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Document 52000DC0311
Report from the Commission on the feasibility of negotiating a Stabilisation and Association Agreement with the Republic of Croatia
Bericht der Kommission über die Möglichkeit der Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Republik Kroatien
Bericht der Kommission über die Möglichkeit der Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Republik Kroatien
/* KOM/2000/0311 endg. */
Bericht der Kommission über die Möglichkeit der Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Republik Kroatien /* KOM/2000/0311 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION über die Möglichkeit der Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Republik Kroatien BERICHT DER KOMMISSION über die Möglichkeit der Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Republik Kroatien INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeiner Hintergrund 2. Bilaterale Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kroatien seit 1991 und Aussicht auf einen weiteren Ausbau der Beziehungen 3. Jüngste wirtschaftliche und politische Entwicklungen in Kroatien 3.1. Demokratisierung und Verwaltungsreform 3.2. Stabilisierung und Reform der Wirtschaft 4. Parameter eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens 4.1. Politischer Dialog 4.2. Regionale Zusammenarbeit 4.3. Warenverkehr 4.3.1. Gewerbliche Waren 4.3.2. Landwirtschaft und Fischerei 4.4. Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsrecht 4.5. Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr 4.6. Angleichung der Rechtsvorschriften 4.6.1. Technische Normen und Zertifizierung 4.6.2. Wettbewerb und staatliche Beihilfen 4.6.3. Öffentliches Beschaffungswesen 4.6.4. Geistiges und gewerbliches Eigentum 4.6.5. Telekommunikationswesen und Informationsgesellschaft 4.6.6. Verbraucherschutz 4.6.7. Arbeitsrecht und Chancengleichheit für Männer und Frauen 4.7. Justiz und Inneres 4.8. Wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit 4.8.1. Statistik 4.8.2. Industrie und KMU 4.8.3. Zoll und Steuern 4.8.4. Bildung und Ausbildung 4.8.5. Kultur und audiovisuelle Medien 4.8.6. Verkehr 4.8.7. Energie 4.8.8. Landwirtschaft 4.8.9. Forschung und technologische Entwicklung 4.8.10. Umweltschutz 5. Schlussfolgerungen ANHÄNGE 1. Allgemeiner Hintergrund Die Kommission legte in ihrer Mitteilung vom 26.5.1999 [1] einen neuen Rahmen für die Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Südosteuropas nach einem Stufenkonzept fest, das auf die Situation des jeweiligen Landes zugeschnitten ist. Dies eröffnet neue Perspektiven für eine weitreichende Partnerschaft, insbesondere auf der Grundlage einer neuen Art von Abkommen, den Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA). [1] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß für die Länder Südosteuropas; Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Bundesrepublik Jugoslawien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien. KOM(1999)235 endg. vom 26.05.1999. Die Eröffnung von Verhandlungen über ein SAA hängt davon ab, ob das betreffende Land die einschlägigen politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfuellt. Darüber hinaus wurde beschlossen, daß die Kommission über die Möglichkeit des Abschlusses eines solchen Abkommens berichten wird, bevor die konkrete Einleitung von Verhandlungen in Erwägung gezogen wird. Die politischen Entwicklungen in der Republik Kroatien nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen Anfang 2000 haben für die bilateralen Beziehungen einen Neuanfang mit sich gebracht. In der Mitteilung vom 2.2.2000 [2] äußerte sich die Kommission bereits positiv über die ersten Entwicklungen in der kroatischen Politik und ermutigte die neue kroatische Regierung zusätzliche Schritte zu unternehmen, um die Voraussetzungen für den Ausbau der Beziehungen zu schaffen, eine Machtbarkeitsstudie zu vorbereiten [2] Mitteilung der Kommission an den Rat über die Schlußfolgerungen für das weitere Vorgehen - Maßnahmen der EU zur Stabilisierung und Assoziierung der Länder Südosteuropas - Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Bundesrepublik Jugoslawien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien. KOM(2000)49 endg. vom 2.2.2000. Über die festen Zusagen der neuen kroatischen Führung hinaus, demokratische und wirtschaftliche Reformen durchzuführen, forderte der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) die Kommission am 14./15. Februar auf, einen Bericht über die Möglichkeit der Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Republik Kroatien auszuarbeiten. In diesem Bericht wird auf die jüngsten politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen eingegangen und die aktuelle Situation in allen potentiellen Kooperationsbereichen im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen über ein SAA geprüft. 2. Bilaterale Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kroatien seit 1991 und Aussicht auf einen weiteren Ausbau der Beziehungen Seit der Anerkennung Kroatiens durch die Gemeinschaft im Januar 1992 wird das Land von der Gemeinschaft unterstützt. Im Zeitraum 1991-95 wurden lediglich humanitäre Hilfe und Unterstützung beim Demokratisierungsprozeß gewährt. Die Aufnahme bilateraler vertraglicher Beziehungen wurde beschlossen, nachdem das mit der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossene Kooperationsabkommen von 1980 und das Verkehrsabkommen von 1991 im November 1991 durch einen Beschluß des Ministerrates außer Kraft gesetzt worden waren. Voraussetzung für diese vertraglichen Beziehungen war die Einhaltung eines "demokratischen Verhaltenskodex" durch Kroatien, so daß sie angesichts der politischen Lage nicht in Gang kamen. Dennoch wurden jedes Jahr autonome Handelspräferenzen vereinbart, die für Kontinuität in den Handelsbeziehungen sorgten. Außerdem wurde der regelmäßige Dialog zwischen dem kroatischen und dem Europäischen Parlament durch die jährlichen interparlamentarischen Treffen gefördert. Acht derartige Treffen haben bisher stattgefunden. Im März 1995 beschloß die Gemeinschaft, das PHARE-Programm auf Kroatien auszudehnen und Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen sowie über ein Verkehrsabkommen zu eröffnen. Jedoch wurden sowohl die Unterstützung als auch die Verhandlungen am 7. August 1995 nach den Militäraktionen in den ehemaligen FN Sektoren West, Nord und Sud, die einen Schatten auf die Demokratisierung und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Kroatien werfen. Seit 1996 erhält Kroatien von der Gemeinschaft begrenzte Hilfe für die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen. Von 1996 bis 1999 wurden die Beziehungen mit Kroatien im Rahmen des "regionalen Konzepts" für Südosteuropa [3] und aufgrund der Schlußfolgerungen von 1997 über die Konditionalität weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang kam die Kommission in ihren regelmäßigen Berichten über die Umsetzung des Konditionalitätsprinzips zum Ergebnis, daß die Fortschritte Kroatiens für einen Ausbau der bilateralen Beziehungen nicht ausreichten. Die EU war mit den Leistungen Kroatiens im Bereich Demokratisierung und Wahrung der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit nicht zufrieden. Vor allem folgende Bereiche waren problematisch: uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte einschließlich der Minderheitenrechte, Erfuellung der Verpflichtungen aus den Abkommen von Dayton/Erdut, insbesondere was den Rückkehrprozeß und die Zusammenarbeit mit dem internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) betraf, erhebliche Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit sowie vollständige Demokratisierung der Medien. Die Gemeinschaft gewährte Kroatien weiterhin autonome Handelspräferenzen, aber der Zugang zur PHARE-Hilfe und die Aufnahme von Verhandlungen über die vertraglichen Beziehungen waren nach wie vor ausgesetzt. [3] Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Bundesrepublik Jugoslawien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien Im Mai 1999 entwickelte die EU ihre Politik gegenüber den Ländern Südosteuropas im Rahmen des "Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses" weiter. Die grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie das Stufenkonzept wurden beibehalten. Es wurde beschlossen, die Hilfe für Kroatien auf den Bereich Bildung auszudehnen und ihm die Teilnahme am Tempus-Programm für Hochschulbildung und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zu ermöglichen. Außerdem fand im Juli 1999 das erste informelle Ministertreffen im Rahmen des politischen Dialogs statt. Mit den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen Anfang 2000 wurde in Kroatien eine politische Wende eingeleitet. Sie waren der Auftakt zu einer völligen Erneuerung der Beziehungen zwischen der EU und Kroatien. Die EU begrüßte die ersten Schritte der neuen kroatischen Führung. Sie verstärkte daher den politischen Dialog und gründete eine Beratende Task Force EU/Kroatien, ein gemeinsames Expertengremium, das Kroatien im Hinblick auf die Verhandlungen über die vertraglichen Beziehungen als wichtige Quelle für Know-how und technische Hilfe in allen Bereichen von gemeinsamem Interesse dienen soll. Die Task Force hat sich bereits zweimal (am 15. Februar 2000 und am 12. April 2000) getroffen. 