rund 5 % gerechnet.

Trotz der Belebung der Wirtschaftstätigkeit hat sich die Inflation rückläufig entwickelt. Die Verbraucherpreisinflation, die noch im Juli 2000 eine Rekordhöhe von 32 % erreicht hatte, lag im November 2001 nur um 4,5 % über dem entsprechenden Vorjahresniveau und erreichte damit den niedrigsten Stand seit der Unabhängigkeit. Der Inflationsrückgang ist auf das Zusammenspiel verschiedener Faktoren zurückzuführen, unter anderem die moderate nominale Aufwertung der Griwna, die umsichtige Finanzpolitik, die guten Ernten der Jahre 2000 und 2001 und die niedrigeren Ölpreise. Infolge des steilen Anstiegs der Reallöhne und Renten und des raschen Wachstum der Geldmengenaggregate dürfte die Inflation im Jahr 2002 jedoch wieder ansteigen. Im Dezember 2001 wurde die Geldpolitik weiter gelockert, als die Zentralbank ihren Refinanzierungssatz (der Ende 2000 bei 27 % gelegen hatte) zum sechsten Mal im Jahr 2001 senkte, und zwar von 15 % auf 12,5 %.

Das konsolidierte Staatsdefizit erreichte 2001 1,5 % des BIP. Im Haushalt für 2002, in dem wie vom IWF gefordert ein Defizit von 1,8 % des BIP projiziert ist, wird jedoch weder der Notwendigkeit, die Rückstände bei den MwSt-Erstattungen zu begleichen, noch den Kosten der vom Parlament beschlossenen Wiedereinführung von Privilegien für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Wohnungswesen, Transport und kommunale Dienstleistungen) Rechnung getragen.

Die Strukturreformfortschritte, und insbesondere der Privatisierungsprozess, verlangsamten sich in der zweiten Jahreshälfte 2001 erheblich. Allerdings sind inzwischen einige vielversprechende Schritte eingeleitet worden, wie der Entzug der Zulassung der Banka Ukraina - einer zahlungsunfähigen staatseigenen Bank - die Einführung eines neuen Bodengesetzes und die Verbesserung der Gebühreneintreibung im Stromsektor.

Da die Inlandsnachfrage ein weiterhin starkes Importwachstum bedingt und sich das Exportwachstum infolge der schwächeren Auslandsnachfrage und des Anstiegs des realen Wechselkurses verlangsamt, verringert sich der Leistungsbilanzüberschuss. Schätzungen zufolge ist der Überschuss von 4,7 % des BIP im Jahr 2000 auf rund 3 % des BIP im vergangenen Jahr geschrumpft und wird sich voraussichtlich weiter auf rund 1½ % des BIP im laufenden Jahr verringern. Obgleich die Leistungsbilanz weiterhin einen Überschuss aufweist, ist die Zahlungsbilanz nach wie vor anfällig. Im Zuge der Russlandkrise von 1998 verlor das Land den Zugang zu den internationalen Anleihemärkten, und die ausländischen Direktinvestitionen sind nach wie vor enttäuschend. Vor diesem Hintergrund sind die amtlichen Währungsreserven weiterhin niedrig (Ende Juni 2001 rund 2,9 Mrd. USD, das entspricht dem Einfuhrbedarf von 7,5 Wochen), auch wenn seit dem Frühjahr 2000 ein Aufwärtstrend erkennbar ist. Der Pariser Club stimmte im vergangenen Juli einer Umschuldung der ukrainischen Schulden zu. Der IWF ließ seine Erweiterte Fondsfazilität (EFF) im Herbst 2001 wieder aufleben, doch haben Meinungsverschiedenheiten über den Haushalt den Abschluss der 7. Überprüfung des Programms verzögert, die ursprünglich auf Januar 2002 terminiert worden war. Die Auslandsschulden der Ukraine beliefen sich Ende 2001 auf rund 30 % ihres BIP.

