EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document JOL_2005_196_R_0093_01

2005/543/: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 betreffend die Entlastung des Verwaltungsdirektors der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung des Verwaltungsdirektors der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 sind

ABl. L 196 vom 27.7.2005, p. 93–99 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

27.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/93


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 12. April 2005

betreffend die Entlastung des Verwaltungsdirektors der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003

(2005/543/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6860/2005 — C6-0070/2005),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1647/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (3), insbesondere auf Artikel 57a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,

gestützt auf die Artikel 70 und 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0074/2005),

1.

erteilt dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;

2.

fasst seine Bemerkungen in der beigefügten Entschließung zusammen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Josep BORRELL FONTELLES

Der Generaldirektor

Julian PRIESTLEY


(1)  ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 30.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 19.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung des Verwaltungsdirektors der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln für das Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 8. März 2005 (6860/2005 — C6-0070/2005),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1647/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (3), insbesondere auf Artikel 57a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,

gestützt auf die Artikel 70 und 71 sowie Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0074/2005),

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem genannten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament dem Direktor der Europäischen Agentur am 21. April 2004 (5) die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 erteilte und in der seinem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem:

die zwischen der Agentur und der Kommission erzielte Einigung über die Zahlung des Gemeinschaftszuschusses in Tranchen begrüßte, dabei jedoch betonte, dass die Situation bei den Mittelübertragungen verbessert werden sollte,

die für die Einnahmenseite des Jahresabschlusses gefundene Lösung, den positiven Saldo in der Bilanz der Agentur als zweckbestimmte Einnahme für das folgende Haushaltsjahr einzusetzen, als pragmatisch beurteilte,

die Anstrengungen der Agentur zur Verbesserung der internen Kontrollverfahren zur Kenntnis nahm und ihren Beschluss über die Einrichtung eines internen Auditdienstes begrüßte,

1.   nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2003 und 2002 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002

(1000 EUR)

 

2003

2002 (6)

Einnahmen

Gebühren aus den Genehmigungen für das Inverkehrbringen

58 657

38 372

Zuschuss der Kommission einschließlich der EWR-Beiträge

19 786

14 846

Gemeinschaftszuschuss für Arzneimittel für seltene Leiden

2 814

2 407

Beiträge zu Gemeinschaftsprogrammen

1 208

9

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeiten

2 153

1 688

Verschiedene Einnahmen

848

54

Insgesamt (a)

85 466

57 376

Ausgaben (7)

Personalausgaben

29 663

26 216

Sachausgaben

10 905

10 718

Operationelle Ausgaben

32 838

21 467

Zuweisung für Abschreibungen

2 364

0

Insgesamt (b)

75 770

58 401

Ergebnis (c = a – b)

9 696

– 1 025

Sonstige Elemente

Aus dem Vorjahr übertragene und annullierte Mittel (d)

823

1 377

Wechselkursdifferenzen und sonstige Anpassungen (e)

413

– 352

Ergebnis des Haushaltsjahres (c + d + e)

10 932

0

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

2.   nimmt die von der Agentur im Jahr 2004 unternommenen Anstrengungen mit dem Ziel, ihr System der Bestandsaufnahme zu verbessern, sowie die Tatsache zur Kenntnis, dass jetzt alle ihre Vermögenswerte entsprechend dem harmonisierten Buchungsplan der Kommission in das neue Verwaltungssystem eingegeben werden;

3.   ersucht die Agentur, weitere Schritte zur Verstärkung ihres internen Kontrollsystems zu unternehmen;

4.   erwartet, dass die Agentur die bereits getroffenen Maßnahmen fortsetzt, um der Bemerkung des Rechnungshofes bezüglich der Anwendung von Verhandlungsverfahren bei der Auftragsvergabe Rechnung zu tragen;

5.   nimmt die Klarstellungen der Agentur zu den Maßnahmen zur Kenntnis, die von ihr zur Vermeidung der vom Rechnungshof genannten Probleme bei der Art und Weise der Abwicklung von Auswahlverfahren eingeführt werden; ersucht die Agentur, ihre Anstrengungen fortzusetzen, damit sich die erforderliche Transparenz konsolidiert;

6.   begrüßt die von der Agentur unternommenen Anstrengungen mit dem Ziel, den im Gesundheitswesen Beschäftigten und der breiten Öffentlichkeit nützliche und konkrete Informationen über medizinische Erzeugnisse und ihre bestmögliche Anwendung sowie über die Ergebnisse ihrer Arbeit im Allgemeinen zur Verfügung zu stellen; erwartet eine vollständige Unterrichtung über die Entwicklung einer verlässlichen und umfassenden Kommunikationsstrategie durch die Agentur;