3. Jüngste wirtschaftliche und politische Entwicklungen in Kroatien 3.1. Demokratisierung und Verwaltungsreform Durch den Regierungswechsel hat sich die politische Situation in Kroatien in den letzten Monaten grundlegend verändert. Die kroatische Bevölkerung hat mit ihrer Entscheidung den starken Wunsch nach einem demokratischen Wandel zum Ausdruck gebracht. Die Bildung der neuen Regierung verlief ohne Schwierigkeiten. Sie besteht aus einer Koalition aus sechs Parteien, die mit großem Vorsprung die Mehrheit hat. Rasch zeigte sich, daß sie nicht nur für die europäischen Werte der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eintritt, sondern auch daß ihre oberste außenpolitische Priorität die Integration in die euro-atlantischen Strukturen ist. Die Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die anstehenden politischen Fragen anzugehen und die Strukturreformen einzuleiten, die notwendig sind, um die Bedingungen der EU zu erfuellen. Die Regierung kündigte in ihrem anspruchsvollen Programm, das sie dem neuen Parlament am 9. Februar vorlegte, schwierige und mutige Reformen an, um gegen alle politischen Mißstände vorzugehen. Dies betrifft vor allem die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Minderheitenrechte, die Demokratisierung der Medien, die vollständige Einhaltung der Abkommen von Dayton/Erdut, insbesondere in bezug auf den Rückkehrprozeß, die volle Zusammenarbeit mit dem internationalen Kriegsverbrechertribunal, die Verbesserung der Beziehungen zu den Nachbarn und vor allem den grundsätzlichen Wandel der Haltung gegenüber Bosnien und Herzegowina. Das Programm sieht darüber hinaus bedeutende Wirtschaftsreformen vor. In all diesen Fragen hat eine fruchtbare Zusammenarbeit im Rahmen der Beratenden Task Force EU/Kroatien begonnen. Auf den beiden bisherigen Treffen konnte man sich auf gemeinsame Empfehlungen für alle noch offenen politischen Fragen und auf die zur Erfuellung der verschiedenen Anforderungen notwendigen Maßnahmen einigen. Auf dieser Grundlage entwickelte die kroatische Regierung detaillierte Aktionsprogramme, um eine rasche Umsetzung zu gewährleisten. Die Empfehlungen werden bereits im Rahmen ressortübergreifender Programme der Regierung vom 2. März bzw. 5. Mai umgesetzt, und in einigen wichtigen Bereichen werden große Fortschritte erzielt. Im einzelnen wurde im Bereich der freien Meinungsäußerung wiederholt Kritik am kroatischen Rundfunk geübt. Die Regierung hat sich nun verpflichtet, die notwendigen Schritte zur Umwandlung des kroatischen Fernsehens in eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt einzuleiten. Einige Fortschritte sind zu verzeichnen: Derzeit wird über ein neues Gesetz für das kroatische Fernsehen beraten; der Entwurf soll demnächst vom Europarat geprüft werden und dürfte dem Parlament bis Anfang Juni vorgelegt werden. Auch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde in Angriff genommen. Der Vorschlag wird im Anschluß an die Annahme des neuen Rechtsrahmens für das kroatische Fernsehen fertiggestellt werden. Das kroatische Fernsehen hat darüber hinaus nun einen neuen Generaldirektor, und auch andere Spitzenpositionen wurden neu besetzt. Ferner ist die Reform der bisherigen monopolistischen Vertriebsstrukturen für die gedruckten Medien ein komplexes und wirtschaftlich heikles Problem, dessen Lösung recht schwierig werden dürfte. Außerdem wurde an der Änderung des Strafrechts gearbeitet, damit Journalisten nicht mehr wegen Verletzung der Ehre oder Würde von hohen Staatsbeamten von Amts wegen verfolgt werden. Was den Schutz von Minderheiten betrifft, so änderte das Parlament am 11. Mai das "Verfassungsgesetz für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und den Schutz der Rechte von ethnischen und nationalen Gemeinschaften und Minderheiten". Diese Änderungen sollen lediglich für eine Übergangszeit von etwa einem halben Jahr gelten, bis ein neuer umfassender verfassungsrechtlicher Rahmen für diesen Bereich angenommen wird. Der Entwurf hierfür soll von einer Arbeitsgruppe in enger Abstimmung mit dem Europarat und der Venedigen Kommission für Demokratie durch Recht erstellt werden. Außerdem verabschiedete das Parlament am 11. Mai ein Gesetz über den amtlichen Gebrauch von Minderheitensprachen sowie ein Gesetz über den Unterricht in Minderheitensprachen. Ein anderer wichtiger Bereich ist die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen aufgrund der Abkommen von Dayton/Erdut. Die Schlüsselfragen bleiben die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem internationalen Kriegsverbrechertribunal, die umfassende Umsetzung des Rückkehrprozesses und die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit. Größere Fortschritte sind bei der Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal zu verzeichnen, ein politisch heikles Thema für Kroatien. Die neue Regierung hat sich zu einer neuen Zusammenarbeit mit dem Tribunal in Den Haag bereit erklärt. Außerdem hat sie die personelle Zusammensetzung des vom stellvertretenden Premierminister geleiteten Rats für die Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal grundlegend geändert und fruchtbare Gespräche mit der Chefanklägerin des Tribunals aufgenommen. Am 14. April gab Kroatien eine grundlegende Erklärung über die Zusammenarbeit mit dem Tribunal ab, in der es die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den militärischen Operationen "Sturm" und "Blitz" von 1995 anerkannte und sich mit weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit allen Kriegsverbrechen einverstanden erklärte. In bezug auf die Flüchtlinge hat die neue Regierung zugesagt, daß alles Nötige für einen reibungslosen Verlauf des Rückkehrprozesses getan wird. Der Erfolg hängt dabei natürlich auch von der wirtschaftlichen Zukunft der vom Krieg in Mitleidenschaft gezogenen Rückkehrgebiete ab. Anfang März wurde eine Sonderkommission für die Umsetzung des Rückkehrprogramms eingerichtet, der hochrangige Vertreter aus Politik und Verwaltung angehören und an der auch die internationale Gemeinschaft beteiligt ist. Die Regierung schlug außerdem in Zusammenarbeit mit dem UNHCR ein Programm vor, mit dem die baldige Rückkehr von über 16.000 Flüchtlingen erleichtert werden soll. Trotz einiger interner Widerstände und verschiedener anfänglicher Probleme ist die Überprüfung des Rechtsrahmens nun erfolgreich in Gang gekommen. Die Änderungen des Wiederaufbaugesetzes zur Streichung der diskriminierenden Bestimmungen wurden am 27. April vom Parlament in erster Lesung geprüft und dürften bald verabschiedet werden. Am 6. Mai nahm die Regierung einen Vorschlag zur Änderung der diskriminierenden Bestimmungen des Gesetzes über Gebiete von besonderem Staatsinteresse an, der nun das Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Die Regierung ist auch entschlossen, die Anwendung der Rechtsvorschriften und die tatsächlichen Fortschritte zu überwachen. Zu diesem Zweck hat sie spezifische Maßnahmen angekündigt, um eine ordnungsgemäße Anwendung auf lokaler Ebene zu erleichtern, wo die eigentlichen Probleme und Widerstände zu sein scheinen. 3.2. Stabilisierung und Reform der Wirtschaft Dank erfolgreicher Stabilisierungsbemühungen Ende 1993 konnte Kroatien im Zeitraum 1994-1997 ein durchschnittliches BIP-Wachstum von über 6 % pro Jahr und eine bemerkenswerte Preisstabilität erreichen. Im Laufe von 1997 begann sich die Wirtschaftslage zu verschlechtern. Angesichts von Lohnerhöhungen, denen keine entsprechenden Produktivitätssteigerungen gegenüberstanden, sanken die Ausfuhren im Vorjahresvergleich um 7,4 %, während die Einfuhren mit einem Zuwachs von 14,5 % weiter boomten. Dies führte zu einer Erhöhung des Leistungsbilanzdefizits von 5,8 % des BIP 1996 auf 11,6 % 1997 und verursachte eine starken Anstieg der Auslandsverschuldung, die sich von 23 % des BIP 1996 auf 32 % des BIP Ende 1997 erhöhte. Solvenzprobleme im Bankensektor, die Anhäufung von Zahlungsrückständen, eine restriktive Geldpolitik, die Erhöhung der Steuern und administrierten Preise sowie die Auswirkungen der Kosovo-Krise führten im letzten Quartal 1998 zu einer Rezession, die in den ersten drei Quartalen von 1999 anhielt. Daneben stellten zunehmende Strukturprobleme eine immer größere Belastung für die Wirtschaft dar. Ende 1999 war die Rezession mit einem positiven Wirtschaftswachstum im letzten Quartal des Jahres offensichtlich beendet. Das reale BIP verringerte sich 1999 schätzungsweise um insgesamt 1 %. Die Wirtschaft dürfte sich 2000 weiter positiv entwickeln: Die Zunahme der Ausfuhren, die Erhöhung des Privatverbrauchs und eine verstärkte Investitionstätigkeit dürften zum Aufschwung beitragen. Die Preisstabilität konnte 1999 weitgehend gewahrt werden. Jedoch führten zwischen Juni 1998 und Februar 1999 spekulative Angriffe zur Abwertung der kroatischen Währung Kuna (HRK) gegenüber dem Euro um rund 10 %. Die Währungsabwertung und die Erhöhung der Preise von Erdölerzeugnissen und Telekommunikationsdiensten hatten Ende 1999 einen gewissen Inflationsdruck zur Folge. Kroatien konnte sein Haushaltsdefizit bisher innerhalb vertretbarer Grenzen halten. Allerdings verdeckt dies eine stetige Zunahme der konsolidierten gesamtstaatlichen Ausgaben, die sich 1998 auf 52 % des BIP beliefen (mehr als in allen anderen mittel- und osteuropäischen Ländern). Nach vorläufigen Haushaltsergebnissen vom Juni 1999 war ein Defizit in Höhe von 1,7 % des BIP zu verzeichnen, das sich ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus den Privatisierungen