5. Andere Drittländer

5.1. Algerien

Das durch die wenig dynamische Entwicklung außerhalb des Erdölsektors bedingte schwache Wachstum im Jahr 2001 veranlasste die Regierung, einen wirtschaftlichen Sanierungsplan (2001-2004) durchzuführen, um die Nachfrage und arbeitsintensive Dienstleistungen anzukurbeln, die öffentliche Infrastruktur zu modernisieren und die Humanressourcen zu entwickeln. Das Gesamtpaket beläuft sich in etwa auf 13 % des BIP über 4 Jahre und wird vorübergehend zur Wachstumsbelebung beitragen. Im Jahr 2001 lag das BIP-Wachstum bei rund 3 %. Bei einer Verbraucherpreisinflation von durchschnittlich 3,4 % blieb die Preisentwicklung gedämpft, und wegen der hohen Einnahmen aus dem Erdölsektor wiesen die öffentlichen Finanzen 2001 trotz der durch den Sanierungsplan bedingten höheren Ausgaben in der zweiten Jahreshälfte weiterhin einen Überschuss (von schätzungsweise 4 % des BIP) auf.

In Anbetracht der beträchtlichen Größe des Kohlenwasserstoffsektors (95 % der Exporte, 30 % des BIP) haben Schwankungen bei den Öl- und Gaspreisen weiterhin erhebliche Rückwirkungen auf die Zahlungsbilanz. Bei einem durchschnittlichen Ölpreis von 24 USD je Barrel blieb die Zahlungsbilanzposition trotz der Ölpreisschwäche nach dem 11. September auch im Jahr 2001 kräftig. Der Leistungsbilanzüberschuss belief sich 2001 auf 8,6 % des BIP, gegenüber 17 % des BIP im Jahr 2000, so dass die amtlichen Währungsreserven auf 18 Mrd. USD aufgestockt werden konnten und somit Ende des Jahres den Einfuhrbedarf von 17 Monaten deckten.

Die Verschuldung in Relation zum BIP verbesserte sich auf 40 % Ende 2001, gegenüber 48 % im Jahr 2000. Dagegen verschlechterte sich die Schuldendienstquote im Jahr 2001 infolge der geringeren Exporttätigkeit auf 26 %. Die Regierung hat ihre Absicht bekundet, eine umsichtige Schuldenpolitik zu verfolgen und die Fälligkeitsstruktur der bestehenden Schulden langfristiger zu gestalten.

In den beiden letzten Monaten des Jahres 2001 hatte Algerien unter Naturkatastrophen (Überschwemmungen) und zunehmenden inneren Unruhen zu leiden. Der Erdölmarkt wird auch weiterhin die größten Auswirkungen auf die Finanzprobleme und die Risikoentwicklung haben. Seit dem 11. September hat sich die Lage ungünstig entwickelt. Die Ölpreise sind gesunken und entgegen entsprechenden Erwartungen nicht wieder angestiegen. Trotz der vereinbarten Produktionssenkungen ist die Gesamtnachfrage nach wie vor schwach und wird mit weiteren Preissenkungen gerechnet. Dies wird die öffentliche Finanzlage und die außenwirtschaftliche Position beeinträchtigen, auch wenn der Öl-Stabilisierungsfonds dazu beitragen dürfte, die Auswirkungen abzufedern. Dank der innenpolitischen Erfolge ist die algerische Wirtschaft jedoch nun besser in der Lage, außenwirtschaftliche Schocks wie niedrigere Ölpreise zu überstehen.

Abkürzungen

BIP // Bruttoinlandsprodukt

DEM // Deutsche Mark

EFF // Extended Fund Facility - Erweiterte Fondsfazilität

EG // Europäische Gemeinschaft

EIB // Europäische Investitionsbank

EU // Europäische Union

EUR // Euro

FDI // Direktinvestitionen im Ausland

IWF // Internationaler Währungsfonds

SBA // Bereitschaftskreditvereinbarung

USD // US-Dollar

Anhang

1. Erläuterungen zur Situation der aus dem Gemeinschaftshaushalt garantierten Risiken

1.1. Erläuterung der Tabellen 1 bis 3

Die Tabellen 1 bis 3 geben einen schematischen Überblick über die garantierten Kapitalverbindlichkeiten und die jährlichen Rückzahlungen an Kapital und Zinsen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen, die für den Haushaltsplan ein Risiko darstellen. Die angeführten Zahlen entsprechen dem potenziellen Hoechstrisiko, das für die Gemeinschaft mit diesen Transaktionen verbunden ist; sie sind nicht dahingehend zu interpretieren, dass der Haushalt tatsächlich in Höhe dieser Beträge in Anspruch genommen werden muss. So steht noch nicht einmal fest, ob alle in Tabelle 3 aufgeführten Transaktionen auch wirklich bis zum Auszahlungsstadium gelangen.

