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Document C:2004:181A:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, CA 181, 14. Juli 2004


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ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 181A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

47. Jahrgang
14. Juli 2004


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

III   Bekanntmachungen

 

Europäische Eisenbahnagentur

2004/C 181A/1

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors der Europäischen Eisenbahnagentur

1

DE

 


III Bekanntmachungen

Europäische Eisenbahnagentur

14.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 181/1


AUSSCHREIBUNG DER STELLE DES EXEKUTIVDIREKTORS DER EUROPÄISCHEN EISENBAHNAGENTUR

(2004/C 181 A/01)

Die Stelle des Exekutivdirektors der Europäischen Eisenbahnagentur ist zu besetzen. Die Agentur wurde durch Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl. L 164 vom 30.4.2004) zur Schaffung einer Europäischen Eisenbahnagentur gegründet. Die Agentur wird ihren Sitz in Lille/Valenciennes, Frankreich, haben.

Die Agentur wurde zur technischen Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten in den Bereichen Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität geschaffen.

Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik hat die Gemeinschaft Rechtsvorschriften zur schrittweisen Errichtung eines rechtlich und technisch integrierten europäischen Eisenbahnraumes erlassen. Das bedeutet, dass technische Spezifikationen für die Interoperabilität sowie ein gemeinsamer Ansatz in Sachen Eisenbahnsicherheit entwickelt und umgesetzt werden müssen. Die Hauptaufgabe der Agentur wird die Ausarbeitung dieser Maßnahmen sein.

Weitere Informationen über die künftigen Aufgaben der Agentur finden Sie unter folgender Internetadresse:

http://europa.eu.int/comm/dgs/energy_transport/index_de.html

Stellenbeschreibung

Der Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter der Agentur und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Er legt dem Verwaltungsrat Rechenschaft ab. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

Festlegung und Verwirklichung der strategischen Ziele der Agentur gemäß ihrem Auftrag und der vom Verwaltungsrat der Agentur festgelegten Politik;

Entwicklung und Aufrechterhaltung einer effizienten Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Kommission gemäß den Aufgaben der Agentur;

Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Bereich der Eisenbahnsicherheit und der Interoperabilität zuständig sind;

Reaktion auf Unterstützungsersuchen der Kommission oder der Mitgliedstaaten gemäß den Aufgaben der Agentur;

laufende Personalverwaltung und Einstellung von Mitarbeitern;

Erstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Agentur;

unmittelbare und mittelbare Kommunikation mit der Öffentlichkeit in sämtlichen Angelegenheiten, die in den Aufgabenbereich der Agentur fallen;

Vorbereitung und Durchführung des jährlichen Arbeitsprogramms und Erstellen des Jahresberichts über die Tätigkeiten der Agentur;

Herstellen von Kontakten mit Vertretern der Berufsverbände und allen anderen Beteiligten.

Geforderte Qualifikationen und Berufserfahrung

Hochschulabschluss, der zu Postgraduiertenstudien berechtigt;

mindestens 15-jährige Berufserfahrung (nach Abschluss des Hochschulstudiums), vorzugsweise auf einem für den Auftrag der Agentur relevanten Gebiet, davon mindestens fünf Jahre in einer Führungsposition;

gute Kenntnis der EU-Politik auf dem Gebiet der Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität, der damit zusammenhängenden internationalen Aktivitäten sowie anderer einschlägiger, für die Tätigkeit der Agentur relevanter Politikbereiche;

nachgewiesene Fähigkeit, eine Organisation auf strategischer Ebene und im internen Management zu führen und den Auftrag der Agentur zu erfüllen;

Fähigkeit, mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und für eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu sorgen;

gründliche Kenntnis mindestens einer und ausreichende Kenntnis mindestens einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, mit der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner hat er eine Erklärung über etwaige Interessenkonflikte abzugeben, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. In der Bewerbung ist daher die Bereitschaft zur Abgabe solcher Erklärungen zu bestätigen.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission erstellten Liste ernannt. Diese Stellenausschreibung ist die Grundlage für die Erstellung dieser Liste. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Liste veröffentlicht werden kann und dass die Aufnahme in die Liste keine Garantie für die Einstellung ist.

Die Ernennung erfolgt nach Durchführung eines offenen Auswahlverfahrens gemäß Artikel 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften als Bediensteter auf Zeit für einen Zeitraum von fünf Jahren; eine Wiederernennung ist möglich. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A*14/15.

Staatsangehörigkeit

Die Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben.

Chancengleichheit

Die Europäische Union achtet gewissenhaft darauf, in ihren Einstellungsverfahren jegliche Art von Diskriminierung zu vermeiden. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Bewerber ein Schreiben zur Begründung ihres Interesses, ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular und einen höchstens drei Seiten umfassenden formlosen Lebenslauf einreichen. Das Bewerbungsformular in elektronischer Form wie auch weitere Informationen sind unter der folgenden Internetadresse zu finden: http://europa.eu.int/comm/dgs/energy_transport/index_de.html.

Sonstige Unterlagen sind gegebenenfalls auf Anforderung später einzureichen.

Schriftliche Bewerbungen sind an folgende Adresse zu richten:

Europäische Kommission

Generaldirektion Energie und Verkehr

Referat TREN.A.2

Exekutivdirektor der Europäischen Eisenbahnagentur

Büro DM 28 05/102

B-1049 Brüssel.

Bewerbungsschluss

Bewerbungen, die per Einschreiben zugestellt werden, sind spätestens bis zum 20. August 2004 an die Generaldirektion Energie und Verkehr (Adresse siehe oben) zu richten. Es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerbungen, die per Kurierdienst zugestellt werden, müssen spätestens am 20. August 2004 um 17.00 Uhr bei der oben genannten Adresse eingegangen sein.


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