sogar auf 6 % belaufen würde. In Zukunft werden die Einnahmen aus Privatisierungen nachlassen, und die Regierung wird mit einem wachsenden Schuldendienst, erheblichen Zahlungsrückständen und außerbudgetären staatlich verbürgten Verbindlichkeiten konfrontiert sein. Der finanzpolitische Kurs wird erhebliche Korrekturen erfordern, um das Haushaltsdefizit deutlich und nachhaltig zu verringern und zu gewährleisten, daß die öffentliche Verschuldung mittelfristig nicht aus dem Ruder läuft. Der Haushaltsplan 2000, der am 23. März verabschiedet wurde, sieht eine geringe Reduzierung der nominalen Ausgaben und beträchtliche Umstrukturierungen vor und ist somit ein Schritt in die richtige Richtung. Mittelfristig wird eine Konsolidierung des Haushalts nicht möglich sein, wenn die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst nicht erheblich gesenkt werden und bei den außerbudgetären Fonds keine grundlegenden Reformen durchgeführt werden, insbesondere bei der Renten- und der Gesundheitsversicherung. Eine Straffung der Finanzpolitik würde eine Lockerung der Geldpolitik ermöglichen, was das Wachstum vermutlich ankurbeln würde. Kroatien verfügt über eine gute industrielle Grundlage, über gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte und über Sektoren mit großem Entwicklungspotential wie beispielsweise Tourismus. Die Wettbewerbsfähigkeit Kroatiens auf dem europäischen Markt könnte durch kohärente und ehrgeizige Strukturreformen erheblich verbessert werden, denn derzeit sind zahlreiche kroatische Unternehmen dem freien Wettbewerb noch nicht gewachsen. 1991 wurde in Kroatien ein Prozeß der Umstrukturierung und Privatisierung von Unternehmen eingeleitet, der mittlerweile für die meisten Unternehmen abgeschlossen ist. Vor allem in den Bereichen Elektrizität, Erdöl und Verkehr, inbesondere Schienenverkehr, müssen große Staatsunternehmen noch privatisiert werden. Der Privatisierungsprozeß hat nach dem Ende der Kosovo-Krise an Dynamik gewonnen. Im Oktober 1999 wurden 35 % der kroatischen Fernsehanstalt (HT) für 850 Mio. USD an die Deutsche Telekom verkauft. Weitere 21 % sollen dieses Jahr im Wege eines öffentlichen Zeichnungsangebots veräußert werden. Darüber hinaus hatte die alte Regierung strategischen Investoren Mehrheitsbeteiligungen an drei Banken angeboten. Im April waren diese Transaktionen alle drei abgeschlossen. Es wird nicht nur wichtig sein, daß die Privatisierungsbemühungen fortgesetzt werden, sondern auch, daß die Unternehmensführung verbessert wird. Letzterer war eine Privatisierungspolitik abträglich, bei der Insidern gegenüber strategischen Investoren der Vorzug gegeben wurde. Die Grundprinzipien und künftigen Pläne für diesen Bereich sollten im Rahmen einer Privatisierungsstrategie der Regierung festgelegt werden. Was die Entwicklung eines modernen Finanzsektors betrifft, so hat Kroatien Fortschritte gemacht, indem es den Bankensektor saniert, Geld- und Kapitalmärkte geschaffen und einen marktorientierten Rechtsrahmen eingeführt hat. Jedoch kam es 1997 zu einer Finanzkrise, welche die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Bankensektors stark beeinträchtigt hat. Seither haben die Behörden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die auf die Stärkung der Bankenaufsicht und auf die Wiedergewinnung des Vertrauens der Verbraucher abzielen. Das 1998 eingeführte Einlagensicherungssystem wird den Einsatz umfangreicher Haushaltsmittel erfordern, um die Verluste zu decken, und weitere Konkurse könnten das Haushaltsgleichgewicht ernsthaft gefährden. Zwar entfällt auf die vier großen Banken ein erheblicher Marktanteil, doch gibt es im Bankensektor auch zahlreiche sehr kleine und regionale Banken, so daß eine weitere Konsolidierung erfolgen muß. Ein weiterer wichtiger Punkt bei den von der Regierung geplanten Reformen ist schließlich die Verschlankung des öffentlichen Dienstes selbst. Der öffentliche Sektor ist in Kroatien nach wie vor sehr groß, und die Behörden beeinflussen das Wirtschaftsleben maßgeblich. Die neue Regierung hat erklärt, daß sie die direkten Eingriffe des Staates in die Wirtschaft nicht fortsetzen und für krankende Unternehmen nicht mehr einstehen will. Auf diese politische Zusage müssen nun kohärente umfassende Maßnahmen folgen. Verbesserungen bei der Justiz wären insbesondere im Hinblick auf die konsequente Durchführung der Konkursverfahren ein erstes positives Signal dafür, daß die Behörden entschlossen sind, den Übergang Kroatiens zu einer modernen Marktwirtschaft voranzutreiben. Die neue Regierung fand bei ihrem Amtsantritt eine Situation vor, die durch massive Strukturprobleme und eine stark isolierte Wirtschaft gekennzeichnet war. Daher muß sie einen umfassenden und glaubwürdigen Reformplan aufstellen, den IWF und Weltbank zu unterstützen bereit sind. Dies ist notwendig, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft wiederzugewinnen, das in den letzten Jahren geschwunden ist. Außerdem sind die Rückkehr zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen notwendig, damit Kroatien weiterhin günstige Ratings auf den internationalen Kapitalmärkten erhält und ausländische Direktinvestitionen, vor allem im Zusammenhang mit Neugründungen, anlocken kann. 4. Parameter eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens Unter Berücksichtigung der erzielten Fortschritte und der im Hinblick auf die obengenannten politischen und wirtschaftlichen Aspekte noch notwendigen Reformen hängt die Möglichkeit eines künftigen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit der Republik Kroatien insbesondere von deren Fähigkeit ab, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus dieser neuen Art vertraglicher Beziehungen ergeben. 4.1. Politischer Dialog Für den bilateralen politischen Dialog zwischen der EU und Kroatien fehlt zwar ein förmlicher Rahmen, doch wurde im Juli 1999 ein informeller politischer Dialog eingeleitet. Seit den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen wurden die offiziellen Kontakte deutlich intensiviert, vor allem in Form von Ministerbesuchen. Die EU und Kroatien scheinen rasch eine weitgehende Übereinstimmung ihrer Standpunkte in regionalen und internationalen Fragen erreicht zu haben. Insbesondere bekennt sich Kroatien zu seiner wichtigen Rolle für die Stabilisierung der Region. Die Institutionalisierung und Verbesserung des politischen Dialogs zwischen der EU und Kroatien im Rahmen des künftigen SAA und die Entwicklung einer zusätzlichen regionalen Struktur für den politischen Dialog werden von zentraler Bedeutung sein. 4.2. Regionale Zusammenarbeit Die Verbesserung und Konsolidierung der regionalen Zusammenarbeit ist ein wichtiger Faktor für die Stabilisierung in der Region. Kroatien bemüht sich um Normalisierung der politischen Beziehungen zu den Ländern des Westbalkans und hat gute Beziehungen zu allen anderen mittel- und osteuropäischen Ländern, mit denen es aktiv am Ausbau der Handelsbeziehungen arbeitet. Die neue politische Führung erkennt die natürlichen Bindungen des Landes zu seinen südlichen Nachbarn offensichtlich an und hat eine intensive Zusammenarbeit eingeleitet, um zur langfristigen Stabilisierung der Region beizutragen. Die bald nach dem Amtsantritt eingeleiteten offiziellen Besuche des Präsidenten und des Außenministers in Slowenien, Bosnien und Herzegowina und Ehemaligen Jugoslawien Republik Mazedonien zeugen davon, daß eine Verbesserung der Beziehungen angestrebt und nach Verhandlungslösungen für die offenen bilateralen Fragen gesucht wird. Die deutliche Verbesserung der Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina ist eine entscheidende Wende in der kroatischen Außenpolitik. Der neuen Regierung sind gut funktionierende Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina ein Anliegen. Sie unterstützt uneingeschränkt die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina und trägt zur Stärkung der zentralen Institutionen im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Dayton-Abkommen bei. Unter Berücksichtigung der starken natürlichen Bindungen zwischen Kroatien und den bosnischen Kroaten hat die neue Regierung begonnen, in politischer, wirtschaftlicher, finanzieller und kultureller Hinsicht gegenüber Bosnien und Herzegowina eine transparente Politik zu verfolgen, was von dem kürzlich verabschiedeten Haushaltsplan belegt wird. Die Zusammenarbeit mit der Republik Srpska hat sich deutlich verbessert, insbesondere hinsichtlich der Rückkehr der Flüchtlinge (vgl. die gemeinsame Erklärung von Minister Picula und Premierminister Dodik über die Rückkehr in beide Richtungen). Mit Fortschritten ist auch bei der Fertigstellung oder Ratifizierung verschiedener bilateraler Abkommen wie der Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft und über die Staatsgrenzen zu rechnen. So wurde am 6. Mai das Abkommen zwischen Kroatien und der bosniakisch-kroatischen föderation (BKF) über die finanzielle Unterstützung der BKF und des Verteidigungsministeriums der Föderation angenommen. Die bilateralen Beziehungen zwischen Kroatien und Slowenien entwickeln sich ebenfalls weiter, auch wenn einige Fragen noch ungeklärt sind, so z.B. der Grenzverlauf, das Eigentum am Kernkraftwerk Krsko und die Schulden der Ljublianska Banka. Die beiden Länder sind übereingekommen, einen Zeitplan für die Lösung der noch offenen Fragen aufzustellen. Aus offensichtlichen Gründen hat sich an den bilateralen Beziehungen zur Bundesrepublik