7.   stellt fest, dass das europaweite Meldesystem für den Bereich der Pharmakovigilanz (Datenbank EudraVigilance) noch immer nicht voll funktionsfähig ist; fordert die Agentur und die beteiligten nationalen Behörden auf, die Arbeiten unverzüglich zum Abschluss zu bringen;

8.   begrüßt die von der Agentur eingegangene Verpflichtung bezüglich der Chancengleichheit, bedauert jedoch das Fehlen eines Gleichstellungsplans und erwartet, dass die Agentur in Kürze einen solchen Plan entwickelt, um ein Arbeitgeber zu werden, der den Grundsatz der Chancengleichheit beachtet; erwartet, dass die Agentur die Gleichstellungsfragen nicht nur bei der Einstellung beachtet, sondern auch proaktiv und langfristig auf die Förderung der Chancengleichheit hinarbeitet; ermutigt sie, derartige Maßnahmen regelmäßig weiterzuverfolgen und zu bewerten, um ihre Umsetzung zu gewährleisten;

9.   stellt fest, dass die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln die einzige Agentur mit mehr Frauen als Männern in der Besoldungsgruppe A ist;

10.   begrüßt die Verpflichtung der Agentur zur Transparenz und die von ihr getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Strategie für die Information und Kommunikation gegenüber Patienten und im Gesundheitswesen Beschäftigten;

Allgemeine Punkte betreffend die Kommission und die Agenturen

11.

erinnert an seinen Standpunkt, wonach es die Anstrengungen der Kommission zur Einführung einer begrenzten Zahl von Modellen, zumindest für künftige „Regelungsagenturen“, zwar unterstützte, jedoch die Auffassung vertrat, dass die Struktur der jetzigen und der künftigen Agenturen eine eingehende Prüfung auf interinstitutioneller Ebene erfordert; betont ferner, dass in einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsame Leitlinien verankert werden sollten, bevor die Kommission die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Regelungsagenturen festlegt; dies sollte vor der Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Struktur der Agenturen erfolgen;

12.

nimmt den Standpunkt der Kommission (8) bezüglich der Übertragung von Verantwortung für die Durchführung von Aufgaben auf Gremien, einschließlich Agenturen, außerhalb der Kernverwaltung der Kommission zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass damit die Forderung des Parlaments nach einer eingehenden Prüfung der Struktur der bestehenden Agenturen auf interinstitutioneller Ebene nicht beantwortet wird; ersucht die Kommission daher, eine Klarstellung dieses Punktes sowie der künftigen umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung im Zusammenhang mit den neuen Regelungen, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau oder parallel dazu eingeführt werden sollen, vorzunehmen (9);

13.

ersucht die Kommission, mittelfristig, d. h. in einem Standardzyklus von drei Jahren, eine Querschnittsanalyse der Bewertungen einzelner Agenturen zu organisieren und durchzuführen, um

a)

Schlussfolgerungen bezüglich der Übereinstimmung der Tätigkeit der Agenturen mit den EU-Politiken im Allgemeinen sowie in Bezug auf die bestehenden oder noch zu entwickelnden Synergien zwischen den Agenturen und den Abteilungen der Kommission, aber auch in Bezug auf die Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen zwischen ihnen zu erarbeiten;

b)

eine Bewertung des umfassenderen europäischen Mehrwerts der Leistungen der Agenturen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich sowie der Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit des Agenturmodells bei der Durchführung oder Unterstützung von EU-Politiken vorzunehmen;

c)

die Auswirkungen der Maßnahmen der Agenturen in Bezug auf Bürgernähe, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der Europäischen Union für ihre Bürgerinnen und Bürger festzustellen und zu verstärken;

14.

erwartet, dass diese umfassende Analyse bis Ende 2005 zur Verfügung steht, um den Dreijahreszeitraum nach der Einführung der neuen Haushaltsordnung und des sich daraus ergebenden neuen Rahmens im System der Agenturen abzudecken;

15.

ersucht die Agenturen, sich aktiv an einem solchen Prozess zu beteiligen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, die erforderlichen Beiträge dort zu leisten, wo sie ihrer Ansicht nach für ihre Arbeitsweise und Aufgabe, ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Bedürfnisse von Bedeutung sind, sowie in allen Punkten, die dazu beitragen könnten, das gesamte Entlastungsverfahren zu verbessern und damit zum Erfolg eines derartigen Prozesses sowie zur Stärkung der Verantwortlichkeit und der Transparenz der Agenturen beizutragen; ersucht die Agenturen, derartige Beiträge auch den zuständigen Ausschüssen des Parlaments vorzulegen;

16.

