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Document Ares(2025)9209795

Revision of Regulation (EU) 2018/1727 of the European Parliament and of the Council of 14 November 2018 on the European Union Agency for Criminal Justice Cooperation (Eurojust)

AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER FOLGENABSCHÄTZUNG

Mit diesem Dokument sollen Öffentlichkeit und Interessenträger über die Rechtsetzungspläne der Kommission informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung zur Einschätzung des Problems durch die Kommission und zu möglichen Lösungen zu geben. Sie sind zudem aufgefordert, sachdienliche Informationen, darunter über mögliche Auswirkungen der einzelnen Optionen, vorzulegen.

 Damit die Beiträge der Interessenträger bestmöglich berücksichtigt werden können, sollten Sie Ihre Rückmeldung möglichst früh im Folgenabschätzungsprozess einreichen.

Bezeichnung der Initiative

Eurojust-Verordnung – Überarbeitung

Federführende GD (zuständiges Referat)

Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST), Referat A4 „Strafprozessrecht“

Voraussichtliche Art der Initiative

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

Vorläufiger Zeitplan

Voraussichtliche Annahme: 2. Quartal 2026

Weitere Angaben

Eurojust - Europäische Kommission

Dieses Dokument dient nur der Information. Es greift der abschließenden Entscheidung der Kommission über die Weiterverfolgung dieser Initiative oder über deren endgültigen Inhalt nicht vor. Alle Aspekte der beschriebenen Initiative, einschließlich des zeitlichen Ablaufs, können sich ändern.

A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung

Politischer Kontext

ProtectEU“ – eine europäische Strategie für die innere Sicherheit legt einen kohärenten Ansatz für die innere Sicherheit fest. Die Strategie umfasst eine ambitionierte Überarbeitung der Mandate von Schlüsselakteuren im Sicherheitsbereich, wie der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol). Die Ziele der Strategie wurden beim Hochrangigen Forum zur Zukunft der europäischen Strafjustiz gebilligt.

Die Überarbeitung der Eurojust-Verordnung wird die Fähigkeit von Eurojust verbessern, die Justizbehörden der Mitgliedstaaten und der EU bei der Bekämpfung schwerer und organisierter grenzüberschreitender Kriminalität zu unterstützen. Sie wird dazu beitragen, die Sicherheit der EU und ihre sicherheitsbezogenen Kapazitäten zu stärken und damit zusammenhängende Initiativen wie die Modernisierung der Vorschriften zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu ergänzen. Auch wird sie die Zusammenarbeit von Eurojust auf Ebene der EU und auf internationaler Ebene verbessern und sicherstellen, dass Eurojust und andere Agenturen, Ämter und Einrichtungen der EU – vor allem Europol und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) – wirksamer zusammenarbeiten und sich in ihrer Tätigkeit ergänzen. So wird die Überarbeitung auch zur Stärkung der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU beitragen.

Gegenstand der Initiative

Einer kürzlich durchgeführten Evaluierung 1 zufolge besteht das Hauptproblem von Eurojust darin, dass sie ihr Potenzial zur Unterstützung der Ermittlung und Verfolgung schwerer und organisierter grenzüberschreitender Kriminalität nicht voll ausschöpft. Die Hauptgründe für dieses Defizit (die Ursachen des Problems) sind:

·Eurojust reagiert hauptsächlich auf Unterstützungsersuchen von EU-Ländern, statt proaktiv zu handeln. Sie leitet keine Maßnahmen ein, indem sie beispielsweise Verknüpfungen auf der Grundlage von Daten ermittelt, die sie von nationalen Behörden oder anderen Akteuren im Bereich Justiz und Inneres (JI) der EU erhalten hat. Auch initiiert sie keine Ermittlungen oder setzt gemeinsame Ermittlungsgruppen ein. Darüber hinaus nutzt Eurojust die vorhandenen Instrumente nicht so effizient wie möglich, was ihre Fähigkeit einschränkt, zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität beizutragen.