Jugoslawien nichts Wesentliches geändert, aber Kroatien unterhält gute Beziehungen zu Montenegro. Positive Schritte wurden im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa unternommen: Kroatien zeigte sich hier aktiv und kooperativ und trug zur Entwicklung der adriatisch-ionischen Initiative bei. Diese Entwicklung ist eine gute Grundlage für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit durch das künftige SAA. 4.3. Warenverkehr Für die Handelsbeziehungen zwischen Kroatien und der EG gelten autonome Handelspräferenzen (Verordnung (EG) Nr. 6/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 [4]). Textilwaren mit Ursprung in Kroatien dürfen zollfrei und ohne Abgaben gleicher Wirkung in die Gemeinschaft eingeführt werden. Dabei unterliegen lediglich die Textilwaren, die in Anhang III B der Verordnung (EG) Nr. 517/94 [5], geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 7/2000 [6], aufgeführt sind, mengenmäßigen Beschränkungen. [4] Verordnung (EG) Nr. 6/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Waren mit Ursprung in der Republik Bosnien und Herzegowina und in der Republik Kroatien sowie für Wein mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und in der Republik Slowenien. ABl. L 2 vom 5.1.2000, S. 1. [5] Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates vom 7. März 1994 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische gemeinschaftliche Einfuhrregelung fallen. ABl. L 67 vom 10.3.1994, S. 1. [6] Verordnung (EG) Nr. 7/2000 des Rates vom 21. Dezember 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 517/94 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische gemeinschaftliche Einfuhrregelung fallen. ABl. L 2 vom 5.1.2000, S. 51. Wertmäßig beliefen sich die Ausfuhren der EU nach Kroatien 1998 auf 4,4 Mrd. ECU und 1999 auf 4,0 Mrd. EUR. Die kroatischen Ausfuhren in die EU betrugen im selben Zeitraum schätzungsweise 1,8 Mrd. ECU bzw. 1,9 Mrd. EUR. Damit führt Kroatien weit mehr aus als die anderen Länder des Westbalkans, aber deutlich weniger als Nachbarländer wie Bulgarien, Rumänien und insbesondere Slowenien. Anteilsmäßig entfielen auf die EU-Ausfuhren nach Kroatien in dem betreffenden Zeitraum 0,6 % der gesamten EU-Ausfuhren in Drittländer, während die kroatischen Ausfuhren in die EU 0,25 % der gesamten EU-Einfuhren aus Drittländern ausmachten. In beiden Jahren verzeichnete die EU im Handel mit Kroatien einen deutlichen Überschuß in Höhe von 2,59 Mrd. EUR bzw. 2,07 Mrd. EUR. Auf die EU entfielen 1999 48,8% der Ausfuhren des Landes und 56,6% seiner Einfuhren. Angesichts der jüngsten politischen Entwicklungen und der bisherigen Fortschritte könnte eine asymmetrische weitere Öffnung der Märkte der EU und der Republik Kroatien zugunsten letzterer ins Auge gefaßt werden, wobei nach einer gewissen Übergangszeit eine Freihandelszone angestrebt werden kann (in der Verhandlungsrichtlinie für ein SAA mit der ehemaligen jugoslawischen Republik von Mazedonien wurde eine Übergangszeit von 10 Jahren vorgeschlagen). Der gesamte bilaterale Handel sowie alle Bereiche, einschließlich der gewerblichen Waren und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sollten im Einklang mit Artikel XXIV GATT unter diese Regelung fallen. Das Land sollte auch schrittweise in die europäische diagonale Ursprungskumulierung einbezogen werden, die eine zusätzliche Ausweitung des Handels ermöglichen würde. Der baldige Beitritt zur WTO ist ein wichtiges politisches Ziel. Er wird als integraler Bestandteil der Reformen Kroatiens zur Öffnung und Modernisierung seiner Wirtschaft gesehen. Die Gemeinschaft setzt sich mit Nachdruck für den erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen ein und hofft, daß Kroatien in Kürze WTO-Mitglied wird. Seit Kroatien vor sechseinhalb Jahren die Mitgliedschaft beantragt hat, wurden die Verhandlungen in allen Bereichen abgeschlossen, mit Ausnahme des audiovisuellen Bereichs. In diesem Rahmen hat sich Kroatien zur Anwendung aller WTO-Übereinkommen ab seinem Beitritt bereit erklärt und sich verpflichtet, die Zölle auf Wareneinfuhren auf ähnliche Sätze zu senken, wie sie von vielen OECD-Ländern angewandt werden. Außerdem will Kroatien im Zusammenhang mit dem WTO-Beitritt seinen Dienstleistungsmarkt liberalisieren. Darüber hinaus setzt sich Kroatien aktiv für die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit ein, unter anderem durch den Abschluß von Freihandelsabkommen. Kroatien hat mit Mazedonien und Slowenien bereits Freihandelsabkommen geschlossen, mit Ungarn sind die Verhandlungen weit fortgeschritten, und demnächst sollen Verhandlungen mit den anderen CEFTA-Staaten, den baltischen Staaten, Israel, der Türkei und den EFTA-Staaten aufgenommen werden. Unter den gegebenen Umständen dürfte es möglich sein, mit Kroatien über die Handelsbestimmungen eines SAA zu verhandeln, vorausgesetzt weitere Liberalisierung seiner Handelsregelungen wird korrekt eingesetzt, um seine künftigen Verpflichtungen erfuellen zu können. 4.3.1. Gewerbliche Waren Auf gewerbliche Waren entfällt ein Großteil des kroatischen Handels. Die Gemeinschaft gewährt für gewerbliche Waren Kroatiens umfangreiche autonome Handelspräferenzen und damit fast freien Zugang zum EU-Markt. Die wichtigsten kroatischen Exportwaren sind chemische Erzeugnisse, Textilwaren und Schiffbauerzeugnisse. Bei den Einfuhren handelt es sich hauptsächlich um Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, elektrotechnische Waren und chemische Erzeugnisse (siehe Anhang). 4.3.2. Landwirtschaft und Fischerei In der Landwirtschaft werden rund 9 % des BIP Kroatiens erwirtschaftet und sind rund 13 % der Bevölkerung beschäftigt. Der Sektor ist noch relativ stark geschützt - die Wettbewerbsfähigkeit ist gering und die Preise sind hoch. Auf die Einfuhren aus der EU entfallen knapp 50 % der gesamten Agrareinfuhren, während die Ausfuhren in die EU etwa 10 % der gesamten Agrarausfuhren ausmachen. Im Agrarsektor ist die Handelsbilanz für die EU somit deutlich positiv. Der Handel mit der Gemeinschaft wird derzeit durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2000 des Rates geregelt, die einseitige Zugeständnisse für Agrarerzeugnisse vorsieht, u.a. für Wein, Tabak, Obst und Gemüse mit Ursprung in Kroatien. Durch die meisten dieser Präferenzen wird zollfreier Zugang gewährt - zum Teil mit mengenmäßigen Beschränkungen. Die gegenwärtige Handelsregelung umfaßt keine Zugeständnisse im Fischereisektor, obwohl die Fischereiprodukten ein Vorteil durch die GSP Regime hat. Angesichts des Volumens des Agrarhandels, der besonderen Empfindlichkeit der Märkte, der Gemeinsamen Agrarpolitik der Gemeinschaft und der Bedeutung des Agrarsektors für die Wirtschaft des Landes sollte im Hinblick auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen eine weitere Handelsliberalisierung angestrebt werden. Zur Errichtung einer künftigen Freihandelszone müßte der Agrarhandel von Anfang an schrittweise liberalisiert werden. Dies wäre auf eine realistische Bewertung des Produktions- und Handelspotentials sowie auf einen Ausbau der Kapazitäten mit anfänglicher Asymmetrie zugunsten Kroatiens zu stützen, wie der Europäische Rat in Lissabon in seinen Schlußfolgerungen zum Westbalkan gefordert hatte. Längerfristig werden dann umfassende Liberalisierungsbemühungen von seiten Kroatiens erforderlich sein. Allerdings hat sich Kroatien im Rahmen der Verhandlungen über einen Beitritt zur WTO bereits verpflichtet, den Zollschutz um rund 30 % abzubauen, bestimmte Zollsätze erheblich zu senken und von Ausfuhrsubventionen abzusehen. Ein Wein- und Spirituosenabkommen könnte in Form eines Zusatzprotokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen werden, denn für die Verhandlungen in diesem Bereich hatte der Rat am 29. April 1996 bereits ein spezifisches Mandat erteilt. 4.4. Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsrecht Kroatien hat in letzter Zeit im Rahmen seiner WTO-Beitrittsverhandlungen und seiner Bemühungen um Annäherung an das Gemeinschaftsrecht Liberalisierungsmaßnahmen im Dienstleistungsbereich ergriffen. Jedoch sind noch bedeutende Anstrengungen erforderlich, um den Privatisierungsprozeß voranzutreiben und entsprechende Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Im Finanzsektor werden derzeit große staatliche Banken und Versicherungsgesellschaften privatisiert. Kroatien hat die regulatorischen Auflagen für Auslandsinvestitionen abgeschafft. Der Zugang ausländischer Unternehmen zum kroatischen Markt wurde liberalisiert, so daß nun ausländischen Investoren Inländerbehandlung zugestanden wird. Nach dem kroatischen Gesellschaftsrecht gibt es keine unterschiedlichen Regelungen für die Geschäftstätigkeit von einheimischen und ausländischen Investoren. Das neue Bankengesetz von 1998 erlaubt die Niederlassung ausländischer Banken auf Gegenseitigkeitsbasis, während Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen noch nicht zugelassen sind. Es bestehen aber auch noch einige praktische Probleme hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der bestehenden Vorschriften. Im Gesellschafts- und Rechnungslegungsrecht hat die Angleichung an das Gemeinschaftsrecht begonnen, und verschiedene geeignete Verwaltungsstrukturen sind bereits vorhanden. Die Rechnungslegungsvorschriften werden nun mit den internationalen Rechnungslegungsstandards und den einschlägigen EG-Richtlinien in Einklang gebracht. Jedoch müssen noch bedeutende Fortschritte gemacht werden. In bestimmten Bereichen wie z.B. dem Datenschutz fehlt noch ein Rechtsrahmen. Kroatien sollte ermutigt werden, seinen Finanzmarkt weiterzuentwickeln und die Privatisierung des Bankensystems voranzutreiben. Es sollte auch die Solidität seines Finanzsystems sowie die Leistungsfähigkeit der Verwaltung verbessern, um eine effektive Aufsicht im Finanzsektor zu gewährleisten (Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleistungen). Diese Entwicklung ist eine gute Voraussetzung für die Einleitung einer Zusammenarbeit in diesen wichtigen Bereichen im Hinblick auf ein künftiges SAA. In den Verhandlungen dürften keine größeren Probleme auftreten, und wenn Kroatien die Harmonisierung seiner Rechtsvorschriften und Verfahren weiter vorantreibt, müßte ihm die Erfuellung seiner künftigen Verpflichtungen möglich sein. 4.5. Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr Kroatien hat den Bereich laufende Zahlungen bereits nach Artikel VIII des IWF-Abkommens liberalisiert, so daß es im Hinblick auf ein künftiges Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen keine Probleme mit einer Verpflichtung zum freien Zahlungsverkehr hätte. Der Kapitalverkehr unterliegt in Kroatien dagegen noch zahlreichen Beschränkungen. Bei den Kapitalzufluessen hat Kroatien seine Devisenkontrollen im Bereich der Direktinvestitionen (einschließlich der Rückführung von Gewinnen und investitiertem Kapital) und - mit kleinen Ausnahmen - der Portfolio-Investitionen bereits abgeschafft. Jedoch erhält es noch Beschränkungen beim Erwerb von Grundbesitz durch Ausländer einschließlich ausländischer Unternehmen aufrecht. Weitere Beschränkungen betreffen die Gründung von Unternehmen und die Tätigkeit der bereits in Kroatien ansässigen Unternehmen. Beispielsweise erwies es sich als schwierig, eine Genehmigung für den Erwerb von Grundbesitz für Unternehmen zu erhalten und ausländische Führungskräfte einzustellen. Eine Verpflichtung zur Abschaffung dieser Beschränkungen im Kontext eines künftigen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens würde dazu beitragen, daß Kroatien einen geeigneten rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit einführt. 4.6. Angleichung der Rechtsvorschriften Seit 1999 arbeitet Kroatien an der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht. Im September 1999 nahm die kroatische Regierung einen "Aktionsplan für die europäische Integration" an, der den ersten Versuch darstellt, ein Gesamtbild des kroatischen Rechts insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der EU-Integration zu erhalten. Außerdem hat Kroatien 1998 ein Amt für die europäische Integration eingerichtet, das unter der neuen Regierung zu einem Ministerium umgewandelt wurde. 4.6.1. Technische Normen und Zertifizierung Kroatien hat bereits die Angleichung seiner technischen Normen und Zertifizierungsvorschriften in Angriff genommen, indem es eine Rechtsgrundlage für die Einführung technischer Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren geschaffen hat. Das Amt für Normung und Meßwesen ist Mitglied von CEN, CENELEC und ETSI. Der Rechtsrahmen steht jedoch mit dem europäischen System nicht voll im Einklang. Die Angleichung steckt offensichtlich erst in den Anfängen und muß beschleunigt werden. Nachteilig wirkt sich auch die unzureichende Einbeziehung der Wirtschaftsbeteiligten im Bereich der Zertifizierung aus. Die Gemeinschaft hat hier keine Zusammenarbeit oder technische Hilfe angeboten. Daher sollte Kroatien eine Strategie für die weitere Harmonisierung ausarbeiten, bei der der Rechtsrahmen, die institutionelle Leistungsfähigkeit sowie der Status und die Einbeziehung der Wirtschaftsbeteiligten im Vordergrund stehen. Die Strategie sollte die Zuständigkeiten für die "grundlegenden Anforderungen" abstecken und eine funktionale Unabhängigkeit zwischen Vorschriften, Normen, Akkreditierung und Zertifizierung vorsehen. Erhebliche Anstrengungen sind noch im Hinblick auf das SAA erforderlich, das Vorschriften für die Zusammenarbeit in diesem Bereich enthalten sollte, einschließlich der Umsetzung des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse und der Beteiligung an internationalen Normenorganisationen. 4.6.2. Wettbewerb und staatliche Beihilfen Kroatien hat ein Gesetz zum Schutz des freien Wettbewerbs verabschiedet, das sich am Gemeinschaftsrecht orientiert. Außerdem wurde nun mit der weiteren Harmonisierung des Rechtsrahmens begonnen. So wurde eine unabhängige Wettbewerbsbehörde eingerichtet, die Agentur für den Schutz des freien Wettbewerbs, die dem kroatischen Parlament direkt verantwortlich und für die Kontrolle von Absprachen, des Mißbrauchs einer monopolistischen oder marktbeherrschenden Stellung sowie von Zusammenschlüssen zuständig ist. Kroatien muß sich noch mehr um eine konsequentere Umsetzung dieser Rechtsvorschriften und deren uneingeschränkte Anwendung durch alle Wirtschaftsbeteiligten bemühen. Was die Politik der staatlichen Beihilfen betrifft, so gibt es keine Regulierungsbestimmungen, und das Wirtschaftsministerium greift zur Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen mitunter noch massiv ein. Jedoch ist die kroatische Regierung nun, nachdem die schwierige Kriegszeit überstanden ist, bereit, ihr System staatlicher Beihilfen zu reformieren und schrittweise an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen. Noch in diesem Jahr dürften erste Fortschritte in Richtung auf ein System horizontaler Maßnahmen für alle Sektoren und Unternehmen zu verzeichnen sein. Bisher hat die Gemeinschaft Kroatien in diesen Bereichen noch nicht unterstützt. Das künftige SAA sollte hier jedoch eine Zusammenarbeit vorsehen. Zu diesem Zweck muß Kroatien seine Anstrengungen im Bereich der Wettbewerbspolitik fortsetzen und bei den staatlichen Beihilfen beträchtliche Fortschritte machen. 4.6.3. Öffentliches Beschaffungswesen Die Grundregeln und -verfahren für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sind gesetzlich festgelegt. Diese Rechtsvorschriften gelten für alle öffentlichen Verwaltungen einschließlich aller lokalen Behörden und sonstigen Nutzer von Haushaltsgarantien und öffentlichen Mitteln. Die einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen dem EU-Recht in diesem Bereich nur teilweise und müssen daher weiter angeglichen werden. Die Bevorzugung von Inländern wird schließlich abgeschafft werden müssen. Die Beschaffungs- und Computerisierungsabteilung des Finanzministeriums ist die für die Überwachung der Beschaffungsverfahren zuständige Stelle. Kroatien hat im Rahmen des WTO-Übereinkommens für das öffentliche Beschaffungswesen Beobachterstatus. Kroatien muß weitere Harmonisierungsanstrengungen unternehmen, um seinen Verpflichtungen im Rahmen eines künftigen SAA nachkommen zu können. 4.6.4. Geistiges und gewerbliches Eigentum Kroatien hat in diesem Bereich kürzlich (1999) eine ganze Reihe von Legislativmaßnahmen ergriffen, die im Einklang mit den WTO/TRIPS-Regeln und mehr oder weniger mit den entsprechenden EG-Richtlinien und dem Europäischen Patentübereinkommen stehen. Im Jahr 2000 wird das 1991 gegründete Amt für geistiges Eigentum in einer vergleichenden Studie prüfen, welche Änderungen erforderlich sind, um eine volle Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu erreichen. Kroatien hat in diesem Bereich größere Anstrengungen unternommen und sollte zu weiteren Fortschritten ermutigt werden, damit es für die Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum ein ähnliches Schutzniveau wie die EG gewährleisten kann, einschließlich der konkreten Möglichkeiten zur Geltendmachung dieser Rechte. Kroatien sollte auch dazu angehalten werden, den verschiedenen internationalen IPR Übereinkommen in diesem Bereich beizutreten, sofern es dies noch nicht getan hat. 4.6.5. Telekommunikationswesen und Informationsgesellschaft Was die elektronischen Kommunikationsinfrastrukturen betrifft, so wurde das Telefonfestnetz in Kroatien fast vollständig digitalisiert. Auf 100 Einwohner kommen 34 Anschlüsse, eine hohe Rate im Vergleich zu anderen Ländern der Region. Zur Erhöhung der Investitionen in Mobilfunk- und Internetdienste und zur Verbesserung des Versorgungsgrads müssen Maßnahmen ergriffen werden. Erste grundlegende Maßnahmen zur Angleichung an den Gemeinschaftsbesitzstand wurden im Juni 1999 mit dem neuen Telekommunikationsgesetz eingeleitet. An weiteren rechtlichen Neuerungen wird derzeit im Zusammenhang mit der Demokratisierung der Medien gearbeitet. Die vollständige Liberalisierung des Sektors soll am 1. Januar 2003 erreicht sein. Das künftige SAA sollte dem Fortgang dieses Harmonisierungsprozesses förderlich sein. Die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft werden in Kroatien noch relativ wenig genutzt, wie beispielsweise die Verbreitung von PCs zeigt. Daher sollte Kroatien ermutigt werden, spezifische Ziele entsprechend den verfügbaren Ressourcen anzustreben, um in diesem Bereich Fortschritte zu machen. Im Zusammenhang mit der Aushandlung des SAA und der darin festzuschreibenden Verpflichtungen dürften keine größeren Schwierigkeiten auftreten. 