1.1.1. Genehmigte Darlehenshöchstbeträge (Tabelle 1)

Hierbei handelt es sich um die Summe der für jede vom Rat beschlossene Transaktion genehmigten Kapitalhöchstbeträge (Plafonds).

Zur Ermittlung des damit verbundenen Risikos für den Haushalt sind die folgenden Elemente zu berücksichtigen, die sich gegenläufig auf dieses Risiko auswirken:

- Erhöhung des Risikos: Hier ist dem Kapitalhöchstbetrag der genehmigten Darlehen der Betrag der auf diese Darlehen anfallenden Zinsen hinzuzurechnen.

- Minderung des Risikos:

* Begrenzung der der EIB gewährten Garantie auf 75 % der unterzeichneten Darlehen an die Länder des Mittelmeerraums;

* Begrenzung der der EIB gewährten Garantie auf 70 % der Darlehen, die im Rahmen der mit Ratsbeschluss vom 14. April 1997 genehmigten Transaktionen mit bestimmten Drittländern unterzeichnet werden, sowie Risikoteilung zwischen der Gemeinschaft und der EIB, wobei die Haushaltsgarantie in einzelnen Fällen nur die politischen Risiken deckt;

* Begrenzung der der EIB gewährten Garantie auf 65 % der Darlehen, die im Rahmen der mit Ratsbeschluss vom 22. Dezember 1999 genehmigten Transaktionen mit bestimmten Drittländern unterzeichnet werden, sowie Risikoteilung zwischen der Gemeinschaft und der EIB, wobei die Haushaltsgarantie in einzelnen Fällen nur die politischen Risiken deckt;

* bereits erfolgte Rückzahlungen, da es sich außer im Falle der Darlehen zur Stützung der Zahlungsbilanzen (Mitgliedstaaten) um genehmigte Darlehenshöchstbeträge und nicht um Obergrenzen der ausstehenden Beträge handelt;

* die Tatsache, dass die genehmigten Beträge nicht unbedingt voll ausgeschöpft werden.

1.1.2. Ausstehende Anleihe-/Darlehensbeträge (Tabelle 1)

Hierbei handelt es sich um die Kapitalbeträge, die von den Schuldnern im Rahmen der ausgezahlten Transaktionen zu einem bestimmten Zeitpunkt noch zurückzuzahlen sind.

Im Gegensatz zu der vorstehend genannten Gesamtgröße sind in diesem Betrag weder die noch nicht ausgezahlten Darlehen noch der Anteil der ausgezahlten Darlehen die bereits zurückgezahlt wurden erfasst. Dieser Begriff entspricht gewissermaßen den zu einem gegebenen Zeitpunkt ,laufenden" Darlehen.

1.1.3. Betrag der jährlichen Risiken (Tabellen 2 und 3)

Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des in jedem Haushaltsjahr fälligen Kapital- und Zinsbetrags.

Berechnet wird dieser Betrag

a) entweder nur für die ausgezahlten Darlehen (Tabelle 2); in diesem Fall deckt sich der zurückzuzahlende Kapitalbetrag mit dem ausstehenden Kapitalbetrag;

b) oder aber für bereits ausgezahlte Darlehen ebenso wie für beschlossene, aber noch nicht ausgezahlte Darlehen und für von der Kommission vorgeschlagene, aber noch nicht beschlossene Darlehen (Tabelle 3).

In diesem Fall entspricht der zurückzuzahlende Kapitalbetrag dem genehmigten Darlehenshöchstbetrag, gegebenenfalls zuzüglich des Betrags der von der Kommission vorgeschlagenen, aber noch nicht beschlossenen Darlehen.

1.2. Übersicht über die Darlehenstransaktionen, für die eine Garantie aus dem Haushalt gewährt wird

Tabellen 5a, 5b(1), 5b(2) und 6.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

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1.3. Voraussichtliche Unterzeichnungen und Auszahlungen von EIB-Darlehen

Die Zahlen, die als Berechnungsgrundlage für die Tabelle 3 (Darlehen der EIB an Drittländer aus eigenen Mitteln der Bank) dienten, wurden von der EIB selbst übermittelt.

