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Document JOL_1988_102_R_0031_033
Commission Decision of 26 February 1988 concerning the conclusion of an Agreement of participation in the International Thermonuclear Experimental Reactor (ITER) Conceptual Design Activities, by the European Atomic Energy Community, with Japan, the Union of Soviet Socialist Republics, and the United States of America, by the Commission for and on behalf of the Community #Agreement of participation by the European Atomic Energy Community in the International Thermonuclear Experimental Reactor (ITER) Conceptual Design Activities, together with Japan, the Union of Soviet Socialist Republics, and the United States of America
Beschluß der Kommission vom 26. Februar 1988 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung über eine Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Kommission für die und im Namen der Gemeinschaft
Vereinbarung über die Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika
Beschluß der Kommission vom 26. Februar 1988 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung über eine Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Kommission für die und im Namen der Gemeinschaft
Vereinbarung über die Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika
ABl. L 102 vom 21.4.1988, pp. 31–44
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
88/229/Euratom: Beschluss der Kommission vom 26. Februar 1988 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung über eine Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Kommission für die und im Namen der Gemeinschaft
Amtsblatt Nr. L 102 vom 21/04/1988 S. 0031 - 0044
***** BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Februar 1988 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung über eine Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Kommission für die und im Namen der Gemeinschaft (88/229/Euratom) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Rat hat mit seinem Beschluß vom 8. Februar 1988 den Abschluß der Vereinbarung über die Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika gebilligt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Vereinbarung über die Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika wird im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen. Der Text der Vereinbarung ist diesem Beschluß als Anlage beigefügt. Artikel 2 Der Präsident der Kommission ist ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (Teil B der Vereinbarung über die Beteiligung) im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft zu antworten. Brüssel, den 26. Februar 1988 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Vizepräsident FÜR JAPAN T . KAZUHARA FÜR DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN E . VELIKHOV FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA J . DECKER B . BRIEF DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 26 . FEBRUAR 1988 SIR, ICH BEEHRE MICH, AUF IHR SCHREIBEN VOM 2 . NOVEMBER 1987 AN DEN LEITER DER DELEGATION DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN BEI DEN INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN ZURÜCKZUKOMMEN, MIT DEM DIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT ( EURATOM ) AUFGEFORDERT WIRD, ZUSAMMEN MIT JAPAN, DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AN DER ERSTELLUNG EINES KONZEPTENTWURFS FÜR EINEN INTERNATIONALEN THERMONUKLEAREN VERSUCHSREAKTOR ( ITER ) IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM MANDAT UND DEN EMPFEHLUNGEN DER AUFZEICHNUNG ÜBER DIE ZWEITE SITZUNG DES ITER-VIERPARTEIEN-INITIATIVAUSSCHUSSES ( WIEN, 18 . UND 19 . OKTOBER 1987 ) _ DIE IHREM SCHREIBEN ALS ANLAGE BEIGEFÜGT SIND _ MITZUWIRKEN . ICH BEEHRE MICH, IHNEN MITZUTEILEN, DASS EURATOM EINVERSTANDEN IST, AN DEN VORSTEHEND GENANNTEN AKTIVITÄTEN ZU DEN IN IHREM SCHREIBEN SOWIE DESSEN ANLAGEN GENANNTEN BEDINGUNGEN TEILZUNEHMEN . GENEHMIGEN SIE, HERR . . . . . , DEN AUSDRUCK MEINER AUSGEZEICHNETSTEN HOCHACHTUNG . FÜR DIE KOMMISSION MICHÄL GOPPEL LEITER DER DELEGATION