4.6.6. Verbraucherschutz Die vorhandenen Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz sind ziemlich unvollständig. Die Verbraucherrechte in verschiedenen Bereichen sind lediglich indirekt Gegenstand mancher Rechtsakte, und die EG-Standards werden nicht erreicht. Ein Verbraucherschutzgesetz, mit dem die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand eingeleitet werden soll, wird derzeit vorbereitet und soll noch im Jahr 2000 in Kraft treten. Eine entsprechende Zusammenarbeit im Rahmen des künftigen SAA wird wichtig sein, um die Bemühungen Kroatiens um Angleichung seiner Verbraucherschutznormen an diejenigen der Gemeinschaft zu unterstützen. Ein wirksamer Verbraucherschutz ist erforderlich, damit die Marktwirtschaft ordnungsgemäß funktioniert. Dieser Schutz wird davon abhängen, daß Verwaltungsstrukturen geschaffen werden, die eine Marktüberwachung und eine effektive Anwendung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich gewährleisten. Bisher gibt es in Kroatien keine spezielle Stelle für den Verbraucherschutz. Kroatien soll ermutigt werden, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um rasch eine Politik des aktiven Verbraucherschutzes zu formulieren, seine Rechtsvorschriften an diejenigen der Gemeinschaft anzugleichen und einen wirksamen Rechtsschutz der Verbraucher zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität der Verbrauchsgüter sowie der wirtschaftlichen Situation der Verbraucher zu gewährleisten. 4.6.7. Arbeitsrecht und Chancengleichheit für Männer und Frauen Die kroatische Regierung hat sich verpflichtet, die Voraussetzungen für die Aufstellung eines nationalen Beschäftigungsprogramms zu schaffen. Die Arbeitslosigkeit hat eine Rekordhöhe von 21,6 % erreicht und verteilt sich sehr ungleich auf das ganze Land: In Zagreb ist die Arbeitslosenquote mit 9 % am niedrigsten, im Bezirk Vukovar-Syrmien (Ostkroatien) mit über 37 % am höchsten, und nach verschiedenen Indikatoren ist mit einem baldigen Rückgang nicht zu rechnen. Die Beratungen über die Änderung des Arbeitsgesetzes haben begonnen. Die Chancengleichheit für Männer und Frauen ist in der kroatischen Verfassung festgeschrieben, und Kroatien ist Vertragspartei einiger grundlegender internationaler Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen. Im Anschluß an die Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz von 1995 hat Kroatien eine umfassende "Nationale Politik zur Förderung der Stellung der Frau" entworfen. Zur systematischen Überwachung und Förderung der Gleichbehandlung hat die kroatische Regierung 1996 eine "Regierungskommission für Gleichberechtigung" eingerichtet, in der der stellvertretende Premierminister den Vorsitz führt. Auch bemüht sich Kroatien um eine aktive Politik zur Förderung der Beteiligung von Frauen am öffentlichen und politischen Leben. Die Zivilgesellschaft wird in diesem Bereich umfassend einbezogen. Die Aushandlung geeigneter Bestimmungen über Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und Chancengleichheit im Hinblick auf das künftige SAA dürfte Kroatien keine größeren Schwierigkeiten bereiten. 4.7. Justiz und Inneres Mit den kroatischen Ministerien für Justiz und Inneres sind vor kurzem erste bilaterale Kontakte aufgenommen worden, bei denen es um die Themen Rechtspflege, Polizei, Asyl, Außengrenzen, Einwanderung, organisiertes Verbrechen, Korruption und Drogen geht. Im Bereich der Rechtsprechung steht Kroatien mehreren allgemeinen Problemen gegenüber, die mit der Qualifikation/Ausbildung der Richter, dem Mangel an Fachwissen/Personal für die Formulierung von Rechtsvorschriften und dem Mangel an qualifizierten Human ressourcen bei der Polizei zusammenhängen. Kroatien hat noch kein Asylgesetz erlassen, und es sind noch nicht alle Grenzstreitigkeiten beigelegt. Ferner können die Erlöse des organisierten Verbrechens nicht eingezogen werden, Korruption ist gesetzlich nicht umfassend definiert, und es bestehen keine Rechtsvorschriften über Vorprodukte. Kroatien ist ein Transitland für illegale Einwanderer. Kroatien hat damit begonnen, viele dieser Fragen anzugehen. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft in diesen Bereichen ist vor kurzem mit einem ersten Projekt im Justizbereich aufgenommen worden und wird noch verstärkt werden. Das SAA dürfte einen zweckmäßigen rechtlichen Rahmen für eine engere Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres abgeben, allerdings muß Kroatien noch große Anstrengungen unternehmen, um die aus einem künftigen SAA erwachsenden Verpflichtungen erfuellen zu können. 4.8. Wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit Seit 1991 hat die Gemeinschaft Kroatien Hilfe im Wert von insgesamt 349 Mio. EUR geleistet. In den ersten Jahren (1991-1995) erhielt Kroatien nur humanitäre Hilfe und Hilfe zur Förderung der Demokratisierung. Für humanitäre Hilfe wurden bis März 2000, als ECHO seine Arbeit in Kroatien beendete, insgesamt 293,8 Mio. EUR bereitgestellt. Zur Unterstützung der Demokratisierung wurden kroatische Projekte mit rund 3 Mio. EUR gefördert, ferner beteiligte sich Kroatien an einigen regionalen Projekten. Die unabhängigen Medien wurden mit weiteren 3,5 Mio. EUR unterstützt. Seit 1996 hat Kroatien 47 Mio. EUR Hilfe aus dem Obnova-Programm für den Wiederaufbau der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens erhalten. Diese Hilfe konzentriert sich auf den Wiederaufbau und die nachhaltige Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen. 1998 und 1999 wurde eine Sonderhilfe für Minenräumaktionen gewährt (1,5 Mio. EUR). Darüber hinaus kann Kroatien im akademischen Jahr 2000/2001 am TEMPUS-Programm teilnehmen. Im Rahmen des Programms für 2000 wird der Rückkehrprozeß weiter unterstützt, gleichzeitig jedoch technische Hilfe und Unterstützung für KMU geleistet. Die Kommission hat vor kurzem einen Vorschlag über die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank in Kroatien angenommen. Der Vorschlag wird zur Zeit im Rat geprüft. Mit ihrer Verabschiedung tritt die neue Rechtsgrundlage für die Hilfe für die Länder Südosteuropas an die Stelle der früheren Finanzierungsinstrumente, so daß sich die Aufhebung der Aussetzung des PHARE-Programms für Kroatien erübrigt. Kroatien gehört zu den Begünstigten des neuen Hilfeprogramms, das die Kommission am 10. Mai 2000 angenommen und als Vorschlag dem Rat übermittelt hat. Im Rahmen dieses neuen Programms ist eine wesentliche Neuausrichtung der Hilfe für Kroatien auf die Unterstützung der im künftigen SAA vorgesehenen umfassenden Zusammenarbeit erforderlich. 4.8.1. Statistik Das Kroatische Statistische System ist weiter an das Europäische Statistische System (ESS) angepaßt worden, und das Kroatische Zentralbüro für Statistik hat den Erörterungen über die Verbesserung der statistischen Methoden zum Teil Rechnung getragen, wenn auch seit 1995 außerhalb eines strukturierten Kooperationsrahmens. Es ist in der Lage, in Einklang mit einigen der Gemeinschaftsvorschriften statistische Erhebungen durchzuführen und die Ergebnisse zu verarbeiten, und wird die Gemeinschaftsnormen anwenden können, sofern ihm das einschlägige Fachwissen zur Verfügung gestellt wird. 1997 wurde ein Statistikgesetz verabschiedet, das bereits Grundregeln über Datenschutz und Vertraulichkeit enthält, die jedoch verstärkt werden müssen. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Kroatiens wird nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESA 95) erstellt, ist aber noch verbesserungsbedürftig. Vorrang haben in Kroatien der Ausbau der statistischen Infrastruktur durch Einrichtung statistischer Register (Unternehmensregister, Personenstandsregister, Register der land wirtschaftlichen Betriebe und Register der Gebietskörperschaften) und die Einführung der europäischen Klassifikationen und Nomenklaturen (Kombinierte Nomenklatur). Die Vorschriften über den Verbraucherpreisindex sollten den Gemeinschaftsnormen angeglichen werden. In einem Plan für die Abschaffung des Zahlungsabwicklungssystems (ZOP) wäre auch die Übertragung der statistischen Zuständigkeiten zu regeln. Da die letzte Volkszählung 1991 stattgefunden hat, haben EU und Vereinte Nationen eine neue Volkszählung im kommenden Jahr empfohlen, da sich inzwischen die Verteilung der Volksgruppen erheblich geändert hat und der Zustrom einer unbekannten Zahl von Flüchtlingen und Binnen vertriebenen zu berücksichtigen ist. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte im Rahmen eines künftigen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens intensiviert werden. 4.8.2. Industrie und KMU Trotz der von der kroatischen Regierung bereits unternommenen Anstrengungen steht die Entwicklung der Privatwirtschaft in Kroatien noch vor großen Herausforderungen. 