Voraussichtliche Unterzeichnung von Darlehensverträgen

Zum Berichtszeitpunkt waren im Rahmen des vom Rat am 22. Dezember 1999 erteilten neuen Mandats für EIB-Darlehen (2000-2007) noch Darlehensverträge über insgesamt 14 433 Mio. EUR zu unterzeichnen. Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf:

Mio. EUR

Mittelmeerländer // 4 969

Mittel- und Osteuropa // 7 300

Asien und Lateinamerika // 1 541

Ehem. jugosl. Rep. Mazedonien // 623

Voraussichtliche Auszahlungen

Für die Auszahlung der noch zu unterzeichnenden Darlehen wurde die folgende zeitliche Staffelung zugrunde gelegt: Jahr der Unterzeichnung: 0 %; 2. Jahr: 10 %; 3. bis 5. Jahr: 25 % jährlich; 6. Jahr: 15 %.

Zum Berichtszeitpunkt standen von den bis dato im Rahmen des vom Rat am 22. Dezember 1999 erteilten neuen Mandats für EIB-Darlehen (2000-2007) unterzeichneten Darlehen noch 3 914 Mio. EUR zur Auszahlung an.

Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf [6]:

[6] Dabei wird aufgrund der Auszahlungsquote von 25 % pro Jahr eine Auszahlung über einen Zeitraum von vier Jahren und eine durchschnittliche Darlehenslaufzeit von schätzungsweise 15 Jahren bei einer tilgungsfreien Zeit von drei Jahren unterstellt.

Mio. EUR

Mittelmeerländer // 1 786

Mittel- und Osteuropa // 1 622

Asien und Lateinamerika // 306

Südafrika // 200

1.4. Zahlungsmodalitäten für die Haushaltsgarantie

1.4.1 Bei Anleihen/Darlehen:

Bei Anleihe-/Darlehenstransaktionen nimmt die Gemeinschaft auf dem Kapitalmarkt Anleihen auf und gibt den Erlös in Form von Darlehen mit gleichen Zinssätzen und Laufzeiten an die Mitgliedstaaten (Zahlungsbilanzdarlehen), an Drittländer (mittelfristige Finanzhilfen) oder an Unternehmen (NGI, Euratom-Darlehen) weiter.

Die Rückzahlung dieser Darlehen erfolgt entsprechend den Fälligkeitsterminen der von der Kommission aufgenommenen Anleihen. Bei Säumigkeit des Darlehensempfängers ist die Kommission gezwungen, zum jeweiligen Fälligkeitsdatum die zur Tilgung der Anleihe erforderlichen Zahlungen aus Haushaltsmitteln vorzuleisten.

Die Mittel, die erforderlich sind, um bei Zahlungsverzug des Empfängers eines von der Gemeinschaft gewährten Darlehens die Garantie aus dem Haushaltsplan zu leisten, können wie folgt mobilisiert werden:

a) durch vorübergehenden Rückgriff auf Kassenmittel gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 mit Durchführungsvorschriften zum Beschluss 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften. Diese Methode kommt vorwiegend dann zum Einsatz, wenn die Gemeinschaft bei Säumigkeit eines Darlehensschuldners gezwungen ist, zum Fälligkeitstermin die zur Tilgung einer Anleihe erforderlichen Zahlungen umgehend vorzuleisten;

b) hat der säumige Schuldner drei Monate nach dem Fälligkeitstermin die Zahlung noch immer nicht geleistet, nimmt die Kommission den Garantiefonds in Anspruch, um sich die verauslagten Kassenmittel erstatten zu lassen;

c) im Wege einer Mittelübertragung, durch die die betreffende Garantielinie des Haushaltsplans mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird, um anstelle des säumigen Schuldners die fälligen Zahlungen zu leisten; dabei wird zunächst auf eventuell verfügbare Reservemittel zurückgegriffen. Diese Methode wird in Anspruch genommen, wenn der Garantiefonds keine ausreichenden Mittel aufweist, und erfordert die vorherige Genehmigung der Haushaltsbehörde;

d) durch Wiederverwendung von Beträgen, die bei säumigen Schuldnern, bei deren Ausfall Garantiezahlungen aus dem Gemeinschaftshaushalt geleistet wurden, wieder eingezogen werden. Diese Methode ermöglicht in der Praxis eine Auszahlung binnen kürzester Frist, vorausgesetzt, es wurden Mittel in ausreichender Höhe beigetrieben.