·Die Zusammenarbeit von Eurojust mit anderen JI-Agenturen, -Ämtern, und -Einrichtungen sowie -Netzen der EU ist aufgrund unzureichender und inkohärenter Vorschriften zur Zusammenarbeit und zum Datenaustausch in den jeweiligen Rechtsgrundlagen nicht so effizient wie möglich. Diese Fragmentierung untergräbt die Fähigkeit von Eurojust, ihre Bekämpfung der schweren und organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität auf der Basis von Informationen anderer JI-Akteure zu intensivieren oder enger mit diesen zusammenzuarbeiten. Eine Lösung dieses Problems würde auch die Arbeitsweise der anderen JI-Agenturen verbessern.

·Eurojust ist nicht ausreichend ausgestattet, um auf die zunehmend internationale Dimension der organisierten Kriminalität zu reagieren. Trotz der guten technischen Zusammenarbeit mit mehreren Nicht-EU-Ländern hat Eurojust Schwierigkeiten, die internationalen Aspekte ihrer Zuständigkeiten wirksam wahrzunehmen.

·Die komplexen Governance- und Entscheidungsprozesse von Eurojust sowie die mangelnde Klarheit der Zuständigkeiten untergraben die Effizienz ihrer Arbeitsmethoden und ihre Fähigkeit, rasch auf den agilen Charakter der organisierten Kriminalität und auf geopolitische Veränderungen zu reagieren. Dies wirkt sich negativ auf die operative Unterstützung durch Eurojust aus, die die EU-Länder bei der Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität erhalten. Die Bewältigung von Governance-Fragen, die Klärung von Zuständigkeiten und die Vereinfachung von Verfahren werden von entscheidender Bedeutung sein, wenn die Agentur ihre Reaktionsfähigkeit und operative Kapazität verbessern und mit denselben Ressourcen mehr erreichen will.

Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung)

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Überarbeitung ist Artikel 85 AEUV, wonach die EU den Aufbau, die Arbeitsweise, den Tätigkeitsbereich und die Aufgaben von Eurojust zur Verbesserung der justiziellen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten regeln kann. 

Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union

Um die EU in die Lage zu versetzen, ihre Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität zu intensivieren, ist es notwendig, Eurojust besser zu befähigen, die Justizbehörden auf nationaler und EU-Ebene zu unterstützen, und die Kapazität der Agentur zur Koordinierung mit den EU-Ländern und internationalen Partnern zu stärken. Dieser koordinierte Ansatz auf EU-Ebene kann von den EU-Ländern allein nicht erreicht werden. Die EU sollte daher den derzeitigen Rechtsrahmen aktualisieren, um die Fähigkeiten von Eurojust zu verbessern und so sicherzustellen, dass die Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Herausforderungen stehen – im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip.

B. Ziele und Optionen

Allgemeines Ziel: Gewährleistung, dass Eurojust ihr volles Potenzial zur Unterstützung der Bekämpfung der schweren und organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität in einer sich rasch wandelnden Sicherheitslage entfalten kann.

Spezifische Ziele: Stärkung der Fähigkeit von Eurojust, die nationalen Behörden und die EUStA zu unterstützen; Verbesserung des Datenaustauschs und der Zusammenarbeit mit anderen JI-Agenturen, -Ämtern, -Einrichtungen und -Netzen, um Kohärenz zu gewährleisten; Erleichterung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern; schnellere und effizientere Entscheidungsfindung.

Zu prüfen sind u. a. folgende legislative und nichtlegislative Optionen:

Basisszenario („Status quo“) – Beibehaltung der derzeitigen Gegebenheiten trotz einer sich rasch wandelnden Lage im Hinblick auf die schwere und organisierte Kriminalität und damit verbundene Bedrohungen.

Nichtlegislative Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung der Eurojust-Verordnung – wie die Überarbeitung der Arbeitsvereinbarungen mit anderen EU-Agenturen, die Einführung weiterer Arbeitsvereinbarungen und internationaler Abkommen mit Drittstaaten und die Überprüfung der internen Verfahren zur Vereinfachung/Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Gezielte technische Änderungen der Eurojust-Verordnung – z. B. Hinzufügung und Präzisierung von Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren; die Einführung gezielter Rechtsvorschriften, um die schwerwiegendsten technischen und rechtlichen Hindernisse für den Informationsaustausch mit anderen JI-Agenturen, -Ämtern, -Einrichtungen und -Netzen zu beheben sowie die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und personalbezogenen Aufgaben.