1999 verabschiedete die kroatische Regierung langfristige Maßnahmen und Aktionen, mit denen die Tätigkeit der privaten Wirtschaftsbeteiligten und insbesondere der kleinen Unternehmen gefördert werden soll, die für die Umstrukturierung der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen von großer Bedeutung sind. Zwar sind einige für die KMU positive Ergebnisse zu verzeichnen, jedoch besteht noch eine ganze Reihe von Hemmnissen, die die Geschäftstätigkeit und die Weiterentwicklung der Unternehmen belasten, vor allem der weitverbreitete Mangel an fluessigen Mitteln, Schwierigkeiten mit den Finanzinstitutionen, das Fehlen einer geeigneten institutionellen Unterstützung der Unternehmen und die unzulängliche Qualifikation der Führungskräfte. Kroatien muß bei der Umsetzung der Politik für die Entwicklung der Privatwirtschaft weitere Fortschritte erzielen. Die kroatische Regierung ist dabei, eine neue Strategie auszuarbeiten, nach der die Unternehmensentwicklung durch Verbesserung der Förderung des Unternehmer tums, weitere finanzielle Unterstützung, das Angebot von technischer Hilfe und Ausbildung, Unterstützung der wirtschaftlichen Infrastruktur und der technologischen Entwicklung sowie Anpassung der Rechtsvorschriften gefördert werden soll. Hinsichtlich der Industrie ist eine der Hauptsorgen der kroatischen Regierung die Sanierung des Schiffbausektors und die Privatisierung der Werften. Veraltete Technologie, hohe Fixkosten usw. haben sich finanziell negativ ausgewirkt. Wegen der Bedeutung dieses Sektors für die kroatische Wirtschaft plant die Regierung, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftszweigs unter anderem durch Umstrukturierung, Modernisierung und Privatisierung, stabile Finanzierungsmöglichkeiten und Beihilfen zu verbessern. Besonders wichtig ist die Umstrukturierung des Sektor des Tourismus, das ein sehr bedeutungsvoller teil der Kroaten Wirtshaft ist. Die bilaterale Zusammenarbeit in diesen Bereichen war bisher eher beschränkt. Eine engere Zusammenarbeit in diesen Sektoren, die für die kroatische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind, wird entscheidend sein und sollte im Rahmen eines künftigen SAA vorangetrieben werden. 4.8.3. Zoll und Steuern Mit dem Erlaß eines neuen Zollgesetzbuchs, das im Januar 2000 in Kraft getreten ist, hat Kroatien einen ersten wichtigen Schritt zur Angleichung an das Zollrecht der Gemeinschaft unternommen. Die Regierung arbeitet nun an der Fertigstellung eines neuen Zolltarifgesetzes. Im Zollbereich hat die Gemeinschaft mit Kroatien im Rahmen der Amtshilfemission der Gemeinschaft für den Zoll (CAM-ES) zusammengearbeitet, die 1998 und 1999 die OSZE-Mission im kroatischen Donaugebiet, in Ostslawonien, der Baranja und Westsyrmien, unterstützte. Im Steuerbereich ist eine gewisse Annäherung an die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zu verzeichnen. Wichtigster Punkt ist die Einführung der Mehrwertsteuer am 1. Januar 1998. Innerhalb des allgemeinen Rahmens der strukturellen wirtschaftlichen Reformen plant die kroatische Regierung eine umfassende Steuerreform unter der Anleitung des IWF. Kroatien ist zu einer engeren Zusammenarbeit in diesen Bereichen, die im Rahmen eines künftigen SAA stattfinden sollte, in der Lage. 4.8.4. Bildung und Ausbildung Kroatien verwendet zur Zeit 4,2 % seines BIP für Bildung und Ausbildung. Die Struktur des Bildungssystems geht zum Teil auf Österreich-Ungarn und zum Teil auf die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien zurück. Das Schulsystem ist nach wie vor zentralistisch und sehr akademisch organisiert, allerdings mit hohem akademischem Standard. Mit dem Hochschulgesetz von 1996, das die Organisation der Hochschuleinrichtungen regelt, wurde eine Trennung zwischen Universitätsstudiengängen und kürzeren Fachstudiengängen an den neuerrichteten Technischen Hochschulen und an den Fachhochschulen vorgenommen. Die Berufsschulen sind hochspezialisiert. Qualitätsbewertung und -sicherung sind Aufgabe des Nationalen Rates für das Hochschulwesen, eines unabhängigen Gremiums, dessen Mitglieder direkt vom Parlament benannt werden. Es besteht die Notwendigkeit, das Bildungswesen teilweise zu dezentralisieren, stärker marktorientierte Lehrpläne für die Berufsschulen zu entwickeln und die Qualifikation der Lehrkräfte und des Schulverwaltungspersonals zu verbessern. Was Verwaltung und Entwicklung von Lehrplänen im Universitätsbereich anbelangt, so müssen die Managementkapazitäten auf den Gebieten Verwaltung, Finanzen und internationale Beziehungen und die Kapazitäten der kroatischen Hochschuleinrichtungen für eine enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen bei Technologietransfer und Entwicklung der Humanressourcen weiter ausgebaut werden. Zwar ist das Bildungsniveau in Naturwissenschaften und Technik recht hoch, jedoch sollen die Reformanstrengungen bei der Entwicklung von Lehrplänen und der Ausbildung des Personals fortgesetzt werden, vor allem in den Sozial-, Politik- und Geisteswissenschaften. Im Anschluß an die Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 21.-22. Juni 1999, auf der die Kommission aufgefordert wurde, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um das Programm TEMPUS und die Aktionen der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für Kroatien zu öffnen, wurde die Zusammenarbeit in diesem Bereich wiederaufgenommen. Die Europäische Stiftung für Berufsbildung führte im Rahmen des Arbeitskreises II des Stabilitätspaktes eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen Bildung und Ausbildung durch. Ferner wird Kroatien in das TEMPUS-Hochschulprogramm für 2000 einbezogen. Zu den Prioritäten des TEMPUS-Programms gehören die Reform der Verwaltung und des Finanz managements der Universitäten, die Stärkung der Büros für internationale Beziehungen, die Förderung des Technologietransfers, der Verwaltungsaufbau für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Entwicklung der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von Lehrplänen für Sozial- und Politikwissenschaften, Europarecht, europäische Studien und die Ausbildung von Lehrkräften. Ende 2000 wird beim Ministerium für Wissenschaft und Technologie offiziell ein nationales TEMPUS-Büro eingerichtet, das die nächste Auswahlrunde vorbereiten soll. Wegen ihrer Bedeutung für die Region dürften die kroatischen Hochschulen einen positiven Beitrag vor allem zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen von TEMPUS leisten. Kroatien beteiligt sich auch aktiv an der im Rahmen des Arbeitskreises I des Stabilitätspaktes eingerichteten Task Force "Bildung und Jugend" (Grazer Prozeß). Die Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte im Rahmen des künftigen SAA verbessert werden. Größere Probleme werden nicht erwartet. 4.8.5. Kultur und audiovisuelle Medien Die Zusammenarbeit mit Kroatien im audiovisuellen Sektor wurde während der Verhandlungen über seinen Beitritt zur WTO ausgebaut. In diesem Zusammenhang ist Kroatien durch seine Verpflichtungen nicht an der weiteren Übernahme und Umsetzung der Gemeinschaftsnormen gehindert. 4.8.6. Verkehr Kroatien ist ein wichtiges Transitland für den Straßen-, den Eisenbahn- und den kombinierten Verkehr der Gemeinschaft, der Einfluß auf das Funktionieren des Binnenmarktes hat. Im Februar 1995 wurden Verhandlungsdirektiven für ein Verkehrsabkommen mit der Gemeinschaft erlassen, die Beratungen wurden jedoch nach der Aussetzung der politischen Beziehungen und der Zusammenarbeit insgesamt eingefroren. Seitdem hat in diesem Bereich keine Zusammenarbeit stattgefunden. Die vollständige Liberalisierung des Transitverkehrs durch Kroatien und die gesamte Gemeinschaft sollte gewährleistet, gleichzeitig jedoch kroatischen Lastkraftwagen eine diskriminierungsfreie Behandlung im Zusammenhang mit dem für Lastkraftwagen der Gemeinschaft beim Transit durch Österreich geltenden Ökopunktesystem garantiert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Fertigstellung der mit dem Transitverkehr in Zusammenhang stehenden Infrastrukturprojekte, für die ein gemeinsames Interesse festgestellt wurde. Ferner sollte ein wesentlicher Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Straßenbenutzungsgebühren sowie der technischen und Sozialvorschriften zu den Prioritäten bei der Rechtsangleichung gehören. Für die Binnenschiffahrt und den Luftverkehr sollten geeignete Bedingungen für Niederlassung und Dienstleistungen garantiert werden. Für den Seeverkehr schließlich sollte geprüft werden, ob der Grundsatz des ungehinderten Zugangs zum internationalen Seeverkehrsmarkt und zum internationalen Seeverkehr auf kommerzieller Basis angewandt werden kann. Ein künftiges SAA sollte Bestimmungen über die Aufnahme einer umfassenden Zusammen arbeit in diesem Bereich enthalten. Mit geeigneter Hilfe könnte Kroatien seine künftigen Verpflichtungen in diesem Bereich erfuellen. 4.8.7. Energie Kroatien hat bisher nicht an Gemeinschaftsaktionen zur Förderung der regionalen Zusammen arbeit in Südosteuropa im Energiebereich teilgenommen. Dies hatte mangelnde Effizienz dieser Aktionen zur Folge, da Kroatien in den regionalen Elektrizitäts- und Gasnetzen eine wichtige Stellung einnimmt. Das Land hat das Potential, in diesem Bereich eine entscheidende Rolle zu spielen, vor allem beim Ausbau der regionalen Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätsverbundnetze (sowohl bei der physischen Infrastruktur als auch auf den Märkten). Spezifische Bestimmungen eines SAA sollten dem Land bei der Entwicklung dieser Rolle helfen. Unterstützt werden sollte auch die Umstrukturierung der kroatischen Energiewirtschaft (die zur Zeit von vertikal integrierten staatlichen Monopolunternehmen beherrscht wird), um die Einbeziehung Kroatiens in die gemeinsame europäische Praxis im Energiesektor vorzubereiten. 