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Dokuments C:2013:310A:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, CA 310, 25. Oktober 2013


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ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CA2013.310.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 310A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
25. Oktober 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2013/C 310A/01

Ausschreibung der Stelle des geschäftsführenden Direktors (m/w) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma (Italien) (Bediensteter auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14) — KOM/2013/10342

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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2013 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

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27

(RO)

29

 

33

 

34

 

36

(DA)

41

(BG)

43

(EN)

49

(ET)

50

(HU)

51

(SL)

54

(DE/EN/FR)

58

(EN/GA)

75

 

81

 

82

 

88

(BG)

89

(CS)

94

 

104

 

109

 

111

 

112

(DE/EN/FR)

117

(ET)

118

 

120

 

131

 

143

 

160

(DE/EN/FR)

162

 

166

 

167

 

168

 

172

 

173

 

174

 

176

(BG/DE/EN/ET/FI/IT/LT/LV/MT/NL/PL/PT/SK/SL/SV)

180

(MT)

182

(DE/EN/FR)

183

(IT)

191

 

192

 

193

 

194

 

196

 

197

 

199

 

200

 

204

(DE/EN/FR)

210

(LV)

211

(PL)

219

 

227

 

231

 

235

 

240

 

264

 

269

 

276

 

277

 

279

(PT)

286

(ET)

289

 

290

 

292

(SK)

293

(EN)

294

(DE)

295

(DA)

299

 

300

(LT)

301

 

302

 

308

(DE/EN/FR)

309

 

310

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

25.10.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 310/1


Ausschreibung der Stelle des geschäftsführenden Direktors (m/w) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma (Italien)

(Bediensteter auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)

KOM/2013/10342

(2013/C 310 A/01)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Beratung und Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Union in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebens- und Futtermittelsicherheit auswirken. Darüber hinaus behandelt sie eng damit zusammenhängende Fragen auf dem Gebiet der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Pflanzengesundheit. Sie stellt unabhängige Informationen über alle Fragen in diesen Bereichen zur Verfügung. Der Auftrag der Behörde umfasst ferner die wissenschaftliche Beratung zu Ernährungsfragen, GVO und anderen neuen Lebensmitteltechnologien, insbesondere in Bezug auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union in diesen Bereichen.

Weitere Informationen, darunter die EFSA-Arbeitsprogramme (Managementpläne) finden Sie auf folgender Website:

http://www.efsa.europa.eu.

Stellenprofil

Wir suchen einen geschäftsführenden Direktor (2), der die Behörde als deren gesetzlicher Vertreter nach außen verkörpert; er ist gegenüber dem EFSA-Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Er leitet und verwaltet die EFSA und trägt die Gesamtverantwortung für alle Maßnahmen, die zur Verwirklichung der EFSA-Ziele zu ergreifen sind. Der Haushalt der EFSA im Jahr 2013 beläuft sich auf insgesamt 78 Mio. EUR mit insgesamt 480 Stellen.

Zu den Aufgaben des geschäftsführenden Direktors gehört es insbesondere,

die EFSA im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Beschlüssen des Verwaltungsrates zu verwalten;

allgemeine Verantwortung für die Verwaltung des EFSA-Personals zu übernehmen und Teamgeist sowie ein gutes Arbeitsklima zu fördern;

eine EFSA-Strategie und EFSA-Arbeitsprogramme auszuarbeiten und dem Verwaltungsrat über ihre Umsetzung Bericht zu erstatten;

die allgemeine Verantwortung für die Wahrnehmung der der EFSA zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen, einschließlich der Überwachung der Qualität der internen Kontroll- und Managementsysteme;

die EFSA-Haushaltsmittel vorzubereiten und auszuführen sowie dafür zu sorgen, dass sie effizient und im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwaltet werden;

die allgemeine Verantwortung für die finanziellen Angelegenheiten der EFSA zu übernehmen, u. a. für die endgültigen Abschlüsse und die Finanzierungsbeschlüsse;

die EFSA zu repräsentieren und zu allen unter ihren Auftrag fallenden Themen mit den Interessengruppen und der Öffentlichkeit zu kommunizieren;

die Zusammenarbeit zwischen der EFSA, der Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zu erleichtern;

die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten, die ähnliche Aufgaben wie die EFSA wahrnehmen, und insbesondere den Vorsitz im Beirat zu handhaben;

Kontakte mit den Vertretern der Interessengruppen (z. B. Verbraucher, Erzeuger, verarbeitende Industrie und sonstige Beteiligte) herzustellen.