Eine gründlichere Überarbeitung des Mandats von Eurojust, z. B. durch eine Neufestlegung und Ausweitung ihrer Aufgaben, um die Unterstützung, die Eurojust den EU-Ländern bieten kann, sowie ihre Zusammenarbeit mit JI-Einrichtungen und internationalen Partnern zu verstärken; Vereinfachung ihrer Governance und Verfahren und die Optimierung ihrer Ressourcen. Kurz- und längerfristige Schlüsselmaßnahmen, auf die in diesen Optionen Bezug genommen wird, können einander ergänzen und miteinander kombiniert werden.

C. Voraussichtliche Auswirkungen

·Die Initiative dürfte die Sicherheit erhöhen. Die verstärkte Unterstützung der nationalen Behörden durch Eurojust sollte erheblich zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität beitragen, den beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden durch die organisierte Kriminalität (einschließlich Finanzkriminalität) verringern und die wirtschaftliche Stabilität und das Wachstum in der EU fördern.

·Durch die verstärkte Unterstützung der EU-Länder bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und von Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel und Cyberkriminalität dürfte die Initiative erhebliche soziale Vorteile mit sich bringen, indem sie die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit und die Online-Sicherheit in der gesamten EU verbessert. Es wird erwartet, dass die Initiative die Grundrechte stärkt, indem die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, der Zugang von Opfern zur Justiz verbessert und die Rechte von Verdächtigen geschützt werden. Ein verbesserter Informationsaustausch könnte Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten haben, es werden jedoch angemessene Garantien eingeführt.

·Die Initiative wird Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden von Eurojust und der Zusammenarbeit der Agentur mit anderen Akteuren. Dies wird auch zu einer Vereinfachung, einem verringerten Verwaltungsaufwand und einer optimalen Ressourcennutzung führen.

D. Instrumente für eine bessere Rechtsetzung

Folgenabschätzung

Im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung wird eine Folgenabschätzung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Entscheidung über eine Überarbeitung der Eurojust-Verordnung 2 faktenbasiert getroffen wird. Nach der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts sind die Vorarbeiten für die Folgenabschätzung derzeit im Gange. Dieser Prozess wird durch eine externe Studie unterstützt, um eine gründliche Analyse der Auswirkungen der verschiedenen Optionen zu gewährleisten und die zur Unterstützung der Arbeit der zuständigen Kommissionsdienststellen erforderlichen Erkenntnisse zu liefern.

Konsultationsstrategie

Es wird eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um unterschiedliche Sichtweisen zusammenzutragen. Ergänzt wird dies durch gezielte Konsultationen mit einschlägigen Interessenträgern (z. B. nationalen Behörden, Vertretern der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie Netzen, einschließlich der zentralen und dezentralen Ebene von Eurojust, Anwaltschaften, Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten und Verbänden im Bereich der Strafverfolgung).    

Bei den Behörden von EU-Ländern, die an der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität beteiligt sind, wird eine Umfrage durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden ebenfalls aufgefordert, ihre Kenntnisse und Analysen in die Initiative einfließen zu lassen.

Zweck der Konsultation

Ziel der Konsultation ist es, Beiträge als Orientierungshilfe für eine mögliche Überarbeitung der Eurojust-Verordnung zu sammeln, um damit die Wirksamkeit von Eurojust bei der Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität zu erhöhen und ihr einen Rahmen für eine schnellere und wirksamere Reaktion bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu bieten.

Adressaten

Nationale Behörden, Vertreter der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie Netze, einschließlich der zentralen und dezentralen Ebenen von Eurojust, Anwaltschaften, Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Verbände im Bereich der Strafverfolgung sowie private Interessenträger wie Bürgerinnen und Bürger, Hochschulen und Organisationen der Zivilgesellschaft sowohl in der EU als auch darüber hinaus.

(1) Evaluierung der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) (SWD(2025) 182 final) ( Eurojust – Europäische Kommission).
(2) Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) (( Verordnung - 2018/1727 - DE - EUR-Lex ).
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