fordert die Kommission auf, parallel dazu bis spätestens Ende 2005 Vorschläge für Veränderungen vorzulegen, die an den Gründungsrechtsakten für die bestehenden Agenturen vorgenommen werden könnten, um u. a. ihr Verhältnis zu den Agenturen zu optimieren; mit diesen Vorschlägen sollten die folgenden Ziele angestrebt werden:

a)

eine Verstärkung der Kommunikation zwischen der Kommission und den Agenturen,

b)

die Einführung oder Ausweitung einer Zusammenarbeit bei der Festlegung des zu deckenden Bedarfs und der Ziele, der anzustrebenden Ergebnisse und der dafür erforderlichen Strategie sowie bei der Festlegung von Standards für die Überwachung und Bewertung,

c)

die Verstärkung ergänzender Maßnahmen, eine bessere Organisation der notwendigen Ressourcen und ihr effizienter Einsatz im Hinblick auf das Erzielen entsprechender Ergebnisse sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Verbreitung dieser Ergebnisse;

17.

betont, dass die Kommission vor jeglichem Beschluss, die Schaffung einer neuen Agentur vorzuschlagen, eine gründliche Bewertung von deren Notwendigkeit und zusätzlichem Nutzen vorzunehmen hat, wobei die bestehenden Strukturen sowie die Grundsätze der Subsidiarität, der Haushaltsdisziplin und der Vereinfachung der Verfahren zu berücksichtigen sind;

18.

erwartet, dass die Kommission umgehend die Leitlinien für die Personalpolitik der Agenturen vorlegt, die sie gemäß der Forderung des Parlaments vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2005 vorlegen sollte;

Allgemeine Punkte betreffend die Agenturen

19.

erwartet, dass es ab jetzt von jeder Agentur den Bericht erhält, in dem die Informationen über die vom Internen Prüfer durchgeführten Kontrollen, die abgegebenen Empfehlungen sowie die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen zusammengefasst sind;

20.

ersucht die Agenturen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Statut sowie die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten korrekt auf ihr Personal anzuwenden (Einstellungsverfahren und einschlägige Beschlüsse, Personalakten, Berechnung der Bezüge und sonstiger Zulagen, Beförderungen, Anteil der nicht besetzten Stellen, Quoten zur Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter usw.);

21.

stellt fest, dass der jeweilige Anteil männlicher und weiblicher Bediensteter in der Gesamtzusammensetzung des Personals der Agenturen generell ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen deutlich macht; bedauert, dass Männer etwa ein Drittel des Personals ausmachen und in hochrangigen Positionen überrepräsentiert sind, während Frauen im Allgemeinen in untergeordneten Positionen überrepräsentiert sind; erwartet von den Agenturen unverzügliche und wirksame Maßnahmen, um diese Situation zu korrigieren;

22.

fordert die Agenturen auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (10) in ihre jeweilige Personalpolitik einfließen;

23.

erwartet, dass die Agenturen aufgrund der einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofes die in der Haushaltsordnung verankerten Haushaltsgrundsätze, insbesondere diejenigen der Einheit und Genauigkeit des Haushaltsplans, vollständig einhalten; fordert die Agenturen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vorschriften für den Bereich der Rechnungslegung einzuhalten und ihre Verfahren im Bereich der internen Verwaltung und Kontrolle weiter zu verstärken, um Verantwortlichkeit, Transparenz und den Mehrwert für Europa zu erhöhen;

24.

ermutigt die Agenturen, insbesondere diejenigen Einrichtungen, deren Tätigkeiten Gemeinsamkeiten mit den Tätigkeiten oder Aufgaben anderer Agenturen aufweisen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und damit Möglichkeiten für die Entwicklung von Synergien zu eröffnen; ersucht sie, eine derartige Zusammenarbeit dort, wo dies zweckmäßig ist, durch spezielle Vereinbarungen (gemeinsame Erklärungen, Absichtserklärungen, Beschlüsse über gemeinsame Pläne und Aktionen/Programme, die sich in ihrer Art gegenseitig ergänzen) zu formalisieren, um sicherzustellen, dass Doppelarbeit vermieden wird, dass die Bilanz jeder Agentur deutlich feststellbar ist und das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen einen größtmöglichen Mehrwert erbringt und die Wirkung ihrer Arbeit deutlich macht; erwartet, dass es darüber regelmäßig unterrichtet wird;

25.

fordert die Agenturen auf, den Verfahren für die Vergabe und die Verwaltung von Verträgen besondere Beachtung zu schenken; ersucht sie, in Bezug auf ihre Verwaltungsstrukturen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ihre internen Kontrollverfahren, Übermittlungswege und die Verwaltung zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen dort, wo es erforderlich oder durchführbar ist, die Einrichtung spezieller Referate umfassen können, denen die Aufgabe übertragen wird, auf der Grundlage einer Risikoanalyse Ratschläge dafür zu geben, wie die Verfahren für den Abschluss von Verträgen am besten vorbereitet werden können, um, wie verlangt, eine Überwachung und Weiterverfolgung sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rechnungshof auf, ihre Zusammenarbeit mit den Agenturen zu verstärken;

26.

