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Document 52000DC0445

Bericht der Kommission an den Rat über die Durchführung einer Entscheidung des Rates zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, der Regierung der Insel Man zu gestatten, bei Schaf- und Rindfleisch eine besondere Einfuhrlizenzregelung anzuwenden

/* KOM/2000/0445 endg. */

52000DC0445

Bericht der Kommission an den Rat über die Durchführung einer Entscheidung des Rates zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, der Regierung der Insel Man zu gestatten, bei Schaf- und Rindfleisch eine besondere Einfuhrlizenzregelung anzuwenden /* KOM/2000/0445 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Durchführung einer Entscheidung des Rates zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, der Regierung der Insel Man zu gestatten, bei Schaf- und Rindfleisch eine besondere Einfuhrlizenzregelung anzuwenden

EINLEITUNG

Dieser Bericht wurde nach Artikel 2 der Entscheidung 82/530/EWG des Rates erstellt. Durch diese Entscheidung wird das Vereinigte Königreich ermächtigt, der Regierung der Insel Man zu gestatten, für Erzeugnisse des Schaf- und Rindfleischsektors der KN-Codes 0102 10, 0102 90 05 bis 0102 90 79, 0104, 0201, 0202, 0204, 0206 10 95 und 0206 29 91 eine besondere Einfuhr lizenzregelung anzuwenden. Diese Regelung ist so anzuwenden, daß für alle Erzeugnisse unabhängig von Ursprung oder Herkunft sowie für alle Fleischimporteure die gleiche Behandlung gewährleistet wird, wobei soweit wie möglich die herkömmlichen Handelsströme aufrechterhalten werden und die gemeinschaftlichen viehseuchenrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind.

VORGESCHICHTE

Die in der Irischen See gelegene Isle of Man ist nicht Bestandteil des Vereinigten Königreichs, sondern verfügt über eine Selbstverwaltung und untersteht als "Crown Dependency" direkt der britischen Krone. Die Isle of Man ist nicht Mitglied der EU, genießt dieser gegenüber jedoch einen Sonderstatus, der im Protokoll Nr. 3 der Beitrittsakte festgelegt ist. Im Rahmen der besonderen Beziehungen zur EU akzeptiert die Isle of Man den freien Warenverkehr; sie leistet jedoch keinen Beitrag zum Gemeinschaftshaushalt und kann auch nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinschaft gefördert werden. Die Insel ist finanziell eigenständig. Ihre Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft werden von der Regierung der Isle of Man aus lokal erhobenen Steuern finanziert.

Die traditionellen Wirtschaftszweige der Insel sind Landwirtschaft, Fischerei und Fremden verkehr. Beim Tourismus ist seit den sechziger und siebziger Jahren ein Rückgang zu verzeichnen. Dagegen hat sich in den letzten Jahren bei den Finanzdienstleistungen ein florierender Sektor herausgebildet.

Die Landwirtschaft auf der Isle of Man ist traditionell von Gemischtkulturen geprägt. Der größte Teil der Nutzflächen wird allerdings für die Viehzucht genutzt.

Die mit den hohen Kosten des Seetransports verbundenen Nachteile und die geringe Größe der Industrien teilt die Isle of Man mit anderen kleinen Inseln. Daß die Fährverbindungen unter Umständen zu bestimmten Zeiten des Jahres aus Witterungsgründen eingestellt werden müssen, macht den Markt besonders verwundbar.

MARKTSITUATION

Die Rindfleischproduktion war nach dem Beitritt des VK zur Europäischen Wirtschafts gemeinschaft im Jahre 1973 relativ stabil; im Zeitraum 1973-1981 lag sie im Jahresdurchschnitt bei 2 320 t. In den ersten sechs Jahren nach Beginn der Durchführung der Entscheidung des Rates wurde diese Stabilität aufrechterhalten. Im Zeitraum 1982-1987 wurden im Jahresdurchschnitt 2 208 t Rindfleisch produziert. Für die Jahre 1988-1995 ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen: der Jahresdurchschnitt liegt bei 1 931 t. Seit 1995 ist dagegen infolge der BSE-Krise ein Produktionsrückgang um etwa 20% zu beobachten.

Die Schaffleischproduktion blieb im Zeitraum 1973-1981 mit durchschnittlich 930 t pro Jahr stabil. Seit 1982 nahm sie laufend zu; der Hoechststand wurde 1991 mit 1 445 t erreicht. Seitdem ist die Produktion zurückgegangen. Im Zeitraum 1992-1998 lag der Jahresdurchschnitt bei 1 293 t.

