BEGRÜNDUNG
            
            
               1.KONTEXT DES DELEGIERTEN RECHTSAKTS
            
            
               Mit dieser Delegierten Verordnung wird die Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien aktualisiert.
            
            
               Die grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien tragen zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei. Sie sind Gegenstand eines Kooperationsabkommens oder einer anderen Art von Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder von Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern.
            
            
               Nach Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ muss die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, um die Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu erstellen bzw. zu aktualisieren. Die Liste beruht auf einem von der in Teil IV Nummer 4 Buchstabe b des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 genannten Gruppe für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vereinbarten Entwurf.
            
            
               Die erste Liste wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission vom 29. August 2022 angenommen.  Sie wurde anschließend durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2639 der Kommission vom 19. September 2023 und die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2613 der Kommission vom 24. Juli 2024 geändert.
            
            
               In Anbetracht der vierten Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien muss die Liste aktualisiert werden.
            
            
               2.KONSULTATIONEN VOR ANNAHME DES RECHTSAKTS
            
            
               Am 1. April 2025 wurde die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission vom 21. Dezember 2021 eingerichtete Sachverständigengruppe für die Vorbereitung und Ausarbeitung des delegierten Rechtsakts zur Ergänzung der Fazilität „Connection Europe“ in Bezug auf Kriterien und Verfahren für die Ermittlung grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zur vorliegenden Delegierten Verordnung konsultiert. Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Bewertung einigte sich die Sachverständigengruppe auf den Entwurf einer Liste grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Die mit dieser Delegierten Verordnung festgelegte endgültige Liste von Projekten weicht nicht von der Liste ab, auf die sich die Sachverständigengruppe geeinigt hat.
            
            
               3.RECHTLICHE ASPEKTE DES DELEGIERTEN RECHTSAKTS
            
            
               Mit dieser Delegierten Verordnung werden fünf neue grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, die die Förder- und Auswahlkriterien gemäß der Verordnung (EU) 2021/1153 erfüllen sowie den spezifischen Auswahlkriterien und Einzelheiten des Auswahlverfahrens gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission entsprechen, in die Liste der ausgewählten grenzüberschreitenden Projekte aufgenommen. Die betreffenden grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien tragen zur Verwirklichung der in Artikel 7 und in Teil IV Nummer 1 des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegten Ziele bei.
            
            
               DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION
            
            
               vom 29.7.2025
            
            
               zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 durch Aktualisierung der Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien
            
            
               (Text von Bedeutung für den EWR)
            
            
               DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
            
            
               gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
            
            
               gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b,
            
            
               in Erwägung nachstehender Gründe:
            
          
         
            
               (1)Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 wird eine Kategorie von grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt, die zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit beitragen. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1153 beruhen diese Projekte auf einem Kooperationsabkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern gemäß den Artikeln 8, 9, 11 und 13 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
            
            
               (2)Die Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien unterliegt den in der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegten allgemeinen Kriterien und Verfahren sowie weiteren spezifischen Auswahlkriterien und Einzelheiten des Auswahlverfahrens gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission. 
            
            
               (3)Grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien werden ausgewählt und in eine zu diesem Zweck im Wege delegierter Rechtsakte erstellte Liste aufgenommen.
            
            
               (4)Nach der Aufnahme in die Liste können für die grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ beantragt werden. 
            
            
               (5)Im Anschluss an eine am 3. September 2024 veröffentlichte und am 7. Januar 2025 abgeschlossene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden fünf neue grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien ausgewählt. Die ausgewählten Projekte wurden von externen Sachverständigen sowie von Sachverständigen der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt und der Europäischen Kommission bewertet, insbesondere im Hinblick auf die kosteneffiziente Nutzung erneuerbarer Energien und den Einsatz verschiedener Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Offshore- und Onshore-Windenergie, im Rahmen dieser Projekte.
            
            
               (6)Die Kommission übermittelte die Ergebnisse der Bewertung der ausgewählten neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien der Sachverständigengruppe, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission vom 21. Dezember 2021, dem delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Fazilität „Connecting Europe“ in Bezug auf die Ermittlungskriterien und das Verfahren für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, eingerichtet wurde. Nach Zustimmung der Gruppe für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe b des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 sollten die ausgewählten neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in die Liste aufgenommen werden.
            
            
               (7)Die Aufnahme von Projekten in die Liste grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgt vorbehaltlich deren Übereinstimmung mit dem Unionsrecht, einschließlich der Ergebnisse der einschlägigen Umweltprüfungs- und Genehmigungsverfahren.
            