nimmt die den Agenturen entstandenen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die einige Direktoren, vor allem der „neu geschaffenen“ Agenturen, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Zeitplans und der Fristen für die Berichterstattung gemäß der Haushaltsordnung hingewiesen haben; ersucht die Direktoren der Agenturen, im Hinblick auf die für 2005 vorgesehene Überprüfung der Haushaltsordnung seinen Haushaltsausschuss und seinen Haushaltskontrollausschuss über die bislang aufgetretenen Schwierigkeiten zu unterrichten, damit diese im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden können; erwartet, dass die Direktoren konkrete Vorschläge für alternative Regelungen bezüglich der Fristen vorlegen, die unter Beachtung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Berichterstattungspflicht der Agenturen ihrer Arbeitsweise am besten gerecht werden können;

27.

nimmt die positive Reaktion der Direktoren auf die Forderung des für die Vorbereitung der Entlastung zuständigen Parlamentsausschusses zur Kenntnis, ein präziseres Kommunikationssystem einzuführen, insbesondere bezüglich der Übermittlung der im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht der Agenturen verlangten Dokumente an diesen Ausschuss; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Organisation dieser Kommunikation seine Zusammenarbeit mit den Agenturen verstärkt und die demokratische Kontrolle intensiviert wird;

28.

ersucht die Direktoren der Agenturen, ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der zusammen mit den Finanz- und Verwaltungsinformationen vorgelegt wird, künftig eine Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, ähnlich den von den Generaldirektoren der Kommission unterzeichneten Erklärungen, beizufügen;

29.

ersucht die Agenturen, eine umfassende Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Ergebnisse ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihrer Übermittlung an die Institutionen, der breiten Öffentlichkeit, den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, Experten, Partnern oder speziellen Empfängern in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen; fordert die Agenturen auf, im Hinblick auf die Entwicklung einer derartigen Strategie ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die besten Methoden zum Erreichen dieses Ziels zu verstärken; erwartet, dass seine zuständigen Ausschüsse von den Agenturen vor dem nächsten Entlastungsverfahren in geeigneter Form über die bei der Entwicklung einer solchen Strategie erzielten Fortschritte unterrichtet werden, damit die Tätigkeit der Agenturen wirksam und zeitnah verfolgt werden kann;

Allgemeine Punkte betreffend den Europäischen Rechnungshof und die Agenturen

30.

begrüßt die Initiative des Europäischen Rechnungshofes, in seine Sonderberichte über die Agenturen eine Tabelle aufzunehmen, in der zusammenfassende Informationen über Zuständigkeiten, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen („Governance“), verfügbare Mittel sowie Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Agentur enthalten sind; ist der Auffassung, dass damit die Klarheit und die Transparenz der Arbeit dieser Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werden und gegebenenfalls eine nützliche Grundlage für einen möglichen Vergleich geschaffen wird, was auch dazu beitragen kann, den vom Parlament geforderten harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen;

31.

ersucht den Rechnungshof und die Agenturen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Verfahren und die technischen Instrumente zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Finanzverwaltung zu verstärken, und eine Methodik einzuführen, die von Beginn des Verfahrens an die Grundlage für eine positive Haushaltsentlastung bildet; erwartet, dass es regelmäßig über die erzielten Fortschritte und die Anwendung der besten Methoden unterrichtet wird;

32.

fordert den Rechnungshof und die Agenturen auf, die Transparenz im kontradiktorischen Verfahren vor dem Endgültigen Bericht des Rechnungshofes zu verbessern, um Widersprüche oder Missverständnisse zu vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens beeinträchtigen könnten; ersucht in diesem Zusammenhang den Rechnungshof und die Kommission, einen gangbaren Weg für die Aktualisierung der Informationen über die erzielten Verbesserungen und/oder die festgestellten Probleme — vom Zeitpunkt der erstmaligen Beratung über den vorbereitenden Bericht bis zum Beschluss, ob die Entlastung erteilt werden soll — vorzuschlagen, um ein möglichst genaues Bild der Situation der Agenturen zu zeichnen.


(1)  ABl. C 324 vom 30.12.2004, S. 30.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 19.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 20.

(6)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2002 wurden nicht nach den auf das Haushaltsjahr 2003 angewandten Rechnungsführungsgrundsätzen überarbeitet (siehe Ziffer 8 des Berichts).

(7)  Die Bewertung des Anteils der übertragenen Mittel, die als Ausgaben des Haushaltsjahres anzusehen sind, wurde auf einer allgemeinen Grundlage und nicht auf der Grundlage einer Prüfung der einzelnen Vorgänge erstellt.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

(8)  Gemäß Anhang 1 der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen, Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union — 2007-2013“ (KOM(2004) 0101, S. 38).

(9)  Siehe Anhang im Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2002 (KOM(2004) 0648, S. 108).

(10)  ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.


Top