Die Rindfleischausfuhren beliefen sich auf durchschnittlich 980 t pro Jahr im Zeitraum 1973-1981 und 1 080 t im Zeitraum 1982-1994. Seitdem sind die Ausfuhren auf etwa 750 t pro Jahr zurückgegangen. Beim Schaffleisch beliefen sich die Ausfuhren im Zeitraum 1973-1981 auf durchschnittlich 350 t pro Jahr; für den Zeitraum 1982-1999 ist ein Anstieg auf 765 t zu verzeichnen. 1996 wurde erstmals mehr Schaffleisch als Rindfleisch ausgeführt.

Die Einfuhren von Rind- und Lammfleisch sind bis zum Jahre 1978 unerheblich. Sie nahmen im Zeitraum 1979-1982 zu und erreichten im Jahresdurchschnitt 485 t (410 t Rindfleisch und 75 t Lammfleisch). Im Zeitraum 1983-1990 gingen sie auf 267 t (247 t Rindfleisch und 20 t Schaffleisch) zurück. Ab 1991 gingen die Einfuhren noch weiter zurück: beim Rindfleisch auf durchschnittlich 112 t pro Jahr und beim Schaffleisch auf eine unerhebliche Menge. In den Jahren 1995, 1996, 1998 und 1999 wurde überhaupt kein Schaffleisch eingeführt.

Der Fleischverbrauch auf der Isle of Man ist seit 1973 laufend zurückgegangen. Der Lamm fleischverbrauch ging von 695 t auf 408 t im Jahre 1998 zurück. Beim Rindfleisch wurde 1979 mit 1 714 t ein Höhepunkt erreicht; es folgte ein langsamer Rückgang auf 988 t im Jahre 1998.

Für das Inverkehrbringen von Fleisch und lebenden Tieren ist die Isle of Man Fatstock Marketing Association (FMA) zuständig. Die FMA muß alles aufkaufen, was ihr von den Erzeugern, mit denen sie Verträge abgeschlossen hat, zum Kauf angeboten wird. Die FMA ist Pächterin des einzigen Schlachthofes der Insel, der 1995 gebaut wurde und den EU-Exportnormen gerecht wird.

Der Fleischeinzelhandel besteht aus etwa 20 selbständigen Fleischereien und vier großen Supermärkten. Ein fünfter Supermarkt soll im Jahre 2000 eröffnet werden. Der Bau des neuen Schlachthofes und Veränderungen bei dessen Management haben sich positiv ausgewirkt. Der Schlachthof und die Landwirte, die das Grunderzeugnis bereitstellen, haben sich an die Anforderungen des lokalen Marktes angepaßt, indem sie die Qualität der Schlachtkörper verbessert haben und bei der Schlachtung und Fleischverpackung nunmehr nach strengeren Normen vorgehen.

Die Einführung eines Gütezeichens für auf der Isle of Man erzeugtes Fleisch hat sich durch eine verstärkte Sensibilisierung der Verbraucher für dieses lokale Erzeugnis ausgezahlt. Der Preis für hochwertige Rindfleischstücke ist weiter gestiegen, obwohl er auch bisher schon 15% über dem auf dem britischen Festland erhobenen Preis lag.

ZUR DURCHFÜHRUNG DER EINFUHRLIZENZREGELUNG

Vor 1982 wurde die Einfuhr von Fleisch nach der Isle of Man mit Hilfe von Lizenzen kontrolliert, die von den Behörden der Insel ausgestellt wurden; außerdem unterlagen solche Einfuhren der veterinärrechtlichen Kontrolle. Diese Lizenzen wurden vorbehaltlich der Erfuellung bestimmter Auflagen für Rindfleischeinfuhren ganzjährig ausgestellt, für Einfuhren von Lammfleisch dagegen nur für den Zeitraum von März bis Juli.

Seit der Umsetzung der Entscheidung 82/530/EWG des Rates besteht ein System von kombinierten Lizenzen, durch die sowohl Fragen des Agrarmarketing als auch tierseuchenrechtliche Aspekte abgedeckt werden. Sie gelten für Einfuhren sowohl aus Mitgliedstaaten als auch aus Drittstaaten.

