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Document C2016/227/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7883 — NPM Capital/Thijs Hendrix Beheer/Hendrix Genetics) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

ABl. C 227 vom 23.6.2016, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 227/25


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7883 — NPM Capital/Thijs Hendrix Beheer/Hendrix Genetics)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(2016/C 227/08)

1.

Am 14. Juni 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen NPM Capital NV („NPM“, Niederlande) und das Unternehmen Thijs Hendrix Beheer BV („THB“, Niederlande) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch einen Vertrag die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Hendrix Genetics BV („Hendrix“, Niederlande). Hendrix steht derzeit unter alleiniger Kontrolle von THB.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   NPM: Investmentgesellschaft mit Beteiligungen in verschiedenen Branchen wie Baumaterialien, Konsumgüter, Gesundheitswesen, E-Commerce, Industriedienstleistungen und Einzelhandel; NPM ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der SHV Holdings NV, einer niederländischen Investmentgesellschaft mit Beteiligungen in verschiedenen Branchen, darunter die Herstellung von Tierfutter sowie die Verarbeitung und der Verkauf von Geflügel- und Schweinefleisch.

—   THB: Holdinggesellschaft, die eine Mehrheit der Anteile von Hendrix hält. THB erbringt ferner Freizeitdienstleistungen.

—   Hendrix: Zucht und Vermehrung von Tieren, insbesondere von Schweinen, Geflügel (wie Eintagsküken) und Fisch.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7883 — NPM Capital/Thijs Hendrix Beheer/Hendrix Genetics per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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