            
               (8)Die Verordnung (EU) 2022/2202 sollte daher entsprechend geändert werden —
            
            
               HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
            
            
               Artikel 1
            
            
               Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 erhält folgende Fassung:
            
            
                  
                     
                     
                     
                     „Artikel 1
            
            
               Die Liste der gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe g des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 ausgewählten grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien lautet wie folgt:
            
            
            
               
                  | 
                      
                        Projektnummer
                      
                   | 
                  
                      
                        Projektbezeichnung
                      
                   | 
                  
                      
                        Projektträger
                      
                   | 
                  
                      
                        Teilnehmende Länder
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2022-05
                      
                   | 
                  
                      
                        ELWIND – gemeinsames estländisch/lettisches hybrides Offshore-Windenergie-Projekt
                      
                   | 
                  
                      
                        Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten und Kommunikation Estlands; Ministerium für Wirtschaft der Republik Lettland
                      
                   | 
                  
                      
                        Estland und Lettland
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2022-07
                      
                   | 
                  
                      
                        CICERONE — CEO-Allianz für eine grenzüberschreitende europäische Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff
                      
                   | 
                  
                      
                        EON.SE; IBERDROLA CLIENTES S.A.U.
                      
                   | 
                  
                      
                        Deutschland, Spanien und Niederlande
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2022-10
                      
                   | 
                  
                      
                        UNITED HEAT – Klimaneutrale Fernwärme in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec 
                      
                   | 
                  
                      
                        Stadtwerke Görlitz AG; SEC Zgorzelec Sp. z o.o.
                      
                   | 
                  
                      
                        Deutschland und Polen
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2023-2
                      
                   | 
                  
                      
                        ULP-RES WP – Utilitas-Windpark Lode-Penuja
                      
                   | 
                  
                      
                        Utilitas Wind SIA; Utilitas Wind OÜ
                      
                   | 
                  
                      
                        Lettland und Estland
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2023-3
                      
                   | 
                  
                      
                        SLOWP – Offshore-Windpark Saare-Liivi
                      
                   | 
                  
                      
                        Utilitas Wind OÜ
                      
                   | 
                  
                      
                        Luxemburg und Estland
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2023-6
                      
                   | 
                  
                      
                        TMNHSA – Wasserbauwerke Turnu Magurele – Nikopol
                      
                   | 
                  
                      
                        Natsionalna Elektricheska Kompania EAD;
                      
                     
                        S.P.E.E.H. HIDROELECTRICA S.A. 
                      
                   | 
                  
                      
                        Bulgarien und Rumänien
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2023-7
                      
                   | 
                  
                      
                        BEI – Energieinsel Bornholm
                      
                   | 
                  
                      
                        Ministerium für Klima, Energie und öffentliche Dienste
                      
                   | 
                  
                      
                        Dänemark und Deutschland
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2023-9
                      
                   | 
                  
                      
                        PONTIS – Fortschritte beim Transfer erneuerbarer Energie für internationale Lieferungen in einem vernetzten Europa
                      
                   | 
                  
                      
                        Iberdrola Clientes S.A.U.;
                      
                     
                        Mitsubishi Corporation
                      
                   | 
                  
                      
                        Spanien und Niederlande
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2024-1
                      
                   | 
                  
                      
                        CORES – Umfassende Studien zum Potenzial erneuerbarer Offshore-Energie
                      
                   | 
                  
                      
                        DGEG – Direção Geral de Energia e Geologia
                      
                   | 
                  
                      
                        Portugal und Luxemburg 
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2024-2
                      
                   | 
                  
                      
                        Erneuerbare Erzeugung Medlink – MedGen
                      
                     
                   | 
                  
                      
                        Zhero Europe B.V: Privater Rechtsträger in einem Mitgliedstaat (NL – Koordinator) 
                         
                        Medlinks Algeria B.V.: Privater Rechtsträger in einem Mitgliedstaat (NL – Projektträger) 
                         
                        Medlinks Tunisia B.V: Privater Rechtsträger in einem Mitgliedstaat (NL – Projektträger)
                      
                   | 
                  
                      
                        Italien, Algerien und Tunesien
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2024-3
                      
                   | 
                  
                      
                        Windpark Utilitas Eleja-Joniski – UELJO WP
                      
                   | 
                  
                      
                        Utilitas Wind SIA;
                      
                     
                        Utilitas Wind UAB
                      
                   | 
                  
                      
                        Lettland und Litauen
                      
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2024-4
                      
                   | 
                  
                      
                        Offshore-Windpark LiiviBay 
                      
                   | 
                  
                      
                        Enefit Green AS
                      
                   | 
                  
                      
                        Estland und Lettland
                      
                     
                   | 
               
               
                  | 
                      
                        2024-6
                      
                   | 
                  
                      
                        Grüner Wandel der Fernwärmeversorgung in den Partnerstädten Słubice und Frankfurt (Oder) – Twin Heat
                      
                   | 
                  
                      
                        SEC Region Sp. z o.o und Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH 
                      
                     
                   | 
                  
                      
                        Polen und Deutschland“
                      
                   | 
               
            
            
            
               Artikel 2
            
            
               Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
            
            
               Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
            
            
               Brüssel, den 29.7.2025
            
          
         
            
               
                     Für die Kommission
               
               
                     Die Präsidentin
                  
                     Ursula VON DER LEYEN