Auswahlbedingungen

Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Profil:

a)

Managementerfahrung, insbesondere:

nachgewiesene Fähigkeit, eine Organisation auf strategischer und operativer Managementebene zu leiten;

ausgezeichnete Fähigkeit, ein großes Team in einer europäischen, multikulturellen und mehrsprachigen Umgebung zu führen und zu motivieren;

Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie Humanressourcen in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld;

b)

Fachkenntnisse, insbesondere:

gute Kenntnis der EU-Organe, ihrer Funktionsweise und ihres Zusammenspiels;

fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit den EU-Politiken auf dem Gebiet der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der internationalen Tätigkeiten auf ähnlichen Gebieten sowie in anderen Politikbereichen mit Bezug zur Tätigkeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit;

nachweisbare Wertschätzung der Förderung der leitenden EFSA-Grundsätze in Bezug auf Offenheit, Transparenz, Unabhängigkeit und wissenschaftliche Exzellenz;

c)

Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick, insbesondere:

nachweisliche Fähigkeit, mit Interessengruppen und der Öffentlichkeit auf allen Ebenen effizient, fließend, transparent und offen zu kommunizieren;

ausgezeichnete Sozialkompetenz und Entscheidungsfreude, ausgeprägtes Organisationstalent und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen zu den Organen der Europäischen Union und Interessengruppen aufzubauen;

gründliche Kenntnis des Englischen in Wort und Schrift.

Zusätzlich von Vorteil:

Erfahrungen in einem multikulturellen Umfeld.

Zulassungsbedingungen

Um an der Auswahlphase teilnehmen zu können, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

Staatsbürgerschaft — Die Bewerber müssen Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein;

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss — Bewerber müssen Folgendes nachweisen:

ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren oder

ein Bildungsniveau, das einem durch ein Diplom bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, plus einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (die einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung — Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:

nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer den vorstehenden Qualifikationen entsprechenden Ebene;

von diesen 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens 5 Jahre auf einer höheren Führungsebene erworben worden sein (3).

Sprachen: solide Kenntnisse einer EU-Amtssprache (4) sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben ausreichende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache.

Altersbeschränkung: Bewerber müssen in der Lage sein, die volle fünfjährige Amtszeit vor Erreichen des Ruhestandsalters für Zeitbedienstete (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union) abzuleisten.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der geschäftsführende Direktor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit infrage stellen. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Wegen der besonderen Art der Aufgaben müssen Bewerber, die zu Vorauswahlgesprächen eingeladen werden, eine Erklärung in Bezug auf gegenwärtige oder künftige Interessen abgeben, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Gemäß Artikel 16 des Statuts (5), dessen Bestimmungen analog auch für Zeitbedienstete gelten, ist der geschäftsführende Direktor nach dem Ausscheiden aus dem Dienst verpflichtet, bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile ehrenhaft und zurückhaltend zu sein.

Dies umfasst die Verpflichtung zur Unterrichtung des EFSA-Verwaltungsrats über die Absicht der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (entgeltlich oder unentgeltlich) vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Steht die Tätigkeit in Zusammenhang mit der Tätigkeit, die der Beamte in den letzten drei Jahren seiner Dienstzeit ausgeführt hat, und könnte sie zu einem Konflikt mit den legitimen Interessen der EFSA führen, so kann der EFSA-Verwaltungsrat unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses beschließen, die Aufnahme dieser Tätigkeit zu untersagen oder vorbehaltlich von ihr als angemessen angesehener Auflagen ihre Zustimmung erteilen.

Auswahl und Ernennung

Der geschäftsführende Direktor wird vom Verwaltungsrat der EFSA auf der Grundlage einer von der Europäischen Kommission erstellten Liste ernannt, nachdem er im Europäischen Parlament eine Erklärung abgegeben und Anfragen seiner Mitglieder beantwortet hat. Diese Ausschreibung ist die Grundlage für die Erstellung der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in die Liste nicht die Ernennung garantiert.