1.4.2. Bei Garantien zugunsten Dritter:

In diesem Fall übernimmt die Gemeinschaft die Bürgschaft für Darlehen, die von einem Finanzinstitut, z. B. der Europäischen Investitionsbank (EIB), gewährt werden. Stellt die EIB fest, dass der Empfänger eines dergestalt garantierten Darlehens die Rückzahlung nicht fristgerecht vornimmt, so fordert sie unter Berufung auf den Bürgschaftsvertrag die Gemeinschaft auf, anstelle des säumigen Schuldners die ausstehenden Beträge zu erstatten. Die entsprechenden Zahlungen sind binnen drei Monaten nach Eingang des Antrags der EIB zu leisten. Die EIB verwaltet die Darlehen nach Maßgabe der bankenüblichen Sorgfaltspflicht; sie ist gehalten, nach Einschaltung der Bürgschaft die betreffenden Beträge von den Schuldnern einzufordern.

In der zwischen der Gemeinschaft und der EIB vereinbarten Regelung zur Verwaltung des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen ist folgendes Verfahren vorgesehen: Bei Feststellung eines Schuldnerausfalls richtet die EIB einen Antrag auf Garantieleistung an die Kommission. Die Kommission ermächtigt die Bank, innerhalb von drei Monaten die erforderlichen Beträge aus dem Garantiefonds abzurufen.

Sind im Garantiefonds keine ausreichenden Mittel vorhanden, so kommen die Vorschriften für Garantieleistung bei Anleihen/Darlehen zur Anwendung.

Am 20. und 22. Januar 1999 haben die Gemeinschaft und die EIB ein Durch führungsabkommen geschlossen, in dem die Aus- und Rückzahlungsverfahren im Rahmen der Gemeinschaftsgarantien für EIB-Darlehen geregelt werden.

2. Erläuterung der Methodik für die Ermittlung der voraussichtlichen Darlehenskapazität der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern im Zeitraum 1999-2001 - in Übereinstimmung mit dem Garantiefondsmechanismus (Tabelle 4)

2.1. Reserve für Darlehensgarantien zugunsten von Drittländern

Durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushalts disziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahren wird gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Edinburgh die Einsetzung einer Reserve im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften zur Sicherung von Darlehen an Drittländer verfügt. Diese Reserve dient zur Finanzierung der Deckungsmittel des Garantiefonds und gegebenen falls zur Deckung der über die verfügbaren Fondsmittel hinausgehenden Garantieleistungen, deren Verbuchung im Haushaltsplan damit ermöglicht wird.

Der Betrag der Garantiereserve entspricht dem in der Finanziellen Vorausschau (2000-2006) festgelegten Wert, d. h. 200 Mio. EUR zu Preisen von 1999. Damit belief sich der Reservebetrag für das Haushaltsjahr 2000 auf 203 Mio. EUR; für das Haushaltsjahr 2001 beträgt er 208 Mio. EUR.

Die Bedingungen für die Einsetzung, Inanspruchnahme und Finanzierung dieser Garantiereserve sind in den folgenden Vorschriften geregelt:

* Beschluss 94/729/EG des Rates vom 31. Oktober 1994 über die Haushaltsdisziplin;

* Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 2730/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften;

* Beschluss 94/728/EG des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften.

2.2. Berechnungsgrundlagen für die Einzahlungen in den Garantiefonds

Die Höhe der Einzahlungen in den Garantiefonds berechnet sich durch Anwendung der jeweiligen Deckungssätze, also 65 %, 70 %, 75 % oder 100 %:

- auf die Garantiebeträge für die vom Rat genehmigten Darlehen und die von der Kommission vorgeschlagenen oder bei deren Dienststellen in Vorbereitung befindlichen Darlehensbeschlüsse nach Maßgabe der in den Finanzbogen genannten, voraussichtlich zur Auszahlung anstehenden Beträge (EIB- und Euratom-Darlehen);

- auf die Beträge der vom Rat genehmigten Darlehen und der von der Kommission vorgeschlagenen oder bei deren Dienststellen in Vorbereitung befindlichen Darlehensbeschlüsse (Finanzhilfen).