4.8.8. Landwirtschaft Die Landwirtschaft spielt in Kroatien eine wichtige Rolle. Familienbetriebe herrschen vor, die landwirtschaftliche Fläche ist stark zersplittert, und 70 % der landwirtschaftlichen Haushalte besitzen weniger als 3 ha Land. Die früher in gesellschaftlichem Eigentum stehenden Agrokombinate befinden sich nun in unterschiedlichen Phasen der Umstrukturierung, Privatisierung oder Rückgabe. Der Übergang zur Marktwirtschaft und die ausgedehnten Kriegsschäden hatten erhebliche Auswirkungen auf den Sektor. Auch Verzögerungen bei den notwendigen Reformen und das Fehlen geeigneter finanzieller Unterstützung haben zu der eher negativen Entwicklung beigetragen. Die kroatische Landwirtschaft bedarf daher einer grundlegenden Strukturreform. Die Regierung engagiert sich für die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und für ihre Anpassung und Angleichung an die europäischen Normen, damit die Landwirtschaft international wettbewerbsfähig wird und dem Wettbewerbsdruck standhalten kann. Eine spezifische bilaterale Zusammenarbeit ist in diesem Bereich nicht entwickelt worden, mit einem künftigen SAA sollte jedoch eine intensive Zusammenarbeit aufgenommen werden, für die allerdings umfassende Reformen erforderlich sein werden. 4.8.9. Forschung und technologische Entwicklung Kroatien unternimmt Anstrengungen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (FTE), der auch weiterhin eine Priorität der Regierungspolitik bleiben dürfte. Im Jahr 2000 werden Haushaltsmittel in Höhe von 72 Mio. EUR (540,5 Mio. Kuna) für FTE ausgegeben, 1,12 % des Staatshaushalts. Rund 20 % des FTE-Budgets werden für die Finanzierung der nachakademischen Ausbildung im Rahmen von FTE-Programmen verwendet. Der größte Teil der an den Universitäten und den wissenschaftlichen und gewerblichen Instituten betriebenen Forschung wird zumindest teilweise vom Staat finanziert. Es wurden Anstrengungen zur Förderung der Innovation und des Technologietransfers unternommen; zu den staatlich finanzierten Maßnahmen gehört die Unterstützung mehrerer Technologie- und Innovationszentren in Split, Rijeka und Zagreb, an denen auch staatliche Unternehmen, örtliche Behörden und die Universitäten beteiligt sind. Kroatien verfügt nach wie vor über eine funktionierende Forschungsinfrastruktur mit Fachwissen und Erfahrung, vor allem in den Bereichen Informationssysteme, Biotechnologie, Pharmazeutik, Nahrungsmittelverarbeitung und Energietechnologie. Wegen des Mangels an Investitionen konnte die Wirtschaft die bestehenden rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen bisher nicht in vollem Umfang nutzen. Nun bestehen jedoch begründete Aussichten auf eine erhebliche Besserung. Die Zuständigkeit für FTE liegt beim Ministerium für Wissenschaft und Technologie. Zwei beratende Gremien sind für die Evaluierung der Programme und Einrichtungen zuständig: der Nationale Wissenschaftsrat evaluiert die vom Staat über das Ministerium für Wissenschaft und Technologie finanzierten wissenschaftlichen Projekte, der Nationale Rat für das Hochschulwesen evaluiert die Zweckmäßigkeit der Lehrpläne und die Qualität der Hochschuleinrichtungen. Die Nationalen Räte wirken auch, hauptsächlich über den Wissenschaftsausschuß des Parlaments, an der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungs vorschriften über FTE mit. Die regelmäßige Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft wurde 1995 zum größten Teil unterbrochen. Kroatien nimmt jedoch an 4 laufenden Eureka-Projekten teil. Kroatien ist auch Mitglied bei Cost und wirkt dort an 26 Aktionen mit. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte im Rahmen des künftigen SAA fortgesetzt werden. Mit größeren Hindernissen ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Lage nicht zu rechnen. 4.8.10. Umweltschutz Die Zusammenarbeit im Umweltbereich wurde im Zuge der Aussetzung der technischen Zusammenarbeit 1995 unterbrochen. Hierdurch wurden das Wissen über den Zustand der Umwelt und der institutionelle Rahmen für die Gewährleistung des Umweltschutzes beeinträchtigt. Als Ausgangspunkt für Harmonisierungsbestrebungen sind Schritte zur Wiederherstellung einer umfassenden Kenntnis der Lage erforderlich. Kroatien sollte für Hilfe im Rahmen des Instruments LIFE-Drittländer in Betracht kommen, das speziell die Qualifizierung im Umweltbereich zum Ziel hat. Umweltmaßnahmen könnten auch aus den nationalen Hilfeprogrammen finanziert werden. Kroatien beteiligt sich aktiv an der Ausarbeitung des von der Gemeinschaft im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa unterstützten Regionalen Plans für die Wiederherstellung der Umwelt, und die Zusammenarbeit könnte mit Hilfe dieses Mechanismus ausgebaut werden. Geprüft werden könnte auch eine Teilnahme Kroatiens an den Aktionen der Europäischen Umweltagentur. Angesichts der großen Bedeutung der Umweltfragen für Kroatien sollte die Zusammenarbeit und Hilfe in diesem Bereich im Rahmen eines künftigen SAA in vollem Umfang fortgesetzt werden. 5. Schlussfolgerungen Aus diesen Gründen kommt die Kommission zu folgendem Schluß: Die neue Regierung engagiert sich für die vollständige Demokratisierung und die langfristige Stabilisierung des Landes und hat bereits ernsthaft damit begonnen, frühere politische Fehler zu beheben. Diese Entwicklung fördert die Erfuellung der Bedingungen der EU für eine Intensivierung der Beziehungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Erhebliche Fortschritte sind in den politisch heiklen Bereichen zu verzeichnen, z.B. bei der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen, der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem internationalen Kriegsverbrechertribunal, der Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und der Demokratisierung der Medien. Für die Fortsetzung dieses wichtigen Reformprozesses ist politische Stabilität erforderlich. Erste ermutigende Schritte sind auch im Wirtschaftsbereich unternommen worden, die kroatische Wirtschaft steht jedoch nach wie vor Problemen gegenüber. Die Regierung engagiert sich für die Bewältigung der strukturellen Probleme und will möglichst bald ein umfassendes Wirtschaftsreformprogramm verabschieden. Im technischen Bereich hat Kroatien mit der schrittweisen Angleichung an die europäischen Normen begonnen und wird schließlich in der Lage sein, die aus einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen zu erfuellen. Es erfordert jedoch große Anstrengungen bei der Annäherung an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Diese Anstrengungen sollten sich zunächst auf die vollständige Durchführung der notwendigen Reformen in den handelsrelevanten Bereichen des Binnenmarktes konzentrieren. Auf der Grundlage dieses Berichts und unter besonderer Berücksichtigung der unter der neuen kroatischen Führung erzielten beträchtlichen Fortschritte sind nach Auffassung der Kommission die Voraussetzungen für die Einleitung von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Republik Kroatien erfuellt. Die Kommission empfiehlt daher dem Rat, sie zur Einleitung der Verhandlungen zu ermächtigen; sie wird in Kürze einen Vorschlag für Verhandlungsdirektiven für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Republik Kroatien vorlegen. ANHANG Grunddaten Amtliche Bezeichnung // Republik Kroatien (Republik Hrvatska); Hauptstadt: Zagreb Fläche // Insges.: 56.538 km , davon Land: 56.410 km , Wasser: 128 km Drei Regionen: Mittelmeerküste, Gebirge und Pannonisches Tiefland. Nachbarstaaten (gemeinsame Grenze in km) // Bosnien und Herzegowina (932 km), Ungarn (329 km), Bundesrepublik Jugoslawien (266 km), Slowenien (670 km) Einwohner // 4.671.584 (Juli 1998 - letzte Volkszählung 1991) Zuwachs: ca. 0,13% (1995) Altersstruktur: 0-14jährige: 17% (männl.: 411.022; weibl.: 389.354) 15-64jährige: 68% (männl.: 591.716; weibl.: 1.592.485) 65jährige und älter: 15% (männl.: 262.471; weibl.: 424.536) Einwohner/km // 79,4 Einwohner/km2 Bevölkerungs-gruppen // Kroaten 78%, Serben 12,2%, Muslime 1%; Ungarn 0,5%, Italiener 0,4%, Tschechen 0,3%, Albaner 0,3% (letzte Volkszählung 1991) Religionen // Katholisch 76,5%, orthodox 11,1%, slawisch-muslimisch 1,2%, protestantisch 0,4%, sonstige 10,8% Sprachen // Kroatisch Lebenserwartung // Männer: 68,59 Jahre; Frauen: 75,95 Jahre (Volkszählung von 1991) Währung // Kroatischer Kuna: HRK 7,7 EUR Inflation // 4,2% (1999) BIP, Aktuelle Prisen // (MEUR [7]) 1998 19.391,85; 1999 18.932,34 [7] Durchschnittliche Wechselkurs der kroatische nationale Bank Pro-Kopf-BIP // (EUR)1998: 4.151; 1999 4.052,66 Reales BIP-Wachstum // 1998: 2,5 %; 1999: -0,3 % Durchschnitt-licher Monatslohn // 3.179 Kuna [EUR 413] (Februar 1999) Arbeitslosigkeit // 21,7 % (March 1999) Haushalt // (M EUR) 1998: 5.962,5; 1999: 6.448,7 Total Auslandsver-schuldung // (M EUR) 1998 8.547,2; 1999 9.161,9 Binnenland Staatsver-schuldung // (in Mio. HRK) 1998: 13 697,5; 1999: 13.943,98 (M EUR) 1998 1.919,3; 1999 1.839,67 Aussendend Staatsver-schuldung // (M EUR) 1998 2.958,4; 1999 3.675,29 Kontokorrent balance // (M EUR) 1998 - 1.381,6; 1999 - 1.378,0 Handel mit der EU // Einfuhren:1996: 59,4%; 1997: 59,5%; 1998: 58,9%; 1999: 57,3% Ausfuhren: 1996: 51,0%; 1997: 49,7%; 1998: 47,0%; 1999: 48,9% Wichtigste Handelspartner (1999) // Ausfuhren: Italien, Deutschland, Bosnien u. Herzegowina, Slowenien, Österreich Einfuhren: Deutschland, Italien, Slowenien Handelsbilanz // (in Mrd. EUR) - 3,157 (1996); - 4,774 (1997); - 3.696 (1998); - 3,500 (1999, 6,5% des gesamten Handels) HANDEL EU 15 - KROATIEN Tabelle 1: Gesamtentwicklung 1992 - 1999 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Tabelle 2: Wichtigste Ausfuhren der EU 15 im Jahr 1999 und entsprechende Werte für 1998 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Tabelle 3: Wichtigste Einfuhren der EU 15 im Jahr 1999 und entsprechende Werte 1998* [8] [8] 1998 lagen chemische Erzeugnisse an 7. Stelle, mineralische Stoffe an 10. Stelle. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1991 - 1999 EG-Hilfe für kroatien >PLATZ FÜR EINE TABELLE>