Für das Auswahlverfahren setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Dieses Gremium lädt die Bewerberinnen und Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil zu einem Gespräch ein, wobei die Bewerberauswahl anhand der vorgenannten Kriterien entsprechend der Eignung für diese Position erfolgt. Der Vorauswahlausschuss erstellt dann eine Liste der vorgeschlagenen Bewerber für ein weiteres Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen (CCA). Vor dem Gespräch mit dem CCA unterziehen sich diese Bewerberinnen und Bewerber einem von externen Einstellungsberatern durchgeführten Assessment-Center. Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl gezogen wurden, werden dann zu einem Gespräch mit den zuständigen Kommissionsmitgliedern geladen.

Im Anschluss an diese Gespräche stellt die Kommission eine Auswahlliste der erfolgreichen Bewerber und Bewerberinnen auf, die sie dem EFSA-Verwaltungsrat übermittelt.

Letzterer führt Gespräche mit diesen Bewerbern und ernennt einen Bewerber. Vor seiner Ernennung durch den Verwaltungsrat wird der erfolgreiche Bewerber aufgefordert, eine Erklärung vor dem Europäischen Parlament abzugeben und Fragen zu beantworten.

Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung nach Artikel 1 Buchstabe d des Beamtenstatuts (6). Sie achtet gewissenhaft darauf, dass jegliche Diskriminierung in ihren Einstellungsverfahren vermieden wird und legt besonderen Wert darauf, dass weibliche Bewerber an dem Auswahlverfahren teilnehmen.

Beschäftigungsbedingungen,

Der geschäftsführende Direktor wird als EFSA-Bediensteter entsprechend Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (6) als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt. Dieser Zeitraum kann gemäß dem Gründungsakt der Agentur einmal verlängert werden.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Parma (Italien), wo die EFSA ihren Sitz hat.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen.

Die Bewerbung muss im Internet über folgende Website erfolgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/.

Bitte folgen Sie der dortigen Anleitung zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht auszufüllen (7). Wir empfehlen Ihnen dringend, die Anmeldung nicht bis zum letzten Tag aufzuschieben, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den Vorgang wiederholen müssen. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen. Bewerbungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse. Sie dient dazu, die Einrichtung Ihres Bewerberkontos zu bestätigen und Sie über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu informieren. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission mitzuteilen.

Zur Vervollständigung Ihrer Bewerbung müssen Sie Ihren Lebenslauf (als WORD- oder PDF-Datei) hochladen sowie ein Online-Bewerbungsschreiben (von maximal 8 000 Zeichen) übermitteln. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Wegen der besonderen Art der Aufgaben müssen Bewerber, die zu Vorauswahlgesprächen eingeladen wurden, eine Erklärung in Bezug auf gegenwärtige oder künftige Interessen abgeben, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!

Bitte beachten Sie, dass sich der Verlauf Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Sie werden zum Stand Ihrer Bewerbung direkt kontaktiert. Einschließlich des Schriftwechsels mit den Auswahlausschüssen wird dieses Auswahlverfahren nur in englischer Sprache geführt (8).

Bewerberinnen und Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben  (9) bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses einschicken (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr mit der Europäischen Kommission erfolgt auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen dem Lebenslauf und Bewerbungsschreiben eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:HR-A2-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 25. November 2013. Online-Bewerbungen werden nach 12.00 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit, nicht mehr angenommen.

Schutz personenbezogener Daten

Die Europäische Kommission (während der Vorbereitungsphase) und in der Folge die EFSA tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union und zum freien Datenverkehr (10) verarbeitet werden.


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(3)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(4)  http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/eu-languages_de.htm.

(5)  Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft

http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20110101:DE:PDF.

(6)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(7)  Bis spätestens 25. November 2013, 12.00 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit.

(8)  Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(9)  Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Führungskräfte und CCA-Sekretariat, KOM/2013/10342, SC 11 8/59, 1049 Brüssel, Belgien.

(10)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.


Augša