Im Jahre 1996 wurden 53 Lizenzen ausgestellt, 1997 waren es 70, 1998 waren es 48, und im Jahre 1999 wurden bis zum Monat Oktober 55 Lizenzen ausgestellt. Abgesehen von einer 1997 eingeführten kleinen Ladung Lammfleisch aus Neuseeland (1,1 t) betrafen alle Lizenzen Rindfleischeinfuhren. Im Jahre 1996 wurden insgesamt 5 Lizenzanträge abgelehnt, weil die Versorgung aus einheimischen Quellen hinreichend gesichert war oder die Anträge bzw. Lieferungen nicht den traditionellen Handelsströmen entsprachen. In den Jahren 1995, 1997, 1998 und 1999 wurden keine Lizenzanträge abgelehnt.

Der Zweck des Lizenzsystems besteht darin, die Einfuhrströme zu regulieren, um die einheimische Produktion nicht zu destabilisieren. Es kommt vor, daß die Erzeuger auf der Insel zu einer bestimmten Zeit nicht in der Lage sind, Fleisch der gewünschten Qualitätsstufen in hinreichenden Mengen zu produzieren. Ursprünglich war die Erzeugung saisongebunden, wobei der überwiegende Teil der Erzeugung im Spätsommer und im Herbst erfolgte. Da die Touristen ursprünglich vor allem im Sommer auf die Insel kamen, mußten zusätzliche Mengen eingeführt werden, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Veränderungen beim Fremdenverkehr und der Ausbau der Finanzdienstleistungen haben dazu geführt, daß die Nachfrage nach hochwertigeren Erzeugnissen gestiegen und heute weniger saisonabhängig ist. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, ist insbesondere die Rindfleischerzeugung nunmehr auf das ganze Jahr verteilt.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Uneingeschränkte Einfuhren könnten für die Erzeugung auf der Insel mit ernsthaften Auswirkungen verbunden sein. Trotz der derzeitigen Erfolge ist die Agrarproduktion äußerst verwundbar. Eine relativ kleine, aber zu einem ungünstigen Zeitpunkt eintreffende Importsendung könnte das empfindliche Marktgleichgewicht erheblich destabilisieren. Der Schlachthof ist auf einen gewissen Durchsatz angewiesen, um wirtschaftlich lebensfähig zu bleiben; sollte die einheimische Erzeugung durch Einfuhren ersetzt werden, würde dies die Existenz des Schlachthofes in Frage stellen. Im Falle einer Schließung des Schlachthofes wäre die Viehwirtschaft voll und ganz auf die Ausfuhr lebender Tiere angewiesen. Ein Rückgang der Viehwirtschaft bliebe in Anbetracht der gegenseitigen Abhängigkeiten in einer von der Landwirtschaft geprägten Wirtschaft nicht ohne Auswirkungen auf die anderen Sektoren. So würde zum Beispiel der Anbau von Futtermitteln in Mitleidenschaft gezogen.

Einwände gegen die Lizenzregelung kamen zumeist von Einzelhändlern, die sich über die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Waren aus lokaler Produktion beschwerten. Die Erzeuger von Rind- und Schaffleisch haben sich der Nachfrage auf dem einheimischen Markt durch Qualitätsverbesserungen angepaßt und somit ihre wirtschaftliche Lebensfähigkeit aufgewertet. Da die Einzelhändler nunmehr mit dem vor Ort erzeugten Fleisch zufrieden sind, haben die gegen die Lizenzregelung traditionell erhobenen Einwände nachgelassen.

In Anbetracht ihrer achtzehnjährigen Erfahrungen mit der im Rahmen der Entscheidung 82/530/EWG betriebenen Lizenzregelung vertritt die Kommission die Auffassung, daß diese Regelung die Behörden der Isle of Man in die Lage versetzt hat, die Versorgung der Insel mit Fleisch zu regulieren und aufrechtzuerhalten. Hinzu kommt, was vielleicht noch wichtiger ist, nämlich, daß durch die Lizenzregelung jene grundlegende Stabilität geschaffen wurde, die die einheimische Viehwirtschaft in die Lage versetzt hat, einen erfolgreichen Sektor zu entwickeln. Durch diese Regelung wurde ein Sicherheitsniveau geschaffen, das das Überleben einer von der Landwirtschaft geprägten Wirtschaft erst möglich macht.

Die Kommission schlägt deshalb vor, die Entscheidung aufrechtzuerhalten und ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2005 zu verlängern. Die Kommission schlägt außerdem vor, daß sie dem Rat vor dem 31. Juli 2005 einen weiteren Bericht über die Durchführung der Entscheidung sowie entsprechende Vorschläge unterbreiten sollte, damit der Rat erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten kann.

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