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Document C2017/124/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8408 — Cinven/CPPIB/Travel Holdings Parent Corporation) (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 124 vom 21.4.2017, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 124/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8408 — Cinven/CPPIB/Travel Holdings Parent Corporation)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 124/05)

1.

Am 10. April 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Der von der Gesellschaft Cinven Capital Management (V) General Partner Limited („Cinven“, Vereinigtes Königreich) verwaltete Fifth Cinven Fund und das Canada Pension Plan Investment Board („CPPIB“, Kanada) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Travel Holdings Parent Corporation und ihre Tochterunternehmen („Übernahmeziel“ oder „Tourico“). Das Übernahmeziel wird anschließend mit der Hotelbeds Travel Company, Inc., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der von Cinven und CPIB gemeinsam kontrollierten Hotelbeds US Holdco, Inc., zusammengeführt.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Cinven: Private-Equity-Gesellschaft, die für eine Reihe von Investmentfonds Anlageverwaltungs- und Anlageberatungsdienstleistungen erbringt.

—   CPPIB: Anlageverwaltungsorgan, das durch ein Parlamentsgesetz mit dem Auftrag eingerichtet wurde, die Vermögenswerte des Canada Pension Plan anzulegen.

—   Zielunternehmen: im Reisebereich tätige Maklergesellschaft mit Hauptsitz in Orlando (Florida).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8408 — Cinven/CPPIB/Travel Holdings Parent Corporation per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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