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Document E2012C1018(01)

Keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens

ABl. C 314 vom 18.10.2012, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 314/3


Keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens

2012/C 314/03

Nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde handelt es sich bei der folgenden Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen:

Datum der Annahme des Beschlusses

:

30. Mai 2012

Beihilfe Nr.

:

68531

Beschluss Nr.

:

213/12/KOL

EFTA-Staat

:

Island

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

:

Gewährung von Beihilfen im Zusammenhang mit der Reparatur des Schiffshebewerks auf den Westmännerinseln

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen

Art der Maßnahme

:

Keine Beihilfe

Wirtschaftszweige

:

Schiffsbau/-reparatur

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter folgender Internetadresse abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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