Der Anhang zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außen beziehungen, in dem die Modalitäten der Einzahlung in den Fonds geregelt werden, verfügt, dass bei innerhalb eines vorgegebenen Mechanismus vorgenommenen Anleihe-/Darlehens transaktionen oder Garantietransaktionen zugunsten von Finanzinstituten, die sich über mehrere Jahre erstrecken und eine mikroökonomische oder strukturelle Zweckbestimmung haben, die Einzahlungen in den Fonds in jährlichen Tranchen vorzunehmen sind, die auf der Grundlage der Jahresbeträge berechnet werden, welche in dem dem Kommissionsvorschlag beigefügten Finanzbogen angegeben und erforderlichenfalls aufgrund des Ratsbeschlusses angepasst worden sind.

Bei sonstigen Anleihe-/Darlehenstransaktionen der Gemeinschaft, wie beispielsweise Darlehen zur Stützung der Zahlungsbilanzen von Drittländern, wird der Betrag der Einzahlungen in den Fonds - unabhängig davon, ob die betreffenden Darlehen in einer oder mehreren Tranchen zur Auszahlung kommen - auf der Grundlage des Gesamtbetrags der vom Rat beschlossenen Transaktion berechnet.

Der Anhang zur Garantiefondsverordnung besagt weiter, dass ab dem zweiten Jahr (bei mehrjährigen Transaktionen) die in den Fonds einzuzahlenden Beträge um die am 31. Dezember des Vorjahres festgestellte Differenz zwischen Schätzungen, die der vorher gehenden Einzahlung zugrunde lagen, und den Beträgen der im Laufe desselben Jahres unter zeichneten und vergebenen Darlehen berichtigt werden. Etwaige Fehlbeträge gegenüber dem Vorjahr sind im Folgejahr einzuzahlen.

Und schließlich heißt es in dem Anhang, dass die Kommission bei Einleitung eines Einzahlungsverfahrens den Stand der Ausführung der Transaktionen, für die bereits Einzahlungen erfolgt sind, zu überprüfen hat; in Fällen, in denen die ursprünglichen Verpflichtungsfristen nicht eingehalten wurden, schlägt sie vor, dies bei der Berechnung der ersten Einzahlung zu berücksichtigen, die zu Beginn des folgenden Haushaltsjahres für bereits laufende Transaktionen zu leisten ist.

So hat die Haushaltsbehörde im Laufe des zweiten Halbjahrs 2001 vier Mittelübertragungen genehmigt:

- Mittelübertragung Nr. 10/2001 in Höhe von 169 151 000 EUR: Diese vom Beginn des Haushaltsjahres datierende erste Mittelübertragung deckt die Einzahlungen in den Fonds ab, die aufgrund der Beschlüsse des Rates vom 24. Januar 1994, 19. Mai 1998 und 22. Dezember 1999 gemäß den Modalitäten im Anhang der Verordnung zur Einrichtung des Fonds zu leisten waren.

- Mittelübertragung Nr. 24/2001 in Höhe von 20 250 000 EUR: Diese zweite Mittelübertragung deckt die Einzahlungen in den Garantiefonds aufgrund der vom Rat am 16. Juli 2001 beschlossenen Darlehenstransaktionen ab.

- Mittelübertragung Nr. 49/2001 in Höhe von 8 775 000 EUR: Diese dritte Mittelübertragung deckt die Einzahlungen in den Garantiefonds aufgrund der vom Rat am 6. Dezember 2001 beschlossenen Darlehenstransaktionen ab.

- Mittelübertragung Nr. 48/2001 in Höhe von 9 000 000 EUR: Diese vierte Mittelübertragung deckt die Einzahlungen in den Garantiefonds aufgrund der vom Rat am 6. November 2001 beschlossenen Darlehenstransaktionen ab.

2.3. Einzahlungsquote bei Teilgarantien

Bei EIB-Darlehen, für die eine 75%ige Globalgarantie gewährt wird, erfolgen die Einzahlungen in den Garantiefonds auf der Grundlage von 75 % des Gesamtbetrags der genehmigten Transaktionen.

Für die durch die Ratsbeschlüsse vom 14. April 1997, 19. Mai 1998 und 14. Dezember 1998 genehmigten EIB-Darlehen wird eine auf 70 % des Gesamtdarlehensbetrags begrenzte Garantie gewährt. Die Einzahlungsgrundlage wird auf 70 % der voraussichtlich im Laufe des Jahres zu unterzeichnenden Darlehen festgesetzt.

Für die durch die Ratsbeschlüsse vom 29. November 1999 und 22. Dezember 1999 genehmigten EIB-Darlehen wird eine auf 65 % des Gesamtdarlehensbetrags begrenzte Garantie gewährt. Die Einzahlungsgrundlage wird auf 65 % der voraussichtlich im Laufe des Jahres zu unterzeichnenden Darlehen festgesetzt.

2.4. Einzahlungen in den Garantiefonds

Die in den Garantiefonds einzuzahlenden Beträge werden ermittelt durch Anwendung einer Einzahlungsquote von 14 % auf die vorstehend definierten Bemessungsgrundlagen.

In den Artikeln 2 und 4 der Garantiefondsverordnung heißt es, dass der Fonds sich bis zum Erreichen des Zielbetrags durch Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan in Höhe von 14 % des Kapitalbetrags der Transaktionen finanziert. Da dieser Zielbetrag zum 31.12.1997 erreicht war, hat die Kommission entsprechende Vorschläge für die in der Verordnung vorgesehene Überprüfung der Einzahlungsquote ausgearbeitet. Diese Vorschläge wurden im Rahmen des Berichts über das Funktionieren des Garantiefonds, den die Kommission gemäß Artikel 3 der Fondsverordnung erstellt hat (KOM(98) 168 endg. vom 18.3.1998), unterbreitet. Mit Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1149/1999 des Rates vom 25. Mai 1999 wurde die Verordnung Nr. 2728/94 über einen Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen geändert. Danach werden die Einzahlungsquote und der Zielbetrag für den Fonds ab dem 1. Januar 2000 auf 9 % festgesetzt.

2.5. Verfügbarer Spielraum bei der Garantiereserve

Der bei der Garantiereserve verbleibende Spielraum entspricht der Differenz zwischen der Dotierung der Reserve und dem in den Garantiefonds eingezahlten Mittelbetrag.

2.6. Verbleibende Darlehenskapazität

Hierbei handelt es sich um den bei der Reserve verbleibenden Restbetrag, der - unter Einhaltung der vorgeschriebenen Deckungssätze - noch als Darlehen vergeben werden kann.

3. Erläuterungen zu den Länderrisiko-Indikatoren (+Tabellen) //

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Wiederholt vorkommende Anmerkungen //

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(1) // Betrifft ausschließlich EG- und EIB-Darlehen (ausgezahlte und nicht zurückgezahlte Mittel) an MOEL, NUS und Mittelmeerländer.

(2) // Je höher die Rangnummer, desto niedriger die Kreditwürdigkeit des Landes. Im März 1998 wurde von Euromoney keine Bewertung veröffentlicht.

(3) // Die Länder werden anhand einer von null bis 100 reichenden Skala bewertet; 100 bezeichnet die geringste Möglichkeit eines Zahlungsausfalls. Ein gegebenes Land kann seine Bewertung verbessern und trotzdem in der Rangordnung zurückfallen, wenn sich nämlich die durchschnittliche Gesamtbewertung für alle bewerteten Länder verbessert.

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In den Tabellen benutzte Abkürzungen //

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S&P // Standard and Poor's

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CCFF= // Compensatory and Contingency Financing Facility - Fazilität zur Kompensierung von Exporterlösausfällen und unerwarteten externen Störungen

EFF= // Extended Financing Facility - Erweiterte Fondsfazilität

SBA = // Stand-By Arrangement - Beistandskreditvereinbarung

STF= // Systemic Transformation Facility - Systemübergangsfazilität

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S.= // Schätzungen

k.A. = // keine Angaben

vorl.= // vorläufig

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